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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.01.2015 - I-15 W 302/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,2855
OLG Hamm, 16.01.2015 - I-15 W 302/14 (https://dejure.org/2015,2855)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.01.2015 - I-15 W 302/14 (https://dejure.org/2015,2855)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Januar 2015 - I-15 W 302/14 (https://dejure.org/2015,2855)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Bekanntgabe eines Nacherbenvermerks im Grundbuch

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Grundbuchamt darf die Nacherben nicht über Grundstücksgeschäfte des Vorerben informieren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Bekanntgabe eines Nacherbenvermerks im Grundbuch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GBO § 55
    Rechtstellung des Nacherben bei Verfügungen des Vorerben über Grundstücke

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Verletzung der Rechte gemäß § 55 GBO der im Grundbuch eingetragenen Nacherben durch Verfügung des Vorerben über das Grundstück

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2015, 113
  • FamRZ 2015, 1139
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 07.03.2012 - 15 W 104/11

    Zulässigkeit der Beschwerde des überlebenden Ehegatten gegen die vollständige

    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2015 - 15 W 302/14
    Wenn also die als Ankündigung oder Anordnung formulierte Entscheidung des Rechtspflegers, im Hinblick auf die Bekanntmachung der Eintragung einer neuen Eigentümerin in bestimmter Weise zu verfahren, die maßgebende Weichenstellung für den Abschluss des Geschäfts darstellt, ist es gerechtfertigt, diese Anordnung als Entscheidung im Sinne des § 71 Abs. 1 GBO zu verstehen und damit deren Nachprüfung im Beschwerdeverfahren zu eröffnen (vgl. zum Begriff der Entscheidung im Sinne des § 71 GBO Bauer/von Oefele/Budde, GBO, 3. Aufl., § 71 Rn. 6 und zum vergleichbaren Fall bei der Entscheidung des Rechtspflegers nach § 349 Abs. 1 FamFG, ein gemeinschaftliches Testament nach dem Tode des erstverstorbenen Ehegatten mit seinem ganzen Inhalt bekanntzugeben, Senat Rpfleger 2012, 543 = DNotZ 2013, 37).
  • BGH, 06.03.1981 - V ZB 18/80

    Kein Rechtsmittel gegen Gewährung der Grundbucheinsicht

    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2015 - 15 W 302/14
    Beschwerdeberechtigt im Rahmen der Grundbuchbeschwerde nach § 71 GBO ist - im Kern sachgleich mit § 59 Abs. 1 FamFG - derjenige, der durch die Entscheidung in seiner Rechtsstellung unmittelbar oder mittelbar beeinträchtigt ist oder wäre, wenn die angefochtene Entscheidung in der behaupteten Weise unrichtig wäre, und deshalb ein rechtliches Interesse an ihrer Beseitigung hat (vgl. etwa BGHZ 80, 126, 127; Senat FGPrax 1995, 181).
  • BGH, 14.07.1969 - V ZR 122/66

    Erbbaurechtsbestellung durch Vorerben

    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2015 - 15 W 302/14
    Dass ihr von vornherein ein Mangel anhaftet, nämlich die Eignung, unter bestimmten Voraussetzungen später unwirksam zu werden, steht der gegenwärtigen Wirksamkeit der Verfügung unter erbrechtlichem Gesichtspunkt nicht entgegen (BGHZ 52, 269 m.w.N.).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2015 - 15 W 302/14
    Die Beschwerdebefugnis der Beteiligten leitet sich hier aus ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung (BVerfG NJW 1984, 419) ab, das beeinträchtigt wird, wenn ohne hinreichende gesetzliche Grundlage Rechtsvorgänge aus ihrem privaten Bereich Dritten bekannt gegeben werden.
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Rechtsprechung
   OLG München, 28.07.2014 - 34 Wx 240/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,18787
OLG München, 28.07.2014 - 34 Wx 240/14 (https://dejure.org/2014,18787)
OLG München, Entscheidung vom 28.07.2014 - 34 Wx 240/14 (https://dejure.org/2014,18787)
OLG München, Entscheidung vom 28. Juli 2014 - 34 Wx 240/14 (https://dejure.org/2014,18787)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • notar-drkotz.de

    Grundbuchverfahren - Erlöschen der Eintragungsbewilligung mit dem Tod

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 133; GBO § 19
    Fortwirkung der Eintragungsbewilligung nach Versterben des Bewilligenden

  • rechtsportal.de

    BGB § 133 ; GBO § 19
    Fortwirkung der Eintragungsbewilligung nach Versterben des Bewilligenden

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2014, 244
  • FamRZ 2015, 1139
  • Rpfleger 2015, 16
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.02.1960 - V ZR 39/58

    Haftung des Erben eines Handelsgeschäftes für vor dem Erbfall begründete

    Auszug aus OLG München, 28.07.2014 - 34 Wx 240/14
    Unter diesen Umständen kann es dahinstehen, ob bereits die Eindeutigkeit des Wortlauts (vgl. BGHZ 32, 60/63) zum selben Ergebnis führt.
  • BayObLG, 23.05.1984 - BReg. 2 Z 28/84

    Erfordernis der hinreichenden Bestimmtheit von Eintragungsantrag und

    Auszug aus OLG München, 28.07.2014 - 34 Wx 240/14
    Für deren Auslegung gilt § 133 BGB entsprechend; jedoch ist zu berücksichtigen, dass der das Grundbuchverfahren beherrschende Bestimmtheitsgrundsatz und das grundsätzliche Erfordernis urkundlich belegter Eintragungsunterlagen der Auslegung durch das Grundbuchamt Grenzen setzen (BayObLGZ 1984, 122/124).
  • BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der

    Auszug aus OLG München, 28.07.2014 - 34 Wx 240/14
    Bei der Auslegung ist auf Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt; außerhalb der Eintragungsbewilligung liegende Umstände dürfen nur insoweit herangezogen werden, als sie für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (st. Rechtspr.; z. B. BGHZ 113, 374/378; BGH ZWE 2013, 402/403; Demharter § 19 Rn. 28).
  • BGH, 13.06.2013 - V ZB 94/12

    Veräußerung von Wohnungseigentum: Höchstpersönliche Verwalterstellung des

    Auszug aus OLG München, 28.07.2014 - 34 Wx 240/14
    Bei der Auslegung ist auf Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt; außerhalb der Eintragungsbewilligung liegende Umstände dürfen nur insoweit herangezogen werden, als sie für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (st. Rechtspr.; z. B. BGHZ 113, 374/378; BGH ZWE 2013, 402/403; Demharter § 19 Rn. 28).
  • BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 181/01

    Auslegung der Grundbucheintragung - strenge Anforderungen an Nachweis

    Auszug aus OLG München, 28.07.2014 - 34 Wx 240/14
    Vielmehr sind die grundbuchrechtlichen Erklärungen der einzelnen in sich geschlossenen Verträge zunächst je für sich zu betrachten und deren nächstliegende Bedeutung zu ermitteln (vgl. auch BayObLG FGPrax 2002, 151/152).
  • BGH, 02.05.1966 - III ZR 92/64

    Revisibilität ausländischer Kollisionsnormen

    Auszug aus OLG München, 28.07.2014 - 34 Wx 240/14
    Namentlich erlischt die Eintragungsbewilligung des "verlierenden" Teils (§ 19 GBO) nicht mit dessen Tod (BGHZ 45, 351/356; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 107a).
  • OLG München, 14.03.2016 - 34 Wx 239/15

    Keine Verfügungsbeschränkung (§ 2113 BGB) des zum Vorerben berufenen überlebenden

    Im Grundbuchverfahren sind der Ermittlung des Parteiwillens mit Blick auf den verfahrensbeherrschenden Bestimmtheitsgrundsatz und das grundsätzliche Erfordernis urkundlich belegter Eintragungsunterlagen Grenzen gesetzt (BayObLGZ 1984, 122/124; Senat vom 28.7.2014, 34 Wx 240/14 = FamRZ 2015, 1139).
  • OLG München, 25.04.2018 - 34 Wx 359/17

    Löschung einer Rückauflassungsvormerkung

    Allerdings sind der Ermittlung des Parteiwillens im Grundbuchverfahren - anders als im Verfahren nach der ZPO auf Abgabe einer Bewilligungserklärung - mit Blick auf den verfahrensbeherrschenden Bestimmtheitsgrundsatz und das grundsätzliche Erfordernis urkundlich belegter Eintragungsunterlagen Grenzen gesetzt (BayObLGZ 1984, 122/124; Senat vom 28.7.2014, 34 Wx 240/14 = FamRZ 2015, 1139).

    Auf das subjektiv vom Bewilligenden Gewollte kommt es hingegen nicht an (vgl. BGHZ 92, 351/355; BGHZ 113, 374/378; Senat vom 28.7.2014, 34 Wx 240/14 = FamRZ 2015, 1139; Demharter § 19 Rn. 28 sowie § 53 Rn. 4 m. w. N.).

  • OLG München, 28.07.2015 - 34 Wx 106/15

    Keine wirksame Erbanteilsübertragung mit GbR-Anteilen nach erfolgter

    Im Grundbuchverfahren sind allerdings der Ermittlung des Parteiwillens mit Blick auf den verfahrensbeherrschenden Bestimmtheitsgrundsatz und das grundsätzliche Erfordernis urkundlich belegter Eintragungsunterlagen Grenzen gesetzt (BayObLGZ 1984, 122/124; Senat vom 28.7.2014, 34 Wx 240/14 = FamRZ 2015, 1139).
  • OLG München, 29.06.2016 - 34 Wx 27/16

    Bestellung eines Nießbrauchs am Dauernutzungsrecht

    Im Grundbuchverfahren sind der Ermittlung des Parteiwillens mit Blick auf den verfahrensbeherrschenden Bestimmtheitsgrundsatz und das grundsätzliche Erfordernis urkundlich belegter Eintragungsunterlagen Grenzen gesetzt (BayObLGZ 1984, 122/124; Senat vom 28.7.2014, 34 Wx 240/14 = FamRZ 2015, 1139).
  • OLG München, 28.11.2017 - 34 Wx 176/17

    Anhörung von Ersatznacherben vor einer Löschung des Nacherbenvermerks

    Im Grundbuchverfahren sind der Ermittlung des Parteiwillens (§§ 133, 157 BGB) mit Blick auf den verfahrensbeherrschenden Bestimmtheitsgrundsatz und das grundsätzliche Erfordernis urkundlich belegter Eintragungsunterlagen Grenzen gesetzt (Senat vom 28.7.2014, 34 Wx 240/14 = FamRZ 2015, 1139).
  • OLG München, 04.12.2017 - 34 Wx 402/17

    Vollzug der Auflassung - Antrag der Erben als Erwerber

    Die Eintragungsbewilligung des "verlierenden" Teils (§ 19 GBO) erlischt nicht mit dessen Tod (BGHZ 45, 351/356; Senat vom 28.7.2014, 34 Wx 240/17 = FGPrax 2014, 244; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 107a).

    Denn für die Grundbucheintragung genügt die wirksame Eintragungsbewilligung des Erblassers, selbst wenn inzwischen der Erbe als Berechtigter im Grundbuch eingetragen worden ist (BGHZ 48, 351/356; Senat vom 28.7.2014, 34 Wx 240/14 = FGPrax 2014, 244; BayObLGZ 1973, 139/141; 1990, 306/312; BayObLG Rpfleger 1987, 110 f.).

  • OLG München, 15.03.2016 - 34 Wx 3/16

    Unzulässige Belastung mit mehreren gleichrangigen Vorkaufsrechten ohne

    Denn im Grundbuchverfahren sind der Ermittlung des Parteiwillens mit Blick auf den verfahrensbeherrschenden Bestimmtheitsgrundsatz und das grundsätzliche Erfordernis urkundlich belegter Eintragungsunterlagen Grenzen gesetzt (BayObLGZ 1984, 122/124; Senat vom 28.7.2014, 34 Wx 240/14 = FamRZ 2015, 1139; vom 28.7.2015, 34 Wx 106/15 = Rpfleger 2016, 14).
  • OLG München, 17.10.2016 - 34 Wx 208/16

    Löschung einer einen bedingten Rückübertragungsanspruchs sichernden Vormerkung

    Allerdings sind der Ermittlung des Parteiwillens im Grundbuchverfahren mit Blick auf den verfahrensbeherrschenden Bestimmtheitsgrundsatz und das grundsätzliche Erfordernis urkundlich belegter Eintragungsunterlagen Grenzen gesetzt (BayObLGZ 1984, 122/124; Senat vom 28.7.2014, 34 Wx 240/14 = FamRZ 2015, 1139).
  • OLG München, 20.10.2016 - 34 Wx 228/16

    Widersprüchlicher Vorbehalt von Nießbrauch am gesamten oder am Bruchteilseigentum

    Dabei ist im Grundbucheintragungsverfahren auf Wortlaut und Sinn der Erklärung abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt, solange keine entgegenstehenden Anhaltspunkte ersichtlich sind (BGHZ 92, 351/355; 145, 16/20 f.; 202, 77/79 f.; Senat vom 28.7.2014, 34 Wx 240/14 = FamRZ 2015, 1139 Rn. 16 m. w. N.).
  • OLG München, 01.10.2018 - 34 Wx 10/18

    Inhaltliche Verknüpfung der Auflassung mit einer bedingten Regelung zur

    Danach ist bei der Auslegung der Auflassungserklärungen auf ihren Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärungen ergibt (BGHZ 59, 205/209; 129, 3 f.; BGH DNotZ 1976, 16; BayObLGZ 1984, 122/124 f.; Senat vom 28.7.2014, 34 Wx 240/14 = FGPrax 2014, 244; Staudinger/Pfeifer/Diehn § 925 Rn. 38).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.10.2014 - I-10 W 71/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,36904
OLG Hamm, 23.10.2014 - I-10 W 71/14 (https://dejure.org/2014,36904)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.10.2014 - I-10 W 71/14 (https://dejure.org/2014,36904)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Oktober 2014 - I-10 W 71/14 (https://dejure.org/2014,36904)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Genehmigung Hofübergabevertrag, Beschwerdebefugnis der weichenden Erben

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Genehmigung Hofübergabevertrag, Beschwerdebefugnis der weichenden Erben

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Beschwerde der nicht am Hofübergabevertrag beteiligten Erben gegen die landwirtschaftsgerichtliche Genehmigung der Übertragung

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Genehmigung Hofübergabevertrag; Beschwerdebefugnis der weichenden Erben

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Beschwerde der nicht am Hofübergabevertrag beteiligten Erben gegen die landwirtschaftsgerichtliche Genehmigung der Übertragung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Regelmäßig kein Beschwerderecht der nicht an einem Übergabevertrag beteiligten weichenden Erben

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Regelmäßig kein Beschwerderecht der nicht an einem Übergabevertrag beteiligten weichenden Erben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 1139
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.09.2007 - BLw 14/07

    Beschwerdebefugnis des weichenden Erben gegen die gerichtliche Genehmigung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 23.10.2014 - 10 W 71/14
    Der Senat folgt insoweit der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und der Obergerichte (vgl. etwa: BGH, ZEV 2009, 145; ZEV 1996, 353; OLG Hamm, RdL 1996, 245; OLG Celle, AgrarR 199, 162).

    Zwar trifft es zu, dass der Bundesgerichtshof ausnahmsweise das Beschwerderecht eines nicht am Übergabevertrag beteiligten Dritten bejaht hat, wenn dieser eine Rechtsbeeinträchtigung geltend machen konnte, weil der Hofübergeber bereits vor Abschluss des Vertrages infolge Erbvertrages oder bindend gewordenen gemeinschaftlichen Testamentes oder durch sog. formlos bindende Hoferbenbestimmung verbindlich ihn als seinen Hoferben bestimmt hatte; denn dem verbindlich bestimmten Hoferben kommt unter den genannten Voraussetzungen eine gesicherte Anwartschaft auf den Hof zu, die einem subjektiven Recht i.S.v. § 59 I FamFG gleichgestellt ist (vgl. BGH, ZEV 2009, 145 f.).

  • BGH, 29.04.2016 - LwZB 2/15

    Landwirtschaftssache: Beschwerderecht des gesetzlich zum Hoferben berufenen

    bb) Die Oberlandesgerichte Hamm (Beschluss vom 23. Oktober 2014 - 10 W 71/14, juris Rn. 24) und Celle (Beschluss vom 26. August 2014 - 7 W 51/14 (L), juris Rn. 8) haben sich dieser Rechtsprechung angeschlossen.
  • OLG Köln, 02.05.2016 - 23 WLw 5/16

    Zulässigkeit der Beschwerde des an einem Hofübergabevertrag nicht beteiligten

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte, der sich der Senat anschließt, hat der an einem Hofübergabevertrag nicht beteiligte weichende Erbe grundsätzlich kein Beschwerderecht gegen die landwirtschaftsgerichtliche Genehmigung des Vertrags, und zwar weder unter dem Gesichtspunkt seiner eigenen Erbchance noch unter dem seiner gesetzlichen oder vertraglichen Abfindungsansprüche noch allein aus dem seiner formellen Beteiligteneigenschaft in dem Verfahren; ausgenommen hiervon sind die Fälle, in denen der Hofeigentümer vor dem Abschluss des Übergabevertrags den Beschwerdeführer erbvertraglich, durch bindend gewordenes gemeinschaftliches Testament oder durch formlos bindende Hoferbenbestimmung (Übertragung der Bewirtschaftung und Beschäftigung auf dem Hof) bereits zum Hoferben bestimmt und der Beschwerdeführer so eine rechtlich gesicherte Anwartschaft auf das Erbe erlangt hatte, die einem subjektiven Recht i. S. von § 59 Abs. 1 FamFG gleichgestellt ist (vgl. etwa BGH ZEV 2009, 145 = FamRZ 2008, 261; OLG Hamm Beschl. v. 23.10.2014 - 10 W 71/14, BeckRS 2014, 22359; OLG Oldenburg FGPrax 2010, 99).
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