Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 03.05.2013

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.05.2013 - II-8 UF 3/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,19141
OLG Hamm, 08.05.2013 - II-8 UF 3/13 (https://dejure.org/2013,19141)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.05.2013 - II-8 UF 3/13 (https://dejure.org/2013,19141)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Mai 2013 - II-8 UF 3/13 (https://dejure.org/2013,19141)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,19141) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Versorgungsausgleich, Ausschluss wegen grober Unbilligkeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Versorgungsausgleich, Ausschluss wegen grober Unbilligkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss des Versorgungsausgleich wegen angeblicher Gewalttätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 27 VersAusglG
    Ausschluss des Versorgungsausgleich wegen angeblicher Gewalttätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 211
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.04.1981 - IVb ZB 813/80

    Voraussetzungen der Anwendung der Härteklausel

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2013 - 8 UF 3/13
    Insbesondere sind die Maßstäbe für eine Korrektur strenger als bei § 242 BGB (BGH NJW 1981, 1733).
  • BGH, 16.12.1981 - IVb ZB 555/80

    Durchführung des Versorgungsausgleichs nach eingetretenem Versorgungsfall

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2013 - 8 UF 3/13
    Deswegen darf eine Korrektur nur stattfinden, wenn die Durchführung des Versorgungsausgleichs dessen Grundgedanken in unerträglicher Weise widersprechen würde (BGH NJW 1982, 989).
  • BGH, 28.03.1984 - IVb ZR 64/82

    Berücksichtigung von Versorgungsleistungen des geschiedenen Ehegatten zu Gunsten

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2013 - 8 UF 3/13
    Ein Fehlverhalten des Ausgleichsberechtigten im persönlichen Bereich, welches die Zeit nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft betrifft, kann einen Ausschluss der Beteiligung am Versorgungsvermögen nur rechtfertigen, wenn das Fehlverhalten besonders krass ist oder unter den anderen Ehegatten besonders belastenden Umständen geschieht (BGH NJW 1984, 2358).
  • BGH, 18.09.1985 - IVb ZB 184/82

    Ermittlung der auszugleichenden Versorgungsanwartschaften bei einer Notarkasse

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2013 - 8 UF 3/13
    Verbale Ausfälle und einzelne körperliche Attacken, besonders im Vorfeld der Scheidung, begründen grundsätzlich keine Herabsetzung des Ausgleichsanspruchs (BGH FamRZ 1985, 1236), es sei denn, ihnen liegt ein über lange Zeit wirkendes Fehlverhalten zugrunde oder sie sind unter besonders kränkenden Begleitumständen erfolgt (BGH FamRZ 1987, 255).
  • BGH, 03.12.1986 - IVb ZB 112/84

    Voraussetzungen eines Härtefalls

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2013 - 8 UF 3/13
    Verbale Ausfälle und einzelne körperliche Attacken, besonders im Vorfeld der Scheidung, begründen grundsätzlich keine Herabsetzung des Ausgleichsanspruchs (BGH FamRZ 1985, 1236), es sei denn, ihnen liegt ein über lange Zeit wirkendes Fehlverhalten zugrunde oder sie sind unter besonders kränkenden Begleitumständen erfolgt (BGH FamRZ 1987, 255).
  • BGH, 09.05.1990 - XII ZB 58/89

    Durchführung des Versorgungsausgleichs bei vorzeitiger Versetzung eines Beamten

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2013 - 8 UF 3/13
    Die Einzelfallbezogenheit des Billigkeitskorrektivs schließt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 1990, 1341; 2007, 627) aus, ohne weiteres im System der Bewertungsregeln begründete zwangsläufige Wirkungen des Versorgungsausgleichs zu korrigieren.
  • BGH, 14.02.2007 - XII ZB 68/03

    Herabsetzung des Versorgungsausgleichs wegen steuerlicher Ungleichbehandlung von

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2013 - 8 UF 3/13
    Die Einzelfallbezogenheit des Billigkeitskorrektivs schließt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 1990, 1341; 2007, 627) aus, ohne weiteres im System der Bewertungsregeln begründete zwangsläufige Wirkungen des Versorgungsausgleichs zu korrigieren.
  • OLG Hamm, 27.06.2000 - 15 W 13/00

    Oberschrift, Selbstbenennung auf Briefumschlag des Testaments

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2013 - 8 UF 3/13
    Grobe Unbilligkeit kann zu bejahen sein, wenn sich der Ausgleichsberechtigte eines Verbrechens oder eines schweren vorsätzlichen Vergehens gegen den Pflichtigen oder einen nahen Angehörigen schuldig macht (Oberlandesgericht Brandenburg, MDR 2000, 522; Kammergericht FamRZ 2002, 642).
  • OLG Brandenburg, 06.01.2000 - 9 UF 9/99

    Versorgungsausgleich zwischen geschiedenen Eheleuten; Übertragung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2013 - 8 UF 3/13
    Grobe Unbilligkeit kann zu bejahen sein, wenn sich der Ausgleichsberechtigte eines Verbrechens oder eines schweren vorsätzlichen Vergehens gegen den Pflichtigen oder einen nahen Angehörigen schuldig macht (Oberlandesgericht Brandenburg, MDR 2000, 522; Kammergericht FamRZ 2002, 642).
  • OLG Hamm, 30.01.2015 - 6 UF 98/14

    Umfang der gerichtlichen Prüfung bei Abänderung des Versorgungsausgleichs wegen

    Die fehlerhafte Berechnung des Ruhegehalts des Ehemannes im Ausgangsverfahren ist daher zu korrigieren (so auch h.M., vgl. OLG Celle FamRZ 2014, 211; Wick, Der Versorgungsausgleich, 3 Aufl. 2013, Rn. 811; Ruland, Versorgungsausgleich, 3. Aufl. 2011, Rn. 1060; MüKo/Dörr, 6. Aufl. 2013, § 51 VersAusglG Rn. 14; BeckOK BGB/Gutdeutsch, VersAusglG § 51 Rn. 10; Borth, FamRZ 2010, 1210, 1215).
  • OLG Brandenburg, 18.03.2022 - 13 UF 134/21

    Beschwerde gegen die Durchführung eines Versorgungsausgleichs;

    Verbale Ausfälle und einzelne körperliche Attacken, besonders im Vorfeld der Scheidung, begründen grundsätzlich keine Herabsetzung des Ausgleichsanspruchs, es sei denn, ihnen liegt ein über lange Zeit wirkendes Fehlverhalten zugrunde oder sie sind unter besonders kränkenden Begleitumständen erfolgt (OLG Hamm, Beschluss vom 08. Mai 2013 - II-8 UF 3/13 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Celle, 03.05.2013 - 10 UF 88/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,9344
OLG Celle, 03.05.2013 - 10 UF 88/12 (https://dejure.org/2013,9344)
OLG Celle, Entscheidung vom 03.05.2013 - 10 UF 88/12 (https://dejure.org/2013,9344)
OLG Celle, Entscheidung vom 03. Mai 2013 - 10 UF 88/12 (https://dejure.org/2013,9344)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,9344) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zur Berücksichtigung des Anrechts aus einer nach Ehezeitende geschlossenen endgehaltsbezogenen betrieblichen Altersversorgung im Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG.

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de

    VersAusglG § 51
    Zur Berücksichtigung des Anrechts aus einer nach Ehezeitende geschlossenen endgehaltsbezogenen betrieblichen Altersversorgung im Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG .

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 211
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.01.2012 - XII ZB 696/10

    Versorgungsausgleich: Gesamtleistungsbewertung beitragsfreier oder

    Auszug aus OLG Celle, 03.05.2013 - 10 UF 88/12
    Die verwerteten Auskünfte, wonach der Ehemann ein Anrecht im Ausgleichswert von 13, 6917 Entgeltpunkten und die Ehefrau ein Anrecht im Ausgleichswert von 3, 5670 Entgeltpunkten erworben hatte, entsprachen jedoch nicht der (zum damaligen Zeitpunkt noch nicht bekannten) Rechtsprechung des BGH (FamRZ 2012, 509, 511; 2012, 847, 849), wonach - auch in Abänderungsverfahren - nur die bis zum Ende der Ehezeit zurückgelegten Versicherungszeiten zu berücksichtigen sind.
  • BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 719/81

    Beschränkung der Dispositionsbefugnis der Ehegatten über den Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Celle, 03.05.2013 - 10 UF 88/12
    Eine Änderung der angefochtenen Entscheidung zum Nachteil des Ehemannes ist jedoch rechtlich ausgeschlossen, weil nur der Ehemann Rechtsmittel eingelegt hat (Verbot der reformatio in peius ; vgl. BGH FamRZ 1983, 44; 1986, 455; FAKomm-FamR/Wick a.a.O. Rn. 121 vor § 1 VersAusglG).
  • BGH, 18.12.1985 - IVb ZB 677/81

    Anschließung an unselbständiges Anschlußrechtsmittel

    Auszug aus OLG Celle, 03.05.2013 - 10 UF 88/12
    Eine Änderung der angefochtenen Entscheidung zum Nachteil des Ehemannes ist jedoch rechtlich ausgeschlossen, weil nur der Ehemann Rechtsmittel eingelegt hat (Verbot der reformatio in peius ; vgl. BGH FamRZ 1983, 44; 1986, 455; FAKomm-FamR/Wick a.a.O. Rn. 121 vor § 1 VersAusglG).
  • BGH, 30.09.1992 - XII ZB 100/89

    Beurteilungsgrundlagen für unzulässige Rechtsausübung bei Versorgungsausgleich -

    Auszug aus OLG Celle, 03.05.2013 - 10 UF 88/12
    f) Für eine Korrektur des gewonnenen Ergebnisses unter Heranziehung der Härteklausel des § 27 VersAusglG (die einen Rückgriff auf § 242 BGB entbehrlich macht, vgl. BGH FamRZ 1993, 176, 178) besteht kein Anlass.
  • BGH, 25.04.2007 - XII ZB 206/06

    Ermittlung des Ehezeitanteils einer zum Zeitpunkt der Entscheidung über den

    Auszug aus OLG Celle, 03.05.2013 - 10 UF 88/12
    Der Eintritt des Versorgungsfalles gehört zu den nach Ehezeitende eingetretenen tatsächlichen Veränderungen i.S. des § 5 Abs. 2 S. 2 VersAusglG, die auf den Ehezeitanteil zurückwirken und bei einer Abänderungsentscheidung zu berücksichtigen sind (vgl. BGH FamRZ 2007, 1084; 2009, 586, 589; 2009, 1397, 1398; FAKomm-FamR/Wick a.a.O. § 5 VersAusglG Rn. 11).
  • BGH, 14.01.2009 - XII ZB 74/08

    Erfordernis eines analogen Quasi-Splittings im Rahmen des öffentlich-rechtlichen

    Auszug aus OLG Celle, 03.05.2013 - 10 UF 88/12
    Der Eintritt des Versorgungsfalles gehört zu den nach Ehezeitende eingetretenen tatsächlichen Veränderungen i.S. des § 5 Abs. 2 S. 2 VersAusglG, die auf den Ehezeitanteil zurückwirken und bei einer Abänderungsentscheidung zu berücksichtigen sind (vgl. BGH FamRZ 2007, 1084; 2009, 586, 589; 2009, 1397, 1398; FAKomm-FamR/Wick a.a.O. § 5 VersAusglG Rn. 11).
  • BGH, 13.05.2009 - XII ZB 169/06

    Anwartschaftsdynamik eines laufenden Anrechts bei der Rheinischen

    Auszug aus OLG Celle, 03.05.2013 - 10 UF 88/12
    Der Eintritt des Versorgungsfalles gehört zu den nach Ehezeitende eingetretenen tatsächlichen Veränderungen i.S. des § 5 Abs. 2 S. 2 VersAusglG, die auf den Ehezeitanteil zurückwirken und bei einer Abänderungsentscheidung zu berücksichtigen sind (vgl. BGH FamRZ 2007, 1084; 2009, 586, 589; 2009, 1397, 1398; FAKomm-FamR/Wick a.a.O. § 5 VersAusglG Rn. 11).
  • BGH, 21.03.2012 - XII ZB 372/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Gesamtleistungsbewertung beitragsfreier oder

    Auszug aus OLG Celle, 03.05.2013 - 10 UF 88/12
    Die verwerteten Auskünfte, wonach der Ehemann ein Anrecht im Ausgleichswert von 13, 6917 Entgeltpunkten und die Ehefrau ein Anrecht im Ausgleichswert von 3, 5670 Entgeltpunkten erworben hatte, entsprachen jedoch nicht der (zum damaligen Zeitpunkt noch nicht bekannten) Rechtsprechung des BGH (FamRZ 2012, 509, 511; 2012, 847, 849), wonach - auch in Abänderungsverfahren - nur die bis zum Ende der Ehezeit zurückgelegten Versicherungszeiten zu berücksichtigen sind.
  • OLG Bamberg, 11.03.2016 - 7 UF 222/14

    Abänderung des Ausgleichs endgehaltsbezogener betrieblicher Anrechte mit

    Der Eintritt des Versorgungsfalles gehört nämlich zu den nach Ehezeitende eingetretenen tatsächlichen Veränderungen im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 2 VersAusglG, die auf den Ehezeitanteil zurückwirken und bei einer Abänderungsentscheidung zu berücksichtigen sind (vgl. zum Ganzen: OLG Celle, Beschluss vom 3.5.2013, Az. 10 UF 88/12, zitiert nach BeckRS 2013, 07830, Seite 8, Rdnr. 31 m.w.N., BGH FamRZ 2007, 1084).
  • OLG Frankfurt, 10.12.2015 - 6 UF 297/13
    Insoweit auch entgegen der Annahme des Sachverständigen in seiner ergänzenden Stellungnahme vom 25.05.2013 ist die Änderung im "Nachtrag" vom 19.12.2012 auch nicht entsprechend der Begründung der von ihm zitierten Entscheidung des OLG Celle (Beschluss vom 03.05.2012, 10 UF 88/12 = FamRZ 2014, 211 ff.) zu berücksichtigen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht