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   OLG Saarbrücken, 02.09.2013 - 9 WF 61/13   

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OLG Saarbrücken, 02.09.2013 - 9 WF 61/13 (https://dejure.org/2013,23980)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 02.09.2013 - 9 WF 61/13 (https://dejure.org/2013,23980)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 02. September 2013 - 9 WF 61/13 (https://dejure.org/2013,23980)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 488
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Saarbrücken, 20.09.2012 - 9 WF 52/12

    Einbenennung: Verfahrensmäßige Voraussetzungen bei beantragter Ersetzung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.09.2013 - 9 WF 61/13
    Die Kosten des Verfahrens werden, soweit hierüber nicht durch Beschluss des Senats vom 20. September 2012 - 9 WF 52/12 - entschieden worden ist, gegeneinander aufgehoben.

    Nachdem das Familiengericht - Rechtspflegerin - durch Beschluss vom 4. November 2011 - 23 F 446/10 SO - den Antrag auf Ersetzung der Zustimmung zur Namensänderung zurückgewiesen hat, hat der Senat durch Beschluss vom 20. September 2012 - 9 WF 52/12 - auf die Beschwerde der Kindesmutter den Beschluss des Familiengerichts wegen schwerwiegender Verfahrensfehler aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens - an das Familiengericht zurückverwiesen.

    Dabei setzt eine Ersetzung der Einwilligung in die Einbenennung eine umfassende Abwägung der - grundsätzlich gleichrangigen - Kindes- und Elterninteressen voraus (BGH, FamRZ 2005, 889; FamRZ 2002, 1330; FamRZ 2002, 94; Senat, Beschl. v. 20. September 2012, 9 WF 52/12, m.w.N.; OLG Karlsruhe, FamRZ 2013, 226, m.w.N.).

    Unter den obwaltenden Umständen erscheint es insbesondere mit Blick darauf, dass der Hauptantrag keinen Erfolg hat, sondern (nur) auf den Hilfsantrag zu erkennen war, sachgerecht, die gesamten Verfahrenskosten gegeneinander aufzuheben, soweit hierüber nicht bereits durch Beschluss des Senats vom 20. September 2012 - 9 WF 52/12 - entschieden worden ist.

  • BGH, 24.10.2001 - XII ZB 88/99

    Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.09.2013 - 9 WF 61/13
    Bei der Entscheidung über die Ersetzung der Einwilligung des nichtsorgeberechtigten Elternteils in die Einbenennung nach § 1618 Satz 4 BGB handelt es sich um eine Familiensache i.S. von §§ 111 Nr. 2, 151 Nr. 1 FamFG, weil das Recht der Eltern zur Bestimmung des Kindesnamens Ausfluss der elterlichen Sorge ist (BGH, FamRZ 2002, 94).

    Dabei setzt eine Ersetzung der Einwilligung in die Einbenennung eine umfassende Abwägung der - grundsätzlich gleichrangigen - Kindes- und Elterninteressen voraus (BGH, FamRZ 2005, 889; FamRZ 2002, 1330; FamRZ 2002, 94; Senat, Beschl. v. 20. September 2012, 9 WF 52/12, m.w.N.; OLG Karlsruhe, FamRZ 2013, 226, m.w.N.).

    Hiervon ist auf der Grundlage des sich im Beschwerderechtszug darbietenden Sach- und Streitstandes auszugehen, so dass ungeachtet der Frage, ob die Eingriffsschwelle bei der additiven Einbenennung niedriger anzusetzen ist (siehe hierzu: v. Sachsen Gessaphe in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl., § 1618, Rz. 28, m.w.N.; Staudinger/Coester, aaO, Rz. 28, m.w.N.), dem Familiengericht im Ergebnis darin beizutreten ist, im Rahmen der gebotenen Abwägung zwar nicht eine komplette Trennung des Namensbandes, sondern als milderen Eingriff in das Elternrecht jedenfalls eine sogenannte "additive Einbenennung" durch Voranstellung des Ehenamens des sorgeberechtigten Elternteils (§ 1618 Satz 2 BGB), vorzunehmen (vgl. BGH, FamRZ 2002, 94, m.w.N.; OLG Celle NJW 1999, 1374; OLG Jena, FamRZ 2001, 1547; Oelkers/Kreutzfeldt, FamRZ 2000, 645;v. Sachsen Gessaphe, aaO, Rz. 21 ff, m.w.N.; Staudinger/Coester, aaO, Rz. 35).

  • OLG Oldenburg, 25.10.1999 - 12 UF 136/99

    Ersetzung der Zustimmung des nichtsorgeberechtigten Elternteils nur bei Anhörung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.09.2013 - 9 WF 61/13
    Dies belegt hinlänglich, dass der nicht sorgeberechtigte Elternteil keinerlei Interesse an der Aufnahme von echten gelebten Beziehungen zu dem Kind hat, so dass sein Wunsch nach Namenseinheit nur vorgeschoben erscheint (OLG Karlsruhe, aaO; OLG Oldenburg, FamRZ 2000, 693, 694).
  • BGH, 09.01.2002 - XII ZB 166/99

    Ersetzung der Zustimmung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.09.2013 - 9 WF 61/13
    Dabei setzt eine Ersetzung der Einwilligung in die Einbenennung eine umfassende Abwägung der - grundsätzlich gleichrangigen - Kindes- und Elterninteressen voraus (BGH, FamRZ 2005, 889; FamRZ 2002, 1330; FamRZ 2002, 94; Senat, Beschl. v. 20. September 2012, 9 WF 52/12, m.w.N.; OLG Karlsruhe, FamRZ 2013, 226, m.w.N.).
  • BVerfG, 30.01.2002 - 1 BvL 23/96

    Ausschluß vom Doppelnamen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.09.2013 - 9 WF 61/13
    Im Rahmen der gebotenen Abwägung ist zuvörderst zu beachten, dass - auch wenn die Integration in die "Stief-"Familie für das Kindeswohl von großer Bedeutung ist - die Kontinuität der Namensführung ein wichtiger Kindesbelang ist, dessen Bedeutung - der Name eines Menschen ist Ausdruck seiner Identität sowie Individualität und begleitet die Lebensgeschichte seines Trägers, die unter dem Namen als zusammenhängende erkennbar wird (BVerfGE 104, 373; 97, 391) - weit über das Kindesalter hinausreicht und daher nicht allein aus der Perspektive der aktuellen familiären Situation beurteilt werden darf.
  • BVerfG, 01.04.2008 - 1 BvR 1620/04

    Elterliche Erziehungspflicht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.09.2013 - 9 WF 61/13
    Bereits von daher sind einer additiven Einbenennung entgegenstehende Interessen des Kindesvaters, auch und gerade unter Wahrung seines ihm in Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG verbrieften Elternrechts, das indes nicht nur Rechte, sondern zugleich auch Pflichten dem Kind gegenüber vermittelt (statt aller: BVerfGE 121, 69), nicht ersichtlich.
  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.09.2013 - 9 WF 61/13
    Im Rahmen der gebotenen Abwägung ist zuvörderst zu beachten, dass - auch wenn die Integration in die "Stief-"Familie für das Kindeswohl von großer Bedeutung ist - die Kontinuität der Namensführung ein wichtiger Kindesbelang ist, dessen Bedeutung - der Name eines Menschen ist Ausdruck seiner Identität sowie Individualität und begleitet die Lebensgeschichte seines Trägers, die unter dem Namen als zusammenhängende erkennbar wird (BVerfGE 104, 373; 97, 391) - weit über das Kindesalter hinausreicht und daher nicht allein aus der Perspektive der aktuellen familiären Situation beurteilt werden darf.
  • OLG Jena, 19.10.2000 - 1 WF 37/00

    Ersetzung der Einwilligung des anderen Elternteils zur Namensänderung,

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.09.2013 - 9 WF 61/13
    Hiervon ist auf der Grundlage des sich im Beschwerderechtszug darbietenden Sach- und Streitstandes auszugehen, so dass ungeachtet der Frage, ob die Eingriffsschwelle bei der additiven Einbenennung niedriger anzusetzen ist (siehe hierzu: v. Sachsen Gessaphe in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl., § 1618, Rz. 28, m.w.N.; Staudinger/Coester, aaO, Rz. 28, m.w.N.), dem Familiengericht im Ergebnis darin beizutreten ist, im Rahmen der gebotenen Abwägung zwar nicht eine komplette Trennung des Namensbandes, sondern als milderen Eingriff in das Elternrecht jedenfalls eine sogenannte "additive Einbenennung" durch Voranstellung des Ehenamens des sorgeberechtigten Elternteils (§ 1618 Satz 2 BGB), vorzunehmen (vgl. BGH, FamRZ 2002, 94, m.w.N.; OLG Celle NJW 1999, 1374; OLG Jena, FamRZ 2001, 1547; Oelkers/Kreutzfeldt, FamRZ 2000, 645;v. Sachsen Gessaphe, aaO, Rz. 21 ff, m.w.N.; Staudinger/Coester, aaO, Rz. 35).
  • BGH, 10.03.2005 - XII ZB 153/03

    Voraussetzungen der Ersetzung der Einwilligung des anderen Elternteils in die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.09.2013 - 9 WF 61/13
    Dabei setzt eine Ersetzung der Einwilligung in die Einbenennung eine umfassende Abwägung der - grundsätzlich gleichrangigen - Kindes- und Elterninteressen voraus (BGH, FamRZ 2005, 889; FamRZ 2002, 1330; FamRZ 2002, 94; Senat, Beschl. v. 20. September 2012, 9 WF 52/12, m.w.N.; OLG Karlsruhe, FamRZ 2013, 226, m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 24.04.2012 - 5 UF 199/11
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.09.2013 - 9 WF 61/13
    Dabei setzt eine Ersetzung der Einwilligung in die Einbenennung eine umfassende Abwägung der - grundsätzlich gleichrangigen - Kindes- und Elterninteressen voraus (BGH, FamRZ 2005, 889; FamRZ 2002, 1330; FamRZ 2002, 94; Senat, Beschl. v. 20. September 2012, 9 WF 52/12, m.w.N.; OLG Karlsruhe, FamRZ 2013, 226, m.w.N.).
  • OLG Hamm, 29.12.2015 - 4 UF 178/15

    Ersetzung der Zustimmung der Kindesmutter in die Einbenennung zweier beim Vater

    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn das Kind durch die Namensdifferenz psychisch sehr belastet ist (so OLG Saarbrücken FamRZ 2014, 488, 489).
  • OLG Saarbrücken, 10.05.2022 - 6 WF 54/22

    1. Zu den Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung des nicht

    Besteht zu ihm seit Längerem kein Kontakt mehr, so ist auch zu prüfen, ob der sorgeberechtigte Elternteil seiner eigenen, § 1684 Abs. 2 BGB entspringenden Obliegenheit, den Kontakt zwischen dem Kind und dem umgangsberechtigten anderen Elternteil zu fördern, ausreichend nachgekommen ist (vgl. zum Ganzen BGH FamRZ 2005, 889; 2002, 94; Senatsbeschlüsse vom 24. September 2013 - 6 UF 163/13 -, vom 22. Juni 2009 - 6 UF 14/09 - und vom 25. November 2002 - 6 UF 79/02 - Beschlüsse des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 2. September 2013 - 9 WF 61/13 -, FamRZ 2014, 488, vom 20. September 2012 - 9 WF 52/12 - und vom 1. Juli 2002 - 9 UF 81/02 -, OLGR Saarbrücken 2002, 367).
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