Rechtsprechung
OLG Köln, 23.12.2013 - I-2 Wx 304/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 2361; GBO § 35; FamFG § 49
Keine Einziehung beglaubigter Abschriften von notariellen Testamenten und deren Eröffnungsprotokollen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einziehung der erteilten beglaubigten Abschriften eines notariellen Testaments und des Eröffnungsprotokolls nach den Vorschriften über die Einziehung eines Erbscheins
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2361
Einziehung der erteilten beglaubigten Abschriften eines notariellen Testaments und des Eröffnungsprotokolls nach den Vorschriften über die Einziehung eines Erbscheins - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Einziehung der Abschrift des Eröffnungsprotokolls und der eröffneten Testamente
- erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)
Einziehung von Testament und Eröffnungsprotokoll kann vom Nachlassgericht nicht gefordert werden
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Einziehung der Abschrift des Eröffnungsprotokolls und der eröffneten Testamente
Verfahrensgang
- AG Siegburg, 21.10.2013 - 49 IV 229/13
- OLG Köln, 23.12.2013 - I-2 Wx 304/13
Papierfundstellen
- MDR 2014, 842
- FGPrax 2014, 73
- FamRZ 2014, 2031
- Rpfleger 2014, 321
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.10.2013 - XI ZR 401/12
BGH erklärt Erbnachweisklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer …
Auszug aus OLG Köln, 23.12.2013 - 2 Wx 304/13
Eine solche Anordnung sei insbesondere im Hinblick auf die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Anforderungen an den Nachweis der Erbenstellung gegenüber Banken (Urteil vom 08.10.2013 - XI ZR 401/12) geboten.Leistet der Schuldner an einen Nichtberechtigten, den er gutgläubig für empfangsberechtigt hält, wird er nur in den gesetzlich bestimmten, hier indes nicht einschlägigen Fällen von seiner Verpflichtung frei (…vgl. nur Palandt/Grüneberg, BGB, 73. Aufl. 2014, § 362 Rdn. 6; ebenso im Übrigen auch das von den Beteiligten zu 1. und 2. angeführte Urteil des BGH vom 08.10.2013 - XI ZR 401/12 [dort Rdn. 40]).
Das von ihnen insoweit in Bezug genommene Urteil vom 08.10.2013 - XI ZR 401/12 - betrifft die Frage, ob die Banken in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung treffen können, wonach die Vorlage eines Erbscheins auch dann verlangt werden kann, wenn das Erbrecht im konkreten Einzelfall auch auf andere Art nachgewiesen ist.
- BGH, 07.06.2005 - XI ZR 311/04
Nachweis des Erbrechts durch notarielles Testament
Auszug aus OLG Köln, 23.12.2013 - 2 Wx 304/13
Die Vorlage eines eröffneten öffentlichen Testaments schließt einen solchen Zweifelsfall zwar in der Regel, aber keineswegs zwingend aus (vgl. BGH NJW 2005, 2779 [juris-Rz. 15]). - OLG Naumburg, 07.02.2012 - 2 Wx 16/12
Nachlassverfahren: Beschwerde gegen die Abweisung eines Antrags auf einstweilige …
Auszug aus OLG Köln, 23.12.2013 - 2 Wx 304/13
Schon dies spricht deutlich gegen die entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Einziehung von Erbscheinen (ebenso auch OLG Naumburg, FamRZ 2013, 245). - OLG Saarbrücken, 07.11.2011 - 5 W 239/11
Nachlassverfahren: Sicherstellung eines Erbscheins im Wege der einstweiligen …
Auszug aus OLG Köln, 23.12.2013 - 2 Wx 304/13
In Betracht kommt insoweit vielmehr nur die Sicherstellung bzw. die Anordnung der einstweiligen Rückgabe zu den Nachlassakten (vgl. etwa OLG Saarbrücken, NJW-RR 2012, 588;… Keidel/Zimmermann, FamFG, 18. Aufl. 2014, § 353 Rdn.4 m.w.Nachw.).