Rechtsprechung
   OLG München, 16.01.2013 - 11 W 1896/12   

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https://dejure.org/2013,969
OLG München, 16.01.2013 - 11 W 1896/12 (https://dejure.org/2013,969)
OLG München, Entscheidung vom 16.01.2013 - 11 W 1896/12 (https://dejure.org/2013,969)
OLG München, Entscheidung vom 16. Januar 2013 - 11 W 1896/12 (https://dejure.org/2013,969)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Entstehung der Einigungsgebühr für einen Streithelfer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfallen der Einigungsgebühr für den Prozessbevollmächtigten eines Streithelfers

  • Anwaltsblatt

    § 66 ZPO
    Vergleich: Einigungsgebühr für Streithelfer nur im Ausnahmefall

  • Anwaltsblatt

    § 66 ZPO
    Vergleich: Einigungsgebühr für Streithelfer nur im Ausnahmefall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 101 Abs. 1
    Erfallen der Einigungsgebühr für den Prozessbevollmächtigten des Streithelfers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann fällt eigene Einigungsgebühr für RA des Streithelfers an?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Einigungsgebühr nur bei von gesetzlicher Regelung abweichender Kostenverteilung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einigungsgebühr für Anwalt des Streithelfers erfordert Regelung durch den Vergleich

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann verdient ein Streithelfer eine Einigungsgebühr? (IBR 2013, 1311)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 907
  • AnwBl 2013, 381
  • AnwBl Online 2013, 140
  • Rpfleger 2013, 237
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 26.08.2008 - 10 W 53/08

    Erfallen der Einigungsgebühr bei Mitwirkung des Prozessbevollmächtigten eines

    Auszug aus OLG München, 16.01.2013 - 11 W 1896/12
    Es genügt auch nicht eine im Vergleich getroffene Vereinbarung über die Kosten der Streithilfe, wenn diese Vereinbarung keine Abweichung von der gesetzlichen Regelung vorsieht, sondern nur die in § 101 Abs. 1 ZPO enthaltene Regelung wiedergibt (entgegen Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschlüsse vom 15.12.2011, Az. I-24 W 106/11, JurBüro 2012, 301, 302, und vom 26.08.2008, Az. 1-10 W 53/08, AGS 2008, 589-591).

    4.) Wegen der abweichenden Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 15.12.2011, JurBüro 2012, 301, und vom 26.08.2008, AGS 2008, 589, hat der Senat zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung die Rechtsbeschwerde zugelassen (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 3 und Abs. 2 Nr. 2 ZPO ).

  • BGH, 08.09.2011 - VII ZB 24/09

    Kostenverteilung bei einem ohne Beteiligung des Nebenintervenienten geschlossenen

    Auszug aus OLG München, 16.01.2013 - 11 W 1896/12
    Der Kostenerstattungsanspruch der Streithelfer folgt vielmehr als gesetzliche Folge aus §§ 101, 98 ZPO der vergleichsweisen Kostenregelung der Hauptparteien, eine Regelung, die auch gelten würde, wenn die Kostenregelung bezüglich der Nebenintervenienten nicht in den Vergleich aufgenommen worden wäre (BGH, NJW 2011, 3721; Senatsbeschluss vom 15.12.2004-11 W 2863/04 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2011 - 24 W 106/11

    Erfallen der Einigungsgebühr zu Gunsten des Prozessbevollmächtigten des

    Auszug aus OLG München, 16.01.2013 - 11 W 1896/12
    Es genügt auch nicht eine im Vergleich getroffene Vereinbarung über die Kosten der Streithilfe, wenn diese Vereinbarung keine Abweichung von der gesetzlichen Regelung vorsieht, sondern nur die in § 101 Abs. 1 ZPO enthaltene Regelung wiedergibt (entgegen Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschlüsse vom 15.12.2011, Az. I-24 W 106/11, JurBüro 2012, 301, 302, und vom 26.08.2008, Az. 1-10 W 53/08, AGS 2008, 589-591).
  • OLG Koblenz, 29.08.2001 - 14 W 572/01
    Auszug aus OLG München, 16.01.2013 - 11 W 1896/12
    Danach fällt für den Prozessbevollmächtigten des Streithelfers eine Einigungsgebühr nur dann an, wenn der zwischen den Prozessparteien abgeschlossene Vergleich auch einen seinem Auftraggeber zuzurechnenden Gegenstand im Verhältnis zu einer oder beiden Parteien regelt (Senatsbeschlüsse vom 15.12.2004 - Az. 11 W 2863/04 sowie vom 17.01.2007 - Az. 11 W 3075/06; OLG Koblenz MDR 2002, 296 ).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.03.2020 - L 10 SF 371/20 E-B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Einigungsgebühr - kein

    "Vereinbaren" indes die Beteiligten etwas, was ohnehin der gesetzlichen Regelung entspricht, kann richtigerweise nicht von einem "Streit" oder einer "Ungewissheit" im obigen Sinne gesprochen werden (vgl. wie hier OLG München, Beschluss vom 16.01.2013, 11 W 1896/12, in juris, Rdnr. 14; auch Finanzgericht - FG - Hamburg, Beschluss vom 24.09.2013, 3 KO 172/13, in juris, Rdnr. 31), zumal vorliegend - anders als im Zivilprozess (§ 91a Abs. 1 Satz 1 der Zivilprozessordnung - ZPO -) - eine gerichtliche Kostenentscheidung ohnehin nur auf Antrag ergangen wäre; ein Interesse daran hätte nur der Kläger gehabt (vgl. erneut § 193 Abs. 4 i.V.m. § 184 Abs. 1 SGG).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.09.2012 - I-15 W 420/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,38002
OLG Hamm, 19.09.2012 - I-15 W 420/11 (https://dejure.org/2012,38002)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.09.2012 - I-15 W 420/11 (https://dejure.org/2012,38002)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. September 2012 - I-15 W 420/11 (https://dejure.org/2012,38002)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2247 Abs. 1
    Formwirksamkeit privatschriftlichen Testaments auf mehreren losen Blättern nur bei erkennbarer Einheitlichkeit der Erklärung

  • Wolters Kluwer

    Formwirksamkeit eines auf mehreren Blättern errichteten privatschriftlichen Testaments

  • rechtsportal.de

    BGB § 2247 Abs. 1
    Formwirksamkeit eines auf mehreren Blättern errichteten privatschriftlichen Testaments

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Einzelne lose Blätter, die nicht unterschrieben sind, stellen kein Testament dar

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine wirksame Ergänzung eines Testaments durch ein "Zusatzvermächtnis" ohne Unterschrift

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Formwirksamkeit eines privatschriftlichen Testaments

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Erbrecht - Wann ist ein privatschriftliches Testament wegen fehlender Unterschrift unwirksam?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ist ein Testament auf mehreren Blättern wirksam, wenn nur die letzte Seite unterschrieben ist?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Lose Blattsammlung als wirksames Testament?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2013, 28
  • FamRZ 2013, 907
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 07.06.1994 - 1Z BR 69/93

    Handschriftliche Änderung eine eigenhändigen Testaments

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2012 - 15 W 420/11
    Sind die eigenhändigen Nachträge nach der Testamentserrichtung oder auf einem besonderen Blatt hergestellt und enthalten sie eine weitere letztwillige Verfügung, bedürfen die Nachträge der nochmaligen Unterzeichnung durch den Erblasser (BGH NJW 1974, 1083; BayObLG FamRZ 1975, 287; Senat FamRZ 1995, 246), es sei denn, es handelt sich lediglich um Klarstellungen oder Berichtigungen von Schreibfehlern (Hagena in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Auflage § 2247 Rn. 37).
  • BayObLG, 29.07.2004 - 1Z BR 39/04

    Formwirksamkeit eines eigenhändigen Testaments

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2012 - 15 W 420/11
    Das Gesetz verlangt keine Einheit der Errichtungshandlung (BayObLG FamRZ 2005, 1012; OLG Karlsruhe a.a.O.).
  • BGH, 20.03.1974 - IV ZR 133/73

    Gültigkeit von späteren Ergänzungen eines eigenhändigen Testaments - Gültigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2012 - 15 W 420/11
    Sind die eigenhändigen Nachträge nach der Testamentserrichtung oder auf einem besonderen Blatt hergestellt und enthalten sie eine weitere letztwillige Verfügung, bedürfen die Nachträge der nochmaligen Unterzeichnung durch den Erblasser (BGH NJW 1974, 1083; BayObLG FamRZ 1975, 287; Senat FamRZ 1995, 246), es sei denn, es handelt sich lediglich um Klarstellungen oder Berichtigungen von Schreibfehlern (Hagena in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Auflage § 2247 Rn. 37).
  • OLG Hamm, 06.09.1982 - 15 W 149/81

    Begründetheit einer zulässigen Beschwerde; Einziehung eines Erbscheines durch ein

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2012 - 15 W 420/11
    Inhaltliche Verknüpfungen der Anordnungen allein können das Formerfordernis - anders als bei nachträglichen Verfügungen auf demselben Blatt oder Bogen nicht ersetzen (vgl. u.a. BGH NJW 1983, 689; Senat - Beschluss vom 06.09.1982, 15 W 149/81 = MDR 1983, 131).
  • OLG Karlsruhe, 15.01.2002 - 14 Wx 114/01

    Errichtung eines formwirksamen Testaments: Ergänzung der Kopie eines

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2012 - 15 W 420/11
    Der Erblasser kann das von ihm als früheres Testament Niedergeschriebene ganz oder zum Teil zum Bestandteil eines neuen Testaments machen; aus der Gesamturkunde muss hervorgehen, dass die einzelnen Blätter ein einziges untrennbares Ganzes sein sollen, somit eine einheitliche Willenserklärung enthalten (vgl. u.a.: OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 653).
  • OLG München, 12.05.2015 - 31 Wx 81/15

    Formwirksamkeit eines Nottestaments

    Ein solcher Zusammenhang des von dem Erblasser unterschriebenen Schriftstücks mit dem von dem Zeugen K. gesondert erstellten und unterschriebenen Schriftstück ist insofern zweifelsfrei gegeben, als die schriftliche Erklärung des Zeugen K. sowohl das Datum wie auch die Uhrzeit des von dem Erblasser unterschriebenen Schriftstück aufweist, das Schriftbild sowie das Schreibmaterial (vgl. OLG Hamm FamRZ 2013, 907, 908) identisch mit der vom Erblasser unterschriebenen Erklärung ist und inhaltlich an die (auf dem anderen Blatt) niedergelegte und genehmigte letztwillige Verfügung des Erblassers anknüpft (" Der Text auf der anderen Seite wurde von RA K. geschrieben ").
  • KG, 28.03.2017 - 6 W 97/16

    Erbscheinserteilungsverfahren: Formwirksamkeit eines auf zwei unverbundenen

    Gleichwohl genügt die Unterschrift der Erblasserin auf der zweiten Seite für die Einhaltung der Form des §§ 2247 Abs. 1 BGB, denn die Zusammengehörigkeit des Textes auf den beiden Seiten ergibt sich aus der fortlaufenden Nummerierung im Text und den angegebenen Seitenzahlen auf dem Testament (vgl. OLG Hamm, ZErb 2013, 14 ff -zitiert nach juris: Rdnr. 9 m. w. Nachw.).
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Rechtsprechung
   AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 28.09.2012 - 150 AR 88/12, 170 F 10013/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,57477
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 28.09.2012 - 150 AR 88/12, 170 F 10013/11 (https://dejure.org/2012,57477)
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Entscheidung vom 28.09.2012 - 150 AR 88/12, 170 F 10013/11 (https://dejure.org/2012,57477)
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Entscheidung vom 28. September 2012 - 150 AR 88/12, 170 F 10013/11 (https://dejure.org/2012,57477)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Teil 3 Vorbem 3 Abs 3 RVG-VV, Nr 1000 RVG-VV, Nr 1003 RVG-VV
    Rechtsanwaltskosten: Terminsgebühr bei Verfahrenserledigung durch übereinstimmende Erledigungserklärungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 907
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