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   BGH, 03.12.2014 - XII ZB 181/13   

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BGH, 03.12.2014 - XII ZB 181/13 (https://dejure.org/2014,37967)
BGH, Entscheidung vom 03.12.2014 - XII ZB 181/13 (https://dejure.org/2014,37967)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 2014 - XII ZB 181/13 (https://dejure.org/2014,37967)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 196 BGB, § 197 Abs 1 Nr 2 BGB vom 09.12.2004, § 313 Abs 1 BGB, § 516 BGB, Art 229 § 23 Abs 2 S 1 BGBEG
    Störung der Geschäftsgrundlage bei Schwiegerelternschenkung einer Grundstückshälfte an das Schwiegerkind: Anspruch auf Vertragsanpassung nach Scheitern der Ehe; Voraussetzungen eines Anspruchs auf dingliche Rückgewähr; Verjährung des Anspruchs auf Vertragsanpassung

  • IWW

    § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB, Art. ... 229 § 23 Abs. 2 Satz 1 EGBGB, § 516 BGB, § 196 BGB, § 313 Abs. 1 BGB, § 195 BGB, § 313 BGB, § 516 Abs. 1 BGB, § 313 Abs. 3 BGB, § 399 Alt. 1 BGB, § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG, § 207 Abs. 1 BGB, § 873 BGB, § 528 BGB, § 200 Satz 1 BGB, §§ 196, 197 BGB, § 242 BGB, § 74 Abs. 5 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 1 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 2 FamFG

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 313, 516, 196, 197 a. F.
    Störung der Geschäftsgrundlage bei Schwiegerelternzuwendung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertragsanpassung bei Scheitern der Ehe von Kind und Schwiegerkind im Falle einer Schwiegerelternschenkung; Voraussetzungen des Anspruchs der Schwiegereltern auf dingliche Rückgewähr des dem Schwiegerkind geschenkten Grundeigentums bei Störung der Geschäftsgrundlage; ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückgängigmachung einer Schwiegerelternschenkung; Ansprüche auf Vertragsanpassung; Störung der Geschäftsgrundlage; dingliche Rückgewähr des geschenkten Grundstücks; Verjährung

  • RA Kotz

    Verjährung bei Rückforderung von Schenkungen der Schwiegereltern

  • rewis.io

    Störung der Geschäftsgrundlage bei Schwiegerelternschenkung einer Grundstückshälfte an das Schwiegerkind: Anspruch auf Vertragsanpassung nach Scheitern der Ehe; Voraussetzungen eines Anspruchs auf dingliche Rückgewähr; Verjährung des Anspruchs auf Vertragsanpassung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 313; BGB § 516; BGB § 196; BGB § 197 aF

  • rechtsportal.de

    BGB § 313 ; BGB § 516 ; BGB § 196 ; BGB § 197 aF

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (33)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Verjährung der Rückforderung von Schwiegerelternschenkungen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zur Verjährung bei der Rückforderung von Schenkungen der Schwiegereltern

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schwiegerelternschenkungen - und die Verjährung ihrer Rückforderung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schwiegerelternschenkung, Ehescheidung - und die Verjährung des Rückforderungsanspruchs

  • lto.de (Kurzinformation)

    Schwiegerelternschenkungen - Großzügige Frist bei Grundstücken

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verjährung der Rückforderung von Schwiegerelternschenkungen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Verjährung der Rückforderung von Schwiegerelternschenkungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verjährung der Rückforderung von Schwiegerelternschenkungen

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Nachträgliche Anpassung, Störung der Geschäftsgrundlage, Verjährung, Vertragsanpassung, Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rückforderung von Schwiegerelternschenkungen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verjährung bei Rückforderung von Schwiegerelternschenkungen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rückforderung von Schwiegerelternschenkungen

  • hausundgrund-rheinland.de (Zusammenfassung)

    Zur Verjährung der Rückforderung eines Grundstücks als Schwiegerelternschenkung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn von Schwiegereltern Schenkungen nach Scheitern der Ehe des eigenen Kindes zurückgefordert werden

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Trennung: Verjährungsfrist für Grundstücksschenkung

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Geschenkte Haushälfte ist bei Trennung an Schwiegereltern zurückzugeben

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn nach einer Schwiegerelternschenkung die Ehe von Kind und Schwiegerkind scheitert

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Geschenkrückgabe an Schwiegereltern nach Scheidung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Verjährung des Rückgewähranspruchs bei Grundstücksschenkung von Schwiegereltern

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schwiegerkind muss geschenktes Haus ggf. zurückgewähren nach der Scheidung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verjährung der Rückforderung einer Schwiegerelternschenkung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schwiegereltern: Rückgewähr von Grundeigentum

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Verjährung des Rückforderungsanspruches (gegen Schwiegerkind)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verjährung der Rückforderung von Schenkungen durch Schwiegereltern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rückforderung der Immobilie vom Schwiegerkind bei gescheiterter Ehe

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rückforderung von Geschenken der Schwiegereltern - Verjährung erst nach 10 Jahren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schenkung der Schwiegereltern von Grundstücken nach Ehescheidung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verjährung der Rückforderung von Schwiegerelternschenkungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verjährung der Rückforderung von Schwiegerelternschenkungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schwiegerelternschenkungen betreffend Grundstücke

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Schwiegerkind muss geschenktes Grundeigentum nach Scheidung ggf. herausgeben!

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Lange Verjährung von Schwiegereltern-Schenkungen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Rückforderung von Schwiegerelternschenkung nach gescheiterter Ehe

Besprechungen u.ä. (3)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Schenkung der Schwiegereltern an ein Schwiegerkind

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Rückforderung von Schwiegerelternschenkungen

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verjährung der Rückforderung von Schwiegerelternschenkungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 1014
  • MDR 2015, 13
  • MDR 2015, 219
  • DNotZ 2015, 264
  • NZM 2015, 227
  • FamRZ 2015, 393
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (29)

  • BGH, 22.04.2010 - Xa ZR 73/07

    Grundstücksschenkung: Verjährung des Teilwertersatzes für einen

    Auszug aus BGH, 03.12.2014 - XII ZB 181/13
    Im Übrigen gestattet die grundsätzlich gebotene generalisierende Handhabung von Verjährungsregeln ohnedies keine Einzelfallbetrachtung, ob die Durchsetzbarkeit des Anspruchs derjenigen Fallkonstellation entspricht, deretwegen der Gesetzgeber die Verjährungsfrist bestimmt hat (BGH Urteil vom 22. April 2010 - Xa ZR 73/07 - FamRZ 2010, 1330 Rn. 26).

    Herausgabe- und Wertersatzanspruch beruhen auf demselben Lebenssachverhalt und verfolgen dasselbe wirtschaftliche Interesse, so dass es nicht gerechtfertigt ist, unterschiedliche Verjährungsfristen auf sie anzuwenden (BGH Urteil vom 22. April 2010 - Xa ZR 73/07 - FamRZ 2010, 1330 Rn. 28 f. mwN).

    Dagegen spricht im Übrigen schon, dass § 196 BGB auch auf die Gegenleistung anzuwenden ist (BGH Urteil vom 22. April 2010 - Xa ZR 73/07 - FamRZ 2010, 1330 Rn. 23).

    Die Neufassung des § 196 BGB ist Ausdruck des Bestrebens des Gesetzgebers, für auf Immobiliarrechte bezogene Ansprüche auch weiterhin keine kurze Verjährungsfrist vorzusehen, weil der Umgang mit Grundstücksrechten einerseits häufig längerer Verjährungsfristen bedarf und andererseits die Gründe für kurze Verjährungsfristen bei solchen Ansprüchen regelmäßig weniger relevant erscheinen (BGH Urteil vom 22. April 2010 - Xa ZR 73/07 - FamRZ 2010, 1330 Rn. 24).

    Weiterhin betreffen sie häufig Vermögenswerte von größerem Umfang, weshalb sich die Beschränkung der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen bei Immobiliarrechten im Allgemeinen gravierender auswirken würde als bei Waren- und Dienstleistungsgeschäften des täglichen Lebens (BGH Urteil vom 22. April 2010 - Xa ZR 73/07 - FamRZ 2010, 1330 Rn. 25).

  • BGH, 03.02.2010 - XII ZR 189/06

    Rückforderung schwiegerelterlicher Zuwendungen

    Auszug aus BGH, 03.12.2014 - XII ZB 181/13
    Insbesondere fehlt es nicht an einer mit der Zuwendung einhergehenden dauerhaften Vermögensminderung beim Zuwendenden, wie sie § 516 Abs. 1 BGB voraussetzt (Senatsurteile BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958 Rn. 19 ff.; vom 20. Juli 2011 - XII ZR 149/09 - FamRZ 2012, 273 Rn. 19 f. mwN und vom 21. Juli 2010 - XII ZR 180/09 - FamRZ 2010, 1626 Rn. 12).

    Die Zuwendung aus ihrem Vermögen hat also eine dauerhafte Verminderung desselben zur Folge (Senatsurteile BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958 Rn. 19 ff.; vom 20. Juli 2011 - XII ZR 149/09 - FamRZ 2012, 273 Rn. 19 f. mwN und vom 21. Juli 2010 - XII ZR 180/09 - FamRZ 2010, 1626 Rn. 12).

    Ist dies hinsichtlich der Vorstellung der Eltern, die eheliche Lebensgemeinschaft des von ihnen beschenkten Schwiegerkindes mit ihrem Kind werde Bestand haben und ihre Schenkung demgemäß dem eigenen Kind dauerhaft zugutekommen, der Fall, so bestimmt sich bei Scheitern der Ehe eine Rückabwicklung der Schenkung nach den Grundsätzen über die Störung der Geschäftsgrundlage (Senatsurteile BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958 Rn. 26 und vom 20. Juli 2011 - XII ZR 149/09 - FamRZ 2012, 273 Rn. 22 mwN).

    Hierbei sind insbesondere die Kriterien heranzuziehen, die auch nach der Senatsrechtsprechung zu unbenannten schwiegerelterlichen Zuwendungen zugrunde zu legen waren; lediglich güterrechtlichen Aspekten kommt allerdings keine Bedeutung mehr zu (Senatsurteile BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958 Rn. 58 und vom 20. Juli 2011 - XII ZR 149/09 - FamRZ 2012, 273 Rn. 28).

    Wie bei der Frage, ob ein unzumutbarer Zustand im Sinn des § 313 Abs. 1 BGB besteht, kann auch insoweit im Wesentlichen auf die Senatsrechtsprechung zu unbenannten schwiegerelterlichen Zuwendungen zurückgegriffen werden (Senatsurteile BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958 Rn. 58 und vom 20. Juli 2011 - XII ZR 149/09 - FamRZ 2012, 273 Rn. 28).

    Auf die vom Beschwerdegericht weiter aufgeworfene Frage, ob der Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist bis zur Veröffentlichung der Senatsentscheidung vom 3. Februar 2010 (BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, S. 958 ff.) hinausgeschoben war (dies bejahend etwa OLG Düsseldorf FamRZ 2014, 161, 164; a.A. OLG Köln FamRZ 2013, 822), weil eine Klageerhebung zuvor unzumutbar gewesen sein könnte (vgl. zur Unzumutbarkeit der Klageerhebung vor Änderung einer höchstrichterlichen Rechtsprechung BGHZ 160, 216= NJW 2005, 429, 433 und BGH Urteil vom 28. Oktober 2014 - XI ZR 348/13 - WM 2014, 2261 Rn. 35 ff.), kommt es mithin nicht an.

  • BGH, 20.07.2011 - XII ZR 149/09

    Behandlung von Zuwendungen der Schwiegereltern nach Scheitern der Ehe:

    Auszug aus BGH, 03.12.2014 - XII ZB 181/13
    Insbesondere fehlt es nicht an einer mit der Zuwendung einhergehenden dauerhaften Vermögensminderung beim Zuwendenden, wie sie § 516 Abs. 1 BGB voraussetzt (Senatsurteile BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958 Rn. 19 ff.; vom 20. Juli 2011 - XII ZR 149/09 - FamRZ 2012, 273 Rn. 19 f. mwN und vom 21. Juli 2010 - XII ZR 180/09 - FamRZ 2010, 1626 Rn. 12).

    Die Zuwendung aus ihrem Vermögen hat also eine dauerhafte Verminderung desselben zur Folge (Senatsurteile BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958 Rn. 19 ff.; vom 20. Juli 2011 - XII ZR 149/09 - FamRZ 2012, 273 Rn. 19 f. mwN und vom 21. Juli 2010 - XII ZR 180/09 - FamRZ 2010, 1626 Rn. 12).

    bb) Auf solche Schenkungen finden die Regelungen über die Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB Anwendung (Senatsurteil vom 20. Juli 2011 - XII ZR 149/09 - FamRZ 2012, 273 Rn. 21 mwN).

    Ist dies hinsichtlich der Vorstellung der Eltern, die eheliche Lebensgemeinschaft des von ihnen beschenkten Schwiegerkindes mit ihrem Kind werde Bestand haben und ihre Schenkung demgemäß dem eigenen Kind dauerhaft zugutekommen, der Fall, so bestimmt sich bei Scheitern der Ehe eine Rückabwicklung der Schenkung nach den Grundsätzen über die Störung der Geschäftsgrundlage (Senatsurteile BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958 Rn. 26 und vom 20. Juli 2011 - XII ZR 149/09 - FamRZ 2012, 273 Rn. 22 mwN).

    Hierbei sind insbesondere die Kriterien heranzuziehen, die auch nach der Senatsrechtsprechung zu unbenannten schwiegerelterlichen Zuwendungen zugrunde zu legen waren; lediglich güterrechtlichen Aspekten kommt allerdings keine Bedeutung mehr zu (Senatsurteile BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958 Rn. 58 und vom 20. Juli 2011 - XII ZR 149/09 - FamRZ 2012, 273 Rn. 28).

    Wie bei der Frage, ob ein unzumutbarer Zustand im Sinn des § 313 Abs. 1 BGB besteht, kann auch insoweit im Wesentlichen auf die Senatsrechtsprechung zu unbenannten schwiegerelterlichen Zuwendungen zurückgegriffen werden (Senatsurteile BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958 Rn. 58 und vom 20. Juli 2011 - XII ZR 149/09 - FamRZ 2012, 273 Rn. 28).

  • BGH, 07.09.2005 - XII ZR 316/02

    Rückabwicklung der Zuwendung eines von der Großmutter des geschiedenen Ehegatten

    Auszug aus BGH, 03.12.2014 - XII ZB 181/13
    Neben der Ehedauer sind dabei unter anderem die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse von Schwiegereltern und früheren Ehegatten, der Umfang der durch die Zuwendung bedingten und beim Schwiegerkind noch vorhandenen Vermögensmehrung, aber auch mit der Schenkung verbundene Erwartungen des Zuwendenden hinsichtlich seiner Versorgung im Alter von Bedeutung (vgl. hierzu etwa Senatsurteile vom 7. September 2005 - XII ZR 316/02 - FamRZ 2006, 394, 395 ff.; vom 28. Oktober 1998 - XII ZR 255/96 - FamRZ 1999, 365, 366 f. und vom 4. Februar 1998 - XII ZR 160/96 - FamRZ 1998, 669, 670; Wever Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts 6. Aufl. Rn. 562 ff. mwN).

    Ob die Voraussetzungen eines solchen Ausnahmefalls vorliegen, unterliegt der tatrichterlichen Beurteilung (vgl. Senatsurteile vom 7. September 2005 - XII ZR 316/02 - FamRZ 2006, 394, 395 und vom 4. Februar 1998 - XII ZR 160/96 - FamRZ 1998, 669, 670).

    Der Bundesgerichtshof hat die Verpflichtung zur dinglichen Rückgewähr von Grundeigentum bejaht bei der Gefährdung des Wohnrechts und der Altersversorgung des Zuwendenden wegen möglicher oder gar angedrohter Zwangsversteigerung (Senatsurteile vom 7. September 2005 - XII ZR 316/02 - FamRZ 2005, 394, 395 und vom 4. Februar 1998 - XII ZR 160/96 - FamRZ 1998, 669, 670) oder wenn die im Grundstücksübereignungsvertrag übernommene Pflegeverpflichtung wegen eines tiefen Zerwürfnisses nicht mehr erbracht werden kann (BGH Urteil vom 23. September 1994 - V ZR 113/93 - NJW-RR 1995, 77, 78).

    Das wird - von den Fällen kurzer Ehedauer abgesehen (vgl. Hahne FF 2010, 271, 272; Stein FPR 2012, 88, 89) - regelmäßig einen an das Schwiegerkind Zug um Zug gegen die dingliche Rückgewähr zu leistenden angemessenen Ausgleich in Geld bedingen (Senatsurteile vom 7. September 2005 - XII ZR 316/02 - FamRZ 2006, 394, 395; vom 28. Oktober 1998 - XII ZR 255/96 - FamRZ 1999, 365, 366 und vom 4. Februar 1998 - XII ZR 160/96 - FamRZ 1998, 669, 670).

    Dieser Ausgleich soll bewirken, dass der in Natur rückgewährpflichtige Ehegatte im wirtschaftlichen Ergebnis nicht anders steht als er stünde, wenn ihm der zugewendete Gegenstand verbliebe und der Zuwendende von ihm für die Zuwendung, soweit deren Geschäftsgrundlage entfallen ist, seinerseits eine Ausgleichszahlung verlangen könnte (vgl. zur Bemessung Senatsurteile vom 7. September 2005 - XII ZR 316/02 - FamRZ 2006, 394, 395 f.; vom 28. Oktober 1998 - XII ZR 255/96 - FamRZ 1999, 365, 366 f. und vom 4. Februar 1998 - XII ZR 160/96 - FamRZ 1998, 669, 670).

  • BGH, 04.02.1998 - XII ZR 160/96

    Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Grundstücksüberlassungsvertrages zu Zeiten

    Auszug aus BGH, 03.12.2014 - XII ZB 181/13
    Neben der Ehedauer sind dabei unter anderem die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse von Schwiegereltern und früheren Ehegatten, der Umfang der durch die Zuwendung bedingten und beim Schwiegerkind noch vorhandenen Vermögensmehrung, aber auch mit der Schenkung verbundene Erwartungen des Zuwendenden hinsichtlich seiner Versorgung im Alter von Bedeutung (vgl. hierzu etwa Senatsurteile vom 7. September 2005 - XII ZR 316/02 - FamRZ 2006, 394, 395 ff.; vom 28. Oktober 1998 - XII ZR 255/96 - FamRZ 1999, 365, 366 f. und vom 4. Februar 1998 - XII ZR 160/96 - FamRZ 1998, 669, 670; Wever Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts 6. Aufl. Rn. 562 ff. mwN).

    Ob die Voraussetzungen eines solchen Ausnahmefalls vorliegen, unterliegt der tatrichterlichen Beurteilung (vgl. Senatsurteile vom 7. September 2005 - XII ZR 316/02 - FamRZ 2006, 394, 395 und vom 4. Februar 1998 - XII ZR 160/96 - FamRZ 1998, 669, 670).

    Der Bundesgerichtshof hat die Verpflichtung zur dinglichen Rückgewähr von Grundeigentum bejaht bei der Gefährdung des Wohnrechts und der Altersversorgung des Zuwendenden wegen möglicher oder gar angedrohter Zwangsversteigerung (Senatsurteile vom 7. September 2005 - XII ZR 316/02 - FamRZ 2005, 394, 395 und vom 4. Februar 1998 - XII ZR 160/96 - FamRZ 1998, 669, 670) oder wenn die im Grundstücksübereignungsvertrag übernommene Pflegeverpflichtung wegen eines tiefen Zerwürfnisses nicht mehr erbracht werden kann (BGH Urteil vom 23. September 1994 - V ZR 113/93 - NJW-RR 1995, 77, 78).

    Das wird - von den Fällen kurzer Ehedauer abgesehen (vgl. Hahne FF 2010, 271, 272; Stein FPR 2012, 88, 89) - regelmäßig einen an das Schwiegerkind Zug um Zug gegen die dingliche Rückgewähr zu leistenden angemessenen Ausgleich in Geld bedingen (Senatsurteile vom 7. September 2005 - XII ZR 316/02 - FamRZ 2006, 394, 395; vom 28. Oktober 1998 - XII ZR 255/96 - FamRZ 1999, 365, 366 und vom 4. Februar 1998 - XII ZR 160/96 - FamRZ 1998, 669, 670).

    Dieser Ausgleich soll bewirken, dass der in Natur rückgewährpflichtige Ehegatte im wirtschaftlichen Ergebnis nicht anders steht als er stünde, wenn ihm der zugewendete Gegenstand verbliebe und der Zuwendende von ihm für die Zuwendung, soweit deren Geschäftsgrundlage entfallen ist, seinerseits eine Ausgleichszahlung verlangen könnte (vgl. zur Bemessung Senatsurteile vom 7. September 2005 - XII ZR 316/02 - FamRZ 2006, 394, 395 f.; vom 28. Oktober 1998 - XII ZR 255/96 - FamRZ 1999, 365, 366 f. und vom 4. Februar 1998 - XII ZR 160/96 - FamRZ 1998, 669, 670).

  • BGH, 28.10.1998 - XII ZR 255/96

    Rückabwicklung von Zuwendungen der Schwiegereltern nach Scheitern der Ehe

    Auszug aus BGH, 03.12.2014 - XII ZB 181/13
    Neben der Ehedauer sind dabei unter anderem die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse von Schwiegereltern und früheren Ehegatten, der Umfang der durch die Zuwendung bedingten und beim Schwiegerkind noch vorhandenen Vermögensmehrung, aber auch mit der Schenkung verbundene Erwartungen des Zuwendenden hinsichtlich seiner Versorgung im Alter von Bedeutung (vgl. hierzu etwa Senatsurteile vom 7. September 2005 - XII ZR 316/02 - FamRZ 2006, 394, 395 ff.; vom 28. Oktober 1998 - XII ZR 255/96 - FamRZ 1999, 365, 366 f. und vom 4. Februar 1998 - XII ZR 160/96 - FamRZ 1998, 669, 670; Wever Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts 6. Aufl. Rn. 562 ff. mwN).

    Das wird - von den Fällen kurzer Ehedauer abgesehen (vgl. Hahne FF 2010, 271, 272; Stein FPR 2012, 88, 89) - regelmäßig einen an das Schwiegerkind Zug um Zug gegen die dingliche Rückgewähr zu leistenden angemessenen Ausgleich in Geld bedingen (Senatsurteile vom 7. September 2005 - XII ZR 316/02 - FamRZ 2006, 394, 395; vom 28. Oktober 1998 - XII ZR 255/96 - FamRZ 1999, 365, 366 und vom 4. Februar 1998 - XII ZR 160/96 - FamRZ 1998, 669, 670).

    Dieser Ausgleich soll bewirken, dass der in Natur rückgewährpflichtige Ehegatte im wirtschaftlichen Ergebnis nicht anders steht als er stünde, wenn ihm der zugewendete Gegenstand verbliebe und der Zuwendende von ihm für die Zuwendung, soweit deren Geschäftsgrundlage entfallen ist, seinerseits eine Ausgleichszahlung verlangen könnte (vgl. zur Bemessung Senatsurteile vom 7. September 2005 - XII ZR 316/02 - FamRZ 2006, 394, 395 f.; vom 28. Oktober 1998 - XII ZR 255/96 - FamRZ 1999, 365, 366 f. und vom 4. Februar 1998 - XII ZR 160/96 - FamRZ 1998, 669, 670).

  • OLG Köln, 20.08.2012 - 4 UF 99/12

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen der Schwiegereltern wegen Wegfalls der

    Auszug aus BGH, 03.12.2014 - XII ZB 181/13
    Für die Annahme eines familienrechtlichen Anspruchs bleibt daher kein Raum (vgl. OLG Köln FamRZ 2013, 822; Haußleiter/Schulz Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung 5. Aufl. Kap. 7 Rn. 36; Henke/Keßler NZFam 2014, 307, 309; Schulz FamRZ 2011, 12, 13; so jetzt auch Wever FamRZ 2012, 276, 277 und Wever Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts 6. Aufl. Rn. 571 f.).

    Auf die vom Beschwerdegericht weiter aufgeworfene Frage, ob der Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist bis zur Veröffentlichung der Senatsentscheidung vom 3. Februar 2010 (BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, S. 958 ff.) hinausgeschoben war (dies bejahend etwa OLG Düsseldorf FamRZ 2014, 161, 164; a.A. OLG Köln FamRZ 2013, 822), weil eine Klageerhebung zuvor unzumutbar gewesen sein könnte (vgl. zur Unzumutbarkeit der Klageerhebung vor Änderung einer höchstrichterlichen Rechtsprechung BGHZ 160, 216= NJW 2005, 429, 433 und BGH Urteil vom 28. Oktober 2014 - XI ZR 348/13 - WM 2014, 2261 Rn. 35 ff.), kommt es mithin nicht an.

  • BGH, 25.01.2008 - V ZR 118/07

    Verjährung von gesetzlichen Ansprüchen

    Auszug aus BGH, 03.12.2014 - XII ZB 181/13
    Die Vorschrift stellt allein auf den Anspruchsinhalt, nicht aber auf den Anspruchsgrund ab (BGH Urteil vom 25. Januar 2008 - V ZR 118/07 - NJW-RR 2008, 824 Rn. 20; MünchKommBGB/Grothe 6. Aufl. § 196 Rn. 5).

    Neben vertraglichen erfasst sie auch gesetzliche Ansprüche, und zwar sowohl wechselbezügliche wie etwa Rückabwicklungsansprüche aus einem nichtigen Grundstückskaufvertrag als auch solche, bei denen ein Gegenseitigkeitsverhältnis nicht besteht, wie etwa Bereicherungsansprüche (BGH Urteil vom 25. Januar 2008 - V ZR 118/07 - NJW-RR 2008, 824 Rn. 21; vgl. auch BGH Urteile vom 6. November 2009 - V ZR 63/09 - NVwZ 2010, 531 Rn. 38 und vom 6. Februar 2009 - V ZR 26/08 - NVwZ-RR 2009, 412 Rn. 30).

  • BGH, 21.07.2010 - XII ZR 180/09

    Behandlung von Zuwendungen der Schwiegereltern an Schwiegerkinder nach Scheitern

    Auszug aus BGH, 03.12.2014 - XII ZB 181/13
    Insbesondere fehlt es nicht an einer mit der Zuwendung einhergehenden dauerhaften Vermögensminderung beim Zuwendenden, wie sie § 516 Abs. 1 BGB voraussetzt (Senatsurteile BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958 Rn. 19 ff.; vom 20. Juli 2011 - XII ZR 149/09 - FamRZ 2012, 273 Rn. 19 f. mwN und vom 21. Juli 2010 - XII ZR 180/09 - FamRZ 2010, 1626 Rn. 12).

    Die Zuwendung aus ihrem Vermögen hat also eine dauerhafte Verminderung desselben zur Folge (Senatsurteile BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958 Rn. 19 ff.; vom 20. Juli 2011 - XII ZR 149/09 - FamRZ 2012, 273 Rn. 19 f. mwN und vom 21. Juli 2010 - XII ZR 180/09 - FamRZ 2010, 1626 Rn. 12).

  • BGH, 28.10.2014 - XI ZR 348/13

    Verjährungsbeginn für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam

    Auszug aus BGH, 03.12.2014 - XII ZB 181/13
    Auf die vom Beschwerdegericht weiter aufgeworfene Frage, ob der Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist bis zur Veröffentlichung der Senatsentscheidung vom 3. Februar 2010 (BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, S. 958 ff.) hinausgeschoben war (dies bejahend etwa OLG Düsseldorf FamRZ 2014, 161, 164; a.A. OLG Köln FamRZ 2013, 822), weil eine Klageerhebung zuvor unzumutbar gewesen sein könnte (vgl. zur Unzumutbarkeit der Klageerhebung vor Änderung einer höchstrichterlichen Rechtsprechung BGHZ 160, 216= NJW 2005, 429, 433 und BGH Urteil vom 28. Oktober 2014 - XI ZR 348/13 - WM 2014, 2261 Rn. 35 ff.), kommt es mithin nicht an.
  • BGH, 06.11.2009 - V ZR 63/09

    Zulässigkeit eines Rückgriffs auf die Jahresfrist nach §§ 49 Abs. 3 S. 2 und 48

  • BGH, 06.02.2009 - V ZR 26/08

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Hinweispflichten des

  • BGH, 21.12.2005 - X ZR 108/03

    Grundsätze der ergänzenden Vertragsauslegung

  • BGH, 16.09.2004 - III ZR 346/03

    Amtshaftung für Behandlungsfehler eines Notarztes im Rettungsdiensteinsatz

  • BGH, 05.10.2004 - X ZR 25/02

    Rückforderung einer Schenkung wegen schwerer Verfehlung des Beschenkten und wegen

  • BGH, 04.07.1996 - I ZR 101/94

    "Klimbim"; Neue Nutzung von Rundfunksendungen durch direkte

  • BGH, 23.09.1994 - V ZR 113/93

    Störungen bei der Abwicklung eines Übergabevertrages

  • BGH, 19.11.1971 - V ZR 103/69

    Anforderungen an eine vorweg genommene Nachlassregelung - Anspruch auf

  • BGH, 03.11.1993 - XII ZR 90/92

    Verjährung des Anspruchs eines Ehegatten auf Ausgleich einer ehebedingten

  • OLG Frankfurt, 14.03.2013 - 6 UF 91/11

    Zur Verjährung von Ansprüchen aus "Schwiegerelternschenkung"

  • BGH, 01.02.2012 - VIII ZR 307/10

    Vertragsübernahme: Pflicht des Übernehmers zur Übernahme der Verbindlichkeiten

  • BGH, 19.09.2012 - XII ZR 136/10

    Ausgleichsanspruch für unbenannte Zuwendungen unter Ehegatten vor der Ehe und

  • BGH, 30.09.2011 - V ZR 17/11

    Störung der Geschäftsgrundlage: Verweigerung der Mitwirkung an der

  • BGH, 30.04.2009 - I ZR 42/07

    DAX

  • BGH, 28.03.2007 - XII ZR 163/04

    Rechtsfolgen der Befristung eines durch Prozessvergleich titulierten

  • BGH, 28.09.2005 - XII ZR 189/02

    Ansprüche der Ehegatten bei Auseinandersetzung einer Ehegatteninnengesellschaft;

  • BGH, 30.06.1999 - XII ZR 230/96

    Abgrenzung zwischen ehebezogener unbenannter Zuwendung und

  • BGH, 13.07.1994 - XII ZR 1/93

    Ausgleichsansprüche unter Ehegatten in Gütertrennung

  • BGH, 26.11.2014 - XII ZB 666/13

    Rückforderung von Schwiegerelternschenkungen an das Schwiegerkind zur Bedienung

  • BGH, 12.01.2022 - XII ZR 8/21

    Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Geschäftsschließung

    Hierfür ist vielmehr erforderlich, dass ein Festhalten an der vereinbarten Regelung für die betroffene Partei zu einem nicht mehr tragbaren Ergebnis führt (Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2014 - XII ZB 181/13 - FamRZ 2015, 393 Rn. 19 mwN; BGH Urteil vom 1. Februar 2012 - VIII ZR 307/10 - NJW 2012, 1718 Rn. 30 mwN).
  • OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 9 U 31/15

    Sparvertrag: Bindung einer Sparkasse an die in einem Werbeflyer angebotenen

    aa) Auch kann zur Durchsetzung eines Anspruchs aus § 313 Abs. 1 BGB der Kläger eine von ihm formulierte Änderung des Vertrages zum Gegenstand der Klage machen oder unmittelbar auf die Leistung klagen, die sich aus der von ihm als angemessen erachteten Vertragsanpassung ergibt (BGHZ 191, 139, 149; BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2014 - XII ZB 181/13 DNotZ 2015, 264).
  • BGH, 04.03.2015 - XII ZR 46/13

    Ausgleichsansprüche des ehemaligen Lebensgefährten der Tochter wegen Arbeits- und

    Demgegenüber handelte es sich in den genannten Senatsentscheidungen um fremdnützige Investitionen der Schwiegereltern, die mittelbar auch dem eigenen Kind zukommen sollten (vgl. auch Senatsurteil BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958 Rn. 23 und zuletzt Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2014 - XII ZB 181/13 - juris Rn. 14 f.).

    Damit handelt er in der Vorstellung, der zugewendete Gegenstand werde ihm letztlich nicht verloren gehen, sondern der Lebensgemeinschaft und damit auch ihm selbst zugutekommen (vgl. zu ehebedingten Zuwendungen Senatsurteil BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958 Rn. 23; zuletzt Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2014 - XII ZB 181/13 - juris Rn. 14 f.).

  • BGH, 16.12.2015 - XII ZB 516/14

    Rückforderung von Schenkungen an das Schwiegerkind bei Scheitern der Ehe:

    Der Rückforderungsanspruch, der Schwiegereltern im Fall einer Schwiegerelternschenkung nach Scheitern der Ehe gegenüber dem Schwiegerkind wegen Störung der Geschäftsgrundlage zustehen kann, unterliegt der dreijährigen Verjährungsfrist des § 195 BGB, es sei denn, der Anspruch ist auf Vertragsanpassung nach einer Grundstücksschenkung gerichtet, für den die Verjährungsfrist nach § 196 BGB gilt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2014, XII ZB 181/13, FamRZ 2015, 393).

    Deshalb kann Schwiegereltern, die in der Vorstellung, die eheliche Lebensgemeinschaft des von ihnen beschenkten Schwiegerkindes mit ihrem Kind werde Bestand haben und ihre Schenkung demgemäß auch dem eigenen Kind dauerhaft zugutekommen, dem Schwiegerkind eine Zuwendung gemacht haben, ein Anspruch auf Vertragsanpassung gemäß § 313 Abs. 1 BGB zustehen, wenn ihnen nach dem Scheitern der Ehe von Kind und Schwiegerkind ein Festhalten an der Schenkung nicht zumutbar ist (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2014 - XII ZB 181/13 - FamRZ 2015, 393 Rn. 18 f.).

    In diesem Fall bestimmt sich die Verjährungsfrist nach § 196 BGB (Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2014 - XII ZB 181/13 - FamRZ 2015, 393 Rn. 35 ff.).

    bb) Der Senat hat nach Erlass des angegriffenen Beschlusses entschieden, dass ein Rückgewähranspruch, der Schwiegereltern bei Störung der Geschäftsgrundlage gegen das Schwiegerkind zustehen kann, kein familienrechtlicher Anspruch im Sinne des § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB in der bis zum 31. Dezember 2009 geltenden Fassung ist (Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2014 - XII ZB 181/13 - FamRZ 2015, 393 Rn. 32).

    Dass § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG Verfahren, die solche Ansprüche betreffen, zu sonstigen Familiensachen erklärt, ändert an der materiell-rechtlichen Einordnung nichts, zumal der Gesetzgeber in § 207 Abs. 1 BGB und damit verjährungsrechtlich für die Ansprüche von Schwiegereltern keine Hemmung aus familiären Gründen vorgesehen hat (Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2014 - XII ZB 181/13 - FamRZ 2015, 393 Rn. 34 mwN).

    Der Senat hat diese Frage bislang offengelassen (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2014 - XII ZB 181/13 - FamRZ 2015, 393 Rn. 53).

    Hierbei sind insbesondere die Kriterien heranzuziehen, die auch nach der Senatsrechtsprechung zu unbenannten schwiegerelterlichen Zuwendungen zugrunde zu legen waren; lediglich güterrechtlichen Aspekten kommt keine Bedeutung mehr zu (Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2014 - XII ZB 181/13 - FamRZ 2015, 393 Rn. 20 f. mwN).

  • BGH, 23.05.2017 - VI ZR 261/16

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Vererblichkeit des Anspruchs auf

    Da die Verjährungsvorschriften dem Rechtsfrieden, der Rechtsklarheit und dem Zweck dienen, den Schuldner vor Beweisnöten zu bewahren, die mit einem zu langen zeitlichen Abstand zum Entstehen des Anspruchsgrunds eintreten können (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2014 - XII ZB 181/13, NJW 2015, 1014 Rn. 46; Urteil vom 22. April 2010 - Xa ZR 73/07, NJW 2011, 218 Rn. 25; jeweils mwN), verjährt ein Anspruch nicht, wenn er innerhalb der laufenden Verjährungsfrist gerichtlich geltend gemacht wird.
  • BGH, 13.07.2022 - VIII ZR 329/21

    Coronabedingtes Veranstaltungsverbot: Anspruch eines Käufers von

    Denn Ziel einer Vertragsanpassung ist allein die Herstellung eines zumutbaren Zustands für die benachteiligte Partei (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2014 - XII ZB 181/13, NJW 2015, 1014 Rn. 24), was von vornherein ausscheidet, wenn der Wegfall der Geschäftsgrundlage ohnehin nicht zu unzumutbaren Nachteilen für sie geführt hat.
  • BGH, 13.07.2022 - VIII ZR 317/21

    Anspruch auf Rückerstattung von Eintrittskarten bei coronabedingter Absage der

    Denn Ziel einer Vertragsanpassung ist allein die Herstellung eines zumutbaren Zustands für die benachteiligte Partei (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2014 - XII ZB 181/13, NJW 2015, 1014 Rn. 24), was von vornherein ausscheidet, wenn der Wegfall der Geschäftsgrundlage ohnehin nicht zu unzumutbaren Nachteilen für sie geführt hat.
  • BGH, 11.02.2015 - XII ZB 66/14

    Ehescheidungsfolgenvergleich: Störung der Geschäftsgrundlage für eine

    Geschäftsgrundlage sind die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, bei Vertragsschluss aber zutage getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien sowie die der einen Vertragspartei erkennbaren und von ihr nicht beanstandeten Vorstellungen der anderen vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2014 - XII ZB 181/13 - juris Rn. 17; BGH Urteil vom 6. Mai 2014 - X ZR 135/11 - FamRZ 2014, 1547 Rn. 12 mwN).
  • OLG München, 13.11.2018 - 8 U 1051/18

    Kein "ewiges Rücktrittsrecht" wegen Störung der Geschäftsgrundlage

    Für die Verjährung des etwaigen Anspruchs auf Rückübertragung von Eigentum an einem Grundstück erachtet auch der Senat, im Einklang mit der Rechtsauffassung des Erstgerichts, vor dem Hintergrund der Entscheidung des BGH, Beschluss vom 03.12.2014, Az.: XII ZB 181/13 (NJW 2015, 1014), eine Anwendung der (großzügigeren) zehnjährigen Verjährungsfrist des § 196 BGB für sinnvoll und geboten (so auch BeckOGK/ Martens, § 313 BGB, Rn. 151).
  • OLG Brandenburg, 09.05.2023 - 3 U 55/22

    Rückforderung einer Schenkung an den früheren Schwiegersohn nach Scheidung von

    Dem ist bei der Bestimmung des Umfangs der Vertragsanpassung Rechnung zu tragen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 3.12.2014, XII ZB 181/13).

    Auch bei unteilbaren Gegenständen, wie etwa Hausgrundstücken kommt dies aber nur dann in Betracht, wenn zusätzliche Umstände hinzutreten, etwa bei der Gefährdung eines Wohnrechts und der Altersversorgung oder wenn die im Grundstücksübereignungsvertrag übernommene Pflegeverpflichtung wegen eines tiefen Zerwürfnisses nicht mehr erbracht werden kann (BGH, Beschluss vom 3.12.2014, XII ZB 181/13, Rn 25).

    Die Beklagte kann aber nach § 313 BGB einen angemessenen Ausgleich in Geld verlangen, dessen Höhe sich ebenfalls nach den Umständen des Einzelfalls richtet (BGH, Beschluss vom 3.12.2014, XII ZB 181/13, Rn 25).

  • OLG Saarbrücken, 22.07.2015 - 2 U 47/14

    Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks: Gemischte Schenkung über ein

  • LG Düsseldorf, 05.02.2016 - 33 O 86/15

    Trotz Änderung der BFH-Rechtsprechung: Vertrag ist Vertrag!

  • OLG Düsseldorf, 23.06.2022 - 10 U 192/21

    Herabsetzung von Pachtzahlungen infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie

  • OLG Nürnberg, 31.07.2020 - 15 U 3678/19

    Kein Vergütungsanspruch des gemeinsamen Vertreters gegen die Inhaber von

  • OLG Köln, 23.02.2015 - 4 UF 8/15

    Ansprüche der Schwiegereltern auf Rückforderung von Zuwendung nach Scheitern der

  • LG Passau, 27.02.2018 - 1 O 623/17

    Rückabwicklung von Grundstücksverkäufen

  • OLG Düsseldorf, 17.01.2017 - 24 U 38/16

    Ansprüche des Verkäufers eines Gewerbegrundstücks wegen unterbliebenen

  • OLG Köln, 11.06.2021 - 19 U 117/20

    Ansprüche im Zusammenhang mit der Lieferung von Fernwärme Anspruch auf

  • LAG Hessen, 11.08.2015 - 8 Sa 92/15

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  • LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 88/15

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    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG Hessen, 11.08.2015 - 8 Sa 90/15

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  • LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 706/14

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  • LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 710/14

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  • LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 701/14

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  • LAG Hessen, 11.08.2015 - 8 Sa 1408/14

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  • LAG Hessen, 11.08.2015 - 8 Sa 94/15

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 705/14

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LG Wuppertal, 15.11.2022 - 16 O 55/21
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    Rückzahlung von Eltern-Schenkungen nach Ehescheidung der Kinder Voraussetzungen

  • LAG Hessen, 11.08.2015 - 8 Sa 306/14

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 358/14

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG Hessen, 11.08.2015 - 8 Sa 89/15

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG München, 17.12.2015 - 4 Sa 781/15

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  • OLG München, 17.12.2015 - 4 Sa 781/15

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  • LG Mannheim, 29.10.2021 - 7 O 40/21

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