Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 30.01.2013

Rechtsprechung
   OLG Jena, 27.02.2013 - 2 U 352/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,3225
OLG Jena, 27.02.2013 - 2 U 352/12 (https://dejure.org/2013,3225)
OLG Jena, Entscheidung vom 27.02.2013 - 2 U 352/12 (https://dejure.org/2013,3225)
OLG Jena, Entscheidung vom 27. Februar 2013 - 2 U 352/12 (https://dejure.org/2013,3225)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 242, § 259, § 1908i Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 1890 BGB, § 257 HGB analog
    Rechenschafts- und Auskunftspflicht des Betreuers; Aufbewahrung von Kontoauszügen; Aufbewahrungsfrist; Reichweite der Entlastungserklärung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechenschafts- und Auskunftspflicht des Betreuers; Aufbewahrung von Kontoauszügen; Aufbewahrungsfrist; Reichweite der Entlastungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    § 242, § 259, § 1908i Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 1890 BGB, § 257 HGB analog
    Rechenschafts- und Auskunftspflicht des Betreuers; Aufbewahrung von Kontoauszügen; Aufbewahrungsfrist; Reichweite der Entlastungserklärung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betreuer muss Kontoauszüge aufheben!

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Beschränkung der Aufbewahrungspflicht des Betreuers in Bezug auf Kontoauszüge auf einen Zehnjahres-Zeitraum

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 1837
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Ansbach, 03.09.2010 - 3 O 1434/09

    Anscheinsbeweis für die Ursache einer Gefahrenquelle für einen Sturz Zumutbarkeit

    Auszug aus OLG Jena, 27.02.2013 - 2 U 352/12
    Ziffer 1. und 4. des Urteils des Landgerichts Gera vom 02.11.2011 - 3 O 1434/09 wie folgt abzuändern:.

    Zivilkammer -vom 02.11.2011, Az.: 3 O 1434/09, aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • OLG Karlsruhe, 08.08.2003 - 15 U 76/01

    Betreuung: Rechtsverhältnis zwischen Betreuer und Betreutem; Herausgabe von dem

    Auszug aus OLG Jena, 27.02.2013 - 2 U 352/12
    Diesbezüglich hat sich der Beklagte zu 1 auch dann gegenüber der Klägerin zu rechtfertigen, wenn das Betreuungsgericht die Abrechnungen nicht beanstandet hat (OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.08.2003 - 15 U 76/01, FamRZ 2004, 1601).
  • BGH, 28.10.1953 - II ZR 149/52

    Anforderungen an die Entscheidung über eine Stufenklage

    Auszug aus OLG Jena, 27.02.2013 - 2 U 352/12
    Dann erst kann der Kläger einen Anspruch auf eidesstattliche Versicherung aus § 259 Abs. 2 oder § 260 Abs. 2 BGB mit der Begründung geltend machen, es bestünden konkrete Verdachtsmomente dafür, dass die Auskunft nicht mit der gehörigen Sorgfalt erteilt worden sei (BGH, Urteil vom 28.10.1953 - II ZR 149/52, NJW 1954, 70, 71).
  • OLG Schleswig, 01.12.2005 - 2 W 197/05

    Betreuung: Ergänzender Auskunftsanspruch einer Betreuerin gegenüber dem

    Auszug aus OLG Jena, 27.02.2013 - 2 U 352/12
    Danach hat ein Betreuer nach Beendigung seines Amtes dem Betreuten das verwaltete Vermögen herauszugeben und über die Verwaltung des Vermögens Rechenschaft abzulegen (OLG Schleswig, Beschluss vom 01.12.2005 -2 W 197/05, FamRZ 2006, 574, zitiert nach BeckRS 2006, 00567).
  • BGH, 22.05.1990 - IX ZR 229/89

    Abwendung der Vollstreckung - Erfüllungswirkung - Zahlungen - Vorläufig

    Auszug aus OLG Jena, 27.02.2013 - 2 U 352/12
    Grundsätzlich gilt, dass Erfüllungshandlungen zur Abwehr der Zwangsvollstreckung keine Erfüllungswirkung haben (BGH, Urteil vom 22.05.1990 - IX ZR 229/89, NJW 1990, 2756) und deshalb keine Erledigungsereignisse darstellen (Beschluss des Senats vom 28.01.2013 - 2 U 743/12, Seite 3).
  • OLG Düsseldorf, 16.08.1995 - 22 U 85/95
    Auszug aus OLG Jena, 27.02.2013 - 2 U 352/12
    Mindestvoraussetzung für eine ordnungsgemäße Rechenschaftleistung ist es, dass der Betreuer zum Abschluss seiner Amtsführung eine nach Kalender- oder Rechnungsjahren unterteilte Übersicht über die Entwicklung des Vermögens des Betreuten vorlegt, der er zeitlich geordnete Kontoauszüge und zugehörige Belege beifügt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.08.1995 - 22 U 85/95, FamRZ 1996, 374; Zimmermann, in: Soergel, BGB, 13. Aufl., § 1890 Rn. 5; Engler, in: Staudinger, BGB (2004), § 1890 Rn. 24).
  • BGH, 08.05.1985 - IVa ZR 138/83

    Wirksamkeit eines Vertrages über die Vermittlung eines Regierungsauftrags in

    Auszug aus OLG Jena, 27.02.2013 - 2 U 352/12
    Das trifft etwa zu, wenn der Beklagte nach Stufenklage und Teilurteil zur Abwendung der Zwangsvollstreckung die geforderte Auskunft erteilt (BGH, Urteil vom 08.05.1985 -IVa ZR 138/83, NJW 1985, 2405, 2407).
  • OLG Düsseldorf, 14.08.2015 - 7 U 47/14

    Auskunftspflichten unter Miterben

    Allerdings wurde die Entlastungserklärung nicht vorbehaltlos erklärt, sondern es sind nur solche Ansprüche erfasst, welche sich aus den Betreuungsakten und den sonstigen Unterlagen erkennen lassen (vgl. hierzu: Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 27.02.2013 - 2 U 352/12, juris-Rn. 32).
  • LSG Bayern, 20.10.2016 - L 17 U 118/16

    Zurückverweisung, Verletztenrente, Streitgegenstand, Widerspruchsbescheid,

    Dagegen erhob die Klägerin Klage zum Sozialgericht Würzburg (SG), Aktenzeichen S 2 U 352/12.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.01.2013 - I-2 Wx 265/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,11291
OLG Köln, 30.01.2013 - I-2 Wx 265/12 (https://dejure.org/2013,11291)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.01.2013 - I-2 Wx 265/12 (https://dejure.org/2013,11291)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Januar 2013 - I-2 Wx 265/12 (https://dejure.org/2013,11291)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nachlasspflegervergütung rechtzeitig geltend machen!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 1837
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 24.10.2012 - IV ZB 13/12

    Vergütungsanspruch des berufsmäßigen Nachlasspflegers: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Köln, 30.01.2013 - 2 Wx 265/12
    Die von dem Beteiligten zu 4) persönlich sowie durch seinen Verfahrensbevollmächtigten eingelegte Beschwerde ist statthaft (§§ 342 Nr. 2, 58 FamFG; vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2012, IV ZB 13/12, juris) und in der gesetzlich vorgeschriebenen Form sowie Frist erhoben worden; angesichts der festgesetzten Vergütung, für deren Bezahlung der Beteiligte zu 4) als Miterbe gesamtschuldnerisch haften würde, ist die nach § 61 Abs. 1 FamFG erforderliche Mindestbeschwer erreicht.

    Diese Ausschlussfrist findet nach einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung und ganz herrschender Auffassung in der Literatur auch Anwendung auf die Nachlasspflegervergütung (siehe nur Senat, Beschluss vom 6. August 2007, 2 Wx 14/07, juris; BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2012, IV ZB 13/12, juris).

    Besondere Umstände, die hier die Annahme rechtfertigen, dass nach Treu und Glauben (vgl. zu dieser Möglichkeit BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2012, IV ZB 13/12, juris) der Vergütungsantrag der Beteiligten zu 5) ausnahmsweise nicht nach § 2 Satz 1 VBVG erloschen ist, sind weder ersichtlich noch werden diese von der Beteiligten zu 5) aufgezeigt.

    Von einem berufsmäßig tätigen Nachlasspfleger kann und muss die Kenntnis der für die Anmeldung von Vergütungs- und Aufwendungsersatzansprüchen geltenden gesetzlichen Fristen und der mit deren Ablauf verbundenen Rechtsfolgen erwartet werden (Senat, Beschluss vom 6. August 2007, 2 Wx 14/07, juris, m.w.N.; BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2012, IV ZB 13/12, juris; KG, FGPrax 2011, 235 [236] m.w.N.).

    Welche inhaltlichen Anforderungen § 2 Satz 1 VBVG an die fristgemäße Geltendmachung stellt, lässt sich weder dem Gesetzeswortlaut noch den Gesetzesmaterialien entnehmen (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2012, IV ZB 13/12, juris; KG, FGPrax 2011, 235 [236]; OLG Hamm, FGPrax 2009, 161 [162]).

    Ein Vergütungsantrag muss jedenfalls die Prüfung und Feststellung der zutreffenden Vergütungshöhe ermöglichen (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2012, IV ZB 13/12; KG, FGPrax 2011, 235 [236]; OLG Frankfurt, FGPrax 2001, 243; OLG Hamm, FGPrax 2009, 161; OLG München, OLGR 2006, 435; a.A. Rudolf/Eckhardt, ZErb 2006, 112 ff., die die Anwendbarkeit des § 2 Satz 1 VBVG auf den Vergütungsanspruch des Nachlasspflegers generell ablehnen).

  • OLG Naumburg, 15.11.2011 - 2 Wx 15/11

    Erlöschen der Vergütungsansprüche des Nachlasspflegers durch Fristablauf

    Auszug aus OLG Köln, 30.01.2013 - 2 Wx 265/12
    Ein solcher Vergütungsantrag leitet ein selbständiges Verfahren im Sinne der vorgenannten Übergangsbestimmungen ein (OLG Naumburg, Rpfleger 2012, 319).

    Hierfür spricht schließlich auch der Regelungszweck: Die Vorschrift wurde in Anlehnung an den Rechtsgedanken des § 1835a Abs. 4 BGB geschaffen (OLG Naumburg, Rpfleger 2012, 319; Palandt/Götz, BGB, 72. Aufl. 2013, Anh zu § 1836, § 2 VBVG Rn. 1).

    Damit kann die Ausschlussfrist des § 2 VBVG ihrer Hauptfunktion nur gerecht werden, wenn sie gerade auch für vermögende Nachlässe gilt (OLG Naumburg, Rpfleger 2012, 319; vgl. auch Palandt/Weidlich, BGB, 72. Auflage 2013, § 1960 Rn. 22).

    Voraussetzung für die Entstehung des Vergütungsanspruchs eines Nachlasspflegers ist neben der Wirksamkeit der Bestellung, die hier weit vor diesem Stichtag lag, allein der Beginn der konkreten abgerechneten Tätigkeit (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 2011, 141; OLG Naumburg, Rpfleger 2012, 319).

    Anders als bei Betreuern, gilt insbesondere § 9 VBVG nicht, so dass für Erwägungen, den Beginn der Ausschlussfrist nach § 2 S. 1 VBVG erst auf den Beginn des Folgemonats (vgl. BGH, FamRZ 2008, 1611 für die Betreuervergütung) bzw. gar auf das Ende eines Quartals (statt vieler nur OLG Düsseldorf, Beschluss v. 12. März 2010, I-25 Wx 82/09 - zitiert nach juris, für die Betreuervergütung m.w.N.) zu verlegen, kein Raum besteht (OLG Naumburg, Rpfleger 2012, 319).

  • KG, 05.04.2011 - 1 W 518/10

    Vergütung des Nachlasspflegers: Anforderungen an die Geltendmachung des

    Auszug aus OLG Köln, 30.01.2013 - 2 Wx 265/12
    Von einem berufsmäßig tätigen Nachlasspfleger kann und muss die Kenntnis der für die Anmeldung von Vergütungs- und Aufwendungsersatzansprüchen geltenden gesetzlichen Fristen und der mit deren Ablauf verbundenen Rechtsfolgen erwartet werden (Senat, Beschluss vom 6. August 2007, 2 Wx 14/07, juris, m.w.N.; BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2012, IV ZB 13/12, juris; KG, FGPrax 2011, 235 [236] m.w.N.).

    Welche inhaltlichen Anforderungen § 2 Satz 1 VBVG an die fristgemäße Geltendmachung stellt, lässt sich weder dem Gesetzeswortlaut noch den Gesetzesmaterialien entnehmen (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2012, IV ZB 13/12, juris; KG, FGPrax 2011, 235 [236]; OLG Hamm, FGPrax 2009, 161 [162]).

    Ein Vergütungsantrag muss jedenfalls die Prüfung und Feststellung der zutreffenden Vergütungshöhe ermöglichen (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2012, IV ZB 13/12; KG, FGPrax 2011, 235 [236]; OLG Frankfurt, FGPrax 2001, 243; OLG Hamm, FGPrax 2009, 161; OLG München, OLGR 2006, 435; a.A. Rudolf/Eckhardt, ZErb 2006, 112 ff., die die Anwendbarkeit des § 2 Satz 1 VBVG auf den Vergütungsanspruch des Nachlasspflegers generell ablehnen).

  • OLG Köln, 06.08.2007 - 2 Wx 14/07

    Vergütung des Berufsnachlasspflegers

    Auszug aus OLG Köln, 30.01.2013 - 2 Wx 265/12
    Diese Ausschlussfrist findet nach einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung und ganz herrschender Auffassung in der Literatur auch Anwendung auf die Nachlasspflegervergütung (siehe nur Senat, Beschluss vom 6. August 2007, 2 Wx 14/07, juris; BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2012, IV ZB 13/12, juris).

    Von einem berufsmäßig tätigen Nachlasspfleger kann und muss die Kenntnis der für die Anmeldung von Vergütungs- und Aufwendungsersatzansprüchen geltenden gesetzlichen Fristen und der mit deren Ablauf verbundenen Rechtsfolgen erwartet werden (Senat, Beschluss vom 6. August 2007, 2 Wx 14/07, juris, m.w.N.; BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2012, IV ZB 13/12, juris; KG, FGPrax 2011, 235 [236] m.w.N.).

    Das Nachlassgericht ist auch nicht gehalten, auf Grund seiner allgemeinen Beratungspflicht rechtzeitig auf die Folgen einer verspäteten Antragstellung hinzuweisen (Senat, Beschluss vom 6. August 2007, 2 Wx 14/07, juris; KG, FGPrax 2005, 264 [265]; KG, Rpfleger 2006, 76 [77]; OLG Zweibrücken, OLGR 2007, 490).

  • OLG Hamm, 22.01.2009 - 15 Wx 269/08

    Betreuervergütung; Ausschlussfrist; Geltendmachung

    Auszug aus OLG Köln, 30.01.2013 - 2 Wx 265/12
    Welche inhaltlichen Anforderungen § 2 Satz 1 VBVG an die fristgemäße Geltendmachung stellt, lässt sich weder dem Gesetzeswortlaut noch den Gesetzesmaterialien entnehmen (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2012, IV ZB 13/12, juris; KG, FGPrax 2011, 235 [236]; OLG Hamm, FGPrax 2009, 161 [162]).

    Ein Vergütungsantrag muss jedenfalls die Prüfung und Feststellung der zutreffenden Vergütungshöhe ermöglichen (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2012, IV ZB 13/12; KG, FGPrax 2011, 235 [236]; OLG Frankfurt, FGPrax 2001, 243; OLG Hamm, FGPrax 2009, 161; OLG München, OLGR 2006, 435; a.A. Rudolf/Eckhardt, ZErb 2006, 112 ff., die die Anwendbarkeit des § 2 Satz 1 VBVG auf den Vergütungsanspruch des Nachlasspflegers generell ablehnen).

  • OLG München, 27.01.2005 - 33 Wx 76/05

    Fristwahrende Geltendmachung der Vergütung für Zeitaufwand des Vormunds nur bei

    Auszug aus OLG Köln, 30.01.2013 - 2 Wx 265/12
    Diese Frist kann nur durch einen vom Nachlassgericht hinreichend überprüfbaren Antrag auf Vergütungsfestsetzung gewahrt werden (vgl. OLG München, OLGR 2006, 435; vgl. auch Palandt/Götz, BGB, 72. Auflage 2013, Anh zu § 1836 § 2 VBVG Rn. 3).

    Ein Vergütungsantrag muss jedenfalls die Prüfung und Feststellung der zutreffenden Vergütungshöhe ermöglichen (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2012, IV ZB 13/12; KG, FGPrax 2011, 235 [236]; OLG Frankfurt, FGPrax 2001, 243; OLG Hamm, FGPrax 2009, 161; OLG München, OLGR 2006, 435; a.A. Rudolf/Eckhardt, ZErb 2006, 112 ff., die die Anwendbarkeit des § 2 Satz 1 VBVG auf den Vergütungsanspruch des Nachlasspflegers generell ablehnen).

  • OLG Hamm, 13.01.2011 - 15 W 632/10

    Höhe des Stundensatzes eines als Nachlasspfleger bestellten Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Köln, 30.01.2013 - 2 Wx 265/12
    Nach §§ 1836 Abs. 1, 1915 Abs. 1 S. 2 BGB richtet sich die Höhe der Vergütung des Berufspflegers eines Nachlasses, der vermögend und nicht mittellos ist, abweichend von § 3 Abs. 1 bis 3 VBVG nach den für die zu führenden Pflegschaftsgeschäfte nutzbaren Fachkenntnissen des Pflegers sowie nach dem Umfang und der Schwierigkeit der Pflegschaftsgeschäfte (OLG Hamm, NJW-RR 2011, 1091; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2008, 369; MünchKommBGB/Leipold, 5. Auflage 2010, § 1960 Rn. 73).

    Nach Ansicht des Gesetzgebers könnten die Regelsätze des VBVG nämlich zu einer unangemessenen niedrigen Vergütung des Nachlasspflegers führen (OLG Hamm, NJW-RR 2011, 1091; MünchKommBGB/Leipold, 5. Auflage 2010, § 1960 Rn. 73).

  • OLG Naumburg, 09.07.2008 - 4 WF 123/07

    Zur Nachholbarkeit der Feststellung der Berufsmäßigkeit der Pflegschaft vor dem

    Auszug aus OLG Köln, 30.01.2013 - 2 Wx 265/12
    Vielmehr ist diese Feststellung auch nachholbar und kann selbst vom Beschwerdegericht oder noch im Vergütungsverfahren und zudem auch für die Vergangenheit ausgesprochen werden (OLG Naumburg, FamRZ 2009, 370; FamRZ 2011, 1252; Palandt/Götz, BGB, 72. Auflage 2013, Anh zu § 1836 § 1 VBVG Rn. 8).

    Zudem reicht es aus, wenn das Gericht den Pfleger als Berufspfleger angesehen hat, wobei es genügt, wenn dies aus der gerichtlichen Festsetzung der Vergütung hervorgeht (vgl. BGH, FamRZ 2000, 1569 [1571]; OLG Naumburg, FamRZ 2009, 370).

  • OLG Frankfurt, 27.08.2001 - 20 W 159/01
    Auszug aus OLG Köln, 30.01.2013 - 2 Wx 265/12
    Ein Vergütungsantrag muss jedenfalls die Prüfung und Feststellung der zutreffenden Vergütungshöhe ermöglichen (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2012, IV ZB 13/12; KG, FGPrax 2011, 235 [236]; OLG Frankfurt, FGPrax 2001, 243; OLG Hamm, FGPrax 2009, 161; OLG München, OLGR 2006, 435; a.A. Rudolf/Eckhardt, ZErb 2006, 112 ff., die die Anwendbarkeit des § 2 Satz 1 VBVG auf den Vergütungsanspruch des Nachlasspflegers generell ablehnen).
  • BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99

    Vergütung des Berufsbetreuers

    Auszug aus OLG Köln, 30.01.2013 - 2 Wx 265/12
    Zudem reicht es aus, wenn das Gericht den Pfleger als Berufspfleger angesehen hat, wobei es genügt, wenn dies aus der gerichtlichen Festsetzung der Vergütung hervorgeht (vgl. BGH, FamRZ 2000, 1569 [1571]; OLG Naumburg, FamRZ 2009, 370).
  • BGH, 28.05.2008 - XII ZB 53/08

    Beginn der Ausschlussfrist für den Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers;

  • KG, 09.09.2005 - 1 W 166/05

    Vergütung des Nachlasspflegers: Verpflichtung des Gerichts, den Nachlasspfleger

  • KG, 13.10.2005 - 1 W 195/05

    Vergütung eines Nachlasspflegers: Höhe der Stundensätze

  • OLG Düsseldorf, 12.03.2010 - 25 Wx 82/09

    Vergütung des Berufsbetreuers; Beginn der Frist für die Geltendmachung des

  • OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - 3 Wx 7/10

    Vergütung des Vormundes bei fehlerhafter Anordnung der Vormundschaft

  • OLG Naumburg, 26.01.2011 - 2 Wx 17/10

    Nachlasspflegervergütung aus der Staatskasse: Nachholung der Feststellung der

  • OLG Zweibrücken, 30.04.2007 - 3 W 49/07

    Nachlasspflegschaft: Anwendbarkeit der gesetzlichen Ausschlussfrist für den

  • OLG Zweibrücken, 21.11.2007 - 3 W 201/07

    Höhe der Vergütung eines Berufspflegers für vermögenden Nachlass bei

  • BGH, 14.03.2018 - IV ZB 16/17

    Zur Frage, ob § 2 VBVG auf die Vergütung des Nachlassverwalters anzuwenden ist.

    Sie soll - wie die vergleichbaren Bestimmungen in den §§ 1835 Abs. 1 Satz 3, 1835a Abs. 4 BGB - den Vormund zur zügigen Geltendmachung seiner Ansprüche anhalten, um zu verhindern, dass Ansprüche in einer Höhe auflaufen, welche die Leistungsfähigkeit des Mündels überfordert, seine Mittellosigkeit begründet und damit eine Eintrittspflicht der Staatskasse auslöst, die bei einer rechtzeitigen Inanspruchnahme nicht begründet gewesen wäre (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 27; vgl. auch Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2012 - IV ZB 13/12, ZEV 2013, 84 Rn. 9; BGH, Beschlüsse vom 6. November 2013 - XII ZB 86/13, NJW 2014, 1007 Rn. 20; vom 25. November 2015 - XII ZB 261/13, NJW-RR 2016, 129 Rn. 15; BVerfG FamRZ 2015, 2040 Rn. 15; OLG Köln FamRZ 2013, 1837, 1838 [juris Rn. 10]; OLG Naumburg Rpfleger 2012, 319, 320 [juris Rn. 13]; MünchKomm-BGB/Fröschle, 7. Aufl. § 2 VBVG Rn. 1; Palandt/Götz, BGB 77. Aufl. Anh. zu § 1836 (VBVG), § 2 Rn. 1; jurisPK-BGB/Jaschinski, 8. Aufl. § 2 VBVG Rn. 1).
  • OLG Saarbrücken, 02.09.2014 - 5 W 44/14

    Vergütung des Nachlasspflegers: Bemessung des Stundensatzes bei

    Nach einhelliger Auffassung findet sie auch auf die Nachlasspflegervergütung Anwendung (BGH, Beschl. v. 24.10.2012 - IV ZB 13/12 - NJW-RR 2013, 519; OLG Köln, FamRZ 2013, 1837; OLG Naumburg, Rpfleger 2012, 319; Senat, Beschl. v. 26.7.2013 - 5 W 27/13).

    Der Vergütungsanspruch entsteht taggenau mit der jeweiligen Tätigkeit (OLG Köln, FamRZ 2013, 1837).

    Das Nachlassgericht ist nicht gehalten, aufgrund seiner allgemeinen Beratungspflicht rechtzeitig auf die Folge einer verspäteten Antragstellung hinzuweisen (OLG Köln, Beschl. v. 30.1.2013 - 2 Wx 265/12 - zitiert nach juris; KG, FGPrax 2011, 235 jew. m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 25.04.2017 - 20 W 379/15

    Ausschlussfrist nach § 2 S. 1 VBGB auch für Nachlassverwalter-Vergütung

    Nach weitgehend einhelliger Auffassung findet sie auf die Nachlasspflegervergütung Anwendung (vgl. OLG Hamm FGPrax 2015, 222; OLG Köln FamRZ 2013, 1837; OLG des Landes Sachsen-Anhalt Rpfleger 2012, 319, je zitiert nach juris).

    Der Vergütungsanspruch entsteht mit der vergütungspflichtigen Tätigkeit, also der Ausführung der jeweiligen Amtstätigkeit, mithin bei einer - wie hier - auf Dauer angelegten Amtsführung tageweise (vgl. Saarländisches OLG Rpfleger 2015, 341, zum Nachlassverwalter; OLG des Landes Sachsen-Anhalt Rpfleger 2012, 319; OLG Köln FamRZ 2013, 1837; OLG Düsseldorf Rpfleger 2014, 518; OLG Hamm FGPrax 2015, 222, je zum Nachlasspfleger, je m. w. N.).

  • OLG Hamm, 24.04.2015 - 15 W 455/14

    Geltendmachung der Vergütung des Nachlasspflegers nach Ablauf der Ausschlussfrist

    Die Unkenntnis der Rechtspflegerin vermag aber die Unkenntnis der Beteiligten nicht zu entschuldigen und ihren Antrag zum Erfolg zu verhelfen, weil von einer berufsmäßig tätigen Nachlasspflegerin, die dazu noch Rechtsanwältin ist, die Kenntnis der für die Anmeldung von Vergütungs- und Aufwendungsersatz-ansprüchen geltenden gesetzlichen Fristen und der mit deren Ablauf verbundenen Rechtsfolgen erwartet werden kann (BGH a.a.O.; KG a.a.O. und Rpfleger 2011, 605), eines Hinweises des Nachlassgerichts bedarf es nicht (OLG Köln FamRZ 2013, 1837).
  • OLG München, 16.03.2015 - 31 Wx 81/14

    Vergütung des Nachlasspflegers aus dem Nachlass

    Nach §§ 1915 Abs. 1 Satz 2, 1836 Abs. 1 BGB richtet sich die Höhe der Vergütung des Berufspflegers eines Nachlasses, der vermögend und nicht mittellos ist, nach den für die zu führenden Pflegschaftsgeschäfte nutzbaren Fachkenntnissen des Pflegers sowie nach dem Umfang und der Schwierigkeit der Pflegschaftsgeschäfte (vgl. OLG Köln FamRZ 2013, 1837, 1835 m.w.N).
  • OLG Hamburg, 27.01.2023 - 2 W 51/22

    Angemessenheit der Vergütung eines Nachlasspflegers für schwierige, mittelschwere

    Bezüglich der Höhe der Vergütung gilt bei einem vermögenden Nachlass - wie hier - nach den §§ 1960, 1915 Abs. 1 S. 2 BGB, dass sich abweichend von § 3 VBVG die Höhe der Vergütung nach den für die Führung der Pflegschaftsgeschäfte nutzbaren Fachkenntnissen des Pflegers sowie nach dem Umfang und der Schwierigkeit der Pflegschaftsgeschäfte bestimmt (OLG Köln, Beschl. v. 30.01.2013 - 2 Wx 265/12 = FamRZ 2013, 1835 m.w.N. = BeckRS 2013, 9365).
  • AG Wipperfürth, 12.11.2020 - 8 VI 19/20
    Bislang wurde bei der Unterzeichnenden in einem Fall die erbrachten Tätigkeiten des Angestellten angemeldet und sie wurden mit dem halben Stundensatz des dem Nachlasspflegers zugebilligten Stundensatz entsprechend der Entscheidung des OLG Köln vom 30.01.2013, Az: 2 Wx 265/12 abgerechnet.
  • OLG Celle, 29.11.2022 - 6 W 145/22

    Nachlasspflegervergütung; Prüfungs- und Begründungspflicht des Nachlassgerichts;

    - welche für die Führung der konkreten Pflegschaftsgeschäfte nutzbaren Fachkenntnisse sind eingesetzt worden ( § 1915 Abs. 1 Satz 2 BGB ) und worin soll die besondere Schwierigkeit der Pflegschaftsgeschäfte bestanden haben (der - hohe - Stundensatz von 120 EUR ist für die gesamte Tätigkeit geltend gemacht, auch für die "Hausbesuche", die zeitanteilig einen ganz erheblichen Teil (deutlich mehr als ein Drittel) der Tätigkeit der Beteiligten zu 2 ausgemacht zu haben scheinen, s. a. OLG Köln, 2 Wx 265/12, Beschluss vom 30. Januar 2013, Rn. 15 bei juris)?.
  • AG Wipperfürth, 12.11.2020 - Abt. 8
    Bislang wurde bei der Unterzeichnenden in einem Fall die erbrachten Tätigkeiten des Angestellten angemeldet und sie wurden mit dem halben Stundensatz des dem Nachlasspflegers zugebilligten Stundensatz entsprechend der Entscheidung des OLG Köln vom 30.01.2013, Az: 2 Wx 265/12 abgerechnet.
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