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   OLG Düsseldorf, 21.11.2014 - II-8 UF 149/14   

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https://dejure.org/2014,40289
OLG Düsseldorf, 21.11.2014 - II-8 UF 149/14 (https://dejure.org/2014,40289)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.11.2014 - II-8 UF 149/14 (https://dejure.org/2014,40289)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. November 2014 - II-8 UF 149/14 (https://dejure.org/2014,40289)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestellung eines Mitvormundes für die Ermittlung und Abwicklung eines umfangreichen Nachlasses

  • rechtsportal.de

    BGB § 1909 Abs. 1 ; BGB § 1775 S. 2
    Bestellung eines Mitvormundes für die Ermittlung und Abwicklung eines umfangreichen Nachlasses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Anordnung einer Ergänzungspflegschaft beim Fehlen jurististischer Sachkunde

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Anordnung einer Ergänzungspflegschaft beim Fehlen jurististischer Sachkunde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2015, 70
  • FamRZ 2015, 678
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.05.2013 - XII ZB 530/11

    Vormundschaft über minderjährige unbegleitete Flüchtlinge: Verhinderung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.11.2014 - 8 UF 149/14
    Ein Vormund ist nicht im Sinne des § 1909 Abs. 1 Satz 1 BGB an der sachgemäßen Ermittlung und Abwicklung des Nachlasses tatsächlich verhindert, wenn ihm die hierzu erforderliche juristische Sachkunde in Erbschaftsangelegenheiten und Vermögensverwaltung fehlt (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 29.05.2013, AZ: XII ZB 530/11, BGH, Beschluss vom 29.05.2013, AZ: XII ZB 124/12).

    Etwas anderes lässt sich auch nicht daraus herleiten, dass der Vormund im Falle der Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts zu dessen näherer Instruktion und Überwachung verpflichtet bleibt und insoweit auch einem weiteren Haftungsrisiko ausgesetzt ist, da es dem Wesen der Vormundschaft entspricht, dass der Vormund seinen Mündel erforderlichenfalls auch bei schwierigen Geschäften oder Geschäftskomplexen zu vertreten hat (vgl. BGH, Beschluss vom 29.05.2013, Az. XII ZB 530/11; Beschluss vom 29.05.2013, Az. XII ZB 124/12; so auch Oberloskamp/ Oberloskamp , § 10 Rn. 17; Münchener Kommentar/ Schwab , § 1909 Rn. 14).

    Der Mangel an finanziellen Mitteln ist vielmehr durch Beratungshilfe und im gerichtlichen Verfahren durch Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe zu beheben (BGH, Beschluss vom 29.5.2013, Az. XII ZB 530/11, Tz. 19).

  • BGH, 29.05.2013 - XII ZB 124/12

    Ergänzungspflegschaft bei bestehender Vormundschaft: Anspruch eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.11.2014 - 8 UF 149/14
    Ein Vormund ist nicht im Sinne des § 1909 Abs. 1 Satz 1 BGB an der sachgemäßen Ermittlung und Abwicklung des Nachlasses tatsächlich verhindert, wenn ihm die hierzu erforderliche juristische Sachkunde in Erbschaftsangelegenheiten und Vermögensverwaltung fehlt (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 29.05.2013, AZ: XII ZB 530/11, BGH, Beschluss vom 29.05.2013, AZ: XII ZB 124/12).

    Etwas anderes lässt sich auch nicht daraus herleiten, dass der Vormund im Falle der Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts zu dessen näherer Instruktion und Überwachung verpflichtet bleibt und insoweit auch einem weiteren Haftungsrisiko ausgesetzt ist, da es dem Wesen der Vormundschaft entspricht, dass der Vormund seinen Mündel erforderlichenfalls auch bei schwierigen Geschäften oder Geschäftskomplexen zu vertreten hat (vgl. BGH, Beschluss vom 29.05.2013, Az. XII ZB 530/11; Beschluss vom 29.05.2013, Az. XII ZB 124/12; so auch Oberloskamp/ Oberloskamp , § 10 Rn. 17; Münchener Kommentar/ Schwab , § 1909 Rn. 14).

  • OLG Celle, 14.01.2016 - 12 UF 2/16

    Auswahl eines Vormundes

    Allein der Umstand, dass einem Vormund die Sachkunde für das asyl- und ausländerrechtliche Verfahren fehlt, rechtfertigt nicht die Bestellung eines Ergänzungspflegers (BGH FamRZ 2013, 1206; OLG Frankfurt FamRZ 2015, 680; OLG Düsseldorf FamRZ 2015, 678 mit Anm. Schwab).
  • OLG Celle, 18.01.2016 - 12 UFH 2/16

    Unbegleitete Minderjährige, Vormundschaft, Kindeswohl, Ergänzungspfleger,

    Allein der Umstand, dass einem Vormund die Sachkunde für das asyl- und ausländerrechtliche Verfahren fehlt, rechtfertigt nicht die Bestellung eines Ergänzungspflegers (BGH FamRZ 2013, 1206; OLG Frankfurt FamRZ 2015, 680; OLG Düsseldorf FamRZ 2015, 678 mit Anm. Schwab).
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