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   BVerfG, 13.12.2012 - 1 BvR 1766/12   

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BVerfG, 13.12.2012 - 1 BvR 1766/12 (https://dejure.org/2012,42949)
BVerfG, Entscheidung vom 13.12.2012 - 1 BvR 1766/12 (https://dejure.org/2012,42949)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Dezember 2012 - 1 BvR 1766/12 (https://dejure.org/2012,42949)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch gerichtliche Umgangsregelung - Unzureichende Berücksichtigung der Gefährdung von Leib und Leben der Kindesmutter als "Aussteigerin" aus der rechtsextremen Szene und damit verbundener Gefährdung des Kindeswohls infolge der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 2 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 1684 BGB, § 1685 BGB
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch gerichtliche Umgangsregelung - Unzureichende Berücksichtigung der Gefährdung von Leib und Leben der Kindesmutter als "Aussteigerin" aus der rechtsextremen Szene und damit verbundener Gefährdung des ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 2 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 1684 BGB, § 1685 BGB
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch gerichtliche Umgangsregelung - Unzureichende Berücksichtigung der Gefährdung von Leib und Leben der Kindesmutter als "Aussteigerin" aus der rechtsextremen Szene und damit verbundener Gefährdung des ...

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Elternrechts einer Kindesmutter aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG aufgrund der Anordnung von Umgangskontakten ihrer drei Söhne mit dem Kindesvater

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch gerichtliche Umgangsregelung - Unzureichende Berücksichtigung der Gefährdung von Leib und Leben der Kindesmutter als "Aussteigerin" aus der rechtsextremen Szene und damit verbundener Gefährdung des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 6 Abs. 2 S. 1
    Verletzung des Elternrechts einer Kindesmutter aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG aufgrund der Anordnung von Umgangskontakten ihrer drei Söhne mit dem Kindesvater

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Der Nazi und seine Kinder (Teil 2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anordnung von Umgangskontakten mit dem Kindesvater

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 23.01.2013)

    Neonazi-Vater: Braunes Patchwork

  • taz.de (Pressebericht, 23.01.2013)

    Kein Umgangsrecht für Neonazi-Vater

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Umgangsausschluss mit "rechtsradikalem” Vater

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Umgangsrecht für Neonazi mit seinen Kindern

Besprechungen u.ä. (2)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Umgangsrecht eines rechtsradikalen Vaters: Eine Gefahr für die eigenen Kinder

  • rechtsportal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Gefährdung des Wohls der Kinder einer Aussteigerin aus der rechtsextremen Szene

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 222
  • FamRZ 2013, 433
  • FamRZ 2013, 531
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2012 - 1 BvR 1766/12
    Der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, muss demgemäß grundsätzlich den persönlichen Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil ermöglichen (vgl. BVerfGE 31, 194 ).

    Das Umgangsrecht ermöglicht dem umgangsberechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Aussprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten und einer Entfremdung vorzubeugen, sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 31, 194 ).

    Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts ist dann veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. BVerfGE 31, 194 ).

    Diesen Anforderungen werden die Gerichte nur gerecht, wenn sie sich mit den Besonderheiten des Einzelfalls auseinandersetzen, die Interessen der Eltern sowie deren Einstellung und Persönlichkeit würdigen und auf die Belange des Kindes eingehen (vgl. BVerfGE 31, 194 ).

    Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts ist jedoch veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen Entwicklung abzuwehren (vgl. BVerfGE 31, 194 ).

  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2012 - 1 BvR 1766/12
    Dabei ist Grundrechtsschutz auch durch die Gestaltung des Verfahrens sicherzustellen (vgl. BVerfGE 55, 171 ); das gerichtliche Verfahren muss in seiner Ausgestaltung geeignet und angemessen sein, um der Durchsetzung der materiellen Grundrechtspositionen wirkungsvoll zu dienen (vgl. BVerfGE 84, 34 ).

    Die Gerichte müssen ihr Verfahren deshalb so gestalten, dass sie möglichst zuverlässig die Grundlage einer am Kindeswohl orientierten Entscheidung erkennen können (vgl. BVerfGE 55, 171 ; 64, 180 ).

  • BVerfG, 31.05.1983 - 1 BvL 11/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 1634 BGB

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2012 - 1 BvR 1766/12
    Können sich Eltern über die Ausübung des Umgangsrechts nicht einigen, haben die Gerichte eine Entscheidung zu treffen, die sowohl die beiderseitigen Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigt (vgl. BVerfGE 64, 180 ).

    Die Gerichte müssen ihr Verfahren deshalb so gestalten, dass sie möglichst zuverlässig die Grundlage einer am Kindeswohl orientierten Entscheidung erkennen können (vgl. BVerfGE 55, 171 ; 64, 180 ).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2012 - 1 BvR 1766/12
    Der verfassungsgerichtlichen Prüfung unterliegt jedoch, ob fachgerichtliche Entscheidungen auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2012 - 1 BvR 1766/12
    Die Festsetzung des Gegenstandswertes beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • OLG Dresden, 23.07.2012 - 20 UF 770/08

    Nazi-Aussteigerin: Ein Leben auf der Flucht

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2012 - 1 BvR 1766/12
    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 23. Juli 2012 - 20 UF 770/08 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.
  • BVerfG, 18.02.1993 - 1 BvR 692/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Verfahren zur Regelung des

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2012 - 1 BvR 1766/12
    Die Gerichte müssen sich daher im Einzelfall um eine Konkordanz der verschiedenen Grundrechte bemühen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 18. Februar 1993 - 1 BvR 692/92 - juris, Rn. 10).
  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2012 - 1 BvR 1766/12
    Die Intensität dieser Prüfung hängt davon ab, in welchem Maße von der Entscheidung Grundrechte beeinträchtigt werden (vgl. BVerfGE 83, 130 m.w.N.).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2012 - 1 BvR 1766/12
    Dabei ist Grundrechtsschutz auch durch die Gestaltung des Verfahrens sicherzustellen (vgl. BVerfGE 55, 171 ); das gerichtliche Verfahren muss in seiner Ausgestaltung geeignet und angemessen sein, um der Durchsetzung der materiellen Grundrechtspositionen wirkungsvoll zu dienen (vgl. BVerfGE 84, 34 ).
  • BVerfG, 17.09.2016 - 1 BvR 1547/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Abänderung eines unbefristeten

    In verfahrensrechtlicher Hinsicht muss ein Kindschaftsverfahren in seiner Ausgestaltung geeignet und angemessen sein, eine möglichst zuverlässige Grundlage für die Feststellung einer Kindeswohlgefährdung zu erlangen (vgl. zum Umgangsausschluss BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. Dezember 2008 - 1 BvR 746/08 -, juris, Rn. 52; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. November 2012 - 1 BvR 335/12 -, juris, Rn. 25; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Dezember 2012 - 1 BvR 1766/12 -, juris, Rn. 21; für die elterliche Sorge BVerfGE 55, 171 ) und damit der Durchsetzung der materiellen Grundrechtspositionen wirkungsvoll zu dienen (vgl. BVerfGE 84, 34 ).

    Das Bundesverfassungsgericht prüft die hierzu von den Fachgerichten getroffenen tatsächlichen Feststellungen grundsätzlich nicht nach, der verfassungsgerichtlichen Prüfung unterliegt jedoch, ob fachgerichtliche Entscheidungen auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts beruhen; die Intensität dieser Prüfung hängt davon ab, in welchem Maße von der Entscheidung Grundrechte beeinträchtigt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Dezember 2012 - 1 BvR 1766/12 -, juris, Rn. 22 m.w.N.).

  • OLG Brandenburg, 03.07.2015 - 10 UF 173/14

    Umgangsrecht: Regelung des Umgangs zwischen Vater und Kind unter Berücksichtigung

    Das Umgangsrecht ermöglicht dem umgangsberechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Aussprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten und einer Entfremdung vorzubeugen, sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (BVerfG, Beschluss vom 13.12.2012 - 1 BvR 1766/12, BeckRS 2013, 46031; s. auch BVerfG, FamRZ 2007, 105; FamRZ 1995, 86, 87; BGH, FamRZ 1984, 778, 779).
  • OLG Saarbrücken, 08.09.2014 - 6 UF 62/14

    Umgangsrechtsregelung: Voraussetzungen eines Wechselmodells; Regelungskriterien;

    Die Gerichte müssen sich im Einzelfall um eine Konkordanz der verschiedenen Grundrechte bemühen (vgl. BVerfG FamRZ 2013, 433; 2010, 1622; 2009, 399; Senatsbeschluss vom 12. Juli 2010 - 6 UF 32/10 -, MDR 2011, 106, m.w.N.).

    Eine Einschränkung des Umgangsrechts ist nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. zum Ganzen BVerfG FamRZ 2013, 433; 2010, 1622; 2009, 399; BGH FamRZ 1994, 158; Senatsbeschluss vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 -, FamRZ 2011, 1409).

  • BGH, 19.02.2014 - XII ZB 165/13

    Vollstreckung von Umgangsregelungen: Ordnungsgeldfestsetzung gegen das als

    Insbesondere die Umgangsregelung durch das Familiengericht bedarf zur Wahrung des unter dem Schutz von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK stehenden Rechts auf Umgang (vgl. BVerfG FamRZ 2013, 433 mwN) einer effizienten gerichtlichen Geltendmachung und Vollstreckung.
  • BVerfG, 14.12.2023 - 1 BvR 1889/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen im einstweiligen Anordnungsverfahren

    Das Bundesverfassungsgericht prüft die hierzu von den Fachgerichten getroffenen tatsächlichen Feststellungen grundsätzlich nicht nach, der verfassungsgerichtlichen Prüfung unterliegt jedoch, ob fachgerichtliche Entscheidungen auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts beruhen; die Intensität dieser Prüfung hängt davon ab, in welchem Maße von der Entscheidung Grundrechte beeinträchtigt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2016 - 1 BvR 1547/16 -, Rn. 21 f. m.w.N.; siehe auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Dezember 2012 - 1 BvR 1766/12 -, Rn. 22).
  • OLG Saarbrücken, 14.11.2016 - 6 UF 90/16

    Beschwerde im Umgangsregelungsverfahren: Befristeter Umgangsausschluss für den

    Die Gerichte müssen sich im Einzelfall um eine Konkordanz der verschiedenen Grundrechte bemühen (vgl. BVerfG FamRZ 2015, 1093; 2013, 433; 2010, 1622; 2009, 399; Senatsbeschlüsse vom 8. Juni 2016 - 6 UF 30/16 -, vom 8. September 2014 - 6 UF 62/14 -, FamRZ 2015, 62, und vom 12. Juli 2010 - 6 UF 32/10 -, MDR 2011, 106, m.w.N.).

    Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts ist nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 17. September 2016 - 1 BvR 1547/16 -, juris; BVerfG FamRZ 2015, 1093; NZFam 2015, 234; FamRZ 2013, 433; 2010, 1622; 2009, 399; BGH, Beschluss vom 13. April 2016 - XII ZB 238/15 -, juris; BGH FamRZ 1994, 158; Senatsbeschluss vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 -, FamRZ 2011, 1409).

  • OLG Saarbrücken, 08.06.2016 - 6 UF 30/16

    Berücksichtigung des Kindeswillens im Umgangsverfahren; Ausschluss des Umgangs

    Die Gerichte müssen sich im Einzelfall um eine Konkordanz der verschiedenen Grundrechte bemühen (vgl. BVerfG FamRZ 2013, 433; 2010, 1622; 2009, 399; Senatsbeschlüsse vom 8. September 2014 - 6 UF 62/14 -, FamRZ 2015, 62, und vom 12. Juli 2010 - 6 UF 32/10 -, MDR 2011, 106, m.w.N.).

    Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts ist nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. dazu BVerfG NZFam 2015, 234; FamRZ 2013, 433; 2010, 1622; 2009, 399; BGH, Beschluss vom 13. April 2016 - XII ZB 238/15 -, juris; BGH FamRZ 1994, 158; Senatsbeschluss vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 -, FamRZ 2011, 1409).

  • KG, 04.08.2022 - 17 UF 6/21

    Prüfung einer Einschränkung des Umgangsrechts wegen einer Kindeswohlgefährdung

    Die längerfristige Einschränkung oder der Ausschluss des Umgangsrechts kommen in Betracht, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. BVerfGE 31, 194, 209 f.; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 13. Dezember 2012 - 1 BvR 1766/12, FamRZ 2013, 433, Rn. 20).

    Durch eine häufige zwangsweise Durchsetzung des Umgangs mit dauernder Konfrontation des Vaters als Täter stünde zu befürchten, dass die Mutter in ihrer jetzigen Verfassung derart destabilisiert würde, dass sie für A als Hauptbezugsperson nicht mehr ausreichend zur Verfügung stünde, was auch für A unmittelbar kindeswohlschädlich wäre (vgl. zu diesem Aspekt auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. Dezember 2012 - 1 BvR 1766/12, FamRZ 2013, 433, Rn. 34; KG, Beschluss vom 23. Dezember 2020 - 16 UF 10/20, FamRZ 2021, 693).

  • OLG Nürnberg, 17.11.2014 - 11 UF 1097/14

    Elterliche Sorge: Voraussetzungen des familiengerichtlichen Gebots zur Annahme

    Dabei ist zu bedenken, dass nicht nur das Recht der elterlichen Sorge verfassungsrechtlichen Schutz genießt, sondern auch sowohl das Recht des Kindes als auch das Recht der Mutter auf Umgang unter dem Schutz des Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG steht (vgl. etwa BVerfG FamRZ 2013, 433).
  • OLG Brandenburg, 15.07.2015 - 10 UF 191/13

    Elterliche Sorge: Ausschluss des Umgangsrechts eines Elternteils verbunden mit

    Das Umgangsrecht ermöglicht dem umgangsberechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Aussprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten und einer Entfremdung vorzubeugen, sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (BVerfG, Beschluss vom 13.12.2012 - 1 BvR 1766/12, BeckRS 2013, 46031; siehe auch BVerfG, FamRZ 2007, 105; FamRZ 1995, 86, 87; BGH, FamRZ 1984, 778, 779).
  • OLG Stuttgart, 23.02.2015 - 15 UF 192/13

    Umgangsrechtsregelung: Zeitlich befristeter Ausschluss bei Umgangsverweigerung

  • OLG Schleswig, 28.08.2017 - 8 UF 131/17

    Umgangsrechtsverfahren: Zulässigkeit der Zurückweisung eines Antrags auf

  • OLG Frankfurt, 09.07.2013 - 6 UF 140/13

    Verfahren auf Verpflichtung zum Umgang durch betreuenden Elternteil

  • KG, 23.12.2020 - 16 UF 10/20
  • OLG Brandenburg, 08.01.2018 - 10 UF 21/17

    Umgangspflegschaft: Voraussetzungen für deren Anordnung

  • OLG Brandenburg, 16.04.2015 - 10 UF 19/15

    Berücksichtigung der Schichtarbeit des umgangsberechtigten Vaters bei der

  • AG Flensburg, 10.10.2018 - 90 F 145/17

    Umgang zwischen dem Kind und dem nichtbetreuenden Elternteil: Prüfungsmaßstab für

  • OLG Zweibrücken, 30.06.2022 - 6 UF 18/22

    Voraussetzungen eines Umgangsauschlusses

  • OLG Köln, 17.12.2020 - 25 UF 191/20

    Beschwerde gegen eine Umgangsregelung; Häufigkeit und Dauer eines anzuordnenden

  • OLG Brandenburg, 01.07.2015 - 10 UF 8/15

    Elterliche Sorge: Regelung zum Umgang und zum telefonischen Kontakt eines vom

  • OLG Köln, 15.03.2013 - 26 UF 9/13

    Ausschluss des Umgangs des Vaters mit seinem minderjährigen Kind wegen

  • OLG Brandenburg, 24.01.2019 - 9 UF 143/18

    Entscheidung über das Umgangsrecht nach Trennung der Eltern unter

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