Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - I-3 Wx 218/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung rechtlichen Gehörs zugunsten der unbekannten Nacherben
- Judicialis
BGB § 1913; ; BGB § 2216 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 2368 Abs. 1 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewährung rechtlichen Gehörs zugunsten der unbekannten Nacherben
- rechtsportal.de
Gewährung rechtlichen Gehörs zugunsten der unbekannten Nacherben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 22.09.2009 - 95 VIII E 8786
- LG Düsseldorf, 02.10.2009 - 25 T 550/09
- OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - I-3 Wx 218/09
Papierfundstellen
- FGPrax 2010, 77
- FamRZ 2010, 1474
- FamRZ 2011, 145
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- LG Stuttgart, 17.07.2009 - 1 T 61/09
Bestehen eines für die Anordnung der Nachlasspflegschaft erforderlichen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - 3 Wx 218/09
Dabei ist das Interesse des endgültigen Erben an der Sicherung und Erhaltung des Nachlasses, aber auch der Erblasserwille maßgebend (OLG Köln NJW-RR 1989, 454; LG Stuttgart ZEV 2009, 396).(LG Stuttgart ZEV 2009, 396).
- OLG Köln, 04.01.1989 - 2 Wx 39/88
Beschwerde gegen die Anordnung einer Nachlasspflegschaft; Auslegung des Begriffs …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - 3 Wx 218/09
Dabei ist das Interesse des endgültigen Erben an der Sicherung und Erhaltung des Nachlasses, aber auch der Erblasserwille maßgebend (OLG Köln NJW-RR 1989, 454; LG Stuttgart ZEV 2009, 396). - OLG Schleswig, 18.12.2009 - 3 Wx 24/08
Vergütung des Nachlasspflegers
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - 3 Wx 218/09
Wegen der Einzelheiten wird auf den Senatsbeschluss I-3 Wx 24/08 vom 01. Juli 2009 Bezug genommen.
- OLG Düsseldorf, 09.02.2001 - 3 Wx 350/00
Erbeinsetzung zugunsten eines Hauspflegdienstes - Anordnung der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - 3 Wx 218/09
Ein Fürsorgebedürfnis besteht, wenn ohne Eingreifen des Nachlassgerichts der Bestand des Nachlasses gefährdet wäre (Senat ZEV 2001, 366; FamRZ 1998, 583). - OLG Düsseldorf, 24.09.2009 - 3 Wx 187/09
Gerichtliche Zuständigkeiten nach Inkrafttreten des FamFG in Übergangsfällen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - 3 Wx 218/09
Das vorliegende Verfahren richtet sich noch nach der bis zum 31. August 2009 geltenden Lage des Verfahrensrechts, nämlich nach dem FGG (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 24. September 2009 - I-3 Wx 187/09 BeckRS 2009, 27032; FamRZ 2009, 2024 - LS). - KG, 29.07.2008 - 1 W 423/07
Pflegschaft: Erweiterung des Wirkungskreises eines zum Pfleger für unbekannte …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - 3 Wx 218/09
Da hinsichtlich des Fürsorgebedürfnisses lediglich auf die Interessen des Pfleglings und nicht auf diejenigen Dritter abzustellen ist, fehlt es regelmäßig, wenn die Belange des unbekannten/ungewissen Beteiligten bereits anderweitig geschützt sind (KG BeckRS 2008 17123), z. B. durch andere Personen wahrgenommen werden (…Palandt-Diederichsen BGB 68. Auflage 2009 § 1913 Rdz. 3). - OLG Düsseldorf, 03.12.1997 - 3 Wx 278/97
Sittenwidrigkeit eines Geliebtentestaments
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - 3 Wx 218/09
Ein Fürsorgebedürfnis besteht, wenn ohne Eingreifen des Nachlassgerichts der Bestand des Nachlasses gefährdet wäre (Senat ZEV 2001, 366; FamRZ 1998, 583).
- OLG Frankfurt, 13.09.2018 - 20 W 197/18
Grundbuch: Anhörungserfordernis der Nacherben
Für unbekannte oder ungewisse Nacherben ist ein solches Fürsorgebedürfnis auch dann zu bejahen, wenn diese lediglich anzuhören sind (OLG Düsseldorf FGPrax 2010, 77 [OLG Düsseldorf 10.12.2009 - I-3 Wx 218/09] mwN). - OLG Düsseldorf, 07.09.2012 - 3 Wx 141/12
Anordnung der Nachlasspflegschaft trotz testamentarisch angeordneter …
Die weitere Voraussetzung eines Bedürfnisses für die gerichtliche Fürsorge (Fürsorgebedürfnis), insbesondere in Gestalt einer Gefährdung des Nachlasswertes (vgl. Senat, FGPrax 2010, 77; FamRZ 1995, 895) - maßgeblich ist das Interesse des endgültigen Erben (…Siemann/Höger, a.a.O., Rn. 3) - wird hier durch die Anordnung der Testamentsvollstreckung nicht ausgeräumt, sondern ergibt sich nicht zuletzt aus der im Testament angeordneten Aufgabenzuweisung an den Testamentsvollstrecker, nämlich nach Treffen vorbereitender Maßnahmen den im Bereich von 2 Millionen Euro liegenden und damit weit überdurchschnittlich werthaltigen Nachlass an die Erbin herauszugeben.