Rechtsprechung
   BFH, 27.09.2012 - III R 55/10   

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https://dejure.org/2012,40313
BFH, 27.09.2012 - III R 55/10 (https://dejure.org/2012,40313)
BFH, Entscheidung vom 27.09.2012 - III R 55/10 (https://dejure.org/2012,40313)
BFH, Entscheidung vom 27. September 2012 - III R 55/10 (https://dejure.org/2012,40313)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Abkommenskindergeld für einen türkischstämmigen Arbeitnehmer - Territorialitätsprinzip

  • openjur.de

    Abkommenskindergeld für einen türkischstämmigen Arbeitnehmer; Territorialitätsprinzip

  • Bundesfinanzhof

    SozSichAbk TUR Art 2 Abs 1 Nr 1 Buchst e, SozSichAbk TUR Art 4 Buchst a, SozSichAbk TUR Art 33 Abs 1 S 1, SozSichAbk TUR Art 33 Abs 2, EStG § 62 Abs 1 Nr 1, EStG § 63 Abs 1 S 3, EStG VZ 2007
    Abkommenskindergeld für einen türkischstämmigen Arbeitnehmer - Territorialitätsprinzip

  • Bundesfinanzhof

    Abkommenskindergeld für einen türkischstämmigen Arbeitnehmer - Territorialitätsprinzip

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 Nr 1 Buchst e SozSichAbk TUR, Art 4 Buchst a SozSichAbk TUR, Art 33 Abs 1 S 1 SozSichAbk TUR, Art 33 Abs 2 SozSichAbk TUR, § 62 Abs 1 Nr 1 EStG 2002
    Abkommenskindergeld für einen türkischstämmigen Arbeitnehmer - Territorialitätsprinzip

  • IWW
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    SozSichAbk TUR Art. 33, EStG § 66 Abs. 1, EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, EStG § 63 Abs. 1 S. 3, GG Art. 3
    Kindergeld, Türkei, Familienkasse, Inland, Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt, Ungleichbehandlung, Entstehungsgeschichte, Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei über Soziale Sicherheit, Wortlaut, Territorialitätsprinzip, ...

  • cpm-steuerberater.de

    Abkommenskindergeld für einen türkischstämmigen Arbeitnehmer – Territorialitätsprinzip

  • rewis.io

    Abkommenskindergeld für einen türkischstämmigen Arbeitnehmer - Territorialitätsprinzip

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines im Inland beschäftigten deutschen Arbeitnehmers türkischer Abstammung auf Kindergeld für seine in der Türkei lebenden Kinder

  • rechtsportal.de

    Abkommenskindergeld für einen türkischstämmigen Arbeitnehmer

  • datenbank.nwb.de

    Abkommenskindergeld für einen türkischstämmigen Arbeitnehmer

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abkommenskindergeld für einen türkischstämmigen Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abkommenskindergeld für einen türkischstämmigen Arbeitnehmer

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch eines im Inland beschäftigten deutschen Arbeitnehmers türkischer Abstammung auf Kindergeld für seine in der Türkei lebenden Kinder

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kein Abkommenskindergeld für türkischstämmigen Arbeitnehmer mit deutscher Staatsangehörigkeit

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Abkommenskindergeld für einen türkischstämmigen Arbeitnehmer

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Abkommenskindergeld für türkischstämmige Arbeitnehmer

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Kindergeld an deutsche Eltern für Kinder in der Türkei

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 239, 109
  • FamRZ 2013, 301
  • DB 2013, 216
  • BStBl II 2014, 473
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 15.07.2010 - III R 6/08

    Kein Kindergeld nach den §§ 62 ff. EStG für in der Türkei lebende Kinder eines

    Auszug aus BFH, 27.09.2012 - III R 55/10
    Rechtsfehler sind auch im Übrigen nicht ersichtlich (zur insoweit eingeschränkten Prüfungskompetenz des Revisionsgerichts vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Juli 2010 III R 6/08, BFHE 230, 545, BFH/NV 2011, 116).

    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat auf sein Urteil in BFHE 230, 545, BFH/NV 2011, 116.

  • BSG, 28.02.1985 - 10 RKg 7/84

    Anspruch auf Kindergeld nach dem deutsch-türkischen Abkommen über Soziale

    Auszug aus BFH, 27.09.2012 - III R 55/10
    Da sich folglich die kindergeldrechtliche Gleichstellung des in Deutschland lebenden türkischen Arbeitnehmers mit einem inländischen Arbeitnehmer bereits aus Art. 4 Buchst. a SozSichAbk Türkei ergibt, stellt sich Art. 33 Abs. 1 SozSichAbk Türkei als Ausnahme vom Territorialitätsprinzip des § 63 Abs. 1 Satz 3 EStG bzw. als Fiktion des Inlandsaufenthalts des Kindes dar (vgl. BSG-Urteile vom 7. September 1988  10 RKg 5/87, juris; vom 28. Februar 1985  10 RKg 7/84, SozR 6930, Art. 1 Nr. 1).
  • BSG, 07.09.1988 - 10 RKg 5/87
    Auszug aus BFH, 27.09.2012 - III R 55/10
    Da sich folglich die kindergeldrechtliche Gleichstellung des in Deutschland lebenden türkischen Arbeitnehmers mit einem inländischen Arbeitnehmer bereits aus Art. 4 Buchst. a SozSichAbk Türkei ergibt, stellt sich Art. 33 Abs. 1 SozSichAbk Türkei als Ausnahme vom Territorialitätsprinzip des § 63 Abs. 1 Satz 3 EStG bzw. als Fiktion des Inlandsaufenthalts des Kindes dar (vgl. BSG-Urteile vom 7. September 1988  10 RKg 5/87, juris; vom 28. Februar 1985  10 RKg 7/84, SozR 6930, Art. 1 Nr. 1).
  • BSG, 13.12.2000 - B 14 KG 1/00 R

    Anspruch türkischer Staatsangehöriger auf Kindergeld

    Auszug aus BFH, 27.09.2012 - III R 55/10
    Der Anspruch auf Kindergeld wird vielmehr bereits von Art. 4 Buchst. a SozSichAbk Türkei begründet, wonach der türkische --nicht aber der deutsche-- Staatsangehörige, der sich in Deutschland als Arbeitnehmer gewöhnlich aufhält, den diskriminierungsfreien Zugang zum deutschen Kindergeld erhält (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 13. Dezember 2000 B 14 KG 1/00 R, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 2001, Beilage Nr. I 6, 63).
  • BFH, 17.12.2015 - V R 13/15

    Zur Verfolgungsverjährung bei zu Unrecht erlangtem Kindergeld

    Die Türkei zählt nicht zu den in § 63 Abs. 1 Satz 3 EStG genannten Staaten (BFH-Urteile vom 15. Juli 2010 III R 6/08, BFHE 230, 545, BStBl II 2012, 883, Rz 11; vom 27. September 2012 III R 55/10, BFHE 239, 109, BStBl II 2014, 473, Rz 11).

    e) Aus dem SozSichAbk Türkei steht der Klägerin schon deshalb kein Kindergeld zu, weil deutsche Staatsangehörige --wie die Klägerin-- nicht von dessen Anwendungsbereich umfasst sind (BFH-Urteil in BFHE 239, 109, BStBl II 2014, 473, Rz 18).

    Hieraus ergibt sich auch keine Ungleichbehandlung gegenüber in Deutschland lebenden türkischen Eltern, deren Kinder in der Türkei leben, weil auf der Grundlage des SozSichAbk Türkei für in der Türkei lebende Kinder generell kein Kindergeld in Höhe der Beträge des § 66 Abs. 1 EStG gezahlt werden kann (BFH-Urteil in BFHE 239, 109, BStBl II 2014, 473, Rz 21).

    Insoweit verweist der Senat auf die BFH-Urteile in BFHE 230, 545, BStBl II 2012, 883, Rz 13 ff.; in BFHE 239, 109, BStBl II 2014, 473, Rz 13 ff.).

  • KG, 14.12.2016 - 121 Ss 175/16

    Steuerhinterziehung: Kindergeldbezug für in der Türkei lebende Kinder;

    Ob dies - zumindest in einem Teil des Bezugszeitraums - der Fall war, so dass jedenfalls ein Anspruch auf Abkommenskindergeld in der jeweils vorgesehenen Höhe bestand, lässt sich anhand der Feststellungen nicht abschließend beurteilen, da schon nicht mitgeteilt wird, ob die Angeklagte die deutsche Staatsangehörigkeit vor, während oder erst nach Ablauf dieses Zeitraums erworben hat (zur Relevanz der Staatsangehörigkeit vgl. etwa BFHE 239, 109; 230, 545 - jeweils juris; Weber-Grellet in Schmidt, EStG 35. Aufl., § 63 Rdn. 4).
  • FG Schleswig-Holstein, 02.06.2017 - 4 K 138/16

    Anspruch eines deutschen Staatsangehörigen auf Kindergeld für langfristig in der

    Zum gerügten Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 GG wies der Berichterstatter auf das BFH-Urteil vom 27. September 2012 (III R 55/10 - juris) hin.

    Die Türkei gehört dabei nicht zu den in § 63 EStG benannten Staaten (ständige Rechtsprechung; vgl. zuletzt etwa BFH-Urteil vom 17. Dezember 2015, V R 13/15 - juris; vom 15. Juli 2010, III R 6/08, BStBl. II 2012, 883; vom 27. September 2012, III R 55/10, BStBl. II 2014, 473).

    Einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 GG erkennt die höchstrichterliche Rechtsprechung, welcher das Gericht folgt, bei dieser Regelung nicht (vgl. BFH-Urteil vom 27. September 2012, III R 55/10 - juris).

  • FG Schleswig-Holstein, 02.06.2017 - 4 K 1/17

    Anspruch eines deutschen Staatsangehörigen auf Kindergeld für seine in der Türkei

    Der Anwendungsbereich des Abkommens sei für Deutsche, wie den Kläger, nicht eröffnet (Verweis auf BFH-Urteil vom 27. September 2012, III R 55/10).

    Zu einem etwaigen Anspruch aus dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei über soziale Sicherheit (SozSichAbk) habe der Bundesfinanzhof -BFH- mit Urteil vom 27. September 2012 (III R 55/10, BStBl. II 2014, 437) entschieden, dass dieser Anspruch auf türkische Arbeitnehmer beschränkt sei.

    Ansprüche aus diesem Abkommen scheiden schon deshalb aus, weil der Kläger deutscher Staatsangehöriger ist und deutsche Staatsangehörige nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, welcher das Gericht folgt, nicht von dessen Anwendungsbereich umfasst sind (vgl. BFH-Urteile vom 17.Dezember 2015, V R 13/15, BFH/NV 2016, 534; vom 27. September 2012, III R 55/10, BFHE 239, 109, BStBl II 2014, 473, Rz 18).

  • BFH, 17.08.2023 - III R 24/21

    Zur Hemmung des Ablaufs der Festsetzungsfrist in Kindergeldfällen und zur

    b) Die Feststellungen des FG genügen auch nicht, um das Urteil für die im Revisionsverfahren noch streitgegenständlichen Monate zumindest teilweise mit der Begründung aufrechtzuerhalten, die Klägerin habe einen Anspruch auf das niedrigere sogenannte Abkommenskindergeld aufgrund des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei über Soziale Sicherheit vom 30.04.1964 (BGBl II 1965, 1170) i.d.F. des Änderungsabkommens vom 28.05.1969 (BGBl II 1972, 2), des Zwischenabkommens vom 25.10.1974 (BGBl II 1975, 374) und des Zusatzabkommens vom 02.11.1984 (BGBl II 1986, 1040; vgl. etwa BFH-Urteil vom 17.12.2015 - V R 13/15, BFH/NV 2016, 534 sowie Senatsurteile vom 27.09.2012 - III R 55/10, BFHE 239, 109, BStBl II 2014, 473 und vom 15.07.2010 - III R 6/08, BFHE 230, 545, BStBl II 2012, 883; Senatsbeschlüsse vom 13.05.2014 - III B 158/13, BFH/NV 2014, 1365 und vom 10.01.2013 - III B 103/12, BFH/NV 2013, 552; Hildesheim in Bordewin/Brandt, § 62 EStG Rz 172 ff. und § 72 Rz 38; Wendl in Herrmann/Heuer/Raupach, § 62 EStG Rz 22 und § 66 EStG Rz 11).
  • BFH, 13.05.2014 - III B 158/13

    Kindergeld nach den Abkommen über Soziale Sicherheit; Voraussetzungen für das

    Zum einen hat der BFH bereits entschieden, dass sich aus den von der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen bilateralen Abkommen über die Soziale Sicherheit generell kein Anspruch auf Kindergeld in Höhe der Beträge des § 66 Abs. 1 EStG ergibt (BFH-Urteil vom 27. September 2012 III R 55/10, BFHE 239, 109, zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei über Soziale Sicherheit).
  • FG Hessen, 18.03.2021 - 9 K 1660/18

    Wohnsitz minderjähriger Kinder bei Schulbesuch im Ausland

    Da der Kläger nach Auskunft seiner Prozessbevollmächtigten die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (vgl. Klagebegründung vom 14.05.2019, Bl. 57 Gerichtsakte), scheidet schließlich auch ein Anspruch auf Abkommenskindergeld nach dem deutsch-türkischen Sozialabkommen aus (vgl. BFH-Urteil vom 27.09.2012 - III R 55/10, BStBl. II 2014, 473).
  • FG Köln, 01.06.2016 - 14 K 2249/15
    Die Kindergeldberechtigung hätte er bereits aufgrund innerstaatlichen Rechts (siehe dazu auch BFH-Urteil vom 27.09.2012 III R 55/20, BStBl II 2014, 473 zum Abkommenskindergeld für einen deutschen Arbeitnehmer türkischer Abstammung).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 02.05.2012 - 4 WF 40/12   

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https://dejure.org/2012,12508
OLG Bremen, 02.05.2012 - 4 WF 40/12 (https://dejure.org/2012,12508)
OLG Bremen, Entscheidung vom 02.05.2012 - 4 WF 40/12 (https://dejure.org/2012,12508)
OLG Bremen, Entscheidung vom 02. Mai 2012 - 4 WF 40/12 (https://dejure.org/2012,12508)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    BGB §§ 1565 Abs. 2, 1566, 1567 Abs. 2
    Familienrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Beginn der Trennungszeit für ein erneutes Scheidungsverfahren nach wechselseitiger Rücknahme der Scheidungsanträge aufgrund eingeleiteter Versöhnung

  • rechtsportal.de

    BGB § 1565 Abs. 2; BGB § 1566; BGB § 1567 Abs. 2
    Beginn der Trennungszeit für ein neues Scheidungsverfahren bei wechselseitiger Rücknahme der Scheidungsanträge

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Versöhnung für einen Tag - bitte wieder hinten anstellen

  • kanzlei-zink.de (Kurzinformation)

    Versöhnung im Scheidungsverfahren

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Neues Trennungsjahr nach Rücknahme der Scheidungsanträge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 918
  • NJ 2012, 378
  • FamRZ 2013, 301
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 29.06.1989 - 16 UF 854/89
    Auszug aus OLG Bremen, 02.05.2012 - 4 WF 40/12
    Trennen sich die Ehegatten dann erneut, so beginnen die Trennungsfristen vollständig neu zu laufen (vgl. OLG München, Urteil vom 29.06.1989, FamRZ 1990, 885; MünchKomm/Ey, BGB, 5. Auflage, § 1567 Rn 64).
  • AG Leipzig, 20.08.2003 - 24 F 2309/03
    Auszug aus OLG Bremen, 02.05.2012 - 4 WF 40/12
    Wird in dieser Phase eine Antragsrücknahme erklärt, wird der Wille der unbedingten Versöhnung unwiderleglich geäußert (vgl. AG Leipzig, Beschluss vom 20.08.2003, Geschäftsnummer 24 F 2309/03).
  • OLG Zweibrücken, 28.07.2016 - 6 UF 49/15

    Familiensache: Zulässigkeit eines Teilbeschlusses bei teils unzulässiger und

    Die Einheitlichkeit der Beschwerdeentscheidung muss gewahrt bleiben, sofern nicht die Voraussetzungen der Abtrennung einer Folgesache nach § 140 FamFG vorliegen (vgl. OLG Brandenburg, FamRZ 2013, 301).
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Rechtsprechung
   BFH, 13.11.2012 - VI R 20/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,40310
BFH, 13.11.2012 - VI R 20/10 (https://dejure.org/2012,40310)
BFH, Entscheidung vom 13.11.2012 - VI R 20/10 (https://dejure.org/2012,40310)
BFH, Entscheidung vom 13. November 2012 - VI R 20/10 (https://dejure.org/2012,40310)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Übertragung von Vorsorgekapital eines Grenzgängers zwischen schweizerischen Versorgungseinrichtungen - Übergang der wirtschaftlichen Verfügungsmacht

  • openjur.de

    Übertragung von Vorsorgekapital eines Grenzgängers zwischen schweizerischen Versorgungseinrichtungen; Übergang der wirtschaftlichen Verfügungsmacht

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 11 Abs 1 S 1, EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, DBA CHE Art 3 Abs 2, FGO § 155, ZPO § 560
    Übertragung von Vorsorgekapital eines Grenzgängers zwischen schweizerischen Versorgungseinrichtungen - Übergang der wirtschaftlichen Verfügungsmacht

  • Bundesfinanzhof

    Übertragung von Vorsorgekapital eines Grenzgängers zwischen schweizerischen Versorgungseinrichtungen - Übergang der wirtschaftlichen Verfügungsmacht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 1 S 1 EStG 1997, § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 1997, Art 3 Abs 2 DBA CHE, § 155 FGO, § 560 ZPO
    Übertragung von Vorsorgekapital eines Grenzgängers zwischen schweizerischen Versorgungseinrichtungen - Übergang der wirtschaftlichen Verfügungsmacht

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Übertragung von Vorsorgekapital eines Grenzgängers zwischen schweizerischen Versorgungseinrichtungen – Übergang der wirtschaftlichen Verfügungsmacht

  • rewis.io

    Übertragung von Vorsorgekapital eines Grenzgängers zwischen schweizerischen Versorgungseinrichtungen - Übergang der wirtschaftlichen Verfügungsmacht

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Besteuerung der Übertragung von Vorsorgekapital eines Grenzgängers zwischen schweizerischen Versorgungseinrichtungen

  • rechtsportal.de

    Übertragung von Vorsorgekapital eines Grenzgängers zwischen schweizerischen Versorgungseinrichtungen

  • datenbank.nwb.de

    Übertragung von Vorsorgekapital eines Grenzgängers zwischen schweizerischen Versorgungseinrichtungen

  • Der Betrieb

    Übertragung von Vorsorgekapital eines Grenzgängers zwischen schweizerischen Versorgungseinrichtungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Besteuerung der Übertragung von Vorsorgekapital eines Grenzgängers zwischen schweizerischen Versorgungseinrichtungen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Vorsorgekapital eines Grenzgängers in der Schweiz

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Kein Arbeitslohn bei Übertragung von Vorsorgekapital eines Grenzgängers zwischen schweizerischen Versorgungseinrichtungen

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Übertragung von Vorsorgekapital eines Grenzgängers zwischen schweizerischen Versorgungseinrichtungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 239, 399
  • FamRZ 2013, 301
  • DB 2013, 35
  • BStBl II 2013, 405
  • BStBl II 2014, 929
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 30.09.2008 - VI R 67/05

    Arbeitslohn durch Umwandlung einer Anleihe in verbilligte Aktien auch bei

    Auszug aus BFH, 13.11.2012 - VI R 20/10
    cc) Entgegen der Ansicht der Revision folgt auch nichts anderes aus der BFH-Rechtsprechung, wonach Verfügungsbeschränkungen für den Zufluss grundsätzlich unbeachtlich sind (BFH-Urteil vom 30. September 2008 VI R 67/05, BFHE 223, 98, BStBl II 2009, 282).

    Denn diese Rechtsprechung hat die wirtschaftliche Verfügungsmacht trotz bestehender Verfügungsbeschränkungen daraus hergeleitet, dass nahezu sämtliche Befugnisse eines Vollrechtsinhabers gegeben waren und insbesondere Verfügungssperren --wenn auch sanktionsbewehrt-- rechtlich überwunden werden konnten (BFH-Urteil in BFHE 223, 98, BStBl II 2009, 282, m.w.N.).

  • BFH, 30.06.2011 - VI R 37/09

    Zuflusszeitpunkt verbilligter Arbeitnehmeraktien - Erlangung der wirtschaftlichen

    Auszug aus BFH, 13.11.2012 - VI R 20/10
    Ob der Steuerpflichtige im Einzelfall tatsächlich die wirtschaftliche Verfügungsmacht erlangt hat, ist eine Frage der Tatsachenfeststellung und -würdigung, die dem FG obliegt (vgl. etwa BFH-Urteil vom 30. Juni 2011 VI R 37/09, BFHE 234, 187, BStBl II 2011, 923, m.w.N.).

    aa) Die Feststellung und Auslegung ausländischen Rechts obliegt grundsätzlich dem FG (vgl. BFH-Urteil in BFHE 234, 187, BStBl II 2011, 923).

  • BFH, 14.05.1982 - VI R 124/77

    Noch kein Zufluß (Arbeitslohn) bei Gutschrift von Gewinnbeteiligungen mangels

    Auszug aus BFH, 13.11.2012 - VI R 20/10
    Fehlt es dem Steuerpflichtigen an der Wahlmöglichkeit, eine Auszahlung verlangen zu können, hat er mangels wesentlicher Befugnisse eines Rechtsinhabers keine wirtschaftliche Verfügungsmacht (BFH-Urteil vom 14. Mai 1982 VI R 124/77, BFHE 135, 542, BStBl II 1982, 469).
  • BFH, 23.06.2005 - VI R 10/03

    Zuflusszeitpunkt von Arbeitslohn bei Wandeldarlehensverträgen

    Auszug aus BFH, 13.11.2012 - VI R 20/10
    Das Innehaben von Ansprüchen oder Rechten führt nach ständiger Rechtsprechung den Zufluss von Einnahmen regelmäßig noch nicht herbei (vgl. etwa BFH-Urteil vom 23. Juni 2005 VI R 10/03, BFHE 209, 559, BStBl II 2005, 770, m.w.N.).
  • BFH, 04.05.2006 - VI R 19/03

    Durch das Dienstverhältnis veranlasste Leistungen des Arbeitgebers als

    Auszug aus BFH, 13.11.2012 - VI R 20/10
    a) Zugeflossen ist eine Einnahme dann, wenn der Empfänger die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die in Geld oder Geldeswert bestehenden Güter erlangt hat (BFH-Urteil vom 4. Mai 2006 VI R 19/03, BFHE 213, 381, BStBl II 2006, 832, m.w.N.).
  • BFH, 12.04.2007 - VI R 89/04

    Zufluss von Arbeitslohn durch Überlassung einer Jahresnetzkarte

    Auszug aus BFH, 13.11.2012 - VI R 20/10
    Der Übergang der wirtschaftlichen Verfügungsmacht richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (BFH-Urteil vom 12. April 2007 VI R 89/04, BFHE 217, 555, BStBl II 2007, 719, m.w.N.).
  • BFH, 15.11.2007 - VI R 30/04

    Einkommensteuerpflichtiger Lohn durch Krankentagegelder aus Schweizer

    Auszug aus BFH, 13.11.2012 - VI R 20/10
    Nach den Senatsentscheidungen vom 6. Oktober 2010 VI R 15/08 (BFH/NV 2011, 39) und vom 15. November 2007 VI R 30/04 (BFH/NV 2008, 550) kann die Erbringung von Versicherungsleistungen selbst nicht erneut zu Arbeitslohn führen, wenn --wie hier-- dem Arbeitnehmer durch Arbeitgeberbeiträge zu seiner Zukunftssicherung ein unmittelbarer und unentziehbarer Rechtsanspruch auf die Versicherungsleistung zusteht und diese Beiträge deshalb bereits Arbeitslohn i.S. des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind.
  • BFH, 29.04.2009 - X R 31/08

    Progressionsvorbehalt bei Zahlung von Geburtengeld durch eine schweizerische

    Auszug aus BFH, 13.11.2012 - VI R 20/10
    Da der Begriff der unselbständigen Arbeit im Abkommen selbst nicht definiert ist, ist --soweit sich aus der Systematik des DBA-Schweiz nichts Gegenteiliges ergibt-- gemäß Art. 3 Abs. 2 DBA-Schweiz auf das nationale Recht abzustellen (Wassermeyer in Debatin/Wassermeyer, Doppelbesteuerung, MA Art. 15 Rz 53; vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. April 2009 X R 31/08, BFH/NV 2009, 1625; Brandis in Debatin/Wassermeyer, a.a.O., Schweiz Art. 15 Rz 26).
  • BFH, 29.07.2010 - VI R 30/07

    Der gemeine Wert der Aktien lässt sich nicht stets aus weniger als ein Jahr

    Auszug aus BFH, 13.11.2012 - VI R 20/10
    Der Zufluss ist grundsätzlich erst mit der Erfüllung des Anspruchs gegeben (BFH-Urteil vom 29. Juli 2010 VI R 30/07, BFHE 230, 413, BStBl II 2011, 68).
  • BFH, 06.10.2010 - VI R 15/08

    Tagegeld aus gesetzlicher schweizerischer Invalidenversicherung nicht

    Auszug aus BFH, 13.11.2012 - VI R 20/10
    Nach den Senatsentscheidungen vom 6. Oktober 2010 VI R 15/08 (BFH/NV 2011, 39) und vom 15. November 2007 VI R 30/04 (BFH/NV 2008, 550) kann die Erbringung von Versicherungsleistungen selbst nicht erneut zu Arbeitslohn führen, wenn --wie hier-- dem Arbeitnehmer durch Arbeitgeberbeiträge zu seiner Zukunftssicherung ein unmittelbarer und unentziehbarer Rechtsanspruch auf die Versicherungsleistung zusteht und diese Beiträge deshalb bereits Arbeitslohn i.S. des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind.
  • FG Baden-Württemberg, 17.12.2009 - 3 K 154/07

    Übertragung einer Freizügigkeitsleistung auf ein Freizügigkeitskonto bei Wechsel

  • BFH, 10.04.2013 - I R 45/11

    Verpflichtung zur Verrechnungspreisdokumentation nach § 90 Abs. 3 AO ist

    Aus den Feststellungen und der Auslegung des FG zum luxemburgischen Investmentrecht, an die der erkennende Senat gemäß § 118 Abs. 2 FGO wie an Tatsachenfeststellungen gebunden ist (§ 155 Satz 1 FGO i.V.m. §§ 545 Abs. 1, 560 der Zivilprozessordnung --ZPO--; vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Juni 2011 VI R 37/09, BFHE 234, 187, BStBl II 2011, 923; BFH-Beschluss vom 13. November 2012 VI R 20/10, BFHE 239, 399, BStBl II 2013, 405), folgt, dass die Anteile selbst nicht dem L Fonds zuzurechnen sind.
  • BFH, 26.11.2014 - VIII R 39/10

    Vorbezug aus einer privaten schweizerischen Pensionskasse für einen Grenzgänger

    In diesem Zusammenhang sieht auch die Rechtsprechung des BFH die Auszahlung einer Freizügigkeitsleistung bei Ausscheiden aus der Pensionskasse eines Arbeitgebers und Wiedereinzahlung in die Pensionskasse eines neuen Arbeitgebers als Instrument zur Gewährleistung der Portabilität von Anwartschaften an, was regelmäßig nicht zum Zufluss der ausgezahlten Beträge führt (vgl. BFH-Beschluss vom 13. November 2012 VI R 20/10, BFHE 239, 399, BStBl II 2013, 405).

    Spätere Auszahlungen der Pensionskasse führen daher im Streitfall auch nicht zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (vgl. z.B. BFH-Entscheidungen vom 6. Oktober 2010 VI R 15/08, BFH/NV 2011, 39 zu "Taggeldern" aus einer schweizerischen Invalidenversicherung für einen Grenzgänger; vom 15. November 2007 VI R 30/04, BFH/NV 2008, 550 zu Krankentagegeldern aus einer schweizer Betriebskrankenkasse; in BFHE 239, 399, BStBl II 2013, 405, unter II.2.).

  • BFH, 02.12.2014 - VIII R 40/11

    Austrittsleistung aus einer schweizerischen Anlagestiftung an einen inländischen

    Ob der Steuerpflichtige im Einzelfall tatsächlich die wirtschaftliche Verfügungsmacht erlangt hat, ist eine Frage der Tatsachenfeststellung und -würdigung, die dem FG obliegt (siehe zum Ganzen Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. November 2012 VI R 20/10, BFHE 239, 399, BStBl II 2013, 405, unter Rz 13 f.).

    Eine solche wirtschaftliche Verfügungsmacht fehlt nach der Rechtsprechung des BFH, wenn eine gesetzliche Pflicht zur unmittelbaren Übertragung des Vorsorgekapitals zwischen den beteiligten Versorgungseinrichtungen besteht, der Arbeitnehmer die Ansprüche im Zusammenhang mit dem übertragenen Vorsorgekapital weder verpfänden noch abtreten darf, ein Anspruch auf die Barauszahlung der Austrittsleistung kraft Gesetzes nicht bestanden hat, wenn der Arbeitnehmer im schweizerischen System der betrieblichen Altersvorsorge verblieben ist und das Vorsorgekapital auch auf dem Freizügigkeitskonto ausschließlich und unwiderruflich zur Vorsorge angelegt werden muss (siehe Rz 17 bis 21 des BFH-Beschlusses in BFHE 239, 399, BStBl II 2013, 405).

    Zudem hat es ergänzend auf Feststellungen in einer früheren Entscheidung (Urteil des FG Baden-Württemberg vom 17. Dezember 2009  3 K 154/07, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2011, 613), die die Vorentscheidung zum BFH-Beschluss in BFHE 239, 399, BStBl II 2013, 405 bildete, Bezug genommen.

    Die anschließende Auszahlung der Austrittsleistung führt dann jedoch nicht mehr zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (vgl. z.B. BFH-Entscheidungen vom 6. Oktober 2010 VI R 15/08, BFH/NV 2011, 39, zu "Taggeldern" aus einer schweizerischen Invalidenversicherung für einen Grenzgänger; vom 15. November 2007 VI R 30/04, BFH/NV 2008, 550, zu Krankentagegeldern aus einer schweizerischen Betriebskrankenkasse; in BFHE 239, 399, BStBl II 2013, 405, unter II.2.).

  • BFH, 26.11.2014 - VIII R 31/10

    Austrittsleistungen eines Grenzgängers aus einer schweizerischen Pensionskasse

    Die anschließende Auszahlung der Austrittsleistung führte daher im Streitfall nicht zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (vgl. z.B. BFH-Entscheidungen vom 6. Oktober 2010 VI R 15/08, BFH/NV 2011, 39, zu "Taggeldern" aus einer schweizerischen Invalidenversicherung für einen Grenzgänger; vom 15. November 2007 VI R 30/04, BFH/NV 2008, 550, zu Krankentagegeldern aus einer schweizerischen Betriebskrankenkasse; vom 13. November 2012 VI R 20/10, BFHE 239, 399, BStBl II 2013, 405, unter II.2.).
  • FG Baden-Württemberg, 18.09.2014 - 3 K 1507/13

    Vorzeitige Pensionierung eines Grenzgängers: hälftige Steuerfreiheit einer

    c) Unberührt von den zuvor dargelegten (abkommensrechtlichen) Erwägungen ist die Beurteilung, ob die Spezialeinlage in die Pensionskasse S eine Lohnzuwendung an den Kläger darstellt, nach deutschem Recht (hier: Einkommensteuerrecht) als dem Recht des Anwendestaates (hier: der Bundesrepublik Deutschland) vorzunehmen (Art. 3 Abs. 2 DBA-Schweiz; ständige Rechtsprechung des BFH: s. die Entscheidungen vom 13. November 2012 VI R 20/10, BStBl II 2014, 929; vom 11.November 2009 I R 50/08, BFH/NV 2010, 647; vom 29. April 2009 X R 31/08, BFH/NV 2009, 1625 -siehe nachfolgend zu 2.-).
  • FG Baden-Württemberg, 28.04.2010 - 3 K 1285/08

    Steuerbarkeit und Steuerbefreiung des Vorbezugs (incl. des Zinsanteils) aus einer

    Mit Beginn seiner Tätigkeit bei der J-AG zum 1. Januar 2001 trat der Kläger in die Pensionskasse J ein (s. Art. 2 Ziff. 1 des am 1. Januar 2005 Reglements J. Die Austrittsleistung der Pensionskasse Novartis von 55.571 CHF (s. die Versicherungsausweise zum 31. Dezember 2000) wurde als Eintrittsleistung in die Pensionskasse J übertragen (vgl. hierzu die Feststellungen zum Schweizer Recht im Senatsurteil vom 17. Dezember 2010 3 K 154/07, nicht rechtskräftig, Revision eingelegt: BFH-Az. VI R 20/10, juris, Rn. 33-41).

    Die Freizügigkeitsstiftungen haben in der Regel eine bloße Überbrückungsfunktion, indem sie primär für die Finanzierung der Eintrittsleistung in die neue Vorsorgeeinrichtung bestimmt sind (BGer, Urteil in BGE 129 III 305, Erwägungen zu 3.3.; Senatsurteil vom 17. Dezember 2009 3 K 154/07 -nicht rechtskräftig, Revision eingelegt, BFH.Az.: VI R 20/10- juris, Rn. 34-41).

  • FG Baden-Württemberg, 28.04.2010 - 3 K 4156/08

    Qualifizierung der anstelle einer Alterrente ausgezahlten Kapitalabfindung einer

    BVG (der obligatorische Bereich der beruflichen Vorsorge) dem Geltungsbereich des am 1. Juni 2002 in Kraft getretenen Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit vom 21. Juni 1999 -FZA- Anhang II, Abschnitt A Ziff 1. (vgl. hierzu die Berechnungen der Verbindungsstelle BVG, Sicherheitsfonds [www.verbindungsstelle.ch] bzw. das Senatsurteil vom 17. Dezember 2009 3 K 154/07, nicht rechtskräftig, Revision eingelegt: BFH-Az.: VI R 20/10, juris).
  • FG Baden-Württemberg, 18.11.2010 - 3 K 273/07

    Zur Arbeitslohnqualität von Arbeitgeberbeiträgen für die Zukunftssicherung eines

    Im Streitfall konnte es -aus der Sicht der Streitjahre- jedoch bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls (Vorsorgefalls) Alter, Tod oder Invalidität zur Leistung des Versicherers (der Pensionskasse N) an den Kläger kommen und zwar als Freizügigkeitsleistung beim Austritt des Klägers aus der Vorsorgeeinrichtung und dessen endgültigem Verlassen der Schweiz (Art. 5 Abs. 1 Buchstabe a FZG) oder als Vorbezug oder Verpfändung der Austrittsleistung für Wohneigentumsförderung (Art. 30 Buchstaben a-g BVG bzw. Art. 331 Buchstaben d und e OR; vgl. zur Austrittsleistung beim Wechsel des Arbeitsverhältnisses in der Schweiz: Senatsurteil vom 17. Dezember 2009 3 K 154/07, nicht rechtskräftig; Revision eingelegt: BFH.Az.: VI R 20/10, juris).
  • FG Baden-Württemberg, 12.09.2012 - 3 K 632/10

    Verlust des Grenzgängerstatus eines im Inland ansässigen Arbeitnehmers wegen

    d) Für die Beurteilung, ob eine solche gesetzliche Verpflichtung oder eine freiwillig begründete Rechtspflicht besteht, ist im Streitfall das Schweizerische Recht maßgeblich (Art. 3 Abs. 2 DBA-Schweiz; BFH-Beschluss vom 13. November 2012 VI R 20/10, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, juris; Lang, IWB 2011, 281).
  • FG Baden-Württemberg, 28.04.2010 - 3 K 1464/08

    Steuerbarkeit und Steuerbefreiung der Barauszahlung einer Schweizer Pensionskasse

    Die Austrittsleistung/Freizügigkeitsleistung von 7.701,30 CHF (s. das Schreiben der Stiftung P vom 29. Mai 1996, Bl. 100 der FG-Akten) aus der Stiftung P gemäß Art. 2 Abs. 1 des am 1. Januar 1995 in Kraft getretenen Bundesgesetzes über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge vom 17. Dezember 1993 -Freizügigkeitsgesetz (FZG)- (Systematische Sammlung des Bundesrechts -SR 831.42- www.admin.ch) wurde von der K als Eintrittsleistung entgegengenommen (Art. 9 Abs. 1 FZG; s. hierzu die Ausführungen des erkennenden Senats zum Schweizer Recht beim Wechsel eines Arbeitgebers in der Schweiz im Tatbestand des Urteils vom 17. Dezember 2009 3 K 154/07 -nicht rechtskräftig, Revision eingelegt, BFH.Az.: VI R 20/10- juris, Rn. 33-41).
  • FG Köln, 04.05.2017 - 13 K 1491/15

    Lohnsteuer: Keine Haftung des Arbeitgebers bei Abfindungszahlung an einen in

  • FG Baden-Württemberg, 12.09.2012 - 3 K 1080/10

    Einmaleinlage des Schweizer Arbeitgebers in eine Schweizerische Pensionskasse zur

  • FG Baden-Württemberg, 28.04.2010 - 2 K 1464/08

    Austrittsleistungen aus Schweizer Pensionskassen sind nach § 3 Nr. 3 EStG 2005

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Rechtsprechung
   BFH, 27.09.2012 - III R 13/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,40314
BFH, 27.09.2012 - III R 13/12 (https://dejure.org/2012,40314)
BFH, Entscheidung vom 27.09.2012 - III R 13/12 (https://dejure.org/2012,40314)
BFH, Entscheidung vom 27. September 2012 - III R 13/12 (https://dejure.org/2012,40314)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Kindergeldanspruch für ein Kind, das ein durch ein Stipendium gefördertes Promotionsstudium in Großbritannien absolviert - Keine Anhebung des Grenzbetrags wegen erhöhter Lebenshaltungskosten in Großbritannien

  • openjur.de

    Kindergeldanspruch für ein Kind, das ein durch ein Stipendium gefördertes Promotionsstudium in Großbritannien absolviert; Keine Anhebung des Grenzbetrags wegen erhöhter Lebenshaltungskosten in Großbritannien

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § ... 32 Abs 4 S 5, EStG § 9 Abs 1 S 1, DBA GBR Art 18 Abs 2 Buchst a, DBA GBR Art 11 Abs 2, FGO § 96 Abs 1, EStG § 32 Abs 4 S 3, EStG § 32 Abs 4 S 3, EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 32 Abs 4 S 5, EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG VZ 2008, EStG VZ 2009
    Kindergeldanspruch für ein Kind, das ein durch ein Stipendium gefördertes Promotionsstudium in Großbritannien absolviert - Keine Anhebung des Grenzbetrags wegen erhöhter Lebenshaltungskosten in Großbritannien

  • Bundesfinanzhof

    Kindergeldanspruch für ein Kind, das ein durch ein Stipendium gefördertes Promotionsstudium in Großbritannien absolviert - Keine Anhebung des Grenzbetrags wegen erhöhter Lebenshaltungskosten in Großbritannien

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 4 S 2 EStG 2002, § 32 Abs 4 S 5 EStG 2002, § 9 Abs 1 S 1 EStG 2002, Art 18 Abs 2 Buchst a DBA GBR 1964, Art 11 Abs 2 DBA GBR 1964
    Kindergeldanspruch für ein Kind, das ein durch ein Stipendium gefördertes Promotionsstudium in Großbritannien absolviert - Keine Anhebung des Grenzbetrags wegen erhöhter Lebenshaltungskosten in Großbritannien

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Kindergeldanspruch für ein Kind, das ein durch ein Stipendium gefördertes Promotionsstudium in Großbritannien absolviert – Keine Anhebung des Grenzbetrags wegen erhöhter Lebenshaltungskosten in Großbritannien

  • rewis.io

    Kindergeldanspruch für ein Kind, das ein durch ein Stipendium gefördertes Promotionsstudium in Großbritannien absolviert - Keine Anhebung des Grenzbetrags wegen erhöhter Lebenshaltungskosten in Großbritannien

  • rechtsportal.de

    Kindergeldanspruch für ein durch ein Stipendium gefördertes, in Großbritannien promovierendes Kind

  • rechtsportal.de

    Kindergeldanspruch für ein Kind, das ein durch ein Stipendium gefördertes Promotionsstudium in Großbritannien absolviert

  • datenbank.nwb.de

    Kindergeldanspruch für ein Kind, das ein durch ein Stipendium gefördertes Promotionsstudium in Großbritannien absolviert

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindergeld und das englische Promotionsstipendium

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kindergeldanspruch für ein Kind, mit durch ein Stipendium geförderten Promotionsstudium in Großbritannien

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kindergeldanspruch für ein durch ein Stipendium gefördertes, in Großbritannien promovierendes Kind

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Promotionsstudium in Großbritannien

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Einkünfte und Bezüge von Kindern
    Zulässiger Höchstbetrag der Einkünfte und Bezüge
    Wohnsitz des Kindes im Ausland
    Wohnsitz in EU-Staaten
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 239, 123
  • FamRZ 2013, 301
  • BStBl II 2014, 28
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (20)

  • BFH, 09.06.2011 - III R 28/09

    Kindergeld: Einkünfte und Bezüge eines Kindes in Ausbildung; Ausbildungsbedingter

    Auszug aus BFH, 27.09.2012 - III R 13/12
    Da der in Art. XVIII Abs. 2 Buchst. a DBA-Großbritannien 1964/1970 verwendete Begriff der "Einkünfte" aber nicht nur positive, sondern auch negative Einkünfte umfasst, werden nach dieser Vorschrift nicht nur die Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit, sondern auch die damit zusammenhängenden Werbungskosten von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer ausgenommen (vgl. insoweit BFH-Urteil vom 11. Februar 2009 I R 25/08, BFHE 224, 498, BStBl II 2010, 536; Senatsurteil vom 9. Juni 2011 III R 28/09, BFHE 234, 149, BStBl II 2012, 213, zu der vergleichbaren Bestimmung in Art. 23 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a Satz 1 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und einiger anderer Steuern vom 29. August 1989, BGBl II 1991, 355).

    Bezüge i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG sind in der Regel alle Zuflüsse in Geld oder Naturalleistungen, die nicht im Rahmen der einkommensteuerrechtlichen Einkünfteermittlung erfasst werden (Senatsurteil in BFHE 234, 149, BStBl II 2012, 213).

    Nichts anderes ergibt sich insoweit aus dem Senatsurteil in BFHE 234, 149, BStBl II 2012, 213.

  • BFH, 25.07.2001 - VI R 78/00

    Beendigung des Grundwehrdienstes - Arbeitslosenhilfe - Staatlich anerkannte

    Auszug aus BFH, 27.09.2012 - III R 13/12
    Vielmehr wird die Tatsache, dass eine beträchtliche Anzahl der in Ausbildung befindlichen Kinder auswärts untergebracht ist und es deshalb an einer gemeinsamen Wirtschaftsführung mit den Eltern fehlt, in der Ausgestaltung des Jahresgrenzbetrags hinreichend berücksichtigt (BFH-Urteile vom 25. Juli 2001 VI R 78/00, BFH/NV 2001, 1558; vom 22. Mai 2002 VIII R 74/01, BFHE 199, 283, BStBl II 2002, 695, und in BFH/NV 2008, 1664).

    b) Dies gilt jedoch nicht, wenn das Kind über einen eigenen Hausstand am Lebensmittelpunkt verfügt und hinsichtlich des weiteren Hausstands am Ort der auswärtigen Ausbildung die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG vorliegen (Senatsurteil vom 17. Juni 2010 III R 63/09, BFH/NV 2010, 2047; BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 1558).

  • BFH, 14.11.2000 - VI R 62/97

    Kindergeld/-freibetrag: Ermittlung des Jahresgrenzbetrages

    Auszug aus BFH, 27.09.2012 - III R 13/12
    Solche besonderen Ausbildungskosten sind alle über die Lebensführung hinausgehenden ausbildungsbedingten Mehraufwendungen (BFH-Urteil vom 14. November 2000 VI R 62/97, BFHE 193, 444, BStBl II 2001, 491).

    Ausbildungsbedingte Mehraufwendungen, die nicht bereits als Werbungskosten oder Betriebsausgaben im Rahmen einer Einkunftsart des Kindes berücksichtigt werden, sind gemäß § 32 Abs. 4 Satz 5 EStG von der Summe der Einkünfte und Bezüge abzuziehen (BFH-Urteile in BFHE 193, 444, BStBl II 2001, 491; vom 23. Juli 2002 VIII R 63/00, BFH/NV 2003, 24).

  • BFH, 29.05.2008 - III R 33/06

    Berücksichtigung von Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung im Rahmen

    Auszug aus BFH, 27.09.2012 - III R 13/12
    Erzielt das Kind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sind daher von den Bruttoeinnahmen die Werbungskosten abzuziehen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Juli 2000 VI R 153/99, BFHE 192, 316, BStBl II 2000, 566; Senatsurteil vom 29. Mai 2008 III R 33/06, BFH/NV 2008, 1664).

    Vielmehr wird die Tatsache, dass eine beträchtliche Anzahl der in Ausbildung befindlichen Kinder auswärts untergebracht ist und es deshalb an einer gemeinsamen Wirtschaftsführung mit den Eltern fehlt, in der Ausgestaltung des Jahresgrenzbetrags hinreichend berücksichtigt (BFH-Urteile vom 25. Juli 2001 VI R 78/00, BFH/NV 2001, 1558; vom 22. Mai 2002 VIII R 74/01, BFHE 199, 283, BStBl II 2002, 695, und in BFH/NV 2008, 1664).

  • BFH, 17.06.2010 - III R 63/09

    Kein Abzug von Beiträgen zur VBL-Pflichtversicherung im Rahmen der

    Auszug aus BFH, 27.09.2012 - III R 13/12
    b) Dies gilt jedoch nicht, wenn das Kind über einen eigenen Hausstand am Lebensmittelpunkt verfügt und hinsichtlich des weiteren Hausstands am Ort der auswärtigen Ausbildung die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG vorliegen (Senatsurteil vom 17. Juni 2010 III R 63/09, BFH/NV 2010, 2047; BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 1558).
  • BFH, 28.07.2011 - VI R 5/10

    Vorweggenommene Werbungskosten durch Berufsausbildungskosten bei später auch im

    Auszug aus BFH, 27.09.2012 - III R 13/12
    Liegt ein solcher Veranlassungszusammenhang vor (vgl. hierzu etwa BFH-Urteil vom 28. Juli 2011 VI R 5/10, BFHE 234, 262) und sind die Voraussetzungen für den Werbungskosten- bzw. Betriebsausgabenabzug --insbesondere im Hinblick auf eine etwaige doppelte Haushaltsführung-- im Übrigen erfüllt, werden im Rahmen der Grenzbetragsberechnung die im Hinblick auf die künftige Berufstätigkeit entstandenen negativen Einkünfte mit den Bezügen aus dem Stipendium verrechnet.
  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

    Auszug aus BFH, 27.09.2012 - III R 13/12
    Diese Vorgehensweise hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Zusammenhang mit der sich im Rahmen des § 33a Abs. 1 EStG ergebenden vergleichbaren Problemstellung für verfassungsgemäß erachtet (Beschluss vom 31. Mai 1988  1 BvR 520/83, BVerfGE 78, 214).
  • BFH, 21.07.2000 - VI R 153/99

    Eckregelsatz für Alleinstehende im Bundesdurchschnitt monatlich

    Auszug aus BFH, 27.09.2012 - III R 13/12
    Erzielt das Kind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sind daher von den Bruttoeinnahmen die Werbungskosten abzuziehen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Juli 2000 VI R 153/99, BFHE 192, 316, BStBl II 2000, 566; Senatsurteil vom 29. Mai 2008 III R 33/06, BFH/NV 2008, 1664).
  • BFH, 25.07.2001 - VI R 77/00

    Einkunftsgrenze beim Kindergeld

    Auszug aus BFH, 27.09.2012 - III R 13/12
    Es sind die den Abzug der jeweiligen Aufwendung betreffenden steuerlichen Vorschriften dem Grunde und der Höhe nach zu beachten (BFH-Urteil vom 25. Juli 2001 VI R 77/00, BFHE 196, 159, BStBl II 2002, 12).
  • BFH, 22.05.2002 - VIII R 74/01

    Bezüge und Kosten bei Au-pair-Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 27.09.2012 - III R 13/12
    Vielmehr wird die Tatsache, dass eine beträchtliche Anzahl der in Ausbildung befindlichen Kinder auswärts untergebracht ist und es deshalb an einer gemeinsamen Wirtschaftsführung mit den Eltern fehlt, in der Ausgestaltung des Jahresgrenzbetrags hinreichend berücksichtigt (BFH-Urteile vom 25. Juli 2001 VI R 78/00, BFH/NV 2001, 1558; vom 22. Mai 2002 VIII R 74/01, BFHE 199, 283, BStBl II 2002, 695, und in BFH/NV 2008, 1664).
  • BFH, 23.07.2002 - VIII R 63/00

    Kindergeld; ausbildungsbedingter Mehrbedarf

  • BFH, 04.11.2003 - VI R 28/03

    WK-Abzug: Promotionskosten

  • BFH, 04.11.2003 - VI R 75/02

    Aufwendungen für ein aus beruflichen Gründen aufgenommenes Promotionsstudium als

  • BFH, 04.11.2003 - VI R 96/01

    Promotionskosten als Werbungskosten

  • BFH, 08.06.2004 - VI B 158/03

    Promotionskosten als WK

  • BFH, 07.12.2005 - I R 34/05

    WK: Vertragsstrafe wegen vorzeitiger Auflösung eines Arbeitsvertrages im Ausland

  • BFH, 20.09.2006 - I R 59/05

    Vorweggenommene Werbungskosten bei Umzug ins DBA-Ausland - Zuflussprinzip und

  • BFH, 11.02.2009 - I R 25/08

    Werbungskosten eines Referendars für Ausbildungsstation in den USA sind bei

  • BFH, 22.09.2011 - III R 38/08

    Zum Abzug von Semestergebühren als ausbildungsbedingter Mehrbedarf - Vorliegen

  • BFH, 27.10.2011 - VI R 52/10

    Ausbildung zum Rettungssanitäter als Berufsausbildung

  • BFH, 14.04.2016 - III R 23/14

    Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten

    Werbungskosten können auch durch eine künftige, erst angestrebte Tätigkeit veranlasst sein (sog. vorweggenommene Werbungskosten, z.B. Senatsurteil vom 27. September 2012 III R 13/12, BFHE 239, 123, BStBl II 2014, 28, zu Aufwendungen für ein Promotionsstudium im Ausland; BFH-Urteil vom 16. Juni 2015 IX R 21/14, BFH/NV 2015, 1567, zu beabsichtigter Vermietung eines Gebäudes).
  • FG Düsseldorf, 27.04.2015 - 1 K 3636/13

    Bundesligaverein bekommt im Streit um Vorsteuerabzug aus

    (1) Soweit der BFH in seinem zurückverweisenden Urteil vom 28.08.2013 (Az. XI R 4/11, BFHE 243, 41, BStBl II 2014, 28) auf die Entscheidung des OLG Hamm (Beschluss vom 24.09.2012 I 18 U 25/12, juris, vorgehend LG Dortmund, Urteil vom 16.12.2011 3 O 246/11, juris) hinweist, weicht der der Entscheidung des OLG Hamm zugrundeliegender Sachverhalt erheblich von den hier zu beurteilenden Fällen ab.
  • FG Baden-Württemberg, 19.05.2016 - 1 K 3504/15

    Rückabwicklung der Verlagerung der Steuerschuld in sog. Bauträger-Fällen -

    Ein Wechsel der Steuerschuldnerschaft kommt nach diesen Vorschriften nicht in Betracht, wenn der Leistungsempfänger keine steuerpflichtigen bauwerksbezogenen sonstigen Leistungen oder Werklieferungen erbringt, weil er als Bauträger die empfangenen Leistungen (ausschließlich) für nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG steuerfreie Grundstückslieferungen verwendet (BFH-Urteile vom 22. August 2013 BFH V R 37/10, BFHE 243, 20, BStBl II 2014, 28; vom 11. Dezember 2013 XI R 21/11, BFHE 244, 115, BStBl II 2014, 425; Heuermann in Sölch/Ringleb, UStG, § 13b Rz. 128; Klenk in Sölch/Ringleb, UStG, § 27 Rz. 54).
  • FG Sachsen-Anhalt, 07.07.2015 - 4 K 62/13

    Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt und Lebensmittelpunkt eines Promotionsstudenten

    Nach Nichtzulassungsbeschwerde hat der Bundesfinanzhof (BFH) im Revisionsverfahren III R 13/12 das Urteil aufgehoben und zur anderweitigen Entscheidung zurückverwiesen.

    Im Streitzeitraum übersteigen die Einnahmen des Sohnes der Klägerin den (anteiligen) Grenzbetrag, weil in keiner der durch den BFH in seiner Revisionsentscheidung III R 13/12 aufgeführten Konstellation Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung mindernd zu berücksichtigen sind.

  • BFH, 05.02.2015 - III R 24/14

    Fahrtkosten eines Kindes wegen Fachschule und Praktikum

    Die Beteiligten gehen zutreffend und in Übereinstimmung mit den Rechtsausführungen des FG-Urteils davon aus, dass das Schulgeld bei der Grenzbetragsberechnung abzuziehen ist (vgl. BFH-Urteile vom 27. September 2012 III R 13/12, BFHE 239, 123, BStBl II 2014, 28, und in BFHE 240, 125, BStBl II 2013, 449, beide betreffend Studiengebühren).
  • BFH, 16.10.2013 - XI R 40/12

    Abziehbarkeit von Wohnheimkosten am Ausbildungsort als Werbungskosten

    Dies gilt grundsätzlich auch für einen alleinstehenden Arbeitnehmer; auch er kann einen doppelten Haushalt führen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 21. April 2010 VI R 26/09, BFHE 230, 5, BStBl II 2012, 618; s.a. BFH-Urteil vom 27. September 2012 III R 13/12, BFHE 239, 123, BStBl II 2014, 28).
  • FG Baden-Württemberg, 21.03.2013 - 3 K 3932/11

    Verpflegungsmehraufwendungen für die ersten drei Monate eines befristeten

    Werbungskosten, die mit den ausländischen Einkünften in einem Veranlassungszusammenhang stehen, sind zunächst mit den entsprechenden Einnahmen zu verrechnen; erst hinsichtlich des sich danach ergebenden Saldos ist eine Umqualifizierung in Bezüge zulässig (BFH-Urteil vom 27. September 2012 III R 13/12, BFHE 239, 123, BFH/NV 2013, 312).

    Wird der Saldo negativ, können die Aufwendungen jedenfalls als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften von K abgezogen werden, wenn die Aufwendungen --wie im Streitfall-- in einem Veranlassungszusammenhang mit einer künftigen Berufstätigkeit des Kindes im Inland --hier: als Heilerziehungspfleger-- stehen (vgl. BFH-Urteil vom 28. Juli 2011 VI R 5/10, BFHE 234, 262, BStBl II 2012, 553; siehe auch BFH-Urteil in BFHE 239, 123, BFH/NV 2013, 312).

  • FG Niedersachsen, 16.08.2013 - 2 K 87/13

    Überprüfung der Einkünfte bei einem verheirateten Kind in Ausbildung bzgl. der

    Das Büchergeld, das im Zusammenhang mit dem Stipendium ausgezahlt wird, wäre ebenfalls nicht zu berücksichtigen (Urteil des BFH vom 27. September 2011, III R 13/12, BFH/NV 2013, 312).
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Rechtsprechung
   BFH, 21.11.2012 - II B 78/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,40315
BFH, 21.11.2012 - II B 78/12 (https://dejure.org/2012,40315)
BFH, Entscheidung vom 21.11.2012 - II B 78/12 (https://dejure.org/2012,40315)
BFH, Entscheidung vom 21. November 2012 - II B 78/12 (https://dejure.org/2012,40315)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Wahlrecht auf rückwirkende Anwendung des ErbStG 2009 - Übertragung des Rechtsstreits auf einen Einzelrichter

  • openjur.de

    Wahlrecht auf rückwirkende Anwendung des ErbStG 2009; Übertragung des Rechtsstreits auf einen Einzelrichter

  • Bundesfinanzhof

    ErbStRG Art 3 Abs 1 S 1, ErbStRG Art 3 Abs 2, ErbStRG Art 6 Abs 1, ErbStRG Art 6 Abs 3, FGO § 115 Abs 2, FGO § 6 Abs 4 S 1, FGO § 124 Abs 2
    Wahlrecht auf rückwirkende Anwendung des ErbStG 2009 - Übertragung des Rechtsstreits auf einen Einzelrichter

  • Bundesfinanzhof

    Wahlrecht auf rückwirkende Anwendung des ErbStG 2009 - Übertragung des Rechtsstreits auf einen Einzelrichter

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 S 1 ErbStRG 2009, Art 3 Abs 2 ErbStRG 2009, Art 6 Abs 1 ErbStRG 2009, Art 6 Abs 3 ErbStRG 2009, § 115 Abs 2 FGO
    Wahlrecht auf rückwirkende Anwendung des ErbStG 2009 - Übertragung des Rechtsstreits auf einen Einzelrichter

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Wahlrecht auf rückwirkende Anwendung des ErbStG 2009 – Übertragung des Rechtsstreits auf einen Einzelrichter

  • rewis.io

    Wahlrecht auf rückwirkende Anwendung des ErbStG 2009 - Übertragung des Rechtsstreits auf einen Einzelrichter

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Zeitliche Grenzen der Ausübung des Wahlrechts auf rückwirkende Anwendung des ErbStG 2009

  • rechtsportal.de

    Wahlrecht auf rückwirkende Anwendung des ErbStG 2009

  • datenbank.nwb.de

    Wahlrecht auf rückwirkende Anwendung des ErbStG 2009

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    ErbStG 2009: Rückwirkende Anwendung nur bis 30.06.2009

  • Der Betrieb

    Wahlrecht auf rückwirkende Anwendung des ErbStG 2009

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rückwirkende Anwendung des Erbschaftsteuergesetzes 2009

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zeitliche Grenzen der Ausübung des Wahlrechts auf rückwirkende Anwendung des ErbStG 2009

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Wahlrecht auf rückwirkende Anwendung des ErbStG 2009

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Wahlrecht auf rückwirkende Anwendung des ErbStG 2009

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Wahlrecht auf rückwirkende Anwendung des ErbStG 2009 nicht mehr möglich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 238, 546
  • FamRZ 2013, 301
  • DB 2013, 37
  • BStBl II 2013, 172
  • BStBl II 2013, 173
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 21.10.1999 - VII R 15/99

    Senatsbesetzung beim FG

    Auszug aus BFH, 21.11.2012 - II B 78/12
    Die in § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 FGO für eine Übertragung des Rechtsstreits aufgeführten materiellen Voraussetzungen, dass die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und keine grundsätzliche Bedeutung hat, sind nicht als tatbestandliche Voraussetzungen für das Übertragungsermessen des FG, sondern lediglich als der Überprüfung durch das Rechtsmittelgericht entzogene Leitlinien eines dem FG eingeräumten Ermessens zu verstehen (BFH-Beschluss vom 21. Oktober 1999 VII R 15/99, BFHE 190, 47, BStBl II 2000, 88).
  • BFH, 27.01.2004 - IV B 135/01

    Staatlich geprüfter Krankenpfleger - Einkünfte aus Gewerbebetrieb?

    Auszug aus BFH, 21.11.2012 - II B 78/12
    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage, wenn hinsichtlich ihrer Beantwortung Unsicherheit besteht (BFH-Beschluss vom 27. Januar 2004 IV B 135/01, BFH/NV 2004, 783).
  • BFH, 07.07.2004 - VII B 344/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rspr.

    Auszug aus BFH, 21.11.2012 - II B 78/12
    Eine Zulassung der Revision zur Rechtsfortbildung nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO scheidet mangels einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage ebenfalls aus (vgl. BFH-Beschluss vom 7. Juli 2004 VII B 344/03, BFHE 206, 226, BStBl II 2004, 896).
  • BFH, 12.10.2006 - VII B 326/05

    Anti-Dumping-Zoll - Einräder aus China

    Auszug aus BFH, 21.11.2012 - II B 78/12
    Eine fehlerhafte Anwendung des § 6 FGO kann deshalb regelmäßig nicht mit der Revision (§ 124 Abs. 2 FGO) und somit auch nicht mit der Nichtzulassungsbeschwerde gerügt werden (BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2006 VII B 326/05, BFH/NV 2007, 519).
  • BFH, 08.11.2006 - X R 45/02

    Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung vor 2005 sind trotz Inkrafttretens

    Auszug aus BFH, 21.11.2012 - II B 78/12
    Eine außer Kraft getretene Norm des materiellen Rechts bleibt zwar auf Tatbestände und Rechtsverhältnisse anwendbar, die während der Geltung der Vorschrift bestanden haben oder entstanden sind (vgl. BFH-Urteil vom 8. November 2006 X R 45/02, BFHE 216, 47, BStBl II 2007, 574, m.w.N.).
  • BFH, 30.01.2008 - V B 57/07

    Richterablehnung wegen Befangenheit - Übertragung des Rechtsstreits auf den

    Auszug aus BFH, 21.11.2012 - II B 78/12
    b) Die Übertragung eines Rechtsstreits auf den Einzelrichter kann nur dann als verfahrensfehlerhaft angesehen werden, wenn sie auf einem groben Rechtsverstoß im Sinne einer greifbaren Gesetzwidrigkeit beruht (BFH-Beschluss vom 30. Januar 2008 V B 57/07, BFH/NV 2008, 611, m.w.N.).
  • BFH, 03.04.2012 - V B 130/11

    Grundsätzliche Bedeutung; Voraussetzungen einer Haushaltsaufnahme; Aufnahme zu

    Auszug aus BFH, 21.11.2012 - II B 78/12
    Die Rechtsfrage muss im konkreten Fall klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. April 2012 V B 130/11, BFH/NV 2012, 1136).
  • BFH, 11.05.2012 - VI B 40/12

    Übertragung der Streitsache auf den Einzelrichter

    Auszug aus BFH, 21.11.2012 - II B 78/12
    Eine klärungsbedürftige Rechtsfrage wird dagegen nicht aufgeworfen, wenn die streitige Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das Finanzgericht (FG) getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 11. Mai 2012 VI B 40/12, BFH/NV 2012, 1609, und vom 24. Mai 2012 I S 5/12, BFH/NV 2012, 1325).
  • BFH, 24.05.2012 - I S 5/12

    Anhörungsrüge - Überraschungsentscheidung - Nichtzulassungsverfahren

    Auszug aus BFH, 21.11.2012 - II B 78/12
    Eine klärungsbedürftige Rechtsfrage wird dagegen nicht aufgeworfen, wenn die streitige Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das Finanzgericht (FG) getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 11. Mai 2012 VI B 40/12, BFH/NV 2012, 1609, und vom 24. Mai 2012 I S 5/12, BFH/NV 2012, 1325).
  • BFH, 16.01.2024 - VIII B 141/22

    Übermittlung elektronischer Dokumente durch Steuerberater ab dem 01.01.2023

    Die fehlerhafte Anwendung des § 6 FGO kann regelmäßig nicht mit der Revision (§ 124 Abs. 2 FGO) und somit auch nicht mit der Nichtzulassungsbeschwerde gerügt werden (BFH-Beschluss vom 21.11.2012 - II B 78/12, BFHE 238, 546, BStBl II 2013, 173, Rz 21).
  • FG Hamburg, 15.05.2013 - 3 K 17/13

    Erbschaftsteuer: Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablauf der

    Über die Frage der Wiedereinsetzung bei Versäumung der Frist für den Antrag nach Art. 3 Abs. 1 ErbStRG habe der BFH bisher nicht entschieden (Hinweis auf Beschluss vom 21. November 2012 II B 78/12).

    Zum Zeitpunkt der Veranlagung am 09. Juli 2009 sei Art. 3 ErbStRG bereits nicht mehr in Kraft gewesen und wäre ein Hinweis auf das Wahlrecht leer gelaufen, da es sich bei der Frist für den Antrag nach Art. 3 ErbStRG um eine echte Ausschlussfrist gehandelt habe, wie der BFH inzwischen entschieden habe (Hinweis auf Beschluss vom 21.11.2012 II B 78/12).

    Die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung als solcher wird - auch von den Beteiligten - nicht bezweifelt (vgl. BFH-Beschluss vom 21.11.2012 II B 78/12, BFHE 238, 546, BStBl II 2013, 172, HFR 2013, 141, Vorinstanz FG München, Urteil vom 16.04.2012 4 K 3893/09, Juris, Datev, jeweils m. w. N.).

    Übereinstimmend mit dem Erlöschen des Wahlrechts scheidet nach Ablauf der Optionsfrist auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 110 AO aus (FG München, Urteil vom 16.04.2012 4 K 3893/09, Datev, Juris, rechtskräftig durch BFH-Beschluss vom 21.11.2012 II B 78/12, BFHE 238, 546, BStBl II 2013, 172, HFR 2013, 141; Pahlke in Fischer/Jüptner/Pahlke/Wachter, ErbStG, 3. A., § 37 Anhang Rz. 12; Pahlke, BFH/PR 2013, 99, 1200; entgegen Jülicher in Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG § 37 Rz. 39).

    Weiter folgen die Nichtzulassung der Revision aus § 115 Abs. 2 FGO und die Zuständigkeit des Einzelrichters (oben A IV 1) aus § 6 FGO (vgl. den vorerwähnten BFH-Beschluss vom 21.11.2012 II B 78/12, BFHE 238, 546, BStBl II 2013, 172).

  • BFH, 29.08.2018 - II B 9/18

    Bewertung eines Erbbauzinsanspruchs (Grunderwerbsteuer)

    Eine klärungsbedürftige Rechtsfrage wird dagegen nicht aufgeworfen, wenn die streitige Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat, die Rechtslage also --wie im Streitfall-- eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 21. November 2012 II B 78/12, BFHE 238, 546, BStBl II 2013, 173).
  • BFH, 01.09.2016 - VI B 26/16

    Übertragung eines Rechtsstreits auf den Einzelrichter - Vorliegen einer Divergenz

    Die in § 6 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 FGO für eine Übertragung des Rechtsstreits aufgeführten materiellen Voraussetzungen, dass die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und keine grundsätzliche Bedeutung hat, sind dabei nicht als tatbestandliche Voraussetzungen für das Übertragungsermessen des FG, sondern lediglich als der Überprüfung durch das Rechtsmittelgericht entzogene Leitlinien eines dem FG eingeräumten Ermessens zu verstehen (BFH-Beschlüsse vom 21. Oktober 1999 VII R 15/99, BFHE 190, 47, BStBl II 2000, 88; vom 21. November 2012 II B 78/12, BFHE 238, 546, BStBl II 2013, 172).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.04.2017 - 3 K 233/14

    Finanzierung eines im Eigentum eines Elternteils stehenden Wohneigentums durch

    Da Art. 3 ErbStRG bereits am 1. Juli 2009 wieder außer Kraft trat (Art. 6 Abs. 3 ErbStRG), konnte das Wahlrecht nur für den Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2009 ausgeübt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 21. November 2012 - II B 78/12 -, BFHE 238, 546, BStBl II 2013, 173).

    Mit dem Erlöschen des Wahlrechts scheidet nach Ablauf der Optionsfrist auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 110 AO aus (vgl. FG München, Urteil vom 16.04.2012 4 K 3893/09, juris, rechtskräftig durch BFH-Beschluss vom 21. November 2012 a. a. O.).

  • BFH, 02.09.2022 - VI B 5/22

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs bei der Zurückweisung präkludierten

    Die in § 6 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 FGO für eine Übertragung des Rechtsstreits aufgeführten materiellen Voraussetzungen, dass die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und keine grundsätzliche Bedeutung hat, sind dabei nicht als tatbestandliche Voraussetzungen für das Übertragungsermessen des FG, sondern lediglich als der Überprüfung durch das Rechtsmittelgericht entzogene Leitlinien eines dem FG eingeräumten Ermessens zu verstehen (BFH-Beschlüsse vom 21.10.1999 - VII R 15/99, BFHE 190, 47, BStBl II 2000, 88, und vom 21.11.2012 - II B 78/12, BFHE 238, 546, BStBl II 2013, 173).
  • FG Bremen, 08.05.2018 - 2 K 49/17

    Versäumte Antragsfrist für die Anwendung des geänderten Erbschaftsteuerrechts -

    Mit dem Außerkrafttreten des Art. 3 ErbStRG am 1. Juli 2009 entfiel dieses Antragsrecht (vgl. BFH-Beschluss vom 21. November 2012 II B 78/12, BFHE 238, 546 , BStBl II 2013, 173 , Rn. 8).

    Vielmehr entspricht die Beschränkung des Rechts, einen Antrag auf Anwendung des neuen Rechts zu stellen, dem Willen des Gesetzgebers (vgl. BFH-Beschluss vom 21. November 2012 II B 78/12, BFHE 238, 546 , BStBl II 2013, 173 , Rn. 14).

  • FG München, 12.02.2014 - 4 K 71/12

    Widerruf des Antrags nach Art. 3 ErbStRG

    Eine außer Kraft getretene Norm des materiellen Rechts bleibt auf Tatbestände und Rechtsverhältnisse, die während der Geltung dieser Vorschrift bestanden haben oder entstanden sind, grundsätzlich weiterhin anwendbar (BFH-Beschluss vom 21. November 2012 II B 78/12, BFHE 238, 546, BStBl II 2013, 172 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BFH, 27.09.2012 - III R 2/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,40312
BFH, 27.09.2012 - III R 2/11 (https://dejure.org/2012,40312)
BFH, Entscheidung vom 27.09.2012 - III R 2/11 (https://dejure.org/2012,40312)
BFH, Entscheidung vom 27. September 2012 - III R 2/11 (https://dejure.org/2012,40312)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Keine Abzweigung des Kinderbonus an Sozialleistungsträger

  • openjur.de

    Keine Abzweigung des Kinderbonus an Sozialleistungsträger

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 66 Abs 1 S 2, EStG § 74 Abs 1 S 4, EStG § 66 Abs 1 S 2, EStG VZ 2009
    Keine Abzweigung des Kinderbonus an Sozialleistungsträger

  • Bundesfinanzhof

    Keine Abzweigung des Kinderbonus an Sozialleistungsträger

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 66 Abs 1 S 2 EStG 2009, § 74 Abs 1 S 4 EStG 2009, § 66 Abs 1 S 2 EStG 2002 vom 02.03.2009, EStG VZ 2009
    Keine Abzweigung des Kinderbonus an Sozialleistungsträger

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Keine Abzweigung des Kinderbonus an Sozialleistungsträger

  • rewis.io

    Keine Abzweigung des Kinderbonus an Sozialleistungsträger

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    EStG § 66 Abs. 1 Satz 2; EStG § 74 Abs. 1 Satz 4
    Abzweigung des Kinderbonus an Sozialleistungsträger

  • rechtsportal.de

    EStG § 66 Abs. 1 Satz 2; EStG § 74 Abs. 1 Satz 4
    Keine Abzweigung des Kinderbonus an Sozialleistungsträger

  • datenbank.nwb.de

    Keine Abzweigung des Kinderbonus an Sozialleistungsträger

  • Der Betrieb

    Keine Abzweigung des Kinderbonus an Sozialleistungsträger

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Abzweigung des Kinderbonus an Sozialleistungsträger

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abzweigung des Kinderbonus an Sozialleistungsträger

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Abzweigung des Kinderbonus an Sozialleistungsträger

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine Abzweigung des Kinderbonus an Sozialleistungsträger

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 239, 114
  • FamRZ 2013, 301
  • DB 2013, 560
  • DB 2013, 561
  • BStBl II 2013, 584
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.08.2010 - III R 21/08

    Keine Abzweigung von bereits ausgezahltem Kindergeld - Keine Möglichkeit der

    Auszug aus BFH, 27.09.2012 - III R 2/11
    Der Senat hat bereits entschieden, dass die Auszahlung von Kindergeld an einen Dritten nicht zum Festsetzungs-, sondern zum Auszahlungsverfahren gehört, das dem Erhebungsverfahren entspricht (Senatsurteile vom 26. August 2010 III R 21/08, BFHE 231, 520, BFH/NV 2011, 474, und vom 27. Oktober 2011 III R 16/09, BFH/NV 2012, 720).

    Dementsprechend kann Kindergeld, das bereits an einen Elternteil ausgezahlt worden ist, nicht mehr an den Sozialleistungsträger abgezweigt werden (s. Senatsurteile in BFHE 231, 520, BFH/NV 2011, 474, sowie in BFH/NV 2012, 720; Pust in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 74 Rz 72; Felix in Kirchhof, EStG, 11. Aufl., § 74 Rz 3; Wendl in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 74 EStG Rz 14).

  • BFH, 27.10.2011 - III R 16/09

    Keine Abzweigung bereits ausgezahlten Kindergeldes

    Auszug aus BFH, 27.09.2012 - III R 2/11
    Der Senat hat bereits entschieden, dass die Auszahlung von Kindergeld an einen Dritten nicht zum Festsetzungs-, sondern zum Auszahlungsverfahren gehört, das dem Erhebungsverfahren entspricht (Senatsurteile vom 26. August 2010 III R 21/08, BFHE 231, 520, BFH/NV 2011, 474, und vom 27. Oktober 2011 III R 16/09, BFH/NV 2012, 720).

    Dementsprechend kann Kindergeld, das bereits an einen Elternteil ausgezahlt worden ist, nicht mehr an den Sozialleistungsträger abgezweigt werden (s. Senatsurteile in BFHE 231, 520, BFH/NV 2011, 474, sowie in BFH/NV 2012, 720; Pust in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 74 Rz 72; Felix in Kirchhof, EStG, 11. Aufl., § 74 Rz 3; Wendl in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 74 EStG Rz 14).

  • BFH, 30.01.2001 - VI B 272/99

    Abzweigung - Erstattungsanspruch - Jugendhilfe - Einkommensteuer - Kindergeld -

    Auszug aus BFH, 27.09.2012 - III R 2/11
    Sie betrifft nicht die Anspruchs-, sondern die Empfangsberechtigung (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 30. Januar 2001 VI B 272/99, BFH/NV 2001, 898).
  • FG Sachsen-Anhalt, 29.12.2010 - 4 K 305/10

    Keine Abzweigung des Kinderbonus

    Auszug aus BFH, 27.09.2012 - III R 2/11
    Die anschließend erhobene Klage hatte keinen Erfolg (Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 1007).
  • FG Sachsen-Anhalt, 24.02.2015 - 4 K 180/13

    Ermessenswidrige Abzweigung von Kindergeld - Bereits erfolgte

    In Fällen, in denen eine Erfüllung des Anspruchs durch Zahlung an den Kindergeldberechtigten bereits eingetreten ist, geht die herrschende Meinung in Rechtsprechung, Literatur und Verwaltung davon aus, dass aus den oben geschilderten Gründen keine Abzweigungsentscheidung mehr getroffen werden kann, bzw. eine abweisende Abzweigungsentscheidung nicht mehr geändert werden kann, unabhängig davon, ob die Nicht-Abzweigung rechtmäßig oder rechtswidrig gewesen ist (BFH Urteil vom 29. September 2012 - III R 2/11, BStBl II 2013, 584; vom 27. Oktober 2011 - III R 16/09, BFH/NV 2012, 720; vom 26. August 2010 - III R 21/08, BStBl II 2013, 583 hier Auszahlung an Kindergeldberechtigte trotz Einspruchs des Abzweigungsberechtigten gegen fehlerhafte Ablehnung seines Antrags).
  • FG Hessen, 24.02.2015 - 4 K 180/13

    Rücknahme einer Abzweigung für bereits an den Abzweigungsempfänger ausgezahltes

    In Fällen, in denen eine Erfüllung des Anspruchs durch Zahlung an den Kindergeldberechtigten bereits eingetreten ist, geht die herrschende Meinung in Rechtsprechung, Literatur und Verwaltung davon aus, dass aus den oben geschilderten Gründen keine Abzweigungsentscheidung mehr getroffen werden kann, bzw. eine abweisende Abzweigungsentscheidung nicht mehr geändert werden kann, unabhängig davon, ob die Nicht-Abzweigung rechtmäßig oder rechtswidrig gewesen ist (BFH Urteil vom 29. September 2012 -III R 2/11, BStBl II 2013, 584; vom 27. Oktober 2011 -III R 16/09 , BFH/NV 2012, 720; vom 26. August 2010 -III R 21/08 , BStBl II 2013, 583 hier Auszahlung an Kindergeldberechtigte trotz Einspruchs des Abzweigungsberechtigten gegen fehlerhafte Ablehnung seines Antrags).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 07.05.2012 - 9 UF 288/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,23347
OLG Brandenburg, 07.05.2012 - 9 UF 288/11 (https://dejure.org/2012,23347)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07.05.2012 - 9 UF 288/11 (https://dejure.org/2012,23347)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07. Mai 2012 - 9 UF 288/11 (https://dejure.org/2012,23347)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 301
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Brandenburg, 07.08.2014 - 9 UF 159/13

    Nachehelichenunterhalt: Anrechnung eines fiktiven Einkommens bei einem Anspruch

    Von den Kosten des Verfahrens in erster Instanz und des Beschwerdeverfahrens zum Az.: 9 UF 288/11 tragen der Antragsteller 70 % und die Antragsgegnerin 30 %.

    Der Senat hat auf die Beschwerde der Antragsgegnerin mit Beschluss vom 22. Juni 2012 (Az. 9 UF 288/11) die Entscheidung des Amtsgerichts aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.

  • KG, 26.07.2018 - 3 UF 16/18

    Ehescheidungsverbundverfahren bei einer deutsch-niederländischen Ehe:

    Sie führt wegen des Gebots der einheitlichen Entscheidung nach § 142 Abs. 1 Satz 1 FamFG auch in der Rechtsmittelinstanz (OLG Brandenburg, Beschluss vom 7. Mai 2012 - 9 UF 288/11 -, juris; Helms in Prütting/Helms, FamFG, 4. Aufl., § 142 Rn. 3) auf den hilfsweise gestellten Antrag der Antragsgegnerin zur Aufhebung und Zurückverweisung gemäß §§ 117 Abs. 2 Satz 1 FamFG, 538 Abs. 2 Nr. 4 ZPO analog (zur analogen Anwendung auf die Stufenklage: BGH, Beschluss vom 22. September 2008, - II ZR 257/07 -, juris) nicht nur in der Folgesache nachehelicher Unterhalt, sondern auch in der Scheidungssache und in der Folgesache Versorgungsausgleich.
  • KG, 25.07.2018 - 3 UF 16/18
    Sie führt wegen des Gebots der einheitlichen Entscheidung nach § 142 Abs. 1 Satz 1 FamFG auch in der Rechtsmittelinstanz (OLG Brandenburg, Beschluss vom 7. Mai 2012 - 9 UF 288/11 -, juris; Helms in Prütting/Helms, FamFG , 4. Aufl., § 142 Rn. 3) auf den hilfsweise gestellten Antrag der Antragsgegnerin zur Aufhebung und Zurückverweisung gemäß §§ 117 Abs. 2 Satz 1 FamFG , 538 Abs. 2 Nr. 4 ZPO analog (zur analogen Anwendung auf die Stufenklage: BGH, Beschluss vom 22. September 2008, - II ZR 257/07 -, juris) nicht nur in der Folgesache nachehelicher Unterhalt, sondern auch in der Scheidungssache und in der Folgesache Versorgungsausgleich.
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