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   BGH, 03.07.2013 - XII ZB 220/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,14869
BGH, 03.07.2013 - XII ZB 220/12 (https://dejure.org/2013,14869)
BGH, Entscheidung vom 03.07.2013 - XII ZB 220/12 (https://dejure.org/2013,14869)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 2013 - XII ZB 220/12 (https://dejure.org/2013,14869)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1601 BGB, § 1610 Abs 2 BGB
    Kindesunterhalt: Unterhaltsanspruch für eine drei Jahre nach Schulabschluss beginnende Ausbildung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausbildungsunterhaltsanspruch eines unterhaltsberechtigten Kindes gegen die Eltern bei Ausbildungsplatzaufnahme aufgrund eines notenschwachen Schulabschlusses erst nach drei Jahren

  • rewis.io

    Kindesunterhalt: Unterhaltsanspruch für eine drei Jahre nach Schulabschluss beginnende Ausbildung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; BGB § 1610 Abs. 2
    Ausbildungsunterhaltsanspruch eines unterhaltsberechtigten Kindes gegen die Eltern bei Ausbildungsplatzaufnahme aufgrund eines notenschwachen Schulabschlusses erst nach drei Jahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (32)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Ausbildungsunterhalt für eine Erstausbildung auch nach dreijähriger Verzögerung durch Praktika und Aushilfstätigkeiten möglich

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Fleichereifachverkäuferin-Azubine mit 21

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Unterhalt auch nach 3-jährigem Praktikum

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Ausbildungsunterhalt für eine Erstausbildung auch nach 3-jähriger Verzögerung durch Praktika und Aushilfstätigkeiten möglich

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Ausbildungsunterhalt für eine Erstausbildung auch nach dreijähriger Verzögerung durch Praktika

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    3 Jahre Praktikum - und doch noch Ausbildungsunterhalt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausbildungsunterhalt nach 3 Jahren Praktikum

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Ausbildungsunterhalt für eine Erstausbildung nach dreijähriger Verzögerung?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ausbildungsunterhalt für eine Erstausbildung auch nach dreijähriger Verzögerung durch Praktika und Aushilfstätigkeiten möglich

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Ausbildungsunterhalt für eine Erstausbildung auch nach dreijähriger Verzögerung durch Praktika und Aushilfstätigkeiten möglich

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Ausbildungsunterhalt für eine Erstausbildung auch nach dreijähriger Verzögerung durch Praktika und Aushilfstätigkeiten möglich

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zum Ausbildungsunterhalt für eine Erstausbildung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausbildungsunterhaltsanspruch auch bei gewisser Ausbildungsverzögerung möglich

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Vorerbe wird zum Vollerben

  • baumann-recht.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Anspruch auf Unterhalt für eine drei Jahre nach Schulabschluss beginnende Ausbildung

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Ausbildungsunterhalt nach dreijähriger Verzögerung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Ausbildungsunterhalt für eine Erstausbildung auch nach dreijähriger Verzögerung durch Praktika und Aushilfstätigkeiten möglich

  • przytulla.de (Kurzinformation)

    Einbüßung des Unterhaltsanspruches bei Verletzung der Obliegenheit, die Berufsausbildung mit Fleiß und der gebotenen Zielstrebigkeit in angemessener und üblicher Zeit zu beenden

  • przytulla.de (Kurzinformation)

    Ausbildungsunterhalt für Kinder

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)

    Zur Reichweite des Ausbildungsunterhalts für volljährige Kinder

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kindesunterhalt:

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Ausbildungsunterhalt auch nach dreijähriger Unterbrechung

  • bista.de (Kurzinformation)

    Unterhalt auch nach drei Jahre verspätetem Ausbildungsbeginn

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Ausbildungsunterhalt für eine Erstausbildung auch nach dreijähriger Verzögerung durch Praktika und Aushilfstätigkeiten möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ausbildungsunterhalt - auch nach jahrelangen Praktika

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Familienrecht: Kindesunterhalt muss auch bei verzögert begonnener Erstausbildung gezahlt werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anspruch des Kindes auf Ausbildungsunterhalt

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Ausbildungsunterhalt auch nach dreijähriger Verzögerung infolge von Praktika und Aushilfstätigkeiten

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Rechtmäßige Verzögerung des Ausbildungsbeginns

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vater muss Ausbildungsunterhalt auch nach langer Pause zwischen Schulabschluss und Erstausbildung Zahlen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schuldet ein Elternteil Ausbildungsunterhalt auch nach dreijähriger Verzögerung?

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Ausbildungsunterhalt für Erstausbildung auch nach drei Jahren Verzögerung

Besprechungen u.ä.

  • rechtsportal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ausbildungsunterhaltsanspruch bei verzögertem Ausbildungsbeginn

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Kindesunterhalt
    Der Kindesunterhalt im Einzelnen
    Unterhaltsbedarf
    Volljährige Kinder
    Bedürftigkeit des Kindes
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 2751
  • MDR 2013, 975
  • FamRZ 2013, 1375
  • FamRZ 2013, 1475
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.06.2011 - XII ZR 127/09

    Ausbildungsunterhalt: Unterhaltsanspruch bei verzögertem Ausbildungsbeginn wegen

    Auszug aus BGH, 03.07.2013 - XII ZB 220/12
    Verletzt dieses aber nachhaltig seine Obliegenheit, die Ausbildung planvoll und zielstrebig aufzunehmen und durchzuführen, büßt es seinen Unterhaltsanspruch ein und muss sich darauf verweisen lassen, seinen Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen (Senatsurteile vom 4. März 1998 - XII ZR 173/96 - FamRZ 1998, 671 und vom 29. Juni 2011 - XII ZR 127/09 - FamRZ 2011, 1560 Rn. 15).

    Selbst wenn er bisher noch keine Berufsausbildung erfahren hat, kann eine lange Verzögerung dazu führen, dass sein Ausbildungsanspruch entfällt und er sich daher seinen Lebensunterhalt mit ungelernten Tätigkeiten oder aufgrund sonstiger Begabung und Fertigkeiten verdienen muss (Senatsurteile vom 4. März 1998 - XII ZR 173/96 - FamRZ 1998, 671 und vom 29. Juni 2011 - XII ZR 127/09 - FamRZ 2011, 1560 Rn. 16).

    Maßgeblich ist, ob den Eltern unter Berücksichtigung aller Umstände die Leistung von Ausbildungsunterhalt in den Grenzen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit noch zumutbar ist (Senatsurteil vom 29. Juni 2011 - XII ZR 127/09 - FamRZ 2011, 1560 Rn. 17 mwN).

    So ist einerseits anerkannt, dass subjektive Beeinträchtigungen des Unterhaltsberechtigten, die diesem nicht vorwerfbar sind, wie etwa eine psychische Erkrankung, die verzögerte Aufnahme eines Studiums rechtfertigen können (vgl. Senatsurteil vom 29. Juni 2011 - XII ZR 127/09 - FamRZ 2011, 1560 Rn. 18 mwN).

    Schließlich ist es nicht zu beanstanden und von der Rechtsbeschwerde im Übrigen auch nicht gerügt, dass das Oberlandesgericht eine Verwirkung des Unterhaltsanspruchs nach § 1611 BGB abgelehnt hat (vgl. dazu auch Senatsurteile vom 25. Januar 1995 - XII ZR 240/93 - FamRZ 1995, 475, 476 und vom 29. Juni 2011 - XII ZR 127/09 - FamRZ 2011, 1560 Rn. 27).

  • BGH, 04.03.1998 - XII ZR 173/96

    Obliegenheiten des Ausbildungsunterhaltsberechtigten

    Auszug aus BGH, 03.07.2013 - XII ZB 220/12
    Verletzt dieses aber nachhaltig seine Obliegenheit, die Ausbildung planvoll und zielstrebig aufzunehmen und durchzuführen, büßt es seinen Unterhaltsanspruch ein und muss sich darauf verweisen lassen, seinen Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen (Senatsurteile vom 4. März 1998 - XII ZR 173/96 - FamRZ 1998, 671 und vom 29. Juni 2011 - XII ZR 127/09 - FamRZ 2011, 1560 Rn. 15).

    Selbst wenn er bisher noch keine Berufsausbildung erfahren hat, kann eine lange Verzögerung dazu führen, dass sein Ausbildungsanspruch entfällt und er sich daher seinen Lebensunterhalt mit ungelernten Tätigkeiten oder aufgrund sonstiger Begabung und Fertigkeiten verdienen muss (Senatsurteile vom 4. März 1998 - XII ZR 173/96 - FamRZ 1998, 671 und vom 29. Juni 2011 - XII ZR 127/09 - FamRZ 2011, 1560 Rn. 16).

    Dabei kann auch ins Gewicht fallen, dass es sich um Zeiträume handelt, in denen steuerliche Erleichterungen, Kindergeld oder kindbezogene Gehaltsbestandteile aufgrund des fortgeschrittenen Alters des Kindes unabhängig von seinem Ausbildungsstand wegfallen (Senatsurteil vom 4. März 1998 - XII ZR 173/96 - FamRZ 1998, 671, 672).

  • BGH, 25.01.1995 - XII ZR 240/93

    Verwirkung des Unterhaltsanspruchs eines volljährigen Kindes

    Auszug aus BGH, 03.07.2013 - XII ZB 220/12
    Schließlich ist es nicht zu beanstanden und von der Rechtsbeschwerde im Übrigen auch nicht gerügt, dass das Oberlandesgericht eine Verwirkung des Unterhaltsanspruchs nach § 1611 BGB abgelehnt hat (vgl. dazu auch Senatsurteile vom 25. Januar 1995 - XII ZR 240/93 - FamRZ 1995, 475, 476 und vom 29. Juni 2011 - XII ZR 127/09 - FamRZ 2011, 1560 Rn. 27).
  • BGH, 05.11.1997 - XII ZR 20/96

    Berücksichtigung von Vermögenswerten des volljährigen Kindes im Rahmen des

    Auszug aus BGH, 03.07.2013 - XII ZB 220/12
    Unabhängig davon, dass dem Kind ein schulisches Versagen während seiner Minderjährigkeit ohnehin kaum vorgeworfen werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 5. November 1997 - XII ZR 20/96 - FamRZ 1998, 367, 370 zu § 1611 Abs. 2 BGB), ist nach den getroffenen Feststellungen das Wiederholen der Schulklasse ebenso wie der vergleichsweise schlechte Notendurchschnitt des Abgangszeugnisses auch auf die von der Antragstellerin nicht zu vertretende familiäre Situation einschließlich des Aufenthaltswechsels von den Niederlanden nach Deutschland und den damit verbundenen Wechsel des Schulsystems zurückzuführen.
  • BGH, 18.01.2012 - XII ZR 15/10

    Kindesunterhalt: Selbstbehalt gegenüber volljährigen Kindern

    Auszug aus BGH, 03.07.2013 - XII ZB 220/12
    Etwas anderes folgt auch nicht aus den erhöhten Selbstbehalten, die der Senat gegenüber einem vormals wirtschaftlich selbstständigen Kind gebilligt hat (Senatsurteil vom 18. Januar 2012 - XII ZR 15/10 - FamRZ 2012, 530 Rn. 20).
  • BGH, 03.05.2017 - XII ZB 415/16

    Grenzen des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt

    Verletzt dieses aber nachhaltig seine Obliegenheit, die Ausbildung planvoll und zielstrebig aufzunehmen und durchzuführen, büßt es seinen Unterhaltsanspruch ein und muss sich darauf verweisen lassen, seinen Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen (Senatsbeschlüsse vom 8. März 2017 - XII ZB 192/16 - juris Rn. 17 und vom 3. Juli 2013 - XII ZB 220/12 - FamRZ 2013, 1375 Rn. 14 mwN).

    Maßgeblich hierfür ist, ob den Eltern unter Berücksichtigung aller Umstände die Leistung von Ausbildungsunterhalt in den Grenzen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit noch zumutbar ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. März 2017 - XII ZB 192/16 - juris Rn. 18 und vom 3. Juli 2013 - XII ZB 220/12 - FamRZ 2013, 1375 Rn. 16 mwN; Senatsurteile vom 29. Juni 2011 - XII ZR 127/09 - FamRZ 2011, 1560 Rn. 17 und vom 23. Mai 2001 - XII ZR 148/99 - FamRZ 2001, 1601, 1602).

    Bedeutung kann in diesem Zusammenhang erlangen, ob es sich um Zeiträume handelt, in denen steuerliche Erleichterungen, Kindergeld oder kindbezogene Gehaltsbestandteile aufgrund des fortgeschrittenen Alters des Kindes unabhängig von seinem Ausbildungsstand wegfallen (Senatsbeschluss vom 3. Juli 2013 - XII ZB 220/12 - FamRZ 2013, 1375 Rn. 18 und Senatsurteil vom 4. März 1998 - XII ZR 173/96 - FamRZ 1998, 671, 672).

  • BGH, 08.03.2017 - XII ZB 192/16

    Kindesunterhalt: Ausbildungsunterhalt in den sogenannten

    Verletzt dieses aber nachhaltig seine Obliegenheit, die Ausbildung planvoll und zielstrebig aufzunehmen und durchzuführen, büßt es seinen Unterhaltsanspruch ein und muss sich darauf verweisen lassen, seinen Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen (Senatsbeschluss vom 3. Juli 2013 - XII ZB 220/12 - FamRZ 2013, 1375 Rn. 14 mwN).

    Selbst wenn er bisher noch keine Berufsausbildung erfahren hat, kann eine lange Verzögerung dazu führen, dass sein Ausbildungsanspruch entfällt und er sich daher seinen Lebensunterhalt mit ungelernten Tätigkeiten oder aufgrund sonstiger Begabung und Fertigkeiten verdienen muss (Senatsbeschluss vom 3. Juli 2013 - XII ZB 220/12 - FamRZ 2013, 1375 Rn. 15 mwN).

    Maßgeblich ist, ob den Eltern unter Berücksichtigung aller Umstände die Leistung von Ausbildungsunterhalt in den Grenzen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit noch zumutbar ist (Senatsbeschluss vom 3. Juli 2013 - XII ZB 220/12 - FamRZ 2013, 1375 Rn. 16 mwN).

  • BGH, 09.07.2014 - XII ZB 661/12

    Kindesunterhalt: Bemessung des Unterhalts eines im Inland lebenden minderjährigen

    Ob eine Anpassung des Selbstbehalts erforderlich ist, wenn der Unterhaltspflichtige, der sich im Ausland aufhält, einem von den Annahmen der Tabelle wesentlich abweichenden Preisniveau ausgesetzt ist, unterliegt ebenfalls der tatrichterlichen Beurteilung (Senatsbeschluss vom 3. Juli 2013 - XII ZB 220/12 - FamRZ 2013, 1375 Rn. 29).
  • OLG Karlsruhe, 05.08.2016 - 5 UF 87/14

    Kindesunterhalt: Ermittlung der Leistungsfähigkeit eines in der Schweiz lebenden

    (2) Die Leistungsfähigkeit des im Ausland lebenden Unterhaltspflichtigen ist zu ermitteln, indem die auf deutsche Verhältnisse zugeschnittenen Mindestbedarfswerte auf die im Ausland geltende Kaufkraft umgerechnet werden (vgl. BGH vom 03.07.2013 - XII ZB 220/12, Juris Rn. 29).
  • OLG Saarbrücken, 21.07.2014 - 9 WF 49/14

    Unterhalt des minderjährigen Kindes: Verwirkungseinwand gegen Unterhaltsansprüche

    Verletzt dieses aber nachhaltig seine Obliegenheit, die Ausbildung planvoll und zielstrebig aufzunehmen und durchzuführen, büßt es seinen Unterhaltsanspruch ein und muss sich darauf verweisen lassen, seinen Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen (BGH, FamRZ 2013, 1375).
  • KG, 10.06.2015 - 13 UF 12/15

    Wegfall des Ausbildungsunterhaltsanspruch des volljährigen Kindes bei

    Der Ausbildungsunterhalt ist von vornherein ein zweckgebundener Unterhalt; die Unterhaltspflicht der Eltern entfällt auch ohne dass die Voraussetzungen für eine Verwirkung (§ 1611 BGB) vorliegen müssten, sobald das Kind seine Obliegenheit vernachlässigt, die Ausbildung planvoll und zielstrebig aufzunehmen und weiter zu betreiben (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 2013 - XII ZB 220/12, FamRZ 2013, 1375 [bei juris Rz. 14ff.]; BGH, Urteil vom 4. März 1998 - XII ZR 173/96, FamRZ 1998, 671 [bei juris Rz. 9] sowie Eschenbruch/Schürmann/Menne-Schwonberg, Der Unterhaltsprozess [6. Aufl. 2013], Kap. 2 Rn. 711; Palandt/Brudermüller, BGB [74. Aufl. 2015], § 1610 Rn. 19, 22).
  • OLG Stuttgart, 22.11.2018 - 11 UF 159/18

    Ausbildungsunterhalt: Ausbildungsgang "Mittlere Reife-Berufsausbildung-Studium"

    Dies gilt umso mehr, als die Tochter ... bereits im Januar 2019 das 25. Lebensjahres vollendet haben wird und danach kein Anspruch auf Kindergeld mehr besteht (BGH Beschluss vom 03.07.2013 - XII ZB 220/12).

    Zu diesen Kosten kämen nun noch fast bis zur Berentung des Antragsgegners ... weitere neben dem Elementarunterhalt zu erbringende Studienkosten von 36 x 590 EUR (insgesamt 21.240 EUR) für das Bachelor-Studium und 24 x 527 EUR (insgesamt 12.648 EUR) für das Master-Studium, was angesichts des fortgeschrittenen Alters der Antragsgegner eine angemessene und erforderliche Altersvorsorge nicht ermöglichen würde (BGH Beschluss vom 03.07.2013 - XII ZB 220/12 - Rz. 18; Schulz/Hauß/Maier, Familienrecht, 3. Aufl.2018, § 1602 BGB, Rn. 16).

  • AG Wismar, 16.11.2016 - 3 F 812/16

    Aussetzung der Vollstreckung aus einem Unterhaltstitel: Gleichstellung des

    Verletzt dieses aber nachhaltig seine Obliegenheit, die Ausbildung planvoll und zielstrebig aufzunehmen und durchzuführen, büßt es seinen Unterhaltsanspruch ein und muss sich darauf verweisen lassen, seinen Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen (BGH, Beschluss vom 03.07.2013 - Az.: XII ZB 220/12 -, zitiert nach juris).
  • OLG Celle, 19.11.2015 - 17 WF 242/15

    Anspruch der unterhaltsberechtigten Tochter auf Ausbildungsunterhalt bei Aufnahme

    Der Antragsgegner hat in seiner Antragserwiderung zu Recht darauf hingewiesen, dass dem Anspruch auf Ausbildungsunterhalt der Grundsatz der Gegenseitigkeit in dem Sinne zugrunde liegt, dass es dem unterhaltsberechtigten Kind obliegt, nach Abschluss der Schulausbildung die berufliche oder weiterführende schulische Ausbildung zeitnah zu beginnen (vgl. BGH FamRZ 2013, 1375 ; FA-FamR/ Seiler, 10. Aufl., Kap. 6 Rn. 298).
  • OLG Saarbrücken, 11.02.2015 - 9 UF 71/14

    Ausbildungsunterhalt: Obliegenheitsverstoß des Unterhaltsberechtigten durch

    Verletzt dieses aber nachhaltig seine Obliegenheit, die Ausbildung planvoll und zielstrebig aufzunehmen und durchzuführen, büßt es seinen Unterhaltsanspruch ein und muss sich darauf verweisen lassen, seinen Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen (BGH, Beschl. v. 3. Juli 2013 - XII ZB 220/12, NJW 2013, 2751, m.w.N.).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 08.10.2021 - L 2 AL 49/14

    Berufsausbildungsbeihilfe - Einkommensanrechnung - Ausschluss der Anrechnung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2014 - 12 B 774/14

    Pflicht des Elternteils eines BAföG -Empfängers zur formularmäßigen Erklärung

  • VG Augsburg, 13.10.2015 - Au 3 K 15.912

    Ausbildungsförderung; Anrechnung eigenen Vermögens; rechtsmissbräuchliche

  • VG Augsburg, 16.12.2014 - Au 3 K 14.921

    Ausbildungsförderung; Rücknahme für die Vergangenheit; Rückforderung; Anrechnung

  • AG Detmold, 17.01.2017 - 33 F 126/16

    Mehrfaches Wiederholen von Jahrgangsstufen, Nichtbestehen Abitur,

  • VG München, 10.12.2015 - M 15 K 14.1073

    Rückforderung von Ausbildungsförderung für den Besuch einer Berufsoberschule

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