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Rechtsprechung
   LG Saarbrücken, 15.07.2013 - 5 T 231/13   

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https://dejure.org/2013,17664
LG Saarbrücken, 15.07.2013 - 5 T 231/13 (https://dejure.org/2013,17664)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 15.07.2013 - 5 T 231/13 (https://dejure.org/2013,17664)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 15. Juli 2013 - 5 T 231/13 (https://dejure.org/2013,17664)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines als Rechtsanwalt tätigen Verfahrenspflegers auf Vergütung für seine Tätigkeit nach den Sätzen des RVG

  • rewis.io
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 235
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.09.2012 - XII ZB 543/11

    Vergütung des anwaltlichen Verfahrenspflegers im Betreuungsverfahren betreffend

    Auszug aus LG Saarbrücken, 15.07.2013 - 5 T 231/13
    Zutreffend hat der Rechtspfleger des Amtsgerichts in dem angefochtenen Beschluss sowie in dem Nichtabhilfebeschluss ausgeführt, dass ein als Rechtsanwalt tätiger Verfahrenspfleger für seine Tätigkeit eine Vergütung nach den Sätzen des RVG beanspruchen kann, wenn er in begründetem Vertrauen auf die bei seiner Bestellung getroffene Feststellung des Amtsrichters, seine Tätigkeit sei als speziell anwaltliche Tätigkeit zu werten, sein Amt übernommen und geführt hat oder wenn er im Rahmen seiner Bestellung solche Tätigkeiten zu erbringen hat, für die ein Laie in gleicher Lage vernünftigerweise einen Rechtsanwalt zuziehen würde (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 17.11.2010, Az XII ZB 244/10, und Beschluss vom 12.09.2012, AZ XII ZB 543/11).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des BGH vom 12.09.2012 (Az XII ZB 543/11), wonach eine Vergütung des anwaltlichen Verfahrenspflegers nach RVG anerkannt wurde.

  • BayObLG, 15.10.2003 - 3Z BR 132/03

    Zulassung und Vorlage der sofortigen Beschwerde wegen Betreuervergütung durch den

    Auszug aus LG Saarbrücken, 15.07.2013 - 5 T 231/13
    Doch hat der Rechtspfleger des Amtsgerichts in seinem Nichtabhilfebeschluss zulässigerweise (vgl. Keidel/Meyer-Holz, § 61 FamFG Rnr. 34 und § 58 FamFG Rnr. 9; BayObLG FamRZ 2004, 304; OLG Zweibrücken FGPrax 2005, 216) die Beschwerde zugelassen.
  • BGH, 17.11.2010 - XII ZB 244/10

    Unterbringungssache: Vergütungsanspruch des zum Verfahrenspfleger bestellten

    Auszug aus LG Saarbrücken, 15.07.2013 - 5 T 231/13
    Zutreffend hat der Rechtspfleger des Amtsgerichts in dem angefochtenen Beschluss sowie in dem Nichtabhilfebeschluss ausgeführt, dass ein als Rechtsanwalt tätiger Verfahrenspfleger für seine Tätigkeit eine Vergütung nach den Sätzen des RVG beanspruchen kann, wenn er in begründetem Vertrauen auf die bei seiner Bestellung getroffene Feststellung des Amtsrichters, seine Tätigkeit sei als speziell anwaltliche Tätigkeit zu werten, sein Amt übernommen und geführt hat oder wenn er im Rahmen seiner Bestellung solche Tätigkeiten zu erbringen hat, für die ein Laie in gleicher Lage vernünftigerweise einen Rechtsanwalt zuziehen würde (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 17.11.2010, Az XII ZB 244/10, und Beschluss vom 12.09.2012, AZ XII ZB 543/11).
  • BGH, 13.06.2012 - XII ZB 346/10

    Vergütung des Verfahrenskostenhilfeanwalts in einer Unterbringungssache

    Auszug aus LG Saarbrücken, 15.07.2013 - 5 T 231/13
    Die Beschwerdeführerin verweist in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des BGH vom 13.06.2012 (Az XII ZB 346/10), wonach sich die Verfahrensgebühr für die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes in Unterbringungssachen nach Nr. 6300 VV RVG bestimmt.
  • BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvR 23/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der Vergütung von

    Auszug aus LG Saarbrücken, 15.07.2013 - 5 T 231/13
    Dies bedeutet, dass nur dann, wenn sich der Vorgang als rechtlich schwierig erweist, eine Liquidation nach dem RVG zugestanden werden kann, wobei dies auch nachträglich erfolgen kann (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 17.11.2010, a.a.O., zitiert nach juris, Rnr. 11, unter Bezugnahme auf BVerfG FamRZ 2000, 1280, 1282).
  • OLG Zweibrücken, 02.06.2005 - 3 W 1/05

    Festsetzungsverfahren für Auslagen des Betreuers: Nachträgliche Zulassung der

    Auszug aus LG Saarbrücken, 15.07.2013 - 5 T 231/13
    Doch hat der Rechtspfleger des Amtsgerichts in seinem Nichtabhilfebeschluss zulässigerweise (vgl. Keidel/Meyer-Holz, § 61 FamFG Rnr. 34 und § 58 FamFG Rnr. 9; BayObLG FamRZ 2004, 304; OLG Zweibrücken FGPrax 2005, 216) die Beschwerde zugelassen.
  • LG Stade, 31.01.2014 - 9 T 2/14

    Vergütung des Rechtsanwalts: Vergütung für eine berufsmäßig geführte

    Die Formulierung, dass die Verfahrenspflegschaft "berufsmäßig geführt wird", trägt dem Gesetzeswortlaut des § 277 Abs. 2 S. 2 FamFG Rechnung, welcher bestimmt, dass eine Vergütung - abweichend vom gesetzlichen Leitbild, dass Verfahrenspflegschaften ehrenamtlich übernommen werden - unter dieser Voraussetzung verlangt werden kann (vgl. LG Saarbrücken, Beschluss vom 15. Juli 2013 - 5 T 231/13 - juris).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 06.05.2013 - 2 Wx 54/12   

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https://dejure.org/2013,22820
OLG Naumburg, 06.05.2013 - 2 Wx 54/12 (https://dejure.org/2013,22820)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06.05.2013 - 2 Wx 54/12 (https://dejure.org/2013,22820)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06. Mai 2013 - 2 Wx 54/12 (https://dejure.org/2013,22820)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 168 Abs 1 FamFG, § 277 Abs 2 FamFG, § 1 VBVG, § 2 VBVG, § 3 VBVG
    Vergütungsfestsetzung für den Verfahrenspfleger im Vergütungsfestsetzungsverfahren für den Nachlasspfleger: Vergütungserhöhung wegen einer Hochschulausbildung als Diplom-Museologe

  • Wolters Kluwer

    Bemessung der Vergütung eines zum Verfahrenspfleger bestellten Diplom-Museologen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VBVG § 3 Abs. 2 S. 1; VBVG § 3 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
    Höhe der Vergütung eines zum Verfahrenspfleger bestellten Diplom-Museologen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 235
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.02.2012 - XII ZB 230/11

    Vergütung des Berufsbetreuers: Besondere Kenntnisse auf Grund eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.05.2013 - 2 Wx 54/12
    Davon ist auszugehen, wenn ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet und nach Inhalt und Umfang der Ausbildung sichergestellt ist, dass dieses über bloßes Grundwissen deutlich hinausgeht (BGH, Beschluss v. 08.02.2012 - Az.: XII ZB 230/11 -, zitiert nach juris, Rdn. 10, für die insofern gleichlautende Vorschrift des § 4 Abs. 1 VBVG).

    Schließlich musste der Verfahrenspfleger auch schon früher stets damit rechnen, dass der vom Nachlassgericht zugebilligte Stundensatz bei einer Überprüfung durch das Beschwerdegericht herabgesetzt wird (so BGH, Beschluss v. 08.02.2012 - Az.: XII ZB 230/11 -, a.a.O., Rdn. 15).

  • BGH, 04.04.2012 - XII ZB 447/11

    Betreuervergütung: Erhöhung des Stundensatzes bei einer dem Hochschulstudium

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.05.2013 - 2 Wx 54/12
    Eine Vergütung mit dem nach § 3 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 VBVG erhöhten Stundensatz erhält ein Pfleger daher nur, wenn er die Fachkenntnisse, die für die Durchführung der Pflegschaft nutzbar sind, durch eine abgeschlossene Ausbildung an einer Hochschule oder durch eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben hat (BGH, Beschluss v. 04.04.2012 - Az.: XII ZB 447/11 -, NJW-RR 2012, 774 ff., Rdn. 15, für die insofern gleichlautende Vorschrift des § 4 Abs. 1 VBVG).

    Mit dem nach der Art der Ausbildung gestaffelten Stundensatz wollte der Gesetzgeber den Gerichten eine leicht zu handhabende Regelung zur Verfügung stellen und auf diese Weise eine einheitliche Vergütungspraxis sichern (BGH, Beschluss v. 04.04.2012 - Az.: XII ZB 447/11 -, a.a.O., Rdn. 22; BGH, Beschluss v. 18.01.2012 - Az.: XII ZB 409/10 -, NJW-RR 2012, 452 f., Rdn. 13, jeweils für die insofern gleichlautende Vorschrift des § 4 Abs. 1 VBVG).

  • BGH, 18.01.2012 - XII ZB 409/10

    Betreuervergütung: Erhöhung des Stundensatzes bei einer dem Hochschulstudium

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.05.2013 - 2 Wx 54/12
    Mit dem nach der Art der Ausbildung gestaffelten Stundensatz wollte der Gesetzgeber den Gerichten eine leicht zu handhabende Regelung zur Verfügung stellen und auf diese Weise eine einheitliche Vergütungspraxis sichern (BGH, Beschluss v. 04.04.2012 - Az.: XII ZB 447/11 -, a.a.O., Rdn. 22; BGH, Beschluss v. 18.01.2012 - Az.: XII ZB 409/10 -, NJW-RR 2012, 452 f., Rdn. 13, jeweils für die insofern gleichlautende Vorschrift des § 4 Abs. 1 VBVG).
  • OLG Hamm, 04.01.2023 - 10 W 78/22

    Höhe der Vergütung eines zum Nachlasspfleger bestellten, staatlich geprüften

    Vom "Kernbereich" der Ausbildung ist nur dann auszugehen, wenn ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet und nach Inhalt und Umfang der Ausbildung sichergestellt ist, dass dieses über bloßes Grundwissen deutlich hinausgeht (BGH, Beschluss vom 08.02.2012, Aktenzeichen XII ZB 230/11; OLG Naumburg, Beschluss vom 06.05.2013, Aktenzeichen 2 Wx 54/12).

    Fortbildungen, Lebens- und Berufserfahrungen sind grundsätzlich nicht als Quelle für den Erwerb von vergütungserhöhenden besonderen Kenntnissen im Sinne von § 3 Abs. 1 VBVG anzuerkennen (BGH NJW-RR 2012, 452; OLG Naumburg, Beschluss vom 06.05.2013, Aktenzeichen 2 Wx 54/12).

  • OLG Hamm, 15.12.2022 - 10 W 79/22
    Vom "Kernbereich" der Ausbildung ist nur dann auszugehen, wenn ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet und nach Inhalt und Umfang der Ausbildung sichergestellt ist, dass dieses über bloßes Grundwissen deutlich hinausgeht (BGH XII ZB 230/11, Beschluss vom 08.02.2012; OLG des Landes Sachsen-Anhalt 2 Wx 54/12, Beschluss vom 06.05.2013).

    Fortbildungen, Lebens- und Berufserfahrungen sind grundsätzlich nicht als Quelle für den Erwerb von vergütungserhöhenden besonderen Kenntnissen i. S. v. § 3 Abs. 1 VBVG anzuerkennen (BGH NJW-RR 2012, 452; OLG des Landes Sachsen-Anhalt 2 Wx 54/12, Beschluss vom 06.05.2013).

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