Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 09.09.2013

Rechtsprechung
   KG, 25.03.2013 - 3 WF 8/12   

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https://dejure.org/2013,36547
KG, 25.03.2013 - 3 WF 8/12 (https://dejure.org/2013,36547)
KG, Entscheidung vom 25.03.2013 - 3 WF 8/12 (https://dejure.org/2013,36547)
KG, Entscheidung vom 25. März 2013 - 3 WF 8/12 (https://dejure.org/2013,36547)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 567 ZPO, § 57 S 1 FamFG, § 57 S 2 FamFG, § 58 FamFG, § 61 Abs 1 FamFG
    Einstweiliges Anordnungsverfahren wegen Trennungsunterhalts: Anfechtbarkeit der Kostenentscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Kostenentscheidung im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen Trennungsunterhalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Kostenentscheidung im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen Trennungsunterhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 592
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 06.12.2010 - 16 UF 151/10

    Anfechtbarkeit von Kostenentscheidungen im einstweiligen Anordnungsverfahren

    Auszug aus KG, 25.03.2013 - 3 WF 8/12
    Dieser Ausschluss eines Rechtsmittels erfasst auch die Beschwerde gegen die im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ergangene Kostenentscheidung, unabhängig davon, ob die Kostenentscheidung als Teil der unanfechtbaren Endentscheidung ergangen ist (Zöller/Feskorn, ZPO, 29. Aufl., § 57 FamFG Rz 3 m. w. Nachw. aus der Rechtsprechung) oder - wie hier - isoliert nach Erledigung des Verfahrensgegenstandes (KG, FamRZ 2011, 577; Zöller/Feskorn, ebenda).
  • BGH, 28.09.2011 - XII ZB 2/11

    Vergleich ohne Kostenregelung in einer Unterhaltssache: Anfechtbarkeit der

    Auszug aus KG, 25.03.2013 - 3 WF 8/12
    Gegenteiliges lässt sich nicht aus der vom Antragsgegner zitierten Rechtsprechung des BGH im Beschluss vom 28.9.2011, XII ZB 2/11 (FamRZ 2011, 1933) herleiten, wonach isolierte Kostenentscheidungen in Ehe- und Familienstreitsachen, die nach streitloser Hauptsacheregelung erfolgen, mit der sofortigen Beschwerde nach den §§ 567 ff. ZPO anfechtbar sind.
  • BGH, 23.02.2005 - XII ZB 1/03

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus KG, 25.03.2013 - 3 WF 8/12
    Dies ist aber nicht gerechtfertigt, wenn eine solche Beurteilung der Sach- und Rechtslage hinsichtlich der Entscheidung in der Hauptsache nicht möglich wäre (vgl. BGH FamRZ 2005, 790).
  • KG, 01.08.2016 - 13 UF 106/16

    Gemeinsames Sorgerecht getrenntlebender Eltern: Entscheidung über Streit

    Der Ausschluss der Beschwerde erfasst dabei nicht nur eine Anfechtung der Hauptsache, sondern auch die Anfechtung von Nebenentscheidungen wie beispielsweise Kostenentscheidungen (vgl. KG, Beschluss vom 25. März 2013 - 3 WF 8/12, FamRZ 2014, 592 sowie Zöller/Feskorn, ZPO [31. Aufl. 2016], § 57 FamFG Rn. 3).
  • OLG Brandenburg, 04.11.2019 - 9 WF 240/19

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Kostenentscheidung nach Rücknahme eines

    Allerdings gilt auch für solche Kostenanfechtungen in Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit der allgemeine Grundsatz der Schranke des Rechtsmittelzuges in der Hauptsache (vgl. dazu OLG Koblenz FamRZ 2014, 1930; KG FamRZ 2014, 592 - jeweils zitiert nach juris; Zöller-Feskorn, ZPO, 31. Auf., § 57 FamFG Rdnr. 3).
  • OLG Brandenburg, 15.01.2020 - 9 WF 312/19

    Kostentragung nach Antragsrücknahme um Erlass einer einstweiligen Anordnung nach

    Allerdings gilt auch für solche Kostenanfechtungen in Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit der allgemeine Grundsatz der Schranke des Rechtsmittelzuges in der Hauptsache (vgl. dazu OLG Koblenz FamRZ 2014, 1930; KG FamRZ 2014, 592 - jeweils zitiert nach juris; Zöller-Feskorn, ZPO, 31. Auf., § 57 FamFG Rdnr. 3).
  • OLG Brandenburg, 05.11.2019 - 9 WF 240/19
    Allerdings gilt auch für solche Kostenanfechtungen in Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit der allgemeine Grundsatz der Schranke des Rechtsmittelzuges in der Hauptsache (vgl. dazu OLG Koblenz FamRZ 2014, 1930; KG FamRZ 2014, 592 - jeweils zitiert nach juris; Zöller-Feskorn, ZPO, 31. Auf., § 57 FamFG Rdnr. 3).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 09.09.2013 - 3 WF 83/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,29971
OLG Brandenburg, 09.09.2013 - 3 WF 83/13 (https://dejure.org/2013,29971)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.09.2013 - 3 WF 83/13 (https://dejure.org/2013,29971)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. September 2013 - 3 WF 83/13 (https://dejure.org/2013,29971)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • AG Luckenwalde - 31 FH 57/12
  • OLG Brandenburg, 09.09.2013 - 3 WF 83/13

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 592
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.07.2011 - XII ZB 445/10

    Betreuungsverfahren: Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung als Zulassung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.09.2013 - 3 WF 83/13
    So wie eine unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung keinen gesetzlich nicht vorgesehenen Rechtsweg eröffnet (vgl. BGH NJW-RR 2011, 1569 Rn. 16; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 17. Aufl., § 39 Rn. 16; Hahne/Munzig/Gutjahr, BeckOK FamFG, Edition 9, § 39 Rn. 26), kann umgekehrt durch die fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung die gesetzlich eingeräumte Frist - hier von einem Monat - nicht abgekürzt werden.
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