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   OLG Hamm, 20.12.2012 - II-4 UF 143/12   

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https://dejure.org/2012,43017
OLG Hamm, 20.12.2012 - II-4 UF 143/12 (https://dejure.org/2012,43017)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.12.2012 - II-4 UF 143/12 (https://dejure.org/2012,43017)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Dezember 2012 - II-4 UF 143/12 (https://dejure.org/2012,43017)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Dienstwagen als geldwerter Vorteil - Abgrenzung zu freiwilliger Zuwendung eines Dritten, Betreuungsleistungen - Darlegungslast

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Erwerbsobliegenheit des betreuenden Ehegatten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Erwerbsobliegenheit des betreuenden Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei üblichen Betreuungsleistungen bleibt es bei der Erwerbsobliegenheit des Elternteils

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 959
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.10.2006 - XII ZR 141/04

    Beschränkung der Revision auf einen Teil des geltend gemachten

    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2012 - 4 UF 143/12
    Diese Aufwendungen sind auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH zur Höhe akzeptierungsfähiger Vorsorgeaufwendungen (vgl. BGH FamRZ 2007, 117 ff. und 1532 ff.; 2008, 963) zu berücksichtigen.
  • BGH, 18.04.2012 - XII ZR 65/10

    Nachehelicher Unterhalt: Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus Kind bezogenen

    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2012 - 4 UF 143/12
    Der Antragstellerin ist zwar dahin Recht zu geben, dass der BGH in seiner Entscheidung vom 18.04.2012 (NJW 2012, 1868) als kindbezogene Gründe für eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts auch auf "besondere Bedürfnisse des Kindes, die etwa sportliche, musische oder andere Beschäftigungen betreffen"... abgestellt hat, "sofern diese vom Kind nicht selbstständig wahrgenommen werden können", weshalb "vom Unterhaltsberechtigten etwa zu erbringende Fahr- und Betreuungsleistungen in Rechnung zu stellen" sind.
  • BGH, 05.03.2008 - XII ZR 22/06

    Keine einseitige Vermögensbildung des Unterhaltspflichtigen zu Lasten des

    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2012 - 4 UF 143/12
    Diese Aufwendungen sind auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH zur Höhe akzeptierungsfähiger Vorsorgeaufwendungen (vgl. BGH FamRZ 2007, 117 ff. und 1532 ff.; 2008, 963) zu berücksichtigen.
  • BGH, 18.01.2017 - XII ZB 118/16

    Elternunterhalt: Abzugsfähigkeit von Tilgungsleistungen für ein Eigenheim

    Sie kann vielmehr - wie wohl auch hier - eine Hausfinanzierung bzw. den Ausfall der Arbeitskraft absichern (vgl. OLG Hamm FamRZ 2013, 959, 960, das die hierfür aufgewandten Prämienzahlungen als zu berücksichtigende Vorsorgeaufwendungen betrachtet).
  • OLG Hamm, 04.03.2024 - 4 UF 5/23

    Anschlussbeschwerde, Gesamtschuldnerausgleich, Unterhaltsverfahren,

    Dabei hat der Senat durchaus bedacht, dass eine in der Ehe bereits ausgeübte Teilzeittätigkeit nach Ablauf des Trennungsjahres ohne besondere Umstände in der Regel zu einer Vollzeittätigkeit - in der Regel 40-Stunden-Woche - auszuweiten ist (vgl. statt vieler Senat, Beschluss vom 20.12.2012 - 4 UF 143/12, FamRZ 2013, 959).
  • OLG Düsseldorf, 28.08.2014 - 24 W 45/14

    Pflichten des Prozessbevollmächtigten nach Einlegung des Einspruchs gegen einen

    Denn das Oberlandesgericht Hamm (Beschluss vom 20.12.2012, 4 UF 143/12) hält beispielsweise nach einer Ehedauer von 12 Jahren trotz Versorgung von zwei 11 und 10jährigen Kindern die Obliegenheit zur Aufnahme einer ganztägigen Arbeit nicht einmal für weiter begründungsbedürftig, sofern nur für die Kinder kein besonderer, den üblichen Rahmen übersteigender Betreuungsbedarf dargelegt wird.
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