Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.07.2015

Rechtsprechung
   BGH, 15.07.2015 - XII ZB 525/14   

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BGH, 15.07.2015 - XII ZB 525/14 (https://dejure.org/2015,20018)
BGH, Entscheidung vom 15.07.2015 - XII ZB 525/14 (https://dejure.org/2015,20018)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 2015 - XII ZB 525/14 (https://dejure.org/2015,20018)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 38 Abs 3 S 3 FamFG, § 65 Abs 2 FamFG
    Betreuungssache: Berücksichtigung von Schriftsätzen des Beschwerdeführers bis zum Erlass der Beschwerdeentscheidung

  • IWW

    Art. 103 Abs. 1 GG, § 65 Abs. 1 FamFG, § 65 Abs. 2 FamFG, § 38 Abs. 3 Satz 3 FamFG, §§ 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 271 Nr. 1 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 1 und 2 FamFG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von vor Erlass der Beschwerdeentscheidung durch Übergabe des Beschlusses an die Geschäftsstelle eingehenden Schriftsätzen in einer Beschwerdesache

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Begründung der Beschwerde, Fehlende Frist zur Beschwerdebegründung, Berücksichtigung von Schriftsätzen, Anspruch auf rechtliches Gehör

  • rewis.io

    Betreuungssache: Berücksichtigung von Schriftsätzen des Beschwerdeführers bis zum Erlass der Beschwerdeentscheidung

  • ra.de
  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von vor Erlass der Beschwerdeentscheidung durch Übergabe des Beschlusses an die Geschäftsstelle eingehenden Schriftsätzen in einer Beschwerdesache

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Frist zur Beschwerdebegründung bestimmt: Auch späte Schriftsätze sind zu berücksichtigen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Berücksichtigung von Schriftsätzen des Beschwerdeführers

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Berücksichtigung einer Beschwerdebegründung in Betreuungssachen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berücksichtigung einer Beschwerdebegründung in Betreuungssachen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 1090
  • MDR 2015, 1091
  • FGPrax 2015, 286
  • FamRZ 2015, 1698
  • FamRZ 2015, 698
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.07.2012 - IX ZB 270/11

    Restschuldbefreiungsverfahren: Gehörsverletzung nach Beschlussfassung im

    Auszug aus BGH, 15.07.2015 - XII ZB 525/14
    Es verstößt gegen diesen Grundsatz, wenn das Gericht einen ordnungsgemäß eingegangenen Schriftsatz nicht berücksichtigt (vgl. BGH Beschluss vom 12. Juli 2012 - IX ZB 270/11 - FamRZ 2012, 1561 Rn. 7 mwN; BVerfG NJW 1983, 2187).

    Macht das Gericht von der Möglichkeit des § 65 Abs. 2 FamFG, eine Frist zur Begründung der Beschwerde zu bestimmen, keinen Gebrauch, kann der Beschwerdeführer die Beschwerdebegründung bis zum Zeitpunkt des Erlasses der Beschwerdeentscheidung nachreichen (Schulte-Bunert/Weinreich/Unger FamFG 4. Aufl. § 65 Rn. 7; vgl. auch BGH Beschluss vom 12. Juli 2012 - IX ZB 270/11 - FamRZ 2012, 1561 Rn. 8).

  • BGH, 16.11.2011 - XII ZB 6/11

    Anordnung einer Betreuung zur Wahrnehmung der Rechte eines Beamten im

    Auszug aus BGH, 15.07.2015 - XII ZB 525/14
    Das Beschwerdegericht wird zu prüfen haben, ob das Sachverständigengutachten, auf das bisher die Betreuungsbedürftigkeit des Betroffenen gestützt wird, ordnungsgemäß in das Verfahren eingeführt worden ist und es inhaltlich den Anforderungen entspricht, die der Senat für die Verwertung eines gerichtlich oder staatsanwaltschaftlich eingeholten Sachverständigengutachtens aus einem anderen Verfahren aufgestellt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 16. November 2011 - XII ZB 6/11 - FamRZ 2012, 293 Rn. 23).
  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

    Auszug aus BGH, 15.07.2015 - XII ZB 525/14
    Die Gegenvorstellung kommt als außerordentlicher Rechtsbehelf grundsätzlich nur gegen solche formell rechtskräftigen Entscheidungen in Betracht, die nicht in materielle Rechtskraft erwachsen oder diese herbeiführen und die noch nicht unabänderbar sind (zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Gegenvorstellung vgl. BVerfG NJW 2009, 829 Rn. 33).
  • BayObLG, 17.06.1999 - 2Z BR 46/99

    Abrechnung der Kosten für Heizung und Warmwasser nach dem allgemeinen

    Auszug aus BGH, 15.07.2015 - XII ZB 525/14
    Bleibt schriftsätzliches Vorbringen, das vor Erlass der Entscheidung i.S.v. § 38 Abs. 3 Satz 3 FamFG eingegangen ist, unberücksichtigt, wird der Beschwerdeführer in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) auch dann verletzt, wenn dem Beschwerdegericht der Schriftsatz nicht mehr rechtzeitig vorgelegt worden ist (vgl. BayObLG NJW-RR 1999, 1685, 1686).
  • BGH, 17.01.2024 - XII ZB 140/22

    Kann die Zulassung der Rechtsbeschwerde nachgeholt werden?

    Als außerordentlicher Rechtsbehelf kommt eine Gegenvorstellung deshalb grundsätzlich nur gegen solche formell rechtskräftigen Entscheidungen in Betracht, die nicht in materielle Rechtskraft erwachsen oder diese zwar herbeiführen, aber nach den Vorschriften der maßgeblichen Verfahrensordnung noch nicht unabänderbar sind (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Juli 2015 - XII ZB 525/14 - FamRZ 2015, 1698 Rn. 12; vgl. auch BGHZ 220, 90 = ZIP 2018, 2229 Rn. 13 und BGH Beschluss vom 19. Juli 2018 - V ZB 6/18 - FamRZ 2018, 1932 Rn. 9).
  • BGH, 18.10.2018 - IX ZB 31/18

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über die Vergütung des Insolvenzverwalters:

    Deshalb kommt sie nur dann in Betracht, wenn das Gericht zu einer Änderung seiner Entscheidung befugt ist und diese auch von Amts wegen vornehmen durfte (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2018 - V ZB 6/18, WM 2018, 1900 Rn. 9 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 15. Juli 2015 - XII ZB 525/14, FamRZ 2015, 1698 Rn. 12).
  • BGH, 07.10.2020 - BLw 1/19

    Befugnis des Landwirtschaftsgerichts jedenfalls nach Ablauf der Beschwerdefrist

    Deshalb kommt sie nur dann in Betracht, wenn das Gericht zu einer Änderung seiner Entscheidung befugt ist und diese auch von Amts wegen vornehmen durfte (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2018 - V ZB 6/18, WM 2018, 1900 Rn. 9 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 15. Juli 2015 - XII ZB 525/14, FamRZ 2015, 1698 Rn. 12; BVerfG, NJW 2009, 829 Rn. 36).
  • BGH, 04.07.2018 - XII ZB 240/17

    Erlass einer nicht verkündeten Beschwerdeentscheidung mit der Übergabe des von

    Bleibt schriftsätzliches Vorbringen, das vor Erlass der Entscheidung i.S.v. § 38 Abs. 3 Satz 3 FamFG eingegangen ist, unberücksichtigt, wird der Beschwerdeführer in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) auch dann verletzt, wenn dem Beschwerdegericht der Schriftsatz nicht mehr rechtzeitig vorgelegt worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Juli 2015 - XII ZB 525/14 - FamRZ 2015, 1698 Rn. 8 mwN).
  • OLG München, 24.02.2016 - 34 Wx 394/15

    Unzulässige Anhörungsrüge - Nicht erfüllte Begründungsanforderung

    a) Ob das Schreiben vom 17.12.2015 zeitlich vor dem Erlass der Beschwerdeentscheidung, das heißt vor dem Zeitpunkt der Übergabe des unterschriebenen Beschlusses an die Geschäftsstelle am 21.12.2015 (§ 69 Abs. 3 i. V. m. § 38 Abs. 3 Satz 3FamFG), bei Gericht eingegangen war und daher bei der Entscheidung hätte berücksichtigt werden müssen (vgl. BGH FGPrax 2015, 286/287), kann dahinstehen und bedarf daher keiner Aufklärung.
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Rechtsprechung
   BGH, 08.07.2015 - XII ZA 34/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,19168
BGH, 08.07.2015 - XII ZA 34/15 (https://dejure.org/2015,19168)
BGH, Entscheidung vom 08.07.2015 - XII ZA 34/15 (https://dejure.org/2015,19168)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 2015 - XII ZA 34/15 (https://dejure.org/2015,19168)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 6 Abs. 1 FamFG, § 45 Abs. 1 ZPO, § 42 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit eines offensichtlich rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs eines Richters

  • rewis.io

    Richterablehnung im Betreuungsverfahren: Ablehnung eines gesamten Spruchkörpers; Glaubhaftmachung des Befangenheitsgrundes

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    FamFG § 6 Abs. 1; ZPO § 45 Abs. 1
    Unzulässigkeit eines offensichtlich rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs eines Richters

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Nur der einzelne Richter kann abgelehnt werden!

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 1698
  • FamRZ 2015, 698
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.01.2015 - V ZB 184/14

    Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs der Richter wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BGH, 08.07.2015 - XII ZA 34/15
    In diesen Fällen entscheidet - abweichend vom Wortlaut des § 6 Abs. 1 FamFG iVm § 45 Abs. 1 ZPO - das Gericht unter Mitwirkung der abgelehnten Richter (BGH Beschluss vom 8. Januar 2015 - V ZB 184/14 - juris Rn. 2 mwN).

    Eindeutig unzulässig ist die Ablehnung eines gesamten Spruchkörpers eines Gerichts, weil nach § 6 Abs. 1 FamFG iVm § 42 ZPO nur der einzelne Richter, nicht aber das Gericht als solches oder eine Gerichtsabteilung abgelehnt werden kann (BGH Beschluss vom 8. Januar 2015 - V ZB 184/14 - juris Rn. 3 mwN).

    Dies genügt nicht zur Glaubhaftmachung eines Befangenheitsgrundes (vgl. BGH Beschluss vom 8. Januar 2015 - V ZB 184/14 - juris Rn. 4 mwN).

  • BGH, 18.10.2018 - IX ZB 31/18

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über die Vergütung des Insolvenzverwalters:

    Deshalb kommt sie nur dann in Betracht, wenn das Gericht zu einer Änderung seiner Entscheidung befugt ist und diese auch von Amts wegen vornehmen durfte (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2018 - V ZB 6/18, WM 2018, 1900 Rn. 9 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 15. Juli 2015 - XII ZB 525/14, FamRZ 2015, 1698 Rn. 12).
  • BGH, 01.06.2017 - I ZB 4/16

    Beteiligung der abgelehnten Richter in Fällen eindeutig unzulässiger

    Davon abweichend entscheidet bei eindeutig unzulässigen oder rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchen das Gericht unter Mitwirkung der abgelehnten Richter (BGH, Beschluss vom 8. Januar 2015 - V ZB 184/14, juris Rn. 2 mwN; Beschluss vom 8. Juli 2015 - XII ZA 34/15, FamRZ 2015, 1698 Rn. 2).

    Dies genügt nicht zur Glaubhaftmachung eines Befangenheitsgrundes (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2015 - V ZB 184/14, juris Rn. 4 mwN; BGH, FamRZ 2015, 1698 Rn. 4).

  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZN 1087/15

    Selbstentscheidung über Befangenheitsgesuch

    Auf die Frage, ob das gegen die gesamte Kammer eingereichte Ablehnungsgesuch unzulässig war (zur grundsätzlichen Unzulässigkeit der Ablehnung des gesamten Spruchkörpers vgl. nur BAG 7. Februar 2012 - 8 AZA 20/11 - Rn. 6, BAGE 140, 336; BGH 8. Juli 2015 - XII ZA 34/15 - Rn. 3; zur ausnahmsweisen Zulässigkeit, den gesamten Spruchkörper abzulehnen, wenn sich der angeführte Befangenheitsgrund notwendig gegen alle Richter richtet, etwa wenn die Befangenheit aus konkreten, in einer Kollegialentscheidung enthaltenen Anhaltspunkten hergeleitet wird, vgl. BVerwG 8. März 2006 - 3 B 182.05 - Rn. 4) , ist die Kammer nicht eingegangen und hat die Verwerfung darauf nicht gestützt.
  • BGH, 13.04.2021 - RiZ 2/16

    Unbegründeter Ablehnungsgesuch gegen einen Richter wegen der Besorgnis der

    Sie enthalten lediglich Ausführungen, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind (vgl. BVerfG NJW 2018, 3438 Rn. 1 mwN und Beschluss vom 6. Oktober 2020 - 2 BvC 32/19 - juris Rn. 8; vgl. auch BGH Beschluss vom 8. Juli 2015 - XII ZA 34/15 - FamRZ 2015, 1698 Rn. 2 mwN).
  • BGH, 24.01.2024 - XII ZA 21/23

    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs

    Es enthält lediglich Ausführungen, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind (vgl. BVerfG NJW 2018, 3438 mwN und Beschluss vom 6. Oktober 2020 - 2 BvC 32/19 - juris Rn. 8; vgl. auch Senatsbeschluss vom 8. Juli 2015 - XII ZA 34/15 - FamRZ 2015, 1698 Rn. 2 mwN).
  • BGH, 01.08.2018 - XII ZA 21/18

    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs des Kindesvaters gegen die Richter wegen der

    In diesen Fällen entscheidet - abweichend vom Wortlaut des § 6 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 45 Abs. 1 ZPO - das Gericht unter Mitwirkung der abgelehnten Richter (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschluss vom 8. Juli 2015 - XII ZA 34/15 - FamRZ 2015, 1698 Rn. 2 mwN; BVerfG Beschlüsse vom 16. November 2017 - 1 BvR 672/17 - juris Rn. 1 ff. und vom 24. Juli 2017 - 1 BvR 986/17 - juris Rn. 1).
  • BGH, 04.07.2018 - XII ZB 240/17

    Erlass einer nicht verkündeten Beschwerdeentscheidung mit der Übergabe des von

    Bleibt schriftsätzliches Vorbringen, das vor Erlass der Entscheidung i.S.v. § 38 Abs. 3 Satz 3 FamFG eingegangen ist, unberücksichtigt, wird der Beschwerdeführer in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) auch dann verletzt, wenn dem Beschwerdegericht der Schriftsatz nicht mehr rechtzeitig vorgelegt worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Juli 2015 - XII ZB 525/14 - FamRZ 2015, 1698 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 11.01.2023 - XII ZA 32/22

    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs

    Über ein eindeutig unzulässiges oder rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch entscheidet das Gericht in der regulären Besetzung und nicht ohne die abgelehnten Mitglieder (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Juli 2015 - XII ZA 34/15 - FamRZ 2015, 1698 Rn. 2 mwN).
  • BGH, 15.02.2023 - XII ZA 1/23

    Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs gegen die Richter

    Über ein - wie im vorliegenden Fall - eindeutig unzulässiges oder rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch kann der Senat in der regulären Besetzung und unter Mitwirkung auch der abgelehnten Mitglieder entscheiden (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Juli 2015 - XII ZA 34/15 - FamRZ 2015, 1698 Rn. 2 mwN).
  • BGH, 13.10.2020 - X ZB 5/20

    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs gegen die an dem Beschluss über die Versagung

    An solchen Anhaltspunkten fehlt es, wenn der Antragsteller sein Gesuch lediglich auf nach seiner Ansicht vorhandene Verfahrensverstöße und offensichtlich fehlerhafte Entscheidungen stützt (vgl. nur BGH, Beschluss vom 8. Juli 2015 - XII ZA 34/15, FamRZ 2015, 1698 Rn. 3 f.).
  • BGH, 06.03.2019 - I ZB 13/19

    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs mit der Sachentscheidung und unter Mitwirkung

  • OLG Hamm, 05.02.2021 - 33 U 48/19

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Offensichtlich

  • LG Bonn, 29.05.2018 - 3 O 332/15
  • BGH, 17.03.2021 - XII ZB 547/20

    Unzulässigkeit der Anhörungsrüge

  • OLG Hamm, 29.12.2015 - 32 W 25/15

    Befangenheit; Voreingenommenheit; höchstpersönlich; andere Richter

  • BGH, 10.11.2020 - X ZB 6/20

    Benennung von konkreten auf eine Befangenheit der einzelnen Richter hinweisenden

  • BPatG, 24.04.2018 - 7 W (pat) 7/17
  • BPatG, 23.04.2018 - 7 W (pat) 7/17
  • BPatG, 20.04.2018 - 7 W (pat) 8/17
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