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   OVG Saarland, 29.01.2013 - 3 A 206/12   

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OVG Saarland, 29.01.2013 - 3 A 206/12 (https://dejure.org/2013,1430)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29.01.2013 - 3 A 206/12 (https://dejure.org/2013,1430)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29. Januar 2013 - 3 A 206/12 (https://dejure.org/2013,1430)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 30 Abs 3 S 2 SGB 1, § 27 Abs 1 SGB 8, § 35 SGB 8, § 78b SGB 8, § 86 Abs 1 S 2 SGB 8
    Zahlungsanspruch eines Trägers der Freien Jugendhilfe gegen einen öffentlichen Jugendhilfeträger wegen im Rahmen einer Jugendhilfemaßnahme erbrachter Leistungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlungsanspruch eines Trägers der Freien Jugendhilfe gegen einen öffentlichen Jugendhilfeträger wegen i.R.e. Jugendhilfemaßnahme erbrachten Leistungen; Verpflichtung eines Jugendhilfeträgers zur Übernahme der Kosten für eine Jugendhilfemaßnahme nach Wechsel der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zahlungsanspruch eines Trägers der Freien Jugendhilfe gegen einen öffentlichen Jugendhilfeträger wegen i.R.e. Jugendhilfemaßnahme erbrachten Leistungen; Verpflichtung eines Jugendhilfeträgers zur Übernahme der Kosten für eine Jugendhilfemaßnahme nach Wechsel der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 1769
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • VG Saarlouis, 29.03.2012 - 3 K 1260/10

    Kostenerstattung nach Fallübernahme, hier: gewöhnlicher Aufenthalt

    Auszug aus OVG Saarland, 29.01.2013 - 3 A 206/12
    Unter entsprechender Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 29.3.2012 - 3 K 1260/10 - wird die Klage insgesamt abgewiesen.

    Mit Urteil vom 29.3.2012 - 3 K 1260/10 - hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes den Beklagten verurteilt, an die Klägerin 12.662,39 Euro nebst 8 % Zinsen über dem Basissatz seit 6.6.2009 zu zahlen.

    unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 29.3.2012 - 3 K 1260/10 - die Klage insgesamt abzuweisen.

    Von daher ist der Berufung des Beklagten stattzugeben und die Klage unter entsprechender Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 29.3.2012 - 3 K 1260/10 - insgesamt abzuweisen.

  • BVerwG, 27.05.1993 - 5 C 41.90

    Jugendwohlfahrt - Zuständigkeit - Freiwillige Erziehungshilfe - Jugendamt

    Auszug aus OVG Saarland, 29.01.2013 - 3 A 206/12
    BVerwG, Urteil vom 27.5.1993 - 5 C 41.90 -, juris.

    BVerwG, Urteil vom 27.5.1993 - 5 C 41.90 -, juris.

    so auch bereits BVerwG, Urteil vom 27.5.1993 - 5 C 41.90 -, juris.

  • BVerwG, 14.11.2002 - 5 C 51.01

    Fortsetzung" einer Jugendhilfeleistung durch Leistungsablehnung; Kostenerstattung

    Auszug aus OVG Saarland, 29.01.2013 - 3 A 206/12
    BVerwG, Urteil vom 14.11.2002 - 5 C 51/01 -, BVerwGE 117, 179.

    BVerwG, Beschluss vom 24.9.2007 - 5 B 154.07 - und Urteil vom 14.11.2002 - 5 C 51.01 -, juris.

  • BVerwG, 14.11.2002 - 5 C 57.01

    Fortsetzung einer Jugendhilfeleistung (hier: Unterbringung in Kindertagesstätte;

    Auszug aus OVG Saarland, 29.01.2013 - 3 A 206/12
    BVerwG, Urteil vom 14.11.2002 - 5 C 57.01 -, juris.
  • BVerwG, 09.12.2004 - 5 B 80.04

    Bestimmung der Rechtsgrundlage eines Übergangs der vertraglich begründeten

    Auszug aus OVG Saarland, 29.01.2013 - 3 A 206/12
    so bereits BVerwG, Beschluss vom 9.12.2004 - 5 B 80.04 -, m.w.N.; BayVGH, Urteil vom 27.5.2004 - 12 B 00.2002; juris.
  • BVerwG, 10.08.2007 - 5 B 179.06

    Bestehen von Bereicherungsansprüchen des Pflegedienstes gegen eine Krankenkasse

    Auszug aus OVG Saarland, 29.01.2013 - 3 A 206/12
    so für sozialhilferechtliche Ansprüche BVerwG, Beschluss vom 10.8.2007 - 5 B 179.06 -, juris.
  • BVerwG, 24.09.2007 - 5 B 154.07

    Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hat keinen Erfolg; die von

    Auszug aus OVG Saarland, 29.01.2013 - 3 A 206/12
    BVerwG, Beschluss vom 24.9.2007 - 5 B 154.07 - und Urteil vom 14.11.2002 - 5 C 51.01 -, juris.
  • VGH Bayern, 27.05.2004 - 12 B 00.2002
    Auszug aus OVG Saarland, 29.01.2013 - 3 A 206/12
    so bereits BVerwG, Beschluss vom 9.12.2004 - 5 B 80.04 -, m.w.N.; BayVGH, Urteil vom 27.5.2004 - 12 B 00.2002; juris.
  • BVerwG, 28.01.1988 - 5 ER 202.88

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Saarland, 29.01.2013 - 3 A 206/12
    hierzu bereits BVerwG, Urteil vom 28.1.1988 - 5 ER 202.88 -, Buchholz 436.51 § 30 JWG Nr. 1.
  • BVerwG, 30.09.1993 - 5 C 41.91

    Sozialhilfe - Pflegesatzvereinbarung - Mehrkostenvorbehalt - Ermessen -

    Auszug aus OVG Saarland, 29.01.2013 - 3 A 206/12
    so OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8.12.1994 - 24 A 3212/92 - zur insoweit vergleichbaren Vorschrift des § 93 Abs. 2 BSHG, juris; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 30.9.1993 - 5 C 41.91 -, BVerwGE 94, 202.
  • BVerwG, 08.12.2006 - 5 B 65.06

    Bewertung eines unter strafrechtlichen Gesichtspunkten erzwungenen Aufenthaltes;

  • BVerwG, 30.09.2009 - 5 C 18.08

    Vollzeitpflege; Pflegefamilie; Pflegeperson; Pflegekind; Pflegestellenort;

  • BVerwG, 09.12.2010 - 5 C 18.09

    Ausgleichsleistung; Besatzungsrecht; Bemessungsgrundlage; Bilanz; Demontage;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.1994 - 24 A 3212/92

    Kostenübernahmeerklärung; Sozialhilfeträger; Anspruchsgrundlage für

  • BVerwG, 29.09.2010 - 5 C 21.09

    Aufenthalt; elterliche Sorge; Einrichtung; Einrichtungskette; Einrichtungsort;

  • OVG Saarland, 10.09.2018 - 2 A 161/18

    Jugendhilferechtlicher Anspruch einer privaten Einrichtung aus abgetretenem Recht

    Das Oberverwaltungsgericht wies die Berufung mit Beschluss vom 4.7.2012 zugelassen und mit Urteil vom 29.1.2013 - 3 A 206/12 - unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung die Klage ab.

    Zur Begründung hat sie sich auf das im Verfahren - 3 A 206/12 - ergangene Urteil des OVG des Saarlandes bezogen und geltend gemacht, nach der erfolgten Abtretung sei sie nun aktivlegitimiert.

    Insbesondere habe die kenntnisabhängige Verjährungsfrist nicht erst mit der Kenntnisnahme der Klägerin von der Entscheidung des OVG des Saarlandes vom 29.1.2013 - 3 A 206/12 - begonnen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und der Verfahren 3 K 1260/10 (VG), 3 A 206/12 (OVG) sowie der beigezogenen Verwaltungsakten des Beklagten (2 Hefter) verwiesen, der Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

    Denn die Abtretung soll dazu dienen, dass die Klägerin ihre Aufwendungen ersetzt erhält, die im Vorgriff auf Jugendhilfeleistungen gemacht worden sind (vgl. § 53 Abs. 2 Nr. 1 SGB I).(vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 29.1.2013 - 3 A 206/12 - unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 27.5.1993 - 5 C 41/90 -, juris) Der Jugendhilfeanspruch des Personensorgeberechtigten gemäß § 27 Abs. 1 SGB VIII besteht darin, dass er von den durch die Unterbringung des Hilfebedürftigen in der Einrichtung der Klägerin entstandenen Kosten freigestellt wird.

    Das hat die nicht unentgeltliche Betreuung des Hilfeempfängers durch die Klägerin jedoch nicht bewirkt.(OVG des Saarlandes, Urteil vom 29.1.2013 - 3 A 206/12 -) Soweit ein Dritter, hier die Klägerin, nur eine tatsächliche Betreuung erbringt, die dafür anfallenden Kosten aber gerade nicht tragen will, ist der Jugendliche nach wie vor auf Hilfe angewiesen, sein Jugendhilfeanspruch also noch nicht erfüllt.

    Die örtliche Zuständigkeit des Beklagten für den streitgegenständlichen Zeitraum steht aufgrund der rechtskräftigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 29.1.2013 - 3 A 206/12 - fest.

    Der von der Klägerin zur Untermauerung ihrer Argumentation angeführte Umstand, dass die örtliche Zuständigkeit des Beklagten und damit der "richtige" erstattungspflichtige Leistungsträger erst mit dem Urteil des Oberverwaltungsgericht in dem Verfahren 3 A 206/12 vom 29.1.2013 festgestellt wurde, ist zwar zutreffend, aber rechtlich unerheblich.

  • VG Potsdam, 25.08.2020 - 7 K 2354/18
    OVG Saarlouis, Urteil vom 29. Januar 2013 - 3 A 206/12 -, juris, Rn. 51,.

    BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1993 - 5 C 41/90 -, juris, Rn. 9 f.; im Anschluss daran: OVG Saarlouis, Urteil vom 29. Januar 2013 - 3 A 206/12 -, juris, Rn. 73.

  • VG Bayreuth, 01.08.2013 - B 3 K 12.113

    Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

    Die strukturelle Einschätzung der Rechtslage durch das Gericht wurde der Klägervertreterin schon in der Eingangsbestätigung (Schreiben vom 13.02.2012) mitgeteilt; die aktuelle Rechtsprechung (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 02.11.2011, Az. 40 B 286/11; VG Göttingen, Urteil vom 12.01.2012, Az. 2 A 94/11; OVG Saarland, Urteil vom 29.01.2013, Az. 3 A 206/12, jeweils juris) wurde verfahrensbegleitend übermittelt.

    Ein Bewilligungs- und Zahlungsanspruch aus eigenem Recht räumt § 78 b SGB VIII dem Einrichtungsträger gegen den Jugendhilfeträger nicht ein (OVG Saarland, Urteil vom 29.01.2013, a.a.O., RdNr. 49).

    Abgesehen davon führte der im vorliegenden Fall gemäß § 86 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII bewirkte Wechsel der örtlichen Zuständigkeit ohnehin für sich genommen nicht zu einer Bindung des zuständig gewordenen Jugendhilfeträgers an eine Kostenzusage des bisher zuständigen örtlichen Trägers (siehe mit ausführlicher Begründung OVG Saarland, Urteil vom 29.01.2013, a.a.O., RdNrn. 62 bis 71).

  • VG Saarlouis, 24.05.2018 - 3 K 2651/16

    Kostenerstattung des Trägers bei Aufenthalt in einer Mutter-Kind-Einrichtung und

    Sie begründete vielmehr in der Einrichtung des Beigeladenen ihren neuen Lebensmittelpunkt und damit die örtliche Zuständigkeit des Beigeladenen mit Ende der Mutter-Kind-Wohnform und dem Ende der damit zusammenhängenden Sonderzuständigkeit des Beigeladenen aus § 86b Abs. 3 SGB VIII.(Vgl. zu einem gewöhnlichen Aufenthalt in einer Mutter-Kind-Einrichtung: OVG des Saarlandes, Urteil vom 29. Januar 2013 - 3 A 206/12 -, Rn. 35 - 45, juris; Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 29. März 2012 - 3 K 1260/10 -, Rn. 28, juris.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2023 - 12 A 2344/22
    Soweit die Beklagte zur weiteren Begründung aus diversen weiteren Entscheidungen (BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 2004 - 5 B 80.04 -, juris Rn. 6; OVG Saarl., Urteil vom 29. Januar 2013 - 3 A 206/12 -, juris Rn. 64) sowie aus Literatur (Bohnert, in Hauck/Noftz, SGB VIII, § 86 Rn. 66) zitiert, fehlt es ebenso gänzlich an einer Subsumtion des vorliegenden Sachverhalts.
  • VG Saarlouis, 29.12.2016 - 3 K 838/14

    Jugendhilfe: Gewöhnlicher Aufenthalt einer Pflegeperson

    Ein dauerhafter oder längerer Aufenthalt ist zur Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts im Sinne des § 86 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII nicht notwendig.(vgl. BVerwG, Urteil vom 29.9.2010 - 5 C 21/09 -, s.a. OVG des Saarlandes, Urteil vom 29.01.2013 - 3 A 206/12 -, juris) Dementsprechend steht der Annahme einer derartigen Verfestigung grundsätzlich nicht entgegen, dass der Ort nicht zum dauernden Verbleib bestimmt ist und dem Aufenthalt die Merkmale einer selbstbestimmten, auf Dauer eingerichteten Häuslichkeit fehlen.

    Dementsprechend kann - je nach den Umständen des Einzelfalles - etwa auch ein Zwangsaufenthalt in einer Haftanstalt oder Therapieeinrichtung einen gewöhnlichen Aufenthalt begründen.(vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.12.2006 - 5 B 65.06 - sowie Urteil vom 30.9.2009 - 5 C 18.09 -, m.w.N.; s.a. OVG des Saarlandes, Urteil vom 29.01.2013 - 3 A 206/12 -, juris) Die Frage, ob die Lebensverhältnisse die für eine Begründung oder Beibehaltung eines gewöhnlichen Aufenthalts erforderliche Verfestigung aufweisen, ist im Einzelfall jeweils unter Berücksichtigung der feststellbaren tatsächlichen Verhältnisse zu klären.(vgl. BVerwG, Urteile vom 29.9.2010 - 5 C 21.09 - und vom 30.9.2009 - 5 C 18.08 -, jew. m.w.N.; s.a. OVG des Saarlandes, Urteil vom 29.01.2013 - 3 A 206/12 -, juris).

  • OVG Saarland, 31.08.2022 - 2 A 210/21

    Kostenerstattung zwischen Jugendhilfeträgern; Begründung verschiedener

    [Vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 17.9.2020 - 3 LB 6/19 -, sowie OVG des Saarlandes, Urteil vom 29.1.2013 - 3 A 206/12 - (jeweils bei juris und m.w.N.),].
  • VG Saarlouis, 12.01.2018 - 3 K 1128/16

    Örtliche Zuständigkeit im Kinder- und Jugendhilferecht ( §§ 86 ff. SGB VIII) bei

    Sie begründete vielmehr in der Einrichtung des Klägers ihren neuen Lebensmittelpunkt und damit die örtliche Zuständigkeit des Klägers mit Ende der Mutter-Kind-Wohnform und dem Ende der damit zusammenhängenden Sonderzuständigkeit des Beigeladenen aus § 86b Abs. 3 SGB VIII.(Vgl. zu einen gewöhnlichen Aufenthalt in einer Mutter-Kind-Einrichtung: OVG des Saarlandes, Urteil vom 29. Januar 2013 - 3 A 206/12 -, Rn. 35 - 45, juris; Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 29. März 2012 - 3 K 1260/10 -, Rn. 28, juris.).
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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 05.12.2012 - L 27 P 31/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,44644
LSG Berlin-Brandenburg, 05.12.2012 - L 27 P 31/11 (https://dejure.org/2012,44644)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.12.2012 - L 27 P 31/11 (https://dejure.org/2012,44644)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. Dezember 2012 - L 27 P 31/11 (https://dejure.org/2012,44644)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Übermittlung von Sozialdaten an den Betreuer des Pflegebedürftigen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 1769
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Rechtsprechung
   LSG Hessen, 02.07.2013 - L 2 R 90/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,17410
LSG Hessen, 02.07.2013 - L 2 R 90/13 (https://dejure.org/2013,17410)
LSG Hessen, Entscheidung vom 02.07.2013 - L 2 R 90/13 (https://dejure.org/2013,17410)
LSG Hessen, Entscheidung vom 02. Juli 2013 - L 2 R 90/13 (https://dejure.org/2013,17410)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Vormerkung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung für ein Kind in der Bereitschaftspflege

  • rechtsportal.de

    Vormerkung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung für ein Kind in der Bereitschaftspflege

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 743 (Ls.)
  • FamRZ 2013, 1769
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 23.04.1992 - 5 RJ 70/90

    Annahme der Pflegemuttereigenschaft bei Betreuung eines Säuglings und Kleinkindes

    Auszug aus LSG Hessen, 02.07.2013 - L 2 R 90/13
    Dabei komme es auf eine zu Beginn des Pflegeverhältnisses vorausschauende Betrachtung an (BSG vom 23. April 1992 - B 5 RJ 70/90).

    Denn innerhalb der ersten drei Lebensjahre entwickelt sich ein Kind typischerweise so weit, dass es aus der ständigen häuslichen Betreuung entlassen werden und z.B. in den Kindergarten gehen kann (BSG vom 23. April 1992 - 5 RJ 70/90).

  • BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 47/91

    Berücksichtigung einer weiteren Kindererziehungszeit für die Erziehung eines

    Auszug aus LSG Hessen, 02.07.2013 - L 2 R 90/13
    Entsprechend den Vorgaben des Bundessozialgerichts (BSG) vom 8. Oktober 1992 (Az. B 13 RJ 47/91) sei von einem familiären Band und von einer Lösung der Beziehung zu den leiblichen Eltern zu sprechen.
  • LSG Baden-Württemberg, 29.04.2014 - L 11 R 3381/12

    Kindererziehungszeit - Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung - Zeiten der

    Zeiten der Bereitschaftspflege iS des § 33 SGB VIII können nicht als Kindererziehungszeit oder Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung anerkannt werden (HessLSG 02.07.2013, L 2 R 90/13).

    Die Zeit in der Bereitschaftspflege dient zudem auch dazu, rechtliche Fragen zu klären, die Situation der (Herkunfts-) Familie zu eruieren und ggf durch zB therapeutische oder ärztliche Maßnahmen zu verbessern, die Bedürfnisse des Kindes zu erkennen und für es eine passende Pflegefamilie bzw ein Heim zu finden (vgl Hessisches LSG 02.07.2013, L 2 R 90/13 [juris]).

    Wird ein Kind zur Bereitschaftspflege in eine Pflegefamilie gegeben, handelt es sich - unabhängig der sich rückschauend ergebenden Dauer - nicht um ein Pflegeverhältnis im Sinne des § 56 Abs. 2 Nr. 2 SGB I (ebenso Hessisches LSG 02.07.2013, L 2 R 90/13).

    Jedoch kann erst ab dem Zeitpunkt der Änderung (und nicht rückwirkend ab Beginn der familiären Bereitschaftspflege) in einem solchen Fall bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen vom Bestehen eines Pflegekindschaftsverhältnisses im Sinne der Rentenversicherung ausgegangen werden (so zutreffend Hessisches LSG 02.07.2013, L 2 R 90/13).

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