Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 23.03.2010

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 30.09.2009 - 14 U 2056/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,19136
OLG Nürnberg, 30.09.2009 - 14 U 2056/08 (https://dejure.org/2009,19136)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30.09.2009 - 14 U 2056/08 (https://dejure.org/2009,19136)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30. September 2009 - 14 U 2056/08 (https://dejure.org/2009,19136)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,19136) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments bei getrennten am selben Tag errichteten Urkunden; Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung; Ermittlung des hypothetischen Erblasserwillens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tatbestandliche Voraussetzungen für das Vorliegen eines gemeinschaftlichen Testaments; Anforderungen an die Ermittlung des hypothetischen Erblasserwillens durch ergänzende Testamentsauslegung bzgl. der Schlusserbeneinsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2270; BGB § 2271 Abs. 1 S. 1
    Begriff des gemeinschaftlichen Testaments; Ergänzende Testamentsauslegung hinsichtlich der Schlusserbeneinsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1765
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 23.07.1993 - 1Z BR 26/93

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Einsetzen zum Erben durch formwirksames

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.09.2009 - 14 U 2056/08
    In einem solchen Fall hat das Bayerische Oberste Landesgericht angenommen, der gemeinsame Wille zu letztwilligen Verfügungen werde aus der räumlichen Zusammenfassung und der gleichzeitigen Errichtung beider Verfügungen hinreichend deutlich (vgl. BayObLG FamRZ 1986, 392, 393), zumal dort die Eheleute diese Verfügungen bereits zwei Tage später durch eine gemeinsame Schlusserbeneinsetzung ergänzt haben (BayObLG FamRZ 1994, 191 Tz. 18, zitiert nach juris).

    Ob der Wille der gemeinschaftlich testierenden Ehegatten dahin geht, verschiedene Verfügungen als Einheit gelten zu lassen, ist Auslegungsfrage (BayObLG FamRZ 1994, 191 Tz. 19).

    Die Rechtsprechung, die eine räumliche Trennung bei einem späteren Nachtrag, also einer späteren Ergänzung nicht als gemeinschaftsschädlich ansieht (BayObLG FamRZ 1994, 191 Tz. 18), kann insoweit nicht zugunsten des Beklagten herangezogen werden.

    Letztwillige Verfügungen, die Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament getroffen haben, sind gemäß § 2270 Abs. 1 BGB wechselbezüglich, wenn anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen worden wäre, wenn also jede der beiden Verfügungen mit Rücksicht auf die andere getroffen worden ist und nach dem Willen der gemeinschaftlich Testierenden die eine mit der anderen Verfügung stehen oder fallen soll (BayObLG FamRZ 1994, 191 Tz. 22 m. w. N.; BayObLG FamRZ 2001, 1734, Tz. 45).

    Dabei muss der Inhalt der Erklärungen als Ganzes gewürdigt werden einschließlich der Nebenumstände, und zwar auch solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen; auch die allgemeine Lebenserfahrung ist zu berücksichtigen (BayObLG FamRZ 1994, 191 Tz. 22 m. w. N.).

    Vielmehr spricht der Umstand, dass der Schlusserbe ein Verwandter der Erblasserin, nicht aber des Ehemanns war, nach der Lebenserfahrung gegen einen Bindungswillen (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 191 Tz. 25; FamRZ 2001, 1734 Tz. 49).

    Eine solche kann nämlich wiederum ein Anhaltspunkt für eine Wechselbezüglichkeit zwischen dem Ehemann der Erblasserin und dem Beklagten sein (BayObLG FamRZ 1994, 191 Tz. 24 f.).

    e) Der Umstand, dass die Erblasserin selbst der Auffassung war, die Verfügung zugunsten des Beklagten sei für sie nicht bindend, bestätigt diese Auslegung, wenngleich er letztlich nur ein schwaches Indiz darstellt (vgl. hierzu BayObLG FamRZ 1994, 191 Tz. 26).

  • BayObLG, 16.05.2001 - 1Z BR 2/01

    Wechselbezüglichkeit einer Ersatzerbeneinsetzung in einem gemeinschaftlichen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.09.2009 - 14 U 2056/08
    Letztwillige Verfügungen, die Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament getroffen haben, sind gemäß § 2270 Abs. 1 BGB wechselbezüglich, wenn anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen worden wäre, wenn also jede der beiden Verfügungen mit Rücksicht auf die andere getroffen worden ist und nach dem Willen der gemeinschaftlich Testierenden die eine mit der anderen Verfügung stehen oder fallen soll (BayObLG FamRZ 1994, 191 Tz. 22 m. w. N.; BayObLG FamRZ 2001, 1734, Tz. 45).

    Selbst bei gegenseitiger Erbeinsetzung der Ehegatten und Schlusserbeneinsetzung der gemeinsamen Kinder ist regelmäßig anzunehmen, dass jeder Ehegatte die Kinder wegen des Verwandtschaftsverhältnisses bedenkt und nicht weil der andere dies auch tut (BayObLG FamRZ 2001, 1734, Tz. 49).

    Fehlen hingegen verwandtschaftliche Beziehungen oder ist der Schlusserbe - wie hier - nur ein Angehöriger des überlebenden Ehegatten, entspricht es der Lebenserfahrung, dass der andere Ehegatte seine Bestimmung der weiteren Erbfolge nicht von der des anderen Ehegatten abhängig machen, sondern diesem das Recht belassen will, als Überlebender jederzeit die weitere Erbfolge neu zu bestimmen (BayObLG FamRZ 2001, 1734, Tz. 49).

    Vielmehr spricht der Umstand, dass der Schlusserbe ein Verwandter der Erblasserin, nicht aber des Ehemanns war, nach der Lebenserfahrung gegen einen Bindungswillen (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 191 Tz. 25; FamRZ 2001, 1734 Tz. 49).

    Wenn sich zu beiden gleichmäßig ein inniges Näheverhältnis entwickelt hat, lag für den Ehemann kein besonderer, über die Motivation der Erblasserin hinausgehender Grund vor, den Beklagten im Testament zu berücksichtigen und die Erblasserin an der entsprechenden Verfügung festzuhalten (BayObLG FamRZ 2001, 1734 Tz. 51).

    So ist die Verfügung der Erblasserin zugunsten des Beklagten nicht gleichlautend mit der Erbeinsetzung der Erblasserin durch ihren Ehemann, wie es eine wechselbezügliche Bestimmung in einem gemeinschaftlichen Testament erwarten ließe (BayObLG FamRZ 2001, 1734 Tz. 51; OLG Hamm FamRZ 1994, 1210).

  • BayObLG, 16.05.1988 - BReg. 1 Z 47/87

    Ermittlung des hypothetischen Erblasserwillens im Wege ergänzender

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.09.2009 - 14 U 2056/08
    Dabei ist zu ermitteln, was nach der Willensrichtung des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentserrichtung als von ihm gewollt anzusehen wäre, sofern er vorausschauend die spätere Entwicklung bedacht hätte (BayObLG NJW 1988, 2744).

    Somit handelt es sich nicht mehr darum, dass der erwiesene oder auch zu vermutende wirkliche Wille des Erblassers zur Geltung gebracht wird, sondern um die Berücksichtigung eines nur hypothetischen Willens, den der Erblasser vermutlich gehabt haben würde, wenn er bei seiner letztwilligen Verfügung die künftige Entwicklung vorausschauend in Betracht gezogen hätte (BayObLG NJW 1988, 2744 m. w. N.).

    Dies ist aber nur dann zulässig, wenn sich für die behauptete Willensrichtung des Erblassers ein auch noch so geringer Anhaltspunkt oder ein noch so unvollkommener Ausdruck aus dem Testament selbst ergibt (BayObLG NJW 1988, 2744 m. w. N.).

  • OLG Zweibrücken, 21.08.2000 - 3 W 144/00

    Begriff des gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.09.2009 - 14 U 2056/08
    Dieser Wille muss aus der Urkunde selbst erkennbar sein (OLG Zweibrücken, Rpfleger 2000, 551 m. w. N. = FamRZ 2001, 518), mag sich der volle Beweis auch erst durch Umstände außerhalb der Urkunde ergeben (Palandt/Edenhofer, BGB, 68. Aufl., Vor § 2265 Rn. 2 m. w. N.).

    Dem stimmt auch das OLG Zweibrücken (Rpfleger 2000, 551 m. w. N.) für den Fall zu, dass beide Einzeltestamente auf demselben Bogen Papier geschrieben werden, inhaltlich aufeinander abgestimmt sind oder übereinstimmen und sich aus der Urkunde die Gleichzeitigkeit der Errichtung ergibt.

  • OLG Hamm, 27.09.2001 - 15 W 88/01

    Wechselbezügliche Einsetzung der Kinder

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.09.2009 - 14 U 2056/08
    Eine solche Formulierung würde unter Umständen nur zum Ausdruck bringen, dass der Überlebende unbeschränkt Erbe sein und damit unter Lebenden, nicht aber von Todes wegen frei über den Nachlass verfügen können soll (vgl. OLG Hamm FamRZ 2002, 777 Tz. 33 m. w. N.; BayObLG FamRZ 1985, 209, 210).
  • OLG Hamm, 02.08.1993 - 15 W 115/93

    Prüfung der Wechselbezüglichkeit der in einem gemeinschaftlichen Testament

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.09.2009 - 14 U 2056/08
    So ist die Verfügung der Erblasserin zugunsten des Beklagten nicht gleichlautend mit der Erbeinsetzung der Erblasserin durch ihren Ehemann, wie es eine wechselbezügliche Bestimmung in einem gemeinschaftlichen Testament erwarten ließe (BayObLG FamRZ 2001, 1734 Tz. 51; OLG Hamm FamRZ 1994, 1210).
  • BGH, 12.03.1953 - IV ZR 131/52

    Gemeinschaftliches Testament

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.09.2009 - 14 U 2056/08
    Nach dem Gesagten kann ein gemeinschaftliches Testament auch dann vorliegen, wenn die beiderseitigen Erklärungen äußerlich selbständig in besonderen Urkunden enthalten sind, wenn sich aus den beiderseitigen Urkunden selbst eine gemeinschaftliche Erklärung ersehen lässt (BGH NJW 1953, 698 f.).
  • BGH, 16.06.1987 - IVa ZR 74/86

    Voraussetzungen der Zulässigkeit eines gemeinschaftlichen Testaments -

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.09.2009 - 14 U 2056/08
    Enthält ein gemeinschaftliches Testament - wie hier - keine klare und eindeutige Anordnung zur Wechselbezüglichkeit, muss diese nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen und für jede einzelne Verfügung des gemeinschaftlichen Testaments gesondert geprüft werden (vgl. BGH NJW-RR 1987, 1410).
  • BayObLG, 29.08.1985 - BReg. 1 Z 47/85

    Auslegung eines Testamentes; Abänderung eines Testaments; Wechselbezüglichkeit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.09.2009 - 14 U 2056/08
    In einem solchen Fall hat das Bayerische Oberste Landesgericht angenommen, der gemeinsame Wille zu letztwilligen Verfügungen werde aus der räumlichen Zusammenfassung und der gleichzeitigen Errichtung beider Verfügungen hinreichend deutlich (vgl. BayObLG FamRZ 1986, 392, 393), zumal dort die Eheleute diese Verfügungen bereits zwei Tage später durch eine gemeinsame Schlusserbeneinsetzung ergänzt haben (BayObLG FamRZ 1994, 191 Tz. 18, zitiert nach juris).
  • OLG Schleswig, 05.09.2011 - 3 Wx 64/10

    Erstreckung der Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung auf die

    Im Gegenteil entspricht es der Lebenserfahrung, dass regelmäßig ein Ehegatte dem anderen das Recht belassen will, die Einsetzung derjenigen Schlusserben zu ändern, die nur mit dem überlebenden Ehegatten verwandt sind (Senat, B. v. 04.03.2011 - 3 U 108/10 - S. 6 f; BayObLG, FamRZ 2001, 1734 , bei juris Rn. 49; OLG Nürnberg, ZEV 2010, 411, 413; OLG Hamm, FamRZ 2010, 1201 ; MüKoBGB/Musielak, 5. Aufl. 2010, § 2270 Rn. 14; Staudinger/Kanzleiter, Bearb. 2006, § 2270 Rn. 28).

    Dies allein hat sicher kein hohes Gewicht; die Formulierung ist auch in Testamenten anzutreffen, die die Rechtsprechung nicht als wechselbezüglich zugunsten des so Bezeichneten angesehen hat (s. etwa Senat, B. v. 04.03.2011 - 3 Wx 108/10 -, S. 12, oder die von der Beteiligten zu 3. zitierte Entscheidung OLG Nürnberg, U. v. 30.09.2009 - 14 U 2056/08 -, ZEV 2010, 411 ).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.03.2010 - 15 Sdb 1/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,16491
OLG Hamm, 23.03.2010 - 15 Sdb 1/10 (https://dejure.org/2010,16491)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.03.2010 - 15 Sdb 1/10 (https://dejure.org/2010,16491)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. März 2010 - 15 Sdb 1/10 (https://dejure.org/2010,16491)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,16491) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wann ist die Abgabe einer Betreuungssache zu erwägen?

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Abgabe einer Betreuungssache

  • rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2010, 214
  • FamRZ 2010, 1765
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 20.11.2017 - 2 Wx 247/17

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Bestellung eines Kontrollbetreuers

    Entsprechend bestimmt § 273 FamFG ausdrücklich, dass ein wichtiger Grund vorliegt, wenn sich der gewöhnliche Aufenthalt des Betroffenen dauernd geändert hat (vgl. auch OLG Hamm, FGPrax 2010, 214; OLG Köln FGPrax 2014, 283; OLG Stuttgart FGPrax 2011, 326).
  • LG Meiningen, 12.03.2018 - 4 T 53/18

    Örtliche Zuständigkeit: Wirkung der Abgabe eines gesamten Betreuungsverfahren für

    Sinn und Zweck der Abgabevorschriften ist die leichtere und zweckmäßigere Führung des Verfahrens und die Verhinderung, dass für das an sich zuständige Gericht der Aufwand, z.B. der persönlichen Anhörung, unverhältnismäßig wird (Geimer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 32. Aufl., § 4 FamFG, Rn. 3; BGH, Beschluss vom 02. März 2016 - XII ZB 258/15 -, juris OLG Hamm, Beschluss vom 23. März 2010 - 15 Sbd 1/10 -, juris; LG Meiningen, FamRZ 2017, 1076-1077 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht