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   OLG Düsseldorf, 09.06.2009 - I-24 U 133/08   

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OLG Düsseldorf, 09.06.2009 - I-24 U 133/08 (https://dejure.org/2009,3008)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.06.2009 - I-24 U 133/08 (https://dejure.org/2009,3008)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Juni 2009 - I-24 U 133/08 (https://dejure.org/2009,3008)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen eines unterbliebenen Hinweises auf die Möglichkeit der Geltendmachung von Altersvorsorgeunterhalt; Berechnung des Schadens

  • Judicialis

    BGB § 611; ; BGB § 675; ; BGB § 1361; ; BGB § 1578

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611; BGB § 675; BGB § 1361; BGB § 1578
    Rechtsfolgen eines unterbliebenen Hinweises auf die Möglichkeit der Geltendmachung von Altersvorsorgeunterhalt; Berechnung des Schadens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    So vermeiden Sie Regressrisiken beim unterhaltsrechtlichen Mandat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 867
  • MDR 2009, 1196
  • FamRZ 2010, 73
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 25.10.2006 - XII ZR 141/04

    Beschränkung der Revision auf einen Teil des geltend gemachten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.06.2009 - 24 U 133/08
    Im Regressprozess ist der durch Verlust des Anspruchs auf Vorsorgeunterhalt entstandene Schaden wie in dem entsprechenden Unterhaltsprozess zu berechnen (Anschluss an BGH FamRZ 2007, 117).

    Für die Zeit ab Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens zieht ein Anspruch auf Elementarunterhalt nach § 1361 Abs. 1 BGB bzw. nach §§ 1570 bis 1573 oder 1576 BGB deswegen in der Regel auch einen Anspruch auf Altersvorsorgeunterhalt nach sich (BGH FamRZ 2007, 117; 1988, 145; 1982, 781).

    Der Bundesgerichtshof hat es nämlich abgelehnt, den Vorsorgeunterhalt an der Höhe einer später zu erwartenden, den Lebensbedarf des Berechtigten sodann in angemessener Weise deckenden Versorgungsleistung auszurichten und zu bemessen, zumal es in der Regel mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein dürfte, den angemessenen Lebensbedarf für den Zeitpunkt des Versicherungsfalls zu beurteilen (BGH FamRZ 2007, 117; 1981, 442).

    Im Hinblick auf die Zielsetzung des Vorsorgeunterhalts ist es vielmehr gerechtfertigt, den Elementarunterhalt zu dem Entgelt aus einer Erwerbstätigkeit und den Vorsorgeunterhalt zu den Versicherungsbeiträgen in Beziehung zu setzen, die im Hinblick auf ein derartiges Erwerbseinkommen zu entrichten wären, und damit den Berechtigten hinsichtlich der Altersvorsorge so zu behandeln, wie wenn er aus einer versicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit Einkünfte in Höhe des ihm an sich zustehenden Elementarunterhalts hätte (BGH FamRZ 2007, 117; 1999, 372, 373 f.).

  • BGH, 13.03.2008 - IX ZR 136/07

    Beratungsverschulden eines Rechtsanwalts bei der Prüfung von Verjährungsfristen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.06.2009 - 24 U 133/08
    Dazu hat er dem Auftraggeber den sichersten und gefahrlosesten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären, damit der Mandant zu einer sachgerechten Entscheidung in der Lage ist (BGH WM 1993, 1376; WM 1996, 1824; WM 2006, 927; WM 2007, 419; NJW 2007, 2485; WM 2008, 1560).

    Der konkrete Umfang der anwaltlichen Pflichten richtet sich nach dem erteilten Mandat und den Umständen des einzelnen Falles (BGH WM 1996, 1824; 2008, 1560).

    Ziel der anwaltlichen Rechtsberatung ist es, dem Mandanten eigenverantwortliche, sachgerechte (Grund-) Entscheidungen ("Weichenstellungen") in seiner Rechtsangelegenheit zu ermöglichen (BGH NJW 2007, 2485; WM 2008, 1560; Zugehör in Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung 2. Aufl. Rn. 558).

  • BGH, 05.02.2003 - XII ZR 29/00

    Bemessung des nachehelichen Unterhalts bei reduziertem Einkommen des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.06.2009 - 24 U 133/08
    Nachteile aus der Geltendmachung von Altersvorsorgeunterhalt waren auch nicht etwa deswegen zu befürchten, weil im Rentenalter mit Mitteln des gezahlten Vorsorgunterhalts erwirtschaftete Rentenzahlungen von dem laufenden Unterhalt nach der Anrechnungsmethode in Abzug zu bringen sind (vgl. BGH FamRZ 2003, 848).

    Zwar ist es zutreffend, dass mit Mitteln des Vorsorgeunterhalts erworbene Rentenleistungen zur Kürzung der im Rentenalter geschuldeten Unterhaltszahlungen führen, da sie nach der Anrechnungsmethode in Abzug zu bringen sind (vgl. BGH FamRZ 2003, 848).

  • BGH, 01.03.2007 - IX ZR 261/03

    Beratungspflichten eines Rechtsanwalts; Pflicht zur Belehrung über verschiedene

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.06.2009 - 24 U 133/08
    Dazu hat er dem Auftraggeber den sichersten und gefahrlosesten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären, damit der Mandant zu einer sachgerechten Entscheidung in der Lage ist (BGH WM 1993, 1376; WM 1996, 1824; WM 2006, 927; WM 2007, 419; NJW 2007, 2485; WM 2008, 1560).

    Ziel der anwaltlichen Rechtsberatung ist es, dem Mandanten eigenverantwortliche, sachgerechte (Grund-) Entscheidungen ("Weichenstellungen") in seiner Rechtsangelegenheit zu ermöglichen (BGH NJW 2007, 2485; WM 2008, 1560; Zugehör in Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung 2. Aufl. Rn. 558).

  • BGH, 04.06.1996 - IX ZR 51/95

    Haftung des Rechtsanwalts bei Fehlern bei der Beendigung eines Vertrages;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.06.2009 - 24 U 133/08
    Dazu hat er dem Auftraggeber den sichersten und gefahrlosesten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären, damit der Mandant zu einer sachgerechten Entscheidung in der Lage ist (BGH WM 1993, 1376; WM 1996, 1824; WM 2006, 927; WM 2007, 419; NJW 2007, 2485; WM 2008, 1560).

    Der konkrete Umfang der anwaltlichen Pflichten richtet sich nach dem erteilten Mandat und den Umständen des einzelnen Falles (BGH WM 1996, 1824; 2008, 1560).

  • BGH, 03.04.1985 - IVb ZR 19/84

    Nachforderung von Vorsorgeunterhalt nur im Wege der Abänderungsklage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.06.2009 - 24 U 133/08
    Denn der Unterhaltsberechtigte kann bezogen auf den Zeitpunkt der ersten Verurteilung zum Unterhalt eine Nachforderungsklage nur dann erheben, wenn er sich dies im Erstverfahren - z.B. in der Begründung der Klage - vorbehalten hat (BGH FamRZ 1985, 690; 1987, 368).

    Der "vergessene" Altersvorsorgeunterhalt kann dann nur noch zusätzlich geltend gemacht werden, wenn sonstige Abänderungsgründe vorliegen (BGH FamRZ 1985, 690; OLG Karlsruhe NJW 1995, 2795; Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 323 Rn. 20; Eschenbruch/Klinkhammer, der Unterhaltsprozess, 5. Aufl., Rn. 987; Kalthoener/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 10. Aufl., Rn. 425; Wendl/Staudigl/Gutdeutsch, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 7. Aufl., § 4 Rn. 456, 457, 490).

  • BGH, 07.11.1990 - XII ZR 9/90

    Nachforderungsklage im Unterhaltsrecht bei nicht tituliertem Sockelbetrag und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.06.2009 - 24 U 133/08
    Die von der Berufung herangezogene Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 07.11.1990 (FamRZ 1991, 320) gibt keinen Anlass zu einer anderen Beurteilung.
  • BGH, 06.10.1982 - IVb ZR 311/81

    Anspruch des Unterhaltsberechtigten auf Vorsorgeunterhalt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.06.2009 - 24 U 133/08
    Der Vorsorgeunterhalt ist nach allgemeiner Auffassung nur unselbstständiger Teil eines einheitlichen Unterhaltsanspruchs (BGH FamRZ 1982, 1187).
  • BGH, 27.11.2002 - XII ZR 295/00

    Darlegungs- und Beweislast des Unterhaltsverpflichteten bei Inanspruchnahme aus

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.06.2009 - 24 U 133/08
    Ist wie hier kein Vorbehalt erfolgt, so spricht die Vermutung gegen eine Teilklage (vgl. BGH FamRZ 2003, 444; OLG Naumburg FamRZ 2006, 1046).
  • BGH, 18.05.2006 - IX ZR 53/05

    Pflichten des Steuerberaters im Hinblick auf die Kirchensteuerbelastung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.06.2009 - 24 U 133/08
    Wie sich der Mandant bei vertragsgerechter Beratung verhalten hätte, zählt zur haftungsausfüllenden Kausalität, die der Mandant nach § 287 ZPO zu beweisen hat (BGH WM 2006, 1736 und BGH MDR 2009, 656 Urt. v. 05.02.2009 - IX ZR 6/06 zur Steuerberaterhaftung - auch bei www.bundesgerichtshof.de).
  • BGH, 23.11.2006 - IX ZR 21/03

    "Anwaltshaftung"; Pflichtverletzung eines Rechtsanwalts durch Erteilung eines

  • BGH, 28.01.1987 - IVb ZR 12/86

    Unterhalt - Abänderungsklage - Mehrforderung - Regelung von Trennungsunterhalt in

  • BGH, 25.11.1998 - XII ZR 33/97

    Bemessung des Altersvorsorgeunterhalts bei sozialversicherungsfreier

  • BGH, 19.01.2006 - IX ZR 232/01

    Anforderungen an die Darlegung eines Schadens aus falscher anwaltlicher Beratung;

  • BGH, 05.02.2009 - IX ZR 6/06

    Schadensersatzsanspruch gegen einen Steuerberater wegen eines Beratungsfehlers im

  • BGH, 19.05.1982 - IVb ZR 708/80

    Qualifizierung eines Rechtsstreits als Folgesache - Anspruch eines Ehegatten auf

  • BGH, 04.11.1987 - IVb ZR 81/86

    Berücksichtigung nach Scheidung eintretender Einkommensminderungen; Bemessung des

  • OLG Karlsruhe, 26.05.1995 - 2 UF 305/94

    Geltendmachung von Unterhalt ohne nähere Aufschlüsselung in Elementar- und

  • BGH, 18.03.1993 - IX ZR 120/92

    Anwaltshaftung bei Musterprozessen ohne Verjährungsunterbrechung bezüglich

  • BGH, 06.12.2001 - IX ZR 124/00

    Ursächlichkeit der anwaltlichen Pflichtverletzung für den Schaden des Mandanten

  • BGH, 25.02.1981 - IVb ZR 543/80

    Beginn des Trennungs-Vorsorgeunterhaltsanspruchs

  • BGH, 09.07.1998 - IX ZR 324/97

    Restitutionsansprüche auf der Grundlage von §§ 3 ff des Gesetzes zur Regelung

  • OLG Naumburg, 19.12.2005 - 8 WF 252/05

    Nachforderungsklage bei Vorbehalt in der Klagebegründung - Unterscheidung

  • OLG Düsseldorf, 06.10.2011 - 24 U 47/11

    Berechnung, Zeithonorar, Anforderungen

    Lediglich die unterlassene oder fehlerhafte Erfassung von Tatsachen durch die Verletzung materiellen Rechts (z.B. die Verkennung der Beweislast), die fehlerhafte Tatsachenfeststellung aufgrund von Verfahrensfehlern (z.B. Verletzung der Hinweispflicht) oder die sonstige Fehlerhaftigkeit des Beweisergebnisses (beispielsweise eine nicht erschöpfende Beweisaufnahme oder Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen) können die Notwendigkeit erneuter Feststellungen gebieten (vgl. Senat, OLGR Düsseldorf 2009, 727; OLGR Düsseldorf 2009, 731; Zöller/Heßler, ZPO, 28. Aufl., § 529 Rn. 2 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 21.03.2011 - 24 U 102/10

    Kündigung wegen vorgetäuschten Mangels?

    Lediglich die unterlassene oder fehlerhafte Erfassung von Tatsachen durch die Verletzung materiellen Rechts (z.B. die Verkennung der Beweislast), die fehlerhafte Tatsachenfeststellung aufgrund von Verfahrensfehlern (z.B. Verletzung der Hinweispflicht) oder die sonstige Fehlerhaftigkeit des Beweisergebnisses (beispielsweise eine nicht erschöpfende Beweisaufnahme oder Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen) können die Notwendigkeit erneuter Feststellungen gebieten (vgl. Senat, OLGR Düsseldorf 2009, 727; OLGR Düsseldorf 2009, 731; Zöller/Heßler, ZPO, 28. Auflage, § 529 Rn. 2 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 12.05.2011 - 24 U 212/10

    Vorschuss nicht geleistet: Rechtsanwalt kann kündigen!

    Lediglich die unterlassene oder fehlerhafte Erfassung von Tatsachen durch die Verletzung materiellen Rechts (z.B. die Verkennung der Beweislast), die fehlerhafte Tatsachenfeststellung aufgrund von Verfahrensfehlern (z.B. Verletzung der Hinweispflicht) oder die sonstige Fehlerhaftigkeit des Beweisergebnisses (beispielsweise eine nicht erschöpfende Beweisaufnahme oder Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen) können die Notwendigkeit erneuter Feststellungen gebieten (vgl. Senat, OLGR Düsseldorf 2009, 727; OLGR Düsseldorf 2009, 731; Zöller/Heßler, ZPO, 28. Auflage, § 529 Rn. 2 m.w.N.).
  • KG, 19.07.2013 - 13 UF 56/13

    Trennungsunterhalt: Zulässigkeit einer isolierten Zusatzklage auf

    Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts ist vorliegend nicht allein deshalb die Geltendmachung eines Teilanspruchs auf Unterhalt erkennbar gewesen, weil die Antragstellerin Unterhalt auf der Grundlage eines konkret berechneten Bedarfs begehrt hat (vgl. hierzu auch OLG Düsseldorf FamRZ 2010, 73, 75).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2012 - 24 U 162/11

    Umfang der Aufklärungspflicht des Vermieters über die Höhe der Nebenkosten

    Lediglich die unterlassene oder fehlerhafte Erfassung von Tatsachen durch die Verletzung materiellen Rechts (z.B. die Verkennung der Beweislast), die fehlerhafte Tatsachenfeststellung aufgrund von Verfahrensfehlern (z.B. Verletzung der Hinweispflicht) oder die sonstige Fehlerhaftigkeit des Beweisergebnisses (beispielsweise eine nicht erschöpfende Beweisaufnahme oder Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen) können die Notwendigkeit erneuter Feststellungen gebieten (vgl. Senat, OLGR Düsseldorf 2009, 727; OLGR Düsseldorf 2009, 731; Zöller/Heßler, ZPO, 29. Auflage, § 529 Rn. 2 m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 22.11.2012 - 14 U 8/12

    Anforderungen an die Haftung eines Steuerberaters wegen eines unterbliebenen

    In Betracht gekommen wären die Erhöhung des Kommanditkapitals durch die vorhandenen Kommanditisten oder die Hingabe von Darlehn mit einer gleichzeitigen Vereinbarung zum Rangrücktritt (vgl. zum ausdrücklich erklärten qualifizierten Rangrücktritt und die damit entfallende Pflicht zur Passivierung: BGH, Beschluss vom 1. März 2010, II ZR 13/09 , NJW-RR 2010, 867-869).
  • OLG Oldenburg, 08.11.2012 - 14 U 8/12

    Verpflichtung zu Hinweis auf Insolvenzgefahr

    In Betracht gekommen wären die Erhöhung des Kommanditkapitals durch die vorhandenen Kommanditisten oder die Hingabe von Darlehn mit einer gleichzeitigen Vereinbarung zum Rangrücktritt (vgl. zum ausdrücklich erklärten qualifizierten Rangrücktritt und die damit entfallende Pflicht zur Passivierung: BGH, Beschluss vom 1. März 2010, II ZR 13/09 , NJW-RR 2010, 867-869).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2013 - 24 U 120/12

    Pflichten des mit der Stellung eines Prozesskostenhilfegesuchs beauftragten

    Lediglich die unterlassene oder fehlerhafte Erfassung von Tatsachen durch die Verletzung materiellen Rechts (z.B. die Verkennung der Beweislast), die fehlerhafte Tatsachenfeststellung aufgrund von Verfahrensfehlern (z.B. Verletzung der Hinweispflicht) oder die sonstige Fehlerhaftigkeit des Beweisergebnisses (beispielsweise eine nicht erschöpfende Beweisaufnahme oder Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen) können die Notwendigkeit erneuter Feststellungen gebieten (vgl. Senat, OLGR Düsseldorf 2009, 727; OLGR Düsseldorf 2009, 731; Zöller/Heßler, ZPO, 29. Auflage, § 529 Rn. 2 m.w.N.).
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