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   BGH, 23.01.2013 - XII ZB 491/11   

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https://dejure.org/2013,2754
BGH, 23.01.2013 - XII ZB 491/11 (https://dejure.org/2013,2754)
BGH, Entscheidung vom 23.01.2013 - XII ZB 491/11 (https://dejure.org/2013,2754)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 2013 - XII ZB 491/11 (https://dejure.org/2013,2754)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 VersAusglG, § 18 VersAusglG, § 59 Abs 1 FamFG, § 219 Nr 2 FamFG, § 219 Nr 3 FamFG
    Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerdeberechtigung beider Versorgungsträger bei Übertragung von Entgeltpunkten von einem Versicherungskonto bei dem einen Versorgungsträger auf das Versicherungskonto bei dem anderen Versorgungsträger

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschwerderecht der betroffenen Versorgungsträger gegen eine Entscheidung zum Versorgungsausgleich bei Übertragung von Entgeltpunkten vom Versicherungskonto des einen Ehegatten auf das Versicherungskonto des anderen Ehegatten

  • rewis.io

    Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerdeberechtigung beider Versorgungsträger bei Übertragung von Entgeltpunkten von einem Versicherungskonto bei dem einen Versorgungsträger auf das Versicherungskonto bei dem anderen Versorgungsträger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerderecht der betroffenen Versorgungsträger gegen eine Entscheidung zum Versorgungsausgleich bei Übertragung von Entgeltpunkten vom Versicherungskonto des einen Ehegatten auf das Versicherungskonto des anderen Ehegatten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschwerderecht des Versorgungsträgers im Versorgungsausgleich

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Übertragung von Entgeltpunkten im Versorgungsausgleich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Versorgungsträger steht in Bezug auf Übertragung von Entgeltpunkten auf das Versicherungskonto des ausgleichsberechtigten Ehegatten Beschwerdeberechtigung zu

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 450
  • MDR 2013, 466
  • FamRZ 2013, 610
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.01.2013 - XII ZB 550/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerdeberechtigung des Versorgungsträgers bei

    Auszug aus BGH, 23.01.2013 - XII ZB 491/11
    Gegen eine Entscheidung zum Versorgungsausgleich, mit der das Familiengericht Entgeltpunkte vom Versicherungskonto des einen Ehegatten auf das bei einem anderen Rentenversicherungsträger geführte Versicherungskonto des anderen Ehegatten überträgt, steht beiden betroffenen Versorgungsträgern die Beschwerde zu, ohne dass es auf eine finanzielle Mehrbelastung ankommt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 9. Januar 2013, XII ZB 550/11).

    Aus der dadurch begründeten Beteiligtenstellung der Beteiligten zu 1 auch in Bezug auf das von dem Ehemann bei der Beteiligten zu 2 erworbene Anrecht folgt die Beschwerdeberechtigung beider Versorgungsträger, ohne dass es auf eine finanzielle Mehrbelastung ankommt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Januar 2013 - XII ZB 550/11 - zur Veröffentlichung bestimmt; vom 23. Mai 1990 - XII ZB 62/88 - FamRZ 1990, 1099 und vom 25. November 1981 - IVb ZB 616/80 - FamRZ 1982, 155, 156).

  • BGH, 25.11.1981 - IVb ZB 616/80

    Beschwerdebefugnis eines Rentenversicherungsträgers; Zulässigkeit einer weiteren

    Auszug aus BGH, 23.01.2013 - XII ZB 491/11
    Aus der dadurch begründeten Beteiligtenstellung der Beteiligten zu 1 auch in Bezug auf das von dem Ehemann bei der Beteiligten zu 2 erworbene Anrecht folgt die Beschwerdeberechtigung beider Versorgungsträger, ohne dass es auf eine finanzielle Mehrbelastung ankommt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Januar 2013 - XII ZB 550/11 - zur Veröffentlichung bestimmt; vom 23. Mai 1990 - XII ZB 62/88 - FamRZ 1990, 1099 und vom 25. November 1981 - IVb ZB 616/80 - FamRZ 1982, 155, 156).
  • BGH, 23.05.1990 - XII ZB 62/88

    Beschwerdebefugnis des Sozialversicherungsträgers

    Auszug aus BGH, 23.01.2013 - XII ZB 491/11
    Aus der dadurch begründeten Beteiligtenstellung der Beteiligten zu 1 auch in Bezug auf das von dem Ehemann bei der Beteiligten zu 2 erworbene Anrecht folgt die Beschwerdeberechtigung beider Versorgungsträger, ohne dass es auf eine finanzielle Mehrbelastung ankommt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Januar 2013 - XII ZB 550/11 - zur Veröffentlichung bestimmt; vom 23. Mai 1990 - XII ZB 62/88 - FamRZ 1990, 1099 und vom 25. November 1981 - IVb ZB 616/80 - FamRZ 1982, 155, 156).
  • BGH, 16.02.2011 - XII ZB 261/10

    Scheidungsverbund: Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe

    Auszug aus BGH, 23.01.2013 - XII ZB 491/11
    Auf das Verfahren zum Versorgungsausgleich ist gemäß Art. 111 Abs. 4 FGG-RG, § 48 Abs. 2 Nr. 1 VersAusglG das seit dem 1. September 2009 geltende Verfahrensrecht und materielle Recht anzuwenden, weil das Verfahren vom Scheidungsverbund abgetrennt, als Folgesache ausgesetzt und erst nach dem 1. September 2009 wiederaufgenommen worden ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 567/10 - FamRZ 2012, 98 Rn. 7 ff. und vom 16. Februar 2011 - XII ZB 261/10 - FamRZ 2011, 635 Rn. 10 ff.).
  • BGH, 26.10.2011 - XII ZB 567/10

    Fortgesetztes Versorgungsausgleichsverfahren: Anzuwendendes Recht im

    Auszug aus BGH, 23.01.2013 - XII ZB 491/11
    Auf das Verfahren zum Versorgungsausgleich ist gemäß Art. 111 Abs. 4 FGG-RG, § 48 Abs. 2 Nr. 1 VersAusglG das seit dem 1. September 2009 geltende Verfahrensrecht und materielle Recht anzuwenden, weil das Verfahren vom Scheidungsverbund abgetrennt, als Folgesache ausgesetzt und erst nach dem 1. September 2009 wiederaufgenommen worden ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 567/10 - FamRZ 2012, 98 Rn. 7 ff. und vom 16. Februar 2011 - XII ZB 261/10 - FamRZ 2011, 635 Rn. 10 ff.).
  • BGH, 30.11.2011 - XII ZB 344/10

    Versorgungsausgleichsverfahren: Behandlung von in den alten Bundesländern

    Auszug aus BGH, 23.01.2013 - XII ZB 491/11
    Auf der Grundlage der Rechtsprechung des Senats wird das Oberlandesgericht außerdem zu überprüfen haben, ob der Ausschluss des Ausgleichs der angleichsdynamischen Anrechte trotz der geringen Differenz dem Gesetzeszweck des § 18 VersAusglG entspricht (Senatsbeschluss vom 30. November 2011 - XII ZB 344/10 - FamRZ 2012, 192 Rn. 35 ff.).
  • BGH, 03.02.2016 - XII ZB 629/13

    Versorgungsausgleichssache: Teilanfechtung einer erstinstanzlichen Entscheidung

    Dies muss folgerichtig auch dann gelten, wenn mit der Beschwerde eine Rechtsverletzung gerügt wird, die - wie etwa unzutreffende Feststellungen zur Ehezeit - auch die Anrechte betrifft, auf die sich das Hauptrechtsmittel nicht bezieht (OLG Stuttgart FamRZ 2014, 1047, 1050; OLG Bamberg FamRZ 2013, 1910, 1911; zum Umfang der Anfechtung vgl. aber Senatsbeschluss vom 23. Januar 2013 - XII ZB 491/11 - FamRZ 2013, 610 Rn. 10 ff.).
  • OLG Stuttgart, 30.12.2013 - 15 UF 306/13

    Teilanfechtung einer Versorgungsausgleichsentscheidung: Zulässigkeit der

    Damit ist der Ausspruch zum Versorgungsausgleich insoweit angegriffen, als die Deutsche Rentenversicherung in ihrer Rechtsstellung betroffen und somit zur Beschwerde befugt ist (vgl. BGH FamRZ 2013, 610 Tz. 10).

    Wie sich aus § 219 Nr. 3 FamFG ergibt, ist die Beschwerdeführerin insoweit in ihren Rechten jedenfalls deshalb beeinträchtigt, weil das Amtsgericht bei ihr zu Ausgleichszwecken ein Anrecht begründet hat (BGH FamRZ 2013, 610 Tz. 11).

  • OLG Bremen, 01.11.2016 - 4 UF 95/16

    Versorgungsausgleich: Wertausgleich von Anrechten gleicher Art, unverhältnismäßig

    Diese vom BGH zu der den Ausgleich einzelner Anrechte mit geringen Ausgleichswerten betreffenden Regelung des § 18 Abs. 2 VersAusglG entwickelten Grundsätze sind auch auf den Ausgleich gleichartiger Anrechte mit geringer Ausgleichswertdifferenz gemäß § 18 Abs. 1 VersAusglG anzuwenden (vgl. BGH, FamRZ 2013, 610 Rn. 14; OLG Bremen, 5. ZS, Beschluss vom 17.10.2016, 5 UF 105/16 - juris; OLG Oldenburg, Beschluss vom 14.7.2016, 4 UF 77/16 - juris; OLG Düsseldorf, FamRZ 2014, 132; OLG Hamm, 2. ZS, Beschluss vom 16.05.2014, 2 UF 41/14 - juris; Wick, a.a.O.; Weil, FamRB 2014, 326, 327; a.A.: OLG Celle, FamRZ 2016, 1372; OLG Köln, FamRZ 2015, 146; OLG Hamm, 4. ZS, FamRZ 2016, 1372).

    Zwar hat der BGH in seiner Entscheidung vom 23.1.2013 erkennen lassen, dass die von ihm zu § 18 Abs. 2 VersAusglG entwickelten Grundsätze auch auf § 18 Abs. 1 VersAusglG anzuwenden sind (BGH, FamRZ 2013, 610 Rn. 14).

  • OLG Brandenburg, 11.03.2015 - 9 UF 27/15

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Lebensversicherungen auf das

    Bei den übrigen Regelungen zum Versorgungsausgleich hat es dagegen schon deswegen zu verbleiben, da diese nicht angefochten worden sind und eine solche Beschränkung zulässig ist (vgl. BGH FamRZ 2013, 610 ).
  • OLG Saarbrücken, 30.09.2013 - 6 UF 148/13

    Versorgungsausgleich: Gleichartigkeit der Anrechte aus der allgemeinen

    Insbesondere ist auch die beschwerdebefugt, § 59 Abs. 1 FamFG (vgl. dazu BGH FamRZ 2013, 610).
  • OLG Bamberg, 23.08.2013 - 2 UF 34/81

    Öffentlich-rechtlicher Versorgungsausgleich: Ausschluss wegen wirtschaftlicher

    Die Beschwerdeführerin ist insoweit auch beschwerdeberechtigt gemäß § 59 Abs. 1 FamFG (BGH, Beschluss vom 23.1.2013 - XII ZB 491/11 - FamRZ 2013, 610, Rdnr. 10, 11).
  • OLG Dresden, 18.04.2013 - 19 UF 1304/12

    Zulässigkeit der Beschränkuing der Beschwerde gegen den Versorgungsausgleich auf

    Im Rahmen der Beschwerde kann deshalb der Verfahrensgegenstand auf ein einzelnes Anrecht beschränkt werden (BGH, Beschluss vom 26.01.2011 - XII ZB 504/10 Rdn. 17); bei Versorgungsträgern ist ihr Rechtsmittel von vornherein nur insoweit zulässig, als sich die Entscheidung des Familiengerichts auf das bei ihnen begründete oder zu begründende Anrecht - auch wenn es auf finanzielle Mehrbelastungen insoweit nicht ankommt - auswirkt (BGH, Beschluss vom 23.01.2013 - XII ZB 491/11 Rdnr. 11).
  • OLG Köln, 11.02.2016 - 10 UF 77/14

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich geringfügiger Anrechte

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof im Fall von Beschwerden mehrerer Versorgungsträger jeweils für jeden gesondert die Zulässigkeit der Beschwerden geprüft (etwa BGH, Beschl. v. 23.01.2013 - XII ZB 491/11, FamRZ 2013, 610).
  • OLG Koblenz, 26.07.2013 - 13 UF 700/08

    Versorgungsausgleich: Addition von Anrechten bei der Versorgungsanstalt des

    Auf das Verfahren zum Versorgungsausgleich ist gemäß Art. 111 Abs. 3 FGG-RG, § 48 Abs. 2 Nr. 1 VersAusglG das seit dem 01.09.2009 geltende Verfahrensrecht und materielle Recht anzuwenden, weil das aufgrund der Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 2) eingeleitete Rechtsmittelverfahren mit Beschluss des Senats vom 09.01.2009 ausgesetzt worden und erst nach dem 01.09.2009 wieder aufgenommen worden ist (vgl. BGH FamRZ 2013, 610).
  • OLG Nürnberg, 15.04.2021 - 9 UF 206/21

    Grund- und Ergänzungsbeihilfe einer Zusatzversorgung im Versorgungsausgleich

    Die Beschwerde steht in solchen Fällen dem Versorgungsträger zu, ohne dass es auf eine finanzielle Mehrbelastung ankommt (BGH vom 23.01.2013, XII ZB491/11, FamRZ 2013, 610).
  • OLG Düsseldorf, 27.05.2013 - 8 UF 89/12

    Kein Ausschluss des Ausgleichs von Bagatellanrechten bei vorhandenem

  • OLG Nürnberg, 21.04.2021 - 9 UF 206/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss zum Versorgungsausgleich Schuldrechtlicher

  • OLG Schleswig, 24.08.2020 - 15 UF 41/19

    Versorgungsausgleich bei Versterben eines Ehegatten vor Rechtskraft der

  • OLG Schleswig, 24.08.2021 - 15 UF 41/19

    Beschwerde gegen einen Beschluss zum Versorgungsausgleich; Fehlende

  • OLG Düsseldorf, 27.05.2013 - 8 UF 11/12

    Vorhandenes Versicherungskonto rechtfertigt auch bei Anrechten mit geringer

  • OLG Bamberg, 30.08.2013 - 2 UF 34/81
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