Weitere Entscheidung unten: BGH, 01.06.2011

Rechtsprechung
   BGH, 25.05.2011 - XII ZB 283/10   

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https://dejure.org/2011,4403
BGH, 25.05.2011 - XII ZB 283/10 (https://dejure.org/2011,4403)
BGH, Entscheidung vom 25.05.2011 - XII ZB 283/10 (https://dejure.org/2011,4403)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 2011 - XII ZB 283/10 (https://dejure.org/2011,4403)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 70 Abs 3 S 1 Nr 1 FamFG, § 271 Nr 1 FamFG, § 1795 Abs 1 BGB, § 1796 BGB, § 1899 Abs 4 BGB
    Betreuung: Statthaftigkeit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde in Verfahren über die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    FamFG §§ 70 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 271 Nr. 1; BGB §§ 1899 Abs. 4, 1908i; 1795 Abs. 1, 1796
    Bestellung eines Ergänzungsbetreuers gemäß §§ 1899 Abs. 4, 1908 i, 1795 Abs. 1, 1796 BGB nicht von §§ 70 Abs. 3 Nr. 1, 271 Nr. 1 FamFG erfasst; daher keine zulassungsfreie Rechtsbeschwerde

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestellung eines Ergänzungsbetreuers wird nicht von den §§ 70 Abs. 3 Nr. 1, 271 Nr. 1 FamFG erfasst; Anwendbarkeit der §§ 70 Abs. 3 Nr. 1, 271 Nr. 1 FamFG auf die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers; Statthaftigkeit einer zulassungsfreien Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsbeschwerde, Ergänzungsbetreuer, Statthaftigkeit

  • rewis.io

    Betreuung: Statthaftigkeit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde in Verfahren über die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers

  • ra.de
  • rewis.io

    Betreuung: Statthaftigkeit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde in Verfahren über die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit der §§ 70 Abs. 3 Nr. 1, 271 Nr. 1 FamFG auf die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers; Statthaftigkeit einer zulassungsfreien Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des Beschwerdegerichts in einem Verfahren über die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Bestellung eines Ergänzungsbetreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bestellung des Ergänzungsbetreuers und die Rechtsbeschwerde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 875
  • FGPrax 2011, 181 (Ls.)
  • FamRZ 2011, 1219
  • Rpfleger 2011, 499
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 166/10

    Betreuung: Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Verlängerung

    Auszug aus BGH, 25.05.2011 - XII ZB 283/10
    Deshalb ist die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des Beschwerdegerichts in solchen Verfahren nicht statthaft (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 15. September 2010, XII ZB 166/10, FamRZ 2010, 1897 und vom 9. Februar 2011, XII ZB 364/10, FamRZ 2011, 632).

    Da er mit der Regelung des § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FamFG gerade für Betreuungssachen mit besonders hoher Eingriffsintensität in höchstpersönliche Rechte der Beteiligten einen zulassungsfreien Zugang zum Bundesgerichtshof schaffen wollte, folgt aus der Verknüpfung der beiden Vorschriften, dass eine Rechtsbeschwerde ohne Zulassung durch das Beschwerdegericht in allen Verfahren statthaft ist, die von § 271 Nr. 1 und 2 FamFG erfasst werden (Senatsbeschlüsse vom 9. Februar 2011 - XII ZB 364/10 - FamRZ 2011, 632 Rn. 7 und vom 15. September 2010 - XII ZB 166/10 - FamRZ 2010, 1897 Rn. 8).

    Denn § 1896 BGB unterscheidet nicht zwischen Anordnung der Betreuung einerseits und Bestellung eines Betreuers andererseits; vielmehr ist eine Einheitsentscheidung zu treffen (Senatsbeschlüsse vom 9. Februar 2011 - XII ZB 364/10 - FamRZ 2011, 632 Rn. 8 und vom 15. September 2010 - XII ZB 166/10 - FamRZ 2010, 1897 Rn. 10).

    Demgegenüber liegt nach der Rechtsprechung des Senats kein Anwendungsfall der §§ 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 271 Nr. 1 FamFG vor, wenn bei fortbestehender Betreuung eine isolierte Entscheidung über die Beendigung des Amtes des bisherigen Betreuers getroffen wird (Senatsbeschluss vom 9. Februar 2011 - XII ZB 364/10 - FamRZ 2011, 632 Rn. 9; vgl. auch Senatsbeschluss vom 15. September 2010 - XII ZB 166/10 - FamRZ 2010, 1897 Rn. 17).

  • BGH, 09.02.2011 - XII ZB 364/10

    Betreuungsverfahren: Rechtsbeschwerde gegen die Betreuerentlassung

    Auszug aus BGH, 25.05.2011 - XII ZB 283/10
    Deshalb ist die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des Beschwerdegerichts in solchen Verfahren nicht statthaft (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 15. September 2010, XII ZB 166/10, FamRZ 2010, 1897 und vom 9. Februar 2011, XII ZB 364/10, FamRZ 2011, 632).

    Da er mit der Regelung des § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FamFG gerade für Betreuungssachen mit besonders hoher Eingriffsintensität in höchstpersönliche Rechte der Beteiligten einen zulassungsfreien Zugang zum Bundesgerichtshof schaffen wollte, folgt aus der Verknüpfung der beiden Vorschriften, dass eine Rechtsbeschwerde ohne Zulassung durch das Beschwerdegericht in allen Verfahren statthaft ist, die von § 271 Nr. 1 und 2 FamFG erfasst werden (Senatsbeschlüsse vom 9. Februar 2011 - XII ZB 364/10 - FamRZ 2011, 632 Rn. 7 und vom 15. September 2010 - XII ZB 166/10 - FamRZ 2010, 1897 Rn. 8).

    Denn § 1896 BGB unterscheidet nicht zwischen Anordnung der Betreuung einerseits und Bestellung eines Betreuers andererseits; vielmehr ist eine Einheitsentscheidung zu treffen (Senatsbeschlüsse vom 9. Februar 2011 - XII ZB 364/10 - FamRZ 2011, 632 Rn. 8 und vom 15. September 2010 - XII ZB 166/10 - FamRZ 2010, 1897 Rn. 10).

    Demgegenüber liegt nach der Rechtsprechung des Senats kein Anwendungsfall der §§ 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 271 Nr. 1 FamFG vor, wenn bei fortbestehender Betreuung eine isolierte Entscheidung über die Beendigung des Amtes des bisherigen Betreuers getroffen wird (Senatsbeschluss vom 9. Februar 2011 - XII ZB 364/10 - FamRZ 2011, 632 Rn. 9; vgl. auch Senatsbeschluss vom 15. September 2010 - XII ZB 166/10 - FamRZ 2010, 1897 Rn. 17).

  • BGH, 11.01.2017 - XII ZB 305/16

    Betreuungssache: Aufhebung des Richtervorbehalts für die Bestellung eines

    Die Rechtsbeschwerden sind auf Grund der Zulassung durch das Beschwerdegericht statthaft (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Mai 2011 - XII ZB 283/10 - FamRZ 2011, 1219 Rn. 10 ff. mwN) und auch im Übrigen zulässig.
  • BGH, 25.09.2019 - XII ZB 251/19

    Ablehnung der Bestellung eines Ergänzungsbetreuers aufgrund Sittenwidrigkeit der

    Die zulässige, insbesondere aufgrund der Zulassung statthafte (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. Mai 2011 - XII ZB 283/10 - FamRZ 2011, 1219 Rn. 13 f. und vom 19. Dezember 2012 - XII ZB 241/12 - juris Rn. 3) Rechtsbeschwerde hat Erfolg.

    Denn die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers lässt die Betreuung und den Umfang des Aufgabenkreises unberührt (Senatsbeschlüsse vom 25. Mai 2011 - XII ZB 283/10 - FamRZ 2011, 1219 Rn. 13 und vom 19. Dezember 2012 - XII ZB 241/12 - juris Rn. 3).

  • BGH, 19.09.2018 - XII ZB 427/17

    Statthaftigkeit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen in

    Daraus folgt, dass die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde nur in den Fällen statthaft ist, die von § 271 Nr. 1 und 2 FamFG erfasst werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. Mai 2011 - XII ZB 283/10 - FamRZ 2011, 1219 Rn. 10 und vom 15. September 2010 - XII ZB 166/10 - FamRZ 2010, 1897 Rn. 8).
  • BGH, 20.07.2011 - XII ZB 445/10

    Betreuungsverfahren: Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung als Zulassung der

    Demgegenüber liegt nach der Rechtsprechung des Senats kein Anwendungsfall der §§ 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 271 Nr. 1 FamFG vor, wenn - wie hier mit Beschluss vom 30. März 2010 geschehen - isoliert die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers gemäß §§ 1899 Abs. 4, 1908 i, 1795 Abs. 1, 1796 BGB angeordnet worden ist (Senatsbeschluss vom 25. Mai 2011  XII ZB 283/10 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 08.06.2011 - XII ZB 43/11

    Betreuungsverfahren: Notwendige Verfahrenspflegerbestellung zur Bekanntgabe eines

    Denn insoweit liegen die Voraussetzungen für eine zulassungsfreie Rechtsbeschwerde nicht vor (Senatsbeschlüsse vom 9. Februar 2011 - XII ZB 364/10 - FamRZ 2011, 632 Rn. 9; vom 18. Mai 2011 - XII ZB 671/10 - und vom 25. Mai 2011 - XII ZB 283/10).
  • BGH, 19.12.2012 - XII ZB 241/12

    Betreuung: Folgen der Bestellung eines Ergänzungsbetreuers

    Ein solches Verfahren fällt - ebenso wie die Entlassung des bisherigen Betreuers - unter die Auffangbestimmung des § 271 Nr. 3 FamFG (Senatsbeschluss vom 25. Mai 2011 - XII ZB 283/10 - FamRZ 2011, 1219 Rn. 13).
  • BGH, 19.12.2012 - XII ZB 557/12

    Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde in Betreuungssachen: Bestellung eines

    Ein solches Verfahren fällt - ebenso wie die Entlassung des bisherigen Betreuers - unter die Auffangbestimmung des § 271 Nr. 3 FamFG (Senatsbeschluss vom 25. Mai 2011 - XII ZB 283/10 - FamRZ 2011, 1219 Rn. 13).
  • BGH, 21.09.2011 - XII ZB 647/10

    Bestellung eines Ergänzungsbetreuers: Zulässigkeit einer nicht zugelassenen

    Die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers nach den §§ 1899 Abs. 4, 1908 i Abs. 1, 1795 Abs. 1, 1796 BGB, gegebenenfalls iVm § 181 BGB, wird von § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FamFG, der ausnahmsweise eine Rechtsbeschwerde ohne Zulassung durch das Beschwerdegericht ermöglicht, nicht erfasst (Senatsbeschluss vom 25. Mai 2011 - XII ZB 283/10 - FamRZ 2011, 1219 Rn. 13).
  • LG Wuppertal, 14.06.2012 - 6 T 276/12

    Zum Ersatzbetreuer

    Sie unterfällt nicht der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde (BGH, FamRZ 2011, 1219 f).
  • LG Wuppertal, 13.06.2012 - 6 T 276/12

    Anspruch eines Betroffenen auf Bestellung eines Vereinsbetreuers des

    Sie unterfällt nicht der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde (BGH, FamRZ 2011, 1219 f).
  • KG, 12.07.2013 - 1 W 383/12

    Betreuervergütung: Bindungswirkung der Art der Betreuerbestellung; Rückzahlung zu

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Rechtsprechung
   BGH, 01.06.2011 - XII ZB 602/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,11674
BGH, 01.06.2011 - XII ZB 602/10 (https://dejure.org/2011,11674)
BGH, Entscheidung vom 01.06.2011 - XII ZB 602/10 (https://dejure.org/2011,11674)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 2011 - XII ZB 602/10 (https://dejure.org/2011,11674)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 111 Abs 4 FGG-RG, § 50 VersAusglG
    Ehescheidungsverfahren: Wegfall der Verfahrenskostenhilfe bei Fortführung einer nach altem Recht abgetrennten Folgesache als selbstständige Familiensache nach neuem Recht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Im Scheidungsverbundverfahren bewilligte Prozesskostenhilfe erstreckt sich in Übergangsfällen (vor dem 1.09.09 eingeleitete Scheidungsverbundverfahren) nicht auf das Verfahren zum Versorgungsausgleich; Erstreckung der im Scheidungsverbundverfahren bewilligten ...

  • rewis.io

    Ehescheidungsverfahren: Wegfall der Verfahrenskostenhilfe bei Fortführung einer nach altem Recht abgetrennten Folgesache als selbstständige Familiensache nach neuem Recht

  • ra.de
  • rewis.io

    Ehescheidungsverfahren: Wegfall der Verfahrenskostenhilfe bei Fortführung einer nach altem Recht abgetrennten Folgesache als selbstständige Familiensache nach neuem Recht

  • rechtsportal.de

    Erstreckung der im Scheidungsverbundverfahren bewilligten Prozesskostenhilfe auf das Verfahren zum Versorgungsausgleich in Übergangsfällen (vor dem 1.09.09 eingeleitete Scheidungsverbundverfahren)

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Familienrecht - Versorgungsausgleich nach Scheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1219
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.02.2011 - XII ZB 261/10

    Scheidungsverbund: Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe

    Auszug aus BGH, 01.06.2011 - XII ZB 602/10
    Der Senat hat mit Beschluss vom 16. Februar 2011 (XII ZB 261/10 - FamRZ 2011, 635) die Rechtsfrage, ob sich die im Scheidungsverbundverfahren bewilligte Prozesskostenhilfe auch auf das abgetrennte, zunächst ausgesetzte und nach dem 1. September 2009 wieder aufgenommene Verfahren zum Versorgungsausgleich erstreckt, entschieden.

    a) Grundsätzlich bleibt ein vom Scheidungsverbundverfahren abgetrenntes Verfahren zum Versorgungsausgleich sowohl nach dem bis Ende August 2009 geltenden früheren Recht (§ 628 ZPO a.F.) als auch nach dem seit September 2009 geltenden neuen Recht (§ 137 Abs. 5 Satz 1 FamFG) Folgesache (Senatsbeschluss vom 16. Februar 2011 - XII ZB 261/10 - FamRZ 2011, 635 Rn. 5 ff.).

    Die früher bewilligte Prozesskostenhilfe nimmt dem Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die selbständige Familiensache dann auch nicht das Rechtsschutzbedürfnis (Senatsbeschluss vom 16. Februar 2011 - XII ZB 261/10 - FamRZ 2011, 635 Rn. 10 ff.).

  • BGH, 23.06.2010 - XII ZB 232/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe in

    Auszug aus BGH, 01.06.2011 - XII ZB 602/10
    Insoweit weist der Senat auf seinen Beschluss vom 23. Juni 2010 hin (BGHZ 186, 70 = FamRZ 2010, 1427 Rn. 13 ff.).
  • OLG Brandenburg, 30.01.2012 - 9 UF 227/11

    Vorliegen der Obliegenheit i.R.d. Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Bildung

    Nur vorsorglich sei klargestellt, dass es sich aufgrund der in dieser Weise erfolgten Überleitung in das neue Recht bei dem Versorgungsausgleich hier nicht um einen sogenannten gewordenen Versorgungsausgleich (vgl. dazu BGH FamRB 2011, 104; bestätigt durch BGH FamRZ 2011, 1219 und BGH FuR 2011, 520) handelt.
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