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   BGH, 19.08.2015 - XII ZB 610/14   

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BGH, 19.08.2015 - XII ZB 610/14 (https://dejure.org/2015,27918)
BGH, Entscheidung vom 19.08.2015 - XII ZB 610/14 (https://dejure.org/2015,27918)
BGH, Entscheidung vom 19. August 2015 - XII ZB 610/14 (https://dejure.org/2015,27918)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 104 Nr 2 BGB, § 1896 Abs 2 S 2 BGB, § 26 FamFG, § 280 FamFG
    Betreuerbestellung bei Zweifeln an einem wirksamen Widerruf einer Vorsorgevollmacht

  • IWW

    § 1896 Abs. 2 BGB, § ... 280 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 358 ZPO, § 280 Abs. 2 Satz 1 FamFG, § 37 Abs. 2 FamFG, § 275 FamFG, § 288 Abs. 1 FamFG, § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 1 und 2 FamFG, § 280 FamFG, § 104 Nr. 2 BGB, § 26 FamFG, § 280 Abs. 1 FamFG, § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1896 Abs. 2 S. 2 ; FamFG §§ 26, 280
    Betreuerbestellung nach Vollmachtswiderruf

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zweifel an der Wirksamkeit des Widerrufs einer Vorsorgevollmacht bzgl. eingeschränkter Akzeptanz der Vollmacht im Rechtsverkehr; Besorgung der Angelegenheiten des Betroffenen durch den Bevollmächtigten; Bestellung eines Berufsbetreuers für einen Betroffenen

  • rewis.io

    Betreuerbestellung bei Zweifeln an einem wirksamen Widerruf einer Vorsorgevollmacht

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zweifel an der Wirksamkeit des Widerrufs einer Vorsorgevollmacht bzgl. eingeschränkter Akzeptanz der Vollmacht im Rechtsverkehr; Besorgung der Angelegenheiten des Betroffenen durch den Bevollmächtigten; Bestellung eines Berufsbetreuers für einen Betroffenen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zweifel am Widerruf einer Vorsorgevollmacht - und die Einrichtung einer Betreuung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sachverständigengutachten im Betreuungsverfahren

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betreuung bei widerrufener Vorsorgevollmacht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bei Zweifeln am Widerruf einer Vorsorgevollmacht Bestellung eines Betreuers erforderlich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei Zweifeln am Widerruf einer Vorsorgevollmacht Bestellung eines Betreuers erforderlich

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn eine Vorsorgevollmacht von dem Betroffenen widerrufen wird

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 159
  • MDR 2015, 1240
  • DNotZ 2016, 193
  • FamRZ 2015, 2047
  • Rpfleger 2016, 100
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 383/10

    Unterbringung des Betreuten: Behandelnder Arzt als Sachverständiger im

    Auszug aus BGH, 19.08.2015 - XII ZB 610/14
    a) Unbedenklich ist allerdings, dass das Amtsgericht den Sachverständigen bestellt hat, obgleich dieser die Betroffene zuvor behandelt hat und dass die Betroffene den Sachverständigen als ihren behandelnden Arzt nicht von seiner Verschwiegenheitspflicht entbunden hat (vgl. Senatsbeschluss vom 15. September 2010 - XII ZB 383/10 - FamRZ 2010, 1726 Rn. 9, 11).

    (1) Danach bedarf es zwar nicht zwingend eines förmlichen Beweisbeschlusses (vgl. § 358 ZPO), jedoch ist die Ernennung des Sachverständigen dem Betroffenen wenn nicht förmlich zuzustellen, so doch zumindest formlos mitzuteilen (vgl. Senatsbeschluss vom 15. September 2010 - XII ZB 383/10 - FamRZ 2010, 1726 Rn. 19 für das Unterbringungsverfahren).

    Andernfalls kann der Betroffene sein Recht, an der Beweisaufnahme teilzunehmen, nicht sinnvoll ausüben (vgl. Senatsbeschluss vom 15. September 2010 - XII ZB 383/10 - FamRZ 2010, 1726 Rn. 20 mwN).

    Auch sonst lassen sich keine Anhaltspunkte dafür finden, dass die von dem Sachverständigen durchgeführten Erhebungen einer späteren Begutachtung dienen sollten und dies der Betroffenen bekannt war (vgl. Senatsbeschluss vom 15. September 2010 - XII ZB 383/10 - FamRZ 2010, 1726 Rn. 23).

  • OLG Schleswig, 25.01.2006 - 2 W 6/06

    Betreuung trotz Vollmacht bei zweifeln an deren Wirksamkeit

    Auszug aus BGH, 19.08.2015 - XII ZB 610/14
    Das gilt auch dann, wenn die Wirksamkeit der Vollmachtserteilung nach den getroffenen Feststellungen - wie hier - außer Frage steht, es aber zweifelhaft ist, ob sie wirksam widerrufen worden ist (OLG Schleswig BtPrax 2006, 191; Jürgens Betreuungsrecht 5. Aufl. § 1896 BGB Rn. 19).

    Denn die Akzeptanz der Vollmacht im Rechtsverkehr wird durch ihren Widerruf auch dann eingeschränkt, wenn Zweifel an der Wirksamkeit des Widerrufs verbleiben (vgl. OLG Schleswig BtPrax 2006, 191).

    Dabei steht es jedoch - anders als im Fall des § 280 FamFG - im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, ob es im Wege des Frei- oder Strengbeweises vorgeht (vgl. OLG Schleswig BtPrax 2006, 191 mwN).

  • BGH, 18.03.2015 - XII ZB 370/14

    Betreuungsverfahren: Entbehrlichkeit der Einholung eines

    Auszug aus BGH, 19.08.2015 - XII ZB 610/14
    Dies setzt hinreichende Anhaltspunkte voraus, dass Betreuungsbedarf besteht oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts in Betracht kommt (Senatsbeschluss vom 18. März 2015 - XII ZB 370/14 - FamRZ 2015, 844 Rn. 13 mwN).

    Das Gericht hat danach von Amts wegen die zur Feststellung der Tatsachen erforderlichen Ermittlungen durchzuführen und die geeignet erscheinenden Beweise zu erheben (Senatsbeschluss vom 18. März 2015 - XII ZB 370/14 - FamRZ 2015, 844 Rn. 15 mwN).

  • BGH, 14.08.2013 - XII ZB 206/13

    Betreuungsverfahren: Betreuerbestellung trotz wirksam erteilter Vorsorgevollmacht

    Auszug aus BGH, 19.08.2015 - XII ZB 610/14
    Die Entscheidungen halten sich insoweit im Rahmen der Senatsrechtsprechung zu § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB (Senatsbeschluss vom 14. August 2013 - XII ZB 206/13 - NJW-RR 2013, 1473 Rn. 8).
  • BGH, 15.12.2010 - XII ZB 165/10

    Auswahl eines Berufsbetreuers statt des vorgeschlagenen Angehörigen: Umfang der

    Auszug aus BGH, 19.08.2015 - XII ZB 610/14
    Eine wirksam erteilte Vorsorgevollmacht kann der Bestellung eines Betreuers aber nur dann entgegenstehen, wenn u.a. gegen die Wirksamkeit der Vollmachtserteilung keine Bedenken bestehen (Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2010 - XII ZB 165/10 - FamRZ 2011, 285 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 17.10.2012 - XII ZB 181/12

    Betreuungsverfahren: Anhörung oder Begutachtung des Betroffenen gegen seinen

    Auszug aus BGH, 19.08.2015 - XII ZB 610/14
    In diesem Fall muss das Beschwerdegericht den betreffenden Teil des Verfahrens nachholen (Senatsbeschluss vom 17. Oktober 2012 - XII ZB 181/12 - FamRZ 2013, 31 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 07.08.2013 - XII ZB 691/12

    Unterbringung des Betreuten: Bestellung zum Sachverständigen vor der Untersuchung

    Auszug aus BGH, 19.08.2015 - XII ZB 610/14
    Davon kann nur unter den Voraussetzungen des § 288 Abs. 1 FamFG abgesehen werden (vgl. Senatsbeschluss vom 7. August 2013 - XII ZB 691/12 - FamRZ 2013, 1725 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 03.02.2016 - XII ZB 425/14

    Erforderlichkeit einer Betreuung trotz erteilter Vorsorgevollmacht: Feststellung

    Insoweit bedarf es nicht zwingend einer förmlichen Beweisaufnahme durch Einholung eines Sachverständigengutachtens nach § 280 Abs. 1 FamFG (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 19. August 2015, XII ZB 610/14, FamRZ 2015, 2047).

    Zweifel an einer wirksamen Bevollmächtigung, die auch nach den vom Gericht anzustellenden Ermittlungen verbleiben, führen nur dann zur Erforderlichkeit der Betreuung, wenn die Akzeptanz der Vollmacht im Rechtsverkehr eingeschränkt ist, entweder weil Dritte die Vollmacht unter Berufung auf diese Bedenken zurückgewiesen haben oder weil entsprechendes konkret zu besorgen ist (Abgrenzung zu Senatsbeschlüssen vom 15. Dezember 2010, XII ZB 165/10, FamRZ 2011, 285 und vom 19. August 2015, XII ZB 610/14, FamRZ 2015, 2047).

    Soweit die frühere Senatsrechtsprechung dem widerspricht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. Dezember 2010 - XII ZB 165/10 - FamRZ 2011, 285 Rn. 11 und vom 19. August 2015 - XII ZB 610/14 - FamRZ 2015, 2047 Rn. 27 mwN), hält der Senat daran nicht fest.

    Dabei steht es jedoch - anders als im Fall des § 280 FamFG - im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, ob es im Wege des Frei- oder Strengbeweises vorgeht (§ 30 Abs. 1 FamFG - vgl. Senatsbeschluss vom 19. August 2015 - XII ZB 610/14 - FamRZ 2015, 2047 Rn. 31 f.).

  • BGH, 02.09.2015 - XII ZB 226/15

    Genehmigungsverfahren für eine ärztliche Zwangsbehandlung des Betreuten:

    Jedoch ist die Ernennung des Sachverständigen dem Betroffenen wenn nicht förmlich zuzustellen, so doch zumindest vor Beginn der Begutachtung formlos mitzuteilen, damit dieser gegebenenfalls von seinem Ablehnungsrecht nach § 30 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 406 ZPO Gebrauch machen kann (Senatsbeschlüsse vom 19. August 2015 - XII ZB 610/14 - zur Veröffentlichung bestimmt und vom 15. September 2010 - XII ZB 383/10 - FamRZ 2010, 1726 Rn. 19).
  • LG Würzburg, 23.08.2019 - 52 S 507/19

    Aufhebung des Vorbescheids einer Verwaltungsgemeinschaft wegen gravierender

    Das Begriffspaar "Strengbeweis - Freibeweis" wiederum ist im normalen und dem Beibringungsgrundsatz unterliegenden Zivilprozess eher ungebräuchlich, allenfalls im eher amtsermittlungsmäßig geprägten Verfahren des FamFG (§ 26 FamFG, vgl. BGH, Beschl. v. 19.08.2015 - XII ZB 610/14 -, juris, Rn. 32, m.w.N.) und sodann natürlich im Strafprozess zu finden, wo es um die Frage der Statthaftigkeit von Erkenntnismitteln im Zusammenhang mit der Klärung von Tat- und Schuldfragen einerseits und Verfahrensfragen andererseits geht.
  • BGH, 06.10.2021 - XII ZB 205/20

    Rechtsbeschwerde wegen der nicht erfolgten persönlichen Anhörung des Betroffenen

    Auch sind keine Feststellungen dazu getroffen, dass die Vollmacht infolge von Zweifeln an ihrem Fortbestand im Rechtsverkehr eine eingeschränkte Akzeptanz erfährt (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 19. August 2015 - XII ZB 610/14 - FamRZ 2015, 2047 Rn. 26 ff.).
  • LG Itzehoe, 03.04.2017 - 4 T 76/17
    Insoweit bedarf es aber nicht zwingend einer förmlichen Beweisaufnahme; es genügt die Einholung einer fachärztlichen Stellungnahme und gemäß § 30 FamFG deren Würdigung im Wege des Freibeweises (BGH FamRZ 2015, 2047 Palandt/Götz, BGB, 75 Auflage, § 1896 Rn 12), wobei eine rückschauende Diagnose, d.h. ein späterer Rückschluss von einer graduell fortschreitenden demenziellen Erkrankung des Betroffenen auf die Geschäftsunfähigkeit zum Zeitpunkt der Bevollmächtigung strengen Anforderungen unterliegt (OLG München FamRZ 2010, 756).
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