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   OLG Köln, 06.02.2015 - I-2 Wx 27/15   

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OLG Köln, 06.02.2015 - I-2 Wx 27/15 (https://dejure.org/2015,6193)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.02.2015 - I-2 Wx 27/15 (https://dejure.org/2015,6193)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Februar 2015 - I-2 Wx 27/15 (https://dejure.org/2015,6193)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GNotK § 46 Abs. 1; GNotK § 47 S. 1 und 3
    Gegenstandswert der Eintragung als Eigentümer eines Grundstücks

  • rechtsportal.de

    GNotK § 46 Abs. 1; GNotK § 47 S. 1 und 3
    Gegenstandswert der Eintragung als Eigentümer eines Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gegenstandswert der Eintragung als Eigentümer eines Grundstücks; Ermittlung des Verkehrswerts bei alsbaldiger Weiterveräußerung zu einem höheren Preis

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Muss ein Testamentsvollstreckerzeugnis vom örtlich zuständigen Gericht erteilt werden?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 473
  • FGPrax 2015, 129
  • FamRZ 2015, 1651
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 24.08.1989 - AR 1 Z 90/89

    Bestimmung der Zuständigkeit des Nachlassgerichts bei nicht eindeutigem Wohnsitz;

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2015 - 2 Wx 27/15
    Bei der Aufhebung und Begründung eines Wohnsitzes handelt es sich um geschäftsähnliche Handlungen, die das Vorhandensein eines entsprechenden Willens voraussetzen (BGHZ 7, 104, 109; BGH, NJW-RR 1988, 387; BayObLG, Rpfleger 1990, 73 f.; m.w.Nachw.).

    Denn Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit des Erblassers, die nach § 8 BGB zur Unwirksamkeit eines Wohnsitzwechsels führen können, ist im Verfahren der Bestimmung des für ein Erbscheinverfahren zuständigen Gerichts nicht nachzugehen (BayObLG, Rpfleger 1990, 73 f.; ebenso BGH, NJW-RR 1988, 387 für das frühere Entmündigungsverfahren) - nichts anderes gilt für das hier vorliegende Verfahren auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses.

    Für das Verfahren der Zuständigkeitsbestimmung, das das Nachlassverfahren nur vorbereitet, ist deshalb nach allgemeinen Grundsätzen zu unterstellen, dass der Erblasser bei einem für die Zuständigkeit maßgeblichen Wohnsitzwechsel unbeschränkt geschäftsfähig war (BayObLG, Rpfleger 1990, 73 f.; Keidel/Zimmermann, a.a.O., § 343 Rdn. 41).

  • BGH, 25.03.1987 - IVb ARZ 6/87

    Örtliche Zuständigkeit für einen Entmündigungsantrag bei Aufgabe des Wohnsitzes

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2015 - 2 Wx 27/15
    Bei der Aufhebung und Begründung eines Wohnsitzes handelt es sich um geschäftsähnliche Handlungen, die das Vorhandensein eines entsprechenden Willens voraussetzen (BGHZ 7, 104, 109; BGH, NJW-RR 1988, 387; BayObLG, Rpfleger 1990, 73 f.; m.w.Nachw.).

    Denn Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit des Erblassers, die nach § 8 BGB zur Unwirksamkeit eines Wohnsitzwechsels führen können, ist im Verfahren der Bestimmung des für ein Erbscheinverfahren zuständigen Gerichts nicht nachzugehen (BayObLG, Rpfleger 1990, 73 f.; ebenso BGH, NJW-RR 1988, 387 für das frühere Entmündigungsverfahren) - nichts anderes gilt für das hier vorliegende Verfahren auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses.

  • BGH, 07.05.2014 - XII ZB 540/13

    Unterbringungssache: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde des Betreuers eines

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2015 - 2 Wx 27/15
    Die Vorschrift geht dabei nicht von einem Regel-Ausnahme-Verhältnis aus, in dem die Nichterstattung die Regel, die Kostenerstattung die Ausnahme darstellt; vielmehr knüpft die Anordnung der Kostenerstattung allgemein an das Ergebnis einer stets erforderlichen Billigkeitsabwägung an, ohne dass es darauf ankäme, die Hürde einer Regelwirkung zu überwinden (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschl. vom 22.03.2013 - 2 Wx 74/13; Beschl. vom 13.05.2013 - 2 Wx 147/13; Beschl. vom 04.06.2013 - 2 Wx 157/13; ebenso BGH, NJW-RR 2014, 897, 899; OLG Düsseldorf, FGPrax 2011, 207; OLG München, FamRZ 2012, 1895; Keidel/Zimmermann, a.a.O., § 81 Rn. 44).
  • OLG München, 30.04.2012 - 31 Wx 68/12

    Kostenentscheidung im Erbscheinserteilungsverfahren: Kosten für ein

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2015 - 2 Wx 27/15
    Die Vorschrift geht dabei nicht von einem Regel-Ausnahme-Verhältnis aus, in dem die Nichterstattung die Regel, die Kostenerstattung die Ausnahme darstellt; vielmehr knüpft die Anordnung der Kostenerstattung allgemein an das Ergebnis einer stets erforderlichen Billigkeitsabwägung an, ohne dass es darauf ankäme, die Hürde einer Regelwirkung zu überwinden (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschl. vom 22.03.2013 - 2 Wx 74/13; Beschl. vom 13.05.2013 - 2 Wx 147/13; Beschl. vom 04.06.2013 - 2 Wx 157/13; ebenso BGH, NJW-RR 2014, 897, 899; OLG Düsseldorf, FGPrax 2011, 207; OLG München, FamRZ 2012, 1895; Keidel/Zimmermann, a.a.O., § 81 Rn. 44).
  • OLG Düsseldorf, 28.03.2011 - 3 Wx 13/11
    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2015 - 2 Wx 27/15
    Die Vorschrift geht dabei nicht von einem Regel-Ausnahme-Verhältnis aus, in dem die Nichterstattung die Regel, die Kostenerstattung die Ausnahme darstellt; vielmehr knüpft die Anordnung der Kostenerstattung allgemein an das Ergebnis einer stets erforderlichen Billigkeitsabwägung an, ohne dass es darauf ankäme, die Hürde einer Regelwirkung zu überwinden (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschl. vom 22.03.2013 - 2 Wx 74/13; Beschl. vom 13.05.2013 - 2 Wx 147/13; Beschl. vom 04.06.2013 - 2 Wx 157/13; ebenso BGH, NJW-RR 2014, 897, 899; OLG Düsseldorf, FGPrax 2011, 207; OLG München, FamRZ 2012, 1895; Keidel/Zimmermann, a.a.O., § 81 Rn. 44).
  • OLG Saarbrücken, 07.06.2010 - 9 UF 49/10

    Gewaltschutzsache: Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2015 - 2 Wx 27/15
    Vielmehr kann auch die Frage des Obsiegens bzw. Unterliegens von maßgeblicher Bedeutung sein; ihr ist umso größeres Gewicht beizumessen, je eher ein Verfahren einem Streitverfahren nach der ZPO ähnelt (BGH, a.a.O.; OLG München, a.a.O.; OLG Saarbrücken, FGPrax 2010, 270 [juris-Rz. 12]; Keidel/Zimmermann, a.a.O, § 81 Rn. 46; Zöller/Feskorn, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 81 FamFG Rn. 6).
  • BGH, 14.07.1952 - IV ZB 21/52

    Kind aus geschiedener Ehe. Wohnsitz

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2015 - 2 Wx 27/15
    Bei der Aufhebung und Begründung eines Wohnsitzes handelt es sich um geschäftsähnliche Handlungen, die das Vorhandensein eines entsprechenden Willens voraussetzen (BGHZ 7, 104, 109; BGH, NJW-RR 1988, 387; BayObLG, Rpfleger 1990, 73 f.; m.w.Nachw.).
  • BGH, 07.02.1990 - XII ARZ 1/90

    Gerichtsstandsbestimmung durch den BGH - Anforderungen an Bestimmung des

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2015 - 2 Wx 27/15
    bb) Der Wohnsitz ist der räumliche Mittelpunkt der gesamten Lebensverhältnisse einer Person; eine An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde begründet für sich allein noch keinen Wohnsitz; sie kann hierfür allenfalls ein Indiz darstellen (BGH, NJW-RR 1990, 506, 507; Palandt/Ellenberger, BGB, 74 Aufl. 2015, § 7 Rdn. 7).
  • KG, 04.08.2011 - 1 W 509/11

    Nachlassverfahren: Voraussetzungen einer Verweisung an das zuständige Gericht bei

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2015 - 2 Wx 27/15
    In diesem Zusammenhang entspricht es herrschender, auch vom Nachlassgericht zu Grunde gelegter Auffassung, dass ein derartiger schwerwiegender Fehler auch dann vorliegt, wenn das Testamentsvollstreckerzeugnis von einem örtlich unzuständigen Gericht erteilt worden ist (vgl. etwa OLG Frankfurt a.M., FamRZ 2002, 112; KG, NJW-RR 2012, 459; Palandt/Weidlich, BGB, 74. Aufl. 2015, § 2361 Rdn. 3; Staudinger/Herzog, BGB, Neubarb. § 2361 Rdn. m.w.Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2012 - 3 Sa 5/12

    Bestimmung des örtlich zuständigen Nachlassgerichts

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2015 - 2 Wx 27/15
    Hat der Erblasser seinen Lebensmittelpunkt zuletzt in ein Pflegeheim verlegt, bildet dieses den maßgeblichen letzten Wohnsitz des Erblassers, sofern keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sein Gesundheitszustand eine nur auf begrenzte Dauer angelegte medizinische und pflegerische Betreuung erfordert hat und nichts dafür spricht, dass eine Rückkehr des Erblassers in die zuletzt von ihm bewohnte, an einem anderen Ort befindliche Wohnung in Betracht zu ziehen war (vgl. etwa OLG Düsseldorf, FGPrax 2013, 27; Keidel/Zimmermann, FamFG, 18. Aufl. 2014, § 343 Rn. 41).
  • OLG Frankfurt, 31.05.2001 - 20 W 75/01

    Nachlasssachen - örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichts - Überprüfung in der

  • BGH, 18.11.2015 - IV ZB 35/15

    Kostenentscheidung im Erbscheinverfahren: Berücksichtigung des Maßes des

    bb) Nach anderer Ansicht kommt dem Maß des Obsiegens und Unterliegens auch im Rahmen von § 81 Abs. 1 FamFG besondere Bedeutung zu, namentlich in streitigen Nachlasssachen mit vermögensrechtlichem Schwerpunkt (vgl. OLG Düsseldorf ErbR 2014, 391, 392; ZEV 2012, 662, 664, welches von diesem Grundsatz nur abweichen will, wenn der Standpunkt eines Beteiligten auf unverschuldeter Unkenntnis der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse beruht; ferner OLG Köln ErbR 2015, 266, 268; OLG Frankfurt am Main ZEV 2015, 158, 160; einschränkend OLG München ZEV 2012, 661 f.).
  • OLG Köln, 06.03.2015 - 2 Wx 387/14

    Rechtsstellung des Vorkaufsberechtigten bei Erwerb eines Grundstücks durch

    Vielmehr kann auch die Frage des Obsiegens bzw. Unterliegens von maßgeblicher Bedeutung sein; ihr ist umso größeres Gewicht beizumessen, je eher ein Verfahren einem Streitverfahren nach der ZPO ähnelt (st. Rspr. des Senats; vgl. zuletzt Beschl. vom 27.02.2015 - 2 Wx 27/15; ebenso BGH, NJW-RR 2014, 897, 899; OLG Düsseldorf, FGPrax 2011, 207; OLG München, FamRZ 2012, 1895; Keidel/Zimmermann, FamFG, 18. Aufl. 2014, § 81 Rn. 44).
  • OLG Celle, 12.09.2019 - 6 AR 1/19

    Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts im Sinne von § 343 Abs. 1 FamFG; Wirksamkeit

    Es erscheint dem Senat fernliegend, allein in diesem Zusammenhang Ermittlungen anzustellen, die umfangreich und kostenintensiv sein können, die für das weitere Verfahren möglicherweise aber ohne Bedeutung sein werden (so auch bereits zu § 343 FamFG a.F. OLG Köln, 2 Wx 27/15, Beschluss vom 6. Februar 2015, m. w. N., zit. nach juris).
  • OLG Hamm, 22.06.2017 - 15 W 111/17

    Rechtsfolgen der Erteilung eines Erbscheins durch ein örtlich unzuständiges

    Letztlich würde auch ein Wertungswiderspruch zu der bisher einhelligen Rechtsprechung und überwiegenden Literaturmeinung (vgl. die oben angeführten Nachweise und Münchener Kommentar zum BGB / Grziwotz, 7. Auflage 2017, § 2361 Rn.14) entstehen, dass ein von einem örtlich unzuständigen Nachlassgericht erteilter Erbschein zwingend einzuziehen ist (diese bisher einhellige Praxis in einem obiter dictum in Frage stellend: OLG Köln FGPrax 2015, 129).
  • OLG Frankfurt, 10.03.2022 - 21 W 175/21

    Erbschein: Fehlen von Verzichtserklärungen

    Ein gravierender Verfahrensfehler liegt etwa bei einer Unzuständigkeit des Gerichts (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2002, 112; KG NJW-RR 2012, 459; Grüneberg/Weidlich, BGB, 2022, § 2361 Rn. 2; zurückhaltend für die örtliche Unzuständigkeit OLG Köln BeckRS 2015, 7622 Rn. 8), aber auch bei fehlender oder abweichender Antragstellung vor (vgl. BayObLG NJW-RR 2002, 950, 952; MüKoBGB/Grziwotz, 2019, § 2361 Rn. 10; Staudinger/Herzog, BGB, Stand Januar 2016, § 2361 Rn. 28; Grüneberg/Weidlich, BGB, 2022, § 2361 Rn. 3), sofern die Erteilung des Erbscheins nicht nachher von dem Berechtigten ausdrücklich genehmigt wird.
  • OLG Stuttgart, 07.06.2019 - 8 W 131/19

    Teilbeschluss über die Kostentragung für ein Schriftgutachten im

    Der Bundesgerichtshof hat der von einigen Oberlandesgerichten (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. April 2014 - I-3 Wx 115/13; Beschluss vom 30. Juli 2012 - I-3 Wx 247/11; OLG Köln, Beschluss vom 06. Februar 2015 - I-2 Wx 27/15; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. Juli 2014 - 21 W 47/14; einschränkend; OLG München, Beschluss vom 30. April 2012 - 31 Wx 68/12) und so auch von den Verfahrensbevollmächtigten des Beteiligten zu 1 vertretenen Auffassung, in Nachlasssachen, insbesondere bei streitigen Erbscheinanträgen komme dem Maß des Obsiegens und Unterliegens auch im Rahmen von § 81 Abs. 1 FamFG besondere Bedeutung zu, mit seiner Entscheidung vom 18.11.2015 (IV ZB 35/15, NJW-RR 2016, 200) eine Abfuhr erteilt.
  • OLG Düsseldorf, 20.11.2020 - 3 Wx 138/20

    Beschwerde gegen Zurückweisung eines Einziehungsantrags für Erbschein

    Ob auch die fehlende örtliche Zuständigkeit des erteilenden Gerichts die Einziehung eines Erbscheins rechtfertigt, ist in der Rechtsprechung mit Blick auf die Regelung in § 2 Abs. 3 FamFG angezweifelt worden (OLG Köln FamRZ 2015, 1651; verneinend: Keidel/Sternal, a.a.O., § 2 Rn. 36 a; MüKoFamFG/Papst, 3. Aufl. 2018, § 2 Rn. 50, mit Verweis auch auf § 65 Abs. 4 FamFG).
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