Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 29.12.2011

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   OLG München, 24.11.2011 - 11 WF 2054/11   

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OLG München, 24.11.2011 - 11 WF 2054/11 (https://dejure.org/2011,18608)
OLG München, Entscheidung vom 24.11.2011 - 11 WF 2054/11 (https://dejure.org/2011,18608)
OLG München, Entscheidung vom 24. November 2011 - 11 WF 2054/11 (https://dejure.org/2011,18608)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Sorgerechtsregelungsverfahren: Fortwirkung der Bestellung eines Verfahrensbeistandes in der Beschwerdeinstanz; erhöhte Pauschalvergütung für den anwaltlichen Verfahrensbeistand

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortwirkung der in der ersten Instanz erfolgten Übertragung des erweiterten Aufgabenkreises nach § 158 Abs. 4 Satz 3 FamFG in der zweiten Instanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Die Erweiterung der Aufgaben für den Verfahrenspfleger gilt auch noch in der nächsten Instanz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 691
  • MDR 2012, 553
  • FamRZ 2012, 728
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Stuttgart, 06.04.2011 - 8 WF 32/11

    Verfahrensbeistandsvergütung: Fortwirkung eines erstinstanzlichen

    Auszug aus OLG München, 24.11.2011 - 11 WF 2054/11
    Vielmehr hatte der Verfahrensbeistand im Rechtsmittelverfahren die Aufgaben, die ihm schon in erster Instanz übertragen worden waren (OLG Stuttgart Beschluss vom 06.04.2011 - 8 WF 32/11 - JurBüro 2011, 379).

    Hieran hält der Senat aus den genannten Gründen nicht mehr fest und schließt sich der vom Rechtspfleger zur Begründung herangezogenen Auffassung des Oberlandesgerichts Stuttgart (Beschluss vom 06.04.2011 - Az.: 8 WF 32/11 - JurBüro 2011, 379 = ZJK 2011, 309) an.

  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 268/10

    Verfahrensbeistandschaft für Minderjährige: Vergütung des Verfahrensbeistandes

    Auszug aus OLG München, 24.11.2011 - 11 WF 2054/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats reicht es aus, wenn der Verfahrensbeistand im Rechtsmittelverfahren in irgendeiner Weise im Kindesinteresse tätig geworden ist (BGH NJW 2010, 3449 = FamRZ 2010, 1896; BGH FamRZ 2011, 558 = JurBüro 2011, 267; Senat NJW-RR 2010, 1448 = FamRZ 2010, 1757 = JurBüro 2010, 435).
  • BGH, 17.11.2010 - XII ZB 478/10

    Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen: Vergütungsanspruch bei Tätigkeit im

    Auszug aus OLG München, 24.11.2011 - 11 WF 2054/11
    Der Gesetzgeber hat durch das Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungssteile der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften vom 30.07.2009 auf Grund einer Beschlussempfehlung und dem Bericht des Rechtsausschusses vom 22.04.2009 § 158 FamFG durch eine Einfügung in Abs. 7 Satz 2 dahin ergänzt, dass dem im zweiten und dritten Rechtszug tätigen Verfahrensbeistand ein zusätzlicher Vergütungsanspruch verschafft werden sollte (BT-Drucks. 16/12717, Seite 61; vgl. auch BGH NJW 2011, 455 = FamRZ 2011, 199 - bei "Juris" Tz. 10).
  • BGH, 19.01.2011 - XII ZB 400/10

    Vergütung des Verfahrensbeistandes für ein minderjähriges Kind im Verfahren auf

    Auszug aus OLG München, 24.11.2011 - 11 WF 2054/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats reicht es aus, wenn der Verfahrensbeistand im Rechtsmittelverfahren in irgendeiner Weise im Kindesinteresse tätig geworden ist (BGH NJW 2010, 3449 = FamRZ 2010, 1896; BGH FamRZ 2011, 558 = JurBüro 2011, 267; Senat NJW-RR 2010, 1448 = FamRZ 2010, 1757 = JurBüro 2010, 435).
  • OLG München, 20.05.2010 - 11 WF 570/10

    Sorgerechtsverfahren: Vergütung für berufsmäßig geführte

    Auszug aus OLG München, 24.11.2011 - 11 WF 2054/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats reicht es aus, wenn der Verfahrensbeistand im Rechtsmittelverfahren in irgendeiner Weise im Kindesinteresse tätig geworden ist (BGH NJW 2010, 3449 = FamRZ 2010, 1896; BGH FamRZ 2011, 558 = JurBüro 2011, 267; Senat NJW-RR 2010, 1448 = FamRZ 2010, 1757 = JurBüro 2010, 435).
  • OLG Frankfurt, 14.08.2015 - 6 WF 168/15

    Keine Ausschlussfrist für Vergütungsanspruch des Verfahrensbeistandes

    Da der Bestellungsbeschluss in 2. Instanz keine Aufhebung oder Abänderung erfahren hat, ist es auch für das Rechtsmittelverfahren bei der Bestellung des Verfahrensbeistands zu den Bedingungen des erstinstanzlichen Beschlusses geblieben (BGH FamRZ 2012, 728-729; OLG Stuttgart FamRZ 2011, 1533-1534 m. w. N.).
  • OLG Celle, 07.08.2012 - 10 UF 158/12

    Notwendigkeit eines Tätigkwerdens im Kindesinteresse für das Entstehen eines

    Darüber hinaus entsteht der Vergütungsanspruch kraft ausdrücklicher Regelung in § 158 Abs. 7 S. 2 FamFG für jeden Rechtszug erneut, solange das Beschwerdegericht die Bestellung nicht aufhebt (OLG München, Beschluss vom 24. November 2011 - 11 WF 2054/11, FamRZ 2012, 728 f.).
  • OLG München, 01.08.2013 - 11 WF 1178/13

    Geltendmachung von Kostenerstattungsansprüchen durch die Staatskasse bei

    Vielmehr wirkte die in der ersten Instanz erfolgte Bestellung auch in der zweiten Instanz fort, nachdem sie vom Beschwerdegericht nicht aufgehoben oder eingeschränkt worden war (Senatsbeschluss vom 24.11.2011 - 11 WF 2054/11 = NJW 2012, 691 = MDR 2012, 553 = JurBüro 2012, 208).
  • OLG Schleswig, 30.08.2012 - 11 SchH 3/12

    Untätigkeitsbeschwerde; Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren

    Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren vom 24.11.2011 die bestehende Regelungslücke geschlossen und einen abschließenden Rechtsbehelf geschaffen (BT-Drucks 17/3802, A., I., 6; OLG Jena FamRZ 2012, 728; OLG Düsseldorf NJW 2012, 1455; MüKoZPO- Lipp, 3. Auflage 2007, § 567, Rz. 25; Zöller- Heßler, 29. Auflage 2012, § 567, Rz. 21 b; Beck'scher Online-Kommentar-Wulf, Stand 15.07.2012, § 567, Rz. 24).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.06.2015 - L 13 SF 3/15
    Sowohl aus der Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 17/3802) als auch der sich daran anschließenden Auslegung der Rechtsprechung hat der Gesetzgeber mit diesem Gesetz die bestehende Regelungslücke geschlossen und insoweit einen abschließenden Rechtsbehelf geschaffen (OLG Jena FamRZ 2012, 728 und OLG Düsseldorf NJW 2012, 1455).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.08.2013 - L 15 P 51/13
    Sowohl aus der Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 17/3802) als auch der sich daran anschließenden Auslegung der Rechtsprechung hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren die bestehende Regelungslücke geschlossen und insoweit einen abschließenden Rechtsbehelf geschaffen, als Verfahrensbeteiligte die Verfahrensdauer rügen (OLG Jena FamRZ 2012, 728 und OLG Düsseldorf NJW 2012, 1455).
  • OLG München, 25.11.2011 - 11 WF 1577/11

    Kostenansatzverfahren nach Bestellung eines Verfahrenspflegers für minderjährige

    Soweit der Senat hierzu in seinem nicht veröffentlichten Beschluss vom 08.06.2011 - 11 WF 859/11 - eine andere Auffassung vertreten hatte, hat er diese mit Beschluss vom 24.11.2011 - 11 WF 2054/11 (zur Veröffentlichung vorgesehen) - aufgegeben (ebenso OLG Stuttgart JurBüro 2011, 379).
  • OLG München, 14.12.2011 - 11 WF 1050/11

    Verfahrensbeistandsvergütung im Sorgerechtsverfahren: Vergütungsanspruch bei

    Dies ergibt sich nach § 158 Abs. 6 FamGKG auch hinsichtlich der Übertragung des erweiterten Aufgabenkreises (vgl. Senat, Beschluss vom 24.11.2011 - 11 WF 2054/11).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 29.12.2011 - 1 WF 634/11   

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https://dejure.org/2011,49751
OLG Jena, 29.12.2011 - 1 WF 634/11 (https://dejure.org/2011,49751)
OLG Jena, Entscheidung vom 29.12.2011 - 1 WF 634/11 (https://dejure.org/2011,49751)
OLG Jena, Entscheidung vom 29. Dezember 2011 - 1 WF 634/11 (https://dejure.org/2011,49751)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 728
 
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Wird zitiert von ...

  • EGMR, 05.11.2013 - 26610/09

    HÜLSMANN v. GERMANY

    Seit Inkrafttreten der §§ 198 ff GVG haben innerstaatliche Gerichte wiederholt bestätigt, dass diese Bestimmungen auf Familiensachen vor den Zivilgerichten Anwendung finden, da der Gesetzgeber beabsichtigt habe, das Rechtsschutzproblem bei überlanger Verfahrensdauer abschließend zu lösen (siehe - unter Bezugnahme auf die Gesetzesbegründung - bspw. Thüringer OLG, 1 WF 634/11, Beschluss vom 29. Dezember 2011, Rdnrn. 10-11; Brandenburgisches OLG, 13 WF 235/11[1], Beschluss vom 6. Januar 2012, Rdnr. 4; OLG Düsseldorf, II-8 WF 21/12, 8 WF 21/12, Beschluss vom 15. Februar 2012, Rdnr. 4; OLG Bremen, 4 WF137/12, Beschluss vom 12. November 2012, Rdnrn. 10-15).
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