Rechtsprechung
OLG Hamm, 16.01.2015 - I-15 W 302/14 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Nacherbenvermerk, Vorerbenverfügung, Grundbuch, Bekanntgabe, Grundbucheintragung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Nacherbenvermerk, Vorerbenverfügung, Grundbuch, Bekanntgabe, Grundbucheintragung
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
GBO § 55
Eintragungsbekanntmachung der Nacherben - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtstellung des Nacherben bei Verfügungen des Vorerben über Grundstücke; Pflicht des Grundbuchamts zur Bekanntgabe von Eintragungen
- ra.de
- rewis.io
- notar-drkotz.de
Eintragungsbekanntmachung an Nacherben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Bekanntgabe eines Nacherbenvermerks im Grundbuch
- erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)
Grundbuchamt darf die Nacherben nicht über Grundstücksgeschäfte des Vorerben informieren
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Bekanntgabe eines Nacherbenvermerks im Grundbuch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
GBO § 55
Rechtstellung des Nacherben bei Verfügungen des Vorerben über Grundstücke - rechtsportal.de (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- AG Marl, 06.06.2014 - STH-614
- OLG Hamm, 16.01.2015 - I-15 W 302/14
Papierfundstellen
- FGPrax 2015, 113
- FamRZ 2015, 1139
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 07.03.2012 - 15 W 104/11
Zulässigkeit der Beschwerde des überlebenden Ehegatten gegen die vollständige …
Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2015 - 15 W 302/14
Wenn also die als Ankündigung oder Anordnung formulierte Entscheidung des Rechtspflegers, im Hinblick auf die Bekanntmachung der Eintragung einer neuen Eigentümerin in bestimmter Weise zu verfahren, die maßgebende Weichenstellung für den Abschluss des Geschäfts darstellt, ist es gerechtfertigt, diese Anordnung als Entscheidung im Sinne des § 71 Abs. 1 GBO zu verstehen und damit deren Nachprüfung im Beschwerdeverfahren zu eröffnen (vgl. zum Begriff der Entscheidung im Sinne des § 71 GBO Bauer/von Oefele/Budde, GBO, 3. Aufl., § 71 Rn. 6 und zum vergleichbaren Fall bei der Entscheidung des Rechtspflegers nach § 349 Abs. 1 FamFG, ein gemeinschaftliches Testament nach dem Tode des erstverstorbenen Ehegatten mit seinem ganzen Inhalt bekanntzugeben, Senat Rpfleger 2012, 543 = DNotZ 2013, 37). - BGH, 06.03.1981 - V ZB 18/80
Kein Rechtsmittel gegen Gewährung der Grundbucheinsicht
Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2015 - 15 W 302/14
Beschwerdeberechtigt im Rahmen der Grundbuchbeschwerde nach § 71 GBO ist - im Kern sachgleich mit § 59 Abs. 1 FamFG - derjenige, der durch die Entscheidung in seiner Rechtsstellung unmittelbar oder mittelbar beeinträchtigt ist oder wäre, wenn die angefochtene Entscheidung in der behaupteten Weise unrichtig wäre, und deshalb ein rechtliches Interesse an ihrer Beseitigung hat (vgl. etwa BGHZ 80, 126, 127; Senat FGPrax 1995, 181). - BGH, 14.07.1969 - V ZR 122/66
Erbbaurechtsbestellung durch Vorerben
Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2015 - 15 W 302/14
Dass ihr von vornherein ein Mangel anhaftet, nämlich die Eignung, unter bestimmten Voraussetzungen später unwirksam zu werden, steht der gegenwärtigen Wirksamkeit der Verfügung unter erbrechtlichem Gesichtspunkt nicht entgegen (BGHZ 52, 269 m.w.N.). - BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2015 - 15 W 302/14
Die Beschwerdebefugnis der Beteiligten leitet sich hier aus ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung (BVerfG NJW 1984, 419) ab, das beeinträchtigt wird, wenn ohne hinreichende gesetzliche Grundlage Rechtsvorgänge aus ihrem privaten Bereich Dritten bekannt gegeben werden.
Rechtsprechung
OLG München, 28.07.2014 - 34 Wx 240/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 133; GBO § 19
Kein Erlöschen einer Eintragungsbewilligung mit Tod des Bewilligenden - Wolters Kluwer
- notar-drkotz.de
Grundbuchverfahren - Erlöschen der Eintragungsbewilligung mit dem Tod
- ra.de
- rechtsportal.de
BGB § 133; GBO § 19
Fortwirkung der Eintragungsbewilligung nach Versterben des Bewilligenden - rechtsportal.de
BGB § 133 ; GBO § 19
Fortwirkung der Eintragungsbewilligung nach Versterben des Bewilligenden - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Sonthofen, 22.04.2014 - Oberstdorf Blatt 7970
- OLG München, 28.07.2014 - 34 Wx 240/14
Papierfundstellen
- FGPrax 2014, 244
- FamRZ 2015, 1139
- Rpfleger 2015, 16
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 10.02.1960 - V ZR 39/58
Haftung des Erben eines Handelsgeschäftes für vor dem Erbfall begründete …
Auszug aus OLG München, 28.07.2014 - 34 Wx 240/14
Unter diesen Umständen kann es dahinstehen, ob bereits die Eindeutigkeit des Wortlauts (vgl. BGHZ 32, 60/63) zum selben Ergebnis führt. - BayObLG, 23.05.1984 - BReg. 2 Z 28/84
Erfordernis der hinreichenden Bestimmtheit von Eintragungsantrag und …
Auszug aus OLG München, 28.07.2014 - 34 Wx 240/14
Für deren Auslegung gilt § 133 BGB entsprechend; jedoch ist zu berücksichtigen, dass der das Grundbuchverfahren beherrschende Bestimmtheitsgrundsatz und das grundsätzliche Erfordernis urkundlich belegter Eintragungsunterlagen der Auslegung durch das Grundbuchamt Grenzen setzen (BayObLGZ 1984, 122/124). - BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90
Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der …
Auszug aus OLG München, 28.07.2014 - 34 Wx 240/14
Bei der Auslegung ist auf Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt; außerhalb der Eintragungsbewilligung liegende Umstände dürfen nur insoweit herangezogen werden, als sie für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (st. Rechtspr.; z. B. BGHZ 113, 374/378; BGH ZWE 2013, 402/403;… Demharter § 19 Rn. 28).
- BGH, 13.06.2013 - V ZB 94/12
Veräußerung von Wohnungseigentum: Höchstpersönliche Verwalterstellung des …
Auszug aus OLG München, 28.07.2014 - 34 Wx 240/14
Bei der Auslegung ist auf Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt; außerhalb der Eintragungsbewilligung liegende Umstände dürfen nur insoweit herangezogen werden, als sie für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (st. Rechtspr.; z. B. BGHZ 113, 374/378; BGH ZWE 2013, 402/403;… Demharter § 19 Rn. 28). - BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 181/01
Auslegung der Grundbucheintragung - strenge Anforderungen an Nachweis …
Auszug aus OLG München, 28.07.2014 - 34 Wx 240/14
Vielmehr sind die grundbuchrechtlichen Erklärungen der einzelnen in sich geschlossenen Verträge zunächst je für sich zu betrachten und deren nächstliegende Bedeutung zu ermitteln (vgl. auch BayObLG FGPrax 2002, 151/152). - BGH, 02.05.1966 - III ZR 92/64
Revisibilität ausländischer Kollisionsnormen
Auszug aus OLG München, 28.07.2014 - 34 Wx 240/14
Namentlich erlischt die Eintragungsbewilligung des "verlierenden" Teils (§ 19 GBO) nicht mit dessen Tod (BGHZ 45, 351/356;… Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 107a).
- OLG München, 14.03.2016 - 34 Wx 239/15
Keine Verfügungsbeschränkung (§ 2113 BGB) des zum Vorerben berufenen überlebenden …
Im Grundbuchverfahren sind der Ermittlung des Parteiwillens mit Blick auf den verfahrensbeherrschenden Bestimmtheitsgrundsatz und das grundsätzliche Erfordernis urkundlich belegter Eintragungsunterlagen Grenzen gesetzt (BayObLGZ 1984, 122/124; Senat vom 28.7.2014, 34 Wx 240/14 = FamRZ 2015, 1139). - OLG München, 25.04.2018 - 34 Wx 359/17
Löschung einer Rückauflassungsvormerkung
Allerdings sind der Ermittlung des Parteiwillens im Grundbuchverfahren - anders als im Verfahren nach der ZPO auf Abgabe einer Bewilligungserklärung - mit Blick auf den verfahrensbeherrschenden Bestimmtheitsgrundsatz und das grundsätzliche Erfordernis urkundlich belegter Eintragungsunterlagen Grenzen gesetzt (BayObLGZ 1984, 122/124; Senat vom 28.7.2014, 34 Wx 240/14 = FamRZ 2015, 1139).Auf das subjektiv vom Bewilligenden Gewollte kommt es hingegen nicht an (vgl. BGHZ 92, 351/355; BGHZ 113, 374/378; Senat vom 28.7.2014, 34 Wx 240/14 = FamRZ 2015, 1139;… Demharter § 19 Rn. 28 sowie § 53 Rn. 4 m. w. N.).
- OLG München, 28.07.2015 - 34 Wx 106/15
Keine wirksame Erbanteilsübertragung mit GbR-Anteilen nach erfolgter …
Im Grundbuchverfahren sind allerdings der Ermittlung des Parteiwillens mit Blick auf den verfahrensbeherrschenden Bestimmtheitsgrundsatz und das grundsätzliche Erfordernis urkundlich belegter Eintragungsunterlagen Grenzen gesetzt (BayObLGZ 1984, 122/124; Senat vom 28.7.2014, 34 Wx 240/14 = FamRZ 2015, 1139).
- OLG München, 29.06.2016 - 34 Wx 27/16
Bestellung eines Nießbrauchs am Dauernutzungsrecht
Im Grundbuchverfahren sind der Ermittlung des Parteiwillens mit Blick auf den verfahrensbeherrschenden Bestimmtheitsgrundsatz und das grundsätzliche Erfordernis urkundlich belegter Eintragungsunterlagen Grenzen gesetzt (BayObLGZ 1984, 122/124; Senat vom 28.7.2014, 34 Wx 240/14 = FamRZ 2015, 1139). - OLG München, 28.11.2017 - 34 Wx 176/17
Anhörung von Ersatznacherben vor einer Löschung des Nacherbenvermerks
Im Grundbuchverfahren sind der Ermittlung des Parteiwillens (§§ 133, 157 BGB) mit Blick auf den verfahrensbeherrschenden Bestimmtheitsgrundsatz und das grundsätzliche Erfordernis urkundlich belegter Eintragungsunterlagen Grenzen gesetzt (Senat vom 28.7.2014, 34 Wx 240/14 = FamRZ 2015, 1139). - OLG München, 04.12.2017 - 34 Wx 402/17
Vollzug der Auflassung - Antrag der Erben als Erwerber
Die Eintragungsbewilligung des "verlierenden" Teils (§ 19 GBO) erlischt nicht mit dessen Tod (BGHZ 45, 351/356; Senat vom 28.7.2014, 34 Wx 240/17 = FGPrax 2014, 244;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 107a).Denn für die Grundbucheintragung genügt die wirksame Eintragungsbewilligung des Erblassers, selbst wenn inzwischen der Erbe als Berechtigter im Grundbuch eingetragen worden ist (BGHZ 48, 351/356; Senat vom 28.7.2014, 34 Wx 240/14 = FGPrax 2014, 244; BayObLGZ 1973, 139/141; 1990, 306/312; BayObLG Rpfleger 1987, 110 f.).
- OLG München, 15.03.2016 - 34 Wx 3/16
Unzulässige Belastung mit mehreren gleichrangigen Vorkaufsrechten ohne …
Denn im Grundbuchverfahren sind der Ermittlung des Parteiwillens mit Blick auf den verfahrensbeherrschenden Bestimmtheitsgrundsatz und das grundsätzliche Erfordernis urkundlich belegter Eintragungsunterlagen Grenzen gesetzt (BayObLGZ 1984, 122/124; Senat vom 28.7.2014, 34 Wx 240/14 = FamRZ 2015, 1139; vom 28.7.2015, 34 Wx 106/15 = Rpfleger 2016, 14). - OLG München, 17.10.2016 - 34 Wx 208/16
Löschung einer einen bedingten Rückübertragungsanspruchs sichernden Vormerkung …
Allerdings sind der Ermittlung des Parteiwillens im Grundbuchverfahren mit Blick auf den verfahrensbeherrschenden Bestimmtheitsgrundsatz und das grundsätzliche Erfordernis urkundlich belegter Eintragungsunterlagen Grenzen gesetzt (BayObLGZ 1984, 122/124; Senat vom 28.7.2014, 34 Wx 240/14 = FamRZ 2015, 1139). - OLG München, 20.10.2016 - 34 Wx 228/16
Widersprüchlicher Vorbehalt von Nießbrauch am gesamten oder am Bruchteilseigentum
Dabei ist im Grundbucheintragungsverfahren auf Wortlaut und Sinn der Erklärung abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt, solange keine entgegenstehenden Anhaltspunkte ersichtlich sind (BGHZ 92, 351/355; 145, 16/20 f.; 202, 77/79 f.; Senat vom 28.7.2014, 34 Wx 240/14 = FamRZ 2015, 1139 Rn. 16 m. w. N.). - OLG München, 01.10.2018 - 34 Wx 10/18
Inhaltliche Verknüpfung der Auflassung mit einer bedingten Regelung zur …
Danach ist bei der Auslegung der Auflassungserklärungen auf ihren Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärungen ergibt (BGHZ 59, 205/209; 129, 3 f.; BGH DNotZ 1976, 16; BayObLGZ 1984, 122/124 f.; Senat vom 28.7.2014, 34 Wx 240/14 = FGPrax 2014, 244;… Staudinger/Pfeifer/Diehn § 925 Rn. 38).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 23.10.2014 - I-10 W 71/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Genehmigung Hofübergabevertrag, Beschwerdebefugnis der weichenden Erben
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Genehmigung Hofübergabevertrag, Beschwerdebefugnis der weichenden Erben
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Beschwerde der nicht am Hofübergabevertrag beteiligten Erben gegen die landwirtschaftsgerichtliche Genehmigung der Übertragung
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de
Genehmigung Hofübergabevertrag; Beschwerdebefugnis der weichenden Erben
- rechtsportal.de
Zulässigkeit der Beschwerde der nicht am Hofübergabevertrag beteiligten Erben gegen die landwirtschaftsgerichtliche Genehmigung der Übertragung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Regelmäßig kein Beschwerderecht der nicht an einem Übergabevertrag beteiligten weichenden Erben
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Regelmäßig kein Beschwerderecht der nicht an einem Übergabevertrag beteiligten weichenden Erben
Verfahrensgang
- AG Tecklenburg, 27.01.2014 - 9 Lw 34/13
- OLG Hamm, 23.10.2014 - I-10 W 71/14
Papierfundstellen
- FamRZ 2015, 1139
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.09.2007 - BLw 14/07
Beschwerdebefugnis des weichenden Erben gegen die gerichtliche Genehmigung eines …
Auszug aus OLG Hamm, 23.10.2014 - 10 W 71/14
Der Senat folgt insoweit der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und der Obergerichte (vgl. etwa: BGH, ZEV 2009, 145; ZEV 1996, 353; OLG Hamm, RdL 1996, 245; OLG Celle, AgrarR 199, 162).Zwar trifft es zu, dass der Bundesgerichtshof ausnahmsweise das Beschwerderecht eines nicht am Übergabevertrag beteiligten Dritten bejaht hat, wenn dieser eine Rechtsbeeinträchtigung geltend machen konnte, weil der Hofübergeber bereits vor Abschluss des Vertrages infolge Erbvertrages oder bindend gewordenen gemeinschaftlichen Testamentes oder durch sog. formlos bindende Hoferbenbestimmung verbindlich ihn als seinen Hoferben bestimmt hatte; denn dem verbindlich bestimmten Hoferben kommt unter den genannten Voraussetzungen eine gesicherte Anwartschaft auf den Hof zu, die einem subjektiven Recht i.S.v. § 59 I FamFG gleichgestellt ist (vgl. BGH, ZEV 2009, 145 f.).
- BGH, 29.04.2016 - LwZB 2/15
Landwirtschaftssache: Beschwerderecht des gesetzlich zum Hoferben berufenen …
- OLG Köln, 02.05.2016 - 23 WLw 5/16
Zulässigkeit der Beschwerde des an einem Hofübergabevertrag nicht beteiligten …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte, der sich der Senat anschließt, hat der an einem Hofübergabevertrag nicht beteiligte weichende Erbe grundsätzlich kein Beschwerderecht gegen die landwirtschaftsgerichtliche Genehmigung des Vertrags, und zwar weder unter dem Gesichtspunkt seiner eigenen Erbchance noch unter dem seiner gesetzlichen oder vertraglichen Abfindungsansprüche noch allein aus dem seiner formellen Beteiligteneigenschaft in dem Verfahren; ausgenommen hiervon sind die Fälle, in denen der Hofeigentümer vor dem Abschluss des Übergabevertrags den Beschwerdeführer erbvertraglich, durch bindend gewordenes gemeinschaftliches Testament oder durch formlos bindende Hoferbenbestimmung (Übertragung der Bewirtschaftung und Beschäftigung auf dem Hof) bereits zum Hoferben bestimmt und der Beschwerdeführer so eine rechtlich gesicherte Anwartschaft auf das Erbe erlangt hatte, die einem subjektiven Recht i. S. von § 59 Abs. 1 FamFG gleichgestellt ist (vgl. etwa BGH ZEV 2009, 145 = FamRZ 2008, 261; OLG Hamm Beschl. v. 23.10.2014 - 10 W 71/14, BeckRS 2014, 22359; OLG Oldenburg FGPrax 2010, 99).