Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 20.02.2012

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 05.01.2012 - 1 W 2/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,45066
OLG Zweibrücken, 05.01.2012 - 1 W 2/12 (https://dejure.org/2012,45066)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05.01.2012 - 1 W 2/12 (https://dejure.org/2012,45066)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05. Januar 2012 - 1 W 2/12 (https://dejure.org/2012,45066)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Zuständigkeit des Familiengerichts: Erfordernis der zeitlichen Verbindung eines Anspruchs mit der Auflösung der Ehe; Anspruch auf Nutzungsentschädigung aus der Nutzung der früheren Ehewohnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des Zusammenhangs mit Trennung, Scheidung oder Auflösung der Ehe i.S.v. § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 266 Abs. 1 Nr. 3
    Begriff des Zusammenhangs mit Trennung, Scheidung oder Auflösung der Ehe im Sinne von § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1410
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 10.01.2011 - 13 W 69/10

    Zuständigkeit des Familiengerichts: Auflösung einer zwischen vormaligen Ehegatten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.01.2012 - 1 W 2/12
    Die wohl überwiegende Auffassung lehnt eine zeitliche Einschränkung für die Frage des Zusammenhangs dagegen ab (vergleiche zum Meinungsstand etwa Münchener Kommentar zur ZPO, 3. Auflage, § 266 FamFG Rn. 26; Musielak/Borth Familiengerichtliches Verfahren 2. Auflage § 266 Rn. 12, Johannsen/Henrich/Jaeger Familienrecht 5. Auflage § 266 Rn. 15, OLG Stuttgart FamRZ 2011, 1420; OLG Frankfurt FamRZ 2010, 1581).
  • OLG Frankfurt, 03.05.2010 - 4 W 6/10

    Fortbestehen der Zuständigkeit des Landgerichts für Streitgegenstand nach § 266 I

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.01.2012 - 1 W 2/12
    Die wohl überwiegende Auffassung lehnt eine zeitliche Einschränkung für die Frage des Zusammenhangs dagegen ab (vergleiche zum Meinungsstand etwa Münchener Kommentar zur ZPO, 3. Auflage, § 266 FamFG Rn. 26; Musielak/Borth Familiengerichtliches Verfahren 2. Auflage § 266 Rn. 12, Johannsen/Henrich/Jaeger Familienrecht 5. Auflage § 266 Rn. 15, OLG Stuttgart FamRZ 2011, 1420; OLG Frankfurt FamRZ 2010, 1581).
  • BGH, 29.06.2017 - IX ZB 98/16

    Familienstreitsache: Prüfung des Vorliegens einer sonstigen Familiensache; Antrag

    Die Gegenauffassung (etwa OLG Frankfurt, NJW 2010, 3173, 3174 f; OLG Hamm, FamRZ 2011, 392, 393; OLG Stuttgart, FamRZ 2011, 1420, 1421; OLG Zweibrücken, FamRZ 2012, 1410, 1411; OLG Braunschweig, FamRZ 2012, 1816, 1818; KG, FamRZ 2013, 68, 69; OLG Köln, ZMR 2016, 249, 250; MünchKomm-FamFG/Erbarth, 2. Aufl., § 266 Rn. 37; Keidel/Giers, FamFG, 19. Aufl., § 266 Rn. 14) berücksichtigt nicht, dass das Tatbestandsmerkmal des Zusammenhangs nur nach einer Gesamtwürdigung des Sachverhaltes zu entscheiden ist.
  • OLG Köln, 30.06.2014 - 20 W 20/14

    Zuständigkeit der Familiengerichte für Herausgabeansprüche unter Ehegatten

    Der Senat ist mit der ganz herrschenden Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung der Auffassung, dass es eines besonderen zeitlichen Zusammenhangs mit der Trennung oder Scheidung bzw. Aufhebung der Ehe nach § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG nicht bedarf (OLG Braunschweig NJW-RR 2012, 586; KG BeckRS 2012, 11961; OLG Zweibrücken BeckRS 2012, 18724; OLG Stuttgart NJW-RR 2011, 867; OLG Hamm NJOZ 2011, 1558 und BeckRS 2010, 26738; OLG Frankfurt NJW 2010, 3173).

    Dieses Kriterium ist zudem inhaltlich nicht hinreichend bestimmbar; die Abhängigkeit der Zuständigkeit der Familiengerichte von einem Zeitmoment würde erhebliche Rechtsunsicherheit mit sich bringen (OLG Braunschweig NJW-RR 2012, 586; OLG Zweibrücken BeckRS 2012, 18724).

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 20.02.2012 - 17 UF 396/11, 17 WF 1/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,2744
OLG Stuttgart, 20.02.2012 - 17 UF 396/11, 17 WF 1/12 (https://dejure.org/2012,2744)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.02.2012 - 17 UF 396/11, 17 WF 1/12 (https://dejure.org/2012,2744)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. Februar 2012 - 17 UF 396/11, 17 WF 1/12 (https://dejure.org/2012,2744)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren über die Eintragung eines Widerspruchs gegen die Richtigkeit des Grundbuchs

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Kostenentscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren über die Eintragung eines Widerspruchs gegen die Richtigkeit des Grundbuchs im Anwendungsbereich des FamFG

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1410
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 26.08.2011 - 17 UF 167/11

    Arrest in einer Familienstreitsache: Anwendbares Recht bei Anfechtung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.02.2012 - 17 UF 396/11
    Die Kostenvorschriften des FamFG (§§ 81 ff.) sind auf Familienstreitsachen nicht anwendbar, daher auch nicht die Beschwerdevorschriften der §§ 58 ff. FamFG (Senatsbeschluss vom 30.08.2011 - 17 UF 167/11 -, FamRZ 2012, 324; BGH FamRZ 2011, 1933).
  • BGH, 28.09.2011 - XII ZB 2/11

    Vergleich ohne Kostenregelung in einer Unterhaltssache: Anfechtbarkeit der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.02.2012 - 17 UF 396/11
    Die Kostenvorschriften des FamFG (§§ 81 ff.) sind auf Familienstreitsachen nicht anwendbar, daher auch nicht die Beschwerdevorschriften der §§ 58 ff. FamFG (Senatsbeschluss vom 30.08.2011 - 17 UF 167/11 -, FamRZ 2012, 324; BGH FamRZ 2011, 1933).
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