Rechtsprechung
   OLG Hamm, 31.05.2012 - II-1 WF 90/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,44299
OLG Hamm, 31.05.2012 - II-1 WF 90/12 (https://dejure.org/2012,44299)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.05.2012 - II-1 WF 90/12 (https://dejure.org/2012,44299)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. Mai 2012 - II-1 WF 90/12 (https://dejure.org/2012,44299)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,44299) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit der Familiengerichte für Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher Verletzung der Unterhaltspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit der Familiengerichte für Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher Verletzung der Unterhaltspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 67
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.05.1978 - IV ARZ 26/78

    Bindungswirkung der Abgabe oder Verweisung zwischen Familiengericht und einem

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2012 - 1 WF 90/12
    Das führe dazu, dass auch Ansprüche im "Gewand" eines Befreiungs-, Bereicherungs- oder Schadensersatzanspruches von Abs. 1 erfasst würden, wenn sie ihre Wurzel im unterhaltsrechtlichen Verhältnis der Eheleute zueinander hätten (BGH, FamRZ 1978, S. 582, 584).
  • OLG Rostock, 14.01.2011 - 10 WF 4/11
    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2012 - 1 WF 90/12
    Soweit das Amtsgericht auf die Entscheidung des OLG Rostock vom 14.01.2011 (FamRZ 2011, S. 910) verweist, gibt das dem Senat keinen Anlass zu einer anderen Beurteilung.
  • BGH, 03.03.2016 - IX ZB 33/14

    Ausnahme von der Restschuldbefreiung: Verjährungseinwand des Schuldners gegenüber

    Dies erfasst auch ein Feststellungsbegehren, dass eine Verbindlichkeit auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 170 StGB beruht (KG, FamRZ 2012, 138, 140; OLG Köln, FamRZ 2012, 1836, 1837; OLG Celle, FamRZ 2012, 1838, 1839; OLG Hamm, FamRZ 2013, 67; Johannsen/Henrich/Maier, Familienrecht, 6. Aufl. § 231 FamFG Rn. 11; vgl. auch OLG Hamm, FamRZ 2012, 1741, 1742; a.A. OLG Rostock, FamRZ 2011, 910, 911).
  • OLG Bremen, 05.08.2016 - 4 UF 49/16

    Unzureichende Sachverhaltsaufklärung als ein zur Aufhebung und Zurückverweisung

    Diese Rechtsauffassung hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 29.11.2012 (FamRZ 2013, 67) noch einmal bestätigt.

    Die Begründung der Kindeswohlgefährdung könne selbständig auf die Feststellung gestützt werden, der Wille des Kindes könne derzeit nicht überwunden werden, ohne das Kind zu schädigen (BVerfG, FamRZ 2013, 67, 73).

  • OLG Bremen, 15.04.2013 - 4 UF 3/13

    Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen eines Umgangsausschlusses ohne

    Diese Rechtsauffassung hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 29.11.2012 (FamRZ 2013, 67) noch einmal bestätigt.

    Die Begründung der Kindeswohlgefährdung könne selbständig auf die Feststellung gestützt werden, der Wille des Kindes könne derzeit nicht überwunden werden, ohne das Kind zu schädigen (BVerfG, FamRZ 2013, 67, 73).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht