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   BGH, 09.07.2014 - XII ZB 7/14   

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https://dejure.org/2014,18913
BGH, 09.07.2014 - XII ZB 7/14 (https://dejure.org/2014,18913)
BGH, Entscheidung vom 09.07.2014 - XII ZB 7/14 (https://dejure.org/2014,18913)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 2014 - XII ZB 7/14 (https://dejure.org/2014,18913)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 39 FamFG, § 42 FamFG, § 43 FamFG, § 70 FamFG
    Vergütungsfestsetzung für den Betreuer: Nachträgliche Zulassung einer unstatthaften Rechtsbeschwerde

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit und Zulassung einer Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht gegen seine Entscheidung (hier: Vergütung einer Betreuungssache)

  • rewis.io

    Vergütungsfestsetzung für den Betreuer: Nachträgliche Zulassung einer unstatthaften Rechtsbeschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit und Zulassung einer Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht gegen seine Entscheidung (hier: Vergütung einer Betreuungssache)

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die (Nicht-)Zulassung einer unstatthaften Beschwerde

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unstatthafte Beschwerde und die Frage der Betreuervergütung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 2879
  • MDR 2014, 976
  • FGPrax 2014, 236
  • FamRZ 2014, 1620
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.05.2012 - IX ZB 295/11

    Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahren: Erforderlichkeit der Zulassung durch das

    Auszug aus BGH, 09.07.2014 - XII ZB 7/14
    Ebenso wenig kann das Rechtsbeschwerdegericht selbst über die Zulassung der unstatthaften Rechtsbeschwerde befinden (im Anschluss an BGH Beschluss vom 10. Mai 2012, IX ZB 295/11, NJW-RR 2012, 1509).

    An einer Zulassung fehlt es auch, wenn das Beschwerdegericht sich über sie keine Gedanken gemacht hat, weil es - wie hier - rechtsirrig davon ausgegangen ist, die Rechtsbeschwerde sei kraft Gesetzes statthaft (BGH Beschluss vom 10. Mai 2012 - IX ZB 295/11 - NJW-RR 2012, 1509 Rn. 15 mwN).

    Es widerspräche der gesetzlichen Unanfechtbarkeit auch der Entscheidung über die Zulassung, wenn diese im Rechtsmittelweg daraufhin überprüft werden könnte, ob das Beschwerdegericht die ihm obliegende Verantwortung für die Zulassungsentscheidung erkannt hat (BGH Beschluss vom 10. Mai 2012 - IX ZB 295/11 - NJW-RR 2012, 1509 Rn. 16 mwN).

  • BGH, 12.03.2009 - IX ZB 193/08

    Bindung an die nachträgliche Zulassung einer Rechtsbeschwerde bei Irrtum des

    Auszug aus BGH, 09.07.2014 - XII ZB 7/14
    Ist das Beschwerdegericht versehentlich davon ausgegangen, dass die Rechtsbeschwerde gegen seine Entscheidung statthaft ist (hier: Vergütung in einer Betreuungssache), und hat es deshalb die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen, kann es ihre Zulassung weder durch einen Berichtigungsbeschluss noch durch eine nachträgliche Zulassung bewirken (im Anschluss an BGH Beschluss vom 12. März 2009, IX ZB 193/08, NJW-RR 2009, 1349).

    Dass die Zulassung der Rechtsbeschwerde beschlossen und nur versehentlich nicht im Beschluss ausgesprochen war, muss sich aber aus dem Zusammenhang des Beschlusses selbst oder mindestens aus den Vorgängen bei seinem Erlass oder seiner Verkündung ergeben, weil nur dann eine offenbare Unrichtigkeit vorliegen kann (vgl. BGH Beschluss vom 12. März 2009 - IX ZB 193/08 - NJW-RR 2009, 1349 Rn. 8 zu § 319 ZPO).

    Eine nachträgliche Zulassung holt nicht eine unterbliebene Entscheidung i.S.d. § 41 FamFG nach, sondern widerspricht der bereits getroffenen Entscheidung und ändert sie ab (vgl. BGH Beschluss vom 12. März 2009 - IX ZB 193/08 - NJW-RR 2009, 1349 Rn. 7).

  • BGH, 12.12.2012 - IV ZB 26/12

    Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Kollegium eines

    Auszug aus BGH, 09.07.2014 - XII ZB 7/14
    Sie kann auf eine Anhörungsrüge ausnahmsweise nachgeholt werden, wenn die Nichtzulassung eine willkürliche Verletzung von Verfahrensgrundrechten des Beschwerdeführers darstellt (BGH Beschluss vom 12. Dezember 2012 - IV ZB 26/12 - NJW-RR 2013, 256 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 20.07.2011 - XII ZB 445/10

    Betreuungsverfahren: Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung als Zulassung der

    Auszug aus BGH, 09.07.2014 - XII ZB 7/14
    Durch eine insofern unrichtige Angabe wird deshalb ein unstatthaftes Rechtsmittel nicht statthaft (Senatsbeschluss vom 20. Juli 2011 - XII ZB 445/10 - FamRZ 2011, 1728 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 14.05.2014 - XII ZB 683/11

    Vergütung des anwaltlichen Betreuers: Geltendmachung eines

    Auszug aus BGH, 09.07.2014 - XII ZB 7/14
    Die Entscheidung des Landgerichts enthält entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde keine rechtsgrundsätzlichen Fragestellungen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Mai 2014 - XII ZB 683/11 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 05.07.2017 - XII ZB 509/15

    Haushaltsverfahren: Gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs auf

    Allein der Umstand, dass der ursprüngliche Beschluss mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen worden ist, reicht hierfür nicht aus (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 9. Juli 2014, XII ZB 7/14, FamRZ 2014, 1620).

    Bei dem Beschluss handelt es sich der Sache nach um eine unzulässige Ergänzung des Beschlusses vom 6. August 2015, die den Senat nicht bindet (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Juli 2014 - XII ZB 7/14 - FamRZ 2014, 1620 Rn. 8, 12; BGH Beschluss vom 12. März 2009 - IX ZB 193/08 - NJW-RR 2009, 1349 Rn. 7; BGH Urteil vom 25. Februar 2000 - V ZR 206/99 - NJW-RR 2001, 61; BGHZ 20, 188 = NJW 1956, 830).

  • BGH, 17.01.2024 - XII ZB 140/22

    Kann die Zulassung der Rechtsbeschwerde nachgeholt werden?

    Eine nachträgliche Zulassung holt dann keine unterbliebene Entscheidung nach, sondern sie widerspricht der bereits getroffenen Entscheidung und ändert diese ab (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Juni 2023 - XII ZB 517/22 - FamRZ 2023, 1646 Rn. 8 und vom 9. Juli 2014 - XII ZB 7/14 - FamRZ 2014, 1620 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 19.09.2018 - XII ZB 427/17

    Statthaftigkeit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen in

    Es widerspräche der gesetzlichen Unanfechtbarkeit auch der Entscheidung über die Zulassung, wenn diese im Rechtsmittelweg daraufhin überprüft werden könnte, ob das Beschwerdegericht die ihm obliegende Verantwortung für die Zulassungsentscheidung erkannt hat (Senatsbeschluss vom 9. Juli 2014 - XII ZB 7/14 - FamRZ 2014, 1620 Rn. 20 mwN; BGH Beschluss vom 10. Mai 2012 - IX ZB 295/11 - NJW-RR 2012, 1509 Rn. 15 f. mwN).
  • BGH, 14.06.2023 - XII ZB 517/22

    Zur Frage, ob Schonvermögen gemäß §§ 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII für die

    Eine nachträgliche Zulassung holt dann keine unterbliebene Entscheidung nach, sondern sie widerspricht der bereits getroffenen Entscheidung und ändert diese ab (Senatsbeschluss vom 9. Juli 2014 - XII ZB 7/14 - FamRZ 2014, 1620 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 28.02.2018 - XII ZB 634/17

    Mit Beschluss aus dem Jahre 1999 war entschieden worden, dass dem Betreuer der

    Eine Ergänzung des (ersten) Beschlusses nach § 43 FamFG scheidet schon deswegen aus, weil das Landgericht die Rechtsbeschwerde ausdrücklich nicht zugelassen hat (vgl. auch Senatsbeschluss vom 9. Juli 2014 - XII ZB 7/14 - FamRZ 2014, 1620 Rn. 12).
  • BGH, 02.09.2015 - XII ZB 75/13

    Vollstreckbarerklärungsverfahren für Zahlungspflichten aus einem türkischen

    Im familiengerichtlichen Verfahren verbleibt es bei der Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde indessen auch dann, wenn das Beschwerdegericht aufgrund eines Rechtsirrtums davon ausgegangen ist, dass eine Rechtsbeschwerde gegen seine Entscheidung schon kraft Gesetzes statthaft ist (Senatsbeschluss vom 9. Juli 2014 - XII ZB 7/14 - FamRZ 2014, 1620 Rn. 20; vgl. auch BGH Beschlüsse vom 10. Mai 2012 - IX ZB 295/11 - NJW-RR 2012, 1509 Rn. 15 und vom 12. März 2009 - IX ZB 193/08 - NJW-RR 2009, 1349 Rn. 9 f.).
  • BGH, 22.09.2021 - 3 ZB 2/20

    Polizeiliche Anordnung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung in

    (3) Schließlich ist es dem Rechtsbeschwerdegericht verwehrt, die durch das Beschwerdegericht unterlassene Zulassung nachzuholen (BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2014 - XII ZB 7/14, NJW 2014, 2879 Rn. 19 f.; vom 10. Mai 2012 - IX ZB 295/11, NJW-RR 2012, 1509 Rn. 15).
  • BGH, 31.08.2021 - X ZB 4/21

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde durch Zulassung durch das

    Die Nichtzulassung durch die Vorinstanz kann nicht mit Rechtsmitteln angefochten werden (BGH, Beschluss vom 9. Juli 2014 - XII ZB 7/14, NJW 2014, 2879 Rn. 20).
  • OLG Koblenz, 01.09.2021 - 7 UF 297/21

    Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung in einer

    Die unzutreffend erteilte Rechtsbehelfsbelehrung führt ebenfalls nicht zur Zulässigkeit eines unstatthaften Rechtsmittels (vgl. BGH FamRZ 2014, 1620 ).
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