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   OLG München, 28.09.2011 - 12 UF 129/11   

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https://dejure.org/2011,23671
OLG München, 28.09.2011 - 12 UF 129/11 (https://dejure.org/2011,23671)
OLG München, Entscheidung vom 28.09.2011 - 12 UF 129/11 (https://dejure.org/2011,23671)
OLG München, Entscheidung vom 28. September 2011 - 12 UF 129/11 (https://dejure.org/2011,23671)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber dem minderjährigen Kind: Leistungsfähigkeitsprüfung für den nichtehelichen Vater bei Aufnahme eines Studiums nach abgeschlossener Berufsausbildung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten bei dessen Verpflichtung gegenüber einem minderjährigen Kind; Zurücktreten des Interesses des unterhaltspflichtigen Elternteils an der Aufnahme einer Aus- oder Weiterbildung hinter das Unterhaltsinteresse des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Der Netzwerktechniker und sein Kind

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Student will für seine Tochter nicht mehr zahlen - Unterhaltspflichtiger darf nach dem Ende einer Lehre kein Studium aufnehmen!

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Darf ein Unterhaltsverpflichteter ein Studium aufnehmen, wenn er keinen Kindesunterhalt zahlen kann?

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 84
  • FamRZ 2012, 795
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.05.2011 - XII ZR 70/09

    Gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern: Abänderung einer

    Auszug aus OLG München, 28.09.2011 - 12 UF 129/11
    Denn das Interesse eines unterhaltspflichtigen Elternteils tritt, unter Zurückstellung bestehender Erwerbsmöglichkeiten eine Aus- oder Weiterbildung aufzunehmen, grundsätzlich hinter dem Unterhaltsinteresse seiner Kinder zurück (BGH NJW 2011, 1874).

    Die Entscheidung des BGH vom 4.5.2011 (NJW 2011, 1874) beruht darauf, dass der dortige Unterhaltsverpflichtete noch keinerlei Berufsabschluss hatte, wohingegen im vorliegenden Fall der Antragsgegner seine Lehre erfolgreich beendet hatte.

  • OLG Bremen, 19.07.2006 - 4 UF 44/06

    Pflicht eines einem minderjährigen Kind zum Unterhalt verpflichteten Studenten

    Auszug aus OLG München, 28.09.2011 - 12 UF 129/11
    Der Abbruch einer entsprechend der Lebensplanung bereits begonnenen Ausbildung kann im Rahmen einer gesteigerten Unterhaltspflicht jedoch dann verlangt werden, wenn die Ausbildung nicht zu weit fortgeschritten ist (Grün FPR 2008, 370/371; OLG Bremen FamRZ 2007, 74 m. w. N.).
  • OLG München, 31.07.2012 - 30 UF 220/12

    Kindesunterhalt: Vorrang des Ausbildungsinteresses des Unterhaltspflichtigen vor

    Demgemäß sei durch das Oberlandesgericht München (NJW 2012, 84 ff.) entschieden worden, dass im Fall einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit sich der Vater des Kindes nicht darauf berufen könne, ein Studium zu absolvieren, wenn er bereits eine Lehre erfolgreich beendet habe, selbst wenn das Studium auf die Lehre aufbaue.

    Bei dieser Sachlage handelt es sich auf Seiten des Antragsgegners um eine - von seinen Eltern finanzierte und unterstützte - mehrstufige (Erst-) Ausbildung, die dem Unterhaltsinteresse der Kinder Lea und Joana grundsätzlich vorgeht (vgl. BGH FamRZ 2011, 1045 ff. und Ruetten FamFR 2011, 510).

    a) Entgegen der Auffassung des Antragstellers bot der im Reformhaus der Mutter erlernte Beruf des Einzelhandelskaufmanns keine ausreichende Lebensgrundlage zur Sicherung des eigenen Lebensunterhalts und des Mindestunterhalts für zwei minderjährige Kinder während des verfahrensgegenständlichen Zeitraums (vgl. auch OLG München vom 28.09.2011, NJW 2012, 84 ff. und BGH a.a.O.).

    Auf den Zeitpunkt des Zugangs der Rechtswahrungsanzeigen ist für die Frage der Zumutbarkeit nach Auffassung des Senats nicht abzustellen, da hieraus nicht zwingend der Schluss gezogen werden muss, dass der Freistaat Bayern die Ansprüche gerichtlich geltend machen wird (a. A. OLG München, NJW 2012, 84 ff.).

    Als andere leistungsfähige Verwandte kommen insbesondere die Großeltern in Betracht (vgl. Norpoth, FamFR 2011, 289 ff.; Ruetten, FamFR 2011, Seite 510; Graba NJW 2011, 1854).

  • OLG Hamm, 17.01.2013 - 2 UF 53/12

    Kindesvater schuldet Kindesunterhalt nach dem fiktiven Einkommen eines

    Eine Rückübertragung im Sinne des § 7 Abs. 4 Satz 1 UVG ist weder dargetan noch sonst erkennbar, so dass der übergegangene Unterhaltsanspruch in dieser Höhe, soweit es die Zeit vor der am 31.01.2011 eingetretenen Rechtshängigkeit betrifft, mangels Aktivlegitimation nicht geltend gemacht werden kann (vgl. OLG München, Beschluss vom 28.09.2011 - 12 UF 129/11 - FamRZ 2012, 795).
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 08.09.2011 - 1 UF 130/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,79967
OLG Braunschweig, 08.09.2011 - 1 UF 130/11 (https://dejure.org/2011,79967)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 08.09.2011 - 1 UF 130/11 (https://dejure.org/2011,79967)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 08. September 2011 - 1 UF 130/11 (https://dejure.org/2011,79967)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 795
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