Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.12.2010 - II-5 WF 157/10   

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https://dejure.org/2010,16780
OLG Hamm, 15.12.2010 - II-5 WF 157/10 (https://dejure.org/2010,16780)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.12.2010 - II-5 WF 157/10 (https://dejure.org/2010,16780)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Dezember 2010 - II-5 WF 157/10 (https://dejure.org/2010,16780)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kindesunterhalt, Auskunftsanspruch, Familienunterhalt, Zwangsvollstreckung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 1605 BGB, § 888 ZPO
    Kindesunterhalt, Auskunftsanspruch, Familienunterhalt, Zwangsvollstreckung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Auskunftspflicht des neu verheirateten, barunterhaltspflichtigen Elternteils; Verpflichtung zur Auskunft über die Einkünfte des neuen Ehegatten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1605
    Umfang der Auskunftspflicht des neu verheirateten, barunterhaltspflichtigen Eltenteils; Verpflichtung zur Auskunft über die Einkünfte des neuen Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Auskunft über Einkommen des neuen Ehegatten ja, aber bitte ohne Belege

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1302
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 02.06.2010 - XII ZR 124/08

    Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes gegen einen wiederverheirateten

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2010 - 5 WF 157/10
    Im Falle eines aus eigenen Einkommensverhältnissen nicht leistungsfähigen, wieder verheirateten Elternteils kann das unterhaltsberechtigte Kind vielmehr auch Informationen über das Einkommen des neuen Ehegatten verlangen (BGH, Urt. v. 2.6.2010 - XII ZR 124/08 - zitiert nach juris, Tz. 14).

    Das Interesse des Auskunftbegehrenden geht dem Geheimhaltungsinteresse des Auskunftspflichtigen oder eines Dritten grundsätzlich vor (BGH, Urt. v. 2.6.2010 - XII ZR 124/08 - zitiert nach juris, Tz. 16).

    Die Auskunftspflicht entspricht damit derjenigen, wie sie nach § 1605 Abs. 1 Satz 1 BGB besteht (BGH, Urt. v. 2.6.2010 - XII ZR 124/08 - zitiert nach juris, Tz. 22).

    Eine solche Kontrollmöglichkeit wäre mit dem in einer Ehe herrschenden Vertrauen nicht zu vereinbaren (BGH, Urt. v. 2.6.2010 - XII ZR 124/08 - zitiert nach juris, Tz. 23).

    Soll der Unterhaltsverpflichtete auch Angaben zu den Einkünfte seines Ehegatten machen, setzt dies vielmehr ein hierauf bezogenes ausdrückliches Verlangen des Unterhaltsberechtigten voraus (vgl. BGH, Urt. v. 2.6.2010 - XII ZR 124/08, zitiert nach juris Rn. 13).

  • BGH, 05.10.2006 - XII ZR 197/02

    Bemessung der Barunterhaltspflicht für Kinder aus erster Ehe, wenn der

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2010 - 5 WF 157/10
    Entgegen der offenbar von den Berechtigten vertretenen Auffassung ist der dem barunterhaltspflichtigen Elternteil gegen seinen neuen Ehegatten zustehende Anspruch auf Familienunterhalt jedoch nicht in voller Höhe als Einkommen zu berücksichtigen und für den Kindesunterhalt zu verwenden (BGH, FamRZ 2006, 1827, zitiert nach juris Rn. 35 ff.).

    Zu diesen weiteren Einkünften kann zum anderen auch der Taschengeldanspruch zählen, wenn der notwendige Selbstbehalt auch ohne den als Taschengeld geschuldeten Anteil des Anspruchs auf Familienunterhalt bereits abgedeckt ist (BGH, FamRZ 2006, 1827, zitiert nach juris Rn. 37 f.).

  • BGH, 13.04.1983 - IVb ZR 374/81

    Umfang des Auskunftspflicht

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2010 - 5 WF 157/10
    Hieraus folgt, dass bei der Vorlegung des Einkommensteuerbescheids Betragsangaben, die ausschließlich die Verhältnisse (insbesondere die Einkünfte) des Ehegatten betreffen, sowie solche Betragsangaben, in denen die Werte für beide Ehegatten zusammengefasst sind, ohne dass der Anteil des Auskunftspflichtigen daraus entnommen werden kann, abgedeckt oder in sonstiger Weise unkenntlich gemacht werden dürfen (BGH, FamRZ 1983, 680).
  • OLG Karlsruhe, 08.04.2010 - 2 WF 40/10

    Umgangsregelung: Vollstreckung aus einem Alttitel bei Androhung von Zwangsgeld

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2010 - 5 WF 157/10
    Beim Verfahren zur Vollstreckung einer Endentscheidung -hier des Teilurteils vom 17.02.2010 - handelt es sich um ein selbständiges Verfahren i.S. des Art. 111 Abs. 1 und 2 FGG-Reformgesetz (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2010, 1366; OLG Koblenz, FamRZ 2010, 1930; Keidel/Engelhardt, FamFG, 16. Aufl., Art. 111 FGGRG, Rn. 5; Johannsen/Henrich/Büte, Familienrecht, 5. Aufl., Art. 111 FGG-RG, Rn. 8; Zöller/Feskorn, ZPO, 28. Aufl., Vorbemerkung vor § 86 FamFG, Rn. 4).
  • BGH, 21.01.1998 - XII ZR 140/96

    Taschengeld eines EhegattenTaschengeld eines Ehegatten

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2010 - 5 WF 157/10
    Dieser beläuft sich auf 5 bis 7 % des Nettofamilieneinkommens (BGH, FamRZ 1998, 608/609).
  • OLG Köln, 29.08.2008 - 2 W 66/08

    Berücksichtigung des Erfüllungseinwandes im Vollstreckungsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2010 - 5 WF 157/10
    Der Einwand der Erfüllung ist im Fall der Zwangsvollstreckung zur Erzwingung der Vornahme einer nicht vertretbaren Handlung zu beachten (KG, KGReport 2008, 167; OLG Köln, Beschl. v. 29.08.2008 - 2 W 66/08, zitiert nach juris; Zöller/Stöber, a.a.o., § 888 Rn. 11).
  • BGH, 08.06.2005 - XII ZR 75/04

    Anforderungen an die Auseinandersetzung mit den rechtlichen Erwägungen des

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2010 - 5 WF 157/10
    Da der Anspruch auf Familienunterhalt nach seiner Ausgestaltung allerdings nicht auf Gewährung einer - frei verfügbaren - laufenden Geldrente für den jeweils anderen Ehegatten, sondern als gegenseitiger Anspruch der Ehegatten darauf gerichtet ist, dass jeder von ihnen seinen Beitrag entsprechend seiner nach dem individuellen Ehebild übernommenen Funktion leistet (BGH, FamRZ 2004, 24/25; FamRZ 2006, 26/29) wird er grundsätzlich nicht beziffert.
  • BGH, 29.10.2003 - XII ZR 115/01

    Sicherung des Eigenbedarfs des Unterhaltsverpflichteten durch den

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2010 - 5 WF 157/10
    Da der Anspruch auf Familienunterhalt nach seiner Ausgestaltung allerdings nicht auf Gewährung einer - frei verfügbaren - laufenden Geldrente für den jeweils anderen Ehegatten, sondern als gegenseitiger Anspruch der Ehegatten darauf gerichtet ist, dass jeder von ihnen seinen Beitrag entsprechend seiner nach dem individuellen Ehebild übernommenen Funktion leistet (BGH, FamRZ 2004, 24/25; FamRZ 2006, 26/29) wird er grundsätzlich nicht beziffert.
  • KG, 06.12.2007 - 2 W 185/07

    Zwangsvollstreckungsverfahren zur Bewirkung einer nicht vertretbaren Handlung:

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2010 - 5 WF 157/10
    Der Einwand der Erfüllung ist im Fall der Zwangsvollstreckung zur Erzwingung der Vornahme einer nicht vertretbaren Handlung zu beachten (KG, KGReport 2008, 167; OLG Köln, Beschl. v. 29.08.2008 - 2 W 66/08, zitiert nach juris; Zöller/Stöber, a.a.o., § 888 Rn. 11).
  • OLG Koblenz, 10.06.2010 - 13 WF 326/10

    Vollstreckungsverfahren zur Durchsetzung eines Umgangsbeschlusses in

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2010 - 5 WF 157/10
    Beim Verfahren zur Vollstreckung einer Endentscheidung -hier des Teilurteils vom 17.02.2010 - handelt es sich um ein selbständiges Verfahren i.S. des Art. 111 Abs. 1 und 2 FGG-Reformgesetz (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2010, 1366; OLG Koblenz, FamRZ 2010, 1930; Keidel/Engelhardt, FamFG, 16. Aufl., Art. 111 FGGRG, Rn. 5; Johannsen/Henrich/Büte, Familienrecht, 5. Aufl., Art. 111 FGG-RG, Rn. 8; Zöller/Feskorn, ZPO, 28. Aufl., Vorbemerkung vor § 86 FamFG, Rn. 4).
  • OLG Jena, 03.07.2012 - 1 WF 306/12

    Zwangsgeld: Anforderungen an die geschuldete Auskunftserteilung und Belegpflicht

    Dies gilt nicht nur in den Fällen, in denen die Vollstreckung nach den §§ 86 FamFG erfolgt, sondern auch dann, wenn - wie vorliegend -über § 120 Abs. 1 FamFG im Ergebnis wiederum die Vorschriften der ZPO Anwendung finden (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2011, 1302-1303 m w N).
  • OLG Jena, 03.08.2015 - 1 WF 312/15

    Zwangsgeld: Anforderungen an die geschuldete Auskunftserteilung und Belegpflicht

    Dies gilt nicht nur in den Fällen, in denen die Vollstreckung nach den § 86 FamFG erfolgt, sondern auch dann, wenn - wie vorliegend - über § 120 Abs. 1 FamFG im Ergebnis wiederum die Vorschriften der ZPO Anwendung finden (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2011, 1302-1303 m w N).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 15.02.2011 - 10 UF 106/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,8564
OLG Brandenburg, 15.02.2011 - 10 UF 106/10 (https://dejure.org/2011,8564)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15.02.2011 - 10 UF 106/10 (https://dejure.org/2011,8564)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15. Februar 2011 - 10 UF 106/10 (https://dejure.org/2011,8564)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • fr-blog.com

    Fiktives Einkommen, Anforderungen an Bewerbungen

  • rechtsportal.de

    BGB § 1603 Abs. 2 S. 1
    Umfang der Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigen Kindern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Bewerbungen, Unterhaltspflicht und fiktives Einkommen

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Der Kaufmann für Mediatechnik als Abbruchhelfer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kindesunterhalt auch bei Arbeitslosigkeit des Unterhaltsschuldners?

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Kindesunterhalt trotz arbeitslosem Vater?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1302
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.03.2002 - XII ZR 216/00

    Unterhaltsanspruch der beim Vater lebenden minderjährigen Tochter gegen die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.02.2011 - 10 UF 106/10
    Der insoweit darlegungs- und beweispflichtige Antragsgegner (vgl. hierzu BGH, FamRZ 2002, 742) hat nicht dargetan, dass die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Mutter der Antragstellerin nach dieser Vorschrift ihre Heranziehung zum Barunterhalt rechtfertigen.

    Die Inanspruchnahme des nicht betreuenden Elternteils zum Barunterhalt darf also nicht zu einem erheblichen finanziellen Ungleichgewicht zwischen den Eltern führen (vgl. z.B. BGH, FamRZ 2008, 137; FamRZ 2002, 742; Wendl/Klinkhammer, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 7. Aufl., § 2, Rn. 274 ff.).

  • OLG Brandenburg, 17.01.2006 - 10 UF 91/05

    Erhebliche Einkommensunterschiede der unterhaltspflichtigen Eltern: Entfallen der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.02.2011 - 10 UF 106/10
    Von einem erheblichen finanziellen Ungleichgewicht im Sinne von § 1603 Abs. 2 Satz 3 BGB ist jedenfalls dann auszugehen, wenn das Einkommen des betreuenden Elternteils mindestens doppelt s o hoch ist wie das des an sich barunterhaltspflichtigen Elternteils (vgl. hierzu Senat, FamRZ 2006, 1780; Palandt/Brudermüller, BGB, 70. Aufl., § 1606, Rn. 16; Büttner, FamRZ 2002, 743).
  • BGH, 31.10.2007 - XII ZR 112/05

    Unterhaltspflicht eines in Verbraucherinsolvenz befindlichen Selbständigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.02.2011 - 10 UF 106/10
    Die Inanspruchnahme des nicht betreuenden Elternteils zum Barunterhalt darf also nicht zu einem erheblichen finanziellen Ungleichgewicht zwischen den Eltern führen (vgl. z.B. BGH, FamRZ 2008, 137; FamRZ 2002, 742; Wendl/Klinkhammer, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 7. Aufl., § 2, Rn. 274 ff.).
  • BGH, 09.07.2003 - XII ZR 83/00

    Zurechnung fiktiven Arbeitseinkommens nach Aufgabe des Arbeitsplatzes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.02.2011 - 10 UF 106/10
    Daher ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass nicht nur die tatsächlichen, sondern auch fiktiv erzielbare Einkünfte berücksichtigt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete eine ihm mögliche und zumutbare Erwerbstätigkeit unterlässt, obwohl er diese "bei gutem Willen" ausüben könnte (vgl. z.B. BVerfG, FamRZ 2010, 183 und 793; BGH, FamRZ 2003, 1471).
  • BGH, 29.01.2003 - XII ZR 289/01

    Familienrecht - Kindergeld und Barunterhalt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.02.2011 - 10 UF 106/10
    Zwar können auf Seiten des Unterhaltspflichtigen Umgangskosten einkommensmindernd zu berücksichtigen sein (vgl. hierzu z. B. BGH, FamRZ 2009, 1900; FamRZ 2003, 445).
  • BGH, 20.02.2008 - XII ZR 101/05

    Abänderung eines auf der Annahme eines fiktiven Einkommens beruhenden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.02.2011 - 10 UF 106/10
    Für die Frage der realen Beschäftigungschance ist daher darauf abzustellen, ob eine solche bestanden hätte, wenn der Antragsgegner von Anfang an seiner bestehenden gesteigerten Erwerbsobliegenheit genügt hätte (vgl. in diesem Zusammenhang auch BGH, FamRZ 2008, 872 und 2104).
  • BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 443/09

    Verletzung der Garantie der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.02.2011 - 10 UF 106/10
    Daher ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass nicht nur die tatsächlichen, sondern auch fiktiv erzielbare Einkünfte berücksichtigt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete eine ihm mögliche und zumutbare Erwerbstätigkeit unterlässt, obwohl er diese "bei gutem Willen" ausüben könnte (vgl. z.B. BVerfG, FamRZ 2010, 183 und 793; BGH, FamRZ 2003, 1471).
  • OLG Brandenburg, 12.06.2012 - 10 UF 344/11

    Kindesunterhalt: Volle Barunterhaltspflicht eines Elternteils bei erheblich

    Im Hinblick auf die außerordentlich guten finanziellen Verhältnisse der Mutter hält es der Senat vorliegend für gerechtfertigt, dass die Unterhaltspflicht des Antragsgegners nicht nur in Höhe des angemessenen Selbstbehaltes (vgl. BGH, FamRZ 2011, 1041 in einem Fall, in dem die Einkünfte der Eltern den angemessenen Selbstbehalt nicht bzw. nur um rd. 700 EUR übersteigen; Wendl/Klinkhammer, a.a.O., § 2, Rz. 394, 398), sondern vollständig entfällt (Senat, FamFR 2011, 176; vgl. auch Wendl/Klinkhammer, a.a.O., § 2, Rz. 434).
  • OLG Brandenburg, 16.10.2012 - 10 UF 10/12

    Unterhaltsrecht: Barunterhaltspflicht für ein minderjähriges Kind;

    Übt der Unterhaltspflichtige eine unzureichend vergütete Erwerbstätigkeit aus, so ist er gehalten, sich um eine besser bezahlte Anstellung zu bemühen (vgl. Senat, FamRZ 2011, 1302; Wendl/Klinkhammer, a.a.O., § 2, Rz. 244).
  • OLG Hamm, 21.09.2016 - 7 WF 175/16

    Umfang der Erwerbsobliegenheit des Unterhaltspflichtigen gegenüber einem

    Allein durch derartige Blindbewerbungen, also durch Bewerbungen, die abgegeben werden ohne konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Arbeitgeber überhaupt eine Arbeitskraft sucht, wird der Unterhaltspflichtige seiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit nicht gerecht (OLG Saarbrücken v. 2.3.2011- 9 UF 89/10 - zitiert nach juris Rn. 20; OLG Brandenburg v. 15.2.2011 - 10 UF 106/10 - zitiert nach juris Rn. 23; KG v. 1.10.2010 - 13 UF 91/10 - zitiert nach juris Rn. 19; Viefhues in: jurisPK-BGB, 7.Aufl., § 1603 Rn. 556 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 08.02.2011 - 9 WF 123/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10344
OLG Saarbrücken, 08.02.2011 - 9 WF 123/10 (https://dejure.org/2011,10344)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 08.02.2011 - 9 WF 123/10 (https://dejure.org/2011,10344)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 08. Februar 2011 - 9 WF 123/10 (https://dejure.org/2011,10344)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Umfang der Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsverpflichteten; Ausübung einer Nebenbeschäftigung neben einer Vollzeitbeschäftigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 1601 Abs. 2; BGB § 1603
    Umfang der Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsverpflichteten; Ausübung einer Nebenbeschäftigung neben einer Vollzeitbeschäftigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bei Vollzeitbeschäftigung besteht keine Pflicht zur Nebentätigkeit!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Nebentätigkeitsverpflichtung bei Vollzeitbeschäftigung im Schichtdienst

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Gesteigerte Leistungspflicht des barunterhaltspflichtigen Elternteils

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 543
  • FamRZ 2011, 1302
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Saarbrücken, 07.08.2009 - 6 UFH 58/09

    Umfang der Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigen Kindern

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.02.2011 - 9 WF 123/10
    Die Ausübung einer Nebentätigkeit kann dem Antragsteller entgegen der Auffassung der Antragsgegner in Ansehung der von diesem ausgeübten Vollzeitbeschäftigung, die zudem in Wechselschicht erfolgt, selbst unter Berücksichtigung diskontinuierlich und in moderatem Umfang angefallener und nach dem unwidersprochenen Vorbringen immer erst äußerst kurzfristig anberaumter Kurzarbeitszeiten in den Monaten August und Dezember 2009 sowie Januar, Juni und Juli 2010 nicht angesonnen werden (vgl. Viefhues in: jurisPK-BGB, 5. Aufl., § 1603 BGB, Rz. 482 ff; st. Rspr. des Saarländischen Oberlandesgerichts, zuletzt Beschl. des 6. Zivilsenats v. 7. August 2009, 6 UFH 58/09, FuR 2010, 327, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   KG, 01.10.2010 - 13 UF 91/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12881
KG, 01.10.2010 - 13 UF 91/10 (https://dejure.org/2010,12881)
KG, Entscheidung vom 01.10.2010 - 13 UF 91/10 (https://dejure.org/2010,12881)
KG, Entscheidung vom 01. Oktober 2010 - 13 UF 91/10 (https://dejure.org/2010,12881)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1603 Abs 2 S 1 BGB, § 11 Abs 2 Nr 7 SGB 2, § 30 SGB 2
    Minderjährigenunterhalt: Leistungsfähigkeit bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II

  • Wolters Kluwer

    Unterhaltsverpflichteter Vater eines Kindes genügt bei sog. Blindbewerbungen nicht seiner gesteigerten Obliegenheit zur Arbeitsaufnahme und zur Sicherstellung des Kindesunterhalts; Ausreichendes Einkommen besteht auch beim fiktiven Einkommen über dem Selbtsbehalt bei der ...

  • rechtsportal.de

    Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners bei Einkünften aus geringfügiger Beschäftigung neben Leistungen nach dem SGB II

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1302
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Jena, 23.02.2006 - 1 UF 218/05

    Minderjährigenunterhalt: Gesteigerte Unterhaltspflicht des

    Auszug aus KG, 01.10.2010 - 13 UF 91/10
    Denn auch neben einer Erwerbsunfähigkeitsrente, die dann in Betracht kommt, wenn der Empfänger weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann (§ 43 Abs. 1 S. 2 SGB VI), kann der einem Kind unterhaltspflichtige Rentenempfänger im Rahmen der gesteigerten Erwerbsobliegenheit gehalten sein, neben dem Renteneinkommen durch eine Nebenbeschäftigung im Rahmen der Anrechnungsvorschriften ein zusätzliches Einkommen zu erzielen (vgl. OLG Thüringen, FuR 2006, 233 und OLGR Jena 2006, 390).
  • BVerfG, 16.04.2008 - 1 BvR 2253/07

    Verletzung der Garantie der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs

    Auszug aus KG, 01.10.2010 - 13 UF 91/10
    Dem Schuldner darf im Rahmen einer fiktiven Anrechnung von Einkommen nichts abverlangt werden, was ihm unter Berücksichtigung seiner persönlichen Voraussetzungen schlechterdings nicht möglich ist (vgl. BVerfG, FamRZ 2008, 1403 und 1145; BGH FamRZ 2009, 314).
  • OLG Schleswig, 26.05.2009 - 12 WF 188/08

    Fiktive Nebeneinkünfte trotz SGB II bei gesteigerter Erwerbsobliegenheit

    Auszug aus KG, 01.10.2010 - 13 UF 91/10
    Wenn aber der Unterhaltsschuldner derartige Einkünfte hat oder erzielen könnte und er mit diesem und den Sozialleistungen zusammen Einkünfte hat, die oberhalb des Selbstbehalts liegen, spricht aus Sicht des Senats nichts dagegen, dass der Unterhaltsschuldner den oberhalb des Selbstbehalts liegenden Teil der Einkünfte für den Unterhalt einsetzen muss (vgl. auch Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 7. Aufl., § 1 Rn 83; OLG Hamm, Beschluss vom 30. Juli 2007 - 8 UF 90/07 -, zitiert nach juris; OLG Schleswig, OLGR 2009, 861; das OLG Stuttgart, FamRZ 2008, 1653 setzt sich mit dieser Erwägung nicht auseinander).
  • OLG Koblenz, 23.12.2008 - 11 UF 519/08

    Volljährigenunterhalt: Bedarf eines Studenten; Studiengebühren als Mehrbedarf;

    Auszug aus KG, 01.10.2010 - 13 UF 91/10
    Ist der Unterhaltsschuldner arbeitslos und bezieht er lediglich Leistungen wegen Arbeitslosigkeit, so hat er sich zumindest um einen Nebenerwerb zu bemühen, durch den ihm ein zusätzliches Einkommen im Rahmen der Anrechnungsvorschriften verbleibt (vgl. OLG Köln, OLGR 2004, 330; OLG Schleswig, OLGR 2009, 367).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.1981 - 3 UF 112/81

    Ausbildung; Rentenneurose; Unterhaltsanspruch; Ausbildungsermöglichung

    Auszug aus KG, 01.10.2010 - 13 UF 91/10
    Dem Beklagten, der wusste, dass er ein unterhaltsbedürftiges Kind hat, hätte es im Übrigen oblegen, sich einer fachgerechten Behandlung zu unterziehen bzw. die begonnene Behandlung auch weiter durchzuführen (vgl. BGH FamRZ 1987, 359; OLG Hamm, FamRZ 1999, 237; OLG Hamburg, FamRZ 1982, 702; OLG Düsseldorf, FamRZ 1982, 518).
  • OLG Hamm, 30.07.2007 - 8 UF 90/07

    Zur Leistungsfähigkeit des zum Kindesunterhalt Verpflichteten nach Aufgabe einer

    Auszug aus KG, 01.10.2010 - 13 UF 91/10
    Wenn aber der Unterhaltsschuldner derartige Einkünfte hat oder erzielen könnte und er mit diesem und den Sozialleistungen zusammen Einkünfte hat, die oberhalb des Selbstbehalts liegen, spricht aus Sicht des Senats nichts dagegen, dass der Unterhaltsschuldner den oberhalb des Selbstbehalts liegenden Teil der Einkünfte für den Unterhalt einsetzen muss (vgl. auch Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 7. Aufl., § 1 Rn 83; OLG Hamm, Beschluss vom 30. Juli 2007 - 8 UF 90/07 -, zitiert nach juris; OLG Schleswig, OLGR 2009, 861; das OLG Stuttgart, FamRZ 2008, 1653 setzt sich mit dieser Erwägung nicht auseinander).
  • BGH, 14.01.1987 - IVb ZR 89/85

    Unterhaltsberechnung bei Hinterlegung einer Abfindung durch den Arbeitgeber

    Auszug aus KG, 01.10.2010 - 13 UF 91/10
    Dem Beklagten, der wusste, dass er ein unterhaltsbedürftiges Kind hat, hätte es im Übrigen oblegen, sich einer fachgerechten Behandlung zu unterziehen bzw. die begonnene Behandlung auch weiter durchzuführen (vgl. BGH FamRZ 1987, 359; OLG Hamm, FamRZ 1999, 237; OLG Hamburg, FamRZ 1982, 702; OLG Düsseldorf, FamRZ 1982, 518).
  • BGH, 27.01.1993 - XII ZR 206/91

    Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs bei Arbeitslosigkeit eines Ehegatten

    Auszug aus KG, 01.10.2010 - 13 UF 91/10
    Dies hat zu unterbleiben, wenn der Schuldner unter Berücksichtigung seiner persönlichen Voraussetzungen keine realistische Chance auf eine Anstellung gehabt hätte, denn dann sind die unzureichenden Bemühungen nicht kausal für die Erwerbslosigkeit (vgl. BGH FamRZ 2008, 2104; BGH FamRZ 1993, 789).
  • OLG Stuttgart, 05.02.2008 - 18 UF 225/07

    Kindesunterhalt: Erwerbsverpflichtung eines unterhaltsverpflichteten ALG

    Auszug aus KG, 01.10.2010 - 13 UF 91/10
    Wenn aber der Unterhaltsschuldner derartige Einkünfte hat oder erzielen könnte und er mit diesem und den Sozialleistungen zusammen Einkünfte hat, die oberhalb des Selbstbehalts liegen, spricht aus Sicht des Senats nichts dagegen, dass der Unterhaltsschuldner den oberhalb des Selbstbehalts liegenden Teil der Einkünfte für den Unterhalt einsetzen muss (vgl. auch Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 7. Aufl., § 1 Rn 83; OLG Hamm, Beschluss vom 30. Juli 2007 - 8 UF 90/07 -, zitiert nach juris; OLG Schleswig, OLGR 2009, 861; das OLG Stuttgart, FamRZ 2008, 1653 setzt sich mit dieser Erwägung nicht auseinander).
  • BGH, 23.02.2005 - XII ZR 56/02

    Berücksichtigung der Kosten des Umgangs eines barunterhaltspflichtigen

    Auszug aus KG, 01.10.2010 - 13 UF 91/10
    Der Selbstbehalt ist angemessen um die Umgangskosten zu erhöhen, die dem Beklagten durch den Umgang mit dem Kläger entstehen und für deren Finanzierung ihm weder der hälftige Kindergeldanteil zugute kommt noch ihm sonstiges Einkommen zur Verfügung steht (vgl. BGH FamRZ 2005, 706; Wendl/Klinkhammer, aaO § 2 Rn 168, 169).
  • BGH, 03.12.2008 - XII ZR 182/06

    Familienrecht - Zurechnung fiktiver Einkünfte

  • BGH, 30.07.2008 - XII ZR 126/06

    Voraussetzungen des Volljährigenunterhalts wegen Erwerbslosigkeit; Umfang der

  • OLG Hamm, 03.12.1997 - 5 UF 281/96

    Auswirkung der Ablehnung therapeutischer Hilfe bei Arbeitsunfähigkeit auf

  • OLG Köln, 04.05.2004 - 4 UF 230/03

    Nebentätigkeitsobliegenheit eines arbeitslosen Unterhaltsschuldners und

  • OLG Naumburg, 05.11.2004 - 14 WF 210/04

    Voraussetzungen für die "hinreichende Erfolgsaussicht" im Sinne des § 114 ZPO

  • OLG Hamburg, 11.05.1982 - 2a UF 7/81
  • BGH, 19.06.2013 - XII ZB 39/11

    Kindesunterhalt: Eintritt des volljährig gewordenen Kindes in das Verfahren im

    Daraus ist von Teilen der obergerichtlichen Rechtsprechung die Folgerung gezogen worden, dass den Unterhaltspflichtigen, der leistungsberechtigt für die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist, die unterhaltsrechtliche Obliegenheit treffe, eine Nebentätigkeit auszuüben und zugleich einen Titel errichten zu lassen, damit ihm das diesbezügliche Einkommen zur Unterhaltszahlung verbleibe (OLG Brandenburg FamRZ 2006, 1297, 1299; FamRZ 2007, 1905, 1906; FamRZ 2008, 2304, 2306 mwN; NJW 2008, 3366, 3368; OLG Schleswig NJW-RR 2010, 221, 222; KG FamRZ 2011, 1302).
  • OLG Hamm, 21.09.2016 - 7 WF 175/16

    Umfang der Erwerbsobliegenheit des Unterhaltspflichtigen gegenüber einem

    Allein durch derartige Blindbewerbungen, also durch Bewerbungen, die abgegeben werden ohne konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Arbeitgeber überhaupt eine Arbeitskraft sucht, wird der Unterhaltspflichtige seiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit nicht gerecht (OLG Saarbrücken v. 2.3.2011- 9 UF 89/10 - zitiert nach juris Rn. 20; OLG Brandenburg v. 15.2.2011 - 10 UF 106/10 - zitiert nach juris Rn. 23; KG v. 1.10.2010 - 13 UF 91/10 - zitiert nach juris Rn. 19; Viefhues in: jurisPK-BGB, 7.Aufl., § 1603 Rn. 556 f.).
  • OLG Koblenz, 29.11.2013 - 13 WF 1089/13

    Unterhalt eines minderjährigen ehelichen Kindes: Pflicht zur

    Als notwendiger Selbstbehalt ist bei der Antragsgegnerin aufgrund der hier angenommenen Teilzeitbeschäftigung der Mittelwert zwischen demjenigen für Erwerbstätige und demjenigen für Nichterwerbstätige heranzuziehen (vgl. Senat NJW-RR 2004, 1373 und KG Urteil vom 01.10.2010 - 13 UF 91/10 - juris), mithin 900 EUR.
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 13.04.2011 - 7 UF 17/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,34302
OLG Bamberg, 13.04.2011 - 7 UF 17/11 (https://dejure.org/2011,34302)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 13.04.2011 - 7 UF 17/11 (https://dejure.org/2011,34302)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 13. April 2011 - 7 UF 17/11 (https://dejure.org/2011,34302)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes: Wahl der Verlängerung des Auszahlungszeitraumes des Elterngeldes als unterhaltsrechtliches Fehlverhalten des Elternteils

  • Wolters Kluwer

    Obliegenheit des Unterhaltsverpflichteten gegenüber minderjährigen Kindern zur Gestaltung seiner Erwerbs- und Einkommensverhältnisse

  • rechtsportal.de

    Obliegenheit des Unterhaltsverpflichteten gegenüber minderjährigen Kindern zur Gestaltung seiner Erwerbs- und Einkommensverhältnisse

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1302
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 11.02.2015 - XII ZB 181/14

    Minderjährigenunterhalt: Verstoß gegen die gesteigerte Erwerbsobliegenheit des

    Ist der Bezieher des Elterngelds jedenfalls für die ersten zwei Lebensjahre des von ihm betreuten weiteren Kindes nicht zu einer Nebentätigkeit verpflichtet, so kann ihm auch nicht vorgeworfen werden, dass er den Auszahlungszeitraum verdoppelt, auch wenn damit die Halbierung des monatlich gezahlten Betrages einhergeht (OLG Frankfurt FamRZ 2014, 848, 849; a.A. OLG Bamberg FamRZ 2011, 1302).
  • OLG Frankfurt, 02.10.2013 - 2 UF 443/12

    Unterhalt: Keine Obliegenheitsverletzung des unterhaltspflichtigen Elternteils

    Das Oberlandesgericht Bamberg geht davon aus, dass es zur Anrechnung eines fiktiven Elterngeldes kommen kann, wenn die Verlängerung des Bezugszeitraumes faktisch dazu führt, dass ein minderjähriges Kind den Mindestunterhalt nicht erhalten kann (OLG Bamberg, Beschluss vom 13. April 2011 zu 7 UF 17/11, FamRZ 2011, zitiert nach Juris, Rn. 16).

    Die Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, weil das Oberlandesgericht Bamberg im Hinblick auf die Vorwerfbarkeit der Verlängerung des Bezugszeitraums für das Elterngeldes bei gleichzeitiger Halbierung des Auszahlungsbetrages die Auffassung vertreten hat, es liege eine Verletzung der aus § 1603 Abs. 2 BGB folgenden Pflichten vor (OLG Bamberg, Beschluss vom 13. April 2011 zu Az.: 7 UF 17/11, zitiert nach Juris, Rn. 15 f.).

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