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   OLG Rostock, 06.09.2012 - 10 WF 218/12   

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OLG Rostock, 06.09.2012 - 10 WF 218/12 (https://dejure.org/2012,50320)
OLG Rostock, Entscheidung vom 06.09.2012 - 10 WF 218/12 (https://dejure.org/2012,50320)
OLG Rostock, Entscheidung vom 06. September 2012 - 10 WF 218/12 (https://dejure.org/2012,50320)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 115 Abs 1 S 7 ZPO, § 1612b Abs 1 S 1 Nr 1 BGB, § 82 Abs 1 S 3 SGB 12
    Verfahrenskostenhilfe: Kindergeld als Einkommen des Kindes des Antragstellers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigungsfähigkeit von gezahltem Kindergeld bei Prüfung der Bedürftigkeit i.R.d. Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung gezahlten Kindergeldes bei der Prüfung der Bedürftigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 648
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.07.2011 - 1 BvR 932/10

    Neuregelung zur Anrechnung des Kindergeldes auf den Kindesunterhalt bei der

    Auszug aus OLG Rostock, 06.09.2012 - 10 WF 218/12
    Mit dem am 1.1.2008 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts vom 21.12.2007 hat der Gesetzgeber indessen zur Umsetzung einer sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergebenden Forderung die unterhaltsrechtliche Behandlung des Kindergeldes in § 1612 b BGB n.F. neu konzipiert und durch die Neuregelung zum Ausdruck gebracht, dass das Kind einen Anspruch auf die Auszahlung des Kindergeldes oder die Erbringung entsprechender Naturalleistung gegen denjenigen Elternteil hat, der das Kindergeld von der Familienkasse ausgezahlt erhält (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 14.7.2011, 1 BvR 932/10, Rn. 10, 19 der Gründe [juris]).

    Dieser Rechtsänderung hat auch der Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung zwischenzeitlich Rechnung getragen (vgl. BGH, Urteil vom 27.5.2009, XII ZR 78/08; vgl. ferner BVerfG, Beschluss vom 14.7.2011, a.a.O., Rn. 24 der Gründe).

    Denn neben der zur Anrechnung gelangenden und für den Barunterhalt des Kindes einzusetzenden Hälfte des Kindergeldes soll die weitere Hälfte des Kindergeldes den betreuenden Elternteil nach der gesetzgeberischen Intention bei der Erbringung seiner Betreuungsleistung unterstützen (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14.7.2011, a.a.O., Rn. 20 der Gründe; Palandt/Brudermüller, BGB, 71. Aufl., § 1612 b Rn. 9).

  • BGH, 27.05.2009 - XII ZR 78/08

    Berücksichtigung eines vom Unterhaltspflichtigen geschuldeten

    Auszug aus OLG Rostock, 06.09.2012 - 10 WF 218/12
    Dieser Rechtsänderung hat auch der Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung zwischenzeitlich Rechnung getragen (vgl. BGH, Urteil vom 27.5.2009, XII ZR 78/08; vgl. ferner BVerfG, Beschluss vom 14.7.2011, a.a.O., Rn. 24 der Gründe).
  • BGH, 26.01.2005 - XII ZB 234/03

    Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OLG Rostock, 06.09.2012 - 10 WF 218/12
    Zwar hat der Bundesgerichtshof in seiner früheren Rechtsprechung die Wertung des Sozialhilferechts auch auf das PKH-Recht für anwendbar gehalten und demzufolge Kindergeld als Elterneinkommen berücksichtigt, soweit es nicht zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhalts eines minderjährigen Kindes zu verwenden ist, § 82 Abs. 1 Satz 3 SGB XII (vgl. BGH, Beschluss vom 26.1.2005, XII ZB 234/03).
  • LAG Hamm, 09.02.2016 - 14 Ta 370/15

    Barunterhalt; Einkommen; Freibetrag; Kindergeld; Prozesskostenhilfe

    a) Nach einer Auffassung ist das Kindergeld nur als Einkommen des Kindes zu berücksichtigen (vgl. LAG Berlin Brandenburg, 29. September 2014, 3 Ta 1494/14, NZA-RR 2015, 44, Rn. 19 f.; LAG Köln, 15. Juni 2015, 1 Ta 209/15, juris, Rn. 5; OLG Rostock, 6. September 2012, 10 WF 218/12, FamRZ 2013, 648 = juris, Rn. 2 f.; Zöller/Geimer, ZPO, 31. Auflage, § 115 Rn. 19).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.09.2014 - 3 Ta 1494/14

    Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren - Kindergeld - Einzelfallentscheidung

    Als dem Kind zuzurechnendes Einkommen findet das Kindergeld gemäß § 115 Abs. 1 Satz 7 ZPO im Wege des Abzugs von dem auf das Kind entfallenden Unterhaltsfreibetrag Berücksichtigung (im Anschluss an OLG Rostock 6. September 2012 - 10 WF 218/12 - BeckRS 2013, 06690).

    Mit dem am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts vom 21. Dezember 2007 hat der Gesetzgeber indessen zur Umsetzung einer sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergebenden Forderung die unterhaltsrechtliche Behandlung des Kindergeldes in § 1612 b BGB nF neu konzipiert und durch die Neuregelung zum Ausdruck gebracht, dass das Kind einen Anspruch auf die Auszahlung des Kindergeldes oder die Erbringung entsprechender Naturalleistung gegen denjenigen Elternteil hat, der das Kindergeld von der Familienkasse ausgezahlt erhält (vgl. hierzu BVerfG 14. Juli 2011 - 1 BvR 932/10 - Rn. 10, 19, BeckRS 2011, 53176) (so insgesamt OLG Rostock 6. September 2012 - 10 WF 218/12 - BeckRS 2013, 06690).

    Als dem Kind zuzurechnendes Einkommen kann das Kindergeld vielmehr nur gemäß § 115 Abs. 1 Satz 7 ZPO im Wege des Abzugs von dem auf das Kind entfallenden Unterhaltsfreibetrag Berücksichtigung finden (vgl. OLG Rostock 6. September 2012 - 10 WF 218/12 - BeckRS 2013, 06690; aA LSG Niedersachsen-Bremen 11. März 2013 - L 11 AS 1495/12 B).

  • OLG Köln, 27.03.2015 - 12 WF 11/15

    Berücksichtigung des Kindergeldes als für die Prozessführung einzusetzendes

    Der Senat schließt sich indes der vom OLG Rostock (OLG Rostock FamRZ 2013, 648) und vom LArbG Berlin (NZA-RR 2015, 44) vertretenen gegenteiligen Auffassung an, wonach § 1612b BGB es verbietet, das an den betreuenden Elternteil ausgezahlte Kindergeld als dessen Einkommen und nicht als Einkommen des Kindes zu berücksichtigen.

    Mit der Neuregelung von § 1612b BGB hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass das Kind einen Anspruch auf die Auszahlung des Kindergeldes oder die Erbringung entsprechender Naturalleistung gegen denjenigen Elternteil hat, der das Kindergeld von der Familienkasse ausgezahlt erhält (vgl. hierzu BVerfG FamRZ 2011, 1490; so insgesamt OLG Rostock FamRZ 2013, 648 und LArbG Berlin NZA-RR 2015, 44).

    Denn neben der zur Anrechnung gelangenden und für den Barunterhalt des Kindes einzusetzenden Hälfte des Kindergeldes soll die weitere Hälfte des Kindergeldes den betreuenden Elternteil nach der gesetzgeberischen Intention bei der Erbringung seiner Betreuungsleistung unterstützen (vgl. BVerfG FamRZ 2011, 910; auch hierzu insgesamt OLG Rostock FamRZ 2013, 648 und LArbG Berlin NZA-RR 2015, 44).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.06.2015 - L 9 AS 1387/13
    Die Kläger haben weiter auf Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) aus November 2006 und eine Entscheidung des OLG Rostock vom 6. September 2012 (10 WF 218/12) verwiesen.

    Das Urteil weiche außerdem von Entscheidungen des BVerfG (Beschluss vom 14. Juli 2011 - 1 BvR 932/10) und des OLG Rostock (Beschluss vom 6. September 2012 - 10 WF 218/12) ab und beruhe auf dieser Abweichung.

    Das OLG Rostock habe am 6. September 2012 (10 WF 218/12) entschieden, dass das Kind einen Anspruch auf die Auszahlung des Kindergeldes gegen denjenigen Elternteil habe, der das Kindergeld von der Familienkasse ausgezahlt erhält.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.06.2015 - L 9 AS 1519/13
    Die Klägerin hat weiter auf Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) aus November 2006 und eine Entscheidung des OLG Rostock vom 6. September 2012 (10 WF 218/12) verwiesen.

    Das Urteil weiche außerdem von Entscheidungen des BVerfG (Beschluss vom 14. Juli 2011 - 1 BvR 932/10) und des OLG Rostock (Beschluss vom 6. September 2012 - 10 WF 218/12) ab und beruhe auf dieser Abweichung.

    Das OLG Rostock habe am 6. September 2012 (10 WF 218/12) entschieden, dass das Kind einen Anspruch auf die Auszahlung des Kindergeldes gegen denjenigen Elternteil habe, der das Kindergeld von der Familienkasse ausgezahlt erhält.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.06.2015 - L 9 AS 1520/13
    Die Kläger haben weiter auf eine Entscheidung des OLG Rostock vom 6. September 2012 (10 WF 218/12) verwiesen.

    Das Urteil weiche außerdem von Entscheidungen des BVerfG (Beschluss vom 14. Juli 2011 - 1 BvR 932/10) und des OLG Rostock (Beschluss vom 6. September 2012 - 10 WF 218/12) ab und beruhe auf dieser Abweichung.

    Das OLG Rostock habe am 6. September 2012 (10 WF 218/12) entschieden, dass das Kind einen Anspruch auf die Auszahlung des Kindergeldes gegen denjenigen Elternteil habe, der das Kindergeld von der Familienkasse ausgezahlt erhält.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2013 - L 7 AS 1188/13
    Das Urteil weiche zudem von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 2011 zum Aktenzeichen 1 BvR 932/10 und von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock vom 6. September 2012 zum Aktenzeichen 10 WF 218/12 ab und beruhe auf dieser Abweichung.

    Das Oberlandesgericht Rostock habe dies umsetzend in seiner Entscheidung vom 6. September 2012 zum Aktenzeichen 10 WF 218/12 entschieden, dass das Kind einen Auszahlungsanspruch gegen den Empfänger der Kindergeldzahlung habe, weshalb das Kindergeld bei diesem nicht als Einkommen berücksichtigt werden könne.

    Das Urteil des SG beinhaltet weiterhin auch keine Entscheidung zur Berücksichtigung von Zahlungen im Rahmen der Einkommensüberprüfung nach § 115 Zivilprozessordnung (ZPO), weshalb auch eine Divergenz zum weiter zitierten Prozesskostenhilfebeschluss des Oberlandesgerichts Rostock vom 6. September 2012 zum Aktenzeichen 10 WF 218/12 nicht ersichtlich ist, nach dem Kindergeld im Rahmen eines Antrags auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe nicht als Einkommen des Kindergeldempfängers zu berücksichtigen sein soll.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.08.2015 - L 9 AS 360/13
    Die Kläger haben weiter auf Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) aus November 2006 und eine Entscheidung des OLG Rostock vom 6. September 2012 (10 WF 218/12) verwiesen.

    Zur Begründung hatte sie sich auch in diesem Verfahren auf die ab dem 1. Januar 2008 geltende Fassung von § 1612b BGB, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2011 - 1 BvR 932/10 -, Rn 24), Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) aus November 2006 und die Entscheidung des OLG Rostock vom 6. September 2012 (10 WF 218/12) berufen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2013 - L 7 AS 1189/13
    Das Urteil weiche zudem von Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 2011 zum Aktenzeichen 1 BvR 932/10 und von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock vom 6. September 2012 zum Aktenzeichen 10 WF 218/12 ab.

    Das Oberlandesgericht Rostock habe dies umsetzend in seiner Entscheidung vom 6. September 2012 zum Aktenzeichen 10 WF 218/12 entschieden, dass das Kind einen Auszahlungsanspruch gegen den Empfänger der Kindergeldzahlung habe, weshalb das Kindergeld bei diesem nicht als Einkommen berücksichtigt werden könne.

  • OLG Celle, 26.01.2015 - 10 WF 205/14

    Erfallen der Einigungsgebühr im Umgangsverfahren bei Absprache der

    Soweit die Vereinbarung aber nur eine Zwischenlösung bringt, die für sich noch keine Beilegung des Rechtsstreits oder eines Teils darstellt, sondern die nur eine vorläufige Einigung erzielt, entsteht keine Einigungsgebühr (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 31. Juli 2012 - 10 WF 218/12).
  • OLG Bamberg, 14.02.2014 - 2 WF 158/13

    Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen: Berücksichtigung von Kindergeld als

  • LAG Köln, 15.06.2015 - 1 Ta 209/15

    Berücksichtigung des Kindesunterhalts bei der Berechnung des einzusetzenden

  • OLG Karlsruhe, 29.06.2015 - 18 WF 70/15

    Verfahrenskostenhilfe: Berücksichtigung des Kindergeldes im Rahmen der

  • AG Brühl, 18.12.2014 - 33 F 347/12

    Bewilligung von ratenfreier Verfahrenskostenhilfe i.R.d. Güterrechts

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2015 - L 9 AS 1465/13
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Rechtsprechung
   KG, 15.11.2012 - 17 WF 305/12   

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https://dejure.org/2012,42290
KG, 15.11.2012 - 17 WF 305/12 (https://dejure.org/2012,42290)
KG, Entscheidung vom 15.11.2012 - 17 WF 305/12 (https://dejure.org/2012,42290)
KG, Entscheidung vom 15. November 2012 - 17 WF 305/12 (https://dejure.org/2012,42290)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 3 Abs 2 FamFG, § 58 FamFG, § 68 Abs 2 S 2 FamFG
    Sorgerechtsverfahren: Anfechtbarkeit eines Verweisungsbeschlusses des angerufenen Gerichts wegen Unzuständigkeit; Begründung eines neuen gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Verweisung an das örtlich zuständige Familiengericht

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Verweisung an das örtlich zuständige Familiengericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2013, 135
  • FamRZ 2013, 648
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.12.2010 - XII ZB 227/10

    Betreuungsverfahren: Selbstständige Anfechtbarkeit der Entscheidung über die

    Auszug aus KG, 15.11.2012 - 17 WF 305/12
    6 b) Bei der Unanfechtbarkeit des Beschlusses bliebe es selbst dann, wenn sich die Verweisungsentscheidung - was indessen nicht der Fall ist - als grob fehlerhaft oder gar als willkürlich erweisen sollte: Die gesetzliche Regelung ist insoweit eindeutig; die Verfahrenswirtschaftlichkeit und die Zügigkeit haben uneingeschränkt Vorrang (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2010 - XII ZB 227/10 -, FamRZ 2011, 282 [keine selbständige Anfechtbarkeit einer Abgabeentscheidung nach §§ 4 Satz 1, 273 Satz 1 FamFG und einschränkende Auslegung des § 65 Abs. 4 FamFG bei willkürlicher Abgabe; bei juris Rz. 16ff., 19] sowie Keidel/Sternal, FamFG [17. Aufl. 2011], § 3 Rn. 41; Schulte-Bunert/Weinreich [Schöpflin], FamFG [3. Aufl. 2012], § 3 Rn. 9; Zöller/Greger, ZPO [29. Aufl. 2012], § 281 Rn. 14).

    Der betreffende Beteiligte ist auch nicht rechtlos gestellt; der Bundesgerichtshof hält es - jedenfalls für das Betreuungsverfahren - für möglich, dass § 65 Abs. 4 FamFG in krassen Ausnahmefällen in verfassungskonformer Weise einschränkend ausgelegt wird und eine eventuelle Beschwerde auf eine zu Unrecht angenommene Zuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts gestützt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2010, a.a.O. [bei juris Rz. 19]; BGH, Beschluss vom 14. März 2007 - XII ZB 201/06 -, FamRZ 2007, 1002 = BGHZ 171, 326 [bei juris Rz. 16f.]).

  • BGH, 14.03.2007 - XII ZB 201/06

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung einer psychiatrischen

    Auszug aus KG, 15.11.2012 - 17 WF 305/12
    Der betreffende Beteiligte ist auch nicht rechtlos gestellt; der Bundesgerichtshof hält es - jedenfalls für das Betreuungsverfahren - für möglich, dass § 65 Abs. 4 FamFG in krassen Ausnahmefällen in verfassungskonformer Weise einschränkend ausgelegt wird und eine eventuelle Beschwerde auf eine zu Unrecht angenommene Zuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts gestützt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2010, a.a.O. [bei juris Rz. 19]; BGH, Beschluss vom 14. März 2007 - XII ZB 201/06 -, FamRZ 2007, 1002 = BGHZ 171, 326 [bei juris Rz. 16f.]).
  • BGH, 15.08.2007 - XII ZB 101/07

    Anforderungen an das Verfahren vor Verwerfung eines Rechtsmittels wegen

    Auszug aus KG, 15.11.2012 - 17 WF 305/12
    a) Der Senat musste den Vater vor der Verwerfung seines Rechtsmittels nicht gesondert anhören; eine Überraschungsentscheidung, der ein solcher Hinweis vorbeugen soll, liegt nämlich nicht vor, da das rechtliche Gehör - der entscheidende Gesichtspunkt, der einen derartigen Hinweis erforderlich macht (vgl. BGH, Beschluss vom 15. August 2007 - XII ZB 101/07 -, FamRZ 2007, 1725 [bei juris Rz. 8]) - des Vaters umfassend gewahrt ist: Bereits das Familiengericht hat in dem Hinweis vom 27. August 2012 (Bl. 7f.) die Frage der Zuständigkeit ausführlich thematisiert und im angegriffenen Beschluss eigens auf dessen Unanfechtbarkeit hingewiesen; der Vater hat dies erkannt und sich mit der Frage der Statthaftigkeit in seiner Rechtsmittelschrift eingehend auseinandergesetzt.
  • OLG München, 04.07.2006 - 33 Wx 60/06

    Justizvollzugsanstalt als Heim im Sinne der Stundensatzregelung für Betreuer

    Auszug aus KG, 15.11.2012 - 17 WF 305/12
    8 Im Übrigen irrt der Vater, wenn er meint, ein neuer gewöhnlicher Aufenthalt könne erst nach Ablauf einer gewissen Zeit des Verbleibens am neuen Ort begründet werden: Nach allgemeiner Ansicht wird bei Auflösung der Wohnung am bisherigen Ort (vgl. OLG München, Beschluss vom 4. Juli 2007 - 33 Wx 60/06 -, FamRZ 2006, 1562 [bei juris Rz. 16]) oder wenn der Aufenthalt am neuen Ort von vornherein auf eine längere Dauer angelegt ist, bereits unmittelbar mit der Ortsveränderung ein neuer gewöhnlicher Aufenthalt begründet (vgl. Keidel/Sternal, FamFG [17. Aufl. 2011], § 3 Rn. 8; Palandt/Thorn, BGB [71. Aufl. 2012], Art. 5 EGBGB Rn. 10; Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht in der Praxis [4. Aufl. 2011], § 11 Rn. 46).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 21.11.2012 - 5 W 632/12   

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https://dejure.org/2012,37527
OLG Koblenz, 21.11.2012 - 5 W 632/12 (https://dejure.org/2012,37527)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.11.2012 - 5 W 632/12 (https://dejure.org/2012,37527)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. November 2012 - 5 W 632/12 (https://dejure.org/2012,37527)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 488
  • FamRZ 2013, 648
  • Rpfleger 2013, 344
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Zweibrücken, 19.03.2007 - 5 WF 42/07

    Prozesskostenhilfe: Ratenzahlungsanordnung im Prüfungsverfahren nach Ablauf der

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.11.2012 - 5 W 632/12
    Im Hinblick darauf ist die angefochtene Änderungsentscheidung mit § 120 Abs. 4. S. 3 ZPO und dessen Schutzzweck, dem Prozesskostenhilfeempfänger in angemessener Zeit Sicherheit über die endgültige Höhe seiner Belastungen zu geben, vereinbar (vgl. OLGR Celle 1998, 297; OLG Koblenz FamRZ 2002, 892 ; OLG Naumburg FamRZ 2011, 130 ; OLG Zweibrücken Rpfleger 2007, 478; Fischer in Musielak, ZPO , 9. Aufl., § 120 Rn 20; Seiler in Thomas/Putzo, ZPO , 33. Aufl., § 120 Rn 14).
  • OLG Koblenz, 13.06.2001 - 13 WF 296/01

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Stufenklage; Aufhebung der Bewilligung

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.11.2012 - 5 W 632/12
    Im Hinblick darauf ist die angefochtene Änderungsentscheidung mit § 120 Abs. 4. S. 3 ZPO und dessen Schutzzweck, dem Prozesskostenhilfeempfänger in angemessener Zeit Sicherheit über die endgültige Höhe seiner Belastungen zu geben, vereinbar (vgl. OLGR Celle 1998, 297; OLG Koblenz FamRZ 2002, 892 ; OLG Naumburg FamRZ 2011, 130 ; OLG Zweibrücken Rpfleger 2007, 478; Fischer in Musielak, ZPO , 9. Aufl., § 120 Rn 20; Seiler in Thomas/Putzo, ZPO , 33. Aufl., § 120 Rn 14).
  • OLG Naumburg, 15.01.2010 - 8 WF 275/09

    Prozesskostenhilfe: Fristablauf im Abänderungsverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.11.2012 - 5 W 632/12
    Im Hinblick darauf ist die angefochtene Änderungsentscheidung mit § 120 Abs. 4. S. 3 ZPO und dessen Schutzzweck, dem Prozesskostenhilfeempfänger in angemessener Zeit Sicherheit über die endgültige Höhe seiner Belastungen zu geben, vereinbar (vgl. OLGR Celle 1998, 297; OLG Koblenz FamRZ 2002, 892 ; OLG Naumburg FamRZ 2011, 130 ; OLG Zweibrücken Rpfleger 2007, 478; Fischer in Musielak, ZPO , 9. Aufl., § 120 Rn 20; Seiler in Thomas/Putzo, ZPO , 33. Aufl., § 120 Rn 14).
  • OLG Stuttgart, 28.03.2006 - 8 WF 36/06

    Prozesskostenhilfe: Keine Abänderung der PKH-Bewilligung bei vom Gericht

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.11.2012 - 5 W 632/12
    Aber das war unschädlich, weil sein Erlass bereits frühzeitig eingeleitet worden war und ohne schuldhafte Verzögerung durch das Gericht herbeigeführt wurde (vgl. OLG Stuttgart MDR 2006, 1077 ; Geimer in Zöller, ZPO , 29. Aufl., § 120 Rn 26; Motzer in Münchener Kommentar, ZPO , 4. Aufl., § 121 Rn 21).
  • OLG Frankfurt, 04.03.2014 - 5 WF 15/14

    Beginn der Sperrfrist des § 120 Abs. 4 ZPO

    Er ist jedoch, wie ein Teil der Rechtsprechung und Literatur (etwa OLG Koblenz MDR 2013, 488; Gottschalk in: Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe, 7. Aufl., 2014, Rn. 386; MünchKomm-ZPO/Motzer, 4. Aufl., 2013, § 120 ZPO Rn. 23) der Auffassung, dass es ausnahmsweise dann auf die Einleitung des Abänderungsverfahrens ankommt, wenn dieses so rechtzeitig eingeleitet worden ist, dass es bei einer unverzüglichen Auskunftserteilung durch die Antragstellerin noch vor Ablauf der gesetzlichen Sperrfrist hätte beendet werden können.
  • OLG Frankfurt, 08.07.2021 - 4 WF 99/21

    Zeitliche Grenzen für die Aufhebung der Verfahrenskostenhilfe

    Ungeachtet dessen besteht jedoch Einigkeit, dass bei rechtzeitiger Einleitung des Überprüfungsverfahrens vor Fristablauf auch noch nach Fristablauf eine Entscheidung zu Lasten des Beteiligten ergehen kann, wenn dieser mangels Mitwirkung die eingetretene Verzögerung des Überprüfungsverfahrens maßgeblich zu verantworten hat (vgl. LAG Hamm LAG Hamm Entscheidung v. 13.2.2019 - 5 Ta 25/19, BeckRS 2019, 2567; LAG Berlin-Brandenburg NZA-RR 2019, 214; OLG Koblenz MDR 2013, 488; OLG Frankfurt AGS 2014, 241; Dürbeck/Gottschalk PKH/VKH, 9. Aufl. 2020, Rn. 988; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 23. Aufl. 2016, § 120a Rn. 31; Zöller/Schultzky, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 120a ZPO, Rn. 13; Musielak/Voit/Fischer, ZPO, 18. Aufl. 2021 Rn. 12, ZPO § 120a Rn. 12; Johannsen/Henrich/Althammer/Markwardt, Familienrecht, 7. Aufl. 2020, ZPO § 120a Rn. 7).
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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 14.11.2012 - 9 Ta 218/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,37040
LAG Rheinland-Pfalz, 14.11.2012 - 9 Ta 218/12 (https://dejure.org/2012,37040)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.11.2012 - 9 Ta 218/12 (https://dejure.org/2012,37040)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. November 2012 - 9 Ta 218/12 (https://dejure.org/2012,37040)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 117 Abs 2 S 1 ZPO, § 1360a Abs 4 BGB
    Prozesskostenhilfe - Prozesskostenvorschuss

  • Wolters Kluwer

    Prozesskostenvorschuss und Prozesskostenhilfe; unberechtigte Anforderung einer Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse des Ehemannes

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    PKH-VordruckVO § 1
    Prozesskostenvorschuss und Prozesskostenhilfe; unberechtigte Anforderung einer Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse des Ehemannes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 648
 
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