Weitere Entscheidung unten: BFH, 23.12.2013

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.11.2013 - II-14 UF 107/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,36647
OLG Hamm, 14.11.2013 - II-14 UF 107/13 (https://dejure.org/2013,36647)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.11.2013 - II-14 UF 107/13 (https://dejure.org/2013,36647)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. November 2013 - II-14 UF 107/13 (https://dejure.org/2013,36647)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,36647) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Versorgungsausgleich - Altersversorgung durch Ausübung einer Kapitalwahlmöglichkeit entzogen; illoyale Einwirkung auf das Versorgungsvermögen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Versorgungsausgleich - Altersversorgung durch Ausübung einer Kapitalwahlmöglichkeit entzogen; illoyale Einwirkung auf das Versorgungsvermögen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Altersversorgung; Gerichtliche Korrektur einer illoyalen Einwirkung auf das Versorgungsvermögen durch Ausübung eines Kapitalwahlrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altersversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Versorgungsausgleich - Altersversorgung und die Ausübung einer Kapitalwahlmöglichkeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einbeziehung von Versorgungsanwartschaften des anderen Ehegatten kann grob unbillig sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einbeziehung von Versorgungsanwartschaften des anderen Ehegatten kann grob unbillig sein

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Einbeziehung von Versorgungsanwartschaften des anderen Ehegatten kann grob unbillig sein

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 754
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.04.2012 - XII ZB 325/11

    Versorgungsausgleich: Einbeziehung privater Rentenversicherungen mit

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2013 - 14 UF 107/13
    Wie bereits das Amtsgericht zutreffend ausgeführt hat, unterfällt dieses Anrecht nicht dem Versorgungsausgleich, weil es wegen der ausgeübten Kapitalwahlmöglichkeit nicht - mehr - gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG auf eine Rente gerichtet ist (vgl. BGH FamRZ 2012, 1039).

    Aus diesem Grund versteht der Senat die Entscheidungspassagen des BGH in FamRZ 2012, 1039, Juris-Rn. 13, und FamRZ 2003, 923, Juris-Rn. 10, dass der durch die Kapitalwahl entstehende Nachteil des anderen Ehegatten letztlich eine Konsequenz des unter notarieller Beratung geschlossenen Ehevertrages sei, nicht so, dass eine Anwendung des § 27 VersAusglG auch dort, wo der benachteiligte Ehegatte seinerseits über ausgleichspflichtige Anrechte verfügt, nicht in Betracht komme.

  • BGH, 19.03.2003 - XII ZB 42/99

    Einbeziehung einer Rentenlebensversicherung mit Kapitalwahlrecht in den

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2013 - 14 UF 107/13
    Aus diesem Grund versteht der Senat die Entscheidungspassagen des BGH in FamRZ 2012, 1039, Juris-Rn. 13, und FamRZ 2003, 923, Juris-Rn. 10, dass der durch die Kapitalwahl entstehende Nachteil des anderen Ehegatten letztlich eine Konsequenz des unter notarieller Beratung geschlossenen Ehevertrages sei, nicht so, dass eine Anwendung des § 27 VersAusglG auch dort, wo der benachteiligte Ehegatte seinerseits über ausgleichspflichtige Anrechte verfügt, nicht in Betracht komme.
  • BGH, 26.03.1986 - IVb ZB 37/83

    Ausschluß des Versorgungsausgleichs wegen eines pflichtwidrigen Verhaltens des

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2013 - 14 UF 107/13
    Die grobe Unbilligkeit ergibt sich aus der illoyalen Einwirkung des Antragsgegners auf sein Versorgungsvermögen, also einer Verhaltensweise, durch die ein Ehegatte die Versorgungsbilanz ohne zureichenden Grund bewusst zu seinen Gunsten beeinflusst und die daher, wenn sie ohne Korrektur bliebe, zu einem ungerechtfertigten Vorteil bei der Ausgleichsregelung führen würde (vgl. BGH FamRZ 1986, 658, Juris-Rn. 8).
  • BGH, 09.06.1980 - II ZR 255/78

    Schutz des Betriebsrentengesetzes für Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2013 - 14 UF 107/13
    Daher leitet er das Unternehmen und kann es "als sein eigenes betrachten", so dass er nicht den Schutz des Betriebsrentengesetzes genießt (vgl. BGH NJW-RR 1991, 746, Juris-Rn. 9; NJW 1980, 2257, Leits. 2 zu gemeinsamer Beteiligungsmehrheit; Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht/Steinmeyer, 13. Aufl. 2013, Rn. 5, 9, 10 zu § 17).
  • BGH, 28.01.1991 - II ZR 29/90

    Insolvenzsicherung der Versorgungsansprüche persönlich haftender Gesellschafter

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2013 - 14 UF 107/13
    Daher leitet er das Unternehmen und kann es "als sein eigenes betrachten", so dass er nicht den Schutz des Betriebsrentengesetzes genießt (vgl. BGH NJW-RR 1991, 746, Juris-Rn. 9; NJW 1980, 2257, Leits. 2 zu gemeinsamer Beteiligungsmehrheit; Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht/Steinmeyer, 13. Aufl. 2013, Rn. 5, 9, 10 zu § 17).
  • OLG Stuttgart, 16.02.2012 - 18 UF 327/11

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs: Ausübung des Kapitalwahlrechts bei einer

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2013 - 14 UF 107/13
    Die Illoyalität des Verhaltens des Antragsgegners wird dadurch indiziert, dass er die Kapitalumwandlungsmöglichkeit während des bereits laufenden Scheidungsverfahrens ausgeübt hat (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 2012, 1880, Juris-Rn. 19; s. ferner Palandt/Brudermüller, BGB, 72. Aufl. 2013, Rn. 34 zu § 27 VersAusglG; Borth FamRZ 2013, 304).
  • BGH, 19.06.2013 - XII ZB 633/11

    Versorgungsausgleich: Folgen einer treuwidrigen Einwirkung auf ein ehezeitliches

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2013 - 14 UF 107/13
    In seiner Entscheidung FamRZ 2013, 1362 hat im übrigen auch der BGH die Schmälerung eines Versorgungsanrechts durch Ausübung einer Wahlmöglichkeit - dort: bei einer Abgeordnetenversorgung - ausdrücklich als mögliche illoyale Einwirkung nach § 27 VersAusglG beurteilt (a. a. O. Juris-Rn. 9).
  • OLG Saarbrücken, 01.10.2012 - 6 UF 68/12

    Versorgungsausgleich: Einbeziehung privater Rentenversicherungen mit

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2013 - 14 UF 107/13
    Soweit das OLG Saarbrücken in einem Fall eines ebenfalls ausgeübten Kapitalwahlrechts - allerdings ohne vereinbarte Gütertrennung - für die Anwendung des § 27 VersAusglG zusätzlich ein wirtschaftliches Ungleichgewicht gefordert hat, also eine bereits uneingeschränkte Absicherung des Berechtigten und ein dringendes Angewiesensein des Pflichtigen auf ein Behalten seiner Anrechte (vgl. FamRZ 2013, 958, Juris-Rn. 14), ist dem für die vorliegende Konstellation - mit Gütertrennung - nicht zu folgen.
  • OLG Zweibrücken, 25.05.2012 - 2 UF 58/12
    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2013 - 14 UF 107/13
    Die Illoyalität des Verhaltens des Antragsgegners wird dadurch indiziert, dass er die Kapitalumwandlungsmöglichkeit während des bereits laufenden Scheidungsverfahrens ausgeübt hat (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 2012, 1880, Juris-Rn. 19; s. ferner Palandt/Brudermüller, BGB, 72. Aufl. 2013, Rn. 34 zu § 27 VersAusglG; Borth FamRZ 2013, 304).
  • BGH, 01.04.2015 - XII ZB 701/13

    Versorgungsausgleich: Entziehung der betrieblichen Altersversorgung des

    Das Oberlandesgericht hat seine in FamRZ 2014, 754 veröffentlichte Entscheidung wie folgt begründet: Das bei der Beteiligten zu 5 erworbene Anrecht sei nach Ausübung des Kapitalwahlrechts nicht mehr auf eine Rente gerichtet und unterfalle deswegen nicht dem Versorgungsausgleich.
  • OLG Schleswig, 11.11.2014 - 10 UF 61/14

    Illoyale Einwirkung auf Versorgungsrechte vor Entscheidung über den

    Umstritten in diesem Zusammenhang ist es, ob die Illoyalität des Einwirkens schon dadurch indiziert wird, dass während des laufenden Scheidungsverfahrens auf das Anrecht eingewirkt wird (so OLG Hamm, FamRZ 2014, 754 Rn. 18) oder ob bei einer Anwendung des § 27 VersAusglG zusätzlich im Ergebnis eine umfassende Billigkeitsabwägung erforderlich ist, dass die Durchführung des Versorgungsausgleichs in unerträglicher Weise dem Grundgedanken des Versorgungsausgleichs widerspricht (vgl. OLG Saarbrücken, FamRZ 2013, 958; vgl. Büte, FuR 2014, 11 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 23.12.2013 - III B 98/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,43087
BFH, 23.12.2013 - III B 98/13 (https://dejure.org/2013,43087)
BFH, Entscheidung vom 23.12.2013 - III B 98/13 (https://dejure.org/2013,43087)
BFH, Entscheidung vom 23. Dezember 2013 - III B 98/13 (https://dejure.org/2013,43087)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,43087) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Familienleistungsausgleich; Günstigerprüfung bei mehrfacher Haushaltsaufnahme des Kindes - Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

  • openjur.de

    Familienleistungsausgleich; Günstigerprüfung bei mehrfacher Haushaltsaufnahme des Kindes; Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 31 S 4, EStG § 64 Abs 2 S 2, EStG § 64 Abs 2 S 3, EStG § 64 Abs 2 S 4, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 116 Abs 3 S 3
    Familienleistungsausgleich; Günstigerprüfung bei mehrfacher Haushaltsaufnahme des Kindes - Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

  • Bundesfinanzhof

    Familienleistungsausgleich; Günstigerprüfung bei mehrfacher Haushaltsaufnahme des Kindes - Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 31 S 4 EStG 2002, § 64 Abs 2 S 2 EStG 2002, § 64 Abs 2 S 3 EStG 2002, § 64 Abs 2 S 4 EStG 2002, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO
    Familienleistungsausgleich; Günstigerprüfung bei mehrfacher Haushaltsaufnahme des Kindes - Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

  • rewis.io

    Familienleistungsausgleich; Günstigerprüfung bei mehrfacher Haushaltsaufnahme des Kindes - Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Durchführung des Familienlastenausgleichs durch Gewährung von Kinderfreibeträgen und Zahlung von Kindergeld mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Günstigerprüfung bei mehrfacher Haushaltsaufnahme des Kindes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Günstigerprüfung bei mehrfacher Haushaltsaufnahme eines Kindes

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 754
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 13.10.2009 - 2 BvL 3/05

    Hinzurechnung des Kindergeldes zur Steuerschuld gemäß § 31 Satz 5 und § 36 Abs. 2

    Auszug aus BFH, 23.12.2013 - III B 98/13
    aaa) Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Vorgängervorschriften des im Streitjahr geltenden § 31 Satz 4 EStG, die vormaligen § 31 Satz 5 EStG i.V.m. § 36 Abs. 2 EStG (in der im Veranlagungszeitraum 2001 geltenden Fassung), die --entsprechend der Forderung des Klägers-- noch eine "Zahlung" des Kindergeldes an den Steuerpflichtigen voraussetzten, an dem aus Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) i.V.m. Art. 20 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 GG abzuleitenden Gebot der steuerlichen Verschonung des Existenzminimums des Steuerpflichtigen und seiner unterhaltsberechtigten Familie gemessen und für verfassungsrechtlich unbedenklich befunden (BVerfG-Beschluss vom 13. Oktober 2009  2 BvL 3/05, BVerfGE 124, 282).

    Zum einen hat das BVerfG in BVerfGE 124, 282 keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den im Veranlagungszeitraum 2001 geltenden § 31 Satz 5 EStG erkennen lassen, der ausdrücklich noch eine Verrechnung des im Wege zivilrechtlicher Ausgleichsansprüche zustehenden Kindergeldes vorsah.

  • BFH, 01.02.2013 - III B 222/11

    Grundsätzliche Bedeutung - Zum Inhalt des Anspruchs des Kindes auf Auszahlung des

    Auszug aus BFH, 23.12.2013 - III B 98/13
    Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsbedürftig, wenn sie sich ohne Weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt oder wenn sie bereits durch die höchstrichterliche Rechtsprechung hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung durch den BFH erforderlich machen (z.B. Senatsbeschluss vom 1. Februar 2013 III B 222/11, BFH/NV 2013, 727).
  • BFH, 21.04.2010 - IV B 32/09

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Divergenz, Rügeverzicht

    Auszug aus BFH, 23.12.2013 - III B 98/13
    Dabei muss es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame Frage handeln, die klärungsbedürftig und im zu erwartenden Revisionsverfahren klärungsfähig ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 21. April 2010 IV B 32/09, BFH/NV 2010, 1469).
  • BFH, 11.03.2011 - III B 76/10

    Währungsumrechnung bei Familienleistungen nach Schweizer Recht

    Auszug aus BFH, 23.12.2013 - III B 98/13
    Zur schlüssigen Darlegung einer solchen Abweichungsrüge muss der Beschwerdeführer u.a. tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus den behaupteten, mit Datum sowie Aktenzeichen und/oder Fundstelle bezeichneten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so die behauptete Abweichung zu verdeutlichen (z.B. Senatsbeschluss vom 11. März 2011 III B 76/10, BFH/NV 2011, 981).
  • BFH, 31.03.2010 - IV B 131/08

    Zeitpunkt der Bilanzierung nicht rückzahlbarer öffentlicher Zuwendungen beim

    Auszug aus BFH, 23.12.2013 - III B 98/13
    Die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung setzt voraus, dass das FG in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Gerichts abgewichen ist, dass dabei über dieselbe Rechtsfrage entschieden wurde und diese für beide Entscheidungen rechtserheblich war, dass die Entscheidungen zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sind, dass die abweichend beantwortete Rechtsfrage im Revisionsverfahren geklärt werden kann und dass eine Entscheidung des BFH zur Wahrung der Rechtseinheit erforderlich ist (z.B. BFH-Beschluss vom 31. März 2010 IV B 131/08, BFH/NV 2010, 1487).
  • BGH, 21.12.2005 - XII ZR 126/03

    Barunterhaltspflicht von sich in der Betreuung eines Kindes abwechselnden Eltern

    Auszug aus BFH, 23.12.2013 - III B 98/13
    Alternativ kann das Kindergeld auch auf den im Wechselmodell meist notwendigen Barunterhalt (s. hierzu Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Dezember 2005 XII ZR 126/03, Neue Juristische Wochenschrift 2006, 2258) angerechnet werden, was im Streitfall nach der vorliegenden Einkommensteuererklärung des Klägers möglicherweise bereits dadurch geschehen ist, dass die Kindesmutter aus dem Kindergeld die Hortkosten der Kinder allein getragen hat.
  • BFH, 23.03.2005 - III R 91/03

    Kindergeldberechtigung bei mehrfacher Haushaltsaufnahme eines Kindes

    Auszug aus BFH, 23.12.2013 - III B 98/13
    Ist ein Kind getrennt lebender Eltern --wie im Streitfall vom FG festgestellt-- in annähernd gleichem zeitlichen Umfang in den Haushalt beider Elternteile aufgenommen, ist das Kindergeld in analoger Anwendung des § 64 Abs. 2 Sätze 2 bis 4 EStG demjenigen zu zahlen, den die Eltern untereinander bestimmt haben (Senatsurteil vom 23. März 2005 III R 91/03, BFHE 209, 338, BStBl II 2008, 752).
  • FG Thüringen, 23.11.2021 - 3 K 799/18

    Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten nur durch den Träger der

    Ist ein Kind getrenntlebender Eltern (wie vorliegend) in annähernd gleichem Umfang in den Haushalt beider Elternteile aufgenommen (vgl. das zum sogenannten Wechselmodell ergangene Urteil des BFH vom 23. Dezember 2013 III B 98/13, BFH/NV 2014, 519), wird das Kindergeld in analoger Anwendung des § 64 Abs. 2 Satz 2 bis 4 EStG an denjenigen gezahlt, den die Eltern untereinander bestimmt haben (BFH-Urteil vom 23. März 2005 III R 91/03, BFHE 209, 338, BStBl II 2008, 752).

    Weil die Vorschrift des § 31 Satz 4 Halbsatz 2 EStG vorschreibt, dass bei nicht zusammenveranlagten Eltern der Kindergeldanspruch im Umfang des Kinderfreibetrages angesetzt wird, folgt daraus zwingend, dass mit der hälftigen Zuordnung des gesamten für das Kind anzusetzenden Kinderfreibetrages auch eine hälftige Zuordnung des Kindergeldanspruchs einhergeht (BFH-Urteil vom 23. Dezember 2013 III B 98/13, BFH/NV 2014, 519).

    Diesbezüglich hat der BFH mit Urteil vom 23. Dezember 2013 (III B 98/13, BFH/NV 2014, 519) in zutreffender Weise darauf hingewiesen, dass bei gleichwertiger Haushaltsaufnahme eines Kindes von nicht miteinander verheirateten Eltern, bei dem Elternteil, der in analoger Anwendung des § 64 Abs. 2 Satz 3 bis 4 EStG zum nachrangig Kindergeldberechtigten bestimmt wurde, bei der nach § 31 Satz 4 EStG vorzunehmenden Günstigerprüfung auch dann der hälftige Kindergeldanspruch dem einfachen Kinderfreibetrag gegenübergestellt wird, wenn dieser Elternteil keine tatsächliche Verfügungsmacht über das Kindergeld erlangt hat und das eine solche Regelung nicht gegen Verfassungsrecht und insbesondere auch nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt.

  • BFH, 25.04.2018 - III R 24/17

    Kindergeld; Zählkindervorteil in einer "Patchwork-Familie"

    Das hat zur Folge, dass einem Elternteil, dem der einfache Kinderfreibetrag zusteht, der halbe Anspruch auf Kindergeld zugerechnet wird (Senatsbeschluss vom 23. Dezember 2013 III B 98/13, BFH/NV 2014, 519; Kanzler in Herrmann/Heuer/Raupach, § 31 EStG Rz 35; Blümich/ Selder, § 31 EStG Rz 51).
  • BFH, 31.03.2014 - III B 147/13

    Keine Verlängerung des Kindergeldanspruchs wegen Leistung eines freiwilligen

    Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsbedürftig, wenn sie sich ohne Weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt oder wenn sie bereits durch die höchstrichterliche Rechtsprechung hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung durch den BFH erforderlich machen (z.B. Senatsbeschlüsse vom 1. Februar 2013 III B 222/11, BFH/NV 2013, 727; vom 23. Dezember 2013 III B 98/13, BFH/NV 2014, 519).
  • BFH, 02.09.2014 - VII B 55/13

    Unzulässige Hilfeleistung in Steuersachen bei der Beratung von Energieeinkäufen

    Ebenfalls nicht klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage, wenn sie bereits durch die höchstrichterliche Rechtsprechung hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung durch den BFH erforderlich machen (s. BFH-Beschlüsse vom 27. Mai 2013 III B 2/13, BFH/NV 2013, 1406, und vom 23. Dezember 2013 III B 98/13, BFH/NV 2014, 519).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht