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Rechtsprechung
   OLG Celle, 29.08.2014 - 10 WF 190/14   

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https://dejure.org/2014,24539
OLG Celle, 29.08.2014 - 10 WF 190/14 (https://dejure.org/2014,24539)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.08.2014 - 10 WF 190/14 (https://dejure.org/2014,24539)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. August 2014 - 10 WF 190/14 (https://dejure.org/2014,24539)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    FamFG § 10 Abs. 2 S. 2 Nr. 2; FamFG § 10 Abs. 3 S. 1; FamFG § 12 S. 4
    Zulassung eines bei einem Rechtsanwalt angestellten Rechtsassessors als Prozessvertreter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung eines bei einem Rechtsanwalt angestellten Rechtsassessors als Prozessvertreter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung des bei einem Rechtsanwalt angestellten Rechtsassessors als (Termins-) Vertreter gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 FamFG

  • rechtsportal.de

    Zulassung eines bei einem Rechtsanwalt angestellten Rechtsassessors als Prozessvertreter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der angestellte Rechtsassessor als Terminsvertreter in Familiensachen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 1263
  • FamRZ 2015, 270
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 28.08.2014 - 10 WF 144/14

    Anwaltsgebühren bei Auftreten eines Rechtsassessors für einen Rechtsanwalt in

    Auszug aus OLG Celle, 29.08.2014 - 10 WF 190/14
    Insofern steht dem Ausschluß der Rechtsassessorin Qu. auch nicht etwa entgegen, daß nach der Rechtsprechung unterschiedlicher Senate des OLG Celle deren Auftreten mit der konkludenten Erklärung verbunden ist, unentgeltlich aufzutreten und keine Vergütung in Anspruch zu nehmen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 28. August 2014 - 10 WF 144/14 - zur Veröffentlichung bestimmt - und vom 5. Juli 2013 - 10 WF 224/13; Beschluß des 18. Zivilsenates vom 14. Januar 2014 - 18 WF 171/13).
  • OLG Celle, 08.12.2014 - 10 UF 302/14

    Rechtsanwalt; Rechtsassessor; Bevollmächtigter; Beistand; Zurückweisung;

    Wird eine nicht zu einem familiengerichtlichen Termin als Vertreterin zulassungsfähige Rechtsassessorin (vgl. Senatsbeschluss vom 29. August 2014 - 10 WF 190/14 - MDR 2014, 1263 f. NdsRpflg 2014, 333 f. = juris = BeckRS 2014, 17383) vom Gericht durch unanfechtbaren Beschluss zurückgewiesen, bedarf es auch auf entsprechenden Antrag des betroffenen Beteiligten keiner "Vertagung" des Termins.

    Nachdem die Amtsrichterin auch unter Hinweis auf die ausdrückliche diesbezügliche Rechtsprechung des Senates (vgl. zuletzt Beschluss vom 29. August 2014 - 10 WF 190/14 - MDR 2014, 1263 f. = NdsRpflg 2014, 333 f. = juris = BeckRS 2014, 17383: " Ein Rechtsassessor ... kann ... nicht ... als Vertreter zugelassen werden ") die Rechtsassessorin Q. durch Beschluss zurückgewiesen hatte, wurde die Sitzung auf Antrag der Kindesmutter kurzfristig unterbrochen.

    Die vom Amtsgericht ausgesprochene Zurückweisung der Rechtsassessorin Q. als "Terminsbevollmächtigte" aufgrund einer "Untervollmacht" im Anhörungstermin am 27. August 2014 ist nicht nur zu Recht erfolgt sondern war sogar - wie der Senat gerade für die nämliche Personenkonstellation bereits ausdrücklich ausgesprochen hat - zwingend geboten (vgl. Senatsbeschluss vom 29. August 2014 - 10 WF 190/14 - a. a. O.).

  • OLG Frankfurt, 28.03.2023 - 6 WF 43/23

    Vertretungsbefugnis nach § 10 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FamFG

    Es kommt insbesondere nicht darauf an, ob gerade für die betroffene Verfahrensvertretung ein Entgelt vereinbart ist (vgl. BT-Drs. 16/6308, S. 181; OLG Celle, Beschluss vom 29. August 2014 - 10 WF 190/14 -, Rn. 4, juris).
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Rechtsprechung
   LG Bonn, 01.07.2014 - 8 S 316/13   

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https://dejure.org/2014,33532
LG Bonn, 01.07.2014 - 8 S 316/13 (https://dejure.org/2014,33532)
LG Bonn, Entscheidung vom 01.07.2014 - 8 S 316/13 (https://dejure.org/2014,33532)
LG Bonn, Entscheidung vom 01. Juli 2014 - 8 S 316/13 (https://dejure.org/2014,33532)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1476
  • FamRZ 2015, 270
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.03.2000 - VIII ZR 31/99

    Pflicht zur erneuten Erhebung der Beweise im Berufungsverfahren

    Auszug aus LG Bonn, 01.07.2014 - 8 S 316/13
    Das Interesse an einer schnellen Erledigung überwiegt im konkreten Fall nicht gegenüber dem Verlust einer Tatsacheninstanz (vgl. BGH NJW 2000, 2024).
  • OLG München, 18.09.2002 - 27 U 1011/01

    Zulässigkeit des durch den Verwalter mit Ermächtigung der

    Auszug aus LG Bonn, 01.07.2014 - 8 S 316/13
    Das aufhebende und zurückverweisende Urteil ist gemäß § 708 Nr. 10 ZPO für vorläufig vollstreckbar zu erklären, da aus ihm die Vollstreckung insoweit betrieben werden kann, als erst die Vorlage eines für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteils das Vollstreckungsorgan nach §§ 775 Nr. 1, 776 ZPO nötigt, eine eingeleitete Vollstreckung aus dem aufgehobenen Urteil einzustellen und getroffene Maßnahmen aufzuheben (so auch OLG München NZM 2002, 1032; Münchener Kommentar- Rimmelspacher , a.a.O., Zöller- Heßler , ZPO, 28. Aufl. 2010, § 538 Rn. 59).
  • BGH, 07.12.2006 - IX ZB 257/05

    Wiederaufnahme eines Insolvenzeröffnungsverfahrens

    Auszug aus LG Bonn, 01.07.2014 - 8 S 316/13
    Prozessfähigkeit bedeutet die Fähigkeit, einen Prozess in eigener Person oder durch einen selbst bestellten Prozessbevollmächtigten zu führen, das heißt Prozesshandlungen wirksam vorzunehmen und entgegenzunehmen (vgl. BGH WM 2007, 229 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.2008 - 2 A 10495/08

    Gegen kirchliche Maßnahmen kann Verwaltungsgericht angerufen werden

    Auszug aus LG Bonn, 01.07.2014 - 8 S 316/13
    Eine Begutachtung zur Klärung der Prozessfähigkeit darf das Gericht erst nach persönlicher Anhörung der betroffenen Partei (Art. 103 Abs. 1 GG) anordnen (BGH NJW 2009, 1223).
  • BGH, 04.06.1992 - IX ZB 10/92

    Freibeweisverfahren bei Berufungseinlegung

    Auszug aus LG Bonn, 01.07.2014 - 8 S 316/13
    Die Prozessfähigkeit der Parteien ist als Prozessvoraussetzung vom Gericht in jeder Verfahrenslage von Amts wegen im Freibeweisverfahren (vgl. allgemein zu den Prozessvoraussetzungen: BGH NJW 1992, 627; 1951, 441; 1987, 2875; MDR 1992, 1181) zu prüfen (§ 56 Abs. 1 ZPO).
  • OLG München, 07.11.2006 - 34 Wx 79/06

    Feststellung der Verfahrensunfähigkeit bei mangelnder Mitwirkung des Betroffenen

    Auszug aus LG Bonn, 01.07.2014 - 8 S 316/13
    Da Störungen der Geistestätigkeit jedoch nach der Lebenserfahrung als Ausnahmeerscheinung anzusehen sind, trifft die sich auf Prozessunfähigkeit infolge Geschäftsunfähigkeit nach § 104 Nr. 2 BGB berufende Partei eine sekundäre Darlegungslast: Sie muss erforderlichenfalls Umstände dartun, die die tatsächliche Vermutung der Prozessfähigkeit erschüttern (BGH NJW 1983, 997; Münchener Kommentar- Lindacher , a.a.O.), andernfalls ist auf Grundlage der allgemeinen Lebenserfahrung von der Prozessfähigkeit der betreffenden Partei auszugehen (OLGR München 2007, 77).
  • BGH, 16.05.1991 - IX ZB 81/90

    Neues tatsächliches Vorbringen zur Rechtswirksamkeit einer Vollmacht -

    Auszug aus LG Bonn, 01.07.2014 - 8 S 316/13
    Die Prozessfähigkeit der Parteien ist als Prozessvoraussetzung vom Gericht in jeder Verfahrenslage von Amts wegen im Freibeweisverfahren (vgl. allgemein zu den Prozessvoraussetzungen: BGH NJW 1992, 627; 1951, 441; 1987, 2875; MDR 1992, 1181) zu prüfen (§ 56 Abs. 1 ZPO).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 18.03.2014 - 10 WF 9/14   

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https://dejure.org/2014,30744
OLG Brandenburg, 18.03.2014 - 10 WF 9/14 (https://dejure.org/2014,30744)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.03.2014 - 10 WF 9/14 (https://dejure.org/2014,30744)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. März 2014 - 10 WF 9/14 (https://dejure.org/2014,30744)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verhängung von Ordnungsgeld bei fehlender Auswirkung des Nichterscheinens ermessensfehlerhaft

  • RA Kotz

    Verhängung von Ordnungsgeld bei Nichterscheinen einer Partei - Voraussetzungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 1172
  • FamRZ 2015, 270
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.06.2011 - I ZB 77/10

    Ausbleiben der Partei im Verhandlungstermin trotz Anordnung des persönlichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.03.2014 - 10 WF 9/14
    Die Sanktion erfolgt nicht primär wegen einer Missachtung des Gerichts, sondern dient vorwiegend der Verfahrensförderung (vgl. BGH, NJW-RR 2011, 1363; Musielak/Stadler, ZPO, 9. Aufl., § 141, Rn. 13; Thomas/ Putzo/Reichold, ZPO, 34. Aufl., § 141, Rz. 5).
  • OLG Brandenburg, 09.01.2018 - 10 UF 104/16

    Kindesunterhalt: Abzugsfähigkeit berufsbedingter Aufwendungen des

    Denn trotz seines Ausbleibens ist eine Sachentscheidung möglich (vgl. auch Senat, Beschluss vom 18.03.2014 - 10 WF 9/14, BeckRS 2014, 14892).
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