Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.01.2011

Rechtsprechung
   BGH, 21.12.2010 - VI ZB 28/10   

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https://dejure.org/2010,1763
BGH, 21.12.2010 - VI ZB 28/10 (https://dejure.org/2010,1763)
BGH, Entscheidung vom 21.12.2010 - VI ZB 28/10 (https://dejure.org/2010,1763)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 2010 - VI ZB 28/10 (https://dejure.org/2010,1763)
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Volltextveröffentlichungen (22)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO, § 130a ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 520 ZPO
    Elektronisch übermittelte Berufungsbegründung: Anforderungen an die qualifizierte elektronische Signatur

  • Telemedicus

    Berufungsbegründung und eigenhändige qualifizierte elektronische Signatur

  • Telemedicus

    Berufungsbegründung und eigenhändige qualifizierte elektronische Signatur

  • verkehrslexikon.de

    Zu den Anforderungen an eine qualifizierte elektronische Signatur bei der elektronischen Übermittlung einer Berufungsbegründung

  • IWW
  • JurPC

    Zur Wirksamkeit der qualifizierten elektronischen Signatur durch Mitarbeiter/innen des Rechtsanwaltes

  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO § 130a
    Elektronisch übermittelte Berufungsbegründung - Verwendung der Signaturkarte des zur Vertretung berechtigten Rechtsanwalts durch Dritten genügt nicht Anforderungen an qualifizierte elektronische Signatur

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der qualifizierten elektronischen Signatur einer elektronisch übermittelten Berufungsbegründung durch einen zur Vertretung bei einem Berufungsgericht berechtigten Rechtsanwalt; Wahrung der Formerfordernisse im Zusammenhang mit der elektronischen ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Qualifizierte elektronische Signatur durch Dritte statt Unterschrift des vertretungsberechtigten Rechtsanwalts; unzulässige Verwendung der Signaturkarte durch Dritte; Berufungsbegründung

  • Anwaltsblatt

    § 130a ZPO
    Wer die elektronische Signatur in der Kanzlei nutzt, hat selber Schuld

  • rewis.io

    Elektronisch übermittelte Berufungsbegründung: Anforderungen an die qualifizierte elektronische Signatur

  • ra.de
  • rewis.io

    Elektronisch übermittelte Berufungsbegründung: Anforderungen an die qualifizierte elektronische Signatur

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 130 a
    Keine Wahrung der Form "qualifizierte elektronische Signatur" bei Verwendung der Signaturkarte eines Anwalts durch Rechtsanwaltsgehilfin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 130a Abs. 1 S. 1
    Erforderlichkeit der qualifizierten elektronischen Signatur einer elektronisch übermittelten Berufungsbegründung durch einen zur Vertretung bei einem Berufungsgericht berechtigten Rechtsanwalt; Wahrung der Formerfordernisse im Zusammenhang mit der elektronischen ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Übermittlung von Berufungsbegründung durch elektronische Signatur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die elektronisch von der Angestellten übermittelte Berufungsbegründung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Qualifizierte elektronische Signatur muss bei elektronischer Berufungsbegründung durch vertretungsberechtigten Rechtsanwalt erfolgen

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Pflicht zur Überprüfung von Schriftsätzen

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 37 (Entscheidungsbesprechung)

    Pflicht zur Überprüfung von Schriftsätzen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 188, 38
  • NJW 2011, 1294
  • MDR 2011, 251
  • NJ 2011, 169
  • FamRZ 2011, 558
  • VersR 2011, 547
  • WM 2011, 478
  • MMR 2011, 283
  • K&R 2011, 198
  • AnwBl 2011, 295
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.06.2005 - V ZB 45/04

    Anforderungen an die Unterzeichnung bestimmende Schriftsätze durch den

    Auszug aus BGH, 21.12.2010 - VI ZB 28/10
    Wird die Berufungsbegründung im Original oder per Fax eingereicht, muss sie als bestimmender Schriftsatz nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich von einem zur Vertretung bei dem Berufungsgericht berechtigten Rechtsanwalt eigenhändig unterschrieben sein (BGH, Beschluss vom 23. Juni 2005 - V ZB 45/04, NJW 2005, 2709; Versäumnisurteil vom 20. Juli 2010 - KZR 9/09, NJW 2010, 3661 Rn. 11 m.w.N.).

    Das kann im Einzelfall bei einem weitgehend formalisierten Text der Fall sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 1965 - VIII ZB 33/65, VersR 1966, 168 und vom 23. Juni 2005 - V ZB 45/04, aaO S. 2710), scheidet jedoch bei Rechtsmittelbegründungen regelmäßig aus, weil der Anwalt die ihm obliegende eigenverantwortliche Prüfung hier nur bestätigen kann, wenn er den Text im Einzelnen kennt (vgl. BAG NJW 1983, 1447).

  • BVerwG, 14.09.2010 - 7 B 15.10

    Einwendungsausschluss; Präklusion; Ausschlussfrist; öffentliche Bekanntmachung;

    Auszug aus BGH, 21.12.2010 - VI ZB 28/10
    Diese muss, um einer eigenhändigen Unterzeichnung gleichwertig zu sein, von demjenigen vorgenommen werden, dessen Unterschrift dem Formerfordernis genügen würde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. September 2010 - 7 B 15/10, juris Rn. 24).
  • BAG, 28.07.1982 - 7 AZR 97/80

    Blankounterschrift

    Auszug aus BGH, 21.12.2010 - VI ZB 28/10
    Das kann im Einzelfall bei einem weitgehend formalisierten Text der Fall sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 1965 - VIII ZB 33/65, VersR 1966, 168 und vom 23. Juni 2005 - V ZB 45/04, aaO S. 2710), scheidet jedoch bei Rechtsmittelbegründungen regelmäßig aus, weil der Anwalt die ihm obliegende eigenverantwortliche Prüfung hier nur bestätigen kann, wenn er den Text im Einzelnen kennt (vgl. BAG NJW 1983, 1447).
  • BGH, 20.07.2010 - KZR 9/09

    Berufungsbegründung: Begründung durch Bezugnahme auf eine weder beglaubigte noch

    Auszug aus BGH, 21.12.2010 - VI ZB 28/10
    Wird die Berufungsbegründung im Original oder per Fax eingereicht, muss sie als bestimmender Schriftsatz nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich von einem zur Vertretung bei dem Berufungsgericht berechtigten Rechtsanwalt eigenhändig unterschrieben sein (BGH, Beschluss vom 23. Juni 2005 - V ZB 45/04, NJW 2005, 2709; Versäumnisurteil vom 20. Juli 2010 - KZR 9/09, NJW 2010, 3661 Rn. 11 m.w.N.).
  • BGH, 20.12.1965 - VIII ZB 33/65

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus BGH, 21.12.2010 - VI ZB 28/10
    Das kann im Einzelfall bei einem weitgehend formalisierten Text der Fall sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 1965 - VIII ZB 33/65, VersR 1966, 168 und vom 23. Juni 2005 - V ZB 45/04, aaO S. 2710), scheidet jedoch bei Rechtsmittelbegründungen regelmäßig aus, weil der Anwalt die ihm obliegende eigenverantwortliche Prüfung hier nur bestätigen kann, wenn er den Text im Einzelnen kennt (vgl. BAG NJW 1983, 1447).
  • BGH, 14.01.2010 - VII ZB 112/08

    Form vorbereitender Schriftsätze: Erfordernis einer qualifizierten elektronischen

    Auszug aus BGH, 21.12.2010 - VI ZB 28/10
    a) Die Rechtsbeschwerde wendet sich nicht gegen die dem angefochtenen Beschluss zugrunde liegende Auffassung des Berufungsgerichts, dass im elektronischen Rechtsverkehr bestimmende Schriftsätze von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen werden müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010 - VII ZB 112/08, BGHZ 184, 75 Rn. 15).
  • OLG Braunschweig, 08.04.2019 - 11 U 146/18

    Besonders elektronisches Anwaltspostfach; einfache Signatur; elektronische

    Der Bundesgerichtshof hatte die Frage zu entscheiden, ob und unter welchen Umständen es für das Unterschriftserfordernis ausreichend ist, wenn ein Dritter die qeS mit der Signaturenkarte des Rechtsanwalts vornimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 21.12.2010 - VI ZB 28/10 -, juris).
  • BAG, 24.10.2019 - 8 AZN 589/19

    Einreichung der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung - elektronisches Dokument -

    Sie muss von der "verantwortenden Person" stammen, also von demjenigen, dessen handschriftliche Unterschrift dem Formerfordernis genügen würde (vgl. bereits BGH 21. Dezember 2010 - VI ZB 28/10 - Rn. 8, BGHZ 188, 38; BVerwG 14. September 2010 - 7 B 15.10 - Rn. 24) .
  • BGH, 30.03.2022 - XII ZB 311/21

    Geeignetheit eines elektronischen Dokuments für die Bearbeitung durch das Gericht

    Sie muss jedoch, um diese Gleichwertigkeit zu erreichen, von demjenigen vorgenommen werden, dessen Unterschrift dem Formerfordernis genügen würde, mithin von dem Rechtsanwalt persönlich (vgl. BGHZ 188, 38 = FamRZ 2011, 558 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 14.05.2013 - VI ZB 7/13

    EGVP-Verfahren: Anforderungen an die qualifizierte elektronische Signatur

    a) Das Berufungsgericht ist allerdings zu Recht davon ausgegangen, dass es sich bei der qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des § 130a Abs. 1 Satz 2 ZPO um eine zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung bei bestimmenden Schriftsätzen handelt (vgl. Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2010 - VI ZB 28/10, BGHZ 188, 38 Rn. 6; BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010 - VII ZB 112/08, BGHZ 184, 75 Rn. 15).
  • BGH, 02.05.2016 - AnwZ 1/14

    Zulassung als Rechtsanwalt beim BGH: Anspruch auf uneingeschränkte Akteneinsicht

    Erforderlich ist nur, dass sich die Revisionsanwälte den Inhalt etwaiger Vorarbeiten zu eigen machen und die Verantwortung hierfür übernehmen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. März 1986 - VII ZB 21/85, BGHZ 97, 251, 253 f.; vom 23. Juni 2005 - V ZB 45/04, NJW 2005, 2709 und vom 21. Dezember 2010 - VI ZB 28/10, BGHZ 188, 38 Rn. 8 f.).
  • BGH, 10.03.2022 - I ZR 70/21

    Prozessvertretung durch Haftpflichtversicherer - Wettbewerbswidrige

    Eine von der Revisionserwiderung damit in der Sache vertretene Analogie ist nur zulässig, wenn das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht soweit mit dem vom Gesetzgeber geregelten Tatbestand vergleichbar ist, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie beim Erlass der herangezogenen Norm, zum gleichen Abwägungsergebnis gekommen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2020 - VI ZB 28/10, BauR 2021, 286 [juris Rn. 10]; jeweils mwN).
  • LG Hagen, 22.08.2019 - 7 T 15/19

    Kein Erfordernis einer handschriftlichen Signatur bei Einreichung über beA

    Soweit teilweise (MüKo ZPO/Fritsche, 5. Aufl. 2016, ZPO § 130a Rn. 4, 5) unter Verweis auf ältere Entscheidungen des BGH (NJW 2010, 2134 Rn. 15; 2011, 1294 Rn. 8; 2013, 2034 Rn. 7) statuiert wird, bestimmende Schriftsätze bedürften immer einer qualifizierten elektronischen Signatur, ist diese Rechtsprechung zu der nunmehr nichtmehr geltenden Fassung der Norm vom 21.10.2005 bis 28.07.2017 ergangen (vgl. Müller, Anm. zu BAG NJW 2018, 2978).
  • BGH, 27.11.2013 - XII ZB 116/13

    Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist in einer Familiensache: Anforderungen

    Im Übrigen hätte das Gericht auch davon ausgehen können, dass der Rechtsanwalt den Inhalt eines mit seiner Blankounterschrift versehenen Schriftsatzes so genau festgelegt hat, dass er dessen eigenverantwortliche Prüfung bestätigen kann (vgl. Senatsbeschluss vom 12. September 2012 - XII ZB 642/11 - FamRZ 2012, 1935 Rn. 17; BGH Beschlüsse vom 23. Juni 2005 - V ZB 45/04 - NJW 2005, 2709, 2710 und vom 21. Dezember 2010 - VI ZB 28/10 - FamRZ 2011, 558 Rn. 9).
  • BGH, 12.09.2012 - XII ZB 642/11

    Wiedereinsetzung in die versäumte Beschwerdefrist und die Wiedereinsetzungsfrist

    Der Bundesgerichtshof hat hierfür allerdings vorausgesetzt, dass der Rechtsanwalt den Inhalt des noch zu erstellenden Schriftsatzes so genau festgelegt hat, dass er dessen eigenverantwortliche Prüfung bestätigen konnte (BGH Beschluss vom 23. Juni 2005 - V ZB 45/04 - NJW 2005, 2709, 2710 sowie Beschluss vom 21. Dezember 2010 - VI ZB 28/10 - FamRZ 2011, 558 Rn. 9).
  • LG Hamburg, 15.01.2021 - 322 T 92/20

    Erforderlichkeit einer einfachen Signatur bei Benutzung einer qualifizierten

    Die grundsätzliche Annahme der Identität kann möglicherweise entwertet werden, z.B. wenn unter dem qualifiziert elektronisch signierten Schriftsatz eine einfache Signatur einer dritten Person steht (vgl. auch BGHZ 188, 38 zur eingeräumten Verwendung einer Signaturkarte des Rechtsanwalts durch seine Anwaltsgehilfin).
  • OLG Dresden, 02.01.2024 - 4 W 720/23
  • LG Hamburg, 01.07.2022 - 305 S 68/21

    Streitwertfestsetzung für Auskunft zu personenbezogenen Daten

  • OLG Hamm, 29.06.2023 - 4 UF 154/22

    Qualifizierte Signatur; einfache Signatur; sicherer Übermittlungsweg

  • VG Köln, 26.08.2022 - 8 L 991/22
  • VG Köln, 26.08.2022 - 8. Kammer
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Rechtsprechung
   BGH, 19.01.2011 - XII ZB 400/10   

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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 158 Abs 4 FamFG, § 158 Abs 7 S 2 FamFG, § 158 Abs 7 S 3 FamFG, § 1666 BGB
    Vergütung des Verfahrensbeistandes für ein minderjähriges Kind im Verfahren auf Entziehung der elterlichen Gesundheitssorge

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 158 Abs 4 FamFG, § 158 Abs 7 S 2 FamFG, § 158 Abs 7 S 3 FamFG, § 1666 BGB
    Vergütung des Verfahrensbeistandes für ein minderjähriges Kind im Verfahren auf Entziehung der elterlichen Gesundheitssorge

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entstehungszeitpunkt des Vergütungsanspruchs des Verfahrensbeistands nach § 158 Abs. 7 S. 2, 3 Familienverfahrensgesetz (FamFG)

  • rewis.io

    Vergütung des Verfahrensbeistandes für ein minderjähriges Kind im Verfahren auf Entziehung der elterlichen Gesundheitssorge

  • rewis.io

    Vergütung des Verfahrensbeistandes für ein minderjähriges Kind im Verfahren auf Entziehung der elterlichen Gesundheitssorge

  • rechtsportal.de

    FamFG § 158 Abs. 4; FamFG § 158 Abs. 7 S. 2, 3
    Entstehungszeitpunkt des Vergütungsanspruchs des Verfahrensbeistands nach § 158 Abs. 7 S. 2, 3 FamFG

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Familienrecht - Entstehen des Vergütungsanspruchs für Verfahrensbeistand

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 558
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 268/10

    Verfahrensbeistandschaft für Minderjährige: Vergütung des Verfahrensbeistandes

    Auszug aus BGH, 19.01.2011 - XII ZB 400/10
    Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 15. September 2010 (XII ZB 268/10 - FamRZ 2010, 1896) entschieden, dass Voraussetzung für den Vergütungsantrag nicht der Abschluss des jeweiligen Rechtszugs ist.

    Es genügt jedoch, dass der Verfahrensbeistand "in irgendeiner Weise im Kindesinteresse tätig geworden ist" (Senatsbeschluss vom 15. September 2010 - XII ZB 268/10 - FamRZ 2010, 1896 Rn. 30).

    Demgegenüber entsteht die - mit der Vergütung des Verfahrensbeistandes eher vergleichbare - Verfahrensgebühr, die der Rechtsanwalt "für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information" erhält (s. Teil 3 Vorbemerkung 3 Abs. 2 der Anlage 1 zum RVG), (ebenfalls) bereits dann, wenn der Rechtsanwalt von einer Partei zum Verfahrensbevollmächtigten bestellt worden ist und eine unter die Verfahrensgebühr fallende Tätigkeit ausgeübt hat, also im Regelfall mit der Entgegennahme der ersten Information (Senatsbeschluss vom 15. September 2010 - XII ZB 268/10 - FamRZ 2010, 1896 Rn. 31).

  • BGH, 01.08.2012 - XII ZB 456/11

    Vergütungsanspruch des Verfahrensbeistandes: Behandlung einer

    Es genügt jedoch, dass der Verfahrensbeistand in irgendeiner Weise im Kindesinteresse tätig geworden ist (Senatsbeschlüsse vom 19. Januar 2011 - XII ZB 400/10 - FamRZ 2011, 558 Rn. 7 und vom 15. September 2010 - XII ZB 268/10 - FamRZ 2010, 1896 Rn. 30).
  • BGH, 27.11.2013 - XII ZB 682/12

    Beistandschaft in Kindschaftssache: Vergütung des als Verfahrensbeistand tätigen

    Es genügt jedoch, dass der Verfahrensbeistand in irgendeiner Weise im Kindesinteresse tätig geworden ist (Senatsbeschlüsse vom 9. Oktober 2013 - XII ZB 667/12 - juris Rn. 18; vom 1. August 2012 - XII ZB 456/11 - FamRZ 2012, 1630 Rn. 18; vom 19. Januar 2011 - XII ZB 400/10 - FamRZ 2011, 558 Rn. 7 und vom 15. September 2010 - XII ZB 268/10 - FamRZ 2010, 1896 Rn. 30).
  • OLG Frankfurt, 14.08.2015 - 6 WF 168/15

    Keine Ausschlussfrist für Vergütungsanspruch des Verfahrensbeistandes

    Der Anspruch ist nach der Bestellung des Verfahrensbeistandes mit seiner ersten Tätigkeit im Kindesinteresse im Rahmen der ihm übertragenen Aufgaben entstanden (BGH FamRZ 2011, 558; OLG Frankfurt FamRZ 2013, 1331-1333; Staudinger-Bienwald, BGB (2014), § 1835, Rn. 31), in erster Instanz also spätestens mit der Teilnahme des Beschwerdeführers an dem amtsgerichtlichen Anhörungstermin vom 15.11.2011.

    Die den Vergütungsanspruch auslösende Tätigkeit des Verfahrensbeistandes in 2. Instanz liegt in der Entgegennahme der ersten Information über das Verfahren (BGH FamRZ 2011, 558; Senat ZKJ 2010, 456), also in der Kenntnisnahme des an ihn übersandten Beschwerdeschriftsatzes im April 2013.

  • BGH, 09.10.2013 - XII ZB 667/12

    Vergütung des Verfahrensbeistands: Abgeltung durch die gesetzlich vorgesehene

    Hinzu kommt, dass der volle Vergütungsanspruch bereits in dem Moment entsteht, in dem der Verfahrensbeistand mit der Wahrnehmung seiner Aufgaben begonnen hat, wofür genügt, dass er in irgendeiner Weise im Kindesinteresse tätig geworden ist (Senatsbeschluss vom 19. Januar 2011 - XII ZB 400/10 - FamRZ 2011, 558 Rn. 7 ff.).
  • OLG Frankfurt, 31.10.2012 - 4 WF 167/12

    Ausschluss der Einwände gegen Auswahl Verfahrensbeistand im Kostenansatzverfahren

    Der Vergütungsanspruch entsteht, sobald der Verfahrensbeistand im Rahmen der ihm übertragenen Aufgaben in irgendeiner Weise im Kindesinteresse tätig geworden ist (vgl. BGH, FamRZ 2010, 1896, FamRZ 2011, 558).

    Wie bereits ausgeführt, entsteht der Vergütungsanspruch des Verfahrensbeistands, sobald der Verfahrensbeistand im Rahmen der ihm übertragenen Aufgaben in irgendeiner Weise im Kindesinteresse tätig geworden ist (vgl. BGH, FamRZ 2010, 1896, FamRZ 2011, 558).

  • OLG Celle, 07.08.2012 - 10 UF 158/12

    Notwendigkeit eines Tätigkwerdens im Kindesinteresse für das Entstehen eines

    Vielmehr reicht es aus, dass der Verfahrensbeistand in irgendeiner Weise im Kindesinteresse tätig geworden ist, wobei es auf den konkreten Umfang seiner Tätigkeit nicht ankommt (BGH, a.a.O., Rn. 30; bestätigt durch Beschluss vom 19. Januar 2011 - XII ZB 400/10, FamRZ 2011, 558, Rn. 7).
  • OLG Frankfurt, 30.07.2020 - 8 WF 108/20

    Konkludente Bestellung eines Verfahrensbeistandes

    Die Vergütung wird sodann fällig, wenn die bestellte Person in irgendeiner Weise im Kindesinteresse tätig geworden ist (BGH, Beschluss vom 27.11.2013 - XII ZB 682/12, FamRZ 2014, 373, Rn. 17; BGH, Beschluss vom 01.08.2012 - XII ZB 456/11, FamRZ 2012, 1630, Rn. 18; BGH, Beschluss vom 19.01.2011 - XII ZB 400/10, FamRZ 2011, 558, Rn. 7; BGH, Beschluss vom 15.09.2010 - XII ZB 268/10, FamRZ 2010, 1896, Rn. 30).
  • KG, 30.09.2016 - 25 WF 52/16

    Vergütung des Verfahrensbeistands in einer Kindschaftssache: Ausschlussfrist für

    Zwar entsteht damit der Vergütungsanspruch (BGH FamRZ 2010, 1896; 2011, 558).
  • OLG München, 28.05.2019 - 11 WF 548/19

    Vergütung eines berufsmäßigen Verfahrensbeistandes

    Hierfür erforderlich ist lediglich, dass er mit der Wahrnehmung seiner Aufgaben begonnen hat, also in irgendeiner Weise im Kindesinteresse tätig geworden ist (BGH, Beschl. v. 09.10.2013, a.a.O., Tz 18; vom 19.01.2011 - XII ZB 400/10; Senat, Beschl. v. 23.03.2012 - 11 WF 522/12; Beschl. v. 20.02.2010 - 11 WF 570/10 Tz 7 ff., = FamRZ 10, 1757).
  • OLG München, 24.11.2011 - 11 WF 2054/11

    Sorgerechtsregelungsverfahren: Fortwirkung der Bestellung eines

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats reicht es aus, wenn der Verfahrensbeistand im Rechtsmittelverfahren in irgendeiner Weise im Kindesinteresse tätig geworden ist (BGH NJW 2010, 3449 = FamRZ 2010, 1896; BGH FamRZ 2011, 558 = JurBüro 2011, 267; Senat NJW-RR 2010, 1448 = FamRZ 2010, 1757 = JurBüro 2010, 435).
  • OLG Naumburg, 20.08.2014 - 3 WF 97/14

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  • KG, 28.09.2016 - 25 WF 52/16

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