Weitere Entscheidung unten: LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2012

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 05.11.2012 - 17 UF 158/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,57356
OLG Stuttgart, 05.11.2012 - 17 UF 158/12 (https://dejure.org/2012,57356)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05.11.2012 - 17 UF 158/12 (https://dejure.org/2012,57356)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05. November 2012 - 17 UF 158/12 (https://dejure.org/2012,57356)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,57356) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 1318
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Dortmund, 27.01.2010 - 9 T 432/08

    Übertragung einer Vormundschaft für ein Pflegekind auf die Pflegeeltern nach der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.11.2012 - 17 UF 158/12
    Das Jugendamt oder ein Verein sind zum Vormund nur zu bestellen, wenn kein geeigneter Einzelvormund zur Verfügung steht (ständige Rechtsprechung z.B. LG Flensburg FamRZ 2001, 445 f.; LG Wiesbaden FamRZ 2009, 2103 f; LG Dortmund FamRZ 2010, 1170 f; OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 742 ff.).
  • OLG Brandenburg, 13.12.2010 - 13 UF 96/10

    Vormundschaft: Notwendigkeit der Anordnung einer Ergänzungspflegschaft zur

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.11.2012 - 17 UF 158/12
    Das Jugendamt oder ein Verein sind zum Vormund nur zu bestellen, wenn kein geeigneter Einzelvormund zur Verfügung steht (ständige Rechtsprechung z.B. LG Flensburg FamRZ 2001, 445 f.; LG Wiesbaden FamRZ 2009, 2103 f; LG Dortmund FamRZ 2010, 1170 f; OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 742 ff.).
  • LG Wiesbaden, 03.09.2008 - 4 T 663/07

    Anforderungen an eine Übertragung der Vormundschaft für ein minderjähriges Kind

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.11.2012 - 17 UF 158/12
    Das Jugendamt oder ein Verein sind zum Vormund nur zu bestellen, wenn kein geeigneter Einzelvormund zur Verfügung steht (ständige Rechtsprechung z.B. LG Flensburg FamRZ 2001, 445 f.; LG Wiesbaden FamRZ 2009, 2103 f; LG Dortmund FamRZ 2010, 1170 f; OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 742 ff.).
  • LG Flensburg, 18.02.2000 - 5 T 187/99

    Übertragung der Vormundschaft für Kinder auf das Jugendamt; Anfechtung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.11.2012 - 17 UF 158/12
    Das Jugendamt oder ein Verein sind zum Vormund nur zu bestellen, wenn kein geeigneter Einzelvormund zur Verfügung steht (ständige Rechtsprechung z.B. LG Flensburg FamRZ 2001, 445 f.; LG Wiesbaden FamRZ 2009, 2103 f; LG Dortmund FamRZ 2010, 1170 f; OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 742 ff.).
  • BVerfG, 30.08.2023 - 1 BvR 1654/22

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen familiengerichtliche Entscheidungen

    Als dem Jugendamt vorrangig in Frage kommende Einzelvormünder waren deshalb auf der Grundlage von § 1791b BGB a.F. etwa den Mündeln nahestehende Personen, wie etwa Pflegeeltern, in Betracht zu ziehen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 5. November 2012 - 17 UF 158/12 -, Rn. 21 ff.; Veit, in: Staudinger, BGB, 2020, § 1791b Rn. 9).
  • OLG Nürnberg, 12.05.2014 - 11 WF 1596/13

    Entscheidung zur Auswahl des Vormunds: Beschwerdebefugnis der Pflegeeltern;

    So hätten die Oberlandesgerichte Stuttgart (Beschluss vom 05.11.2012 Az. 17 UF 158/12), Bamberg (Beschluss vom 17.10.2011 Az.: 7 WF 350/11) und Celle (Beschluss vom 19.07.2012 Az.: 21 UF 119/12) ohne weiteres eine Beschwerdeberechtigung der Pflegeeltern angenommen.
  • OLG Frankfurt, 07.02.2018 - 4 UF 226/17

    Auflösung der gemeinsamen Sorge bei Dissens über Durchführung des Wechselmodells

    Von einer erneuten Anhörung der Kinder in der Beschwerdeinstanz war im Hinblick auf ihre wegen des elterlichen Konflikts ohnehin bestehende erhebliche psychische Belastung abzusehen, § 159 Abs. 2, 3 FamFG (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 2013, 1318).
  • OLG Brandenburg, 11.02.2020 - 9 UF 255/19

    Bestellung zu ehrenamtlichen Pflegern

    Das Jugendamt oder ein Verein sind zum Vormund nur zu bestellen, wenn kein geeigneter Einzelvormund zur Verfügung steht (erkennender Senat, FamRZ 2014, 1863; OLG Stuttgart, FamRZ 2013, 1318; OLG Nürnberg, FamRZ 2012, 1959).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2012 - L 2 U 224/12 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,45165
LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2012 - L 2 U 224/12 B (https://dejure.org/2012,45165)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.12.2012 - L 2 U 224/12 B (https://dejure.org/2012,45165)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. Dezember 2012 - L 2 U 224/12 B (https://dejure.org/2012,45165)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,45165) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 1318
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 26.08.1988 - 7 AZR 746/87

    Prozessfähigkeit einer natürlichen Person - Nachgehen von Zweifeln an der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2012 - L 2 U 224/12
    Denn es ist davon auszugehen, dass nach der Lebenserfahrung Störungen der Geistestätigkeit Ausnahmeerscheinungen sind (BAG, Urteil vom 26. August 1988, 7 AZR 746/87, Rn. 28, m.w.N., zitiert nach Juris).
  • BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 733/98

    Klärung der Prozeßfähigkeit einer Partei

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2012 - L 2 U 224/12
    Lässt sich die Prozessfähigkeit nach Erschöpfung aller erschließbaren Erkenntnisquellen nicht feststellen, verbleiben jedoch hinreichende Anhaltspunkte für eine Prozessunfähigkeit bzw. erhebliche Zweifel an einer Prozessfähigkeit, so gehen nach ständiger Rechtsprechung erst die in diesem Sinne "nicht aufklärbaren Zweifel" zu Lasten der betroffenen Partei, d.h. die "objektive Beweislast" im Sinne eines Risikos der Nichterweislichkeit seiner Prozessfähigkeit ist vom Kläger zu tragen (BGH, Urteil vom 9. Januar 1996, VI ZR 94/95, Rn. 9, 10; BAG, Urteil vom 20. Januar 2000, 2 AZR 733/98, Rn. 24, beide zitiert nach Juris).
  • BFH, 09.09.2004 - III B 165/03

    Prüfung der Prozessfähigkeit von Amts wegen; Rüge der Verletzung rechtlichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2012 - L 2 U 224/12
    Dabei kommt es entscheidend darauf an, ob der Betreffende in der Lage ist, seine Entscheidungen von vernünftigen Erwägungen abhängig zu machen (vgl. BFH, Beschluss vom 9. September 2004, III B 165/03, Rn. 4, zitiert nach Juris).
  • BGH, 19.06.1970 - IV ZR 83/69

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist im

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2012 - L 2 U 224/12
    Dies ist nicht mehr der Fall, wenn die Willensbetätigung nicht auf rationalen Erwägungen beruht, sondern unkontrollierbaren Trieben oder Vorstellungen unterworfen ist (BGH, Urteil vom 19. Juni 1970, IV ZR 83/69, Rn. 13, zitiert nach Juris).
  • BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95

    Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2012 - L 2 U 224/12
    Abzustellen ist allein darauf, ob eine freie Entscheidung nach Abwägung des Für und Wider bei sachlicher Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich erscheint oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, weil diese aufgrund einer krankhaften Störung der Willenstätigkeit entfallen ist (BGH, Urteil vom 5. Dezember 1995, XI ZR 70/95, Rn. 11, zitiert nach Juris).
  • BGH, 09.01.1996 - VI ZR 94/95

    Pflicht des Klägers zum Nachweis der Prozeßfähigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2012 - L 2 U 224/12
    Lässt sich die Prozessfähigkeit nach Erschöpfung aller erschließbaren Erkenntnisquellen nicht feststellen, verbleiben jedoch hinreichende Anhaltspunkte für eine Prozessunfähigkeit bzw. erhebliche Zweifel an einer Prozessfähigkeit, so gehen nach ständiger Rechtsprechung erst die in diesem Sinne "nicht aufklärbaren Zweifel" zu Lasten der betroffenen Partei, d.h. die "objektive Beweislast" im Sinne eines Risikos der Nichterweislichkeit seiner Prozessfähigkeit ist vom Kläger zu tragen (BGH, Urteil vom 9. Januar 1996, VI ZR 94/95, Rn. 9, 10; BAG, Urteil vom 20. Januar 2000, 2 AZR 733/98, Rn. 24, beide zitiert nach Juris).
  • OLG Köln, 29.09.2020 - 3 U 75/18

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Prozessfähigkeit einer

    Eine Erstellung eines Sachverständigengutachtens nach Aktenlage ist grundsätzlich möglich, gerade wenn die Probanden zu vereinbarten Untersuchungsterminen nicht erscheinen (LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. vom 17.12.2012 - L 2 U 224/12 B, juris Rn. 11) und der Sachverständige dieses ohne persönliche Begutachtung aus medizinischer Sicht erstellen kann (OLG Frankfurt, Urt. v. 28.11.1991 - 15 U 13/89, NJW-RR 1992, 763).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht