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   BGH, 13.06.2012 - XII ZB 592/11   

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BGH, 13.06.2012 - XII ZB 592/11 (https://dejure.org/2012,17540)
BGH, Entscheidung vom 13.06.2012 - XII ZB 592/11 (https://dejure.org/2012,17540)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 2012 - XII ZB 592/11 (https://dejure.org/2012,17540)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 2 FamFG, § 39 FamFG, § 113 Abs 1 S 2 FamFG, § 85 Abs 2 ZPO, § 160 Abs 3 Nr 7 ZPO
    Kindesunterhaltsverfahren: Wiedereinsetzung in die Beschwerdefrist wegen einer inhaltlich unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung; notwendige Verkündung eines urteilsersetzenden Beschlusses und Nachweis der erfolgten Verkündung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kausalität zwischen Belehrungsmangel und Fristversäumung als Voraussetzung für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen einer inhaltlich unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung

  • Anwaltsblatt

    § 17 FamFG, § 39 FamFG, § 113 FamFG, § 160 ZPO, § 165 ZPO
    Offenkundig falsche Rechtsmittelbelehrung (hier bei "Scheinbeschluss")

  • Anwaltsblatt

    § 17 FamFG, § 39 FamFG, § 113 FamFG, § 160 ZPO, § 165 ZPO
    Offenkundig falsche Rechtsmittelbelehrung (hier bei "Scheinbeschluss")

  • rewis.io

    Kindesunterhaltsverfahren: Wiedereinsetzung in die Beschwerdefrist wegen einer inhaltlich unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung; notwendige Verkündung eines urteilsersetzenden Beschlusses und Nachweis der erfolgten Verkündung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kausalität zwischen Belehrungsmangel und Fristversäumung als Voraussetzung für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen einer inhaltlich unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Ich muss Euch verkünden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verkündungen in Familiensachen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wiedereinsetzung wegen inhaltlich unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Wiedereinsetzung wegen fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung, wenn der Beteiligte anwaltlich vertreten und die Belehrung offenkundig falsch gewesen ist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1025
  • MDR 2012, 928
  • FamRZ 2012, 1287
  • AnwBl 2012, 927
  • AnwBl Online 2012, 288
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 23.06.2010 - XII ZB 82/10

    Rechtsbeschwerde in Verfahrenskostenhilfesache: Notwendige Anwaltsvertretung;

    Auszug aus BGH, 13.06.2012 - XII ZB 592/11
    Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen einer inhaltlich unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung setzt die Kausalität zwischen dem Belehrungsmangel und der Fristversäumung voraus; diese kann bei einem anwaltlich vertretenen Beteiligten entfallen, wenn die durch das Gericht erteilte Rechtsbehelfsbelehrung offenkundig falsch gewesen ist und deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Grundkenntnissen des Verfahrensrechtes und des Rechtsmittelsystems - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 23. Juni 2010, XII ZB 82/10, FamRZ 2010, 1425).

    a) Im rechtlichen Ausgangspunkt ist es zutreffend, dass die durch das Gericht zu erteilende Rechtsbehelfsbelehrung insbesondere über einen bestehenden Anwaltszwang informieren muss (Senatsbeschluss vom 23. Juni 2010 - XII ZB 82/10 - FamRZ 2010, 1425 Rn. 14) und nach § 17 Abs. 2 FamFG ein Fehlen des Verschuldens vermutet wird, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder - wie hier - fehlerhaft ist.

    Auch wenn das Gericht des ersten Rechtszuges entgegen seiner gesetzlichen Verpflichtung überhaupt keine oder nur eine unvollständige Rechtsbehelfsbelehrung erteilt, wird es bei einem anwaltlich vertretenen Beteiligten deshalb in der Regel am ursächlichen Zusammenhang zwischen Belehrungsmangel und Fristversäumung fehlen, weil ein anwaltlich vertretener Beteiligter für die zutreffende Information über seine Rechtsmittelmöglichkeiten keiner Unterstützung durch eine Rechtsbehelfsbelehrung bedarf (Senatsbeschluss vom 23. Juni 2010 - XII ZB 82/10 - FamRZ 2010, 1425 Rn. 11; BGH Beschluss vom 23. November 2011 - IV ZB 15/11 -FamRZ 2012, 367 Rn. 11).

  • BGH, 03.11.1994 - LwZB 5/94

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein nicht verkündetes Urteil

    Auszug aus BGH, 13.06.2012 - XII ZB 592/11
    Da hiermit aber nur der Rechtsschein einer Entscheidung beseitigt werden soll, kann eine dahingehend klarstellende Entscheidung des Rechtsmittelgerichts nicht vom Vorliegen der sonstigen Zulässigkeitsvoraussetzungen eines "echten" Rechtsmittelverfahrens - insbesondere nicht von der Beobachtung von Formvorschriften - abhängig gemacht werden (BGH Beschluss vom 3. November 1994 - LwZB 5/94 - NJW 1995, 404).

    c) Entsprechend ist nunmehr vom Senat zu verfahren (vgl. BGH Beschluss vom 3. November 1994 - LwZB 5/94 - NJW 1995, 404).

  • BGH, 11.06.1996 - VI ZB 10/96

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs aus übergegangenem Recht wegen eines

    Auszug aus BGH, 13.06.2012 - XII ZB 592/11
    Gleichwohl muss von einem Rechtsanwalt erwartet werden, dass er die Grundzüge des Verfahrensrechts und das Rechtsmittelsystem in der jeweiligen Verfahrensart kennt (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Juli 1985 - IVb ZB 40/85 - VersR 1985, 1183, 1184; BGH Beschluss vom 11. Juni 1996 - VI ZB 10/96 - VersR 1996, 1522).

    Auch in den Fällen einer inhaltlich unrichtigen Rechtsmittelbelehrung kann es daher an der Ursächlichkeit zwischen Belehrungsmangel und Fristversäumung fehlen, wenn die durch das Gericht erteilte Rechtsbehelfsbelehrung offenkundig falsch gewesen ist und deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Kenntnisstand - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte (BGH Beschluss vom 11. Juni 1996 - VI ZB 10/96 - VersR 1996, 1522).

  • BGH, 12.01.2012 - V ZB 198/11

    Wiedereinsetzung: Rechtsirrtum wegen inhaltlich unrichtiger Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus BGH, 13.06.2012 - XII ZB 592/11
    Auch ein Rechtsanwalt darf grundsätzlich auf die Richtigkeit einer durch das Gericht erteilten Rechtsbehelfsbelehrung vertrauen (vgl. BGH Beschlüsse vom 23. September 1993 - LwZR 10/92 - NJW 1993, 3206, vom 16. Oktober 2003 - IX ZB 36/03 - NJW-RR 2004, 408 und vom 12. Januar 2012 - V ZB 198/11 - MDR 2012, 362 Rn. 10).

    Das Vertrauen in die Richtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung kann er deshalb nicht uneingeschränkt, sondern nur in solchen Fällen in Anspruch nehmen, in denen die inhaltlich fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung zu einem unvermeidbaren, zumindest aber zu einem nachvollziehbaren und daher verständlichen Rechtsirrtum des Rechtsanwaltes geführt hat (BGH Beschluss vom 12. Januar 2012 - V ZB 198/11 - MDR 2012, 362 Rn. 10; OLG Rostock FamRZ 2011, 986; OLG Hamm FamRZ 2011, 233; vgl. auch BR-Drucks. 308/12, S. 21).

  • OLG Frankfurt, 07.12.1994 - 17 U 288/93
    Auszug aus BGH, 13.06.2012 - XII ZB 592/11
    Der Erlassvermerk der Geschäftsstelle über die Verkündung einer Entscheidung hat aber auch dann, wenn er unterschrieben ist, keine dem Protokoll vergleichbare Beweiskraft und kann deshalb die in Ehesachen und Familienstreitsachen nach § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG i.V.m. §§ 165 Satz 1, 160 Abs. 3 Nr. 7 ZPO erforderliche Feststellung der Verkündung in einem Protokoll nicht ersetzen (vgl. bereits BGH Beschluss vom 16. Februar 1989 - III ZB 38/88 - VersR 1989, 604; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 511 f.; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 467 f.).

    Der hier vorliegende Fall einer unterbliebenen bzw. nicht feststellbaren Verlautbarung kann daher nicht wie der Fall einer (lediglich) verfahrensfehlerhaft falsch gewählten Form der Verlautbarung behandelt werden (vgl. BGH Beschluss vom 16. Oktober 1984 - VI ZB 25/83 - VersR 1984, 1192, 1193; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 511 f.).

  • BGH, 12.10.1953 - III ZR 379/52

    Vorzeitige Urteilsverkündung

    Auszug aus BGH, 13.06.2012 - XII ZB 592/11
    Ein Scheinbeschluss kann mit denjenigen Rechtsmitteln angefochten werden, welche gegen eine rechtlich existente Entscheidung gleichen Inhalts statthaft wären (BGHZ 10, 346, 349; BGH Beschluss vom 5. Dezember 2005 - II ZB 2/05 - NJW-RR 2005, 565, 566).
  • BGH, 16.10.1984 - VI ZB 25/83
    Auszug aus BGH, 13.06.2012 - XII ZB 592/11
    Der hier vorliegende Fall einer unterbliebenen bzw. nicht feststellbaren Verlautbarung kann daher nicht wie der Fall einer (lediglich) verfahrensfehlerhaft falsch gewählten Form der Verlautbarung behandelt werden (vgl. BGH Beschluss vom 16. Oktober 1984 - VI ZB 25/83 - VersR 1984, 1192, 1193; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 511 f.).
  • BGH, 16.02.1989 - III ZB 38/88

    Verkündungsvermerk - Feststellung der Verkündung - Urkundsbeamte der

    Auszug aus BGH, 13.06.2012 - XII ZB 592/11
    Der Erlassvermerk der Geschäftsstelle über die Verkündung einer Entscheidung hat aber auch dann, wenn er unterschrieben ist, keine dem Protokoll vergleichbare Beweiskraft und kann deshalb die in Ehesachen und Familienstreitsachen nach § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG i.V.m. §§ 165 Satz 1, 160 Abs. 3 Nr. 7 ZPO erforderliche Feststellung der Verkündung in einem Protokoll nicht ersetzen (vgl. bereits BGH Beschluss vom 16. Februar 1989 - III ZB 38/88 - VersR 1989, 604; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 511 f.; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 467 f.).
  • BGH, 06.07.1989 - IX ZR 75/88

    Überprüfung der festgesetzten Rechtsmittelbeschwer durch den Rechtsanwalt in der

    Auszug aus BGH, 13.06.2012 - XII ZB 592/11
    Die Einführung der obligatorischen Rechtsbehelfsbelehrung in Verfahren nach dem FamFG hat daran nichts Grundsätzliches geändert, denn es gehört zu den allgemeinen Pflichten des Rechtsanwaltes, Fehlleistungen des Gerichts zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken (BGH Urteil vom 6. Juli 1989- IX ZR 75/88 - NJW-RR 1989, 1109).
  • BGH, 23.09.1993 - LwZR 10/92

    Vertrauen auf Rechtsmittelbelehrung eines Fachsenats

    Auszug aus BGH, 13.06.2012 - XII ZB 592/11
    Auch ein Rechtsanwalt darf grundsätzlich auf die Richtigkeit einer durch das Gericht erteilten Rechtsbehelfsbelehrung vertrauen (vgl. BGH Beschlüsse vom 23. September 1993 - LwZR 10/92 - NJW 1993, 3206, vom 16. Oktober 2003 - IX ZB 36/03 - NJW-RR 2004, 408 und vom 12. Januar 2012 - V ZB 198/11 - MDR 2012, 362 Rn. 10).
  • BGH, 27.03.2003 - IX ZR 399/99

    Haftung des Berufungsanwalts für unterlassene Prüfung der Erfolgsaussichten einer

  • BGH, 16.10.2003 - IX ZB 36/03

    Anfechtung der gerichtlichen Bestätigung oder Versagung des Insolvenzplans;

  • BGH, 06.02.2004 - V ZR 249/03

    Verkündung des Protokollurteils; Anforderungen an den Inhalt

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 37/03

    Erlass eines Anerkenntnisurteils im schriftlichen Verfahren vor dem anberaumten

  • BGH, 10.11.2004 - VIII ZR 391/03

    Begriff des Netzausbaus in § 10 Abs. 2 EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)

  • BGH, 05.12.2005 - II ZB 2/05

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein Zwischenurteil; Anfechtung eines trotz

  • BGH, 29.06.2006 - IX ZR 176/04

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Unterrichtung über den Inhalt einer gerichtlichen

  • BGH, 19.10.2011 - XII ZB 250/11

    Wiedereinsetzung in Familienstreitsache: Beschwerdebegründungsfristbeginn mit

  • BGH, 23.11.2011 - IV ZB 15/11

    Nachlassverfahren: Rechtsmittel gegen einen Beschluss über die Feststellung des

  • OLG München, 21.01.2011 - 10 U 3446/10

    Berufung gegen ein Scheinurteil: Fehlendes Verkündungsprotokoll für ein "am Ende

  • OLG Rostock, 28.12.2010 - 10 UF 199/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für eine anwaltlich vertretene Partei bei

  • OLG Hamm, 08.07.2010 - 2 WF 130/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung

  • OLG Brandenburg, 25.04.2001 - 9 UF 222/00

    "Geburt" eines Urteils durch Verkündung

  • BGH, 03.07.1985 - IVb ZR 40/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

  • OLG Koblenz, 11.06.2014 - 13 UF 159/14

    Ausgleichsansprüche wegen Alleinnutzung der Ehewohnung durch einen Ehegatten:

    Da das Familiengericht die Entscheidung hier ausweislich der richterlichen Verfügung vom 12.12.2013 förmlich zugestellt hat - eine in anderen Fällen zulässige, die Verkündung ersetzende Verfahrensweise, vgl. §§ 113 Abs. 1 FamFG, 310 Abs. 3 Satz 1 ZPO -, liegt nur eine fehlerhafte Verlautbarung vor, die die Wirksamkeit des Beschlusses nicht berührt (vgl. BGH FamRZ 2004, 1187 und NJW-RR 2012, 1359 sowie FamRZ 2012, 1287 Tz. 17).
  • BGH, 12.09.2019 - IX ZR 262/18

    Zustellung "demnächst" bei einer Verzögerung von über vier Monaten; Tatsächlicher

    Wird ein unter § 310 Abs. 1 ZPO fallendes Urteil den Parteien an Verkündungs statt förmlich zugestellt, liegt deshalb kein Verstoß gegen unverzichtbare Formerfordernisse vor, sondern ein auf die Wahl der Verlautbarungsart beschränkter Verfahrensfehler (BGH, Urteil vom 12. März 2004 - V ZR 37/03, NJW 2004, 2019, 2020; Beschluss vom 13. Juni 2012 - XII ZB 592/11, NJW-RR 2012, 1025 Rn. 17).
  • BGH, 26.04.2017 - XII ZB 3/16

    Scheidungsfolgenregelung: Anwaltszwang für isolierte Beschwerde in Folgesache

    Auch ein Rechtsanwalt kann grundsätzlich auf die Richtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung vertrauen, wenn diese nicht offenkundig falsch gewesen ist und deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Kenntnisstand über die Grundzüge des Verfahrensrechts und des Rechtsmittelsystems - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte (Senatsbeschluss vom 13. Juni 2012 - XII ZB 592/11 - FamRZ 2012, 1287 Rn. 9; BGH Beschluss vom 12. Oktober 2016 - V ZB 178/15 - NJW 2017, 1112 Rn. 12).
  • BGH, 11.01.2016 - AnwZ (Brfg) 35/15

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltsschaft: Vereinbarkeit der Tätigkeit eines

    Wird ein Urteil statt durch Verkündung in öffentlicher Sitzung durch Zustellung verkündet, liegt hierin zwar ein auf die Wahl der Verlautbarung beschränkter Verfahrensfehler (BGH, Urteil vom 12. März 2004 - V ZR 37/03, NJW 2004, 2019, 2020; vom 24. September 2013 - I ZR 133/12, NJW 2014, 1304 Rn. 20), der aber nicht derartig elementar ist, dass er zur Unwirksamkeit des Urteilserlasses führt (BGH, Urteil vom 12. März 2004, aaO; Beschluss vom 13. Juni 2012 - XII ZB 592/11, NJW-RR 2012, 1025 Rn. 17; vom 21. Juni 2012 - V ZB 56/12, NJW-RR 2012, 1359 Rn. 14).
  • BGH, 20.09.2023 - XII ZB 177/22

    Bemessung des Kindesunterhalts bei überdurchschnittlichen wirtschaftlichen

    Schließlich weist der Senat darauf hin, dass urteilsersetzende Beschlüsse in Ehesachen und Familienstreitsachen gemäß § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG iVm § 311 Abs. 2 ZPO durch das Verlesen der Beschlussformel oder durch die Bezugnahme auf die Beschlussformel zu verkünden sind (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Juni 2012 - XII ZB 592/11 - FamRZ 2012, 1287 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 25.01.2017 - XII ZB 504/15

    Familienstreitsache: Voraussetzung der ordnungsgemäßen Verkündung der

    Der Lauf der Beschwerdefrist in einer Familienstreitsache setzt voraus, dass die Entscheidung ordnungsgemäß verkündet worden ist, was nur durch ein vom Richter unterzeichnetes Verkündungsprotokoll nachgewiesen werden kann (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 13. Juni 2012, XII ZB 592/11, FamRZ 2012, 1287).

    a) Die Rechtsbeschwerde geht zwar zutreffend davon aus, dass Entscheidungen in einer - hier vorliegenden - Familienstreitsache nach § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG i.V.m. § 311 Abs. 2 Satz 1 ZPO zu verkünden sind und dass bei Fehlen einer wirksamen Verkündung des Beschlusses die Rechtsmittelfristen nicht zu laufen beginnen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Juni 2012 - XII ZB 592/11 - FamRZ 2012, 1287 Rn. 15 ff. und vom 19. Oktober 2011 - XII ZB 250/11 - FamRZ 2012, 106 Rn. 12 f.).

    Zwar ist es richtig, dass das Protokoll, das gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 7 ZPO die Verkündung der Entscheidung enthält, gemäß § 163 Abs. 1 Satz 1 ZPO vom Vorsitzenden zu unterschreiben ist und dass es am Nachweis einer Verkündung gemäß § 310 ZPO fehlt, wenn kein ordnungsgemäßes Protokoll besteht (BGH Urteil vom 31. Mai 2007 - X ZR 172/04 - NJW 2007, 3210 Rn. 13 unter Hinweis auf BGHZ-GSZ 14, 39; s. auch Senatsbeschlüsse vom 13. Juni 2012 - XII ZB 592/11 - FamRZ 2012, 1287 Rn. 15 und vom 19. Oktober 2011 - XII ZB 250/11 - FamRZ 2012, 106 Rn. 14).

  • OLG Koblenz, 14.05.2014 - 13 UF 107/14

    Unterhalt des minderjährigen Kindes: Bemessung des Wohnwerts einer vom

    Da das Familiengericht die Verkündung hier ausweislich der richterlichen Verfügung vom 19.12.2013 durch die förmliche Zustellung - eine in anderen Fällen zulässige Verfahrensweise, vgl. §§ 113 Abs. 1 FamFG, 310 Abs. 3 Satz 1 ZPO - ersetzen wollte, liegt nur eine fehlerhafte Verlautbarung vor, die die Wirksamkeit des Beschlusses nicht berührt (vgl. BGH FamRZ 2004, 1187 und NJW-RR 2012, 1359 sowie FamRZ 2012, 1287 Tz. 17).
  • BGH, 18.12.2013 - XII ZB 38/13

    Versäumnisbeschluss über die Zahlung von Kindesunterhalt: Voraussetzungen einer

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen einer inhaltlich unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung (hier: unrichtige Belehrung über den Rechtsbehelf gegen einen Versäumnisbeschluss in einer Familienstreitsache) setzt die Kausalität zwischen dem Belehrungsmangel und der Fristversäumung voraus; diese kann bei einem anwaltlich vertretenen Beteiligten entfallen, wenn die durch das Gericht erteilte Rechtsbehelfsbelehrung offenkundig falsch gewesen ist und deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Grundkenntnissen des Verfahrensrechtes und des Rechtsmittelsystems - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 13. Juni 2012, XII ZB 592/11, FamRZ 2012, 1287).

    aa) Richtig ist zwar, dass nach der Rechtsprechung des Senats die Verpflichtung des Gerichts zur Erteilung einer Rechtsbehelfsbelehrung unterschiedslos für alle nach dem FamFG geführten Verfahren besteht und in entsprechender Anwendung des § 17 Abs. 2 FamFG auch in Ehesachen und Familienstreitsachen ein Fehlen des Verschuldens vermutet wird, wenn die erforderliche Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben, unvollständig oder fehlerhaft ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Februar 2013 - XII ZB 6/13 - FamRZ 2013, 779 Rn. 6 und vom 13. Juni 2012 - XII ZB 592/11 - FamRZ 2012, 1287 Rn. 7).

    An einer solchen Ursächlichkeit fehlt es in denjenigen Fällen, in denen der Beteiligte wegen vorhandener Kenntnis über seine Rechtsmittel keiner Unterstützung durch eine Rechtsmittelbelehrung bedarf; dies ist bei einem anwaltlich vertretenen Beteiligten regelmäßig der Fall (Senatsbeschlüsse vom 27. Februar 2013 - XII ZB 6/13 - FamRZ 2013, 779 Rn. 7; vom 13. Juni 2012 - XII ZB 592/11 - FamRZ 2012, 1287 Rn. 8 und vom 23. Juni 2010 - XII ZB 82/10 - FamRZ 2010, 1425 Rn. 11).

    Nur für die Fälle einer inhaltlich unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung hat der Senat entschieden, dass grundsätzlich auch ein Rechtsanwalt auf die Richtigkeit einer durch das Gericht erteilten Rechtsbehelfsbelehrung vertrauen darf (Senatsbeschluss vom 13. Juni 2012 - XII ZB 592/11 - FamRZ 2012, 1287 Rn. 9).

    Da aber gleichwohl von ihm erwartet werden kann, dass er die Grundzüge des Verfahrensrechts und das Rechtsmittelsystem in der jeweiligen Verfahrensart kennt, kann er das Vertrauen in die Richtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung nicht uneingeschränkt, sondern nur in solchen Fällen in Anspruch nehmen, in denen die inhaltlich fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung zu einem unvermeidbaren, zumindest aber zu einem nachvollziehbaren und daher verständlichen Rechtsirrtum des Rechtsanwaltes geführt hat (Senatsbeschluss vom 13. Juni 2012 - XII ZB 592/11 - FamRZ 2012, 1287 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 25.02.2015 - XII ZB 242/14

    Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der öffentlichen Zustellung eines

    Deshalb wird in entsprechender Anwendung des § 17 Abs. 2 FamFG auch in Ehesachen und Familienstreitsachen ein Fehlen des Verschuldens vermutet, wenn die erforderliche Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben, unvollständig oder fehlerhaft ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Februar 2013 - XII ZB 6/13 - FamRZ 2013, 779 Rn. 6 und vom 13. Juni 2012 - XII ZB 592/11 - FamRZ 2012, 1287 Rn. 7).

    Für die Fälle einer inhaltlich unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung hat der Senat entschieden, dass grundsätzlich auch ein Rechtsanwalt auf die Richtigkeit einer durch das Gericht erteilten Rechtsbehelfsbelehrung vertrauen darf (Senatsbeschluss vom 13. Juni 2012 - XII ZB 592/11 - FamRZ 2012, 1287 Rn. 9).

    Da aber von ihm erwartet werden kann, dass er die Grundzüge des Verfahrensrechts und das Rechtsmittelsystem in der jeweiligen Verfahrensart kennt, kann er das Vertrauen in die Richtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung nicht uneingeschränkt, sondern nur in solchen Fällen in Anspruch nehmen, in denen die inhaltlich fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung zu einem unvermeidbaren, zumindest aber zu einem nachvollziehbaren und daher verständlichen Rechtsirrtum des Rechtsanwaltes geführt hat (Senatsbeschluss vom 13. Juni 2012 - XII ZB 592/11 - FamRZ 2012, 1287 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 27.02.2013 - XII ZB 6/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Familienstreitsache: Unterbliebene

    Enthält die Beschwerdeentscheidung eines Oberlandesgerichts in einer Familienstreitsache, mit der die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen worden ist, nicht die gemäß § 39 FamFG erforderliche Rechtsbehelfsbelehrung, kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur bei Kausalität zwischen der fehlenden Rechtsbehelfsbelehrung und der Fristversäumung in Betracht (Fortführung der Senatsbeschlüsse vom 13. Juni 2012, XII ZB 592/11, FamRZ 2012, 1287 und vom 23. Juni 2010, XII ZB 82/10, FamRZ 2010, 1425 Rn. 11).

    a) Richtig ist im Ausgangspunkt, dass nach der Rechtsprechung des Senats die Verpflichtung des Gerichts zur Erteilung einer Rechtsbehelfsbelehrung unterschiedslos für alle nach dem FamFG geführten Verfahren besteht und in entsprechender Anwendung des § 17 Abs. 2 FamFG auch in Ehesachen und Familienstreitsachen ein Fehlen des Verschuldens vermutet wird, wenn die erforderliche Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Juni 2012 - XII ZB 592/11 - FamRZ 2012, 1287 Rn. 7).

    An einer solchen Ursächlichkeit fehlt es in denjenigen Fällen, in denen der Beteiligte wegen vorhandener Kenntnis über seine Rechtsmittel keiner Unterstützung durch eine Rechtsmittelbelehrung bedarf; dies ist bei einem anwaltlich vertretenen Beteiligten regelmäßig der Fall (Senatsbeschlüsse vom 13. Juni 2012 - XII ZB 592/11 - FamRZ 2012, 1287 Rn. 8 und vom 23. Juni 2010 - XII ZB 82/10 - FamRZ 2010, 1425 Rn. 11).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.10.2018 - 2 TaBV 3/18

    Scheinbeschluss; Verkündungsnachweis

  • OLG Brandenburg, 04.05.2020 - 13 UF 214/19

    Scheidungsverfahren: Rechtsmittel gegen Scheinbeschluss; Instanzbeendigung;

  • OLG München, 21.03.2024 - 25 U 5466/23

    Berufung, Aufhebung, Zustellung, Berufungsverfahren, Feststellung, Streitwert,

  • BGH, 10.01.2023 - VIII ZB 41/22

    Verschulden eines Rechtsanwalts an einem Fristversäumnis (hier

  • BGH, 24.01.2018 - XII ZB 534/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung einer Rechtsmittelfrist bei

  • BGH, 09.07.2014 - XII ZB 709/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an eine elektronisch

  • BGH, 22.08.2012 - XII ZB 141/12

    Betreuungsverfahren: Fehlende Information über Anwaltszwang in der

  • OLG Saarbrücken, 07.11.2012 - 6 UF 390/12

    Einstweiliges Anordnung in Sorgerechtsverfahren: Wiedereinsetzung eines

  • OLG Hamm, 24.07.2013 - 15 W 199/12

    Gerichtliche ersetzung der Zustimmung der Wohnungseigentümer zur Veräußerung

  • BGH, 12.10.2016 - V ZB 178/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Notarbeschwerdeverfahren: Entschuldbarer

  • OLG Brandenburg, 27.10.2021 - 11 U 12/21

    Anspruch auf Schadensersatz aus einer laufenden

  • OLG Frankfurt, 26.02.2013 - 5 UF 12/13

    Verfahrensrechtliche Einordnung eines Antrags auf Nutzungsentschädigung wegen

  • OLG Stuttgart, 29.07.2020 - 9 U 308/19

    Aufhebung und Zurückverweisung

  • BGH, 11.01.2016 - AnwZ (Brfg) 36/15

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unvereinbarkeit der Tätigkeit

  • BGH, 09.02.2015 - AnwZ (Brfg) 51/13

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

  • OLG Hamm, 26.04.2013 - 15 W 16/13

    Rechtsfolgen einer inhaltlich offensichtlich unrichtigen Rechtsmittelbelehrung

  • BGH, 19.04.2023 - IV ZB 23/22

    Bewilligung eines Verkaufs von Nachlassgegenständen im Rahmen einer noch nicht

  • OLG Brandenburg, 25.07.2013 - 3 WF 63/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist im

  • OLG Naumburg, 19.03.2013 - 8 UF 1/13

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine gemischte

  • KG, 20.01.2014 - 20 U 213/13

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung

  • OLG Naumburg, 14.03.2013 - 8 UF 1/13

    Gemischte Kostengrundentscheidung in Familienstreitsachen: Zulässigkeit der

  • OLG Stuttgart, 01.03.2018 - 17 UF 218/17

    Aufhebung eines Beschlusses in einer Familienstreitsache wegen fehlender

  • BGH, 01.03.2023 - XII ZB 18/22

    Abänderung einer Entscheidung zum Versorgungsausgleich im Wege einer

  • OLG Hamm, 05.07.2022 - 11 UF 14/22

    Umfang der Auskunftspflicht im Rahmen des Zugewinnausgleichs; Anspruch eines

  • OLG Nürnberg, 26.02.2018 - 7 UF 1595/17

    Bei dem Arrestverfahren handelt es sich um eine Familienstreitsache

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 27.07.2017 - VGH B 18/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung über die Ablehnung des Antrags auf

  • OLG München, 31.08.2016 - 16 UF 1019/16

    Anordnung des Wechselmodells gegen den Willen eines Elternteils de lege lata -

  • OLG Frankfurt, 25.08.2017 - 4 UF 146/15

    Versorgungsausgleich: Bindungswirkung der Teilungsordnung des Versorgungsträgers

  • OLG München, 11.10.2023 - 25 U 2494/22

    Verfrühte Signatur des Verkündungsprotokolls

  • OLG Dresden, 07.04.2014 - 22 UF 168/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist im

  • BGH, 09.10.2013 - XII ZB 311/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verfahrenskostenhilfeantrag ohne Vorlage

  • OLG Brandenburg, 22.04.2020 - 11 U 159/19

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein nicht verkündetes Urteil

  • OLG Köln, 03.02.2022 - 15 U 227/21

    Zulässigkeit von Bildveröffentlichungen Bildnis aus dem Bereich der

  • OLG Celle, 18.12.2013 - 10 UF 254/13

    Erbringen des Nachweises der in Ehestreitsachen und Familienstreitsachen

  • OLG Nürnberg, 15.12.2021 - 7 UF 1091/21

    HKÜ-Verfahren - Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Beschwerde; keine

  • OLG Frankfurt, 15.12.2014 - 4 WF 262/14

    Einordnung des Rechtswegs bei doppelrelevanten Tatsachen

  • BGH, 03.03.2020 - VIII ZB 50/19

    Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO einer Rechtsbeschwerde gegen

  • OLG Köln, 22.01.2013 - 23 WLw 19/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung

  • LAG Düsseldorf, 26.11.2020 - 11 TaBV 56/20

    Heilung von Verlautbarungsmängeln; Errichtung eines Gesamtbetriebsrats in einem

  • OLG Schleswig, 25.08.2020 - 15 WF 124/20

    Beschwerdebegründungsfrist in Verfahren nach dem Haager

  • OLG München, 23.11.2017 - 23 U 1858/17

    Ersatzansprüche für bei Transport verunfallte, aber nur möglicherweise

  • OLG Brandenburg, 01.09.2016 - 13 UF 59/16
  • BGH, 03.02.2014 - AnwZ (Brfg) 51/13

    Zulassung der Berufung bei Rüge der Verhinderung der Teilnahme an der mündlichen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2019 - L 32 AS 2265/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Vollstreckungsverfahren

  • OLG Hamm, 04.10.2022 - 4 UF 75/21

    Scheinbeschluss; Nichtbeschluss; Rubrumsfehler; fehlendes Rubrum

  • OLG Rostock, 06.05.2021 - 2 W 6/21

    Verfahrenskosten nach Anerkenntnisurteil

  • OLG Brandenburg, 08.10.2018 - 13 UF 155/17

    Ehescheidungsverfahren: Zustellung einer nicht verkündeten Endentscheidung;

  • OLG Saarbrücken, 26.05.2023 - 1 U 44/22

    Wesentlicher Verfahrensfehler bei einem Urteil in Urschrift ohne

  • OLG Köln, 13.05.2013 - 10 UF 40/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

  • OLG Bremen, 25.03.2021 - 4 UF 25/21
  • OLG Schleswig, 08.03.2021 - 15 UF 31/21

    Verfahren gem. Haager Kindesentführungsabkommen: Fristgerechte Begründung der

  • OLG Jena, 05.05.2017 - 1 UF 152/17

    Die Beschwerde ist nach Satz 2 der Vorschrift innerhalb von zwei Wochen

  • OLG Naumburg, 08.03.2017 - 4 WF 16/17

    Umgangsverfahren: Wiedereinsetzung in die versäumte Frist der Beschwerde gegen

  • OLG Hamburg, 21.12.2017 - 7 UF 100/17

    Rechtsmittelfähigkeit einer sog. "Scheinentscheidung"

  • OLG Koblenz, 21.06.2016 - 13 UF 289/16

    Rückführungsverfahren nach Internationaler Kindesentführung: Frist für die

  • OLG Zweibrücken, 03.01.2013 - 6 WF 182/12

    Umgangsregelungsverfahren: Wiedereinsetzung eines anwaltlich vertretenen

  • OLG Brandenburg, 16.12.2019 - 13 UF 136/19

    Beschwerde gegen einen vermeintlichen Scheidungsausspruch

  • OLG Zweibrücken, 17.07.2017 - 6 WF 90/17

    Wiedereinsetzung in die Beschwerdefrist in einer Familienstreitsache: Vertrauen

  • OLG Düsseldorf, 04.04.2019 - 3 UF 4/19
  • OLG Köln, 23.06.2020 - 10 UF 60/20
  • OLG Brandenburg, 12.11.2019 - 1 W 28/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist zur

  • OLG Saarbrücken, 25.02.2013 - 6 UF 426/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur

  • OLG Frankfurt, 16.05.2023 - 6 WF 55/23

    Keine Wiedereinsetzung trotz fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung

  • OLG Brandenburg, 06.11.2018 - 13 UF 56/18
  • BPatG, 19.01.2016 - 8 W (pat) 53/12

    Anforderungen an die Zurückweisung einer Beschwerdesache an das Deutsche Patent-

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