Weitere Entscheidung unten: BGH, 14.07.2011

Rechtsprechung
   BGH, 14.07.2011 - V ZB 271/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2772
BGH, 14.07.2011 - V ZB 271/10 (https://dejure.org/2011,2772)
BGH, Entscheidung vom 14.07.2011 - V ZB 271/10 (https://dejure.org/2011,2772)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 2011 - V ZB 271/10 (https://dejure.org/2011,2772)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,2772) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (17)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Nießbrauch am eigenen Grundstück ist zulässig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Nießbrauch am eigenen Grundstück ist zulässig

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Nießbrauch - Wohnrecht auf eigenem Grundstück

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    BGH erlaubt Nießbrauch am eigenen Grundstück // Schutz bei Grundstücksverkauf oder Versteigerung

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Nießbrauchbestellung am eigenen Grundstück möglich

In Nachschlagewerken

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 190, 267
  • NJW 2011, 3517
  • MDR 2011, 1282
  • DNotZ 2012, 137
  • NZM 2012, 171
  • FGPrax 2011, 269
  • FamRZ 2011, 1791
  • WM 2011, 1955
  • Rpfleger 2011, 659
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 11.03.1964 - V ZR 78/62

    Beschränkte persönliche Dienstbarkeit

    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - V ZB 271/10
    Der Senat hat deshalb die Bestellung einer Eigentümerdienstbarkeit für zulässig erachtet (Senat, Urteil vom 11. März 1964 - V ZR 78/62, BGHZ 41, 209, 210 f.; Urteil vom 8. April 1988 - V ZR 120/87, NJW 1988, 2362, 2363).

    Allerdings hat der Senat die Bestellung einer Eigentümerdienstbarkeit bislang nur unter der Voraussetzung für zulässig erachtet, dass sie mit Rücksicht auf eine beabsichtigte Übertragung des Eigentums an dem belasteten Grundstück geschieht und aus diesem Grund ein Bedürfnis an der Bestellung zu bejahen ist (Urteil vom 11. März 1964 - V ZR 78/62, BGHZ 41, 209, 211).

  • BGH, 09.01.1958 - II ZR 275/56

    Schiffsmotor als wesentlicher Bestandteil

    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - V ZB 271/10
    Zugleich wird eine Überforderung des auf dem formellen Konsensprinzip und der Beweismittelbeschränkung beruhenden Grundbuchverfahrens vermieden (so zutreffend Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rn. 1373) und dem Gebot genügt, im Grundstücksverkehr klare und sichere Rechtsverhältnisse zu schaffen (vgl. Senat, Urteil vom 20. Mai 1988 - V ZR 269/86, BGHZ 104, 298; BGH, Urteil vom 9. Januar 1958 - II ZR 275/56, BGHZ 26, 225, 228).
  • OLG Köln, 16.12.1997 - 3 U 111/97

    Nießbrauch an einem Grundstück: Übertragung - Bestellung - Wertersatzanspruch -

    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - V ZB 271/10
    2 Z 29/78">MittBayNot 1979, 6, 8; OLG Köln, NJW-RR 1999, 239; Staudinger/Frank, BGB [2009], § 1030 Rn. 33; Soergel/Stürner, BGB, 12. Aufl., § 1030 Rn. 3; MünchKomm-BGB/Pohlmann, 5. Aufl., § 1030 Rn. 22; Erman/Michalski, BGB, 12. Aufl., § 1030 Rn. 6; RGRK/Rothe, BGB, 12. Aufl., § 1030 Rn. 5; Palandt/Bassenge, BGB, 70. Aufl., § 1030 Rn. 3; NK-BGB/Lemke, 2. Aufl., § 1030 Rn. 63; Bamberger/Roth/Wegmann, BGB, 2. Aufl., § 1030 Rn. 12; PWW/Eickmann, 6. Aufl., § 1030 Rn. 9; Wieling, Sachenrecht, Bd. 1, 2. Aufl., § 1 II 3 b; Baur/Stürner, Sachenrecht, 18. Aufl., § 32 I 3 c; Weitnauer, DNotZ 1958, 352; 1964, 716; v. Lübtow, NJW 1962, 275; Harder, DNotZ 1970, 267, 269 f.; aA noch die ältere Judikatur: RGZ 47, 202, 208 ff.; KGJ 51, 291, 292; OLG Düsseldorf, NJW 1961, 561; vgl. aber auch RGZ 142, 231, 235).
  • BGH, 19.05.2011 - V ZB 197/10

    Insolvenz eines Miterben: Eintragung eines Insolvenzvermerks in das Grundbuch

    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - V ZB 271/10
    Die Vorschrift des § 71 Abs. 2 Satz 1 GBO, nach der die Beschwerde gegen eine Eintragung unzulässig ist, steht dieser nicht entgegen, denn sie findet keine Anwendung, wenn eine Eintragung berichtigt werden soll, die nicht am öffentlichen Glauben des Grundbuchs teilnimmt (Senat, Beschluss vom 28. September 1989 - V ZB 17/88, BGHZ 108, 372, 375; Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZB 197/10, WM 2011, 1337 f.).
  • BGH, 08.04.1988 - V ZR 120/87

    Übernahme einer durch Verbotsgrunddienstbarkeit abgesicherten

    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - V ZB 271/10
    Der Senat hat deshalb die Bestellung einer Eigentümerdienstbarkeit für zulässig erachtet (Senat, Urteil vom 11. März 1964 - V ZR 78/62, BGHZ 41, 209, 210 f.; Urteil vom 8. April 1988 - V ZR 120/87, NJW 1988, 2362, 2363).
  • BGH, 19.03.1998 - IX ZR 22/97

    Sittenwidrigkeit der Sicherung eines Kredits der Muttergesellschaft; Anfechtung

    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - V ZB 271/10
    Die Sonderregelungen der Gläubigeranfechtung verdrängen im Regelfall die allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften, wie § 138 oder § 226 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 1998 - IX ZR 22/97, BGHZ 138, 291, 299 f.; Urteil vom 4. März 1993 - IX ZR 151/92, NJW 1993, 2041 mwN).
  • BGH, 28.09.1989 - V ZB 17/88

    Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung wegen eines "zuletzt zu zahlenden

    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - V ZB 271/10
    Die Vorschrift des § 71 Abs. 2 Satz 1 GBO, nach der die Beschwerde gegen eine Eintragung unzulässig ist, steht dieser nicht entgegen, denn sie findet keine Anwendung, wenn eine Eintragung berichtigt werden soll, die nicht am öffentlichen Glauben des Grundbuchs teilnimmt (Senat, Beschluss vom 28. September 1989 - V ZB 17/88, BGHZ 108, 372, 375; Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZB 197/10, WM 2011, 1337 f.).
  • BGH, 20.05.1988 - V ZR 269/86

    Eigentum an Blockhaus mit festem Fundament

    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - V ZB 271/10
    Zugleich wird eine Überforderung des auf dem formellen Konsensprinzip und der Beweismittelbeschränkung beruhenden Grundbuchverfahrens vermieden (so zutreffend Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rn. 1373) und dem Gebot genügt, im Grundstücksverkehr klare und sichere Rechtsverhältnisse zu schaffen (vgl. Senat, Urteil vom 20. Mai 1988 - V ZR 269/86, BGHZ 104, 298; BGH, Urteil vom 9. Januar 1958 - II ZR 275/56, BGHZ 26, 225, 228).
  • BGH, 04.03.1993 - IX ZR 151/92

    Aufrechnung bei uneigennützigem Treuhandverhältnis

    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - V ZB 271/10
    Die Sonderregelungen der Gläubigeranfechtung verdrängen im Regelfall die allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften, wie § 138 oder § 226 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 1998 - IX ZR 22/97, BGHZ 138, 291, 299 f.; Urteil vom 4. März 1993 - IX ZR 151/92, NJW 1993, 2041 mwN).
  • BGH, 13.07.1995 - IX ZR 81/94

    Rechtsfolgen der Anfechtbarkeit eines Wohnungsrechts

    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - V ZB 271/10
    Der benachteiligte Gläubiger ist deshalb nicht schutzlos, denn die Bestellung dinglicher Rechte am eigenen Grundstück, welche die Zugriffslage für ihn verschlechtert und in Benachteiligungsabsicht erfolgt, ist nach § 3 Abs. 1 AnfG anfechtbar (BFHE 229, 29, 35 Rn. 25 ff.; offengelassen in BGH, Urteil vom 13. Juli 1995 - IX ZR 81/94, BGHZ 130, 314, 321).
  • RG, 26.01.1901 - V 5/01

    Grunddienstbarkeit

  • BFH, 30.03.2010 - VII R 22/09

    Anfechtbarkeit der Bestellung von Dienstbarkeiten am eigenen Grundstück

  • RG, 14.11.1933 - V B 10/33

    Kann der Eigentümer zweier Grundstücke an dem einen von diesen zu Gunsten des

  • BGH, 18.12.2015 - V ZR 269/14

    Rechtsfolgen des Erlöschens eines Nießbrauchsrecht an einem Grundstück mit dem

    Daher kann ein Grundstückseigentümer einen Nießbrauch auch für sich selbst bestellen (Senat, Beschluss vom 14. Juli 2011 - V ZB 271/10, BGHZ 190, 267 Rn. 7, 9 "Eigennießbrauch").
  • BGH, 02.03.2023 - V ZB 64/21

    Befugnis des Insolvenzverwalters zur Löschung eines Wohnungsrechts des

    (2) Gleichwohl ist dem Gesetz ein Ausschluss des Bestehens dinglicher Rechte an eigenen Grundstücken fremd (vgl. § 889 BGB; näher Senat, Beschluss vom 14. Juli 2011 - V ZB 271/10, BGHZ 190, 267 Rn. 7).

    Wäre die Wirksamkeit der Bestellung von dem Nachweis eines - nur schwer nachprüfbaren - berechtigten Interesses abhängig, könnte die Entstehung des Rechts noch Jahre später mit der Begründung in Zweifel gezogen werden, bei dessen Bestellung habe es an einem solchen Interesse des Eigentümers gefehlt (zum Ganzen Senat, Beschluss vom 14. Juli 2011 - V ZB 271/10, BGHZ 190, 267 Rn. 10 mwN für den Eigennießbrauch).

  • KG, 08.01.2019 - 1 W 344/18

    Grundbucheintragung: Eintragung von Wohnungsrechten zugunsten des Eigentümers und

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2011, 3517) genügt für die Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten des Eigentümers die bloße Möglichkeit eines rechtlich geschützten Interesses.
  • OLG München, 09.05.2012 - 34 Wx 448/11

    Grundbuchsache: Eintragung eines gemeinschaftlichen Wohnungsrechts für den

    Die Beteiligten verweisen überdies auf die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zur Bestellung eines Eigentümernießbrauchs (BGH NJW 2011, 3517).

    Dafür spricht schon § 889 BGB, während die Bestimmung des § 873 BGB mit dem darin aufgestellten Erfordernis einer Einigung von zwei Personen dem nicht widerspricht, weil sie nur den Rechtserwerb gegen den Willen der anderen Person ausschließen will (vgl. BGH NJW 2011, 3517).

    Wäre die Wirksamkeit der Bestellung vom Nachweis eines nur schwer nachprüfbaren berechtigten Interesses abhängig, könnte die Entstehung des Rechts noch Jahre später mit der Begründung in Zweifel gezogen werden, bei der Begründung des Rechts habe es an einem solchen Interesse gefehlt (vgl. BGH NJW 2011, 3517; Bayer in Bauer/v. Oefele AT III Rn. 439).

  • OLG München, 30.09.2011 - 34 Wx 328/11

    Grundbucheintragungsverfahren: Eigendienstbarkeit für eine Photovoltaikanlage

    13 1. Nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es für die Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für den Eigentümer ausreichend, dass die Möglichkeit eines berechtigten Interesses daran besteht; nicht erforderlich ist der Nachweis eines tatsächlich vorhandenen Bedürfnisses an einem solchen Eigenrecht (Beschluss vom 14.7.2011 - V ZB 271/10 zitiert nach juris).

    Soweit bisher das Erfordernis des Nachweises eines tatsächlichen Bedürfnisses für eine Eigendienstbarkeit gefordert wurde, um unnötige Eintragungen schon im Vorfeld auszuschließen, hält der Bundesgerichtshof daran ausdrücklich nicht mehr fest (Beschluss vom 14.7.2011 - V ZB 271/10).

    Nicht zu entscheiden ist, ob auch dann, wenn erkennbar alleine die Gläubigerbenachteiligung Grund des Antrags auf Eintragung einer Eigendienstbarkeit ist, eine solche einzutragen ist (so wohl BGH vom 14.7.2011 - V ZB 271/10).

  • OLG Hamm, 14.05.2013 - 15 W 149/13

    Eintragungsfähigkeit eines vorrangigen Wohnungsrechts und eines Nießbrauchs im

    Ein schutzwürdiges Interesse der Beteiligten zu 1) an der Eintragung eines vorrangigen Wohnrechtes ist daher hier zu bejahen, weil das Wohnrecht - wie hier im notariellen Vertrag vereinbart - nicht übertragbar und damit der Pfändung nicht unterworfen ist, so dass sie auch geschützt ist, wenn das nachrangige Nießbrauch gepfändet wird (ebenso LG Frankfurt/Oder NotBZ 2010, 153; Palandt/Bassenge, BGB, 72. Aufl., § 1093, Rn. 1; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 1237 Fn. 10; DNotI Dokumentennummer 11282; vgl. auch BGH NJW 2011, 3517, wonach für den vergleichbaren Fall der Bestellung eines Eigentümernießbrauchs am eigenen Grundstück der Nachweis eines berechtigten Interesses nicht erforderlich ist und die bloße Möglichkeit eines solchen Interesses ausreicht).
  • BGH, 24.03.2022 - V ZB 60/21

    Erbringen einer wiederkehrenden Leistung im Sinne des § 1105 Abs. 1 BGB

    Wäre die Wirksamkeit der Bestellung einer Reallast von dem Nachweis einer - nur schwer nachprüfbaren - Wahrscheinlichkeit der erneuten Leistungserbringung abhängig, könnte die Entstehung des Rechts nämlich noch Jahre später mit der Begründung in Zweifel gezogen werden, bei dessen Begründung habe "nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge" mit der erneuten Entstehung der übernommenen Pflicht nicht gerechnet werden können (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juli 2011 - V ZB 271/10, BGHZ 190, 267 Rn. 10 zu der Bestellung eines Eigentümernießbrauchs).
  • OLG Karlsruhe, 10.01.2022 - 3 U 30/21

    Insolvenzanfechtung der Umwandlung einer Lebensversicherung in eine

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 13.10.2011, IX ZR 80/11 (juris Rn. 3) entschieden, dass jedenfalls eine Anfechtung gegenüber dem Schuldner nicht in Betracht kommt, da dieser kein tauglicher Gegner eines Insolvenzanfechtungsanspruchs sein könne (a.A. OLG Naumburg, Urteil vom 08.12.2010, 5 U 96/10, juris Rn. 39; für eine analoge Anwendung der Anfechtungsvorschriften auch Wollmann, ZInsO 2012, 2061, 2069; a.A. BGH, Beschluss vom 14.07.2011, V ZB 271/10, BGHZ 190, 267-272, juris Rn. 11 zu § 3 AnfG).
  • BGH, 20.07.2011 - V ZB 300/10

    Grundbuchverfahren: Zulässigkeit der Eintragung einer Zwangshypothek zur

    Allerdings geht das Beschwerdegericht im Ausgangspunkt zu Recht davon aus, dass das Grundbuch klare und eindeutige Eintragungen erfordert (Senat, Beschluss vom 14. Juli 2011 - V ZB 271/10, zur Veröffentlichung bestimmt, Rn. 10 mwN) und dem das Grundbuchrecht beherrschenden Bestimmtheitsgrundsatz daher nur entsprochen wird, wenn der Umfang der Belastung ohne Weiteres aus der Eintragung selbst oder - soweit eine Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung zulässig ist - in Verbindung mit dieser ersichtlich ist.
  • OLG München, 20.10.2016 - 34 Wx 228/16

    Widersprüchlicher Vorbehalt von Nießbrauch am gesamten oder am Bruchteilseigentum

    Gemäß § 1009 Abs. 1 BGB können die untereinander in Bruchteilsgemeinschaft (§ 1008; §§ 741 ff. BGB) stehenden Beteiligten zu 1 und 2 durch gemeinsame Verfügung (§ 747 Satz 2 BGB) für einen oder für jeden von ihnen einen Nießbrauch an der ganzen gemeinschaftlichen Sache, hier dem Wohnungs- und Teileigentum, bestellen (OLG Frankfurt Rpfleger 1994, 204/205; Demharter Anhang zu § 44 Rn. 40), auch durch entsprechenden Nießbrauchsvorbehalt im Zuge einer Anteilsveräußerung (vgl. BGHZ 190, 267/269 f.).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2013 - 12 U 158/10

    Anfechtbarkeit der Grundstücksübertragung als Rechtshandlung i.R.e.

  • KG, 24.09.2013 - 1 W 379/12

    Grundbucheintragung eines Wohnungsrechts: Bestellung zu Gunsten mehrerer

  • OLG München, 10.02.2012 - 34 Wx 556/11

    Grundbuchverfahren: Auslegung einer Lastenfreistellungserklärung für ein nach

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 14.07.2011 - V ZB 237/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4154
BGH, 14.07.2011 - V ZB 237/10 (https://dejure.org/2011,4154)
BGH, Entscheidung vom 14.07.2011 - V ZB 237/10 (https://dejure.org/2011,4154)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 2011 - V ZB 237/10 (https://dejure.org/2011,4154)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,4154) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 88 Abs 1 ZPO
    Rüge der Unwirksamkeit einer Vollmacht im Kostenfestsetzungsverfahren

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erneutes in Frage stellen der Wirksamkeit einer Vollmacht im Kostenfestsetzungsverfahren mit derselben Begründung nach Verneinung eines Vollmachtsmangels durch das Prozessgericht

  • zfir-online.de

    Keine Einwendungen gegen Beauftragung einer Anwaltssozietät durch Wohnungsverwalter im Kostenfestsetzungsverfahren

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Vollmachtswirksamkeit - Rüge

  • Betriebs-Berater

    Prüfung eines Mangels der Vollmacht durch das Prozessgericht

  • rewis.io

    Rüge der Unwirksamkeit einer Vollmacht im Kostenfestsetzungsverfahren

  • ra.de
  • rewis.io

    Rüge der Unwirksamkeit einer Vollmacht im Kostenfestsetzungsverfahren

  • rechtsportal.de

    ZPO § 88 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - WEG-Verwalter beauftragt Rechtsanwalt: Vollmacht?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wirksamkeit der Vollmacht im Kostenfestsetzungsverfahren

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Prüfung eines Mangels der Prozessvollmacht durch das Prozessgericht

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Prüfung eines Mangels der Vollmacht durch das Prozessgericht

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Rüge mangelnder Vollmacht

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mangelnde Prozessvollmacht wird verneint: Rechtsmittel ist die Berufung! (IMR 2011, 477)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3722
  • FamRZ 2011, 1791
  • BB 2011, 2370
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.11.2006 - IV ZB 18/06

    Prüfung materiell-rechtlicher Einwendungen im Kostenfestsetzungsverfahren

    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - V ZB 237/10
    Die Beurteilung des für die Hauptsache zuständigen Gerichts bleibt dann - vorbehaltlich einer Überprüfung durch die höhere Instanz - für die weiteren Prozesshandlungen des Bevollmächtigten maßgeblich und kann deshalb im Kostenfestsetzungsverfahren, welches einen Teil des Rechtsstreits bildet (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2006 - IV ZB 18/06, NJW-RR 2007, 422 Rn. 8), nicht mit derselben Begründung erneut in Frage gestellt werden (vgl. BVerwG, AnwBl 1987, 236; KG, JurBüro 2008, 316, 317; LG Bonn, AnwBl 1983, 518, 519).
  • KG, 25.02.2008 - 2 W 152/07

    Kostenfestsetzungsverfahren: Zulässigkeit von Einwendungen gegen die Wirksamkeit

    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - V ZB 237/10
    Die Beurteilung des für die Hauptsache zuständigen Gerichts bleibt dann - vorbehaltlich einer Überprüfung durch die höhere Instanz - für die weiteren Prozesshandlungen des Bevollmächtigten maßgeblich und kann deshalb im Kostenfestsetzungsverfahren, welches einen Teil des Rechtsstreits bildet (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2006 - IV ZB 18/06, NJW-RR 2007, 422 Rn. 8), nicht mit derselben Begründung erneut in Frage gestellt werden (vgl. BVerwG, AnwBl 1987, 236; KG, JurBüro 2008, 316, 317; LG Bonn, AnwBl 1983, 518, 519).
  • OLG Düsseldorf, 02.09.1982 - 10 W 66/82
    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - V ZB 237/10
    Die Beurteilung des für die Hauptsache zuständigen Gerichts bleibt dann - vorbehaltlich einer Überprüfung durch die höhere Instanz - für die weiteren Prozesshandlungen des Bevollmächtigten maßgeblich und kann deshalb im Kostenfestsetzungsverfahren, welches einen Teil des Rechtsstreits bildet (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2006 - IV ZB 18/06, NJW-RR 2007, 422 Rn. 8), nicht mit derselben Begründung erneut in Frage gestellt werden (vgl. BVerwG, AnwBl 1987, 236; KG, JurBüro 2008, 316, 317; LG Bonn, AnwBl 1983, 518, 519).
  • OLG Hamm, 17.01.2005 - 23 W 324/04

    Prüfung der Prozessvollmacht für das Kostenfestsetzungsverfahren

    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - V ZB 237/10
    Gemäß § 88 ZPO kann der Mangel der Vollmacht eines Prozessbevollmächtigten von dem Gegner zwar in jeder Lage des Rechtsstreits und damit grundsätzlich auch noch im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden (vgl. OLG Hamm, OLGR 2005, 385, 386; OLG Bamberg, JurBüro 1977, 1439, 1440; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 88 Rn. 2; MünchKomm-ZPO/v. Mettenheim, 3. Aufl., § 88 Rn. 6; Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., § 88 Rn. 2).
  • OLG Frankfurt, 16.01.2024 - 18 W 120/23

    Formwirksamer Kostenfestsetzungsantrag in elektronischer Form

    Zudem ist vorliegend zu berücksichtigen, dass es sich bei einem Kostenfestsetzungsverfahren um einen Teil des Rechtsstreits handelt (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2011 - V ZB 237/10, Rn. 7, juris), was ebenso dafür spricht, den Kostenfestsetzungsantrag wie sonstige Anträge und Erklärungen zu behandeln und § 130d S. 1 ZPO unterfallen zu lassen.
  • KG, 12.01.2024 - 1 Ws 122/23

    Kostenfestsetzungsverfahren, Vollmacht des Rechtsanwalts, elektronisches

    Zu den nach § 464b Satz 3 StPO im Kostenfestsetzungsverfahren entsprechend anzuwendenden Vorschriften der Zivilprozessordnung gehören auch die für alle Verfahrensarten gültigen grundsätzlichen Bestimmungen über Prozessbevollmächtigte und Beistände in den §§ 78-90 ZPO (vgl. BGH NJW 2011, 3722 m.w.N.).
  • KG, 12.04.2021 - 19 W 1008/20

    Vollmacht zum Kostenfestsetzungsantrag bei Veränderungen im Anwaltsbüro

    Es werde insoweit auf eine Entscheidung des OLG Jena vom 21.4.2020 (Az. 7 W 73/20, von den Beschwerdeführern in Kopie eingereicht) und des BGH vom 20.11.2006 (Az IV ZB 18/06) und 14.7.2011 (Az. V ZB 237/10) Bezug genommen.

    Die Rüge ist dann allerdings beschränkt auf die Frage der Berechtigung, einen Kostenfestsetzungsantrag für die Partei zu stellen (BGH, Beschluss v. 14.7.2011, V ZB 237/10 Rn. 6).

    Die Beurteilung des für die Hauptsache zuständigen Gerichts bleibt dann für die weiteren Prozesshandlungen des Bevollmächtigten maßgeblich und kann deshalb im Kostenfestsetzungsverfahren, welches einen Teil des Rechtsstreits bildet, nicht mit derselben Begründung erneut in Frage gestellt werden (BGH v. 14.7.2011, V ZB 237/10, Rn. 7; BeckOK ZPO/Piekenbrock, § 88 ZPO, Rn. 11; Müko-Toussaint, ZPO 6. A., § 88 Rn. 5 in Fn. 18; BeckOK ZPO/Jaspersen, § 103 ZPO Rn. 26; Müko-Schulz, ZPO 6. A., § 104 Rn. 21; Saenger/Ullrich/Siebert-Nickel, ZPO, Kommentierte Prozessformulare, 4. A., § 88 ZPO Rn. 2; Zöller-Herget, ZPO 33. A., § 104 ZPO Rn. 21.101).

  • OLG Stuttgart, 08.05.2014 - 8 W 167/14

    Rechtsanwaltsvergütung: Verfahrensgebühr in Erbscheinsbeschwerdeverfahren

    Der BGH hat mit Beschluss vom 14. Juli 2011, Az. V ZB 237/10, in juris (m.w.N.), festgestellt, dass gemäß § 88 ZPO der Mangel der Vollmacht eines Prozessbevollmächtigten von dem Gegner zwar in jeder Lage des Rechtsstreits und damit grundsätzlich auch noch im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden kann.
  • OLG Hamm, 20.09.2021 - 4 W 49/20

    Beschwerde gegen eine Wertfestsetzung und Zurückweisung eines Antrags auf

    Gemäß § 88 ZPO kann der Mangel der Vollmacht eines Prozessbevollmächtigten von dem Gegner zwar in jeder Lage des Rechtsstreits geltend gemacht werden (BGH, Beschluss vom 14.07.2011 - V ZB 237/10 m.w.N.).
  • KG, 13.07.2023 - 8 W 37/23
    Auch die Kosten(grund)entscheidung wird von der Frage, ob die Antragsgegnerin wirksam vertreten ist, hier nicht erfasst (vgl. auch BGH NJW 2011, 3722 Rn 6), weil die Antragstellerin die Kosten des erfolglosen Beschwerdeverfahrens ohne weiteres nach § 97 Abs. 1 ZPO zu tragen hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht