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   OLG Koblenz, 08.05.2014 - 7 UF 844/13   

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https://dejure.org/2014,36084
OLG Koblenz, 08.05.2014 - 7 UF 844/13 (https://dejure.org/2014,36084)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08.05.2014 - 7 UF 844/13 (https://dejure.org/2014,36084)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08. Mai 2014 - 7 UF 844/13 (https://dejure.org/2014,36084)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1603 Abs 2 S 1 BGB, § 51 Abs 4 S 2 StVollzG, § 850 ZPO, §§ 850 ff ZPO
    Kindesunterhalt: Heranziehung des Einkommens eines Strafgefangenen zur Erfüllung der Unterhaltspflichten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungsfähigkeit eines Strafgefangenen zur Erfüllung von Unterhaltspflichten minderjähriger Kinder

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1601 ff; StVollzG § 51 Abs 4 S 2
    Leistungsfähigkeit eines Strafgefangenen zur Erfüllung von Unterhaltspflichten minderjähriger Kinder

  • rechtsportal.de

    BGB § 1601 ff; StVollzG § 51 Abs 4 S 2
    Leistungsfähigkeit eines Strafgefangenen zur Erfüllung von Unterhaltspflichten minderjähriger Kinder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 147
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.02.2002 - XII ZR 104/00

    Unterhaltsrechtliche Folgen der Inhaftierung des Unterhaltsschuldners aufgrund

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.05.2014 - 7 UF 844/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat angeschlossen hat, verstößt die Berufung des Unterhaltsverpflichteten auf seine Leistungsunfähigkeit nur dann gegen Treu und Glauben, wenn das für den Verlust des Arbeitsplatzes ursächliche Verhalten des Unterhaltspflichtigen sich gerade als eine Verletzung seiner Unterhaltspflicht darstellt (BGH, FamRZ 2002, 813 ff.).
  • BGH, 16.07.2004 - IXa ZB 191/03

    Pfändbarkeit des Eigengeldes eines Strafgefangenen

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.05.2014 - 7 UF 844/13
    Da das Eigengeld dem Pfändungsschutz des § 51 Abs. 4 S. 2 StVollzG, nicht jedoch den §§ 850 ff ZPO unterliegt (BGH, NJW 2013, 3312), wäre eine Pfändung durch die Justizkasse ohne Erfolg geblieben, da ein Betrag in Höhe des Überbrückungsgeldes unpfändbar ist und infolge der Unterhaltszahlungen dieser Betrag nicht überschritten worden wäre (vgl. dazu auch BGH, FamRZ 2004, 1717).
  • BGH, 20.06.2013 - IX ZB 50/12

    Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Strafgefangenen in Baden-Württemberg:

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.05.2014 - 7 UF 844/13
    Da das Eigengeld dem Pfändungsschutz des § 51 Abs. 4 S. 2 StVollzG, nicht jedoch den §§ 850 ff ZPO unterliegt (BGH, NJW 2013, 3312), wäre eine Pfändung durch die Justizkasse ohne Erfolg geblieben, da ein Betrag in Höhe des Überbrückungsgeldes unpfändbar ist und infolge der Unterhaltszahlungen dieser Betrag nicht überschritten worden wäre (vgl. dazu auch BGH, FamRZ 2004, 1717).
  • OLG München, 16.06.2009 - 4 UF 350/08

    Kindesunterhalt: Leistungsfähigkeit eines Strafgefangenen

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.05.2014 - 7 UF 844/13
    Es ist für Unterhaltszwecke einzusetzen, soweit es über dem zu beachtenden Selbstbehalt eines Strafgefangenen liegt und nicht durch eine unterhaltsrechtlich verbindliche konkrete Zweckbestimmung nach dem Strafvollzugsgesetz der Unterhaltsbemessung entzogen ist (OLG München, FamRZ 2010, 127; Niepmann/ Schwamb, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 12. Aufl., Rdnr. 8042 ff., jeweils m.w.N.).
  • BGH, 01.07.2015 - XII ZB 240/14

    Kindesunterhalt: Leistungsfähigkeit des im Vollzug arbeitenden Strafgefangenen;

    Dass es sich bei dem Eigengeld um grundsätzlich für den Unterhalt einzusetzendes Einkommen handelt, wird - soweit ersichtlich - in Rechtsprechung und Literatur nicht in Zweifel gezogen (vgl. etwa OLG Koblenz FamRZ 2015, 147 f.; OLG München FamRZ 2010, 127; OLG Stuttgart FamRZ 2007, 416 f.; beck-online.Großkommentar/Haidl [Stand: 15. Oktober 2014] § 1603 BGB Rn. 126; Göppinger/Wax/Strohal Unterhaltsrecht 9. Aufl. Rn. 516; Graba/Maier in Johannsen/Henrich Familienrecht 6. Aufl. Vorbem. §§ 1601-1615 nRn. 53; Heiß/Heiß in Heiß/Born Unterhaltsrecht [Stand: Januar 2015] 3. Kap. Rn. 612; Henjes in Eschenbruch/Schürmann/Menne Der Unterhaltsprozess 6. Aufl. Kap. 4 Rn. 103 ff.; MünchKommBGB/Maurer 6. Aufl. § 1578 Rn. 182; Niepmann/Schwamb NJW 2015, 668, 672; jurisPK-BGB/Viefhues [Stand: 15. April 2015] § 1603 Rn. 172 ff.; Norpoth in Heiß/Born Unterhaltsrecht [Stand: Januar 2015] 12. Kap. Rn. 79; Wendl/Dose Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 9. Aufl. § 1 Rn. 733).

    (1) Insbesondere führt der Umstand, dass der Strafgefangene eine - grundsätzlich mögliche (vgl. nur BGH Beschluss vom 16. Juli 2004 - IXa ZB 191/03 - FamRZ 2004, 1717, 1719) - Abtretung seines Anspruchs auf Auszahlung des Eigengeldes an das unterhaltsberechtigte Kind unterlassen hat, nicht dazu, dass ihm das dann von anderen Gläubigern gepfändete Eigengeld fiktiv als für die Erfüllung seiner Unterhaltspflicht zur Verfügung stehendes Einkommen zugerechnet werden kann (aA offensichtlich OLG Koblenz FamRZ 2015, 147, 148).

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