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   BGH, 13.05.2015 - XII ZB 491/14   

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https://dejure.org/2015,15409
BGH, 13.05.2015 - XII ZB 491/14 (https://dejure.org/2015,15409)
BGH, Entscheidung vom 13.05.2015 - XII ZB 491/14 (https://dejure.org/2015,15409)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 2015 - XII ZB 491/14 (https://dejure.org/2015,15409)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 2 FamFG, § 41 Abs 1 S 2 FamFG, § 63 Abs 3 FamFG, § 189 ZPO
    Betreuungssache: Unwirksamkeit der Bekanntgabe eines anfechtbaren Beschlusses über eine Erweiterung der Betreueraufgaben bei unterbliebener Zustellung

  • IWW

    § 15 Abs. 2 FamFG, § ... 15 Abs. 2 Satz 2 FamFG, § 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG, § 58 FamFG, § 63 Abs. 3 Satz 1 FamFG, § 15 Abs. 2 Satz 1 FamFG, § 189 ZPO, § 63 Abs. 1 FamFG, § 63 Abs. 3 Satz 2 FamFG, § 74 Abs. 5, Abs. 6 Satz 2 FamFG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unwirksamkeit einer Bekanntgabe aufgrund des Unterbleibens der erforderlichen Zustellung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zustellungsmangel, Unwirksamkeit der Bekanntgabe, Beschwerdefrist

  • rewis.io

    Betreuungssache: Unwirksamkeit der Bekanntgabe eines anfechtbaren Beschlusses über eine Erweiterung der Betreueraufgaben bei unterbliebener Zustellung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 41 Abs. 1 S. 2; FamFG § 63 Abs. 3
    Unwirksamkeit einer Bekanntgabe aufgrund des Unterbleibens der erforderlichen Zustellung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuungsverfahren - und die unterbliebene Zustellung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterbliebene Zustellung in Betreuungssachen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 2576
  • MDR 2015, 849
  • FGPrax 2015, 237
  • FamRZ 2015, 1374
  • Rpfleger 2015, 540
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.07.2013 - XII ZB 411/12

    Betreuungssache: Beginn der Beschwerdefrist bei mangelhafter Zustellung der

    Auszug aus BGH, 13.05.2015 - XII ZB 491/14
    Das Unterbleiben einer gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG erforderlichen Zustellung führt zur Unwirksamkeit der Bekanntgabe (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 10. Juli 2013, XII ZB 411/12, FamRZ 2013, 1566 und vom 4. Mai 2011, XII ZB 632/10, FamRZ 2011, 1049).

    Das Unterbleiben einer gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG erforderlichen Zustellung führt zur Unwirksamkeit der Bekanntgabe, weshalb nach § 63 Abs. 3 Satz 1 FamFG die Beschwerdefrist nicht zu laufen beginnt (Senatsbeschlüsse vom 10. Juli 2013 - XII ZB 411/12 - FamRZ 2013, 1566 Rn. 8 und vom 4. Mai 2011 - XII ZB 632/10 - FamRZ 2011, 1049 Rn. 7 und 12).

    Dabei ist es für den Fristenlauf unerheblich, ob die schriftliche Bekanntgabe des wirksam erlassenen Beschlusses an den bereits förmlich beteiligten Rechtsmittelführer mit Mängeln behaftet (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Juli 2013 - XII ZB 411/12 - FamRZ 2013, 1566 Rn. 16 ff.) oder schlicht - aus welchen Gründen auch immer - unterblieben ist (Senatsbeschluss vom 11. März 2015 - XII ZB 571/13 - juris Rn. 21 ff).

  • BGH, 04.05.2011 - XII ZB 632/10

    Betreuungsverfahren: Beginn der Beschwerdefrist bei Zustellung eines

    Auszug aus BGH, 13.05.2015 - XII ZB 491/14
    Das Unterbleiben einer gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG erforderlichen Zustellung führt zur Unwirksamkeit der Bekanntgabe (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 10. Juli 2013, XII ZB 411/12, FamRZ 2013, 1566 und vom 4. Mai 2011, XII ZB 632/10, FamRZ 2011, 1049).

    Das Unterbleiben einer gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG erforderlichen Zustellung führt zur Unwirksamkeit der Bekanntgabe, weshalb nach § 63 Abs. 3 Satz 1 FamFG die Beschwerdefrist nicht zu laufen beginnt (Senatsbeschlüsse vom 10. Juli 2013 - XII ZB 411/12 - FamRZ 2013, 1566 Rn. 8 und vom 4. Mai 2011 - XII ZB 632/10 - FamRZ 2011, 1049 Rn. 7 und 12).

  • BGH, 11.03.2015 - XII ZB 571/13

    Beschwerde gegen einen Beschluss im Ehescheidungsverbund: Beginn der

    Auszug aus BGH, 13.05.2015 - XII ZB 491/14
    Dabei ist es für den Fristenlauf unerheblich, ob die schriftliche Bekanntgabe des wirksam erlassenen Beschlusses an den bereits förmlich beteiligten Rechtsmittelführer mit Mängeln behaftet (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Juli 2013 - XII ZB 411/12 - FamRZ 2013, 1566 Rn. 16 ff.) oder schlicht - aus welchen Gründen auch immer - unterblieben ist (Senatsbeschluss vom 11. März 2015 - XII ZB 571/13 - juris Rn. 21 ff).
  • OLG Schleswig, 23.02.2022 - 9 Wx 23/21

    Fake-Account - Voraussetzungen und Umfang des Auskunftsanspruchs nach dem

    Da es keine Vermutung für den Zugang der formlos übersandten Entscheidung gibt, hat die Frist aus § 63 Abs. 1 FamFG nicht zu laufen begonnen (BGH, Beschluss vom 13. Mai 2015 - XII ZB 491/14, NJW 2015, 2576, 2577, Rn. 7; Beschluss vom 29. März 2017 - XII ZB 51/16, MDR 2017, 661 Rn. 8).
  • BGH, 02.12.2015 - XII ZB 283/15

    Betreuungsgerichtliche Genehmigung einer Grundstücksveräußerung: Beschwerde des

    Ein Fall des § 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG, wonach der Genehmigungsbeschluss dem Betroffenen zuzustellen gewesen wäre, um die Beschwerdefrist gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 FamFG in Lauf zu setzen (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 13. Mai 2015 - XII ZB 491/14 - FamRZ 2015, 1374 Rn. 6 f.), liegt nicht vor.
  • BGH, 29.03.2017 - XII ZB 51/16

    Betreuungssache: Zustellung eines anfechtbaren Beschlusses an alle

    § 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG, wonach ein anfechtbarer Beschluss demjenigen zuzustellen ist, dessen erklärtem Willen er nicht entspricht, findet im Betreuungsverfahren nicht nur auf den Betroffenen selbst, sondern auch auf die übrigen beschwerdeberechtigten Beteiligten Anwendung (Fortführung von Senatsbeschluss vom 13. Mai 2015, XII ZB 491/14, FamRZ 2015, 1374).

    Das Unterbleiben einer gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG erforderlichen Zustellung führt zur Unwirksamkeit der Bekanntgabe, weshalb nach § 63 Abs. 3 Satz 1 FamFG die Beschwerdefrist nicht zu laufen beginnt (Senatsbeschluss vom 13. Mai 2015 - XII ZB 491/14 - FamRZ 2015, 1374 Rn. 6 f. mwN).

    Von einer etwaigen Heilung der Zustellungsmängel i.S.v. § 15 Abs. 2 Satz 1 FamFG i.V.m. § 189 ZPO (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 13. Mai 2015 - XII ZB 491/14 - FamRZ 2015, 1374 Rn. 8) kann hier nicht ausgegangen werden.

  • BGH, 11.07.2018 - XII ZB 138/18

    Ersatzzustellung in einer Gemeinschaftseinrichtung: Beweiskraft der

    Entgegen der vom Landgericht offensichtlich vertretenen Auffassung kann hieraus nicht auf eine wirksame Zustellung im Sinne von § 15 Abs. 2 Satz 1 FamFG, §§ 166 ff. ZPO geschlossen werden, deren es nach § 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG bedurft hätte, um die einmonatige Beschwerdefrist des § 63 Abs. 1 FamFG gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 FamFG in Gang zu setzen (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Mai 2015 - XII ZB 491/14 - FamRZ 2015, 1374 Rn. 6 f. mwN).
  • OLG Frankfurt, 17.01.2017 - 20 W 93/15

    Maßstab für Anwendung des § 21 GNotKG

    Das Unterbleiben einer gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG erforderlichen Zustellung führt zur Unwirksamkeit der Bekanntgabe, weshalb nach § 63 Abs. 3 Satz 1 FamFG die Beschwerdefrist nicht zu laufen beginnt (vgl. BGH NJW 2015, 2576 [BGH 13.05.2015 - XII ZB 491/14] ; OLG Oldenburg FGPrax 2016, 218, je zitiert nach juris).
  • BGH, 24.10.2018 - XII ZB 188/18

    Ablehnung der Aufhebung der Betreuung: Beginn der Beschwerdefrist für den die

    Das Unterbleiben einer gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG erforderlichen Zustellung führt zur Unwirksamkeit der Bekanntgabe, weshalb die Beschwerdefrist im vorliegenden Fall nicht nach § 63 Abs. 3 Satz 1 FamFG zu laufen begonnen hat (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Mai 2015 - XII ZB 491/14 - FamRZ 2015, 1374 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 24.03.2021 - XII ZB 430/20

    Verwirft das Beschwerdegericht die Beschwerde als unzulässig und führt hilfsweise

    Das Unterbleiben einer gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG erforderlichen Zustellung führt zur Unwirksamkeit der Bekanntgabe, weshalb nach § 63 Abs. 3 Satz 1 FamFG die Beschwerdefrist nicht zu laufen beginnt (Senatsbeschluss vom 13. Mai 2015 - XII ZB 491/14 - FamRZ 2015, 1374 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 11.05.2016 - XII ZB 579/15

    Betreuungssache: Teilanfechtung nur der Betreuungsanordnung

    Dies gilt schon deshalb, weil das Amtsgericht rechtlich fehlerhaft von der erforderlichen Bekanntgabe seines Beschlusses - die hier gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG durch Zustellung hätte erfolgen müssen - an die Betroffene abgesehen und die Beschwerdefrist für die Betroffene darum nicht nach § 63 Abs. 3 Satz 1 FamFG zu laufen begonnen hatte (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Mai 2015 - XII ZB 491/14 - FamRZ 2015, 1374 Rn. 6 f.).
  • OLG Karlsruhe, 26.06.2020 - 18 UF 32/20

    Familienverfahren: Heilung der Bekanntgabe eines Beschlusses bei nicht

    Unterbleibt eine nach dieser Vorschrift erforderliche Zustellung, so ist die Bekanntgabe unwirksam, und die Beschwerdefrist beginnt nicht zu laufen (BGH vom 24.10.2018 - XII ZB 188/18, juris Rn. 11, FamRZ 2019, 477, und vom 13.05.2015 - XII ZB 491/14, FamRZ 2015, 1374, juris Rn. 7), wenn nicht eine Heilung erfolgt (vgl. Zöller/Feskorn, ZPO, 33. Auflage 2020, § 63 FamFG Rn. 5).
  • OLG Saarbrücken, 11.01.2016 - 9 UF 77/15

    Versorgungsausgleichsverfahren: Beginn der Beschwerdefrist für einen am Verfahren

    Gemäß § 63 Abs. 1 FamFG ist die Beschwerde, soweit gesetzlich keine andere Frist bestimmt ist, binnen einer Frist von einem Monat einzulegen, wobei gemäß § 63 Abs. 3 FamFG die Frist mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten und, wenn die schriftliche Bekanntgabe nicht bewirkt werden kann, spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses beginnt.Die Beschwerdefrist beginnt auch dann nach Ablauf der fünfmonatigen Frist des § 63 Absatz 3 Satz 2 FamFG, wenn die erforderliche Zustellung an einen bereits förmlichen Beteiligten mit Mängeln behaftet war bzw. nichtgemäß § 41 Absatz 1 S. 2 FamFG erfolgt ist (BGH, Beschluss vom 13. Mai 2015 - XII ZB 491/14 -, FGPrax 2015, 237;Beschluss vom 11. März 2015 - XII ZB 571/13 -, FGPrax 2015, 139; Beschluss vom 10. Juli 2013 - XII ZB 411/12 -, NJW 2013, 3310).
  • BGH, 04.04.2023 - XIII ZB 75/20

    Rechtsbeschwerde gegen die Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung;

  • SG Nürnberg, 13.12.2017 - S 20 SO 138/17

    Mehrbedarf - Hinreichende Darlegungspflicht

  • LG Augsburg, 22.06.2021 - 51 T 3982/20

    Beschwerde, Behinderung, Krankheit, Betreuung, Erkrankung, Krankenhaus,

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