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   BVerfG, 14.07.2010 - 1 BvR 3189/09   

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BVerfG, 14.07.2010 - 1 BvR 3189/09 (https://dejure.org/2010,2878)
BVerfG, Entscheidung vom 14.07.2010 - 1 BvR 3189/09 (https://dejure.org/2010,2878)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Juli 2010 - 1 BvR 3189/09 (https://dejure.org/2010,2878)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 2 S 1 GG, § 1684 Abs 1 BGB, § 1684 Abs 3 S 1 BGB, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Elternrechts eines Vaters durch nur eingeschränkte Zulassung des Umgangs mit seinem in einer Pflegefamilie aufgewachsenen und dort lebenden Kindes - zudem unzureichende Verfahrensgestaltung bei fehlender Anhörung des Kindes ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Zurückweisung eines Antrags auf die Gestattung unbegleiteten und erweiterten Umgangs mit dem eigenen Sohn mit dem Elternrecht; Umfang des Umgangsrechts eines nicht sorgeberechtigten Elternteils

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Elternrechts eines Vaters durch nur eingeschränkte Zulassung des Umgangs mit seinem in einer Pflegefamilie aufgewachsenen und dort lebenden Kindes - zudem unzureichende Verfahrensgestaltung bei fehlender Anhörung des Kindes ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Elternrechts eines Vaters durch nur eingeschränkte Zulassung des Umgangs mit seinem in einer Pflegefamilie aufgewachsenen und dort lebenden Kindes - zudem unzureichende Verfahrensgestaltung bei fehlender Anhörung des Kindes ...

  • fr-blog.com

    Unbegleiteter und erweiteter Umgang mit dem Kind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 6 Abs. 2 S. 1
    Vereinbarkeit der Zurückweisung eines Antrags auf die Gestattung unbegleiteten und erweiterten Umgangs mit dem eigenen Sohn mit dem Elternrecht; Umfang des Umgangsrechts eines nicht sorgeberechtigten Elternteils

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Umgangsrecht des nicht sorgeberechtigten Vaters

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Umgangsrecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Umgang mit bei Pflegeeltern lebendem Kind

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Umgangsrecht der Eltern, deren Kinder in Pflegefamilien aufwachsen.

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 17, 407
  • FamRZ 2010, 1622
 
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Wird zitiert von ... (102)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2010 - 1 BvR 3189/09
    Das Umgangsrecht ermöglicht dem umgangsberechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Absprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten und einer Entfremdung vorzubeugen, sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 31, 194 ).

    Der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, muss demgemäß grundsätzlich den persönlichen Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil ermöglichen (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ).

    Besteht Streit über die Ausübung des Umgangsrechts, haben die Richter eine Entscheidung zu treffen, die sowohl die Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigt (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ).

    Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts ist nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. BVerfGE 31, 194 ).

    Diesen Anforderungen werden die Gerichte nur gerecht, wenn sie sich mit den Besonderheiten des Einzelfalls auseinandersetzen, die Interessen der Eltern sowie deren Einstellung und Persönlichkeit würdigen und auf die Belange des Kindes eingehen (vgl. BVerfGE 31, 194 ).

  • BVerfG, 26.09.2006 - 1 BvR 1827/06

    Verletzung des Elternrechts durch Umgangsregelung ohne Ermöglichung von

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2010 - 1 BvR 3189/09
    Die Gerichte müssen sich im Einzelfall um eine Konkordanz der verschiedenen Grundrechte bemühen (vgl. BVerfGK 9, 274 ).

    Die Umstände des Einzelfalls werden nicht hinreichend berücksichtigt, wenn die Gerichte, ohne konkrete Feststellungen zu treffen, eine bestimmte Umgangsregelung mit ihrer Spruchpraxis in vergleichbaren Fällen begründen (vgl. BVerfGK 9, 274 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 18. Februar 1993 - 1 BvR 692/92 -, FamRZ 1993, S. 662 ).

    Die Gerichte müssen ihr Verfahren deshalb so gestalten, dass sie möglichst zuverlässig die Grundlage einer am Kindeswohl orientierten Entscheidung erkennen können (vgl. BVerfGE 55, 171 ; BVerfGK 9, 274 ).

    Diesen Willen hätten die Fachgerichte durch eine Anhörung des bereits im Zeitpunkt der amtsgerichtlichen Entscheidung drei Jahre alten Kindes (vgl. dazu BVerfGE 55, 171 ), zumindest aber durch einen dem Kind nach § 50 Abs. 1 FGG bestellten Verfahrenspfleger in Erfahrung bringen können (vgl. BVerfGK 9, 274 ; 10, 519 ).

  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2010 - 1 BvR 3189/09
    Grundrechtsschutz ist auch durch die Gestaltung des Verfahrens sicherzustellen (vgl. BVerfGE 55, 171 ); das gerichtliche Verfahren muss in seiner Ausgestaltung geeignet und angemessen sein, um der Durchsetzung der materiellen Grundrechtspositionen wirkungsvoll zu dienen (vgl. BVerfGE 84, 34 ).

    Die Gerichte müssen ihr Verfahren deshalb so gestalten, dass sie möglichst zuverlässig die Grundlage einer am Kindeswohl orientierten Entscheidung erkennen können (vgl. BVerfGE 55, 171 ; BVerfGK 9, 274 ).

    Diesen Willen hätten die Fachgerichte durch eine Anhörung des bereits im Zeitpunkt der amtsgerichtlichen Entscheidung drei Jahre alten Kindes (vgl. dazu BVerfGE 55, 171 ), zumindest aber durch einen dem Kind nach § 50 Abs. 1 FGG bestellten Verfahrenspfleger in Erfahrung bringen können (vgl. BVerfGK 9, 274 ; 10, 519 ).

  • BVerfG, 31.05.1983 - 1 BvL 11/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 1634 BGB

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2010 - 1 BvR 3189/09
    Der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, muss demgemäß grundsätzlich den persönlichen Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil ermöglichen (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ).

    Besteht Streit über die Ausübung des Umgangsrechts, haben die Richter eine Entscheidung zu treffen, die sowohl die Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigt (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ).

  • BVerfG, 18.02.1993 - 1 BvR 692/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Verfahren zur Regelung des

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2010 - 1 BvR 3189/09
    Die Umstände des Einzelfalls werden nicht hinreichend berücksichtigt, wenn die Gerichte, ohne konkrete Feststellungen zu treffen, eine bestimmte Umgangsregelung mit ihrer Spruchpraxis in vergleichbaren Fällen begründen (vgl. BVerfGK 9, 274 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 18. Februar 1993 - 1 BvR 692/92 -, FamRZ 1993, S. 662 ).

    Die angegriffenen Beschlüsse lassen aber nicht erkennen, dass sich die Fachgerichte dem aus den vorstehenden Grundsätzen folgenden verfassungsrechtlichen Gebot bewusst gewesen sind, dem Elternrecht in dem Umfang Rechnung zu tragen, in dem es mit dem Kindeswohl in Einklang zu bringen ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 18. Februar 1993 - 1 BvR 692/92 -, FamRZ 1993, S. 662 ).

  • BVerfG, 23.03.2007 - 1 BvR 156/07

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Umgangsregelung

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2010 - 1 BvR 3189/09
    Diesen Willen hätten die Fachgerichte durch eine Anhörung des bereits im Zeitpunkt der amtsgerichtlichen Entscheidung drei Jahre alten Kindes (vgl. dazu BVerfGE 55, 171 ), zumindest aber durch einen dem Kind nach § 50 Abs. 1 FGG bestellten Verfahrenspfleger in Erfahrung bringen können (vgl. BVerfGK 9, 274 ; 10, 519 ).
  • BVerfG, 19.02.1991 - 1 BvR 287/86

    Kindergeld für Besserverdienende

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2010 - 1 BvR 3189/09
    Denn es liegt in seinem Interesse, möglichst rasch eine das Verfahren abschließende Entscheidung über sein Umgangsrecht zu erhalten (vgl. BVerfGE 84, 1 ; 94, 372 ).
  • AG Köln, 26.05.2009 - 313 F 49/08
    Auszug aus BVerfG, 14.07.2010 - 1 BvR 3189/09
    Die Beschlüsse des Amtsgerichts Köln vom 26. Mai 2009 - 313 F 49/08 - und des Oberlandesgerichts Köln vom 20. November 2009 - 25 UF 126/09 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.
  • BVerfG, 28.12.2004 - 1 BvR 2790/04

    Vater erhält vorläufig Umgangsrecht

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2010 - 1 BvR 3189/09
    Denn in der Regel entspricht es dem Kindeswohl, die familiären Beziehungen aufrechtzuerhalten und das Kind nicht vollständig von seinen Wurzeln zu trennen (vgl. BVerfGK 4, 339 ; EGMR, Urteil vom 26. Februar 2004 - 74969/01 -, FamRZ 2004, S. 1456 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2010 - 1 BvR 3189/09
    Die Festsetzung des Gegenstandswertes beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • EGMR, 26.02.2004 - 74969/01

    Görgülü ./. Deutschland: Verweigerung des Sorgerechts und Umgangsrechts mit dem

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

  • BGH, 01.02.2017 - XII ZB 601/15

    Anordnung des Wechselmodells durch Umgangsregelung des Familiengerichts

    Das Familiengericht hat grundsätzlich die Regelung zu treffen, die - unter Berücksichtigung der Grundrechtspositionen der Eltern - dem Kindeswohl nach § 1697 a BGB am besten entspricht (BVerfG FamRZ 2010, 1622, 1623).
  • OLG Schleswig, 30.05.2016 - 10 UF 11/16

    Umgangsregelung; Umgangseinschränkung; Abänderung einer Entscheidung;

    Denn das Gesetz gibt einen "Regelumgang" nicht vor, sondern geht von einer einzelfallbezogenen Berücksichtigung des Wohls des Kindes und der Grundrechtspositionen der Eltern aus (vgl. OLG Saarbrücken FamRZ 2011, 824 Rn. 18; BVerfG FamRZ 2010, 1622).
  • OLG Saarbrücken, 05.03.2018 - 6 UF 116/17

    Umgangsrechtsregelungsverfahren: Verschlechterungsverbot im Beschwerdeverfahren;

    Die Gerichte müssen sich im Einzelfall um eine Konkordanz der verschiedenen Grundrechte bemühen (vgl. BVerfG FamRZ 2016, 1917; 2015, 1093; 2010, 1622; 2009, 399; Senatsbeschluss vom 23. Januar 2013 - 6 UF 20/13 -, NJW-RR 2013, 452, und vom 12. Juli 2010 - 6 UF 32/10 -, MDR 2011, 106, m.w.N.).
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