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   OLG Celle, 19.04.2011 - 32 Ss 37/11   

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OLG Celle, 19.04.2011 - 32 Ss 37/11 (https://dejure.org/2011,8301)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.04.2011 - 32 Ss 37/11 (https://dejure.org/2011,8301)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. April 2011 - 32 Ss 37/11 (https://dejure.org/2011,8301)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Unterhaltspflichtverletzung, Feststellungen, Anforderungen

  • openjur.de

    Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen zur Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners; Regelwirkung familiengerichtlicher Urteile über Kindesunterhalt im Strafverfahren

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Eigenständige Prüfung und Beurteilung des Bestehens einer gesetzlichen Unterhaltspflicht des Angeklagten sowie deren Höhe durch die Strafgerichte i.R.d. Anwendung des § 170 StGB; Übernahme der im zivilgerichtlichen Verfahren festgestellten Tatsachen und Berechnungen im ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eigenständige Prüfung und Beurteilung des Bestehens einer gesetzlichen Unterhaltspflicht des Angeklagten sowie deren Höhe durch die Strafgerichte i.R.d. Anwendung des § 170 StGB; Übernahme der im zivilgerichtlichen Verfahren festgestellten Tatsachen und Berechnungen im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 170
    Feststellung der Unterhaltspflichtverletzung unter Zugrundelegung eines familiengerichtlichen Erkenntnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1826
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Saarbrücken, 03.12.2009 - Ss 104/09

    Anforderungen an die Feststellung der gesetzlichen Unterhaltspflicht im Rahmen

    Auszug aus OLG Celle, 19.04.2011 - 32 Ss 37/11
    OLG FamRZ 2010, 1018 f.; Fischer, StGB, 58. Aufl., 2011, § 170 Rn. 3; Dippel, in: Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 170 Rn. 15; Wittig, in: Satzger/Schmitt/Widmaier, StGB, 2010, § 170 Rn. 5 m. w. N.).

    Diese regelmäßig aus dem inländischen bürgerlichen Recht resultierende gesetzliche Unterhaltspflicht beinhaltet als Teilelemente die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten (Bedarf - § 1610 Abs. 1 BGB; vgl. OLG Koblenz v. 03.11.2010 - 2 Ss 184/10 juris Abs. 5: Saarl. OLG FamRZ 2010, 1018 f.) einerseits und die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners andererseits.

    An eventuell vorhandene zivilgerichtliche Urteile über Bestehen und Höhe von Unterhalt oder an zwischen den Gläubiger und Schuldner geschlossene Vergleiche über Unterhaltsansprüche sind die Strafgerichte nicht gebunden (BayObLGSt 2002, 71; OLG München NStZ 2009, 212 f.; Saarl. OLG FamRZ 2010, 1018 f.).

    Die vom Tatrichter für die Beurteilung des Bedarfs des Berechtigten und der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten herangezogenen Grundlagen müssen in einer Weise festgestellt und im Urteil dargelegt werden, die dem Revisionsgericht eine Überprüfung der rechtlichen Wertung des Tatrichters ermöglicht (siebe OLG Hamm FamRZ 2007, 1199 f. m. w. N.; OLG München NStZ 2009, 212 f.; Saarl. OLG FamRZ 2010, 1018 f.; Thüring. OLG StV 2005, 213; weit.

    Zu den festzustellenden und darzulegenden Beurteilungsgrundlagen bezüglich der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten gehören die Höhe der von ihm erzielten oder ggf. erzielbaren Einkünfte, die zu der Erzielung der (positiven) Einkünfte verbundenen Aufwendungen sowie regelmäßig die den Unterhaltsschuldner treffenden sonstigen Verpflichtungen, vor allem weitere Unterhaltsverpflichtungen sowie der Eigenbedarf des Verpflichteten (vgl. OLG Hamm NStZ 2008, 342, 343; OLG München NStZ 2009, 212; OLG Koblenz v. 03.11.2010 - 2 Ss 184/10 juris Abs. 6; Saarl. OLG FamRZ 2010, 1018 f.; Lenckner/Bosch, in: Schönke/Schröder, § 170 Rn. 22.).

  • OLG München, 02.09.2008 - 5St RR 160/08

    Verletzung der Unterhaltspflicht: Feststellung der Unterhaltshöhe durch den

    Auszug aus OLG Celle, 19.04.2011 - 32 Ss 37/11
    Die herangezogenen familiengerichtlichen Leitlinien und Tabellen hat der Strafrichter dabei in seinem Urteil anzugeben (OLG München NStZ 2009, 212 f.; OLG Koblenz a. a. O; siehe auch Lenckner/Bosch, in: Schönke/Schröder, § 170 Rn. 21).

    An eventuell vorhandene zivilgerichtliche Urteile über Bestehen und Höhe von Unterhalt oder an zwischen den Gläubiger und Schuldner geschlossene Vergleiche über Unterhaltsansprüche sind die Strafgerichte nicht gebunden (BayObLGSt 2002, 71; OLG München NStZ 2009, 212 f.; Saarl. OLG FamRZ 2010, 1018 f.).

    Die vom Tatrichter für die Beurteilung des Bedarfs des Berechtigten und der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten herangezogenen Grundlagen müssen in einer Weise festgestellt und im Urteil dargelegt werden, die dem Revisionsgericht eine Überprüfung der rechtlichen Wertung des Tatrichters ermöglicht (siebe OLG Hamm FamRZ 2007, 1199 f. m. w. N.; OLG München NStZ 2009, 212 f.; Saarl. OLG FamRZ 2010, 1018 f.; Thüring. OLG StV 2005, 213; weit.

    Zu den festzustellenden und darzulegenden Beurteilungsgrundlagen bezüglich der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten gehören die Höhe der von ihm erzielten oder ggf. erzielbaren Einkünfte, die zu der Erzielung der (positiven) Einkünfte verbundenen Aufwendungen sowie regelmäßig die den Unterhaltsschuldner treffenden sonstigen Verpflichtungen, vor allem weitere Unterhaltsverpflichtungen sowie der Eigenbedarf des Verpflichteten (vgl. OLG Hamm NStZ 2008, 342, 343; OLG München NStZ 2009, 212; OLG Koblenz v. 03.11.2010 - 2 Ss 184/10 juris Abs. 6; Saarl. OLG FamRZ 2010, 1018 f.; Lenckner/Bosch, in: Schönke/Schröder, § 170 Rn. 22.).

  • OLG Koblenz, 03.11.2010 - 2 Ss 184/10

    Strafurteil: Notwendiger Umfang tatrichterlicher Prüfungen zur Feststellung einer

    Auszug aus OLG Celle, 19.04.2011 - 32 Ss 37/11
    Diese regelmäßig aus dem inländischen bürgerlichen Recht resultierende gesetzliche Unterhaltspflicht beinhaltet als Teilelemente die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten (Bedarf - § 1610 Abs. 1 BGB; vgl. OLG Koblenz v. 03.11.2010 - 2 Ss 184/10 juris Abs. 5: Saarl. OLG FamRZ 2010, 1018 f.) einerseits und die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners andererseits.

    Die Strafgerichte sind dabei allerdings berechtigt, sich bei der Bestimmung von Bedarf des Unterhaltsberechtigten und Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten an den in der Rechtsprechung der Familiensenate der Oberlandesgerichte entwickelten unterhaltsrechtlichen Leitlinien und Tabellen zu orientieren (vgl. OLG Koblenz v. 03.11.2010 - 2 Ss 184/10 juris Abs. 5; Lenckner/Bosch, in: Schönke/Schröder, § 170 Rn. 19 und 21).

    Zu den festzustellenden und darzulegenden Beurteilungsgrundlagen bezüglich der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten gehören die Höhe der von ihm erzielten oder ggf. erzielbaren Einkünfte, die zu der Erzielung der (positiven) Einkünfte verbundenen Aufwendungen sowie regelmäßig die den Unterhaltsschuldner treffenden sonstigen Verpflichtungen, vor allem weitere Unterhaltsverpflichtungen sowie der Eigenbedarf des Verpflichteten (vgl. OLG Hamm NStZ 2008, 342, 343; OLG München NStZ 2009, 212; OLG Koblenz v. 03.11.2010 - 2 Ss 184/10 juris Abs. 6; Saarl. OLG FamRZ 2010, 1018 f.; Lenckner/Bosch, in: Schönke/Schröder, § 170 Rn. 22.).

  • BGH, 15.04.1975 - 5 StR 667/74

    Strafrichterliche Bindungspflicht an Zivilrechtsurteile in Unterhaltssachen -

    Auszug aus OLG Celle, 19.04.2011 - 32 Ss 37/11
    a) Der objektive Tatbestand einer Verletzung der Unterhaltspflicht gemäß § 170 Abs. 1 StGB setzt das Bestehen einer gesetzlichen Unterhaltspflicht voraus (siehe nur BGHSt 12, 166, 171; BGHSt 26, 111, 113; OLG Hamm NStZ 2004, 686; OLG Hamm FamRZ 2007, 1199; Saarl.

    Dementsprechend ist der Straftatbestand des § 170 StGB im Hinblick auf das Bestehen der gesetzlichen Unterhaltspflicht einschließlich seiner vorgenannten Teilelemente zivilrechtsakzessorischer Natur (BGHSt 12, 166, 71; BGHSt 26, 111, 113; ausführlich Lüke, in: Festschrift für Arthur Kaufmann, 1993, 565; siehe auch Dippel, in: Leipziger Kommentar zum StGB, § 170 Rn. 15; Wittig, in:.

  • BGH, 10.12.1958 - 2 StR 394/58
    Auszug aus OLG Celle, 19.04.2011 - 32 Ss 37/11
    a) Der objektive Tatbestand einer Verletzung der Unterhaltspflicht gemäß § 170 Abs. 1 StGB setzt das Bestehen einer gesetzlichen Unterhaltspflicht voraus (siehe nur BGHSt 12, 166, 171; BGHSt 26, 111, 113; OLG Hamm NStZ 2004, 686; OLG Hamm FamRZ 2007, 1199; Saarl.

    Dementsprechend ist der Straftatbestand des § 170 StGB im Hinblick auf das Bestehen der gesetzlichen Unterhaltspflicht einschließlich seiner vorgenannten Teilelemente zivilrechtsakzessorischer Natur (BGHSt 12, 166, 71; BGHSt 26, 111, 113; ausführlich Lüke, in: Festschrift für Arthur Kaufmann, 1993, 565; siehe auch Dippel, in: Leipziger Kommentar zum StGB, § 170 Rn. 15; Wittig, in:.

  • OLG Hamm, 07.09.2006 - 4 Ss 373/06

    Verletzung der Unterhaltspflicht, Leistungsfähigkeit, Aufgabe der bisherigen

    Auszug aus OLG Celle, 19.04.2011 - 32 Ss 37/11
    a) Der objektive Tatbestand einer Verletzung der Unterhaltspflicht gemäß § 170 Abs. 1 StGB setzt das Bestehen einer gesetzlichen Unterhaltspflicht voraus (siehe nur BGHSt 12, 166, 171; BGHSt 26, 111, 113; OLG Hamm NStZ 2004, 686; OLG Hamm FamRZ 2007, 1199; Saarl.

    Die vom Tatrichter für die Beurteilung des Bedarfs des Berechtigten und der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten herangezogenen Grundlagen müssen in einer Weise festgestellt und im Urteil dargelegt werden, die dem Revisionsgericht eine Überprüfung der rechtlichen Wertung des Tatrichters ermöglicht (siebe OLG Hamm FamRZ 2007, 1199 f. m. w. N.; OLG München NStZ 2009, 212 f.; Saarl. OLG FamRZ 2010, 1018 f.; Thüring. OLG StV 2005, 213; weit.

  • OLG Hamm, 10.10.2007 - 2 Ss 392/07

    Unterhaltspflichtverletzung; Feststellungen; Umfang

    Auszug aus OLG Celle, 19.04.2011 - 32 Ss 37/11
    Zu den festzustellenden und darzulegenden Beurteilungsgrundlagen bezüglich der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten gehören die Höhe der von ihm erzielten oder ggf. erzielbaren Einkünfte, die zu der Erzielung der (positiven) Einkünfte verbundenen Aufwendungen sowie regelmäßig die den Unterhaltsschuldner treffenden sonstigen Verpflichtungen, vor allem weitere Unterhaltsverpflichtungen sowie der Eigenbedarf des Verpflichteten (vgl. OLG Hamm NStZ 2008, 342, 343; OLG München NStZ 2009, 212; OLG Koblenz v. 03.11.2010 - 2 Ss 184/10 juris Abs. 6; Saarl. OLG FamRZ 2010, 1018 f.; Lenckner/Bosch, in: Schönke/Schröder, § 170 Rn. 22.).

    Bei wechselnden Einkommensverhältnissen hält auch das OLG Hamm (NStZ 2008, 342, 343) die Beurteilung der Leistungsfähigkeit auf einen größeren Zeitraum bezogen für geboten.

  • OLG Koblenz, 04.04.2005 - 1 Ss 59/05

    Strafbare Verletzung der Unterhaltspflicht: Notwendige tatrichterliche Prüfung

    Auszug aus OLG Celle, 19.04.2011 - 32 Ss 37/11
    Zwar wird bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit eines Unterhaltsverpflichteten als Element der gesetzlichen Unterhaltspflicht bei der Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens in der Rechtsprechung der Familiensenate regelmäßig von einem Bruttojahreseinkommen ausgegangen, bei dem nicht monatlich anfallende Leistungen (etwa Weihnachtsgeld) auf das gesamte Jahr umgelegt werden (vgl. Strohal in: Göppinger/Wax, Unterhaltsrecht, Rn. 513 m. w. N.; siehe auch OLG Koblenz NStZ 2005, 640, 641 Rn. 6 m. w. N.).

    Die obergerichtliche Rechtsprechung der Strafgerichte ist hingegen nicht einheitlich, soweit es um den der Bewertung der Leistungsfähigkeit zugrunde zu legenden Zeitraum und die Notwendigkeit geht, ein durchschnittliches Einkommen für einen Zeitraum zugrunde zu legen, in dem nur teilweise Einkommen erzielt wurde oder in dem die Höhe des Einkommens schwankte (siehe die Nachw. bei OLG Koblenz NStZ 2005, 640, 641 Rn. 6 und 7).

  • OLG Hamm, 05.05.2004 - 4 Ss 65/04

    Statusurteil; bindende Rückwirkung; Strafverfahren; Abstammungsgutachten

    Auszug aus OLG Celle, 19.04.2011 - 32 Ss 37/11
    a) Der objektive Tatbestand einer Verletzung der Unterhaltspflicht gemäß § 170 Abs. 1 StGB setzt das Bestehen einer gesetzlichen Unterhaltspflicht voraus (siehe nur BGHSt 12, 166, 171; BGHSt 26, 111, 113; OLG Hamm NStZ 2004, 686; OLG Hamm FamRZ 2007, 1199; Saarl.
  • KG, 29.01.2001 - 1 Ss 171/00
    Auszug aus OLG Celle, 19.04.2011 - 32 Ss 37/11
    Ferner sind bei der Bestimmung der Leistungsfähigkeit im Regelfall neben den berufsbedingten Aufwendungen auch die vom Unterhaltsschuldner zu entrichteten Steuern sowie Vorsorgeaufwendungen zu berücksichtigen (vgl. KG v. 29.01.2001 - (4) 1 Ss 171/00 (92/00).
  • OLG Celle, 15.05.1998 - 22 Ss 21/98
  • OLG Jena, 17.06.2004 - 1 Ss 347/03

    Anforderungen an die Feststellung der Leistungsfähigkeit des Angeklagten bei

  • BayObLG, 25.04.2002 - 5St RR 106/02

    Verletzung der Unterhaltspflicht - Feststellung der Leistungsfähigkeit -

  • OLG Braunschweig, 15.08.2013 - 1 Ss 50/13

    Umfang der tatrichterlichen Feststellungen bei einer Verurteilung wegen

    § 170 Abs. 1 StGB setzt das Bestehen einer gesetzlichen Unterhaltspflicht voraus, diese regelmäßig aus dem inländischen bürgerlichen Recht resultierende Pflicht beinhaltet als Teilelemente die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten einerseits und die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners andererseits (vgl. statt vieler OLG Gelle, 2. Strafsenat, Beschluss vom 19.04.2011 - 32 Ss 37/11 Rn. 10 mit zahlreichen Rechtsprechungs- und Literaturnachweisen - bei [...]).
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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2011 - L 15 SO 23/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15988
LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2011 - L 15 SO 23/09 (https://dejure.org/2011,15988)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.03.2011 - L 15 SO 23/09 (https://dejure.org/2011,15988)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. März 2011 - L 15 SO 23/09 (https://dejure.org/2011,15988)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 42 S 1 Nr 2 SGB 12, § 29 Abs 1 S 1 SGB 12 vom 02.12.2006, § 29 Abs 1 S 7 SGB 12 vom 02.12.2006, BSHG, § 1907 BGB
    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und Heizung - Übernahme doppelter Kosten für Unterkunft bei Auszug wegen Unterbringung im Pflegeheim - Verzögerung wegen Erfordernis der betreuungsgerichtlichen Genehmigung der Wohnungskündigung ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 29 SGB 12, § 1907 BGB
    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Übernahme doppelter Kosten für Unterkunft bei Auszug wegen Unterbringung im Pflegeheim; Verzögerung wegen Erfordernis der betreuungsgerichtlichen Genehmigung der Wohnungskündigung

  • Wolters Kluwer
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Übernahme doppelter Mietkosten im Falle des Umzuges eines unter Betreuung stehenden Mieters; Verzögerung der Kündigung durch vormundschaftliches Verfahren

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grundsicherung, Kostenübernahme für Unterkunft, Doppelte Mietkosten, Übernahmepflicht des Sozialamts

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1826
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2010 - L 1 AS 42/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2011 - L 15 SO 23/09
    In der Praxis ist allerdings anerkannt (auch schon unter der Geltung des Bundessozialhilfegesetzes), dass ausnahmsweise und in Abstimmung mit dem Sozialhilfeträger auch die Übernahme von umzugsbedingten Doppelmieten zu erfolgen hat, wobei allerdings eine eindeutige rechtliche Zuordnung - Unterkunftskosten (§ 29 Abs. 1 S. 1 SGB XII) oder Wohnungsbeschaffungskosten (§ 29 Abs. 1 S. 6 SGB XII) - bisher nicht vorliegt (für Unterkunftskosten wohl LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. Februar 2010 - L 9 SO 6/08 - und darauf Bezug nehmend LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Dezember 2010 - L 2 SO 2078/10 - ; für Wohnungsbeschaffungskosten Berlit in LPK-SGB XII 8. A. Rdnr 71 zu § 29; offengelassen für das SGB II vom LSG Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 23. Februar 2010 - L 1 AS 42/08 -, alle Urteile zitiert nach juris).Danach sind entsprechend den bereits von der Verwaltungsgerichtsbarkeit unter Geltung des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) entwickelten Grundsätzen ausnahmsweise doppelte Mietaufwendungen als sozialhilferechtlicher Bedarf zu übernehmen, wenn der Auszug aus der bisherigen Wohnung notwendig war und deswegen die Mietzeiträume wegen der Kündigungsfrist nicht nahtlos aufeinander abgestimmt werden konnten.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2010 - L 9 SO 6/08

    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen für die Unterkunft, Übernahme

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2011 - L 15 SO 23/09
    In der Praxis ist allerdings anerkannt (auch schon unter der Geltung des Bundessozialhilfegesetzes), dass ausnahmsweise und in Abstimmung mit dem Sozialhilfeträger auch die Übernahme von umzugsbedingten Doppelmieten zu erfolgen hat, wobei allerdings eine eindeutige rechtliche Zuordnung - Unterkunftskosten (§ 29 Abs. 1 S. 1 SGB XII) oder Wohnungsbeschaffungskosten (§ 29 Abs. 1 S. 6 SGB XII) - bisher nicht vorliegt (für Unterkunftskosten wohl LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. Februar 2010 - L 9 SO 6/08 - und darauf Bezug nehmend LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Dezember 2010 - L 2 SO 2078/10 - ; für Wohnungsbeschaffungskosten Berlit in LPK-SGB XII 8. A. Rdnr 71 zu § 29; offengelassen für das SGB II vom LSG Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 23. Februar 2010 - L 1 AS 42/08 -, alle Urteile zitiert nach juris).Danach sind entsprechend den bereits von der Verwaltungsgerichtsbarkeit unter Geltung des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) entwickelten Grundsätzen ausnahmsweise doppelte Mietaufwendungen als sozialhilferechtlicher Bedarf zu übernehmen, wenn der Auszug aus der bisherigen Wohnung notwendig war und deswegen die Mietzeiträume wegen der Kündigungsfrist nicht nahtlos aufeinander abgestimmt werden konnten.
  • BSG, 22.03.2010 - B 4 AS 62/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebs- und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2011 - L 15 SO 23/09
    Dies gilt auch für geltend gemachte Nebenkostennachforderungen (vgl. dazu BSG, Urteil vom 22. März 2010 - B 4 AS 62/09 R- in SozR 4-4200 § 22 Nr. 38), da die Klägerin durchgehend bedürftig war und ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.12.2010 - L 2 SO 2078/10

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2011 - L 15 SO 23/09
    In der Praxis ist allerdings anerkannt (auch schon unter der Geltung des Bundessozialhilfegesetzes), dass ausnahmsweise und in Abstimmung mit dem Sozialhilfeträger auch die Übernahme von umzugsbedingten Doppelmieten zu erfolgen hat, wobei allerdings eine eindeutige rechtliche Zuordnung - Unterkunftskosten (§ 29 Abs. 1 S. 1 SGB XII) oder Wohnungsbeschaffungskosten (§ 29 Abs. 1 S. 6 SGB XII) - bisher nicht vorliegt (für Unterkunftskosten wohl LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. Februar 2010 - L 9 SO 6/08 - und darauf Bezug nehmend LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Dezember 2010 - L 2 SO 2078/10 - ; für Wohnungsbeschaffungskosten Berlit in LPK-SGB XII 8. A. Rdnr 71 zu § 29; offengelassen für das SGB II vom LSG Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 23. Februar 2010 - L 1 AS 42/08 -, alle Urteile zitiert nach juris).Danach sind entsprechend den bereits von der Verwaltungsgerichtsbarkeit unter Geltung des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) entwickelten Grundsätzen ausnahmsweise doppelte Mietaufwendungen als sozialhilferechtlicher Bedarf zu übernehmen, wenn der Auszug aus der bisherigen Wohnung notwendig war und deswegen die Mietzeiträume wegen der Kündigungsfrist nicht nahtlos aufeinander abgestimmt werden konnten.
  • BVerwG, 30.12.1997 - 5 B 21.97

    Sozialhilferecht - Mietzinsverpflichtungen bei infolge

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2011 - L 15 SO 23/09
    Dem Sozialhilferecht ist kein Strukturprinzip zu entnehmen, das es rechtfertigen könnte, das wirtschaftliche Risiko für die aus dieser staatlichen Inschutznahme resultierenden Mietbelastungen auf den Vermieter abzuwälzen (Bundesverwaltungsgericht BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 1997 - 5 B 21/97, zitiert nach juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.1999 - 7 S 458/99

    Sozialhilfe - Unterkunftskosten - doppelte Mietzahlung bei Umzug

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2011 - L 15 SO 23/09
    Zudem muss der Hilfeempfänger alles ihm Mögliche und Zumutbare getan haben, die Aufwendungen für die frühere Wohnung so gering wie möglich zu halten, wozu etwa die Suche nach einem Nachmieter gehört (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08. Juni 1999, Az.: 7 S 458/99; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 25. Oktober 2001, Az.: 4 MA 2598/01, zitiert nach juris).
  • BSG, 12.05.2017 - B 8 SO 23/15 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsverfahren - Sozialhilfe -

    Jedenfalls setzt die bedarfserhöhende Berücksichtigung von Mietkosten als Wohnungsbeschaffungskosten als weiterer notwendiger Lebensunterhalt voraus, dass der Hilfebedürftige alles ihm Mögliche und Zumutbare getan hat, um die Aufwendungen für die frühere Wohnung so gering wie möglich zu halten (so auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.3.2011 - L 15 SO 23/09 - RdNr 23; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.12.2010 - L 2 SO 2078/10 - RdNr 22; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.2.2010 - L 9 SO 6/08 - RdNr 24; Nguyen in juris Praxiskommentar SGB XII, 2. Aufl 2014, § 35 SGB XII RdNr 137 mwN) ; nur solche Kosten können "notwendiger" Bedarf sein .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2015 - L 20 SO 103/13

    Übernahme ungedeckter Heimpflege- und Unterkunftskosten als Hilfe zur stationären

    (a) Zwar kommt im Falle einer unvorhergesehenen Heimaufnahme eine Berücksichtigung solch doppelter Unterkunftskosten (nach § 29 SGB XII i.d.F. bis 31.12.2010; heute § 35 SGB XII) grundsätzlich durchaus in Betracht (vgl. etwa LSG NRW, Urteil vom 18.02.2010 - L 9 SO 6/08 Rn. 24 ff.; Nguyen in jurisPK-SGB XII, 2. Auflage 2014, § 35 Rn. 138 m.w.N.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.12.2010 - L 2 SO 2078/10 Rn. 22 m.w.N.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.03.2011 - L 15 SO 23/09 R Rn. 23).
  • SG Aachen, 24.02.2015 - S 20 SO 132/14

    Erstattung der Kosten für die Haushaltsauflösung anlässlich eines Umzugs von der

    Zudem muss der Hilfeempfänger alles ihm mögliche und zumutbare getan haben, die Aufwendungen für die frühere Wohnung so gering wie möglich zu halten (LSG NRW, Urteil vom 18.02.2010 - L 9 SO 6/08; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.12.210 - L 2 SO 2078/10; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.03.2011 - L 15 SO 23/09).
  • SG Berlin, 31.05.2012 - S 150 AS 25169/09

    Hartz IV: Kein Anspruch auf vermeidbare Doppelmieten - Leistungsberechtigte

    Das LSG Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 10.03.2011 (L 15 SO 23/09) für die vergleichbare Regelung im SGB XII folgendes ausgeführt:.
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Rechtsprechung
   LSG Rheinland-Pfalz, 03.03.2011 - L 5 KR 108/10   

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https://dejure.org/2011,5674
LSG Rheinland-Pfalz, 03.03.2011 - L 5 KR 108/10 (https://dejure.org/2011,5674)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03.03.2011 - L 5 KR 108/10 (https://dejure.org/2011,5674)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03. März 2011 - L 5 KR 108/10 (https://dejure.org/2011,5674)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 14 SGB 1, § 9 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 5, § 9 Abs 2 Nr 1 SGB 5, § 86 SGB 10
    Beitritt zur freiwilligen Krankenversicherung - Fristversäumnis - Verletzung der Beratungspflicht seitens der Krankenkasse - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Freiwillige Krankenversicherung durch sozialrechtlichen Herstellungsanspruch

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Freiwillige Krankenversicherung durch sozialrechtlichen Herstellungsanspruch

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • rente-rentenberater.de (Kurzinformation)

    Krankenkasse muss über freiwilligen Krankenversicherungsschutz informieren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Krankenkasse muss ausreichend über Möglichkeiten einer freiwilligen Krankenversicherung informieren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 625 (Ls.)
  • FamRZ 2011, 1826
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Schleswig-Holstein, 06.05.2002 - L 1 KR 30/01
    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 03.03.2011 - L 5 KR 108/10
    Selbst wenn man davon ausgeht, dass der Krankenversicherungsträger im Rahmen der Massenverwaltung bei Beendigung der Pflichtversicherung nicht von sich aus (im Sinne der Spontanberatung) auf die Möglichkeit des Beitritts als freiwilliges Mitglied innerhalb der Drei-Monats-Frist hinweisen muss (vgl einerseits schleswig-holsteinisches LSG 06.05.2002 - L 1 KR 30/01, juris, andererseits LSG für das Saarland 18.02.2004 - L 2 KR 27/02, juris mwN), lag vorliegend objektiv ein Beratungsanlass klar zutage.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2007 - L 9 KR 167/02

    Beitritt zur freiwilligen Krankenversicherung; Wiedereinsetzung in die

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 03.03.2011 - L 5 KR 108/10
    Dies gilt auch hinsichtlich der materiell-rechtlichen Beitrittsfrist des § 9 Abs. 2 Nr. 1 SGB V (Thüringer LSG 21.02.2005 - L 6 KR 665/03, juris; vgl Bayrisches LSG 10.06.2009 - L 4 KR 356/07, juris; andere Ansicht LSG Berlin-Brandenburg 19.12.2007 - L 9 KR 167/02, juris; vgl für einen Befreiungsantrag von der Versicherungspflicht LSG Rheinland-Pfalz 22.09.2005 - L 5 LW 19/04, juris; Wille, in: juris PK-SGB V, § 9 Rn 80, 82).
  • BSG, 14.05.2002 - B 12 KR 14/01 R

    Freiwillige Versicherung - Beitrittserklärung - Betreuung - Aufgabenkreis -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 03.03.2011 - L 5 KR 108/10
    Diese Vorschrift finde auch auf materiell-rechtliche Ausschlussfristen Anwendung (Hinweis auf BSG 14.05.2002 - B 12 KR 14/01 R, SozR 3-2500 § 9 Nr. 4).
  • LSG Bayern, 10.06.2009 - L 4 KR 356/07

    Krankenversicherung - irrtümliche Meldung einer ungekündigten freiwilligen

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 03.03.2011 - L 5 KR 108/10
    Dies gilt auch hinsichtlich der materiell-rechtlichen Beitrittsfrist des § 9 Abs. 2 Nr. 1 SGB V (Thüringer LSG 21.02.2005 - L 6 KR 665/03, juris; vgl Bayrisches LSG 10.06.2009 - L 4 KR 356/07, juris; andere Ansicht LSG Berlin-Brandenburg 19.12.2007 - L 9 KR 167/02, juris; vgl für einen Befreiungsantrag von der Versicherungspflicht LSG Rheinland-Pfalz 22.09.2005 - L 5 LW 19/04, juris; Wille, in: juris PK-SGB V, § 9 Rn 80, 82).
  • BSG, 27.07.2004 - B 7 SF 1/03 R

    Nachteilsausgleich nach dem sächsischen Gesetz über die Gewährung eines

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 03.03.2011 - L 5 KR 108/10
    Die Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 27 Abs. 1 SGB X und der sozialrechtliche Herstellungsanspruch sind unabhängig voneinander zu prüfen (vgl etwa BSG 27.07.2004 - B 7 SF 1/03 R, juris).
  • LSG Saarland, 18.02.2004 - L 2 KR 27/02

    Freiwillige Versicherung - Versäumung - Beitrittsfrist - Wiedereinsetzung -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 03.03.2011 - L 5 KR 108/10
    Selbst wenn man davon ausgeht, dass der Krankenversicherungsträger im Rahmen der Massenverwaltung bei Beendigung der Pflichtversicherung nicht von sich aus (im Sinne der Spontanberatung) auf die Möglichkeit des Beitritts als freiwilliges Mitglied innerhalb der Drei-Monats-Frist hinweisen muss (vgl einerseits schleswig-holsteinisches LSG 06.05.2002 - L 1 KR 30/01, juris, andererseits LSG für das Saarland 18.02.2004 - L 2 KR 27/02, juris mwN), lag vorliegend objektiv ein Beratungsanlass klar zutage.
  • BSG, 17.12.1980 - 12 RK 34/80

    Herstellungsanspruch - Unterlassungklage - Rentenantragsteller - Pflichtmitglied

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 03.03.2011 - L 5 KR 108/10
    Insoweit hat das BSG bereits entschieden, dass der Herstellungsanspruch auch bei Versäumung von Ausschlussfristen durchgreifen kann (vgl zur Versäumung der Ausschlussfrist für die Befreiung von der Rentnerkrankenversicherungspflicht nach § 173a Abs. 2 RVO-AF BSG 17.12.1980 - 12 RK 34/80, juris).
  • LSG Thüringen, 21.02.2005 - L 6 KR 665/03

    Beratungspflicht der Krankenkasse über eine freiwillige Mitgliedschaft eines

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 03.03.2011 - L 5 KR 108/10
    Dies gilt auch hinsichtlich der materiell-rechtlichen Beitrittsfrist des § 9 Abs. 2 Nr. 1 SGB V (Thüringer LSG 21.02.2005 - L 6 KR 665/03, juris; vgl Bayrisches LSG 10.06.2009 - L 4 KR 356/07, juris; andere Ansicht LSG Berlin-Brandenburg 19.12.2007 - L 9 KR 167/02, juris; vgl für einen Befreiungsantrag von der Versicherungspflicht LSG Rheinland-Pfalz 22.09.2005 - L 5 LW 19/04, juris; Wille, in: juris PK-SGB V, § 9 Rn 80, 82).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 22.09.2005 - L 5 LW 19/04
    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 03.03.2011 - L 5 KR 108/10
    Dies gilt auch hinsichtlich der materiell-rechtlichen Beitrittsfrist des § 9 Abs. 2 Nr. 1 SGB V (Thüringer LSG 21.02.2005 - L 6 KR 665/03, juris; vgl Bayrisches LSG 10.06.2009 - L 4 KR 356/07, juris; andere Ansicht LSG Berlin-Brandenburg 19.12.2007 - L 9 KR 167/02, juris; vgl für einen Befreiungsantrag von der Versicherungspflicht LSG Rheinland-Pfalz 22.09.2005 - L 5 LW 19/04, juris; Wille, in: juris PK-SGB V, § 9 Rn 80, 82).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.07.2013 - L 5 KR 2365/12
    Das gelte erst Recht, wenn der Krankenkasse der Bezug von Sozialhilfe bekannt sei (vgl. auch LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 3.3.2011, - L 5 KR 108/10 -).

    Bei Versäumung der Beitrittsfrist des § 9 Abs. 2 SGB V kommt die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 27 SGB X - BSG; Urt. v. 28.5.2008, - B 12 KR 16/07 R - ) oder die Anwendung des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs (zu dessen Anwendung auf (materielle) Ausschlussfristen etwa BSG, Urt. v. 17.12.1980, - 12 RK 34/80 - LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 3.3.2011, - L 5 KR 108/10 - LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 17.11.1998, - L 5 KR 44/97 -) in Betracht.

    Beides ist unabhängig voneinander zu prüfen (LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 3.3.2011, - L 5 KR 108/10 - unter Hinweis auf BSG, Urt. v. 27.7.2004, - B 7 SF 1/03 R -, LSG Thüringen, Urt. v. 21.2.2005, - L 6 KR 665/03 -, LSG Bayern, Urt. v. 1.06.2009, - L 4 KR 356/07 -, a. A. LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 19.12.2007, - L 9 KR 167/02 -: insoweit abschließende Regelung durch § 27 SGB X) und kann dazu führen, dass die Beitrittsfrist als gewahrt gilt.

    Anderes kann jedoch gelten, wenn besondere Umstände - insbesondere in der Person des Klägers und dessen sozialrechtlichen Verhältnissen - vorliegen und der Krankenkasse bekannt sind, die eine Spontanberatung über die freiwillige Weiterführung der Krankenversicherung und die dabei zu beachtenden Verfahrenshandlungen als geboten erscheinen lassen (vgl. etwa LSG Saarland, Urt. v. 18.2.2004, - L 2 KR 27/02 - LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 3.3.2011, - L 5 KR 108/10 -).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2022 - L 4 KR 1405/20

    Krankenversicherung - rückwirkende Beendigung einer freiwilligen Mitgliedschaft -

    Dabei ist die Frage, ob eine Gestaltungsmöglichkeit klar zu Tage liegt, allein nach objektiven Merkmalen zu beurteilen (BSG, Urteil vom 2. April 2014 - B 4 AS 29/13 R - juris, Rn. 29 m.w.N.; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 3. März 2011 - L 5 KR 108/10 - juris; Rn. 14).

    Denn die von den Beigeladenen zu 1 und 2 zu erbringenden nachrangigen Leistungen werden nur unter der Voraussetzung der Bedürftigkeit nach den Regelungen des SGB XII gewährt (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 3. März 2011, a.a.O.).

  • OLG Nürnberg, 17.12.2012 - 4 U 2022/12

    Haftung des Betreuers: Übergang des Schadensersatzanspruchs gegen den Betreuer

    Jedenfalls richtet sich der auch neben einem Antrag auf Wiedereinsetzung nach § 27 SGB X nach Versäumung der Beitrittsfrist zur freiwilligen Krankenversicherung zulässige sozialrechtliche Herstellungsanspruch auf die Beseitigung von Rechtsnachteilen, die durch fehlerhaftes Verwaltungshandeln entstanden sind (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.03.2011, L 5 KR 108/10 Rn 14 zitiert nach juris).
  • SG Berlin, 15.11.2019 - S 223 KR 919/17

    Krankenversicherung - obligatorische Anschlussversicherung - Ende der

    Es kann aber dahinstehen, ob der Kläger aufgrund einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 27 SGB X (vgl. BSG, Urteil vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 16/07 R) oder im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 3. März 2011 - L 5 KR 108/10) der freiwilligen Versicherung noch fristgerecht gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 2 SGB V beigetreten ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2019 - L 5 P 19/17
    Jedenfalls sei die Klägerin aber im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruches so zu stellen, als ob sie die Antragsfrist zur Weiterversicherung gewahrt hätte (Bezugnahme auf LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.03.2011 - L 5 KR 108/10), weil sie es bis zum 05.02.2015 versäumt habe, die Klägerin über die Möglichkeit einer Weiterversicherung zu belehren.
  • LSG Baden-Württemberg, 16.05.2012 - L 5 KR 5665/11
    In Betracht komme eine Folgebeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber mit der Wahl einer anderen Krankenkasse oder das Bestehen anderweitigen Versicherungsschutzes, etwa in der Familienversicherung (vgl. LSG Berlin, Urt. v. 22.9.2004, - L 9 KR 33/04 - OLG München, Urt. v. 1.6.2006, - 1 U 2388/02 - LSG Rheinland Pfalz, Urt. v. 3.3.2011, - L 5 KR 108/10 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.05.2017 - L 5 KR 2180/15
    Bei gegebener Sachlage habe es sich aufgedrängt, dass der Kläger von der Möglichkeit der Weiterversicherung bei der Beklagten nach der Entlassung aus dem Z. Gebrauch machen werde und dass er, der Beigeladene zu 1), auch zur Übernahme der Beiträge bereit sein werde (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.03.2011, - L 5 KR 108/10 -, in juris Rdnr. 4).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2011 - L 13 BK 1/10   

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https://dejure.org/2011,14836
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2011 - L 13 BK 1/10 (https://dejure.org/2011,14836)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.06.2011 - L 13 BK 1/10 (https://dejure.org/2011,14836)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. Juni 2011 - L 13 BK 1/10 (https://dejure.org/2011,14836)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de

    Kinderzuschlag - Vormundschaft - Mündel - keine Gleichstellung mit leiblichen Kindern - Vermeidung von Hilfebedürftigkeit - Bedarfsgemeinschaft

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6a Abs. 1 Nr. 4 BKGG; § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II
    Bedarfsgemeinschaft zwischen Antragsteller und Mündel ist Voraussetzung für die Bewilligung eines Kinderzuschlags; Anspruch auf Kinderzuschlag für ein Mündel

  • Wolters Kluwer

    Bedarfsgemeinschaft zwischen Antragsteller und Mündel ist Voraussetzung für die Bewilligung eines Kinderzuschlags; Anspruch auf Kinderzuschlag für ein Mündel

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Kinderzuschlag für ein Mündel; Vermeidung von Hilfebedürftigkeit; Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1826
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 27.01.2009 - B 14/7b AS 8/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Mehrbedarf für Alleinerziehende - Pflegekind

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2011 - L 13 BK 1/10
    Dies gelte auch vor dem Hindergrund des Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) vom 27. Januar 2009 - B 14/7 b AS 8/07 R - Rn. 14; das Bundessozialgericht habe sich dort an der Begriffsbestimmung des Kindes nach den Regelungen über die Verwandtschaft im BGB orientiert und keinen Grund gesehen, für das Recht der Grundsicherung auf andere Definitionen zurückzugreifen.

    Wie das Sozialgericht nicht verkennt, ist entscheidender Anknüpfungspunkt die Auslegung des Passus der "dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen" im gesetzlichen Wortlaut des § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II. Zum Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 27. Januar 2009 - B 14/7 b AS 8/07 R - welches das Sozialgericht ebenfalls in die Betrachtung einbezogen hat, hat das Sozialgericht darauf verwiesen, diese Entscheidung sei zu Pflegekindern ergangen und mithin nicht einschlägig.

    Das Bundessozialgericht ist in seiner Argumentation indes darüber hinaus gegangen und hat u. a. ausdrücklich auch Enkelkinder in die Betrachtung einbezogen, indem es ausgeführt hat: Eine Erweiterung der Regeln über die Bedarfsgemeinschaft auf Kinder, die als Pflegekinder oder Enkelkinder dauerhaft in den Haushalt aufgenommen seien - solche Fälle regelten z. B. § 56 Abs. 2 Erstes Buch Sozialgesetzbuch und § 48 Abs. 3 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - fehle im SGB II. Es ergebe sich kein systematischer Ansatzpunkt dafür, im Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende abweichend von den übrigen Büchern des Sozialgesetzbuches zur Auslegung des Begriffes "Kind" nicht auf die Vorschriften über die Verwandtschaft nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, sondern auf §§ 32 Abs. 1, 63 Einkommensteuergesetz bzw. § 2 Abs. 1 BKGG abzustellen (BSG, Urteil vom 27. Januar 2009 - B 14/7b AS 8/07 R - juris Rn. 14, entgegen Hänlein, in: Gagel, SGB III mit SGB II, Stand Juni 2008, § 7 SGB II Rn. 58c; Hengelhaupt, in: Hauck/Noftz, SGB II, Stand Dezember 2008, § 9 Rn. 91; gegen die Leistungsberechtigung von Pflegekindern nach dem SGB II ferner auch BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 9/09 R - juris Rn. 14; BSG, Urteil vom 13. November 2008 - B 14/7b AS 4/07 R - juris Rn. 16; BSG, Urteil vom 29. März 2007 - B 7b AS 12/06 R - juris Rn. 14).

    Daraus ergibt sich für den vorliegenden Fall Folgendes: Nach der genannten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, welcher sich der Senat anschließt, ist für die Auslegung des Begriffes "Kind" auf die Vorschriften über die Verwandtschaft nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch abzustellen (BSG, Urteil vom 27. Januar 2009 - a. a. O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2010 - L 6 B 84/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2011 - L 13 BK 1/10
    Schließlich können auch tatsächlich erbrachte Unterhaltsleistungen des Klägers zugunsten seiner Nichte nach dem eindeutigen Wortlaut des § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 SGB II in der zur Zeit des Leistungsfalles geltenden Fassung schon deswegen nicht berücksichtigt werden, weil diese weder tituliert noch in einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung festgelegt sind (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. Februar 2010 - L 6 B 84/09 AS - juris Rn. 9, m. w. Nachw.).

    Für eine erweiternde Auslegung der Norm des § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 SGB II lassen der klare Wortlaut und der ausdrücklich niedergelegte gesetzgeberische Wille keinen Raum (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. Februar 2010 - a. a. O., mit Verweis auf BT-Drucks. 16/1410, S. 20, sowie m. w. Nachw.).

  • BSG, 18.06.2008 - B 14/11b AS 11/07 R

    Kindergeldzuschlag - Berechnung der Mindesteinkommensgrenze - Arbeitslosengeld II

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2011 - L 13 BK 1/10
    Wenn nicht auch für das Recht der Grundsicherung Mündel den leiblichen Kindern gleichgestellt würden, so könne dies zumindest für den Bereich des BKGG erfolgen, da dieses Gesetz eine eigenständige, vom SGB II zu unterscheidende Materie beinhalte, die abweichende Regelungen enthalten könne, was das Bundessozialgericht etwa für die Berechnung des Unterkunftsbedarfs schon festgestellt habe (BSG, Urteil vom 18. Juni 2008 - B 14/11 b AS 11/07 R -).
  • BSG, 15.12.2010 - B 14 KG 1/09 R

    Kinderzuschlag - Mindesteinkommensgrenze - Ausschluss - Leistungsberechtigter

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2011 - L 13 BK 1/10
    Mithin greift der Zweck des § 6a BKGG in Fällen nicht, in denen ein Leistungsanspruch nach den Bestimmungen des SGB II bereits aus anderen Gründen ausscheidet (so bereits Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 15. Dezember 2010 - B 14 KG 1/09 R - juris Rn. 12 ff.; ferner Landessozialgericht - LSG - Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. Mai 2010 - L 1 BK 1/10 B - juris Rn. 5, sowie LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. Februar 2009 - L 19 AS 52/08 - Rn. 22 - sämtlich zur Situation bei Asylbewerbern).
  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 9/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2011 - L 13 BK 1/10
    Das Bundessozialgericht ist in seiner Argumentation indes darüber hinaus gegangen und hat u. a. ausdrücklich auch Enkelkinder in die Betrachtung einbezogen, indem es ausgeführt hat: Eine Erweiterung der Regeln über die Bedarfsgemeinschaft auf Kinder, die als Pflegekinder oder Enkelkinder dauerhaft in den Haushalt aufgenommen seien - solche Fälle regelten z. B. § 56 Abs. 2 Erstes Buch Sozialgesetzbuch und § 48 Abs. 3 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - fehle im SGB II. Es ergebe sich kein systematischer Ansatzpunkt dafür, im Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende abweichend von den übrigen Büchern des Sozialgesetzbuches zur Auslegung des Begriffes "Kind" nicht auf die Vorschriften über die Verwandtschaft nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, sondern auf §§ 32 Abs. 1, 63 Einkommensteuergesetz bzw. § 2 Abs. 1 BKGG abzustellen (BSG, Urteil vom 27. Januar 2009 - B 14/7b AS 8/07 R - juris Rn. 14, entgegen Hänlein, in: Gagel, SGB III mit SGB II, Stand Juni 2008, § 7 SGB II Rn. 58c; Hengelhaupt, in: Hauck/Noftz, SGB II, Stand Dezember 2008, § 9 Rn. 91; gegen die Leistungsberechtigung von Pflegekindern nach dem SGB II ferner auch BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 9/09 R - juris Rn. 14; BSG, Urteil vom 13. November 2008 - B 14/7b AS 4/07 R - juris Rn. 16; BSG, Urteil vom 29. März 2007 - B 7b AS 12/06 R - juris Rn. 14).
  • BSG, 13.11.2008 - B 14/7b AS 4/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2011 - L 13 BK 1/10
    Das Bundessozialgericht ist in seiner Argumentation indes darüber hinaus gegangen und hat u. a. ausdrücklich auch Enkelkinder in die Betrachtung einbezogen, indem es ausgeführt hat: Eine Erweiterung der Regeln über die Bedarfsgemeinschaft auf Kinder, die als Pflegekinder oder Enkelkinder dauerhaft in den Haushalt aufgenommen seien - solche Fälle regelten z. B. § 56 Abs. 2 Erstes Buch Sozialgesetzbuch und § 48 Abs. 3 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - fehle im SGB II. Es ergebe sich kein systematischer Ansatzpunkt dafür, im Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende abweichend von den übrigen Büchern des Sozialgesetzbuches zur Auslegung des Begriffes "Kind" nicht auf die Vorschriften über die Verwandtschaft nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, sondern auf §§ 32 Abs. 1, 63 Einkommensteuergesetz bzw. § 2 Abs. 1 BKGG abzustellen (BSG, Urteil vom 27. Januar 2009 - B 14/7b AS 8/07 R - juris Rn. 14, entgegen Hänlein, in: Gagel, SGB III mit SGB II, Stand Juni 2008, § 7 SGB II Rn. 58c; Hengelhaupt, in: Hauck/Noftz, SGB II, Stand Dezember 2008, § 9 Rn. 91; gegen die Leistungsberechtigung von Pflegekindern nach dem SGB II ferner auch BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 9/09 R - juris Rn. 14; BSG, Urteil vom 13. November 2008 - B 14/7b AS 4/07 R - juris Rn. 16; BSG, Urteil vom 29. März 2007 - B 7b AS 12/06 R - juris Rn. 14).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2009 - L 19 AS 52/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2011 - L 13 BK 1/10
    Mithin greift der Zweck des § 6a BKGG in Fällen nicht, in denen ein Leistungsanspruch nach den Bestimmungen des SGB II bereits aus anderen Gründen ausscheidet (so bereits Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 15. Dezember 2010 - B 14 KG 1/09 R - juris Rn. 12 ff.; ferner Landessozialgericht - LSG - Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. Mai 2010 - L 1 BK 1/10 B - juris Rn. 5, sowie LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. Februar 2009 - L 19 AS 52/08 - Rn. 22 - sämtlich zur Situation bei Asylbewerbern).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2010 - L 1 BK 1/10

    SonstigeAngelegenheiten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2011 - L 13 BK 1/10
    Mithin greift der Zweck des § 6a BKGG in Fällen nicht, in denen ein Leistungsanspruch nach den Bestimmungen des SGB II bereits aus anderen Gründen ausscheidet (so bereits Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 15. Dezember 2010 - B 14 KG 1/09 R - juris Rn. 12 ff.; ferner Landessozialgericht - LSG - Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. Mai 2010 - L 1 BK 1/10 B - juris Rn. 5, sowie LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. Februar 2009 - L 19 AS 52/08 - Rn. 22 - sämtlich zur Situation bei Asylbewerbern).
  • BSG, 29.03.2007 - B 7b AS 12/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nichtberücksichtigung des Erziehungsbeitrages

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2011 - L 13 BK 1/10
    Das Bundessozialgericht ist in seiner Argumentation indes darüber hinaus gegangen und hat u. a. ausdrücklich auch Enkelkinder in die Betrachtung einbezogen, indem es ausgeführt hat: Eine Erweiterung der Regeln über die Bedarfsgemeinschaft auf Kinder, die als Pflegekinder oder Enkelkinder dauerhaft in den Haushalt aufgenommen seien - solche Fälle regelten z. B. § 56 Abs. 2 Erstes Buch Sozialgesetzbuch und § 48 Abs. 3 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - fehle im SGB II. Es ergebe sich kein systematischer Ansatzpunkt dafür, im Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende abweichend von den übrigen Büchern des Sozialgesetzbuches zur Auslegung des Begriffes "Kind" nicht auf die Vorschriften über die Verwandtschaft nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, sondern auf §§ 32 Abs. 1, 63 Einkommensteuergesetz bzw. § 2 Abs. 1 BKGG abzustellen (BSG, Urteil vom 27. Januar 2009 - B 14/7b AS 8/07 R - juris Rn. 14, entgegen Hänlein, in: Gagel, SGB III mit SGB II, Stand Juni 2008, § 7 SGB II Rn. 58c; Hengelhaupt, in: Hauck/Noftz, SGB II, Stand Dezember 2008, § 9 Rn. 91; gegen die Leistungsberechtigung von Pflegekindern nach dem SGB II ferner auch BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 9/09 R - juris Rn. 14; BSG, Urteil vom 13. November 2008 - B 14/7b AS 4/07 R - juris Rn. 16; BSG, Urteil vom 29. März 2007 - B 7b AS 12/06 R - juris Rn. 14).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.11.2011 - L 13 AS 1206/10

    Kinderzuschlag - Vermeidung von Hilfebedürftigkeit - Bedarfsgemeinschaft des

    1) Die in § 6a Abs. 1 Nr. 4 BKGG genannte Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ist nach der gesetzlichen Systematik allein auf die Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft des Anspruchstellers zu beziehen (Anschluss an LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22. Juni 2011 - L 13 BK 1/10 - veröffentlicht in Juris).

    Pflegekinder sind keiner der in § 7 Abs. 3 SGB II genannten Fallgruppen zuzuordnen (ebenso LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22. Juni 2011 - L 13 BK 1/10; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. September 2010 - L 5 BK 1/10 B - beide veröffentlicht in Juris; ebenso Kühl in jurisPK -SGB 11, 3. Auflage 2011 § 6a BKGG Rdnr. 30).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 20.03.2012 - L 6 BK 1/10

    Kein Kinderzuschlag für Großeltern

    Ein durch die Bewilligung von Kinderzuschlag zu vermeidender Leistungsanspruch scheitert somit am Fehlen einer Bedarfsgemeinschaft zwischen den Klägern und ihren Enkelkindern (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22.06.2011 L 13 BK 1/10 und ihm folgend LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.11.2011 Az.: L 13 AS 1206/10).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2015 - L 9 BK 7/11
    Der Kinderzuschlag soll verhindern, dass Eltern und mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebende Kinder nur wegen der Unterhaltsbelastung der Eltern für die Kinder hilfebedürftig werden und auf Arbeitslosengeld II und Sozialgeld verwiesen werden (BT-Drs. 15/1516 S. 83; LSG Baden-Württemberg, a.a.O., Rdnr. 15, ebenso LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 22. Juni 2011 - L 13 BK 1/10 -, juris, LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 14. September 2010 - L 5 BK 1/10 B -, juris).

    Entscheidender Anknüpfungspunkt ist die Auslegung des Passus der "dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder" im gesetzlichen Wortlaut des § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II. Es ist demgemäß erforderlich, dass zwischen dem Kläger und seinem Kind eine Bedarfsgemeinschaft besteht (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 22. Juni 2011 - L 13 BK 1/10 - juris, Rdnr. 20, 25).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.06.2012 - L 13 BK 2/09
    Mithin greift der Zweck des § 6a BKGG in Fällen nicht, in denen ein Leistungsanspruch nach den Bestimmungen des SGB II bereits aus anderen Gründen ausscheidet (so bereits Urteil des Senats vom 22. Juni 2011 - L 13 BK 1/10; ferner jeweils zur Situation bei Asylbewerbern: Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 15. Dezember 2010 - B 14 KG 1/09 R - juris Rdn. 12 ff.; ferner Landessozialgericht - LSG - Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. Mai 2010 - L 1 BK 1/10 B - juris Rdn. 5, sowie LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. Februar 2009 - L 19 AS 52/08 - Rn. 22).

    Gerade bei der Klägerin und ihren Angehörigen (im Sinne der Bedarfsgemeinschaft) soll hier nach Hilfebedürftigkeit nach § 9 SGB II zu vermeiden gesucht werden, und zwar nur aufgrund solcher Leistungen, die auch auf die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft bezogen sind; allein hierauf kann nach der Zielrichtung des § 6 a BKGG abgestellt werden (so bereits Urteil des Senats vom 22. Juni 2011 - L 13 BK 1/10).

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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2011 - L 13 BK 1/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,38286
LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2011 - L 13 BK 1/10 (https://dejure.org/2011,38286)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01.07.2011 - L 13 BK 1/10 (https://dejure.org/2011,38286)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01. Juli 2011 - L 13 BK 1/10 (https://dejure.org/2011,38286)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1826
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 30.03.2011 - 13 UF 84/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,33783
OLG Brandenburg, 30.03.2011 - 13 UF 84/10 (https://dejure.org/2011,33783)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.03.2011 - 13 UF 84/10 (https://dejure.org/2011,33783)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. März 2011 - 13 UF 84/10 (https://dejure.org/2011,33783)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1826
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Brandenburg, 03.08.2010 - 10 UF 32/10

    Kindesunterhalt: gesteigerte Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2011 - 13 UF 84/10
    Der Übergang eines nach bürgerlichem Recht bestehenden Unterhaltsanspruchs auf den Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende ist ausgeschlossen, soweit der Anspruch darauf beruht, dass der Unterhaltspflichtige sich fiktive Einkünfte zurechnen lassen muss, die er durch zumutbare Erwerbstätigkeit erzielen könnte (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.08.2010 - 10 UF 32/10, juris).

    Im Übrigen ist der Übergang eines nach bürgerlichem Recht bestehenden Unterhaltsanspruchs auf den Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende ausgeschlossen, soweit der Anspruch darauf beruht, dass der Unterhaltspflichtige sich fiktive Einkünfte zurechnen lassen muss, die er durch zumutbare Erwerbstätigkeit erzielen könnte (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.08.2010 - 10 UF 32/10, juris).

  • BGH, 06.05.1960 - V ZR 148/59

    Streitwertmäßige selbständige Berücksichtigung der nach Klageerhebung fällig

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2011 - 13 UF 84/10
    Nach Anhängigkeit des Antrags fällig werdende Beträge sind in keiner Instanz wertmäßig zu berücksichtigen und erhöhen den Rückstand nicht (BGH NJW 1960, 1459; EzFamR ZPO § 9 Nr. 4).
  • BGH, 07.12.2005 - XII ZR 94/03

    Verpflichtung des Gerichts zu Hinweisen auf prozessuale Gestaltungsmöglichkeiten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2011 - 13 UF 84/10
    Die erstinstanzlich tenorierten Anrechnungen nehmen - abgesehen davon, dass sie hinsichtlich der zukünftigen wiederkehrenden Leistungen keinen Sinn ergeben - dem Titel mangels Bestimmbarkeit seine Vollstreckungsfähigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 07.12.2005 - XII ZR 94/03, Juris Textziffer 23 ff. = BGHZ 165, 223).
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