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Rechtsprechung
   BGH, 27.07.2011 - XII ZB 118/11   

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https://dejure.org/2011,5263
BGH, 27.07.2011 - XII ZB 118/11 (https://dejure.org/2011,5263)
BGH, Entscheidung vom 27.07.2011 - XII ZB 118/11 (https://dejure.org/2011,5263)
BGH, Entscheidung vom 27. Juli 2011 - XII ZB 118/11 (https://dejure.org/2011,5263)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1896 Abs 1a BGB, § 1897 Abs 4 BGB, § 1903 Abs 1 S 1 BGB, § 26 FamFG, § 68 Abs 3 FamFG
    Betreuungsverfahren: Notwendige Anhörung des Betroffenen durch das Beschwerdegericht; Voraussetzungen für die Anordnung einer Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt; Berücksichtigung der Wünsche eines Geschäftsunfähigen bei der Betreuerauswahl

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Anordnung der Betreuung durch das Beschwerdegericht ohne Anhörung des Betroffenen allein auf Grundlage der Überzeugung des Amtsrichters trotz eines gegenläufigen Sachverständigengutachtens; Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts bei hinreichend konkreten ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuerbestellung, Anhörung, Sachverständigengutachten, freier Wille, Einwilligungsvorbehalt, Auswahl des Betreuers

  • rewis.io

    Betreuungsverfahren: Notwendige Anhörung des Betroffenen durch das Beschwerdegericht; Voraussetzungen für die Anordnung einer Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt; Berücksichtigung der Wünsche eines Geschäftsunfähigen bei der Betreuerauswahl

  • ra.de
  • rewis.io

    Betreuungsverfahren: Notwendige Anhörung des Betroffenen durch das Beschwerdegericht; Voraussetzungen für die Anordnung einer Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt; Berücksichtigung der Wünsche eines Geschäftsunfähigen bei der Betreuerauswahl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglichkeit der Anordnung der Betreuung durch das Beschwerdegericht ohne Anhörung des Betroffenen allein auf Grundlage der Überzeugung des Amtsrichters trotz eines gegenläufigen Sachverständigengutachtens; Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts bei hinreichend konkreten ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Entscheidung über Betreuungsbedarf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Betreuung trotz Sachverständigengutachten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Freie Willensbildung - Geht der Eindruck des Amtsrichters vor dem Sachverständigengutachten?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1507
  • MDR 2011, 1039
  • FGPrax 2011, 290
  • FamRZ 2011, 1574
  • FamRZ 2011, 1577
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.03.2011 - XII ZB 601/10

    Betreuungsverfahren: Pflicht zur persönlichen Anhörung im Beschwerdeverfahren bei

    Auszug aus BGH, 27.07.2011 - XII ZB 118/11
    Dabei kommt es maßgeblich auf die Wünsche des Betroffenen im Zeitpunkt der Betreuerbestellung an; das gilt auch für Vorschläge, bestimmte Personen nicht zu bestellen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 16. März 2011, XII ZB 601/10, FamRZ 2011, 880 Rn. 21).

    Allerdings kann das Beschwerdegericht nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG von der persönlichen Anhörung absehen, wenn diese bereits im ersten Rechtszug vorgenommen worden ist und von einer erneuten Anhörung keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind (Senatsbeschluss vom 16. März 2011 - XII ZB 601/10 - FamRZ 2011, 880 Rn. 13; s. auch Senatsbeschluss vom 11. August 2010 - XII ZB 171/10 - FamRZ 2010, 1650 Rn. 5 ff.).

    Vielmehr genügt, dass der Betroffene seinen Willen oder Wunsch kundtut, eine bestimmte Person solle sein Betreuer werden (Senatsbeschluss vom 16. März 2011 - XII ZB 601/10 - FamRZ 2011, 880 Rn. 21).

  • BGH, 11.08.2010 - XII ZB 171/10

    Betreuung: Persönliche Anhörung im Beschwerdeverfahren gegen die Verlängerung der

    Auszug aus BGH, 27.07.2011 - XII ZB 118/11
    Allerdings kann das Beschwerdegericht nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG von der persönlichen Anhörung absehen, wenn diese bereits im ersten Rechtszug vorgenommen worden ist und von einer erneuten Anhörung keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind (Senatsbeschluss vom 16. März 2011 - XII ZB 601/10 - FamRZ 2011, 880 Rn. 13; s. auch Senatsbeschluss vom 11. August 2010 - XII ZB 171/10 - FamRZ 2010, 1650 Rn. 5 ff.).
  • BGH, 13.09.2017 - XII ZB 157/17

    Betreuungssache: Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts bei umfangreichem

    b) Die Einrichtung einer Betreuung kann im vorliegenden Fall auch nicht damit begründet werden, dass diese als Voraussetzung für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts erforderlich ist (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Juli 2011 - XII ZB 118/11 - FamRZ 2011, 1577 Rn. 11).
  • BGH, 28.07.2015 - XII ZB 92/15

    Betreuungssache: Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts für

    Ob dies der Fall ist, hat das Betreuungsgericht im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht festzustellen (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Juli 2011 - XII ZB 118/11 - FamRZ 2011, 1577, Rn. 18 ff.).
  • BGH, 18.11.2020 - XII ZB 179/20

    Betreuungssache: Erfordernis der erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen

    Sofern sich die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts als zum Schutz des Vermögens des Betroffenen erforderlich erweisen sollte, wird es - wie das Landgericht zutreffend ausführt - für den Aufgabenbereich der Vermögenssorge nicht auf die Wirksamkeit der Vorsorgevollmachten ankommen (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Juli 2011 - XII ZB 118/11 - FamRZ 2011, 1577 Rn. 11).
  • BGH, 21.11.2012 - XII ZB 384/12

    Betreuungsverfahren: Pflicht zur persönlichen Anhörung im Beschwerdeverfahren;

    Um eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Betroffenen und seinem Betreuer zu gewährleisten, hat das Gericht jedoch den Wunsch des Betroffenen bei seiner Auswahlentscheidung zu berücksichtigen (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Juli 2011 - XII ZB 118/11 - FamRZ 2011, 1577 Rn. 24).
  • BGH, 25.07.2012 - XII ZB 526/11

    Betreuungsverfahren: Persönliche Anhörung des Betroffenen vor Anordnung eines

    Ob dies der Fall ist, hat das Betreuungsgericht im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht festzustellen (Senatsbeschluss vom 27. Juli 2011 - XII ZB 118/11 - FamRZ 2011, 1577).
  • BGH, 11.04.2012 - XII ZB 504/11

    Betreuungsverfahren: Absehen von der persönlichen Anhörung des Betroffenen im

    Allerdings kann das Beschwerdegericht nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG von der persönlichen Anhörung absehen, wenn diese bereits im ersten Rechtszug vorgenommen worden ist und von einer erneuten Anhörung keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind (Senatsbeschlüsse vom 27. Juli 2011 - XII ZB 118/11 - FamRZ 2011, 1577 Rn. 13 und vom 16. März 2011 - XII ZB 601/10 - FamRZ 2011, 880 Rn. 13; s. auch Senatsbeschluss vom 11. August 2010 - XII ZB 171/10 - FamRZ 2010, 1650 Rn. 5 ff.).
  • BGH, 11.04.2012 - XII ZB 531/11

    Betreuungsverfahren: Fortbestehen der durch Hinzuziehung in erster Instanz

    Außerdem durfte das Landgericht von der Anhörung der Betroffenen nicht absehen, schon weil es von der Einschätzung des Amtsgerichts abgewichen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Juli 2011 - XII ZB 118/11 - FamRZ 2011, 1577 Rn. 13 und vom 16. März 2011 - XII ZB 601/10 - FamRZ 2011, 880 Rn. 13; s. auch Senatsbeschluss vom 11. August 2010 - XII ZB 171/10 - FamRZ 2010, 1650 Rn. 5 ff.).
  • BGH, 23.09.2015 - XII ZB 498/14

    Betreuungssache: Erfordernis der persönlichen Anhörung des Betroffenen im

    Um eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Betroffenen und seinem Betreuer zu gewährleisten, hat das Gericht jedoch den Wunsch des Betroffenen, eine bestimmte Person nicht als Betreuer zu bestellen (§ 1897 Abs. 4 Satz 2 BGB), bei seiner Auswahlentscheidung zu berücksichtigen (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Juli 2011 - XII ZB 118/11 - FamRZ 2011, 1577 Rn. 24).
  • LG Münster, 15.04.2020 - 5 T 326/19
    Die Betreuerbestellung ist jedoch dort nicht gegenüber der Vollmachtserteilung subsidiär, wo - wie hier - die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts erforderlich ist (vgl. BGH NJW-RR 2011, 1507; BeckOK BGB/Müller-Engels, 53. Ed. 1.11.2019, BGB § 1896 Rn. 33).
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Rechtsprechung
   BGH, 06.07.2011 - XII ZB 88/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4652
BGH, 06.07.2011 - XII ZB 88/11 (https://dejure.org/2011,4652)
BGH, Entscheidung vom 06.07.2011 - XII ZB 88/11 (https://dejure.org/2011,4652)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 2011 - XII ZB 88/11 (https://dejure.org/2011,4652)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 234 Abs 1 S 1 ZPO, § 234 Abs 2 ZPO, § 238 Abs 2 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Beginn der Wiedereinsetzungsfrist bei Versäumung der Berufungsfrist

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Kanzleiorganisation: Eine notierte Frist muss bei der weiteren Bearbeitung überprüft werden

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beginn der Wiedereinsetzungsfrist spätestens mit Erkennen der eingetretenen Säumnis bei Anwendung der zu erwartenden Sorgfalt; Prüfung der Handakte im Hinblick auf die Einhaltung der Berufungsfrist bei Vorlage der Handakte zur Fertigung der Berufungsbegründung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; anwaltliche Fristenprüfung

  • Betriebs-Berater

    Zum Beginn der Wiedereinsetzungsfrist nach § 234 ZPO

  • Anwaltsblatt

    § 234 ZPO, § 238 ZPO
    Berufungsbegründung: Pflichten bei Vorlage der Handakte

  • Anwaltsblatt

    § 234 ZPO, § 238 ZPO
    Berufungsbegründung: Pflichten bei Vorlage der Handakte

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Beginn der Wiedereinsetzungsfrist bei Versäumung der Berufungsfrist

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Beginn der Wiedereinsetzungsfrist bei Versäumung der Berufungsfrist

  • rechtsportal.de

    Beginn der Wiedereinsetzungsfrist spätestens mit Erkennen der eingetretenen Säumnis bei Anwendung der zu erwartenden Sorgfalt; Prüfung der Handakte im Hinblick auf die Einhaltung der Berufungsfrist bei Vorlage der Handakte zur Fertigung der Berufungsbegründung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Wann beginnt spätestens die Wiedereinsetzungsfrist?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fristenkontrolle: Beginn der Wiedereinsetzungsfrist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beginn der Widereinsetzungsfrist

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zum Beginn der Wiedereinsetzungsfrist nach § 234 ZPO

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Berufungsbegründung: Pflichten bei Vorlage der Handakte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 1208
  • FamRZ 2011, 1574
  • BB 2011, 2113
  • DB 2011, 2317
  • AnwBl 2011, 787
  • AnwBl Online 2011, 188
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.02.1996 - XII ZB 107/94

    Behebung des Hindernisses an der Einhaltung einer Frist; Irrtum des

    Auszug aus BGH, 06.07.2011 - XII ZB 88/11
    Die Wiedereinsetzungsfrist beginnt spätestens mit dem Zeitpunkt, in dem der verantwortliche Anwalt bei Anwendung der unter den gegebenen Umständen von ihm zu erwartenden Sorgfalt die eingetretene Säumnis hätte erkennen können und müssen (Senatsbeschluss vom 7. Februar 1996, XII ZB 107/94, FamRZ 1996, 934).

    Dabei ist ein Hindernis nicht erst bei Kenntnis des wahren Sachverhalts entfallen; es ist im Sinne von § 234 Abs. 2 ZPO auch behoben, sobald die Unkenntnis und damit die Verhinderung nicht mehr unverschuldet ist (BGH Beschlüsse vom 16. September 2003 - X ZR 37/03 - NJW-RR 2004, 282, 283; vom 13. Juli 2004 - XI ZB 33/03 - NJW-RR 2005, 76, 77 und Senatsbeschluss vom 7. Februar 1996 - XII ZB 107/94 - FamRZ 1996, 934).

    Die Wiedereinsetzungsfrist beginnt deshalb spätestens mit dem Zeitpunkt, in dem der verantwortliche Anwalt bei Anwendung der unter den gegebenen Umständen von ihm zu erwartenden Sorgfalt die eingetretene Säumnis hätte erkennen können und müssen (Senatsbeschluss vom 7. Februar 1996 - XII ZB 107/94 - FamRZ 1996, 935; vgl. auch BGH Beschluss vom 28. Oktober 2009 - IV ZB 10/09 - NJW-RR 2010, 1000 Rn. 9).

  • BGH, 28.10.2009 - IV ZB 10/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus BGH, 06.07.2011 - XII ZB 88/11
    Die Wiedereinsetzungsfrist beginnt deshalb spätestens mit dem Zeitpunkt, in dem der verantwortliche Anwalt bei Anwendung der unter den gegebenen Umständen von ihm zu erwartenden Sorgfalt die eingetretene Säumnis hätte erkennen können und müssen (Senatsbeschluss vom 7. Februar 1996 - XII ZB 107/94 - FamRZ 1996, 935; vgl. auch BGH Beschluss vom 28. Oktober 2009 - IV ZB 10/09 - NJW-RR 2010, 1000 Rn. 9).
  • BGH, 08.05.1996 - IV ZR 112/95

    Rechtsfolgen der Sicherungsabtretung von Ansprüchen aus einer Lebensversicherung

    Auszug aus BGH, 06.07.2011 - XII ZB 88/11
    Die Wiedereinsetzungsfrist beginnt deshalb spätestens mit dem Zeitpunkt, in dem der verantwortliche Anwalt bei Anwendung der unter den gegebenen Umständen von ihm zu erwartenden Sorgfalt die eingetretene Säumnis hätte erkennen können und müssen (Senatsbeschluss vom 7. Februar 1996 - XII ZB 107/94 - FamRZ 1996, 935; vgl. auch BGH Beschluss vom 28. Oktober 2009 - IV ZB 10/09 - NJW-RR 2010, 1000 Rn. 9).
  • BGH, 13.07.2004 - XI ZB 33/03

    Beginn der Wiedereinsetzungwfrist

    Auszug aus BGH, 06.07.2011 - XII ZB 88/11
    Dabei ist ein Hindernis nicht erst bei Kenntnis des wahren Sachverhalts entfallen; es ist im Sinne von § 234 Abs. 2 ZPO auch behoben, sobald die Unkenntnis und damit die Verhinderung nicht mehr unverschuldet ist (BGH Beschlüsse vom 16. September 2003 - X ZR 37/03 - NJW-RR 2004, 282, 283; vom 13. Juli 2004 - XI ZB 33/03 - NJW-RR 2005, 76, 77 und Senatsbeschluss vom 7. Februar 1996 - XII ZB 107/94 - FamRZ 1996, 934).
  • BGH, 16.09.2003 - X ZR 37/03

    "Verspätete Berufungsbegründung"; Beginn der Frist zur Anbringung des

    Auszug aus BGH, 06.07.2011 - XII ZB 88/11
    Dabei ist ein Hindernis nicht erst bei Kenntnis des wahren Sachverhalts entfallen; es ist im Sinne von § 234 Abs. 2 ZPO auch behoben, sobald die Unkenntnis und damit die Verhinderung nicht mehr unverschuldet ist (BGH Beschlüsse vom 16. September 2003 - X ZR 37/03 - NJW-RR 2004, 282, 283; vom 13. Juli 2004 - XI ZB 33/03 - NJW-RR 2005, 76, 77 und Senatsbeschluss vom 7. Februar 1996 - XII ZB 107/94 - FamRZ 1996, 934).
  • BGH, 27.09.2018 - IX ZB 67/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Nachweis der Rechtzeitigkeit des Eingangs

    Die Wiedereinsetzungsfrist beginnt deshalb spätestens mit dem Zeitpunkt, in dem der verantwortliche Anwalt bei Anwendung der unter den gegebenen Umständen von ihm zu erwartenden Sorgfalt die eingetretene Säumnis hätte erkennen können und müssen (BGH, Beschluss 13. Dezember 1999, aaO; vom 6. Juli 2011 - XII ZB 88/11, MDR 2011, 1208).
  • OLG Düsseldorf, 06.03.2019 - U (Kart) 15/18

    Voraussetzungen des Kartellschadensersatzanspruchs

    Die Wiedereinsetzungsfrist beginnt deshalb spätestens mit dem Zeitpunkt, in dem der verantwortliche Anwalt bei Anwendung der von ihm zu erwartenden Sorgfalt die eingetretene Säumnis hätte erkennen können und müssen (BGH, Beschl. v. 6.7.2011 - XII ZB 88/11 ).
  • BGH, 19.10.2011 - XII ZB 250/11

    Wiedereinsetzung in Familienstreitsache: Beschwerdebegründungsfristbeginn mit

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat ein Rechtsanwalt den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen dann eigenverantwortlich zu prüfen, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung, insbesondere zu deren Bearbeitung, vorgelegt werden (Senatsbeschlüsse vom 11. Februar 2004 - XII ZB 263/03- FamRZ 2004, 696 und vom 1. Dezember 2004 - XII ZB 164/03 - FamRZ 2005, 435, 436 jeweils mwN; zuletzt Senatsbeschluss vom 6. Juli 2011 - XII ZB 88/11 - juris Rn. 9).
  • BGH, 13.01.2015 - VI ZB 46/14

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsfrist: Anforderungen an die

    Das ist der Fall, sobald die bisherige Ursache der Verhinderung beseitigt oder das Weiterbestehen des Hindernisses nicht mehr unverschuldet ist (Senat, Urteil vom 15. März 1977 - VI ZR 104/76, VersR 1977, 643, 644; Beschlüsse vom 1. Juni 1976 - VI ZB 23/75, VersR 1976, 962, 963; vom 5. März 2002 - VI ZR 286/01, VersR 2002, 637; BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 2004 - XI ZB 33/03, VersR 2006, 426, 427; vom 5. April 2011 - VIII ZB 81/10, NJW 2011, 1601 Rn. 9; vom 6. Juli 2011 - XII ZB 88/11, MDR 2011, 1208).

    Dieses Hindernis entfiel nicht erst mit dem Eingang des Hinweises des Beklagten auf den Fristablauf am 20. Mai 2014, sondern schon in dem Moment, in dem der Prozessbevollmächtigte des Klägers bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt die Versäumung der Berufungsfrist hätte bemerken müssen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. April 1975 - VI ZB 2/75, VersR 1975, 860 f.; vom 5. März 2002 - VI ZR 286/01, VersR 2002, 637; BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 2004 - X ZB 3/03, NJW-RR 2005, 923; vom 19. Juni 2008 - V ZB 29/08, juris Rn. 5, 6; vom 6. Juli 2011 - XII ZB 88/11, MDR 2011, 1208, jeweils mwN).

  • BGH, 25.01.2022 - VIII ZR 233/20

    Antrag auf Wiedereinsetzung in die Frist zur Einlegung der

    Die Wiedereinsetzungsfrist beginnt deshalb spätestens mit dem Zeitpunkt, in dem der verantwortliche Anwalt bei Anwendung der unter den gegebenen Umständen von ihm zu erwartenden Sorgfalt die eingetretene Säumnis - hier die (drohende) Versäumung der Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde - hätte erkennen können (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 31. Januar 1990 - VIII ZB 44/89, NJW-RR 1990, 830 unter II 1 a; BGH, Beschluss vom 6. Juli 2011 - XII ZB 88/11, juris Rn. 7).
  • OLG Brandenburg, 23.06.2021 - 13 UF 62/21

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Zuweisung der Ehewohnung für die Dauer des

    Die Wiedereinsetzungsfrist beginnt deshalb spätestens mit dem Zeitpunkt, in dem der verantwortliche Anwalt bei Anwendung der unter den gegebenen Umständen von ihm zu erwartenden Sorgfalt die eingetretene Säumnis hätte erkennen können und müssen (BGH FamRZ 1996, 934; vergl. auch BGH NJW-RR 2010, 1000 Rn. 9; zuletzt BGH MDR 2011, 1208; OLG Nürnberg, BeckRS 2013, 6154).
  • BPatG, 14.03.2013 - 10 W (pat) 20/10
    b) Zwar entfällt das Hindernis nicht erst bei Kenntnis des wahren Sachverhalts, sondern vielmehr bereits dann, wenn der Säumige die eingetretene Säumnis hätte erkennen können und müssen, d. h. wenn die Unkenntnis und damit die Verhinderung nicht mehr als unverschuldet anzusehen ist (Vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2011- XII ZB 88/11, MDR 2011, 1208 Rn. 7; Beschluss vom 5. April 2011 - VIII ZB 81/10, NJW 2011, 1601 Rn. 9).
  • BPatG, 28.11.2012 - 10 W (pat) 2/10
    Zwar ist die Patentabteilung danach zutreffend davon ausgegangen, dass das Hindernis nicht erst bei Kenntnis des wahren Sachverhalts, sondern vielmehr bereits dann entfällt, wenn der Säumige die eingetretene Säumnis hätte erkennen können und müssen, d. h. wenn die Unkenntnis und damit die Verhinderung nicht mehr als unverschuldet anzusehen ist (Vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2011 - XII ZB 88/11, MDR 2011, 1208 Rn. 7; Beschluss vom 5. April 2011 - VIII ZB 81/10, NJW 2011, 1601 Rn. 9).
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Rechtsprechung
   BGH, 06.07.2011 - XII ZB 616/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5368
BGH, 06.07.2011 - XII ZB 616/10 (https://dejure.org/2011,5368)
BGH, Entscheidung vom 06.07.2011 - XII ZB 616/10 (https://dejure.org/2011,5368)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 2011 - XII ZB 616/10 (https://dejure.org/2011,5368)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 37 Abs 2 FamFG, § 275 FamFG, § 288 Abs 1 FamFG
    Betreuungsverfahren: Verwertung der Ausführungen eines Sachverständigen ohne Stellungnahme des Betroffenen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Möglichkeit des Betroffenen zur Stellungnahme bei Stützen eine dem Betroffenen beeinträchtigenden Entscheidung auf Ausführungen eines Sachverständigen in einem Betreuungsverfahren; Anhörungsrechte eines Betroffenem im Betreuungsverfahren

  • Bt-Recht

    Sachverständigengutachten, Stellungnahme des Betroffenen, Betreuungsverfahren

  • rewis.io

    Betreuungsverfahren: Verwertung der Ausführungen eines Sachverständigen ohne Stellungnahme des Betroffenen

  • ra.de
  • rewis.io

    Betreuungsverfahren: Verwertung der Ausführungen eines Sachverständigen ohne Stellungnahme des Betroffenen

  • rechtsportal.de

    Notwendigkeit der Möglichkeit des Betroffenen zur Stellungnahme bei Stützen eine dem Betroffenen beeinträchtigenden Entscheidung auf Ausführungen eines Sachverständigen in einem Betreuungsverfahren; Anhörungsrechte eines Betroffenem im Betreuungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Familienrecht - Sachverständige im Betreuungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Sachverständige im Betreuungsverfahren

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ausführungen eines Sachverständigen im Betreuungsverfahren und das Recht zur Stellungnahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1505
  • MDR 2011, 1040
  • FGPrax 2011, 232 (Ls.)
  • FamRZ 2011, 1574
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.08.2010 - XII ZB 138/10

    Betreuungsverfahren: Pflicht zur Bekanntgabe eines Gutachtens gegenüber dem

    Auszug aus BGH, 06.07.2011 - XII ZB 616/10
    Soll in einem Betreuungsverfahren eine Entscheidung, die die Rechte des Betroffenen beeinträchtigt, auf Ausführungen eines Sachverständigen gestützt werden, die dieser im Termin zur Anhörung in Abwesenheit des Betroffenen gemacht hat, so ist dem Betroffenen zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 11. August 2010, XII ZB 138/10, BtPrax 2010, 278).

    Insoweit ist das Gutachten mit seinem vollen Wortlaut grundsätzlich auch dem Betroffenen persönlich im Hinblick auf dessen Verfahrensfähigkeit (§ 275 FamFG) zur Verfügung zu stellen (Senatsbeschluss vom 11. August 2010 - XII ZB 138/10 - BtPrax 2010, 275 mwN).

    Abgesehen davon hätte das Gutachten in diesem Fall aber auch dem vom Amtsgericht bereits bestellten Verfahrenspfleger, den auch das Landgericht am Verfahren beteiligt hat, übergeben werden müssen, damit dieser es mit dem Betroffenen bespricht (Senatsbeschluss vom 11. August 2010 - XII ZB 138/10 - BtPrax 2010, 278 und vom 8. Juni 2011 - XII ZB 43/11 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 08.06.2011 - XII ZB 43/11

    Betreuungsverfahren: Notwendige Verfahrenspflegerbestellung zur Bekanntgabe eines

    Auszug aus BGH, 06.07.2011 - XII ZB 616/10
    Abgesehen davon hätte das Gutachten in diesem Fall aber auch dem vom Amtsgericht bereits bestellten Verfahrenspfleger, den auch das Landgericht am Verfahren beteiligt hat, übergeben werden müssen, damit dieser es mit dem Betroffenen bespricht (Senatsbeschluss vom 11. August 2010 - XII ZB 138/10 - BtPrax 2010, 278 und vom 8. Juni 2011 - XII ZB 43/11 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 18.07.2012 - XII ZB 661/11

    Freiheitsentziehende Unterbringung eines Kindes: Erfordernis der erneuten

    Insoweit ist das Gutachten mit seinem vollen Wortlaut grundsätzlich auch dem Betroffenen persönlich im Hinblick auf dessen Verfahrensfähigkeit (§ 167 Abs. 3 FamFG) zur Verfügung zu stellen (Senatsbeschluss vom 6. Juli 2011 - XII ZB 616/10 -FamRZ 2011, 1574 Rn. 11).

    Davon kann nur unter den Voraussetzungen des § 164 Satz 2 FamFG abgesehen werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. August 2010 - XII ZB 138/10 - BtPrax 2010, 278 und vom 6. Juli 2011 - XII ZB 616/10 - FamRZ 2011, 1574 Rn. 11 sowie MünchKomm/Schwab BGB 6. Aufl. § 1896 Rn. 185 mwN).

  • BGH, 14.03.2012 - XII ZB 502/11

    Betreuungsverfahren: Prüfungsumfang bei einer Betreuerbestellung entgegen den

    Insoweit ist das Gutachten mit seinem vollen Wortlaut grundsätzlich auch dem Betroffenen persönlich im Hinblick auf dessen Verfahrensfähigkeit (§ 275 FamFG) zur Verfügung zu stellen (Senatsbeschlüsse vom 11. August 2010 - XII ZB 138/10 - BtPrax 2010, 275 und vom 6. Juli 2010 - XII ZB 616/10 - FamRZ 2011, 1574 Rn. 11 jeweils mwN).
  • BGH, 07.08.2013 - XII ZB 691/12

    Unterbringung des Betreuten: Bestellung zum Sachverständigen vor der Untersuchung

    Die Verwertung eines Sachverständigengutachtens als Entscheidungsgrundlage setzt gemäß § 37 Abs. 2 FamFG voraus, dass das Gericht den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt hat (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 6. Juli 2011, XII ZB 616/10, FamRZ 2011, 1574).

    Davon kann nur unter den Voraussetzungen des § 288 Abs. 1 FamFG abgesehen werden (Senatsbeschluss vom 6. Juli 2011 - XII ZB 616/10 - FamRZ 2011, 1574 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 06.04.2016 - XII ZB 397/15

    Betreuungsverfahren: Überlassung des Sachverständigengutachtens erst in der

    Die Verwertung eines Sachverständigengutachtens als Entscheidungsgrundlage erfordert nach § 37 Abs. 2 FamFG, dass das Gericht den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. September 2015 - XII ZB 250/15 - FamRZ 2015, 2156 Rn. 15 mwN und vom 6. Juli 2011 - XII ZB 616/10 - FamRZ 2011, 1574 Rn. 11 mwN).
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