Weitere Entscheidung unten: VG Hamburg, 04.03.2010

Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.03.2010 - II-27 UF 14/10   

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https://dejure.org/2010,9785
OLG Köln, 08.03.2010 - II-27 UF 14/10 (https://dejure.org/2010,9785)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.03.2010 - II-27 UF 14/10 (https://dejure.org/2010,9785)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. März 2010 - II-27 UF 14/10 (https://dejure.org/2010,9785)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Geltendmachung einer beschränkten Haftung gegenüber einem Kostenfestsetzungsbeschluss im Familienrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1629a; ZPO § 767 Abs. 2; ZPO § 780 Abs. 1
    Geltendmachung der beschränkten Haftung bei Inanspruchnahme aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1447
  • MDR 2010, 998
  • FamRZ 2010, 1927
  • FamRZ 2011, 1169
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.11.1951 - IV ZR 72/51

    Aufrechnung gegen Kostenerstattungsanspruch

    Auszug aus OLG Köln, 08.03.2010 - 27 UF 14/10
    Es wird vielmehr entscheidend darauf abgestellt, dass der Prozessrichter die Aufrechnungseinrede nicht abschließend bescheiden kann, da im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung im Rechtsstreit die Höhe der Erstattungsforderung noch nicht feststeht, deren Feststellung vielmehr erst im anschließenden Verfahren gem. § 104 ZPO erfolgt, so dass nicht hinreichend sicher zu überblicken ist, ob die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung die Kostenforderung erreicht und damit vollständig zum Erlöschen bringt oder ob sie zumindest dazu führt, dass die Erstattungsforderung nur noch in einer bestimmten Höhe besteht (so grundlegend BGHZ 3, 381 = NJW 1952, 144).
  • OLG Celle, 16.04.1987 - 5 U 142/86
    Auszug aus OLG Köln, 08.03.2010 - 27 UF 14/10
    Die vom Beklagten nunmehr geltend gemachte Haftungsbeschränkung konnte zwar im Kostenfestsetzungsverfahren selbst nicht geltend gemacht werden, da es sich nicht um einen Umstand handelt, der in diesem Verfahren vom Rechtspfleger hätte berücksichtigt werden können; in den Kostenfestsetzungsbeschluss hätte die Haftungsbeschränkung nur aufgenommen werden können, wenn sie bereits das Urteil, das die für die Festsetzung maßgebende Kostengrundentscheidung aussprach, enthalten hätte (allg. Meinung; vgl. nur OLG Koblenz NJW-RR 1997, 1160 u. OLG Celle NJW-RR 1988, 133, 134 m.w.N., jeweils für den Fall der beschränkten Erbenhaftung, dem die Haftungsbeschränkung gem. § 1629a BGB nachgebildet ist).
  • OLG Koblenz, 28.06.1996 - 14 W 355/96

    Beschränkte Erbenhaftung in der Kostenfestsetzung

    Auszug aus OLG Köln, 08.03.2010 - 27 UF 14/10
    Die vom Beklagten nunmehr geltend gemachte Haftungsbeschränkung konnte zwar im Kostenfestsetzungsverfahren selbst nicht geltend gemacht werden, da es sich nicht um einen Umstand handelt, der in diesem Verfahren vom Rechtspfleger hätte berücksichtigt werden können; in den Kostenfestsetzungsbeschluss hätte die Haftungsbeschränkung nur aufgenommen werden können, wenn sie bereits das Urteil, das die für die Festsetzung maßgebende Kostengrundentscheidung aussprach, enthalten hätte (allg. Meinung; vgl. nur OLG Koblenz NJW-RR 1997, 1160 u. OLG Celle NJW-RR 1988, 133, 134 m.w.N., jeweils für den Fall der beschränkten Erbenhaftung, dem die Haftungsbeschränkung gem. § 1629a BGB nachgebildet ist).
  • BGH, 10.05.1976 - III ZR 120/74

    Antrag auf Unzulässigkeitserklärung einer Zwangsvollstreckung durch die

    Auszug aus OLG Köln, 08.03.2010 - 27 UF 14/10
    Ob ein Einwand mit der Vollstreckungsgegenklage noch geltend gemacht werden kann, hängt vielmehr jeweils davon ab, ob er vor Schaffung des früheren Titels, der der Rechtskraft fähig ist (was für Kostenfestsetzungsbeschlüsse zutrifft, vgl. BGH MDR 1976, 914 = RPfleger 1976, 354 - juris TZ 15), bereits entstanden war und bei Schaffung dieses Titels hätte berücksichtigt werden können.
  • OLG Koblenz, 27.05.2015 - 2 U 894/14

    Pfändung von Regressansprüchen einer Prozesspartei gegen den

    An einem Vorgehen nach § 522 Abs. 2 ZPO sieht sich der Senat in diesem Punkt aber durch eine entgegenstehende Entscheidung des OLG Köln (MDR 2010, 998) gehindert, die für einen vergleichbaren Fall annimmt, dass sich der Minderjährige gegenüber einem Kostenfestsetzungsbeschluss nicht mehr auf § 1629a BGB berufen kann, wenn er sich die entsprechende Einrede nicht bereits im Hauptsacheverfahren vorbehalten und entsprechend tenorieren lassen hat.

    So will die Vorschrift des § 1629a BGB verhindern, dass der Minderjährige mit fremdverursachten Schulden in die Volljährigkeit eintritt (Melchers, FamRZ 2011, 1169 ).

  • AG Göppingen, 16.03.2018 - 6 F 335/17

    Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss aus dem Jahre 1996

    Im Übrigen wäre es im vorliegenden Fall auch nicht schädlich, dass die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung nach § 1629a Abs. 1 BGB nicht gemäß § 780 Abs. 1 ZPO im ursprünglichen Urteil vorbehalten war (vgl. etwa OLG Köln, FamRZ 2010, 1927 = NJW-RR 2010, 1447, Ls.; OLG Koblenz, NJW-RR 1997, 1160).
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Rechtsprechung
   VG Hamburg, 04.03.2010 - 13 K 2959/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,27913
VG Hamburg, 04.03.2010 - 13 K 2959/09 (https://dejure.org/2010,27913)
VG Hamburg, Entscheidung vom 04.03.2010 - 13 K 2959/09 (https://dejure.org/2010,27913)
VG Hamburg, Entscheidung vom 04. März 2010 - 13 K 2959/09 (https://dejure.org/2010,27913)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Adoption eines bereits im Bundesgebiet lebenden algerischen Kindes; Anspruch auf Eignungsbericht

  • Justiz Hamburg

    § 7 Abs 1 AdVermiG, Art 2 Abs 1 AdÜbk, § 7 Abs 2 AdVermiG, § 1 S 1 AdVermiG, § 2a Abs 1 AdVermiG
    Adoption eines bereits im Bundesgebiet lebenden algerischen Kindes; Anspruch auf Eignungsbericht

  • Wolters Kluwer

    Ein deutsch-algerisches Ehepaar hat einen Anspruch auf Durchführung eines internationalen Adoptionsvermittlungsverfahrens für die Adoption eines algerischen Kindes; Wahrnehmung der Aufgaben der öffentlichen Verwaltung durch die Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle und ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1927
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.04.2009 - 3 B 8.07

    Zur Erteilung eines Visums zur Durchführung eines Adoptionsverfahrens

    Auszug aus VG Hamburg, 04.03.2010 - 13 K 2959/09
    Auch wenn sich typischerweise bei der Adoptionsvermittlung Adoptionsbewerber und Kinder vor der Vermittlung noch nicht kennen, kann eine Adoptionsvermittlung auch dann noch stattfinden, wenn die Adoptionsbewerber - wie hier - bereits mit dem Kind zusammenleben und sich damit die Auswahl des zu adoptierenden Kindes auf ein Kind konkretisiert hat (so auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 21.4.2009, 3 B 8.07, juris, Rn. 50; VG Hamburg, Urteil v. 1.12.2005, 13 K 3059/05, juris, Rn. 18; Maurer, in: Münchener Kommentar, BGB, Band 8, 5. Auflage 2009, Anhang zu § 1744, Adoptionsvermittlungsgesetz, Rn. 20: ...; Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter, Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung, 6. Fassung 2009, Ziff. 11.2: ; a. A. OVG Hamburg, Beschluss vom 16.11.2006, 4 Bf 34/06, unter Hinweis auf den Zweck des Adoptionsvermittlungsverfahrens, eine Vermittlung vorzubereiten).

    Dass die Konkretisierung des Adoptionswunsches auf ein bestimmtes Kind nicht zur Unanwendbarkeit des Adoptionsvermittlungsgesetzes führt, ergibt sich auch daraus, dass die Ausländerbehörden im Rahmen eines Visumverfahrens die Erfolgsaussichten eines deutschen Adoptionsverfahrens prüfen können (siehe den Sachverhalt, der der Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 21.4.2009, 3 B 8.07, juris, zu Grunde lag, dort insbesondere Rn. 50).

    Wenn das Adoptionsvermittlungsgesetz auf einen Fall wie den vorliegenden anwendbar ist, man den Klägern nicht die oben (I.5.1) beschriebenen Vorteile nehmen will und das Kindeswohl optimal berücksichtigen möchte, bleibt keine andere Anspruchsgrundlage für das klägerische Begehren als § 7 Abs. 1 AdVermiG (so auch VG Hamburg, Urteil v. 1.12.2005, 13 K 3059/05, S. 6 UA [Urteil gem. § 269 Abs. 3 S. 1 ZPO für wirkungslos erklärt]; zustimmend OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 21.4.2009,3 B 8.07, juris, Rn. 54; siehe auch Steiger, Das neue Recht der internationalen Adoption und Adoptionsvermittlungen, 2002, Rn. 224, ...).

    Angesichts dieser klaren gesetzlichen Regelung sieht das Gericht keinen Raum für eine analoge Anwendung des Adoptionsübereinkommens (so auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 21.4.2009,3 B 8.07, juris, Rn. 56).

  • VG Hamburg, 01.12.2005 - 13 K 3059/05
    Auszug aus VG Hamburg, 04.03.2010 - 13 K 2959/09
    Auch wenn sich typischerweise bei der Adoptionsvermittlung Adoptionsbewerber und Kinder vor der Vermittlung noch nicht kennen, kann eine Adoptionsvermittlung auch dann noch stattfinden, wenn die Adoptionsbewerber - wie hier - bereits mit dem Kind zusammenleben und sich damit die Auswahl des zu adoptierenden Kindes auf ein Kind konkretisiert hat (so auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 21.4.2009, 3 B 8.07, juris, Rn. 50; VG Hamburg, Urteil v. 1.12.2005, 13 K 3059/05, juris, Rn. 18; Maurer, in: Münchener Kommentar, BGB, Band 8, 5. Auflage 2009, Anhang zu § 1744, Adoptionsvermittlungsgesetz, Rn. 20: ...; Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter, Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung, 6. Fassung 2009, Ziff. 11.2: ; a. A. OVG Hamburg, Beschluss vom 16.11.2006, 4 Bf 34/06, unter Hinweis auf den Zweck des Adoptionsvermittlungsverfahrens, eine Vermittlung vorzubereiten).

    Wenn das Adoptionsvermittlungsgesetz auf einen Fall wie den vorliegenden anwendbar ist, man den Klägern nicht die oben (I.5.1) beschriebenen Vorteile nehmen will und das Kindeswohl optimal berücksichtigen möchte, bleibt keine andere Anspruchsgrundlage für das klägerische Begehren als § 7 Abs. 1 AdVermiG (so auch VG Hamburg, Urteil v. 1.12.2005, 13 K 3059/05, S. 6 UA [Urteil gem. § 269 Abs. 3 S. 1 ZPO für wirkungslos erklärt]; zustimmend OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 21.4.2009,3 B 8.07, juris, Rn. 54; siehe auch Steiger, Das neue Recht der internationalen Adoption und Adoptionsvermittlungen, 2002, Rn. 224, ...).

  • VG Freiburg, 08.12.2003 - 8 K 1625/02

    Zur Eignung eines Adoptionsbewerbers bei Auslandsadoption

    Auszug aus VG Hamburg, 04.03.2010 - 13 K 2959/09
    Die Klage ist als allgemeine Leistungsklage statthaft, weil die Durchführung eines (internationalen) Adoptionsvermittlungsverfahrens und die damit einhergehende Erstellung eines Eignungsberichts keine Regelungswirkung entfaltet und daher als schlichtes Verwaltungshandeln zu charakterisieren ist (s. auch VG Hamburg, Urt. v. 18.12.2001, 13 K 2780/01, JAmt 2002, 464, 467 f.; VG Freiburg, Urteil v. 8.12.2003, 8 K 1625/02, juris, Rn. 17).

    Die Entscheidung für bzw. gegen Kinder und die Gründung einer Familie ist der innersten Intimsphäre zuzuordnen (vgl. VG Freiburg, Urteil v. 8.12.2003, 8 K 1625/02, juris, Rn. 18; VG Hamburg, Urt. v. 18.12.2001, JAmt 2002, 464, 468).

  • VG Düsseldorf, 07.05.2007 - 19 K 900/06

    Adoptionsvermittlung als Aufgabe des Jugendamtes und Befugnis der

    Auszug aus VG Hamburg, 04.03.2010 - 13 K 2959/09
    Der Wortlaut von § 7 Abs. 1 S. 1 i. V. m. § 2 Abs. 1 S. 1 AdVermiG legen nämlich keine Rangfolge hinsichtlich der Zuständigkeit fest (vgl. auch VG Düsseldorf, Urteil v. 7.5.2007, 19 K 900/06, juris, Rn. 24f.).
  • VG München, 21.10.2015 - M 18 K 14.5346

    Anspruch auf Eignungsfeststellung für die Annahme eines Kindes

    Während die Ablehnung der Erstellung eines Sozialberichtes ein Verwaltungsakt ist, entfaltet der Eignungsbericht selbst keine Rechtswirkung nach außen, ist damit kein Verwaltungsakt sondern schlichtes Verwaltungshandeln, so dass die Leistungsklage die statthafte Klageart ist (vgl. VG Hamburg, U. v. 04.03.2010 - 13 K 2959/09 m. w. N.; VG Sigmaringen, U. v. 25.09.2008 - 8 K 159/07; VG Hamburg, U. v. 18.12.2001 - 13 VG 2780/2001).
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