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   OLG Hamm, 05.07.2012 - II-11 UF 106/12   

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OLG Hamm, 05.07.2012 - II-11 UF 106/12 (https://dejure.org/2012,20110)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.07.2012 - II-11 UF 106/12 (https://dejure.org/2012,20110)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Juli 2012 - II-11 UF 106/12 (https://dejure.org/2012,20110)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Einstweilige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf ein Elternteil.

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB
    Einstweilige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf ein Elternteil.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweilige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB
    Einstweilige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Obhutswechsel eines Kindes kommt vor der Hauptsacheentscheidung nur im Ausnahmefall in Betracht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 47
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 27.06.2008 - 1 BvR 1265/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen vorläufige Übertragung des

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2012 - 11 UF 106/12
    In diesem Sinne hat beispielsweise auch das Bundesverfassungsgericht davor gewarnt, einer "ertrotzten" Kontinuität maßgebliche Bedeutung für die Frage nach einer einstweiligen Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen der Elternteile beizumessen (vgl. Beschluss vom 27.06.2008 - 1 BvR 1265/08 - FamRZ 2009, 189).

    Es handelt sich insoweit um einen Fall der "ertrotzten" Kontinuität im Sinne der oben zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (vgl. Beschluss vom 27.06.2008 - 1 BvR 1265/08 - FamRZ 2009, 189):.

  • OLG Hamm, 05.07.2012 - 11 UF 107/12
    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2012 - 11 UF 106/12
    Während der Abwesenheit des Antragsgegners hat die Antragstellerin mit Schriftsatz vom 11.4.2012 im Parallelverfahren (11 UF 107/12) im Wege der einstweiligen Anordnung ein Kontaktverbot nach dem Gewaltschutzgesetz und die vorläufige Zuweisung des gemeinsamen Hauses zur alleinigen Nutzung beantragt.

    Hinzu kommt, dass in der vorliegenden Konstellation die Kinder zwar einen Obhutsnicht aber einen Ortwechsel zu verkraften haben, da der Senat mit der Entscheidung im Parallelverfahren (11 UF 107/12), auf die wegen der Einzelheiten verwiesen wird, gleichzeitig dem Antragsgegner die bisherige gemeinsame Ehewohnung zur vorläufigen alleinigen Nutzung zugewiesen hat.

  • OLG Brandenburg, 22.03.2012 - 3 UF 8/12

    Kindschaftsrecht: Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2012 - 11 UF 106/12
    In diesem Zusammenhang ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht schon deshalb einem Elternteil allein zu übertragen, weil die Eltern darüber keine Einigkeit erzielen können (vgl. etwa OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.03.2012 - 3 UF 8/12).

    Bereits diese Anträge deuten auf fehlende Kooperationsbereitschaft beider Elternteile hin (vgl. OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.3.2012 - 3 UF 8/12; Johannsen/Henrich/Jaeger, Familienrecht, 5. Aufl., § 1671 BGB, Rz. 37), so dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge hinsichtlich des Teilbereichs des Aufenthaltsbestimmungsrechts unter Berücksichtigung des Kindeswohls erforderlich erscheint.

  • AG Ahlen, 17.04.2012 - 40 F 191/12
    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2012 - 11 UF 106/12
    Auf die Beschwerde des Kindesvaters und Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - B vom 17. April 2012 (40 F 191/12) abgeändert.

    Der Antragsgegner beantragt, den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - B vom 17. April 2012 (40 F 191/12) abzuändern und das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder T, geboren am 09.09.2003, T1, geboren am 02.02.2006, und T2 , geboren am 03.10.2007 einstweilen auf ihn zu übertragen.

  • OLG Brandenburg, 27.07.2009 - 15 UF 98/08

    Elterliche Sorge: Sorgerechtsübertragung auf einen Kindesvater wegen fehlender

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2012 - 11 UF 106/12
    Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach Trennung oder Scheidung der Eltern ist deshalb grundsätzlich ein Mindestmaß an Verständigungsbereitschaft zwischen ihnen, also an Kooperations- und Konfliktfähigkeit und ihre ernsthafte Absicht zur gemeinsamen Übernahme von Verantwortung für das Kind, mithin eine tragfähige soziale Beziehung auf der Elternebene (vgl. etwa BVerfG, NJW-RR 2004, 577; OLG Brandenburg NJW-RR 2010, 4; Münchener-Kommentar-Finger, BGB, 5. Aufl. 2008, § 1671 Rnd. 71).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 25/80

    Verfassungswidrigkeit des § 1671 Abs. 4 Satz 1 BGB

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2012 - 11 UF 106/12
    Maßgeblich zu berücksichtigen ist aus der Sicht des Senates, dass unzweifelhaft der Antragsgegner aufgrund der einvernehmlichen Rollenverteilung der Eltern jedenfalls ab August 2011, also ab der Aufstockung der Tätigkeit der Antragstellerin auf eine Vollzeittätigkeit, die Hauptbetreuungs- und damit auch -bezugsperson der Kinder war, so dass für ihn der Kontinuitätsgrundsatz streitet, der die Einheitlichkeit und Gleichmäßigkeit des Erziehungsverhältnisses umfasst (vgl. allgemein etwa BVerfGE 61, 358).
  • OLG Brandenburg, 28.06.2011 - 10 WF 229/10

    Sorgerechtsstreit: Regelungsbedürfnis für Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2012 - 11 UF 106/12
    Wenn der Streit der Kindeseltern ohne eine auch nur vorläufige Regelung bis zur Vorlage des in der Hauptsache mutmaßlich in Auftrag zu gebenden Sachverständigengutachtens und der auf dessen Grundlage erfolgenden Gerichtsentscheidung - möglicherweise wiederum erst in zweiter Instanz - weiterginge, würden die Kinder hierdurch möglicherweise in ihrer Entwicklung schwer geschädigt werden (in diesem Sinne allgemein etwa auch OLG Hamm, Entscheidung vom 28.07.2011 - 8 UF 86/11 - FamRZ 2012, 236).
  • OLG Brandenburg, 18.08.1997 - 9 WF 90/97

    Erlass einer vorläufigen Anordnung im Verfahren zur Regelung der elterlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2012 - 11 UF 106/12
    Erforderlich ist vielmehr, dass ohne eine Eilentscheidung des Gerichts eine nachteilige Beeinträchtigung des Kindeswohls ernsthaft zu befürchten ist (OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.8.1997 - 9 WF 90/97 - FamRZ 1998, 1249).
  • OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 WF 783/02

    Anordnung; Beschwerde; Umgangsrecht; elterliche Sorge;

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2012 - 11 UF 106/12
    Der Senat verkennt dabei nicht, dass es regelmäßig dem Wohl eines Kindes eher abträglich ist, eine bereits vollzogene einstweilige Anordnung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht ohne gewichtige Gründe abzuändern, was bedeutet, dass vor der Entscheidung in der Hauptsache ein Obhutswechsel nur ausnahmsweise in Betracht kommt (vgl. allgemein etwa OLG Dresden, Entscheidung vom 10.01.2003 - 10 WF 0783/02 - FamRZ 2003, 1306).
  • OLG Karlsruhe, 15.08.1989 - 16 WF 144/89

    Scheidung; Einstweilige Anordnung; Vorläufige Anordnung; Sorgerecht

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2012 - 11 UF 106/12
    Eine solche einstweilige Anordnung in Sorgerechtsfragen, die auch nur Teilbereiche der elterlichen Sorge erfassen kann, ist zulässig, wenn eine Regelungsbedürfnis, also ein dringendes Bedürfnis für ein unverzügliches Einschreiten besteht, das ein Abwarten bis zur endgültigen Entscheidung nicht gestattet, weil diese zu spät kommen und die Kindesinteressen nicht genügend wahren würde (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.8.1989 - 16 WF 144/89 - FamRZ 1990, 304; OLG Brandenburg, Beschluss vom 4.11.2008 - 10 WF 225/08 - OLGR 2009, 375).
  • OLG Hamm, 28.07.2011 - 8 UF 86/11

    Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil im Wege einstweiliger

  • BVerfG, 18.12.2003 - 1 BvR 1140/03

    Zur elterlichen Sorge für Kinder aus geschiedener Ehe

  • OLG Brandenburg, 04.11.2008 - 10 WF 225/08

    Vorläufige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Vater

  • OLG Koblenz, 13.01.2020 - 9 UF 526/19

    Voraussetzungen einer vorläufigen Entziehung von Teilbereichen der elterlichen

    Regelmäßig entspricht es dem Wohl des Kindes - auch im Säuglingsalter (vgl. insoweit BVerfG, Beschluss vom 14. April 1987 - 1 BvR 332/86 -, juris, Rdnr. 34 f.) - nämlich nicht, eine bereits vollzogene einstweilige Anordnung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht ohne schwerwiegende Gründe abzuändern bzw. ihre Vollziehung rückgängig zu machen und somit vor einer etwaigen Entscheidung des Amtsgerichts in der Hauptsache über einen weiteren - zusätzlichen - Ortswechsel zu befinden (vgl. Senat , Beschluss vom 19. Februar 2018 - 9 UF 10/18 - OLG Brandenburg, a.a.O., Rdnr. 3; OLG Hamm, Beschluss vom 5. Juli 2012 - 11 UF 106/12 -, BeckRS 2012, 17936; OLG Saarbrücken, NJOZ 2011, 841, 841 f., m.w.N.; OLG Dresden, FPR 2003, 337, 338, m.w.N.; BeckOK Bamberger/Roth/Hau/Poseck-Veit, BGB, 52. Edition, Stand: 1. November 2019, § 1666, Rdnr. 137, m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 29.07.2014 - 16 UF 74/14

    Elterliche Sorge: Übertragung der Alleinsorge auf einen Elternteil wegen

    Vielmehr ist dies möglich, wenn eine konkrete und nachhaltige Einigungsunfähigkeit der Eltern vorliegt, die sich negativ auf die Entwicklung bzw. das Wohl des Kindes auswirkt (vgl. BGH FamRZ 1999, 1946; OLG Köln FamRZ 2013, 47 ; OLG Celle FamRZ 2008, 637).
  • OLG Hamm, 05.07.2012 - 11 UF 107/12
    Während der Abwesenheit des Antragsgegners hat die Antragstellerin mit Schriftsatz vom 10.4.2012 im Parallelverfahren (11 UF 106/12) im Wege der einstweiligen Anordnung die Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechtes für alle drei Kinder beantragt.

    Er ergibt sich insbesondere nicht aus dem vorgelegten ärztlichen Attest (Bl. 21 Beiakte 11 UF 106/12).

    Angesichts dessen, dass nach der Entscheidung des Senates im Parallelverfahren (11 UF 106/12), auf welche verwiesen wird, dem Antragsgegner vorläufig das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die gemeinsamen Kinder A, B und D zuerkannt worden ist, war ihm entgegen der Entscheidung des Amtsgerichts auch die Wohnung zur alleinigen Nutzung zu übertragen.

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.06.2012 - II-4 UF 91/12   

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OLG Köln, 28.06.2012 - II-4 UF 91/12 (https://dejure.org/2012,18806)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.06.2012 - II-4 UF 91/12 (https://dejure.org/2012,18806)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Juni 2012 - II-4 UF 91/12 (https://dejure.org/2012,18806)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vom Kind wahrgenommene Zerstrittenheit der Eltern kann gegen gemeinsame elterliche Sorge sprechen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 1346
  • FamRZ 2013, 47
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.09.1999 - XII ZB 3/99

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des alleinigen

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2012 - 4 UF 91/12
    Es besteht kein Regel-Ausnahme-Verhältnis zu Gunsten der gemeinsamen Sorge in dem Sinne, dass die Alleinsorge eines Elternteils nur ausnahmsweise als "ultima ratio" in Betracht kommen soll (BGH FamRZ 2000, 478; BGH FamRZ 2005, 1167; OLG Dresden juris, Beschluss vom 23.12.2009 - 8 UF 200/09).

    Nach der Neugestaltung des Rechts der elterlichen Sorge durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz obliegt es in erster Linie der Entscheidung der Eltern, ob sie nach ihrer - dauerhaften - Trennung die gemeinsame elterliche Sorge beibehalten wollen; deren Auflösung in eine - gegebenenfalls auch nur partielle - Alleinsorge erfolgt nur auf Antrag eines Elternteils beim Vorliegen der im Gesetz genannten Voraussetzungen (sog. modifiziertes Antragsverfahren; vgl. BGH NJW 2000, 203,204 = FamRZ 1999, 1646 f.; Veit in: Bamberger/Roth, BGB, 1. Auflage 2003, § 1671 Rn. 2).

  • OLG Köln, 09.07.2003 - 13 U 135/02

    Inlandsbezug für Verbrauchergerichtsstand

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2012 - 4 UF 91/12
    Zentrale Bedeutung gewinnen damit - objektive - Kooperationsfähigkeit und - subjektive - Kooperationsbereitschaft der Eltern (OLG Saarbrücken OLGR 2004, 155; OLG Frankfurt FamRZ 1999, 612 f.; KG FamRZ 2000, 502 f.;Veit a.a.O., Rn. 28 m.w.N.).
  • BGH, 11.05.2005 - XII ZB 33/04

    Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil allein wegen Uneinigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2012 - 4 UF 91/12
    Es besteht kein Regel-Ausnahme-Verhältnis zu Gunsten der gemeinsamen Sorge in dem Sinne, dass die Alleinsorge eines Elternteils nur ausnahmsweise als "ultima ratio" in Betracht kommen soll (BGH FamRZ 2000, 478; BGH FamRZ 2005, 1167; OLG Dresden juris, Beschluss vom 23.12.2009 - 8 UF 200/09).
  • KG, 21.09.1999 - 17 UF 4806/99
    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2012 - 4 UF 91/12
    Zentrale Bedeutung gewinnen damit - objektive - Kooperationsfähigkeit und - subjektive - Kooperationsbereitschaft der Eltern (OLG Saarbrücken OLGR 2004, 155; OLG Frankfurt FamRZ 1999, 612 f.; KG FamRZ 2000, 502 f.;Veit a.a.O., Rn. 28 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 30.12.1998 - 6 UF 124/98
    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2012 - 4 UF 91/12
    Zentrale Bedeutung gewinnen damit - objektive - Kooperationsfähigkeit und - subjektive - Kooperationsbereitschaft der Eltern (OLG Saarbrücken OLGR 2004, 155; OLG Frankfurt FamRZ 1999, 612 f.; KG FamRZ 2000, 502 f.;Veit a.a.O., Rn. 28 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 28.09.2004 - 11 UF 29/04

    Elterliche Sorge: Alleinsorge des betreuenden Elternteils bei offensichtlichem

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2012 - 4 UF 91/12
    Vermögen die Eltern nach der Trennung eine gemeinsame "Kommunikations- und Problemlösungsebene" nicht aufzubauen und steht dies - prognostisch - auch für die Zukunft nicht zu erwarten, ist die gemeinsame elterliche Sorge aufzulösen und demjenigen Elternteil zuzuweisen, bei dem das Wohl des Kindes am besten gewahrt zu werden verspricht (so OLGR Koblenz 2005, 834-835; vgl. auch OLG Naumburg FamRZ 2009, 792; OLG Saarbrücken a.a.O.; Veit a.a.O., Rn. 33: "relativ beste Lösung").
  • OLG Naumburg, 30.06.2008 - 8 UF 12/08

    Aufhebung der elterlichen Sorge wegen Kommunikationsdefiziten unter den Eltern

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2012 - 4 UF 91/12
    Vermögen die Eltern nach der Trennung eine gemeinsame "Kommunikations- und Problemlösungsebene" nicht aufzubauen und steht dies - prognostisch - auch für die Zukunft nicht zu erwarten, ist die gemeinsame elterliche Sorge aufzulösen und demjenigen Elternteil zuzuweisen, bei dem das Wohl des Kindes am besten gewahrt zu werden verspricht (so OLGR Koblenz 2005, 834-835; vgl. auch OLG Naumburg FamRZ 2009, 792; OLG Saarbrücken a.a.O.; Veit a.a.O., Rn. 33: "relativ beste Lösung").
  • OLG Naumburg, 23.12.2009 - 8 UF 200/09
    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2012 - 4 UF 91/12
    Es besteht kein Regel-Ausnahme-Verhältnis zu Gunsten der gemeinsamen Sorge in dem Sinne, dass die Alleinsorge eines Elternteils nur ausnahmsweise als "ultima ratio" in Betracht kommen soll (BGH FamRZ 2000, 478; BGH FamRZ 2005, 1167; OLG Dresden juris, Beschluss vom 23.12.2009 - 8 UF 200/09).
  • OLG Zweibrücken, 09.12.1999 - 6 UF 3/99
    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2012 - 4 UF 91/12
    Ein Vorrang der gemeinsamen vor der Alleinsorge eines Elternteils besteht dabei ebenso wenig wie eine gesetzliche Vermutung dafür, dass die gemeinsame elterliche Sorge im Zweifel die für das Kind beste Form der Wahrnehmung elterlicher Verantwortung sei (BVerfG FamRZ 2004, 354,355; BGH a.a.O.; OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 182; s. auch Bundestags-Drs. 13/4899, S. 63).
  • BVerfG, 18.12.2003 - 1 BvR 1140/03

    Zur elterlichen Sorge für Kinder aus geschiedener Ehe

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2012 - 4 UF 91/12
    Ein Vorrang der gemeinsamen vor der Alleinsorge eines Elternteils besteht dabei ebenso wenig wie eine gesetzliche Vermutung dafür, dass die gemeinsame elterliche Sorge im Zweifel die für das Kind beste Form der Wahrnehmung elterlicher Verantwortung sei (BVerfG FamRZ 2004, 354,355; BGH a.a.O.; OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 182; s. auch Bundestags-Drs. 13/4899, S. 63).
  • OLG Stuttgart, 24.08.2016 - 17 UF 40/16

    Sorgerechtsregelung bei Getrenntleben der Eltern: Aufrechterhaltung der

    Fehlt es an der Kooperationsfähigkeit und der Kooperationsbereitschaft der Eltern und ist dies - prognostisch - auch für die Zukunft nicht zu erwarten, ist die gemeinsame elterliche Sorge aufzulösen und demjenigen Elternteil zuzuweisen, bei dem das Wohl des Kindes am besten gewahrt zu werden verspricht (OLG Köln, MDR 2012, 1346).

    Das Kind E... hatte dem Mitarbeiter des Jugendamts bei einem Hausbesuch geäußert, dass sie es nicht gut finde, dass die "Eltern immer noch streiten." Das erst 12-jährige Kind hat auch zutreffend auf den Punkt gebracht, "dass es jetzt ja darum gehe, dass die Eltern Entscheidungen treffen sollen, aber eigentlich immer im Streit miteinander stünden." Bei einer solchen von einem Kind wahrgenommenen Zerstrittenheit der Eltern gefährdet es das Kindeswohl, wenn das Kind immer wieder vergegenwärtigen muss, dass es für die Eltern mit seinen Belangen als "Zankapfel" herhalten muss (OLG Köln, MDR 2012, 1346).

  • OLG Köln, 26.03.2015 - 26 UF 21/15

    Übertragung des Sorgerechts auf die Kindesmutter allein

    Erforderlich ist vielmehr eine konkrete und nachhaltige Einigungsunfähigkeit, die sich negativ auf Entwicklung und Wohl des Kindes auswirkt (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 28.06.2012 - II-4 UF 91/12, MDR 2012, 1346-1347, zitiert nach juris Rn. 5; Palandt/Götz, BGB, 74. Aufl., § 1671 Rn. 15).
  • OLG Rostock, 02.07.2020 - 10 UF 68/20

    Elterliche Sorge: Übertragung der Alleinsorge auf einen Elternteil

    Fehlt es an der Kooperationsfähigkeit und der Kooperationsbereitschaft der Eltern und sind diese Voraussetzungen - prognostisch - auch für die Zukunft nicht zu erwarten, ist die gemeinsame elterliche Sorge aufzulösen und demjenigen Elternteil zuzuweisen, bei dem das Wohl des Kindes am besten gewahrt zu werden verspricht (OLG Köln, MDR 2012, 1346).
  • AG Bitterfeld-Wolfen, 16.04.2015 - 8 F 402/14

    Elterliche Sorge für ein nichteheliches Kind: Übertragung der gemeinsamen

    Es wird eine objektive Kooperationsfähigkeit und subjektive Kooperationsbereitschaft der Eltern gefordert (BVerfG FamRZ 2003, 285, 286; BGH NJW 2008, 662, 664; FamRZ 2004, 802, 803; FamRZ 2003, 314, 315; OLG Brandenburg FamRZ 2014, 1714; FamRZ 2014, 322; NJW-RR 2009, 1758; FamRZ 2003, 1952, 1953; FamRZ 2003, 1953, 1954; OLG Nürnberg ZKJ 2014, 201, 205 = FamRZ 2014, 854, 855; KG FamRZ 2014, 50, 51; OLG Köln MDR 2012, 1346; OLG Naumburg FamRZ 2009, 792; OLG München FamRZ 2012, 1062).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.04.2012 - II-4 UF 53/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,10702
OLG Köln, 19.04.2012 - II-4 UF 53/12 (https://dejure.org/2012,10702)
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OLG Köln, Entscheidung vom 19. April 2012 - II-4 UF 53/12 (https://dejure.org/2012,10702)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Grundsatz der Kontinuität rechtfertigt vorläufige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die Kindesmutter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 47
 
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