Weitere Entscheidung unten: KG, 01.06.2010

Rechtsprechung
   LG Ulm, 11.06.2010 - 3 T 49/10   

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https://dejure.org/2010,25962
LG Ulm, 11.06.2010 - 3 T 49/10 (https://dejure.org/2010,25962)
LG Ulm, Entscheidung vom 11.06.2010 - 3 T 49/10 (https://dejure.org/2010,25962)
LG Ulm, Entscheidung vom 11. Juni 2010 - 3 T 49/10 (https://dejure.org/2010,25962)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung der Durchführung eines Verfahrens zur Bestellung eines Betreuers mit dem Aufgabenkreis einer mit Freiheitsentziehung verbundenen Unterbringung; Erteilung einer Generalvollmacht an die eigenen Kinder hinsichtlich einer Zustimmung zu unterbringungsähnlichen oder ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterbringungsähnliche Maßnahmen, Unterbringung, Vorsorgevollmacht, Türschloss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anstaltsbezogene Maßnahmen und § 1906 Abs. 4 BGB

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1764
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.10.2000 - XII ZB 69/00

    Genehmigungsfähigkeit einer Zwangsmedikation

    Auszug aus LG Ulm, 11.06.2010 - 3 T 49/10
    Damit in Einklang steht auch die Definition des (engen) Unterbringungsbegriffs im Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11.10.2000, XII ZB 69/2000, NJW 2001, 888 und FamRZ 2001, 149): Danach ist eine freiheitsentziehende Unterbringung im Sinne von § 1906 Abs. 1 BGB gegeben, wenn der Betroffene gegen seinen Willen oder im Zustand der Willenlosigkeit für eine gewisse Dauer in einem räumlich begrenzten Bereich eines geschlossenen Krankenhauses, einer anderen geschlossenen Einrichtung oder im abgeschlossenen Teil einer solchen Einrichtung festgehalten, sein Aufenthalt ständig überwacht und die Kontaktaufnahme mit Personen außerhalb des Bereichs eingeschränkt wird.
  • BGH, 07.01.2015 - XII ZB 395/14

    Unterbringung eines Betreuten: Genehmigungserfordernis für eine

    Erforderlich ist für § 1906 Abs. 4 BGB nicht, dass es sich um eine individuelle, nur auf die Bedürfnisse des einzelnen Betroffenen abgestimmte, also personenbezogene Einzelmaßnahme handelt (so aber LG Ulm FamRZ 2010, 1764, 1765; Jurgeleit/Kieß Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1906 BGB Rn. 58; Knittel Betreuungsrecht [Stand: 10. Juni 2014] § 1906 BGB Rn. 165).
  • BGH, 28.07.2015 - XII ZB 44/15

    Betreuung: Erforderlichkeit einer gesonderten Genehmigung für

    Diese Sichtweise entspricht auch der ganz überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung und dem Schrifttum (OLG Frankfurt FamRZ 2007, 673; OLG München FamRZ 2005, 1196; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 118; BayObLG FamRZ 1994, 721, 722; Staudinger/Bienwald BGB [2013] § 1906 Rn. 94; Palandt/Götz BGB 74. Aufl. § 1906 Rn. 34; Jürgens/Marschner Betreuungsrecht 5. Aufl. § 1906 BGB Rn. 39; BeckOK BGB/Gabriele Müller [Stand: November 2014] § 1906 Rn. 21; Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann Betreuungsrecht 5. Aufl. § 1906 BGB Rn. 80; a. A. LG Baden-Baden FamRZ 2010, 1471; LG Ulm FamRZ 2010, 1764; LG Freiburg FamRZ 2010, 1846).
  • LG Itzehoe, 07.01.2016 - 4 T 4/16

    Unterbringung eines psychisch Kranken in Schleswig-Holstein: Richtervorbehalt für

    Diese Sichtweise entspricht auch der ganz überwiegenden Auffassung in der übrigen Rechtsprechung und dem Schrifttum (OLG Frankfurt FamRZ 2007, 673; OLG München FamRZ 2005, 1196; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 118; BayObLG FamRZ 1994, 721, 722; Staudinger/Bienwald BGB [2013] § 1906 Rn. 94; Jürgens/Marschner Betreuungsrecht 5. Aufl. § 1906 BGB Rn. 39; BeckOK BGB/Gabriele Müller [Stand: November 2014] § 1906 Rn. 21; Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann Betreuungsrecht 5. Aufl. § 1906 BGB Rn. 80; a. A. LG Baden-Baden FamRZ 2010, 1471; LG Ulm FamRZ 2010, 1764; LG Freiburg FamRZ 2010, 1846).
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Rechtsprechung
   KG, 01.06.2010 - 1 W 36/10   

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https://dejure.org/2010,17231
KG, 01.06.2010 - 1 W 36/10 (https://dejure.org/2010,17231)
KG, Entscheidung vom 01.06.2010 - 1 W 36/10 (https://dejure.org/2010,17231)
KG, Entscheidung vom 01. Juni 2010 - 1 W 36/10 (https://dejure.org/2010,17231)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1897 Abs 4 S 2 BGB, § 68g Abs 5 S 3 FGG
    Betreuerbestellung: Pflicht zur Sachaufklärung bei Ablehnung einer bestimmten Person durch den Betroffenen; erneute persönliche Anhörung im Beschwerdeverfahren

  • Wolters Kluwer

    Verfahren bei Ablehnung des vorgesehenen Betreuers durch den Betroffenen

  • Bt-Recht

    Betreuerbestellung, Pflicht zur Sachaufklärung, Ablehnung einer bestimmten Person durch den Betroffenen, erneute persönliche Anhörung im Beschwerdeverfahren, Betreuerauswahl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1897 Abs. 4 S. 2; FGG § 68g Abs. 5 S. 3
    Verfahren bei Ablehnung des vorgesehenen Betreuers durch den Betroffenen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ablehnung einer Person als Betreuer durch den Betroffenen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1764
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 09.05.2007 - 16 Wx 79/07

    Anhörung des Betroffenen durch Gericht der Erstbeschwerde im Verfahren der

    Auszug aus KG, 01.06.2010 - 1 W 36/10
    Danach hat auch das Beschwerdegericht grundsätzlich die Pflicht zur persönlichen Anhörung des Betroffenen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 9. Mai 2007 - 16 Wx 79/07; Klier, in: Jurgeleit, Betreuungsrecht, § 69g, Rdn. 130).
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