Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 21.04.2010

Rechtsprechung
   OLG Celle, 12.08.2010 - 4 W 139/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9446
OLG Celle, 12.08.2010 - 4 W 139/10 (https://dejure.org/2010,9446)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.08.2010 - 4 W 139/10 (https://dejure.org/2010,9446)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. August 2010 - 4 W 139/10 (https://dejure.org/2010,9446)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Löschung eines Grundpfandrechts: Zustimmungserklärung der Nacherben; Erforderlichkeit der Zustimmung durch einen Pfleger

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1913 BGB; § 51 GBO
    Löschung eines Grundpfandrechts aufgrund Antrags eines nicht befreiten Vorerben

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1913; GBO § 51
    Für Löschung eines Grundpfandrechts auf Antrag des nicht befreiten Vorerben nur Zustimmung der namentlich benannten Nacherben erforderlich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Löschung eines Grundpfandrechts aufgrund Antrags eines nicht befreiten Vorerben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1913; GBO § 51
    Löschung eines Grundpfandrechts aufgrund Antrags des nicht befreiten Vorerben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 141
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 11.02.1997 - 15 W 439/96

    Löschung des Nacherbenvermerks

    Auszug aus OLG Celle, 12.08.2010 - 4 W 139/10
    Hat ein nicht befreiter Vorerbe die Löschung eines Grundpfandrechts beantragt, ist bei eingetragenem Nacherbenvermerk nur die Zustimmung der dort namentlich benannten Nacherben erforderlich, sofern offensichtlich ist, dass andere als die namentlich benannten Nacherben nicht vorhanden sind und nicht mehr hinzutreten können; die Zustimmung eines nach § 1913 BGB zu bestellenden Pflegers ist bei dieser Sachlage nicht erforderlich (Anschluss an OLG Hamm NJW-RR 1997, 1095).

    Demzufolge ist z. B. bei der Löschung eines Nacherbenvermerkes auch die Bewilligung dieser unbekannten Personen erforderlich mit der Folge, dass der Nacherbe von einem Pfleger gemäß § 1913 BGB vertreten werden muss (OLG Frankfurt, Beschluss vom 27. Januar 2010, Az 20 W 251/09, Rn. 32 m. w. N. - aus juris; OLG Hamm NJW-RR 1997, 1095).

  • OLG Frankfurt, 27.01.2010 - 20 W 251/09

    Nacherbenvermerk im Grundbuch

    Auszug aus OLG Celle, 12.08.2010 - 4 W 139/10
    Demzufolge ist z. B. bei der Löschung eines Nacherbenvermerkes auch die Bewilligung dieser unbekannten Personen erforderlich mit der Folge, dass der Nacherbe von einem Pfleger gemäß § 1913 BGB vertreten werden muss (OLG Frankfurt, Beschluss vom 27. Januar 2010, Az 20 W 251/09, Rn. 32 m. w. N. - aus juris; OLG Hamm NJW-RR 1997, 1095).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - I-3 Wx 7/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,16598
OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - I-3 Wx 7/10 (https://dejure.org/2010,16598)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.04.2010 - I-3 Wx 7/10 (https://dejure.org/2010,16598)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. April 2010 - I-3 Wx 7/10 (https://dejure.org/2010,16598)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Verfahrensgang

  • AG Wuppertal - 562 VI 386/70
  • OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - I-3 Wx 7/10

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 141
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 193/01

    Beginn der Ausschlussfrist des § 1836 II S. 4

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - 3 Wx 7/10
    Ein auf die vorbezeichneten Grundlagen gestützter Vergütungsanspruch entsteht mit der Ausführung der jeweiligen Amtstätigkeit (OLG Schleswig FamRZ 2002, S. 1288 f.; vgl. auch BGH FamRZ 2008, S. 1611 ff.).
  • KG, 10.07.2007 - 1 W 454/03

    Bei der Festsetzung der Vergütung nach § 56g Abs. 1 FGG findet keine Prüfung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - 3 Wx 7/10
    Nur in zwei Ausnahmefällen besteht eine Auswirkung im Vergütungsfestsetzungsverfahren, nämlich zum einen bei einer schweren, zur Verwirkung des Vergütungsanspruchs führenden Pflichtverletzung des Nachlasspflegers, wie etwa der Veruntreuung von Vermögen; zum anderen dann, wenn der Umfang der Tätigkeit des Pflegers bei pflichtgemäßem Verhalten wesentlich geringer anzusetzen gewesen wäre (KG NJW-RR 2007, S. 1598 f. m. umfangr. Nachw.).
  • BGH, 28.05.2008 - XII ZB 53/08

    Beginn der Ausschlussfrist für den Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - 3 Wx 7/10
    Ein auf die vorbezeichneten Grundlagen gestützter Vergütungsanspruch entsteht mit der Ausführung der jeweiligen Amtstätigkeit (OLG Schleswig FamRZ 2002, S. 1288 f.; vgl. auch BGH FamRZ 2008, S. 1611 ff.).
  • LG Wuppertal, 01.10.2004 - 6 T 289/04
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - 3 Wx 7/10
    Nichts anderes gilt bei der Nachlasspflegschaft; auch in diesbezüglichen Vergütungsfestsetzungsverfahren sind die Beteiligten wie auch die entscheidenden Gerichte an die zugrunde liegende Anordnung der Nachlasspflegschaft und die Bestellung des Nachlasspflegers gebunden (LG Wuppertal FamRZ 2005, S. 932 f.).
  • BayObLG, 11.05.1999 - 1Z BR 36/99

    Festsetzung der Vergütung des Nachlasspflegers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - 3 Wx 7/10
    Voraussetzung des Vergütungsanspruchs des Vormunds oder Betreuers ist dabei lediglich die Wirksamkeit der Bestellung, die durch Mängel bei der Anordnung der Vormundschaft oder Betreuung nicht beseitigt wird; mit anderen Worten steht eine fehlerhafte Anordnung der Vormundschaft der Festsetzung der Vergütung nicht entgegen (BayObLG FamRZ 1999, S. 1603 u. 1997, S. 701 f.; Keidel-Engelhardt, FamFG, 16. Aufl. 2009, § 168 Rdnr. 14).
  • BGH, 04.12.2013 - XII ZB 57/13

    Vergütung des anwaltlichen Ergänzungspflegers für einen mittellosen,

    Dass die Ergänzungspflegschaft fehlerhaft angeordnet wurde, steht der Wirksamkeit der Bestellung jedoch nicht entgegen, so dass die Gerichte im Vergütungsfestsetzungsverfahren hieran gebunden sind (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 141, 142 mwN).
  • OLG Saarbrücken, 02.09.2014 - 5 W 44/14

    Vergütung des Nachlasspflegers: Bemessung des Stundensatzes bei

    Bei der Überprüfung ist im Hinblick auf die eigenverantwortliche Amtsführung des Nachlassverwalters/-pflegers und zur Vermeidung eines unverhältnismäßigen Dokumentations- und Prüfungsaufwands ohnehin Zurückhaltung geboten (Senat, Beschl. v. 22.02.2013 - 5 W 433/12; Wagenitz in MünchKommBGB, 6. Aufl. 2012, § 3 VBVG Rdn. 6, 11; OLG Düsseldorf, FamRZ 2011, 141).

    Die Höhe der Vergütung hängt nicht davon ab, ob das Nachlassgericht oder sonstige Beteiligte die Einschätzung des Nachlasspflegers zur Zweckmäßigkeit seines Handelns teilen (Senat, Beschl. v. 22.02.2013 - 5 W 433/12; OLG Düsseldorf, FamRZ 2011, 141; OLG Hamm, Rpfleger 2011, 377).

  • BGH, 20.08.2014 - XII ZB 479/12

    Vergütungsfestsetzung für einen Vereinsbetreuer: Beachtlichkeit von Mängeln bei

    aa) Die Bewilligung einer Vergütung für den Betreuer setzt - neben der (hier allerdings gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 VBVG nicht erforderlichen) Feststellung nach § 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB - lediglich dessen wirksame Bestellung voraus (allgemeine Meinung, vgl. etwa BayObLG FamRZ 1997, 701, 702 mwN; BeckOK BGB/Bettin [Stand: 1. Mai 2014] § 1836 Rn. 8; HK-BUR/Bauer [Stand: Februar 2010] § 1836 BGB Rn. 59; Erman/Saar BGB 14. Aufl. § 1836 Rn. 4a; Knittel Betreuungsrecht [Stand: 1. Dezember 2011] § 1836 BGB Rn. 2; MünchKommBGB/Wagenitz 6. Aufl. § 1836 Rn. 3; Staudinger/Bienwald BGB [2014] § 1836 Rn. 21; vgl. auch OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 141, 142 und BayObLG FamRZ 1999, 1603 für den Nachlasspfleger sowie BayObLG FamRZ 1998, 1053, 1054 für den Verfahrenspfleger; Keidel/Engelhardt FamFG 18. Aufl. § 168 Rn. 14; Prütting/Helms/Hammer FamFG 3. Aufl. § 168 Rn. 21), die - von den Fällen des § 287 Abs. 2 FamFG abgesehen - gemäß § 287 Abs. 1 FamFG mit der Bekanntgabe des Beschlusses an den Betreuer erfolgt (Keidel/Budde FamFG 18. Aufl. § 287 Rn. 4 und § 289 Rn. 1).
  • OLG Frankfurt, 22.01.2019 - 20 W 316/16

    Zu den Voraussetzungen einer Verwirkung des Vergütungsanspruchs eines

    Die Rechtsprechung ist mittlerweile zu Recht der einhelligen Auffassung, dass im Vergütungsverfahren des Nachlasspflegers bzw. gesetzlichen Betreuers Gegenansprüche, die darauf gestützt werden, das jeweilige Amt sei mangelhaft geführt worden, nicht zu berücksichtigen sind, sondern entweder in einem Verfahren vor dem Prozessgericht geltend gemacht werden müssen oder als Einwendungen mit der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 11.04.2012, Az. XII ZB 459/10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.04.2010, Az. 3 Wx 7/10 und 08.07.2013, Az. 25 Wx 29/13; Kammergericht Berlin, Beschluss vom 10.07.2007, Az. 1 W 454/03, jeweils zitiert nach juris; so auch bereits Senat, Beschluss vom 12.09.1997, Az. 20 W 374/95, zitiert nach juris und Beschluss vom 25.04.2017, a.a.O.).
  • BGH, 29.06.2021 - IV ZB 36/20

    Vergütung des berufsmäßigen Nachlasspflegers bei teilmittellosem Nachlass

    Diese Entscheidung zur Vergütung des Betreuers, die gemäß § 5 VBVG in der bis zum 26. Juli 2019 geltenden Fassung nach einem pauschalierten monatlichen Stundenansatz festgesetzt wurde (vgl. BGH aaO Rn. 9), ist jedoch auf die Vergütung des Nachlasspflegers, die mit der Ausführung der jeweiligen Amtstätigkeit entsteht (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 2018, 536 [juris Rn. 11]; OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 141 unter II 2 [juris Rn. 11]) und für die gesetzlich kein bestimmter Abrechnungszeitraum vorgegeben ist (vgl. MünchKomm-BGB/Fröschle, 8. Aufl. § 3 VBVG Rn. 10 f.), nicht übertragbar.
  • OLG Braunschweig, 11.08.2016 - 1 WF 139/16

    Umfang der Übernahme der Kosten in einem notariellen

    Dies würde auch dann gelten, wenn der die Ergänzungspflegschaft anordnende Beschluss fehlerhaft wäre (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1603 Rn. 5; BayObLG FamRZ 1997, 701 Rn. 13; OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 141 Rn. 11 m.w.N. - über juris).

    Es bestehen keine Bedenken, die Kosten gegen den Übernahmeschuldner direkt festzusetzen (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 141 Rn. 13 - über juris), entsprechend den für das Kostenrecht geltenden Regelungen der §§ 24 Nr. 2 FamGKG, 29 Nr. 2 GKG, 27 Nr. 2 GNotKG.

  • OLG Celle, 09.04.2024 - 15 WF 23/24

    Vergütung; anwaltlicher Ergänzungspfleger; Genehmigung; Grundstücksübertragung;

    Jedoch ist anerkannt, dass in Fällen, in denen sich die Eltern bereits im notariellen Übertragungsvertrag verpflichtet haben, die durch die Urkunde ausgelösten Kosten zu übernehmen, auch die Aufwendungen und Vergütung des zur Vertretung des beteiligten Kindes bestellten Ergänzungspflegers gegen ihn als Übernahmeschuldner in entsprechender Anwendung des § 24 Nr. 2 FamGKG festsetzen kann (OLG Braunschweig, NJOZ 2016, 1713 Rdnr. 13, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. April 2010 - 3Wx 7/10, zitiert nach BeckRS 2011, 1698).
  • OLG Köln, 30.01.2013 - 2 Wx 265/12

    Frist für die Geltendmachung von Vergütungsansprüchen eines Nachlasspflegers

    Voraussetzung für die Entstehung des Vergütungsanspruchs eines Nachlasspflegers ist neben der Wirksamkeit der Bestellung, die hier weit vor diesem Stichtag lag, allein der Beginn der konkreten abgerechneten Tätigkeit (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 2011, 141; OLG Naumburg, Rpfleger 2012, 319).
  • OLG Düsseldorf, 25.09.2012 - 3 Wx 308/11

    Anforderungen und Beurteilungszeitpunkt bei Mittellosigkeit des Nachlasses;

    Damit ist nach Auffassung des Senats hier ein mittlerer Vergütungssatz und somit ein Stundensatz von 110,- Euro angemessen, jedenfalls nicht zum Nachteil des Beschwerdeführers übersetzt (vgl. OLG Hamm, a.a.O. [110 Euro]; OLG Celle, BeckRS 2012, 09338 [110-130 Euro]; KG, FamRZ 2012, 818 [110 Euro]; OLG Zweibrücken NJW-RR 2008, 369 [110 Euro]; Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft Nachlasspflegschaft in der DVEV bei Jochen/Pohl, Nachlasspflegschaft Kapitel 8 Anh. Rdz. 860: 90-150 Euro; OLG Schleswig, vom 07.05.2012 - 3 Wx 113/11 - bei juris [65-115 Euro]; vgl. auch Senat FamRZ 2011, 141 [u. U. Abrechnung nach Gebührenvorschriften des RVG]).
  • OLG Frankfurt, 10.03.2023 - 20 W 226/21

    Zur Nachlasspflegervergütung bei vermögendem Nachlass

    Weiterhin ist die Rechtsprechung mittlerweile zu Recht der einhelligen Auffassung, dass im Vergütungsverfahren des Nachlasspflegers (so wie auch bei dem gesetzlichen Betreuer) Gegenansprüche/Einwendungen, die darauf gestützt werden, das jeweilige Amt sei mangelhaft geführt worden, grundsätzlich nicht zu berücksichtigen sind, sondern entweder in einem Verfahren vor dem Prozessgericht geltend gemacht werden müssen oder als Einwendungen mit der Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO (vgl. u.a. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11.04.2012, Az. XII ZB 459/10, Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschlüsse vom 21.04.2010, Az. 3 Wx 7/10, und vom 08.07.2013, Az. 25 Wx 29/13, Kammergericht Berlin, Beschluss vom 10.07.2007, Az. 1 W 454/03, jeweils zitiert nach juris; so auch bereits Senat, Beschlüsse vom 12.09.1997, Az. 20 W 374/95, zitiert nach juris, vom 25.04.2017, a. a. O., und vom 22.01.2019, Az. 20 W 316/16, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 20.01.2021 - 3 Wx 236/19

    Vergütung des Nachlasspflegers bei mangelhafter Amtsführung

  • OLG Naumburg, 15.11.2011 - 2 Wx 15/11

    Erlöschen der Vergütungsansprüche des Nachlasspflegers durch Fristablauf

  • OLG Naumburg, 11.11.2011 - 2 Wx 15/11

    Vergütung des Nachlasspflegers: Ausschlussfrist für den Antrag auf

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