Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 03.04.2013 - 2 UF 394/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,47145
OLG Frankfurt, 03.04.2013 - 2 UF 394/12 (https://dejure.org/2013,47145)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.04.2013 - 2 UF 394/12 (https://dejure.org/2013,47145)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. April 2013 - 2 UF 394/12 (https://dejure.org/2013,47145)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,47145) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung Wechselmodell und erweiterter Umgang bei Unterhaltspflicht für minderjährige Kinder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1601; BGB § 1671
    Abgrenzung Wechselmodell und erweiterter Umgang bei Unterhaltspflicht für minderjährige Kinder

  • rechtsportal.de

    BGB § 1603 Abs. 2 S. 3
    Umfang der Barunterhaltspflicht beider Elternteile bei einem Wechselmodell

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Wechselmodell - nur auf dem Papier

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Berücksichtigung des erhöhten Betreuungsanteils durch den Unterhaltspflichtigen im Rahmen der Unterhaltsberechnung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Umgangsrecht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wann liegt ein echtes Wechselmodell vor?

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 46
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.02.2007 - XII ZR 161/04

    Kindesunterhalt bei abwechselnder Betreuung eines Kindes durch beide Elternteile

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.04.2013 - 2 UF 394/12
    Damit stellt das Gesetz für die Vertretung des minderjährigen Kindes auf die tatsächliche Obhut- und Betreuungssituation ab (BGH, Urteil vom 28. Februar 2007, XII ZR 161/04, FamRZ 2007, 707ff, zitiert nach Juris, Rn. 8).

    Die konkreten Aufenthaltszeiten, denen für die Frage des Vorliegens eines Wechselmodells indizielle Bedeutung zukommt (BGH, Urteil vom 28. Februar 2007 zu XII ZR 161/04), sind jedoch anders als der Antragsgegner meint, nicht gleichgewichtig.

    Die Mutter ist, weil sie das Kind im Sinne des § 1606 Abs. 3 BGB betreut, auch nicht anteilig an den Unterhaltskosten für das Kind zu beteiligen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 2007 zu XII ZR 161/04, zitiert nach Juris, Rn. 16f.).

  • OLG Brandenburg, 26.10.2006 - 15 UF 64/06

    Kindesunterhalt: Voraussetzungen des Wechselmodells - keine anteilige

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.04.2013 - 2 UF 394/12
    Nach Auffassung des Senats ist eine Herabstufung um eine Einkommensstufe ausreichend, was hier dazu führt, dass keine Höherstufung erfolgt (ebenso: OLG Brandenburg, Urteil vom 26. Oktober 2006 zu 15 UF 64/06, zitiert nach Juris, Rn. 16).
  • BGH, 12.03.2014 - XII ZB 234/13

    Unterhalt des minderjährigen Kindes: Bedarfsminderung durch hohe Aufwendungen des

    Das Beschwerdegericht hat zur Begründung seiner in FamRZ 2014, 46 veröffentlichten Entscheidung im Wesentlichen das Folgende ausgeführt:.
  • OLG Brandenburg, 26.06.2020 - 9 UF 36/20
    Diese Regelung findet auch dann Anwendung, wenn sich die Eltern die Betreuung des Kindes teilen, aber ein Elternteil das Kind in überwiegendem Maße betreut (OLG Hamburg, NZFam 2015, 31; OLG Frankfurt, FamRZ 2014, 46).
  • OLG Frankfurt, 09.06.2022 - 7 UF 77/21

    Berücksichtigung von Naturalunterhalt für Kinder bei Berechnung von

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (OLG Frankfurt a. M., FamRZ 2014, 46 ff., bestätigt durch BGH, FamRZ 2014, 917 ff.) rechtfertigt dies vorliegend unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls die Herabstufung um eine weitere Einkommensgruppe.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht