Rechtsprechung
   BGH, 19.04.2012 - IX ZB 303/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,12563
BGH, 19.04.2012 - IX ZB 303/11 (https://dejure.org/2012,12563)
BGH, Entscheidung vom 19.04.2012 - IX ZB 303/11 (https://dejure.org/2012,12563)
BGH, Entscheidung vom 19. April 2012 - IX ZB 303/11 (https://dejure.org/2012,12563)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,12563) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 174 ZPO
    Anwaltliches Empfangsbekenntnis: Wegfall der Beweiswirkung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Grundsätze zum Entfallen der Beweiswirkung eines anwaltlichen Empfangsbekenntnisses bei vollständiger Entkräftung seines Inhalts und Ausschluss jeder Möglichkeit auf Richtigkeit der Angaben

  • Anwaltsblatt

    § 174 ZPO
    "Verzögertes" Empfangsbekenntnis? Das Datum des Anwalts zählt

  • rewis.io

    Anwaltliches Empfangsbekenntnis: Wegfall der Beweiswirkung

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 174
    Wegfall der Beweiswirkung des anwaltlichen Empfangsbekenntnisses nur bei geführtem Gegenbeweis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 174
    Grundsätze zum Entfallen der Beweiswirkung eines anwaltlichen Empfangsbekenntnisses bei vollständiger Entkräftung seines Inhalts und Ausschluss jeder Möglichkeit auf Richtigkeit der Angaben

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wann entfällt die Beweiswirkung eines Empfangsbekenntnisses?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beweiswirkung eines anwaltlichen Empfangsbekenntnisses

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2117
  • MDR 2012, 798
  • NJ 2012, 346
  • NJ 2013, 31
  • FamRZ 2012, 1213
  • VersR 2013, 1197
  • WM 2012, 1210
  • AnwBl 2012, 661
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.01.2006 - VIII ZR 114/05

    Widerlegung der Angaben in einem anwaltlichen Empfangsbekenntnis

    Auszug aus BGH, 19.04.2012 - IX ZB 303/11
    Ein derartiges Empfangsbekenntnis erbringt als Privaturkunde im Sinne von § 416 ZPO (BGH, Urteil vom 7. Juni 1990 - III ZR 216/89, NJW 1990, 2125) grundsätzlich Beweis nicht nur für die Entgegennahme des darin bezeichneten Schriftstücks als zugestellt, sondern auch für den Zeitpunkt der Entgegennahme durch den Unterzeichner und damit der Zustellung (BGH, Urteil vom 18. Januar 2006 - VIII ZR 114/05, NJW 2006, 1206 Rn. 8).

    Er setzt voraus, dass die Beweiswirkung des § 174 ZPO vollständig entkräftet und jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass die Angaben des Empfangsbekenntnisses richtig sein können; hingegen ist dieser Gegenbeweis nicht schon dann geführt, wenn lediglich die Möglichkeit der Unrichtigkeit besteht, die Richtigkeit der Angaben also nur erschüttert ist (BVerfG , NJW 2001, 1563, 1564; BGH, Beschluss vom 13. Juni 1996 - VII ZB 12/96, NJW 1996, 2514, 2515; Urteil vom 18. Januar 2006, aaO, Rn. 9; Zöller/Stöber, ZPO, 29. Aufl., § 174 Rn. 20 mwN).

  • BGH, 07.06.1990 - III ZR 216/89

    Beweiskraft eines Empfangsbekenntnisses

    Auszug aus BGH, 19.04.2012 - IX ZB 303/11
    Ein derartiges Empfangsbekenntnis erbringt als Privaturkunde im Sinne von § 416 ZPO (BGH, Urteil vom 7. Juni 1990 - III ZR 216/89, NJW 1990, 2125) grundsätzlich Beweis nicht nur für die Entgegennahme des darin bezeichneten Schriftstücks als zugestellt, sondern auch für den Zeitpunkt der Entgegennahme durch den Unterzeichner und damit der Zustellung (BGH, Urteil vom 18. Januar 2006 - VIII ZR 114/05, NJW 2006, 1206 Rn. 8).
  • BGH, 13.06.1996 - VII ZB 12/96

    Entkräftung des durch ein Empfangsbekenntnis erbrachten Beweises

    Auszug aus BGH, 19.04.2012 - IX ZB 303/11
    Er setzt voraus, dass die Beweiswirkung des § 174 ZPO vollständig entkräftet und jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass die Angaben des Empfangsbekenntnisses richtig sein können; hingegen ist dieser Gegenbeweis nicht schon dann geführt, wenn lediglich die Möglichkeit der Unrichtigkeit besteht, die Richtigkeit der Angaben also nur erschüttert ist (BVerfG , NJW 2001, 1563, 1564; BGH, Beschluss vom 13. Juni 1996 - VII ZB 12/96, NJW 1996, 2514, 2515; Urteil vom 18. Januar 2006, aaO, Rn. 9; Zöller/Stöber, ZPO, 29. Aufl., § 174 Rn. 20 mwN).
  • BGH, 24.04.2001 - VI ZR 258/00

    Würdigung des Sachverhalts durch das Revisionsgericht; Unrichtigkeit eines

    Auszug aus BGH, 19.04.2012 - IX ZB 303/11
    Insoweit ist das Rechtsbeschwerdegericht nicht auf eine lediglich rechtliche Überprüfung der Verfahrensweise, insbesondere der Beweiswürdigung des Berufungsgerichts beschränkt, sondern hat den für die Zulässigkeit des Rechtsmittels maßgebenden Sachverhalt in tatsächlicher Hinsicht selbstständig zu würdigen (BGH, Urteil vom 24. April 2001 - VI ZR 258/00, NJW 2001, 2722, 2723).
  • BVerfG, 27.03.2001 - 2 BvR 2211/97

    Verwerfung eines angeblich verspäteten Einspruchs wegen Zweifeln am richtigen

    Auszug aus BGH, 19.04.2012 - IX ZB 303/11
    Er setzt voraus, dass die Beweiswirkung des § 174 ZPO vollständig entkräftet und jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass die Angaben des Empfangsbekenntnisses richtig sein können; hingegen ist dieser Gegenbeweis nicht schon dann geführt, wenn lediglich die Möglichkeit der Unrichtigkeit besteht, die Richtigkeit der Angaben also nur erschüttert ist (BVerfG , NJW 2001, 1563, 1564; BGH, Beschluss vom 13. Juni 1996 - VII ZB 12/96, NJW 1996, 2514, 2515; Urteil vom 18. Januar 2006, aaO, Rn. 9; Zöller/Stöber, ZPO, 29. Aufl., § 174 Rn. 20 mwN).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2019 - 2 LB 90/18

    Neue Bemessungsmaßstäbe für die Erhebung von Zweitwohnungssteuern in

    Im Übrigen hat der Senat auch keine Zweifel daran, dass der Kläger, ein allein praktizierender Rechtsanwalt, infolge urlaubsbedingter Abwesenheit in dem Zeitraum vom Nachmittag des 2. August bis zum 9. August 2018 und bei Berücksichtigung der Postlaufzeiten von Schleswig nach ..., erst am 10. August 2018 und nicht wie der Beklagtenvertreter am 1. August 2018 vom erstinstanzlichen Urteil Kenntnis erlangt und es empfangsbereit entgegengenommen hat (vgl. zur Beweiswirkung eines anwaltlichen Empfangsbekenntnisses: BGH, Urteil vom 19. April 2012 - IX ZB 303/11 -, juris, LS und Rn. 6, m.w.N.; Schultzky in: Zöller, ZPO, 32. Auflage 2018, § 174, Rn. 7, 15 m.w.N.).
  • LAG Düsseldorf, 09.12.2020 - 12 Sa 554/20

    Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Hingegen ist dieser Gegenbeweis nicht schon dann geführt, wenn lediglich die Möglichkeit der Unrichtigkeit besteht, die Richtigkeit der Angaben also nur erschüttert ist (BGH 19.04.2012 - IX ZB 303/11, juris Rn. 6; BGH 11.09.2018 - IX ZB 4/17, juris Rn. 5; s.a. BVerfG 27.03.2001 - 2 BvR 2211/97, juris Rn. 20).
  • OLG Hamm, 08.07.2020 - 12 U 74/19

    Ab wann verjährt der Anspruch auf Gesamtschuldnerausgleich?

    (vgl. BGH, NJW 2012, S. 2117 f. Rn. 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 03.05.2012 - V ZB 112/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,11753
BGH, 03.05.2012 - V ZB 112/11 (https://dejure.org/2012,11753)
BGH, Entscheidung vom 03.05.2012 - V ZB 112/11 (https://dejure.org/2012,11753)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 2012 - V ZB 112/11 (https://dejure.org/2012,11753)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,11753) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 GBO, § 428 BGB
    Vormerkung für Rückauflassungsanspruch von Ehegatten als Gesamtgläubigern: Voraussetzung für Löschungsbewilligung nach dem Tod eines Ehegatten

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechtigung eines Ehegatten zur Auflassungs-Löschungsbewilligung nach dem Tod des anderen Ehegatten

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Voraussetzungen der Löschung der Vormerkung eines auf Lebenszeit beschränkten Rückübertragungsanspruchs nach Tod eines der Gesamtgläubiger

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufladen; Auswechselung des gesicherten Anspruchs einer Vormerkung; Aufladen einer Vormerkung; Löschungsbewilligung der Erben; Unrichtigkeit der Eintragung; Rückübertragungsanspruch auf Lebenszeit

  • rewis.io

    Vormerkung für Rückauflassungsanspruch von Ehegatten als Gesamtgläubigern: Voraussetzung für Löschungsbewilligung nach dem Tod eines Ehegatten

  • rechtsportal.de

    GBO § 19
    Berechtigung eines Ehegatten zur Auflassungs-Löschungsbewilligung nach dem Tod des anderen Ehegatten

  • datenbank.nwb.de

    Vormerkung für Rückauflassungsanspruch von Ehegatten als Gesamtgläubigern: Voraussetzung für Löschungsbewilligung nach dem Tod eines Ehegatten

  • ibr-online

    Grundbuchrecht - Löschung einer Auflassungsvormerkung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 17 (Entscheidungsbesprechung)

    Wiederverwendung/Erweiterung einer Vormerkung (Notar Prof. Walter Böhringer, BWNotZ 2013, 47-51)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1213
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 26.03.1992 - V ZB 16/91

    Wirksamwerden vormerkungswidriger Verfügung - Grundbuchberichtigung bei Tod des

    Auszug aus BGH, 03.05.2012 - V ZB 112/11
    Rechtsfehlerfrei geht das Beschwerdegericht allerdings davon aus, dass nicht die Auflassungsvormerkung, sondern der gesicherte Rückübertragungsanspruch bedingt sein sollte (zu den möglichen Gestaltungen: Senat, Beschluss vom 26. März 1992 - V ZB 16/91, BGHZ 117, 390, 392).

    cc) Voraussetzungen für die beantragte Löschung der Vormerkung sind danach die Bewilligung des überlebenden Elternteils nach § 19 GBO und der Nachweis des Todes des anderen, der gemäß §§ 22, 29 GBO zu führen ist (zum Ganzen: Senatsbeschluss vom 26. März 1992 - V ZB 16/91, BGHZ 117, 390, 392).

  • LG Duisburg, 23.05.2005 - 7 T 89/05

    Einheitliche Rückauflassungsvormerkung genügt, wenn Anspruch zunächst beiden

    Auszug aus BGH, 03.05.2012 - V ZB 112/11
    2 Z 108/85">DNotZ 1987, 213, 215; OLG Hamm, NJW-RR 2006, 162; LG Duisburg, Rpfleger 2005, 600; Staudinger/Noack, BGB [2005], § 428 Rn. 117; Staudinger/Gursky, BGB [2009], § 883, Rn. 83; Meier, AcP 205 [2005], 858, 899; Wicke, Rpfleger 2005, 601).
  • OLG Hamm, 25.08.2005 - 15 W 138/05

    Rückauflassungsvormerkung für Übergeber als Gesamtberechtigte nach § 428 BGB

    Auszug aus BGH, 03.05.2012 - V ZB 112/11
    2 Z 108/85">DNotZ 1987, 213, 215; OLG Hamm, NJW-RR 2006, 162; LG Duisburg, Rpfleger 2005, 600; Staudinger/Noack, BGB [2005], § 428 Rn. 117; Staudinger/Gursky, BGB [2009], § 883, Rn. 83; Meier, AcP 205 [2005], 858, 899; Wicke, Rpfleger 2005, 601).
  • BGH, 21.12.1966 - V ZB 24/66

    Wohnungsberechtigte als Gesamtgläubiger

    Auszug aus BGH, 03.05.2012 - V ZB 112/11
    Der auf dem gleichen Rechtsgrund beruhende (Rück-)Auflassungsanspruch von Gesamtgläubigern nach § 428 BGB konnte - unabhängig davon, dass jedem von ihnen ein eigener Anspruch zustand (vgl. Senat, Urteil vom 4. März 1959 - V ZR 181/57, BGHZ 29, 363, 366; Beschluss vom 21. Dezember 1966 - V ZB 24/66, BGHZ 46, 253, 257) - durch Eintragung einer Vormerkung gesichert werden (vgl. …
  • BGH, 20.01.2006 - V ZR 214/04

    Wirksamkeit der Auflassungserklärung des nicht im Grundbuch eingetragenen wahren

    Auszug aus BGH, 03.05.2012 - V ZB 112/11
    Für die dem Betroffenen zustehende Bewilligungsberechtigung nach § 19 GBO ist grundsätzlich die Grundbuchposition maßgebend (Senatsurteil vom 20. Januar 2006 - V ZR 214/04, NJW-RR 2006, 888, 889 Rn. 14).
  • BayObLG, 29.08.1989 - BReg. 2 Z 92/89

    Zum zulässigen Inhalt einer Zwischenverfügung und zur Löschung einer

    Auszug aus BGH, 03.05.2012 - V ZB 112/11
    Ist - wie hier - dieser Anspruch im Übergabevertrag auf die Lebenszeit des Berechtigten beschränkt worden, so erlischt er mit dessen Tod (vgl. BayObLG, Rpfleger 1990, 61) und geht nicht auf dessen Erben über (Tiedtke, DNotZ 1992, 539, 545 f.).
  • BayObLG, 06.04.1995 - 2Z BR 17/95

    Sicherung eines Rückübertragungsanspruchs bei vorweggenommener Erbfolge

    Auszug aus BGH, 03.05.2012 - V ZB 112/11
    Ist in einem Übergabevertrag für die auf die Lebenszeit von Ehegatten befristeten (Rück-)Auflassungsansprüche eine Gesamtgläubigerschaft vereinbart (und eingetragen) worden, steht der Anspruch nach dem Tod eines Elternteils dem Längstlebenden allein zu (vgl. BayObLG, NJW-RR 1995, 1297, 1298; OLG Hamm, NJW-RR 2005, 162).
  • BGH, 04.03.1959 - V ZR 181/57

    Hypothek für Gesamtgläubiger

    Auszug aus BGH, 03.05.2012 - V ZB 112/11
    Der auf dem gleichen Rechtsgrund beruhende (Rück-)Auflassungsanspruch von Gesamtgläubigern nach § 428 BGB konnte - unabhängig davon, dass jedem von ihnen ein eigener Anspruch zustand (vgl. Senat, Urteil vom 4. März 1959 - V ZR 181/57, BGHZ 29, 363, 366; Beschluss vom 21. Dezember 1966 - V ZB 24/66, BGHZ 46, 253, 257) - durch Eintragung einer Vormerkung gesichert werden (vgl. …
  • AG Berlin-Wedding, 12.07.2004 - 35 M 8075/04

    Abhängigkeit der Durchführung eines Vollstreckungsauftrages von der Einzahlung

    Auszug aus BGH, 03.05.2012 - V ZB 112/11
    Ist in einem Übergabevertrag für die auf die Lebenszeit von Ehegatten befristeten (Rück-)Auflassungsansprüche eine Gesamtgläubigerschaft vereinbart (und eingetragen) worden, steht der Anspruch nach dem Tod eines Elternteils dem Längstlebenden allein zu (vgl. BayObLG, NJW-RR 1995, 1297, 1298; OLG Hamm, NJW-RR 2005, 162).
  • BGH, 03.05.2012 - V ZB 258/11

    Grundbuchverfahren: Erneute Verwendung einer unrichtig gewordenen Vormerkung

    Auszug aus BGH, 03.05.2012 - V ZB 112/11
    Der Senat hat dies in einem Beschluss vom heutigen Tage (V ZB 258/11 - zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) näher begründet.
  • BGH, 13.10.2016 - V ZB 98/15

    Grundbuchsache: Aufhebung eines dinglichen Rechts mit bestehender

    Sie ist vielmehr dadurch gekennzeichnet, dass jedem Gesamtgläubiger ein eigener Anspruch auf die ganze Leistung zusteht (vgl. Senat, Urteil vom 4. März 1959 - V ZR 181/57, BGHZ 29, 363, 364 f.; Beschluss vom 21. Dezember 1966 - V ZB 24/66, BGHZ 46, 253, 257; Beschluss vom 3. Mai 2012 - V ZB 112/11, FamRZ 2012, 1213 Rn. 13), der Schuldner jedoch nach seinem Belieben ohne Rücksicht auf das Verhältnis der Gesamtgläubiger untereinander an einen jeden von ihnen mit schuldbefreiender Wirkung leisten kann (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 1972 - III ZR 107/69, BGHZ 59, 187, 191; Urteil vom 11. Juli 1979 - VIII ZR 215/78, NJW 1979, 2038, 2039).
  • BGH, 06.03.2020 - V ZR 329/18

    Bestellung eines Nießbrauchs an einem Grundstück für mehrere Personen als

    Ihnen steht aber jeweils ein eigener Anspruch auf die ganze Leistung zu (vgl. Senat, Urteil vom 4. März 1959 - V ZR 181/57, BGHZ 29, 363, 364 f.; Beschluss vom 21. Dezember 1966 - V ZB 24/66, BGHZ 46, 253, 257; Beschluss vom 3. Mai 2012 - V ZB 112/11, FamRZ 2012, 1213 Rn. 13; Beschluss vom 13. Oktober 2016 - V ZB 98/15, NJW 2017, 1811 Rn. 20).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2017 - 3 Wx 93/16

    Zulässigkeit der Anforderung einer Löschungsbewilligung im Wege der

    Die von der Berechtigten herangezogene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs betrifft demgegenüber solche Rückübertragungsansprüche, die durch ausdrückliche Vereinbarung der Vertragsparteien auf die Lebenszeit des Gläubigers befristet bzw. bei denen die Übertragbarkeit/ Vererblichkeit ausdrücklich ausgeschlossen worden war (vgl. BGH FamRZ 2012, 1213; 2013, 1038).
  • OLG Hamm, 03.09.2013 - 15 W 344/12

    Voraussetzungen der Löschung einer Rückauflassungvormerkung nach Versterben des

    Entgegen der Auffassung der Beschwerde kommt eine derartige "Aufladung" der Vormerkung bzw. eine Erweiterung des Vormerkungsschutzes auch unter Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 03.05.2012, V ZB 258/11 = NJW 2012, 2032; Beschluss vom 03.05.2012, V ZB 112/11 = FamRZ 2012, 1213) hier grundsätzlich in Betracht.

    Der Beschluss des BGH vom 03.05.2012, V ZB 112/11, (= FamRZ 2012, 1213) betraf den besonderen, hier ebenfalls nicht gegebenen Fall, dass die übertragenden Eheleute hinsichtlich der Rückübertragungsansprüche Gesamtgläubiger waren, nur die Mutter verstorben war und der überlebende Vater die Löschung der Vormerkung bewilligt hatte.

  • KG, 19.07.2016 - 1 W 280/16

    Grundbuchverfahren: Bewilligung einer zusätzlichen Vormerkung zur Absicherung

    Allerdings können solche Ansprüche von Gesamtgläubigern durch Eintragung nur einer Vormerkung gesichert werden, unabhängig davon, dass jedem von ihnen ein eigener Anspruch zusteht (BGH, Beschluss vom 03. Mai 2012 - V ZB 112/11 - juris).
  • BGH, 27.09.2012 - V ZB 57/12

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Löschungsverfahrens bzgl. einer

    Dies setzt aber voraus, dass Anspruch, Eintragung und Bewilligung kongruent sind; wie der Senat inzwischen klargestellt hat, kann eine Vormerkung, die - wie hier - für einen höchstpersönlichen, nicht vererblichen und nicht übertragbaren Rückübertragungsanspruch des Berechtigten eingetragen ist, nicht aufgrund einer nachfolgenden Bewilligung einen anderweitigen, vererblichen Anspruch sichern (ausführlich Beschluss vom 3. Mai 2012 - V ZB 258/11, NJW 2012, 2032 ff., vorgesehen zum Abdruck in BGHZ; siehe auch Senatsbeschlüsse vom 3. Mai 2012 - V ZB 112/11, FamRZ 2012, 1213 f. und vom 10. Mai 2012 - V ZB 156/11, WM 2012, 1396 ff.).
  • OLG Dresden, 10.11.2011 - 17 W 981/11

    Löschung einer Auflassungsvormerkung nach Tod des Berechtigten

    Mit dem Grundbuchamt und der - soweit ersichtlich - einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung mag davon auszugehen sein, dass die vom Bundesgerichtshof materiell-rechtlich anerkannte Möglichkeit der (Wieder-)"Aufladung" einer Auflassungsvormerkung (grundlegend BGHZ 143, 175; fortgeführt durch BGH WM 2008, 847 ), gleichsam als eher unerfreuliche Kehrseite dieser Rechtsprechung (vgl. Heggen RNotZ 2011, 329), für das Grundbuchverfahren im Falle des Todes des Vormerkungsberechtigten den Unrichtigkeitsnachweis zwecks Löschung der Vormerkung erheblich erschwert, wenn nicht vielfach unmöglich macht (vgl. OLG Köln FGPrax 2010, 14; OLG Schleswig FGPrax 2010, 282 und 2011, 72 ; OLG Bremen FamRZ 2011, 1250 ; OLG Hamm NotBZ 2011, 294; OLG Frankfurt Rpfleger 2011, 492 sowie Beschlüsse vom 13.04.2011 - 20 W 126/11 und 20 W 146/11, jeweils juris [gegen die letztgenannte Entscheidung ist offenbar die zugelassene Rechtsbeschwerde eingelegt und das Rechtsbeschwerdeverfahren beim Bundesgerichtshof unter V ZB 112/11 anhängig]; KG Rpfleger 2011, 365; OLG Düsseldorf NotBZ 2011, 231).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 15.05.2012 - VIII ZB 79/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,13062
BGH, 15.05.2012 - VIII ZB 79/11 (https://dejure.org/2012,13062)
BGH, Entscheidung vom 15.05.2012 - VIII ZB 79/11 (https://dejure.org/2012,13062)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 2012 - VIII ZB 79/11 (https://dejure.org/2012,13062)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,13062) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 104 ZPO, § 240 ZPO
    Kostenfestsetzungsverfahren: Unterbrechung durch Insolvenz eines Verfahrensbeteiligten

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterbrechung eines Insolvenzverfahrens aufgrund der Insolvenz eines Verfahrensbeteiligten bei rechtskräftiger Kostengrundentscheidung

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Insolvenzbedingte Unterbrechung des Kostenfestsetzungsverfahrens auch bei bereits rechtskräftiger Kostengrundentscheidung

  • rewis.io

    Kostenfestsetzungsverfahren: Unterbrechung durch Insolvenz eines Verfahrensbeteiligten

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 104; ZPO § 240
    Unterbrechung eines Insolvenzverfahrens aufgrund der Insolvenz eines Verfahrensbeteiligten bei rechtskräftiger Kostengrundentscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Unterbrechung des Kostenfestsetzungsverfahren durch Insolvenz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Insolvenzeröffnung während des Kostenfestsetzungsverfahrens

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    ZPO §§ 104, 240; InsO § 80
    Insolvenzbedingte Unterbrechung des Kostenfestsetzungsverfahrens auch bei bereits rechtskräftiger Kostengrundentscheidung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 1263
  • MDR 2012, 990
  • NZI 2012, 625
  • FamRZ 2012, 1213
  • WM 2012, 1200
  • Rpfleger 2012, 587
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.06.2005 - XII ZB 195/04

    Unterbrechung des erstinstanzlichen Kostenfestsetzungsverfahrens bei späterer

    Auszug aus BGH, 15.05.2012 - VIII ZB 79/11
    Das Kostenfestsetzungsverfahren wird auch dann durch die Insolvenz eines Verfahrensbeteiligten unterbrochen, wenn zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung die Kostengrundentscheidung bereits rechtskräftig ist (Fortführung von BGH, Beschluss vom 29. Juni 2005, XII ZB 195/04, NZI 2006, 128).

    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass ein Kostenfestsetzungsverfahren für die Kosten der Vorinstanzen auch dann unterbrochen ist, wenn die Unterbrechungswirkung erst in einem späteren Rechtszug eintritt und die Kostengrundentscheidung somit nicht rechtskräftig wird (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2005 - XII ZB 195/04, NZI 2006, 128 unter II 2).

    Dies gilt auch für das Kostenfestsetzungsverfahren (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2005 - XII ZB 195/04, aaO; OLG Brandenburg, OLGR 2007, 424 f.; ZInsO 2011, 398 f.; KG Berlin, FamRZ 2008, 1203 f.; OLG Hamm, OLGR 2005, 95 f.).

    Auch der Sinn und Zweck der §§ 240, 249 ZPO gebietet entgegen der von der Rechtsbeschwerde vertretenen Auffassung eine Unterbrechung des Kostenfestsetzungsverfahrens (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2005 - XII ZB 195/04, aaO).

    Es ist daher geboten, auch insoweit dem Verwalter Gelegenheit zu geben, sich hinsichtlich des Verfahrens sachkundig zu machen und die Aufnahme des Verfahrens zu prüfen (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2005 - XII ZB 195/04, aaO; KG Berlin, aaO).

    Bei der Festsetzung des Streitwertes hat der Senat 10 % der geltend gemachten Kostenausgleichsforderung zugrunde gelegt, da eine höhere Verteilungsquote im Insolvenzverfahren weder vorgetragen noch sonst ersichtlich ist (vgl. § 182 InsO; BGH, Beschluss vom 29. Juni 2005 - XII ZB 195/04, aaO unter III mwN).

  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 563/05

    Aufnahme eines Kündigungsschutzprozesses nach Unterbrechung wegen

    Auszug aus BGH, 15.05.2012 - VIII ZB 79/11
    Dies hat zur Folge, dass der Schuldner auch die Prozessführungsbefugnis verliert, soweit die Insolvenzmasse betroffen ist (BAGE 120, 27, 29; BAG, NJW 2009, 3529, 3530; Uhlenbruck, Insolvenzordnung, 13. Aufl., § 80 Rn. 9; vgl. RGZ 29, 29, 32 ff.), so dass ein Rechtsstreit nicht ohne Beteiligung des Insolvenzverwalters fortgeführt werden kann.
  • BGH, 06.12.2007 - I ZB 16/07

    Kosten eines Abwehrschreibens

    Auszug aus BGH, 15.05.2012 - VIII ZB 79/11
    Denn das Kostenfestsetzungsverfahren ist ein selbständiges, an das Verfahren des ersten Rechtszuges angegliedertes (§ 103 Abs. 2 ZPO) Verfahren (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - I ZB 16/07, NJW 2008, 2040 Rn. 6; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 103 Rn. 2).
  • BGH, 18.07.2013 - IX ZR 311/12

    Abgesonderte Befriedigung eines durch einen insolventen Steuerberater

    Aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin ist auch das Kostenfestsetzungsverfahren vor dem Landgericht Limburg unterbrochen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2005 - XII ZB 195/04, NZI 2006, 128; vom 15. Mai 2012 - VIII ZB 79/11, ZInsO 2012, 2216).
  • BGH, 16.05.2013 - IX ZR 332/12

    Insolvenzverfahren: Unterbrechung der Zivilgerichtsverfahren bei Übertragung der

    Diese soll dem infolge der Insolvenzeröffnung eintretenden Wechsel der Prozessführungsbefugnis Rechnung tragen und sowohl dem Insolvenzverwalter als auch den Parteien Gelegenheit geben, sich auf die durch die Insolvenz veränderte rechtliche und wirtschaftliche Lage einzustellen (BGH, Beschluss vom 26. November 1997 - IX ZR 309/96, ZIP 1998, 659, 660; vom 15. Mai 2012 - VIII ZB 79/11, WM 2012, 1200 Rn. 7; Urteil vom 20. Dezember 2011 - VI ZR 14/11, WM 2012, 852 Rn. 46).
  • BGH, 29.06.2017 - I ZB 90/15
    Danach wird etwa ein nach Eintritt der Rechtskraft der Kostengrundentscheidung, aber vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingeleitetes Kostenfestsetzungsverfahren durch Insolvenzeröffnung gemäß § 240 Satz 1 ZPO unterbrochen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - VIII ZB 79/11, MDR 2012, 990).

    Sie soll dem Insolvenzverwalter die Möglichkeit geben, sich auf die durch Insolvenz einer Partei eingetretene Veränderung der Sachlage einzustellen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 29. Juni 2005 - XII ZB 195/04, MDR 2006, 55 Rn. 16; BGH, MDR 2012, 990 Rn. 7).

  • BGH, 20.04.2023 - V ZB 56/22

    Zur Frage, ob § 50 WEG a.F. mit dem Inkrafttreten des WEMoG zum 01.12.2020

    Zwar ist das Kostenfestsetzungsverfahren ein selbständiges Verfahren (vgl. Senat, Beschluss vom 6. April 2005 - V ZB 25/04, NJW 2005, 2233; BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - I ZB 16/07, NJW 2008, 2040 Rn. 6; Beschluss vom 15. Mai 2012 - VIII ZB 79/11, NZI 2012, 625 Rn. 6), das erst mit dem Kostenfestsetzungsantrag anhängig wird.
  • OLG Frankfurt, 30.10.2018 - 6 W 87/18

    Kostenfestsetzung nach Unterbrechung durch Insolvenz

    Demgegenüber betrifft der von der Antragsgegnerin angeführte Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15.5.2012 - VIII ZB 79/11 - den anders gelagerten Fall, dass die Kostenentscheidung gegen die insolvente Partei ergangen ist; auch hierauf hat die Rechtspflegerin bereits im Nichtabhilfebeschluss vom 2.10.2018 zutreffend hingewiesen.
  • OLG Nürnberg, 07.09.2016 - 12 W 1819/16

    Keine Unterbrechung eines nach Insolvenzeröffnung anhängig gewordenen

    a) Noch zutreffend hat das Landgericht ausgeführt, dass auf Grund eines nach Klageerhebung eröffneten Insolvenzverfahrens nicht nur das streitige Verfahren, sondern auch das Kostenfestsetzungsverfahren unterbrochen sein kann (vgl. BGH, Beschluss vom 15.05.2012 - VIII ZB 79/11, NZI 2012, 625).
  • OLG Dresden, 07.09.2012 - 3 W 935/12
    Zwar sind anerkanntermaßen die hier einmal so bezeichneten insolvenzrechtlichen Wirkungen der §§ 240 ZPO, 210 InsO auch von den Kostenfestsetzern zu berücksichtigen, im Falle des § 240 ZPO auch, wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erst nach Rechtskraft der Kostengrundentscheidung beschlossen wurde (BGH, B. v. 15.05.2012, VIII ZB 79/11; BGH, B. v. 09.10.2008, IX ZB 129/07).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 15.05.2012 - VI ZB 27/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,11747
BGH, 15.05.2012 - VI ZB 27/11 (https://dejure.org/2012,11747)
BGH, Entscheidung vom 15.05.2012 - VI ZB 27/11 (https://dejure.org/2012,11747)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 2012 - VI ZB 27/11 (https://dejure.org/2012,11747)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,11747) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO, § 99 Abs 1 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 520 ZPO
    Berufungsverfahren: Anwaltliches Organisationsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Rechtsbeschwerde gegen die Kostenentscheidung im Berufungsverwerfungsbeschluss

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Organisatorische Vorkehrungen eines Rechtsanwalts zur Sicherstellung der Eintragung einer Frist durch eine Kanzleikraft

  • rewis.io

    Berufungsverfahren: Anwaltliches Organisationsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Rechtsbeschwerde gegen die Kostenentscheidung im Berufungsverwerfungsbeschluss

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 85 Abs. 2
    Organisatorische Vorkehrungen eines Rechtsanwalts zur Sicherstellung der Eintragung einer Frist durch eine Kanzleikraft

  • datenbank.nwb.de

    Berufungsverfahren: Anwaltliches Organisationsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Rechtsbeschwerde gegen die Kostenentscheidung im Berufungsverwerfungsbeschluss

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Wie ist ein Wiedereinsetzungsantrag zu begründen?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mündliche Anweisungen in der Fristenkontrolle

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unzulässige Beschwerde und die Kostenentscheidung des angegriffenen Beschlusses

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 179
  • MDR 2012, 795
  • FamRZ 2012, 1213
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.11.2003 - VI ZB 50/03

    Anforderungen an die Organisation des Rechtsanwaltsbüros; Eintragung mündlich

    Auszug aus BGH, 15.05.2012 - VI ZB 27/11
    Jedoch kann eine konkrete Einzelanweisung den Rechtsanwalt dann nicht von einer unzureichenden Büroorganisation entlasten, wenn diese die bestehende Organisation nicht außer Kraft setzt, sondern sich darin einfügt und nur einzelne Elemente ersetzt, während andere ihre Bedeutung behalten, die bestimmt sind, der Fristversäumnis entgegenzuwirken, dieses infolge eines Organisationsmangels aber nicht bewirken (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. Februar 2003 - VI ZB 38/02, VersR 2003, 1462; vom 4. November 2003 - VI ZB 50/03, VersR 2005, 94, 95; vom 22. Juni 2004 - VI ZB 10/04, VersR 2005, 383 f.; vom 12. Januar 2010 - VI ZB 64/09, NJW-RR 2010, 417 Rn. 7; vom 13. Juli 2010 - VI ZB 1/10, NJW 2011, 151 Rn. 13; jeweils mwN).

    Insoweit beruft sich die Rechtsbeschwerde ohne Erfolg auf den Senatsbeschluss vom 4. November 2003 (VI ZB 50/03, aaO, unter II. 2. C) a.E.).

  • BGH, 22.06.2004 - VI ZB 10/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist bei

    Auszug aus BGH, 15.05.2012 - VI ZB 27/11
    Jedoch kann eine konkrete Einzelanweisung den Rechtsanwalt dann nicht von einer unzureichenden Büroorganisation entlasten, wenn diese die bestehende Organisation nicht außer Kraft setzt, sondern sich darin einfügt und nur einzelne Elemente ersetzt, während andere ihre Bedeutung behalten, die bestimmt sind, der Fristversäumnis entgegenzuwirken, dieses infolge eines Organisationsmangels aber nicht bewirken (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. Februar 2003 - VI ZB 38/02, VersR 2003, 1462; vom 4. November 2003 - VI ZB 50/03, VersR 2005, 94, 95; vom 22. Juni 2004 - VI ZB 10/04, VersR 2005, 383 f.; vom 12. Januar 2010 - VI ZB 64/09, NJW-RR 2010, 417 Rn. 7; vom 13. Juli 2010 - VI ZB 1/10, NJW 2011, 151 Rn. 13; jeweils mwN).

    In einem solchen Fall bedeutet das Fehlen jeder Sicherung einen entscheidenden Organisationsmangel (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Juni 2004 - VI ZB 10/04, VersR 2005, 383 f.).

  • BGH, 13.07.2010 - VI ZB 1/10

    Wiedereinsetzung in eine versäumte, verlängerte Berufungsbegründungsfrist:

    Auszug aus BGH, 15.05.2012 - VI ZB 27/11
    Jedoch kann eine konkrete Einzelanweisung den Rechtsanwalt dann nicht von einer unzureichenden Büroorganisation entlasten, wenn diese die bestehende Organisation nicht außer Kraft setzt, sondern sich darin einfügt und nur einzelne Elemente ersetzt, während andere ihre Bedeutung behalten, die bestimmt sind, der Fristversäumnis entgegenzuwirken, dieses infolge eines Organisationsmangels aber nicht bewirken (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. Februar 2003 - VI ZB 38/02, VersR 2003, 1462; vom 4. November 2003 - VI ZB 50/03, VersR 2005, 94, 95; vom 22. Juni 2004 - VI ZB 10/04, VersR 2005, 383 f.; vom 12. Januar 2010 - VI ZB 64/09, NJW-RR 2010, 417 Rn. 7; vom 13. Juli 2010 - VI ZB 1/10, NJW 2011, 151 Rn. 13; jeweils mwN).
  • BGH, 11.02.2003 - VI ZB 38/02

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist

    Auszug aus BGH, 15.05.2012 - VI ZB 27/11
    Jedoch kann eine konkrete Einzelanweisung den Rechtsanwalt dann nicht von einer unzureichenden Büroorganisation entlasten, wenn diese die bestehende Organisation nicht außer Kraft setzt, sondern sich darin einfügt und nur einzelne Elemente ersetzt, während andere ihre Bedeutung behalten, die bestimmt sind, der Fristversäumnis entgegenzuwirken, dieses infolge eines Organisationsmangels aber nicht bewirken (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. Februar 2003 - VI ZB 38/02, VersR 2003, 1462; vom 4. November 2003 - VI ZB 50/03, VersR 2005, 94, 95; vom 22. Juni 2004 - VI ZB 10/04, VersR 2005, 383 f.; vom 12. Januar 2010 - VI ZB 64/09, NJW-RR 2010, 417 Rn. 7; vom 13. Juli 2010 - VI ZB 1/10, NJW 2011, 151 Rn. 13; jeweils mwN).
  • BGH, 12.01.2010 - VI ZB 64/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Voraussetzungen für die Unterzeichnung

    Auszug aus BGH, 15.05.2012 - VI ZB 27/11
    Jedoch kann eine konkrete Einzelanweisung den Rechtsanwalt dann nicht von einer unzureichenden Büroorganisation entlasten, wenn diese die bestehende Organisation nicht außer Kraft setzt, sondern sich darin einfügt und nur einzelne Elemente ersetzt, während andere ihre Bedeutung behalten, die bestimmt sind, der Fristversäumnis entgegenzuwirken, dieses infolge eines Organisationsmangels aber nicht bewirken (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. Februar 2003 - VI ZB 38/02, VersR 2003, 1462; vom 4. November 2003 - VI ZB 50/03, VersR 2005, 94, 95; vom 22. Juni 2004 - VI ZB 10/04, VersR 2005, 383 f.; vom 12. Januar 2010 - VI ZB 64/09, NJW-RR 2010, 417 Rn. 7; vom 13. Juli 2010 - VI ZB 1/10, NJW 2011, 151 Rn. 13; jeweils mwN).
  • OLG Rostock, 10.11.2016 - 10 UF 56/16

    Zwangsvollstreckung von Kindesunterhalt aus einer Jugendamtsurkunde:

    Denn auch soweit § 99 Abs. 1 ZPO eine Anfechtung der Kostenentscheidung zumindest in Verbindung mit einem Rechtsmittel gegen die Entscheidung in der Hauptsache erlaubt, muss letzteres doch immer zulässig eingelegt sein (vgl. BGH MDR 2012, 795 m. w. N.).
  • BGH, 16.02.2016 - X ZR 110/13

    Patentnichtigkeitsverfahren: Grundsätze der Streitwertbestimmung

    Im Übrigen ist eine Anfechtung der Kostenentscheidung unzulässig, wenn nicht gegen die Entscheidung in der Hauptsache ein Rechtsmittel eingelegt wird (§ 99 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 121 Abs. 2 Satz 2 PatG), was auch dann gilt, wenn die Entscheidung in der Hauptsache - wie das Berufungsurteil im Patentnichtigkeitsverfahren - keinem Rechtsmittel unterliegt und deshalb nicht zulässig eingelegt werden kann (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - VI ZB 27/11, Rn. 20, MDR 2012, 795; Prütting/Gehrlein/Schneider, ZPO, 7. Aufl., 2015, § 99, Rn. 2).
  • BGH, 03.09.2013 - VIII ZB 17/12

    Unzulässigkeit der Berufung: Isolierte Anfechtung einer zu Lasten eines

    Denn maßgeblich ist alleine die abstrakte Möglichkeit, ein statthaftes Rechtsmittel in der Hauptsache einlegen zu können (MünchKommZPO/Schulz, aaO Rn. 13; Musielak/Lackmann, aaO Rn. 5; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 99 Rn. 6; BeckOK-ZPO/Jaspersen/Wache, aaO Rn. 10; vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - VI ZB 27/11, NJW-RR 2013, 179 Rn. 20).
  • BGH, 10.02.2016 - VII ZB 36/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei

    Betrifft die Einzelanweisung einen so wichtigen Vorgang wie die Absendung eines Fristverlängerungsantrags zur Wahrung der Frist zur Begründung eines Rechtsmittels und wird sie nur mündlich erteilt, müssen ausreichende Vorkehrungen dagegen getroffen worden sein oder werden, dass die Anweisung nicht in Vergessenheit gerät und die Absendung unterbleibt (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juni 2013 - XII ZB 47/10, NJW-RR 2013, 1393 Rn. 12; Beschluss vom 15. Mai 2012 - VI ZB 27/11, NJW-RR 2013, 179 Rn. 12; Beschluss vom 8. Februar 2012 - XII ZB 165/11, NJW 2012, 1591 Rn. 31; Beschluss vom 2. April 2008 - XII ZB 189/07, aaO Rn. 13 m.w.N.).
  • BSG, 03.08.2016 - B 6 KA 5/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sorgfaltspflicht des Prozessbevollmächtigten -

    Allerdings müssen dann, wenn die Anweisung des Rechtsanwalts einen so wichtigen Vorgang wie die Erstellung einer Rechtsmittelschrift betrifft und sie nur mündlich erteilt wird, in der Kanzlei ausreichende organisatorische Vorkehrungen dagegen getroffen sein, dass die Anweisung in Vergessenheit gerät und die Fristeintragung - etwa im Drange der übrigen Geschäfte - unterbleibt (BGH Beschluss vom 8.2.2012 - XII ZB 165/11 - RdNr 31 - Juris = NJW 2012, 1591 mwN; BGH Beschluss vom 15.5.2012 - VI ZB 27/11 - RdNr 12 - Juris = NJW-RR 2013, 179; BGH Beschluss vom 9.7.2013 - XI ZB 20/12 - RdNr 13 mwN - Juris; BAG Beschluss vom 27.10.1994 - 2 AZB 28/94 - BAGE 78, 184; BAG Beschluss vom 27.9.1995 - 4 AZN 473/95 - RdNr 13 - Juris = NZA 1996, 555) .

    In einem solchen Fall bedeutet das Fehlen jeder Sicherung einen entscheidenden Organisationsmangel (BGH Beschluss vom 15.5.2012 aaO mwN) .

  • BSG, 01.11.2017 - B 14 AS 26/17 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Revisionseinlegungsfrist -

    Weist er seine Bürokraft im Einzelfall mündlich an, die Rechtsmittelfrist einzutragen, müssen ausreichende organisatorische Vorkehrungen dafür getroffen sein, dass diese Anweisung nicht in Vergessenheit gerät und die Fristeintragung - etwa im Drange der übrigen Geschäfte - unterbleibt (BGH vom 8.2.2012 - XII ZB 165/11 - NJW 2012, 1591 mwN; BGH vom 15.5.2012 - VI ZB 27/11 - NJW-RR 2013, 179; BGH vom 9.7.2013 - XI ZB 20/12 - juris RdNr 13 mwN; BAG vom 27.10.1994 - 2 AZB 28/94 - BAGE 78, 184; BAG vom 27.9.1995 - 4 AZN 473/95 - NZA 1996, 555) .

    In einem solchen Fall bedeutet das Fehlen jeder Sicherung einen entscheidenden Organisationsmangel (BGH vom 15.5.2012, aaO, mwN) .

  • BGH, 06.04.2016 - VII ZB 7/15

    Versäumung der Rechtsmittelfrist: Anforderungen an eine die allgemeine

    Betrifft die Einzelanweisung einen so wichtigen Vorgang wie die Absendung eines Fristverlängerungsantrags zur Wahrung der Frist zur Begründung eines Rechtsmittels und wird sie nur mündlich erteilt, müssen ausreichende Vorkehrungen dagegen getroffen werden, dass die Anweisung nicht in Vergessenheit gerät und die Absendung unterbleibt (BGH, Beschluss vom 10. Februar 2016 - VII ZB 36/15 Rn. 12; Beschluss vom 5. Juni 2013 - XII ZB 47/10, NJW-RR 2013, 1393 Rn. 12; Beschluss vom 15. Mai 2012 - VI ZB 27/11, NJW-RR 2013, 179 Rn. 12; Beschluss vom 8. Februar 2012 - XII ZB 165/11, NJW 2012, 1591 Rn. 31; jeweils m.w.N.).
  • OLG München, 25.08.2020 - 11 W 1179/20

    Erstattungsfähigkeit von vorprozessual entstandenen Privatgutachterkosten

    Nur in Ausnahmefällen, bei fehlender Sachkunde einer Partei etwa, kann ein solches Gutachten etwa dann veranlasst sein, wenn es dazu dienen soll, ein bereits vorliegendes gerichtlich erholtes Sachverständigengutachten zu erschüttern (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 01.02.2017, Az.: VII ZB 18/14; Senatsbeschluss vom 29.08.2016, Az.: 11 W 1151/16; Musielak-Flockenhaus, ZPO, 14. Aufl., § 91 Rn. 59 ff.; aus der BGH-Rechtsprechung ergänzend Beschluss vom 26.02.2013, Az.: VI ZB 59/12; vom 07.02.2013, Az.: VII ZB 60/11; vom 24.04.2012, Az.: VI ZB 27/11; speziell zur "Prozessbezogenheit" Senatsbeschluss vom 10.09.2014 - 11 W 1478/14).

    Generell kommt es nicht darauf an, ob die Tätigkeit des Sachverständigen das Ergebnis des Rechtsstreits beeinflusst hat (was im Zeitpunkt der Beauftragung zwangsläufig noch nicht feststehen kann) und nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist auch die Vorlage des Gutachtens im Rechtsstreit nicht erforderlich (vgl. Beschluss vom 24.04.2012, Az.: VI ZB 27/11; s. auch Senat, Beschluss vom 10.09.2014, Az.: 11 W 1478/14).

  • VGH Bayern, 09.03.2018 - 11 CS 18.300

    Beschwerde gegen den Beschluss von Verwaltungsgericht- Entziehung von

    Dies gilt auch dann, wenn die Anfechtung der Hauptsacheentscheidung unzulässig ist, weil der Betroffene davon nicht beschwert ist (vgl. OVG Berlin-Bbg 16.10.2015, B.v. 16.10.2015 - OVG 11 S 69.15 - juris Rn. 3; BVerwG, B.v. 14.6.1999 - 4 B 18.99 - NVwZ-RR 1999, 692; B.v. 19.11.2002 - 7 B 104.02 - juris Rn. 3; Rennert in Eyermann, VwGO, § 158 Rn. 4; zu der entsprechenden Vorschrift des § 99 Abs. 1 ZPO: BGH, B.v. 15.5.2012 - VI ZB 27/11 - NJW-RR 2013, 179; B.v. 3.9.2013 - VIII ZB 17/12 - juris Rn. 7).
  • BGH, 13.10.2021 - IX ZB 43/21

    Insolvenzantragsverfahren: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die ein

    Ist ein Rechtsmittel zur Hauptsache nicht zulässig eingelegt, ist auch die von der Hauptsache umfasste Kostenentscheidung gemäß § 4 InsO, § 99 Abs. 1 ZPO nicht isoliert mit einem Rechtsmittel angreifbar (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - VI ZB 27/11, MDR 2012, 795 Rn. 20; Musielak/Voit/Flockenhaus, ZPO, 18. Aufl., § 99 Rn. 5; Zöller/Herget, ZPO, 33. Aufl., § 99 Rn. 4).
  • OLG Frankfurt, 26.07.2013 - 15 U 105/13

    Wiedereinsetzung: organisatorische Vorkehrungen des Anwalts für das Faxen der

  • LSG Baden-Württemberg, 12.04.2016 - L 13 R 4912/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungseinlegung in elektronischer Form -

  • OLG Stuttgart, 28.03.2011 - 5 U 192/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2015 - L 3 KA 55/14
  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.2017 - L 13 AS 2955/16
  • OVG Niedersachsen, 29.06.2012 - 2 LA 185/12

    Anforderungen der Rechtsprechung an die Organisation eines Anwaltsbüros zur

  • LSG Baden-Württemberg, 21.11.2017 - L 13 R 3026/17
  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2017 - L 13 AS 3117/15
  • LSG Baden-Württemberg, 15.11.2016 - L 13 AS 2596/16
  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2017 - L 13 AS 2169/14
  • LSG Baden-Württemberg, 25.04.2023 - L 13 R 782/23
  • LSG Baden-Württemberg, 06.02.2018 - L 13 AL 4120/17
  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2017 - L 13 AS 3113/15
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 03.05.2012 - V ZB 54/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,13049
BGH, 03.05.2012 - V ZB 54/11 (https://dejure.org/2012,13049)
BGH, Entscheidung vom 03.05.2012 - V ZB 54/11 (https://dejure.org/2012,13049)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 2012 - V ZB 54/11 (https://dejure.org/2012,13049)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,13049) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 18 Abs 1 FamFG, § 18 Abs 3 S 2 FamFG
    Freiheitsentziehungsverfahren: Beginn der Antragsfrist für die Wiedereinsetzung bei unzutreffender Rechtsmittelbelehrung in einem Sicherungshaftbeschluss

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beginn der Frist für einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei einer unrichtig erteilten Rechtsmittelbelehrung

  • rewis.io

    Freiheitsentziehungsverfahren: Beginn der Antragsfrist für die Wiedereinsetzung bei unzutreffender Rechtsmittelbelehrung in einem Sicherungshaftbeschluss

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    FamFG § 18 Abs. 1; FamFG § 18 Abs. 3 S. 2
    Beginn der Frist für einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei einer unrichtig erteilten Rechtsmittelbelehrung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Rechtsmittelbelehrung falsch: Fristbeginn für Wiedereinsetzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wiedereinsetzung bei fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2445
  • FGPrax 2012, 182
  • FamRZ 2012, 1213
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.07.2004 - XI ZB 33/03

    Beginn der Wiedereinsetzungwfrist

    Auszug aus BGH, 03.05.2012 - V ZB 54/11
    Im Regelfall ist das Hindernis für die Fristwahrung entfallen, sobald die Partei oder ihr Verfahrensbevollmächtigter die Fristversäumung erkannt hat oder dies bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätte erkennen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2004 - XI ZB 33/03, NJW-RR 2005, 76, 77).
  • BGH, 13.01.2010 - XII ZB 248/09

    Betreuung: Voraussetzungen für die Unterbringung des Betroffenen

    Auszug aus BGH, 03.05.2012 - V ZB 54/11
    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, dass die falsche Rechtsmittelbelehrung keinen Einfluss auf den Lauf der Beschwerdefrist hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - XII ZB 248/09, NJW-RR 2010, 291 Rn. 8).
  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BGH, 03.05.2012 - V ZB 54/11
    Etwas anderes ergibt sich nicht daraus, dass sich die Frist des § 18 Abs. 1, Abs. 3 Satz 2 FamFG für die Nachholung einer Rechtsbeschwerdebegründung auf vier Wochen verlängert, wenn dem Beschwerdeführer Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist (Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 327 f. Rn. 9).
  • BGH, 24.03.2016 - IX ZB 67/14

    Öffentliche Bekanntmachung im Insolvenzverfahren: Ingangsetzung der

    Diese Rechtsprechung hat der Gesetzgeber aufgegriffen, als er Regelungen über obligatorische Rechtsmittelbelehrungen in das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§ 39 FamFG) und in die Zivilprozessordnung (§ 232 ZPO) eingefügt und sich dabei bewusst für die Wiedereinsetzungslösung entschieden hat (§ 17 Abs. 2 FamFG und § 233 Satz 2 ZPO; vgl. BT-Drucks. 16/6308, S. 183 und BT-Drucks. 17/10490, S. 14; BGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - XII ZB 248/09, FamRZ 2010, 365 Rn. 8; vom 23. November 2011 - IV ZB 15/11, NJW 2012, 453 Rn. 5; vom 3. Mai 2012 - V ZB 54/11, NJW 2012, 2445 Rn. 5).
  • BGH, 04.04.2023 - XIII ZB 75/20

    Rechtsbeschwerde gegen die Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung;

    Es bedarf daher Angaben zu dem Hindernis, das der Fristwahrung entgegenstand, und zu dem Zeitpunkt des Wegfalls dieses Hindernisses (BGH, Beschluss vom 3. Mai 2012 - V ZB 54/11, NJW 2012, 2445 Rn. 9).

    (3) Es kann auch nicht angenommen werden, dass die Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung nach einem ausdrücklichen gerichtlichen Hinweis des Amtsgerichts auf die Möglichkeit eines Wiedereinsetzungsantrags und die Erforderlichkeit einer geschlossenen Darstellung der tatsächlichen Abläufe (vgl. BGH NJW 2012, 2445 Rn. 9) offenkundig geworden wären.

  • OLG Brandenburg, 05.05.2021 - 13 WF 32/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss über Kostenaufhebung; Anstrengung eines

    Das Fehlen der Rechtsbehelfsbelehrung und später ihre Fehlerhaftigkeit, hinderten den durch die Bekanntgabe (§ 15 FamFG) in Gang gesetzten Lauf der Rechtsmittelfrist nicht (vgl. BGH NJW-RR 2016, 623; BGH NJW 2012, 2445 Rn. 5; 2012, 453 Rn. 5; BGH NJW-RR 2010, 291; BeckOK FamFG/Burschel, 38. Ed., FamFG § 17 Rn. 23; BeckOK FamFG/Obermann, a. a. O., § 39 FamFG Rn. 26; Prütting/Helms/Ahn-Roth Rn. 28).
  • LG Münster, 26.09.2022 - 11 O 1456/21
    Erforderlich sind Angaben zu dem Hindernis, das der Fristwahrung entgegenstand, und zu dem Zeitpunkt des Wegfalls dieses Hindernisses (vgl. BGH zur vergleichbaren Regelung des § 18 FamFG: NJW 2012, 2445 Rn. 9, beck-online).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 09.05.2012 - XII ZB 545/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,4535
BGH, 09.05.2012 - XII ZB 545/11 (https://dejure.org/2012,4535)
BGH, Entscheidung vom 09.05.2012 - XII ZB 545/11 (https://dejure.org/2012,4535)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 2012 - XII ZB 545/11 (https://dejure.org/2012,4535)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,4535) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 75 Abs 2 FamFG, § 566 Abs 4 ZPO, § 4 VBVG
    Zulassungsgrund für eine Sprungrechtsbeschwerde: Vergleichbarkeit der Ausbildung des Betreuers mit einer Hochschulausbildung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergleichbarkeit des Abschlusses als "Diplomierter Bankbetriebswirt ADG" mit einem Hochschulabschluss

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuervergütung, Erhöhung des Stundensatzes

  • rewis.io

    Zulassungsgrund für eine Sprungrechtsbeschwerde: Vergleichbarkeit der Ausbildung des Betreuers mit einer Hochschulausbildung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    KWG § 33 Abs. 2
    Vergleichbarkeit des Abschlusses als "Diplomierter Bankbetriebswirt ADG" mit einem Hochschulabschluss

  • rechtsportal.de

    KWG § 33 Abs. 2
    Vergleichbarkeit des Abschlusses als "Diplomierter Bankbetriebswirt ADG" mit einem Hochschulabschluss

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Ablehnung eines Antrags auf Zulassung einer Sprungrevision

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1213
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 197/03

    PEE-WEE

    Auszug aus BGH, 09.05.2012 - XII ZB 545/11
    Eine Zulassung der Rechtsbeschwerde ist auch nicht ausnahmsweise geboten (vgl. zur Nichtzulassungsbeschwerde: BGH Beschlüsse vom 29. Juni 2010 - X ZR 51/09 - NJW 2010, 2812 Rn. 11 und vom 6. Mai 2004 - I ZR 197/03 - NJW 2004, 3188).
  • BGH, 29.06.2010 - X ZR 51/09

    Revision gegen eine Verurteilung zur Auskunftserteilung: Berechnung der

    Auszug aus BGH, 09.05.2012 - XII ZB 545/11
    Eine Zulassung der Rechtsbeschwerde ist auch nicht ausnahmsweise geboten (vgl. zur Nichtzulassungsbeschwerde: BGH Beschlüsse vom 29. Juni 2010 - X ZR 51/09 - NJW 2010, 2812 Rn. 11 und vom 6. Mai 2004 - I ZR 197/03 - NJW 2004, 3188).
  • BGH, 18.01.2012 - XII ZB 409/10

    Betreuervergütung: Erhöhung des Stundensatzes bei einer dem Hochschulstudium

    Auszug aus BGH, 09.05.2012 - XII ZB 545/11
    Der Senat hat nach Erlass des angegriffenen Beschlusses entschieden, unter welchen Voraussetzungen eine Ausbildung mit einer Hochschulausbildung vergleichbar ist (Senatsbeschlüsse vom 18. Januar 2012 - XII ZB 409/10 - FamRZ 2012, 629 Rn. 11 [staatlich anerkannte Sozialwirtin] und vom 4. April 2012 - XII ZB 447/11 - zur Veröffentlichung bestimmt - Rn. 16 ff. [Sparkassenbetriebswirtin]).
  • BGH, 04.04.2012 - XII ZB 447/11

    Betreuervergütung: Erhöhung des Stundensatzes bei einer dem Hochschulstudium

    Auszug aus BGH, 09.05.2012 - XII ZB 545/11
    Der Senat hat nach Erlass des angegriffenen Beschlusses entschieden, unter welchen Voraussetzungen eine Ausbildung mit einer Hochschulausbildung vergleichbar ist (Senatsbeschlüsse vom 18. Januar 2012 - XII ZB 409/10 - FamRZ 2012, 629 Rn. 11 [staatlich anerkannte Sozialwirtin] und vom 4. April 2012 - XII ZB 447/11 - zur Veröffentlichung bestimmt - Rn. 16 ff. [Sparkassenbetriebswirtin]).
  • BGH, 14.08.2013 - XII ZB 443/12

    Sprungrevision in einer Betreuungssache: Zulassung wegen fehlerhafter Subsumtion

    Der Antrag auf Zulassung der Sprungrechtsbeschwerde ist nicht begründet, weil die Rechtssache keine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts zur - hier vom Betreuer allein geltend gemachten - Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert, § 75 Abs. 2 FamFG iVm § 566 Abs. 4 ZPO (vgl. zu den Voraussetzungen der Zulassung einer Sprungrechtsbeschwerde Senatsbeschluss vom 9. Mai 2012 - XII ZB 545/11 - GuT 2012, 283 Rn. 1).
  • LG Aachen, 20.02.2019 - 3 T 2/19
    Angesichts des wesentlich geringeren zeitlichen Aufwands im Vergleich zu einem (Fach-) Hochschulstudium ist es vielmehr so, dass der durch diese Weiterbildung vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem eines Hochschulstudiums schlicht nicht entsprechen kann (insofern hat auch der Bundesgerichtshof - über die im vorliegenden Verfahren mehrfach angesprochene Entscheidung zum Sparkassenbetriebswirt, BGH XII ZB 447/11, hinaus - auch die Frage, ob der Abschluss als "Diplomierter Bankbetriebswirt ADG" einem Hochschulabschluss vergleichbar ist, in einem Beschluss vom 09.05.2012 - XII ZB 545/11, als zu Recht verneint angesehen).
  • LG Bonn, 25.09.2012 - 4 T 355/12

    Ermittlung des Stundensatzes i.R. einer Betreuervergütung bei Absolvierung einer

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 9.5.2012 (XII ZB 545/11) in einem Verfahren, in dem sich der Betreuer darauf berufen hatte, ein Abschluss als "Diplomierter Betriebswirt ADG" im genossenschaftlichen Bankwesen sei vergütungserhöhend zu berücksichtigen, weil er nach § 33 Abs. 3 KWG bei der Beurteilung der fachtheoretischen Eignung einer Hochschulausbildung gleichgestellt sei, die Zulassung einer Sprungrechtsbeschwerde (§ 75 FamFG) mit der Begründung abgelehnt, dass er in seinen Beschlüssen vom 18.1.2012, XII ZB 409/10 (aaO.) und vom 4.4.2012, XII ZB 447/11, bereits entschieden habe, unter welchen Voraussetzungen eine Ausbildung mit einer Hochschulausbildung vergleichbar sei.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht