Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.07.2010 - II-10 WF 121/10   

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https://dejure.org/2010,8472
OLG Hamm, 30.07.2010 - II-10 WF 121/10 (https://dejure.org/2010,8472)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.07.2010 - II-10 WF 121/10 (https://dejure.org/2010,8472)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Juli 2010 - II-10 WF 121/10 (https://dejure.org/2010,8472)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Einstweilige Anordnung, Beschwerde, Abhilfebefugnis

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 68 Abs. 2 Satz 1, 54 Abs. 2 FamFG
    Einstweilige Anordnung, Beschwerde, Abhilfebefugnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Abhilfe durch ein Amtsgericht im Verfahren der einstweiligen Anordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 68 Abs. 1 S. 2
    Zulässigkeit der Abhilfe durch das Amtsgericht im Verfahren der einstweiligen Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3246
  • FGPrax 2010, 322
  • FGPrax 2011, 322
  • FamRZ 2011, 234
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 14.10.2009 - 16 WF 193/09

    Familiensache: Beschwerde gegen einen Beschluss in einem Verfahren der

    Auszug aus OLG Hamm, 30.07.2010 - 10 WF 121/10
    Zwar handelt es sich bei dem Beschluss des Amtsgerichts vom 22.04.2010 um eine die Beschwerde eröffnende "Endentscheidung" im Sinne des § 58 Abs. 1 FamFG, weil hierdurch der Verfahrensgegenstand ganz oder teilweise im Sinne des § 38 Abs. 1 Satz 1 FamFG erledigt wurde (vgl. OLG Stuttgart, NJW 2009, 3733).

    Auch Sinn und Zweck der angeführten Regelungen sprechen dafür, eine Abhilfemöglichkeit des Amtsgerichts bei Beschwerden gegen Beschlüsse im Verfahren der einstweiligen Anordnung nach mündlicher Verhandlung zuzulassen (so auch Saenger/Kemper, ZPO, 3. Aufl., § 68 FamFG Rdn. 3; Friederici/Kemper/Klußmann, Handkommentar Familienverfahrensrecht, § 68 Rdn. 7; Gießler, Anmerkung zum Beschluss des OLG Stuttgart vom 12.10.2009 - 16 WF 193/09, FamRZ 2010 S. 1100).

  • OLG Brandenburg, 29.04.2002 - 10 WF 47/02

    Gang des Beschwerdeverfahrens über elterliche Sorge

    Auszug aus OLG Hamm, 30.07.2010 - 10 WF 121/10
    Darüber hinaus fallen bei einer Entscheidung über die Abhilfe - anders als bei einer Entscheidung des Senats über die Beschwerde - keine zusätzlichen Kosten an, weshalb etwa der Antragsgegner, sollte ihn eine etwaige Nichtabhilfeentscheidung des Amtsgerichts überzeugen, die Möglichkeit hätte, durch Rücknahme der Beschwerde das Anfallen von Gerichtskosten zu vermeiden (vgl. insofern auch die zu den früher geltenden §§ 620c, 572 ZPO ergangenen Entscheidungen OLG Brandenburg, FamRZ 2004, S. 653; OLG Karlsruhe, OLGR 2004, S. 313).
  • OLG Schleswig, 25.10.2010 - 3 Wx 115/10

    Anforderungen an die Form der Nichtabhilfeentscheidung im Verfahren nach dem

    Darüber hinaus fallen bei einer Entscheidung über die Abhilfe - anders als bei einer Entscheidung des Senats über die Beschwerde nach §§ 58 ff FamFG - keine zusätzlichen Kosten an, weshalb etwa der jeweilige Antragsgegner, sollte ihn eine etwaige Nichtabhilfeentscheidung des Amtsgerichts überzeugen, die Möglichkeit hätte, durch Rücknahme der Beschwerde das Anfallen von Gerichtskosten zu vermeiden (OLG Hamm, Beschl. vom 30.07.2010, 10 WF 121/10, bei juris Rn. 8 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 05.08.2010 - 18 UF 100/10   

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https://dejure.org/2010,13273
OLG Karlsruhe, 05.08.2010 - 18 UF 100/10 (https://dejure.org/2010,13273)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.08.2010 - 18 UF 100/10 (https://dejure.org/2010,13273)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. August 2010 - 18 UF 100/10 (https://dejure.org/2010,13273)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde als statthaftes Rechtsmittel gegen die Ablehnung eines Antrags auf Anordnung eines dinglichen Arrests nach§ 119 Abs. 2 Satz 1 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG); Einstweilige Verfügung ...

  • rechtsportal.de

    Besetzung des Beschwerdesenats im Verfahren nach dem FamFG

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 234
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 17.10.1996 - 2 UF 140/96

    Sicherung eines zukünftigen Zugewinnausgleichsanspruchs durch Arrest; Schutz des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.08.2010 - 18 UF 100/10
    Im summarischen Verfahren, wie es das Arrestverfahren darstellt, kann insbesondere in einem Zugewinnausgleichsverfahren auch keine Detailprüfung vorgenommen werden, da es sich bei dem Ausgleichsanspruch um einen komplexen, von vielfachen Faktoren abhängigen Anspruch handelt (OLG Karlsruhe FamRZ 1997, 622 ).
  • OLG München, 30.05.2006 - 12 UF 1118/06

    Rechtshängigkeit eines Scheidungsverfahrens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.08.2010 - 18 UF 100/10
    Es genügt vielmehr, dass der Schuldner die Absicht zu derartigen Verhaltensweisen hat (vgl. OLG München FamRZ 2007, 1101 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 27.02.2012 - 5 UF 51/12

    Rechtsbehelf gegen Ablehnung Arrestantrag ohne mündliche Verhandlung

    Die Rechtsprechung hat sich bislang bei Abweisung des Arrestantrages ohne mündliche Verhandlung für die Beschwerde nach § 58 FamFG ausgesprochen, weil auch eine solche Abweisung eine Endentscheidung i.S.d. § 38 Abs. 1 S. 1 FamFG sei (OLG Karlsruhe, FamRZ 2011, S. 234; OLG München, FamRZ 2011, S. 746 - Rechtsprechungszitate nach juris).
  • OLG Celle, 02.04.2013 - 10 UF 334/11

    Zulässiger Rechtsbehelf gegen eine familiengerichtliche Zurückweisung eines

    Gegen einen Beschluß, mit dem das Familiengericht ohne vorherige mündliche Verhandlung einen Arrestantrag zurückgewiesen hat, findet die sofortige Beschwerde nach den ZPO-Vorschriften statt (Anschluß an OLG Oldenburg - Beschluß vom 22. Februar 2012 - 13 UF 28/12 - FamRZ 2012, 1077 f.; OLG Frankfurt - Beschluß vom 27. Februar 2012 - 5 UF 51/12 - FamRZ 2012, 1078 f.; OLG Koblenz - Beschluß vom 18. Dezember 2012 - 13 UF 948/12 - juris; gegen OLG Karlsruhe - Beschluß vom 5. August 2010 - 18 UF 100/10 - FamRZ 2011, 234; OLG München - Beschluß vom 16. November 2010 - 33 UF 1650/10 - FamRZ 2011, 756 ff.).

    In älteren Entscheidungen der Obergerichte war zunächst von einer Zulässigkeit der Beschwerde gemäß § 58 FamFG ausgegangen worden (OLG Karlsruhe - Beschluß vom 5. August 2010 - 18 UF 100/10 - FamRZ 2011, 234 = juris; OLG München - Beschluß vom 16. November 2010 - 33 UF 1650/10 - FamRZ 2011, 756 ff. = juris).

  • KG, 17.01.2013 - 13 UF 244/12

    Vermögensveräußerung durch Ehegatten: Rechtsmittel gegen die Zurückweisung eines

    Teilweise wird vertreten, dass die sofortige Beschwerde statthaft sei (vgl. OLG Oldenburg, FamRZ 2012, 1077; auch Prütting/Helms, FamFG, 2. Aufl., § 119 Rn 9; Dose, Einstweiliger Rechtsschutz in Familiensachen, 3. Aufl., § 119 Rn 19; Schwonberg in Schulge-Bundert/Weinreich, FamFG, 3. Aufl., § 119 Rn 19), teilweise wird die Ansicht vertreten, dass die Beschwerde gemäß § 58 FamFG das richtige Rechtsmittel sei (vgl. vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2011, 234; OLG München, FamRZ 2011, 746).
  • OLG München, 16.11.2010 - 33 UF 1650/10

    Familienstreitsache: Rechtsmittel gegen die Ablehnung eines beantragten Arrests;

    24 Gegen die Ablehnung eines Antrags auf Anordnung eines dinglichen Arrests nach § 119 Abs. 2 Satz 1 FamFG ist allerdings nicht die sofortige Beschwerde entsprechend § 567 ZPO das statthafte Rechtsmittel, sondern die Beschwerde nach § 58 FamFG (OLG Karlsruhe Beschluss vom 05.08.2010 - 18 UF 100/10, juris).
  • OLG Jena, 07.05.2014 - 1 UF 235/14

    Gegen einen Beschluss, mit dem das Familiengericht ohne vorherige mündliche

    Ältere Entscheidungen in der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.08.2010, FamRZ 2011, 234 ; OLG München, Beschluss vom 16.11.2010, FamRZ 2011, 746) und Teile der Literatur ( Büte, Die Sicherung von Unterhalts- und Zugewinnausgleichsansprüchen Teil 2 , FuR 2013, S. 572, 574; Schneider, Beschwerde gegen den Nichterlass eines Arrests - auch ein kostenrechtliches Problem, FamRZ 2012, 1782, 1783; Keidel/Weber, FamFG, 18. Aufl., § 119 Rn 15; Zöller/Feskorn, ZPO 30. Aufl., § 58 FamFG Rn 3) halten die Beschwerde nach § 58 ff FamFG für statthaft.
  • OLG Oldenburg, 22.02.2012 - 13 UF 28/12

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf

    Nach Auffassung der Oberlandesgerichte München (FamRZ 2011, 746) und Karlsruhe (FamRZ 2011, 234) ist die Beschwerde nach § 58 FamFG gegeben (ebenso Keidel/Weber, FamFG, 2. Aufl., § 119 Rn. 15; Musielak/Borth, FamFG, 2. Aufl., § 119 Rn. 11).
  • OLG München, 26.10.2021 - 2 UF 1119/21

    Statthaftes Rechtsmittel gegen Ablehnung eines Arrestantrages durch das

    Ältere Entscheidungen in der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.08.2010, FamRZ 2011, 234; OLG München, Beschluss vom 16.11.2010, FamRZ 2011, 746) halten die Beschwerde nach § 58 ff FamFG für statthaft.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.06.2010 - II-10 WF 92/10   

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https://dejure.org/2010,16680
OLG Hamm, 09.06.2010 - II-10 WF 92/10 (https://dejure.org/2010,16680)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.06.2010 - II-10 WF 92/10 (https://dejure.org/2010,16680)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Juni 2010 - II-10 WF 92/10 (https://dejure.org/2010,16680)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenüber dem Jugendamt zur Erzwingung der Rückführung eines Kindes aus seiner Pflegefamilie

  • rechtsportal.de

    Versagung der Verfahrenskostenhilfe für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenüber dem Jugendamt zur Erzwingung der Rückführung eines Kindes aus einer Pflegefamilie

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 234
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 11.03.2005 - 11 WF 86/05

    Zur Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Prozesskostenhilfe versagende

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2010 - 10 WF 92/10
    Danach ist eine sofortige Beschwerde gegen die Versagung der Verfahrenskostenhilfe in einem Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Anordnung unzulässig, wenn die Entscheidung über den Erlass der einstweiligen Anordnung selbst nicht anfechtbar wäre (vgl. BGH FamRZ 2005, 790, 791; OLG Hamm FamRZ 2006, 627; OLG Hamm FamRZ 2006, 352).
  • OLG Hamm, 02.12.2005 - 11 WF 354/05

    Mutwilligkeit i.S.d. § 114 Zivilprozessordnung (ZPO) bei klageweiser

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2010 - 10 WF 92/10
    Danach ist eine sofortige Beschwerde gegen die Versagung der Verfahrenskostenhilfe in einem Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Anordnung unzulässig, wenn die Entscheidung über den Erlass der einstweiligen Anordnung selbst nicht anfechtbar wäre (vgl. BGH FamRZ 2005, 790, 791; OLG Hamm FamRZ 2006, 627; OLG Hamm FamRZ 2006, 352).
  • OLG Brandenburg, 13.01.2009 - 10 UF 132/08

    Kindesunterhalt: Zurechnung eines fiktiven Erwerbseinkommens bei einem

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2010 - 10 WF 92/10
    02.06.2005, als auch für einen Antrag auf Androhung eines Ordnungsgeldes gegenüber dem Jugendamt zur Erzwingung der Rückführung des Kindes gemäß dem Beschluss des erkennenden Senats im Verfahren AG Hattingen, 49 F 118/08 = Senat, 10 UF 132/08, vom 01.04.2009.
  • BGH, 23.02.2005 - XII ZB 1/03

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2010 - 10 WF 92/10
    Danach ist eine sofortige Beschwerde gegen die Versagung der Verfahrenskostenhilfe in einem Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Anordnung unzulässig, wenn die Entscheidung über den Erlass der einstweiligen Anordnung selbst nicht anfechtbar wäre (vgl. BGH FamRZ 2005, 790, 791; OLG Hamm FamRZ 2006, 627; OLG Hamm FamRZ 2006, 352).
  • OLG Hamm, 13.07.2023 - 1 WF 93/23

    Begriff der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung im Sinne von § 1 Abs. 1

    Bei dieser Sachlage ist der Auffassung zu folgen, die die Beschwerdefähigkeit einer VKH-Entscheidung bejaht (OLG Hamm 4 WF 261/12 v. 7.1.2013; OLG Hamburg 12 WF 125/20 v. 20.10.2020; OLG Frankfurt 8 WF 196/18 v. 14.2.2019; Zöller/Feskorn, ZPO, 34. Aufl. 2022, Rn. 5 zu § 57 FamFG; entgegen OLG Zweibrücken 2 WF 221/20 v. 25.11.2020; OLG Hamm 10 WF 92/10 v. 9.6.2010; 8 WF 281/10 v. 11.05.2011; Sternal/Giers, FamFG, 21. Aufl. 2023, Rn. 16 zu § 57).
  • OLG Frankfurt, 14.02.2019 - 8 WF 196/18

    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen Verweigerung von

    Nach einer Auffassung ist die Ablehnung der Verfahrenskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussicht nur dann anfechtbar, wenn das Gericht des ersten Rechtszuges auf Grund mündlicher Erörterung entschieden hat (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss v. 28.03.2014 - 6 WF 41/14, BeckRS 2014, 16457; OLG Hamm, Beschluss v. 11.05.2011 - 8 WF 281/10, juris; OLG Hamm, Beschluss v. 09.06.2011 - II-10 WF 92/10, FamRZ 2011, 234; OLG Celle, Beschluss v. 30.11.2010 - 10 WF 375/10, FamRZ 2011, 918; Dürbeck, in: Dürbeck/Gottschalk, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe, 8. Aufl. 2016, Rn. 1052; Keidel/Giers, FamFG, 19. Auflage 2017, § 57 Rn. 10a).
  • VerfG Brandenburg, 16.09.2011 - VfGBbg 60/10

    Entziehung des gesetzlichen Richters

    Der Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht habe den Termin am 17. September 2010 verhindern sollen, nachdem bereits die Verfassungsbeschwerden gegen die Senatsbeschlüsse in den Beschwerdeverfahren 10 WF 92/10 und 10 WF 954/10 das Verfahren verzögert hätten.

    Dieses war mit Beschluss vom 1. April 2010 durch das Amtsgericht zurückgewiesen worden und anschließend Gegenstand des Beschwerdeverfahrens vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht, das mit dem Beschluss vom 22. Juni 2010 - 10 WF 92/10 - abgeschlossen worden ist.

  • OLG Brandenburg, 28.06.2011 - 10 WF 229/10

    Sorgerechtsstreit: Regelungsbedürfnis für Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Seine diesbezüglichen sofortigen Beschwerden sind durch Senatsbeschlüsse vom 22.6.2010 (10 WF 92/10 und 10 WF 94/10) zurückgewiesen worden.
  • OLG Hamm, 07.01.2013 - 4 WF 261/12

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Verfahrenkostenhilfe für eine

    Daraus wird allgemein gefolgert, dass die Ablehnung der Verfahrenskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussicht der einstweiligen Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz nur dann anfechtbar ist, wenn das Gericht des ersten Rechtszuges aufgrund mündlicher Verhandlung entschieden hat (OLG Hamm, 8. Senat für Familiensachen, Beschluss vom 11.05.2011 - 8 WF 281/10; OLG Hamm, 10. Senat für Familiensachen, Beschluss vom 9.06.2010 - 10 WF 92/10; OLG Köln, Beschluss vom 24.08.2011 - 4 WF 156/11, Beschluss vom 29.07.2010 - 4 WF 124/10; OLG Celle, Beschluss vom 30.11.2010 - 10 WF 375/10).
  • OLG Bremen, 20.03.2013 - 4 WF 19/13

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Verfahrenskostenhilfe im

    Zwar wird insofern vertreten, dass die auf fehlende Erfolgsaussicht gestützte Ablehnung der Verfahrenskostenhilfe auch in den Fällen des § 57 S. 2 FamFG nur dann anfechtbar sei, wenn das Gericht des ersten Rechtszuges auf Grund mündlicher Verhandlung entschieden habe, weil auch in diesen Fällen im schriftlichen Verfahren ergangene Entscheidungen gemäß § 57 S. 1 FamFG unanfechtbar seien (OLG Hamm, Beschluss vom 11.05.2011, 8 WF 281/10, FamRZ 2011, 53; Beschluss vom 09.06.2010, 10 WF 92/10, FamRZ 2011, 234; OLG Celle, Beschluss vom 30.11.2010, 10 WF 375/10, FamRZ 2011, 918; OLG Köln, Beschluss vom 29.07.2010, 4 WF 124/10 - Juris; Schürmann in: Rahm/Künkel, Handbuch Familien- und Familienverfahrensrecht, 11. Kapitel Verfahrenskostenhilfe, 5. Auflage, Rn. 296).
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   OLG Hamm, 04.08.2010 - 10 WF 121/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,41095
OLG Hamm, 04.08.2010 - 10 WF 121/10 (https://dejure.org/2010,41095)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.08.2010 - 10 WF 121/10 (https://dejure.org/2010,41095)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. August 2010 - 10 WF 121/10 (https://dejure.org/2010,41095)
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Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 234
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