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   BGH, 15.12.2010 - XII ZB 90/09   

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https://dejure.org/2010,5260
BGH, 15.12.2010 - XII ZB 90/09 (https://dejure.org/2010,5260)
BGH, Entscheidung vom 15.12.2010 - XII ZB 90/09 (https://dejure.org/2010,5260)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2010 - XII ZB 90/09 (https://dejure.org/2010,5260)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1836 Abs 1 S 3 BGB, § 4 VBVG, § 5 Abs 3 VBVG
    Betreuervergütung: Vergütungsrechtlicher Heimbegriff

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auswirkung einer Kündigung eines Heimvertrags durch einen Heimträger auf die Qualifikation als Heim i.S.v. § 5 Abs. 3 Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (VBVG); Kündigung eines Heimvertrags aufgrund einer eine sachgerechte Betreuung unmöglich machende ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Heimbegriff

  • rewis.io

    Betreuervergütung: Vergütungsrechtlicher Heimbegriff

  • ra.de
  • rewis.io

    Betreuervergütung: Vergütungsrechtlicher Heimbegriff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VBVG § 4; VBVG § 5 Abs. 2 S. 1, 2; VBVG § 5 Abs. 3
    Auswirkung einer Kündigung eines Heimvertrags durch einen Heimträger auf die Qualifikation als Heim i.S.v. § 5 Abs. 3 Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (VBVG); Kündigung eines Heimvertrags aufgrund einer eine sachgerechte Betreuung unmöglich machende ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Kündigung eines Heimbewohner und Qualifikation als Heim

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung des Heimvertrages auch bei Heimen nach § 5 Abs. 3 VBVG möglich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 433
  • MDR 2011, 165
  • NZM 2011, 326
  • FGPrax 2011, 75
  • FamRZ 2011, 287
  • Rpfleger 2011, 271
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.01.2008 - XII ZB 176/07

    Begriff des Aufenthalts in einem Heim bei Aufenthalt des Pflegebedürftigen in

    Auszug aus BGH, 15.12.2010 - XII ZB 90/09
    Der Qualifikation als Heim im Sinne des § 5 Abs. 3 VBVG steht die Möglichkeit des Heimträgers nicht entgegen, den Heimvertrag zu kündigen, wenn sich der Gesundheitszustand des Bewohners so verändert, dass dem Heimträger eine sachgerechte Betreuung nicht mehr möglich ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 23. Januar 2008, XII ZB 176/07, FamRZ 2008, 778, 781).

    Zum anderen wird eine Einrichtung zwar nur dann als "Heim" im Sinne des § 5 Abs. 3 VBVG angesehen werden können, wenn der Einrichtungsträger eine umfassende, von der aktuellen Situation des Betroffenen grundsätzlich unabhängige und dadurch den Betreuer dauerhaft entlastende Versorgungsgarantie übernommen hat (Senatsbeschluss vom 23. Januar 2008 - XII ZB 176/07 - FamRZ 2008, 778, 781).

  • OLG Celle, 07.05.2009 - 17 W 6/09

    Begriff des Heimaufenthalts

    Auszug aus BGH, 15.12.2010 - XII ZB 90/09
    Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung in OLGR Celle 2009, 560 = FGPrax 2009, 157 = BtPrax 2009, 184 veröffentlicht ist, möchte die hiergegen erhobene zugelassene sofortige weitere Beschwerde zurückweisen.
  • OLG Dresden, 21.04.2006 - 3 W 446/06

    Stundensatz für die Betreuung

    Auszug aus BGH, 15.12.2010 - XII ZB 90/09
    c) Das Oberlandesgericht sieht sich an einer eigenen Entscheidung nach Maßgabe der unter b) dargestellten Grundsätze durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden vom 21. April 2006 (3 W 446/06 - FamRZ 2007, 499) gehindert.
  • BVerfG, 28.05.2019 - 1 BvR 2006/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen willkürlicher Nichtzulassung der

    Die bisherigen Entscheidungen, in denen der Bundesgerichtshof Maßstäbe zum Heimbegriff entwickelt habe (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2008 - XII ZB 176/07 -, NJW-RR 2008, S. 739; Beschluss vom 15. Dezember 2010 - XII ZB 90/09 -, FamRZ 2011, S. 287), seien nicht ausreichend, um die Mannigfaltigkeit der betreuten Wohnformen sachgerecht beurteilen zu können.

    Eine weitere Entscheidung betraf eine in einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe wohnhafte Betreute und befasste sich im Wesentlichem mit der Frage, ob die Möglichkeit für den Einrichtungsträger, den Betreuungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, einer Qualifikation als Heim entgegensteht (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2010, a.a.O., Rn. 14 ff.).

  • LG Münster, 04.09.2023 - 5 T 374/23

    Stationäre Einrichtung, ambulant betreute Wohnform

    Der Einrichtungsträger muss eine umfassende, von der aktuellen Situation des Betroffenen grundsätzlich unabhängige und dadurch den Betreuer dauerhaft entlastende Versorgungsgarantie übernommen haben (BGH FamRZ 2011, 287f. RdNr. 16).

    Die Forderung, nach der eine Einrichtung nur bei Eingehung einer solchen Verpflichtung als stationäre Einrichtung anzusehen ist, würde daher die Differenzierung in § 9 III 2 VBVG n.F. bzw. § 5 III 2 VBVG a.F. praktisch unterlaufen und im Ergebnis dem Betreuer eine Vergütung zuerkennen, deren Höhe von dem - mit einer umfassenden Versorgung in einer Einrichtung nach der gesetzlichen Wertung typischerweise verbundenen geringeren - Arbeitsaufwand für den Betreuer nicht mehr gedeckt wäre (BGH FamRZ 2011, 287f. RdNr. 16).".

    Die Möglichkeit des Leistungserbringers, bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Betroffenen den Vertrag zu kündigen, steht ebenfalls der Annahme eines gewöhnlichen Aufenthalts des Betroffenen in einer stationären Einrichtung nicht entgegen (BGH FamRZ 2011, 287f.).

  • LG Dresden, 15.04.2016 - 2 T 1135/15
    Die gesetzgeberische Absicht der Festsetzung einer geringeren Stundenzahl bei der Betreuervergütung lag darin, dass in einem Heim die Betreuung des Betroffenen in einer Weise erfolgt, dass der Betreuer spürbar entlastet wird, weil die Mitarbeiter des Heimes diese Aufgaben teilweise übernehmen (vgl. BGH FamRZ 2011, 287, zitiert nach juris, dort Rn. 6, 13).

    Angesichts der Tatsache, dass die Betroffene bei Abwesenheit nach § 5 Abs. 2 des Vertrages noch immer 80 % der Vergütung zu zahlen hat, ist die Betreuungsleistung untergeordnet (vgl. BGH FamRZ 2011, 287, zitiert nach juris, dort Rn. 6 und 13).

  • LG Arnsberg, 06.09.2018 - 5 T 144/18

    Festsetzung der Betreuervergütung

    Sie hat unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BGH vom 15.12.2010 (XII ZB 90/09) darauf verwiesen, dass eine Einrichtung dann als Heim im Sinne von § 5 Abs. 3 VBVG angesehen werden könne, wenn der Einrichtungsträger eine umfassende, von der aktuellen Situation des Betroffenen grundsätzlich unabhängige und dadurch den Betreuer dauerhaft entlastende Versorgungsgarantie übernommen habe.
  • OLG Zweibrücken, 20.01.2011 - 3 W 124/09

    Betreuervergütung: Umstände zur Feststellung der Heimaufnahme eines Betreuten;

    Diesem Umstand kommt eine indizielle Beutung für die Qualifikation der Einrichtung zu, hier in dem Sinne, dass es sich nicht um ein Heim handelt (vgl. zur indiziellen Bedeutung im umgekehrten Fall - die Einrichtung untersteht der Heimaufsicht - BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2010, XII ZB 90/09).
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