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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 12.01.2015 - 10 UF 171/14   

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https://dejure.org/2015,268
OLG Schleswig, 12.01.2015 - 10 UF 171/14 (https://dejure.org/2015,268)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12.01.2015 - 10 UF 171/14 (https://dejure.org/2015,268)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12. Januar 2015 - 10 UF 171/14 (https://dejure.org/2015,268)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Erwebsobliegenheit gegenüber minderjährigen Kindern bei Betreuung weiterer Kinder; Bemessung fiktiver Einkünfte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1603 Abs 2 S 1; MiLoG § 1
    Umfang der Erwebsobliegenheit gegenüber minderjährigen Kindern bei Betreuung weiterer Kinder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gesteigerte Barunterhaltsverpflichtung entfällt grundsätzlich nicht durch Betreuung weiterer Kinder

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kindesunterhalt: Fiktives Einkommen bemisst sich nach Mindestlohngesetz

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gesteigerte Barunterhaltsverpflichtung entfällt grundsätzlich nicht durch Betreuung weiterer Kinder

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Gesteigerte Barunterhaltsverpflichtung entfällt grundsätzlich nicht durch Betreuung weiterer Kinder

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 1538
  • FamRZ 2015, 937
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 22.01.2014 - XII ZB 185/12

    Leistungsfähigkeit beim Kindesunterhalt: Reale Beschäftigungschance bei

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.01.2015 - 10 UF 171/14
    Nach ständiger Rechtsprechung ist dabei für ihre Leistungsfähigkeit nicht allein auf die tatsächlichen, sondern vielmehr auch auf erzielbare Einkünfte abzustellen, soweit ihre Erwerbsbemühungen nicht ausreichend sind und für sie eine hinreichend reale Beschäftigungsmöglichkeit besteht (vgl. BGH FamRZ 2014, 637 ff.).

    Der Bundesgerichtshof geht zwar davon aus, dass neben einer vollschichtigen Tätigkeit regelmäßig auch ein Einkommen aus einer fiktiven Nebentätigkeit zugerechnet werden kann (BGH FamRZ 2014, 1992; BGH FamRZ 2014, 637).

  • OLG Brandenburg, 02.04.2013 - 13 WF 54/13

    Gesteigerte Erwerbsobliegenheit bereits ab Beginn der Barunterhaltspflicht

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.01.2015 - 10 UF 171/14
    Weiterhin ist der Antragsgegnerin aufgrund des Wechsels des Antragstellers im Dezember 2013 in den Haushalt seines Vaters eine auskömmliche Übergangsfrist bis zum Beginn ihrer Erwerbsobliegenheit einzuräumen (vgl. OLG Brandenburg, MDR 2013, 856).
  • BVerfG, 15.02.2010 - 1 BvR 2236/09

    Verletzung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit (Art 2 Abs 1 GG) durch

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.01.2015 - 10 UF 171/14
    Dies hängt von seinen persönlichen Voraussetzungen, wie Alter, berufliche Qualifikation, Erwerbsbiografie, Gesundheitszustand und vom Vorhandensein entsprechender Arbeitsstellen ab (BVerfG FamRZ 2012, 1283, FamRZ 2010, 626; BGH FamRZ 2008, 2104ff.).
  • BGH, 03.12.2008 - XII ZR 182/06

    Familienrecht - Zurechnung fiktiver Einkünfte

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.01.2015 - 10 UF 171/14
    Die fehlenden Erwerbsbemühungen sind aber nur dann für die Leistungsunfähigkeit kausal, wenn feststeht, dass zugerechnete Einkünfte für den Unterhaltsschuldner objektiv überhaupt erzielbar sind (BGH FamRZ 2009, 314).
  • OLG Bremen, 02.11.2009 - 4 WF 108/09

    Umfang der Erwerbsobliegenheit eines einem minderjährigen Kind

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.01.2015 - 10 UF 171/14
    Allerdings geht der Senat aufgrund des Umstandes, dass die Antragsgegnerin zwei minderjährige Kinder betreut, davon aus, dass ihr es nicht zumutbar ist, neben einer vollschichtigen Tätigkeit eine weitere Nebentätigkeit auszuüben (vgl. OLG Bremen FamRZ 2010, 574).
  • OLG Brandenburg, 07.08.2014 - 9 UF 159/13

    Nachehelichenunterhalt: Anrechnung eines fiktiven Einkommens bei einem Anspruch

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.01.2015 - 10 UF 171/14
    Denn die unterste Grenze für die Zurechnung fiktiver Einkünfte dürfte der nunmehr eingeführte Mindestlohn nach § 1 MiLoG von 8, 50 ? sein (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss v. 07. August 2014 - 9 UF 159/13 -, juris).
  • OLG Köln, 30.04.2013 - 25 WF 91/13

    Voraussetzungen der Abänderung eines Unterhaltstitels

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.01.2015 - 10 UF 171/14
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass für die Bemessung der Höhe von fiktiven Einkünften grundsätzlich auf die Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (vgl. auch BVerfG NJW 2012, 2420 Rn. 21; OLG Köln, Beschluss v. 30. April 2013 - 25 WF 91/13 -, juris; OLG Celle FamRZ 2013, 1752) bzw. tarifliche Entgelte abgestellt werden kann.
  • BVerfG, 18.06.2012 - 1 BvR 1530/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Zurechnung fiktiver Einkünfte des

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.01.2015 - 10 UF 171/14
    Dies hängt von seinen persönlichen Voraussetzungen, wie Alter, berufliche Qualifikation, Erwerbsbiografie, Gesundheitszustand und vom Vorhandensein entsprechender Arbeitsstellen ab (BVerfG FamRZ 2012, 1283, FamRZ 2010, 626; BGH FamRZ 2008, 2104ff.).
  • OLG Bremen, 19.07.2004 - 4 WF 68/04

    Befreiung von der Obliegenheit zur Ausübung einer Vollzeiterwerbstätigkeit bei

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.01.2015 - 10 UF 171/14
    Zumutbare Fremdbetreuungsmöglichkeiten sind in Anspruch zu nehmen (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2007, 73; OLG Bremen FamRZ 2005, 647).
  • BVerfG, 18.06.2012 - 1 BvR 774/10

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Zurechnung fiktiver Einkünfte des

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.01.2015 - 10 UF 171/14
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass für die Bemessung der Höhe von fiktiven Einkünften grundsätzlich auf die Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (vgl. auch BVerfG NJW 2012, 2420 Rn. 21; OLG Köln, Beschluss v. 30. April 2013 - 25 WF 91/13 -, juris; OLG Celle FamRZ 2013, 1752) bzw. tarifliche Entgelte abgestellt werden kann.
  • OLG Hamm, 30.06.2006 - 11 WF 170/06

    Verpflichtung der Eltern zur Existenzsicherung der Kinder - Vereinbarung der

  • OLG Celle, 20.03.2013 - 10 UF 33/13

    Zulässigkeit einer vertikalen Teilentscheidung im Unterhaltsverfahren; Bestimmung

  • BGH, 24.09.2014 - XII ZB 111/13

    Verfahren auf Kindesunterhalt: Versäumnisbeschluss des Beschwerdegerichts im

  • BGH, 30.07.2008 - XII ZR 126/06

    Voraussetzungen des Volljährigenunterhalts wegen Erwerbslosigkeit; Umfang der

  • BGH, 17.03.2010 - XII ZR 204/08

    Betreuungsunterhalt: Billigkeitsprüfung im Falle der Betreuung eines volljährigen

  • OLG München, 29.11.2004 - 16 UF 1348/04

    Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsverpflichteten

  • OLG Koblenz, 09.09.2020 - 9 UF 701/19

    Kindesunterhalt: Arbeitsplatzwechsel aufgrund neuer Partnerschaft oder Familie;

    Insoweit ist grundsätzlich auf die gesetzlichen Mindestlöhne beziehungsweise tarifliche Entgelte abzustellen (vgl. OLG Schleswig, NJW 2015, 1538, 1539, Rdnr. 26, m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 16.09.2020 - 9 UF 213/20

    Kindesunterhalt: Anforderungen an die Darlegung nachhaltiger Bewerbungsbemühungen

    Insoweit ist grundsätzlich auf die gesetzlichen Mindestlöhne beziehungsweise tarifliche Entgelte abzustellen (vgl. OLG Schleswig, NJW 2015, 1538, 1539, Rdnr. 26, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 05.02.2015 - 11 UF 138/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,13003
OLG Rostock, 05.02.2015 - 11 UF 138/13 (https://dejure.org/2015,13003)
OLG Rostock, Entscheidung vom 05.02.2015 - 11 UF 138/13 (https://dejure.org/2015,13003)
OLG Rostock, Entscheidung vom 05. Februar 2015 - 11 UF 138/13 (https://dejure.org/2015,13003)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Umfang der Erwerbsobliegenheit eines barunterhaltspflichtigen, nicht in Höhe des Mindestunterhalts leistungsfähigen Elternteils

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 1603 Abs. 2 S. 1
    Umfang der Erwerbsobliegenheit eines barunterhaltspflichtigen, nicht in Höhe des Mindestunterhalts leistungsfähigen Elternteils

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der barunterhaltspflichtige Elternteil - fehlende Leistungsfähigkeit und Nebentätigkeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kinder haben fehlende Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners hinzunehmen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kinder haben fehlende Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners hinzunehmen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 937
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.02.2002 - XII ZR 20/00

    Mindestbedarfs eines unterhaltsberechtigten Kindes

    Auszug aus OLG Rostock, 05.02.2015 - 11 UF 138/13
    Da der für die Unterhaltsbemessung maßgebliche Lebensstandard im Wesentlichen durch tatsächlich vorhandene Mittel geprägt ist, richtet sich auch die abgeleitete Lebensstellung des Kindes nach diesen Verhältnissen (BGH, FamRZ 2002, 536).
  • BVerfG, 18.06.2012 - 1 BvR 774/10

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Zurechnung fiktiver Einkünfte des

    Auszug aus OLG Rostock, 05.02.2015 - 11 UF 138/13
    Eine über die tatsächliche Vollzeiterwerbstätigkeit hinausgehende Obliegenheit des Unterhaltspflichtigen zur Erzielung von Einkommen, das ihm sodann bei der Unterhaltsberechnung fiktiv zugerechnet wird, kann nur angenommen werden, wenn und soweit ihm die Aufnahme einer weiteren Erwerbstätigkeit unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zumutbar ist und ihn nicht unverhältnismäßig belastet (BVerfG, NJW 2012, 2420 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.12.2006 - 1 BvR 2236/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe zur

    Auszug aus OLG Rostock, 05.02.2015 - 11 UF 138/13
    Grundvoraussetzung eines jeden Unterhaltsanspruches ist die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten (BVerfG, FamRZ 2007, 273).
  • KG, 27.01.2016 - 13 UF 234/14

    Kindesunterhalt: Unterhaltsanspruch eines volljährigen privilegierten Kindes

    Zu einer fiktiven Zurechnung von Einkünften aus einer Nebentätigkeit besteht weiter auch deshalb kein Anlass, weil kein Mangelfall vorliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2014 - XII ZB 111/13, FamRZ 2014, 1992 [bei juris LS 2 und Rz. 19]; OLG Rostock, Beschluss vom 5. Februar 2015 - 11 UF 138/13, FamRZ 2015, 937 [bei juris Rz. 13f.]).
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